Jörg Urban
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Angesichts der sich Woche für Woche wiederholenden und ausweitenden Versammlungslagen und der sich daraus ergebenden Polizeieinsätze lässt uns das Gefühl nicht los, dass die Polizei als Ersatz des politischen Meinungsstreites missbraucht wird. Gesellschaftliche Probleme lassen sich aber grundsätzlich nicht mit polizeilichen Mitteln lösen – so der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei am 28. Dezember 2021. Diese Aussage aus qualifiziertem Munde unterstreicht die Notwendigkeit und die Dringlichkeit unseres Antrages, die völlig unverhältnismäßige Beschränkung der Versammlungsfreiheit in Sachsen zu beenden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie in Deutschland geht auch in Sachsen ein Riss durch die Gesellschaft, ein Riss, der sie in Impfbefürworter und Impfskeptiker spaltet. Dieser Riss zieht sich inzwischen durch Familien, durch Freundeskreise, durch Belegschaften von Unternehmen und Behörden, er spaltet die gesamte Gesellschaft. Gleichzeitig haben immer mehr Menschen die Courage, gegen diese Spaltung von Land und Gesellschaft zu protestieren. Waren es bisher eher Kleinstädte in Sachsen und Thüringen, so erfasst der Protest jetzt viele Städte in Westdeutschland. In Düsseldorf, München und Hamburg zum Beispiel gehen Tausende Menschen auf die Straße. Die mediale Hetze von Blättern, wie der „Sächsischen Zeitung“, es handle sich um eine grölende Minderheit, nimmt kaum noch jemand ernst. Am 19. November 2021 hat die Sächsische Staatsregierung die derzeit gültige Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Sie sieht vor, dass Versammlungen ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal zehn Personen begrenzt sind. Damit wird das Grundrecht auf Versammlungen praktisch ausgehebelt. Aber jeder Grundrechtseingriff bedarf einer sorgfältigen Begründung, die fortlaufend zu überprüfen und zu erneuern ist. Eine solche Begründung ergibt sich weder aus der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, noch ist sie in sonstiger Weise erkennbar. oder gar Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die TagesMeine Damen und Herren! Ich rufe auf nicht unverhältnismäßig beschränken! Antrag der Fraktion AfD Ob und welche Gefahren von Versammlungen ausgehen, welchen Einfluss sie auf das Infektionsgeschehen haben, wird an keiner Stelle erörtert. Diese Gefahren werden einfach behauptet. Dabei weiß es die Sächsische Staatsregierung längst selbst viel besser. In der Sächsischen Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung stellt sie nämlich fest, dass Infektionen hauptsächlich über Aerosole in Innenräumen erfolgen. An der frischen Luft hingegen besteht keine nennenswerte Infektionsgefahr. Sie wissen es, Zusammenkünfte von Menschen im Freien sind kein Infektionstreiber. Ganz offensichtlich dient die Zehn-Personen-Regel der Verordnung, nicht dem Infektionsschutz. Sie dient einzig dazu, die Kritiker der fehlgeschlagenen Corona-Politik mit fadenscheinigen Argumenten mundtot zu machen. (Beifall bei der AfD) Um den verordneten Maulkorb zu umgehen, greifen die Bürger zu alternativen Formen des Protestes. In vielen Städten, auch in Sachsen, spaziert man inzwischen gemeinsam als Ausdruck des Protestes. Der Polizeieinsatz bei diesen Spaziergängen ist äußerst unterschiedlich, zum Teil nur als begleitende Beobachtung, zum Teil aber auch als massive, harte und abschreckende Eingriffe. Proteste und öffentliche Kritik am Versagen der Staatsregierung sind nicht nur ein Verfassungsrecht, diese Kritik ist gerade hier im Freistaat Sachsen mehr als berechtigt. Die Liste der Fehlentscheidungen der Regierung wird immer länger. Null Vorsorge für mögliche Virusepidemien, wochenlange Verschleppung der Testmöglichkeiten in Altenund Pflegeheimen, monatelange Schulschließungen, falsche Versprechungen über einen jahrelang anhaltenden Impfschutz, wiederholte Versprechungen, dass es keine Impfpflicht geben werde, auch von unserem Ministerpräsidenten im Mai 2020, logistisches Chaos bei Impfterminen – Tausende Sachsen mussten nach Thüringen, Brandenburg und Bayern fahren, weil es hier keine Impftermine gab –, Androhung und Durchsetzung unsinniger Maßnahmen wie 2G, die Tausende Geschäfte ruinierten und gesunde Menschen aussperrten, fortgesetztes Kaputtsparen des Gesundheitswesens, selbst im letzten Jahr. Pflegekräften, die Sie im letzten Winter noch als CoronaHelden lobten, drohen Sie heute mit der beruflichen Existenzvernichtung. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Diesen Spiegel des eigenen Versagens will sich die Staatsregierung natürlich nicht vorhalten lassen, stattdessen schränkt sie mit der Zehn-Personen-Regelung für Versammlungen die Grundrechte in verfassungswidriger Weise ein. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Aufgabe als Parlament ist nicht der Schutz der Regierung vor der Kritik der Bürger. Unsere Aufgabe ist es, für das Wohl des Freistaates Sachsen Sorge zu tragen, die Regierung konstruktiv, aber vor allem kritisch zu begleiten und insbesondere Regierungsentscheidungen zu unterbinden, die den inneren Frieden im Freistaat gefährden. (Beifall bei der AfD) Deshalb fordern wir heute die Regierung auf: Verzichten Sie beim Beschluss weiterer Corona-Verordnungen auf Regelungen, die das Versammlungsrecht derart massiv beschneiden! Falls das Versammlungsrecht oder andere Grundrechte eingeschränkt werden sollen, muss die Staatsregierung das in Zukunft fundiert, juristisch und naturwissenschaftlich begründen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der AfD)
