Rico Gebhardt
Genau, das stimmt!) Es ist aus meiner Sicht so, dass die Zehn-Personen-Grenze tatsächlich aus der Luft gegriffen zu sein scheint. Ich sehe keinen zwingenden Grund, warum es nicht 15 oder 50 oder 150 sein könnten, immer vorausgesetzt, dass Hygienemaßnahmen eingehalten werden. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Übrigens wirkt sich diese Begrenzung in der Praxis so aus, dass diejenigen bei der Ausübung ihres Grundrechts benachteiligt werden, die sich an Corona-Beschränkungen und an das Versammlungsrecht halten. Die AfD hingegen beruft sich auf eine Art von Protest und auf eine Gruppe von Protestierenden, denen die Grundrechte aller anderen egal sind, auf diejenigen, die CoronaBeschränkungen nicht beachten und die in der Regel auch nicht beabsichtigen, ihre Veranstaltungen anzuzeigen. Das sollte man wissen, da die AfD heute so tut, als ginge es ihr um die Versammlungsfreiheit. Ihr geht es darum, einer bestimmten Szene zu gefallen. Die AfD will, dass es keinerlei Einschränkung der Versammlungsfreiheit gibt, solange keine Erkenntnisse zur Virusübertragung im Freien vorliegen. Diese Erkenntnisse gibt es aber. Sie ergeben sich sogar aus dem Antragstext selbst. An mehreren Stellen heißt es, dass eine Infektion hauptsächlich oder fast ausschließlich in Innenräumen erfolge. „Hauptsächlich“ bedeutet aber so viel wie „nicht nur“ und „fast ausschließlich“ bedeutet so viel wie „nicht ausschließlich“. Die AfD räumt also, weil sie der deutschen Sprache nicht mächtig ist, genau das ein, was sie im selben Moment wieder bestreitet. (Beifall bei den LINKEN –
