Martin Modschiedler
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema dieses Tagesordnungspunktes lautet „Versammlungsfreiheit in Sachsen nicht unverhältnismäßig beschränken“. Das ist der Titel. Das wollen wir auch nicht. Wie kann man ein Versammlungsrecht überhaupt verhältnismäßig oder unverhältnismäßig beschränken? Oder wie kann es beschränkt sein? Vorangestellt: Wir befinden uns mitten in einer weltumspannenden Pandemie, und das stellt auch unsere Gesellschaft und unsere Demokratie vor enorme Herausforderungen. Der Landtagspräsident hat es gerade gesagt. Das gilt insbesondere mit Blick auf unseren Grundrechtsschutz. Der Gesetzgeber und der Verordnungsgesetzgeber beachten und beurteilen die Dynamik des Pandemiegeschehens ebenso wie die Fortschritte bei der Eindämmung des Virus in der Medizin. Wir wissen nicht, was in zwei Wochen, in drei oder vier Wochen ist. Es bedarf also eines präventiven Schutzes. Es bedarf präventiver Schutzkonzepte. Die Staatsregierung kann nur für die Zukunft vorausgreifend regeln. Sie entscheidet auf der Grundlage ebendieser wissenschaftlichen Modelle und der Beratung der Sachverständigen. So funktioniert im Übrigen die Angemessenheitsprüfung. So funktioniert die Verhältnismäßigkeitsprüfung von Grundrechten. Im Antrag der AfD stellt diese nun fest, dass sie wusste, dass die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt war. Das ist wieder, sich mit der Kaffeetasse hinzusetzen und zu sagen: Ich wusste von Anfang an, es war falsch. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird gewährleistet. Das ist klar. Es kann auch nur auf einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt werden, eben auf Zeit. Der Bundesgesetzgeber hat den jeweiligen Staatsregierungen im § 28 des Bundesinfektionsschutzgesetzes die Befristung der Corona-Verordnung – also auf Zeit – und damit die ständige Abwägung zwischen Pandemiegeschehen und Grundrechtsschutz mitgegeben. Diese Eingrenzung auf einen ganz kurzen Zeitraum, in dem aufgrund der für die Zukunft getroffenen Prognosen entschieden wird, bilden einen ganz klaren Rahmen für Grundrechtseinschränkungen innerhalb der Pandemie. War und ist nun die Einschränkung auf zehn Personen unverhältnismäßig? (Zurufe von der AfD: Ja!) Ist sie unangemessen? (Zurufe von der AfD: Ja!) Die Kabinettsmitglieder haben Berater, die Menschen aus Fleisch und Blut sind, wie wir auch. (Zuruf von der AfD: Ach!) Sie können weder in eine gläserne Kugel schauen, noch haben sie irgendwie das Orakel zur Verfügung. Wenn uns dieses Virus eines vor Augen geführt hat, dann, dass es keine hundertprozentige Sicherheit und keine absolute Gewissheit gibt. Aus diesem Grunde sind die Entscheidungen immer das Ergebnis eines intensiven Abwägungsprozesses und müssen im Rahmen einer Sachverständigenprognose und unter Beachtung aller aktuellen Erkenntnisse aus Medizin, Wissenschaft und Forschung getroffen werden. Dazu kann und muss das Versammlungsrecht für einen eingeschränkten Zeitraum beschränkt werden können, wenn die Erkenntnisse vorliegen, dass die Versammlungen zur Verbreitung des Virus beitragen können. Die Beschränkung auf zehn Personen war zu dem Zeitpunkt der Beschlussfassung dem Umstand geschuldet, dass unsere 7- Tage-Inzidenzzahlen in Sachsen über 1 000 lagen – man erinnere sich –, in manchen Bereichen lagen sie bei 2 000, sogar 3 000. Aktuell liegen sie noch unter 300. Auch das ist ein Erfolg. Es konnten viele Menschen dadurch gerettet werden. Man geht davon aus, dass bis zu 2 000 Menschen vor dem Tod bewahrt werden konnten. Das ist ein christliches Menschenbild, das man sich vor Augen führen sollte. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Hier wird also die Staatsregierung für die Zukunft eine neue Ermessensentscheidung treffen. Der Verordnungsgeber kann nur für die Zukunft entscheiden, und die Zahl Zehn war zum damaligen Zeitpunkt das Ergebnis einer intensiven Abwägung mit den Sachverständigen der Staatsregierung. Diese Abwägung wird erneut auf der Basis der aktuellen Zahlen und der Anhörung der Fachausschüsse hier im Parlament geführt werden. In dem Antrag der AfD-Fraktion wird davon gesprochen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit weitestgehend bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt sei, so schreiben Sie. Was das bedeuten soll, geht aus dem Antrag nicht hervor. Vielmehr wird sich einzig darauf berufen, dass Versammlungen laut eigener Überzeugung stattfinden könnten, da die Tröpfcheninfektion hauptsächlich in Innenräumen stattfinde. Die Staatsregierung wolle das Bedürfnis der Bürger ohne triftigen Grund – Sie haben es eben wiederholt – beschränken, und das führe, so die AfD, zur Spaltung der Gesellschaft. Nein. Zur Spaltung führt, dass Sie hier die Wahrheit weggelassen haben. Die AfD will erreichen, dass alle protestieren können und die Staatsregierung dafür Sorge tragen muss, dass die Maskenpflicht und die Abstandspflicht von allen eingehalten und von der Polizei kontrolliert werden. Diese Pflichten halten Sie, liebe AfD-Fraktion – und das können wir immer erleben –, hier im Haus selbst nicht ein. Wie soll das dann die Polizei kontrollieren? Die Frage erübrigt sich. Das ist echt unglaublich. Soll die Polizei dann noch die Masken mitbringen, den Leuten geben, und die setzt dann keiner auf? (Zurufe von der AfD) Schlimmer noch – und das ist ein wesentliches Problem des Versammlungsrechtes: Sie gefährden damit sich und andere Menschen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Es geht hier nicht um die Auseinandersetzung von Nichtgeimpften oder Geimpften, Nichtgeimpfte gegen Geimpfte. Sie haben es vorhin in Ihrer Rede noch einmal gesagt. Es geht meiner Ansicht nach um eine ganz grundsätzliche Frage, wie wir persönlich unseren Freiheitsbegriff sehen. (Zuruf von der AfD: Genau!) Ist er frei von allen Bindungen, also auch frei von der Grundrechtsbindung anderer? Geht es hier um meine Rechte, oder stehen meine Freiheit und meine Freiheitsrechte nicht vielmehr im Zusammenklang miteinander, auch und vor allem mit den Rechten und Grundrechten der anderen? Freiheit bedeutet immer auch Verantwortung, und Verantwortung trage ich nicht nur für mich selbst, sondern auch für die anderen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Man hört immer wieder den Satz: Mir egal, ich bin einfach nur gesund, reicht. Das kann ja zurzeit auch so sein, aber das Gesundheitssystem – und das ist der wichtige Aspekt – muss doch vor der Überlastung geschützt werden. Morgen, morgen ist diese Person dann Corona-krank und wird auf die Intensivstation eingeliefert. Eine andere Person hat dann einen schweren Unfall gehabt, einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt erlitten und wird ebenfalls auf die Intensivstation eingeliefert. Jetzt muss der diensthabende Arzt entscheiden, wer das höhere Recht hat, behandelt zu werden. (Zuruf von der AfD) Mit einer Impfung, meine Damen und Herren, hätte diese Ich-bin-einfach-nur-gesund-Person einen Beitrag für unsere Gesellschaft und mit der Impfung auch einen Schutz unserer Mitmenschen leisten können. Das ist seine Verantwortung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Unser gemeinsamer Wille ist das Gemeinwohlinteresse. Das ist für mich gelebter Sozialstaat, und so ist es auch im Grundgesetz verankert. Die ach so gesunden Spaziergänger und Impfgegner werden sich auf diesen Sozialstaat spätestens dann berufen, wenn sie beatmet werden müssen. Dann wollen sie auch bevorzugt behandelt werden. Das ist für mich klassisch schizophren. Nur weil die Impfung eine Erkrankung nicht verhindern kann, ist sie nicht gleichzeitig untauglich, wie es immer propagiert wird. Sie kann den Verlauf mildern, das haben alle Sachverständigen gesagt. Sie vermindert auch die Verbreitung dieses Virus, auch eben bei diesen von Ihnen propagierten Versammlungen, die in ungeahnten Maßen weitergeführt werden müssen. Ich rate doch auch nicht dem Fußballverein, den Torwart einzusparen, da 99 % aller Tore mit Beteiligung eines Torwarts gefallen sind. Keiner weiß, wie viele Tore dieser Torwart verhindert hat. Genauso ist es doch auch mit der Impfung. Wir wissen aber jetzt schon – und da sind wir weiter als beim Torwart –, dass die Impfungen viele, viele Menschen schützen konnten und die Krankheitsverläufe nachweislich linderten. Zusammenfassend: Ja, wir haben eine außergewöhnliche Krisensituation, die auch die Grundrechte zeitlich begrenzt, weil diese nach intensiver Abwägung der widerstreitenden Interessen eingeschränkt werden können, wenn sie nach intensiver Beratung das mildeste Mittel darstellen. Diese Abwägung muss zeitnah im Sinne des § 28 Bundesinfektionsschutzgesetz alle vier Wochen erneut erörtert werden. Das ist geschehen. Im Übrigen hätten Sie, liebe AfD-Fraktion, in den vielen, vielen Ausschusssitzungen immer wieder Gelegenheit gehabt, genau dieses Thema vorzubringen und dazu Stellung zu beziehen. (Sebastian Wippel, AfD: Das interessiert Sie doch sowieso nicht!) Während sich die Staatsregierung um die Bekämpfung der Pandemie kümmert, geht es Ihnen in Ihrem Schaufensterantrag offensichtlich darum, Ihre Wähler nicht an die Freien Sachsen zu verlieren. Dafür sind wir nicht da. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
