André Barth
So ein Mist, was Sie erzählen!) Lug und Trug sowie grober Unfug werden nicht dadurch besser, dass man sie wiederholt. Lassen Sie mich daher, damit wir wieder über Tatsachen reden können, einiges Grundlegendes klarstellen: Dass Versammlungen unter bestimmten, sehr eng begrenzten Umständen auf maximal zehn Personen begrenzt werden können, ist seit Dezember 2020 ununterbrochener, regelmäßiger Bestandteil der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, (André Barth, AfD: Das haben wir doch gar nicht bestritten!) also seit mehr als einem Jahr. Seit August 2021, also seit einem halben Jahr, ist diese mögliche Beschränkung gebunden an das Erreichen der Überlastungsstufe. Mitte November wurde diese Überlastungsstufe erreicht. Das ist der aktuelle Stand. Nicht verändert hat sich der Zweck der Regelung. Sie ist eine Notfallmaßnahme und dient der Kontaktreduzierung, also der Vermeidung weiterer Infektionen. Nicht verändert hat sich auch, dass die Beschränkung gekoppelt ist an die Möglichkeit, Ausnahmen zu gewähren, wenn dies vertretbar erscheint. Vor diesem Hintergrund sind weite Teile des Antrags der AfD völliger Unsinn. Es wird etwa behauptet, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei – Zitat – „weitestgehend eingeschränkt“. (Zuruf von der AfD: Das ist doch wohl zweifellos so!) Eine weitestgehende Einschränkung würde bedeuten, dass Versammlungen gar nicht stattfinden können. (André Barth, AfD: Nein, das wäre ein Verbot!) Offensichtlich ist aber genau das Gegenteil der Fall. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Im Antrag wird weiter behauptet, die Staatsregierung gewährleiste die Ausübung der Grundrechte nicht. Offensichtlich ist aber das Gegenteil der Fall. In vielen Fällen wird die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit selbst dann gewährleistet, wenn es unter bewusstem Bruch nicht nur jeweils gültiger Schutzverordnungen, sondern auch des stets geltenden Versammlungsgesetzes und mit zum Teil erheblicher körperlicher Gewalt unter klarer Verletzung des Grundrechts, sich friedlich zu versammeln, erzwungen wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau!) Im Antrag wird schließlich behauptet, der Beschränkung mangele es an einer Begründung. Seitdem die Beschränkung auf zehn Personen durchgängig in den Schutzverordnungen enthalten ist, wird aber eine Begründung genannt. Man muss sie nicht teilen. Aber die AfD behauptet, es gebe sie gar nicht. Das ist schlichtweg gelogen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Die AfD behauptet das wider besseres Wissen. Das ist der zweite Komplex, in dem die AfD von Grund auf und umfassend unehrlich ist. Über die einzelnen Beschränkungen und deren Begründungen wurde nämlich in den Sondersitzungen der Ausschüsse immer wieder beraten. Die AfD hätte das dort seit Langem problematisieren können. (André Barth, AfD: Die Ergebnisse sind doch schon vorgefertigt!) Die LINKE hat dies bereits im Dezember 2020 getan. Soweit mir bekannt ist, haben sich die Vertreter der AfD dort jedoch nie gegen diese Begrenzungen ausgesprochen. (Beifall bei den LINKEN –
