27. Sitzung (WP7)
31.03.2021 · 34 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: Die Linke (6)CDU (4)AfD (3)GRÜNE (2)SPD (2)
Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Zuerst gratuliere ich Herrn Timo Schreyer herzlich zum Geburtstag. (Beifall bei der CDU, der AfD, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zu Beginn der Sitzung darf ich die beiden Präsidenten unserer kommunalen Familie begrüßen, den Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Bert Wendsche, und den Präsidenten unseres Landkreistages, Frank Vogel. Herzlich willkommen zu dieser Sitzung! (Beifall des ganzen Hauses) Zweite Beratung Drittes Gesetz zu den zwischen dem Freistaat Drucksache 7/4550, Gesetzentwurf Drucksache 7/5916, Beschlussempfehlung Vor der allgemeinen Aussprache hätte laut der Geschäftsordnung zunächst der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Jan Löffler, das Wort. – Ich sehe, er will das Wort nicht ergreifen. Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung. Für die CDU-Fraktion ergreift Kollege Hartmann das Wort. Bitte, Herr Kollege, das Pult gehört Ihnen. (Dirk Panter, SPD: Nimm es nicht mit! – Weiterer Zuruf: Vorsicht, Herr Präsident, Vorsicht! – Heiterkeit)
Christian Hartmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es erfreut mich immer, wenn ich den Kollegen Panter schon beeindrucken kann, bevor ich gesprochen habe; aber es wird leider mittlerweile zur Gewohnheit. (Heiterkeit) Insoweit müssen wir uns etwas Neues einfallen lassen. – Schon im Koalitionsvertrag haben wir uns als regierungstragende Fraktionen darauf verpflichtet, den Kommunen die finanziellen Möglichkeiten einzuräumen, um sowohl in den ländlichen Räumen als auch in den Städten ihre Aufgaben zukunftsfest, gemeinwohlorientiert und sozial gerecht erfüllen zu können. Unser Ziel dabei ist es, das Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Wissel, Herr Hösl, Herr Dr. Dringenberg, Herr Lupart, Frau Tändler-Walenta, Herr Kuhnert, Herr Dornau, Frau Nagel, Frau Petzold, Herr Keller, Herr Oberhoffner, Frau Schwietzer, Frau Gorskih und Herr Heinz. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Für den einzigen Tagesordnungspunkt schlage ich gemäß § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung folgende Redezeiten vor: CDU 15 Minuten; AfD 12 Minuten; DIE LINKE 7 Minuten; BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten; SPD 5 Minuten und die Staatsregierung 10 Minuten. Gibt es dagegen Widerspruch? – Den kann ich nicht feststellen; dann verfahren wir so. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Finanzbeziehungen Sachsen und seinen Kommunen der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung weiter zu stärken; denn nach unserer Überzeugung sind die Dörfer, Städte und Gemeinden die Orte, an denen den Bedürfnissen und Problemen der Menschen in unserem Land am besten begegnet werden kann. Die Lebensqualität unseres Freistaates entscheidet sich vor Ort in den Kommunen, dort, wo die Menschen arbeiten, wohnen und leben. Es ist uns daher zentrales Anliegen, unsere Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Das erreichen wir, indem wir den Städten und Gemeinden eine stabile, planbare und deutlich bessere finanzielle Grundausstattung geben. Die heutige Sondersitzung des Plenums ist nötig, um diese Zusage gegenüber den kommunalen Ebenen einzuhalten und das FAG so schnell wie möglich hier in diesem Hohen Hause zu beschließen. Mit dem Finanzausgleich schaffen wir für die kommunale Familie die dringend nötige Planungssicherheit für ihre Haushalte. Mit der Neufassung des FAG haben wir die Modernisierung der Finanzverteilung zwischen den Kommunen im Blick, die sich nach der Neufassung stärker an den tatsächlichen Belastungen der Städte, Gemeinden und Landkreise orientiert. Damit findet die Finanzverteilung an die Kommunen zukünftig zielgerichteter und letztlich gerechter statt, auch wenn ich nicht verhehlen will, dass es in Zukunft weitere Nachjustierungen geben wird, wenn man beispielsweise auf die bestehenden Herausforderungen des Landkreises Görlitz schaut. Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs wird dabei von einer Art Kompensationsmechanismus für die kreisangehörigen Gemeinden in den kommenden sechs Jahren und bei den kreisfreien Städten in den nächsten zwei Jahren begleitet. Dieser Strukturausgleich soll etwaige Verluste aus der Reform kompensieren. Hierfür stehen insgesamt rund 134 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt betragen die allgemeinen Deckungsmittel der Kommunen in den beiden Jahren 2021 und 2022 jeweils rund 6,8 Milliarden Euro. Damit wird es gelingen, trotz der Covid-19-Pandemie auch in den folgenden beiden Jahren finanzielle Stabilität und Kontinuität auf kommunaler Ebene zu leisten. Nach einem Jahr Pandemie wird deutlich, dass deren Folgen keinesfalls spurlos an den sächsischen Kommunen und Landkreisen vorübergegangen sind und diese vor besonderen Herausforderungen stehen. Ich will beispielsweise die Mehrausgaben für Infektionsschutz – bei gleichzeitig sinkenden Steuereinnahmen, wenn ich allein an die Gewerbesteuerverluste denke – nennen. Bereits im Sommer 2020 haben wir den Kommunen schnell und unkompliziert bei der Bewältigung der Coronakrise geholfen. Wir haben damals die Kommunen mit 622 Millionen Euro unterstützt. Die Hilfe diente zur Sicherung der Liquidität der Gemeinden und sollte als Steuereinnahmenersatz dienen. Darüber hinaus flossen den Landkreisen und kreisfreien Städten 147,5 Millionen Euro für Mehrausgaben bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie und 21 Millionen Euro für ausgefallene Elternbeiträge für die Kinderbetreuung des Frühjahrs 2020 zu. Damit haben wir die Kommunen in die Lage versetzt, sich den Auswirkungen der Pandemie zu stellen und angemessen auf die Vielzahl von Problemlagen und Aufgaben zu reagieren. Ebenso haben wir mit den genannten Mitteln eine gewisse Planungssicherheit geschaffen und ermöglicht, dass vor Ort weiter investiert werden kann. Das war Ausdruck eines fairen, partnerschaftlichen Miteinanders zwischen dem Freistaat und unseren sächsischen Kommunen. Das FAG in der aktuellen Sondersitzung und nicht erst im Mai 2021 zu verabschieden ist Ausdruck dieses Miteinanders und zeigt abermals das verantwortungsvolle und partnerschaftliche Handeln des Parlaments im Umgang mit den sächsischen Kommunen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bestehende System des kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat Sachsen hat sich grundsätzlich bewährt. Es ist ein einfaches Finanzausgleichssystem, das mit wenigen Nebenansätzen auskommt und damit die notwendige Transparenz bietet. Mit dem nun vorliegenden Entwurf des FAG haben wir ein modernes Finanzausgleichssystem, das nicht nur die aktuelle Krisensituation berücksichtigt, sondern gleichzeitig die finanzpolitische Stabilität der kommunalen Ebene in den kommenden Jahren sichert. Hierfür haben wir die Verteilung der Schlüsselzuweisungen modernisiert und damit deutlich neu justiert. Ein Schwerpunkt dabei war das System zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen für kreisangehörige Gemeinden. Durch die Erweiterung des Schülernebenansatzes zu einem Bildungsansatz wird der überragenden Bedeutung der Kosten für die frühkindliche Bildung in den Haushalten der kreisangehörigen Gemeinden Rechnung getragen. Bei der Bedarfsmessung sollen künftig auch die aus der frühkindlichen Bildung resultierenden unterschiedlichen Lasten der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird der sogenannte Schülernebenansatz aktualisiert. Dieser bildet die Belastung der Gemeinden als Schulträger durch die einzelnen Schularten ab. Auch die nach Gemeindegrößenklassen vorgenommene Gewichtung der Einwohnerzahl wird an die tatsächliche Belastung angepasst. Zudem soll unabhängig von den Gemeindegrößen eine zusätzliche Ausgleichsstufe eingeführt werden, von der besonders finanzschwache Gemeinden profitieren, indem sie zusätzliche Schlüsselzuweisungen erhalten. Die flächenbezogenen Lasten der Kommunen sollen künftig stärker ausgeglichen werden. Der Straßenlastenausgleich wird um 15 Millionen Euro aufgestockt. So erhalten die Gemeinden für den Unterhalt und die Instandsetzung ihrer Gemeindestraßen gegenüber der letzten FAG-Periode rund 25 % mehr. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gebe inhaltlich sicherlich noch eine ganze Menge mehr zu sagen. Gott sei Dank habe ich dafür einen finanzpolitischen Sprecher, der darauf in der zweiten Rederunde konzentriert eingehen wird. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, der Sächsischen Staatsregierung, dem Herrn Staatsminister der Finanzen, dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag herzlich für den Kompromiss zu danken, der Grundlage der politischen Entscheidung war. Ich freue mich, dass wir heute zu einer Entscheidung kommen werden, die die Kommunen im Freistaat in die Lage versetzen wird, ihre Aufgaben weiter verantwortungsvoll anzugehen. Für uns ist wichtig: Kommune und Parlament Hand in Hand! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Die allgemeine Aussprache ist eröffnet durch Herrn Kollegen Hartmann für die CDU-Fraktion. Jetzt kommt für die AfD-Fraktion Kollege Barth zu Wort. Bitte.
André Barth AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Äußerst kurzfristig ist heute der Sächsische Landtag zusammengekommen, um den neuen Finanzausgleich – immerhin ein Drittel unseres gesamten Haushaltsvolumens –, zu beraten und eilig zu beschließen. Warum ist das aber so? Kann es sein, dass Sie in der Regierung über das Gezänk in Ihrer Regierung eine Zeit lang vergessen haben, dass unsere Kommunen endlich Planungssicherheit für ihre Haushaltsaufstellung brauchen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben es aber auch vergessen, Herr Barth!) Nun, auch uns liegen die sächsischen Kommunem am Herzen. Sicherlich erinnern Sie sich noch an unseren Gesetzentwurf, 250 Millionen Euro mehr für unsere sächsischen Kommunen jährlich. Den haben Sie zwar alle abgelehnt, aber klammheimlich, lieber Herr Gebhardt, hat Ihnen dieser Gesetzentwurf doch gefallen; denn immerhin kamen Sie im letzten Ausschuss und kommen auch heute eilig mit einem ähnlichen Antrag um die Ecke. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Ach!) Zukünftig, Herr von Breitenbuch, das will ich Ihnen sagen, sollten Sie nicht mehr auf unseren guten Willen vertrauen, sondern endlich Ihre Hausaufgaben machen; denn ständig lassen wir uns durch Ihre Planlosigkeit und Nichtvorbereitungszeit die zweite Anhörung nehmen. Aber nun zur Sache: Bereits 2018, bei den letzten Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich, war uns allen klar, dass das Finanzausgleichsgesetz dringend einer Reform bedarf. Die Hauptkritik war die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den Kommunen. Wie entscheidet sich, wie viel Geld welche Gemeinde erhält? Vornehmlich natürlich an der Einwohnerzahl. Es leuchtet auch erst einmal ein, dass eine Stadt mit mehr als 10 000 Einwohnern einen höheren Bedarf hat als eine Gemeinde mit 1 000 Einwohnern. Die größere Stadt muss schließlich mehr Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Straßen, Sportplätze oder Schwimmbäder unterhalten als eine dörflich geprägte Gemeinde. Mehr Einwohner verursachen mehr Kosten. Ich denke, das wird keiner von Ihnen bestreiten. Erst letzte Woche haben wir hier im Plenum die Folgen von 30 Jahren Wiedervereinigung unter der CDU-geführten Staatsregierung in Sachsen debattiert. Dabei spielte auch die massive Abwanderung aus dem ländlichen Raum eine Rolle, die alternde Bevölkerung, die zu einer massiven Belastung führt. Lassen Sie mich das anhand einer Stadt in der Oberlausitz, an Boxberg, als mahnendes Beispiel vor Augen führen: Als flächengrößte kreisangehörige Gemeinde in Sachsen mit 18 Ortsteilen fällt es ihr besonders schwer, neun Ortsfeuerwehren zu unterhalten, 104 Straßenkilometer, 120 gemeindeeigene Gebäude und Liegenschaften zu bewirtschaften und 22 Brücken zu unterhalten. Oder schauen wir nach Weißwasser oder nach Altenberg: Die Bürgermeister beklagen zu Recht, dass die demografische Entwicklung bei der Mittelverwendung nach dem kommunalen Finanzausgleich keine Rolle spielt. Denn was passiert, wenn die ländlichen Gemeinden ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen können? Richtig, sie können dann auch keine Fördermittel für Förderprogramme mehr bereitstellen. Sie alle kennen die Prognosen des Statischen Landesamtes. Dieser Trend wird sich leider fortsetzen. Im Jahr 2035 wird die Bevölkerung im kreisangehörigen Raum um weitere 10 % geschrumpft sein. Mit den Einwohnerzahlen gehen auch Finanzzuweisungen des Landes zurück – ein Teufelskreis, der sich da entwickelt. Die ländlichen Städte und Gemeinden mit schrumpfenden Einwohnerzahlen und großer Fläche verlieren so den Anschluss an städtische Zentren. Ihre Bürger haben nicht mehr nur das Gefühl, abgehängt zu werden; sie sind es dann tatsächlich. Dieses Problem ist nicht neu. Oppositionen – AfD, aber auch LINKE – mahnen nicht erst seit gestern eine andere Verteilung der Finanzausgleichsmittel an, um die Finanzausstattung für die ländlichen Kommunen zu verbessern. Ich möchte Ihnen, Frau Schubert, sagen und Sie daran erinnern, was Sie im Dezember 2018 in diesem Haus noch gefordert haben. Damals verlangten Sie eine Überprüfung des FAG-Systems und einen Systemwechsel zur Bedarfsorientierung; eine große Reform also. Nun sitzt Ihre Partei auf der Regierungsbank, und was ist aus Ihren Forderungen geworden? Ich kann nicht erkennen, dass Sie davon irgendetwas umgesetzt hätten. (Beifall bei der AfD) 2018 vertröstete uns die Koalition auf die Neuordnung des sächsischen Finanzausgleichs; man hätte das alles mit den kommunalen Spitzenverbänden so vereinbart. Eine Neuordnung sahen auch Sie als notwendig an, um auf die unterschiedlichen Entwicklungen im Kommunalbereich zu reagieren. Mein Eindruck: Damals gab es einen Konsens, eine grundlegende Reform musste her. Doch wie es so schön heißt: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus“, und aus Ihrer Reform wurde ein Reförmchen. Im April 2019 gaben Sie ein wissenschaftliches Gutachten zur Weiterentwicklung des Ausgleichs in Auftrag. Immerhin setzten Sie die Anregungen des Gutachtens um. Wesentlich neu ist, zusätzlich zu Schülerzahlen nun auch Plätze in Kindertagesstätten bei der Verteilung zu berücksichtigen, Finanzmittel von kreisangehörigen Städten zu kleineren kreisangehörigen Gemeinden umzuverteilen, eine Basisfinanzierung für finanzschwache kreisangehörige Kommunen einzuführen und den Straßenlastenausgleich zu erhöhen. Das war dann schon alles, meine Damen und Herren. Die versprochene große Reform hat sich in Luft aufgelöst, die finanziellen Probleme unserer Gemeinden damit leider nicht. Der große Wurf, eine große Reform, ist das jedoch nicht. Die Entlastung der schwächsten Gemeinden erfolgt zulasten von Städten ab 10 000 Einwohnern, die sich eben sehr oft im ländlichen Raum befinden. Städte wie Weißwasser, Görlitz und Plauen sind die Verlierer. Sie erhalten zwar dieses Jahr und in den nächsten fünf Jahren einen Verlustausgleich, aber der schmilzt in den nächsten fünf Jahren ab und hinterlässt mit den schmelzenden Beiträgen ein strukturelles Problem. Auch die Landkreise haben Probleme mit Ihrem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, in der zweiten Runde wird mein geschätzter Kollege Ivo Teichmann auf diese weiteren Problemstellungen eingehen. Recht herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Barth nahm gerade für die AfD-Fraktion Stellung. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herrn Kollegen Schultze nach vorn. Bitte.
Mirko Schultze Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wie Sie wissen, haben wir ein anderes Bild davon, wie unsere Kommunen aussehen sollen, wie unsere Kommunen mitgestalten können und vor allem, wie es den Kommunen gelingen kann, die kommunale Selbstverwaltung, die in unserer Verfassung verankert ist, umzusetzen. Wir haben nicht erst bei den Corona-Hilfspaketen eine deutliche Aufstockung der Finanzierung der Kommunen gefordert. Man könnte fast schon sagen, für einen Sprecher der LINKEN ist es langsam ein alter Hut: Wir glauben, dass die Kommunen in Sachsen unterfinanziert sind und dass sich der Freistaat über viele Jahre dazu hingerissen hat, sich selbst zu sanieren. Na klar, abends in der Tagesschau sieht es dann immer gut aus, wenn Sachsen das ostdeutsche Bundesland mit der geringsten Verschuldung ist. Allerdings muss man einmal genau hinsehen und sagen, was eigentlich in den Kommunen passiert. Das FAG ist klassisch dafür gedacht, den Finanzausgleich mit den Kommunen zu regeln. Deshalb heißt es so, deshalb ist es so aufgelegt worden. Natürlich hatten viele die Hoffnung, dass jetzt, mit dem neuen FAG, tatsächlich substanzielle Veränderungen eintreten bzw. dass man das Ganze zumindest in Angriff nimmt. Aber nein, liebe Koalition, Sie haben das nicht getan. Ich bin durchaus begeistert, was Sie da alles hineininterpretieren. Sie haben letztlich das Volumen des Finanzausgleichsgesetzes einfach nur ein bisschen hin- und hergeschaufelt. Sie haben den einen etwas weggenommen, den anderen etwas gegeben in der Hoffnung, dass diejenigen, die etwas bekommen – die ganz kleinen ländlichen Gemeinden, denen wir das auch durchaus gönnen –, diejenigen sind, die sich so viel oder so laut darüber freuen, dass die anderen, die dann weniger haben, vielleicht nicht gehört werden. Ich glaube, spätestens mit diesem FAG ist der Zeitpunkt vorbei, wo Sie sich darauf verlassen konnten, dass Sie – in der Erfahrung dessen, wie im Freistaat darauf reagiert wird, wenn man protestiert – in das Land hineinrufen und der Widerspruch durchaus sehr leise ist. Ich glaube, angesichts dieses FAG sagen viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: So geht das nicht weiter, so können wir nicht handeln. Da hat Corona tatsächlich ein Stück weit wie ein Brennglas gewirkt. Die Idee, dass man bei Corona einfach nur die Einnahmenverluste ausgleichen muss, dass man sich darüber freuen kann, dass die Gewerbesteuer in Teilen ausgeglichen wird und Ähnliches, ist schon einmal grundsätzlich falsch. Dieses FAG hätte dafür genutzt werden müssen, ein PostCorona-Investitionspaket für die Kommunen aufzulegen, damit sie ihre Handlungsfähigkeit zurückbekommen. Das müsste ein größeres Paket sein, damit das, was wir gerade erleben – dass Menschen frustriert sind, dass Menschen nicht mehr in ihre Kultureinrichtungen gehen können, dass die Sportstätten nicht funktionieren und Ähnliches –, gemildert wird. Es reicht nicht aus, es auf das Niveau von vor Corona zurückzuholen, sondern es muss über das Niveau hinausgehen, damit die zwei Jahre mit Corona, die bald hinter uns liegen werden, tatsächlich so schnell wie möglich in der Zivilgesellschaft – ich sage das bewusst – in Vergessenheit geraten und ein Stück weit Handlungsfähigkeit zurückkehrt. Um das einzuschätzen, muss ich nur auf einzelne Punkte schauen. Nehmen wir zum Beispiel die Möglichkeit von Kommunen, eigene Investitionen zu tätigen. Dafür sind Förderprogramme sehr wichtig. Aber letztlich ist es doch unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Kommunen selbstständig handlungsfähig sind. Sie zerteilen die kommunale Familie. Sie tun das mehr denn je, indem Sie umverteilen. Das ist einer der wichtigen Gründe, warum man eigentlich den Daumen darauflegen müsste, wozu Sie aber nicht bereit sind. Sie versprechen jetzt wieder, dass die kommunale Familie erleben wird, dass wir demnächst das FAG novellieren, verändern, verbessern werden. Aber ganz ehrlich: Tatsächlich haben Sie das schon versprochen, als es zum ersten Mal um dieses FAG ging. Deshalb haben wir heute Änderungsanträge zu einzelnen Punkten vorgelegt, weil wir glauben, dass zumindest einige Dinge an diesem FAG noch korrigiert werden können. Wir sind der Meinung, dass Sie durchaus mit unseren Veränderungsvorschlägen mitgehen können. Ich werde das dann begründen, wenn ich den Änderungsantrag einbringe. Dieses FAG bringt nicht das, was es soll. Es ist vor allem unter einer ganz komischen Voraussetzung geschrieben worden. Der Fraktionsvorsitzende der größten Fraktion, die seit 30 Jahren in diesem Land regiert, hat gerade erklärt, die heutige Sondersitzung finde statt, weil Sie so viel Verständnis mit den Kommunen haben. Die heutige Sondersitzung findet aber statt, weil Ihnen aufgefallen ist, dass eine Frist im FAG auslaufen würde und Sie deshalb ganz schnell alle Ausschüsse zusammenrufen mussten, damit die Frist gewahrt bleibt. Das kann man im Übrigen tun. Aber dann sollte man sich nicht hierherstellen und sagen: Diese Sondersitzung und dieses beschleunigte Verfahren, zu dem wir durchaus stehen und das wir akzeptiert haben, finden statt, weil wir unsere Kommunen so besonders mögen. – Das ist einfach nicht der Fall; Sie haben schlicht eine Frist verheizt. Ansonsten würden Sie wahrscheinlich heute noch darüber diskutieren, was Sie in das FAG hineinschreiben wollen oder auch nicht. Das können Sie anders behaupten oder nicht. Es geht letztlich um die Kitabeiträge beziehungsweise um die Summen, die dafür aufgewendet werden müssen, weil die Kitas geschlossen haben und die Elternbeiträge übernommen werden. Sie haben „Mai 2021“ hineingeschrieben. Deshalb muss das Gesetz auch bis Mai 2021 da sein, damit Folgezahlungen geleistet werden können. Das ist ein ganz simpler Grund. Sie haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem Sie – entschuldigen Sie, wenn ich das so deutlich sage – den Mittelzentren, denen Sie hier das Geld aus der Tasche genommen haben, um es woandershin zu verteilen, unterstellen, dass sie keine zentrale Wirkung mehr hätten. Warum Sie das Gutachten im Übrigen nicht bei sächsischen Hochschulen aufgegeben haben, erschließt sich mir nicht. Vielleicht hätten diese mehr Erfahrung vor Ort oder auch andere Vorschläge gehabt. Ihr Gutachten sorgt letztlich dafür, dass Sie das bestätigt bekommen, was sächsische Politik schon seit vielen Jahren macht: Der Freistaat stößt sich an seinen Kommunen gesund. Er hält die Laufleine der Kommunen extrem kurz. Bisher konnten Sie darauf vertrauen, dass die Kommunen Ihnen dies aus unterschiedlichsten Gründen – und sei es nur deswegen, weil sie Fördermittel brauchten – haben durchgehen lassen. Ich bin fest davon überzeugt, das wird in der nächsten Zeit nicht mehr passieren. Dieses FAG ist kein FAG für unsere Kommunen. Dieses FAG ist kein FAG, das die Probleme löst. Deshalb wird dieses FAG auch keine Zustimmung der LINKEN finden. Wir werden unseren Änderungsantrag einbringen. Sollten Sie diesem Änderungsantrag nicht folgen, wird die Fraktion der LINKEN selbstverständlich gegen ein FAG stimmen, das nicht zugunsten der Kommunen ausgelegt ist, sondern wieder zugunsten des Freistaates. Das ist tatsächlich gerade in der Post-Corona-Zeit genau der falsche Gedanke. Danke. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Schultze sprach für seine Fraktion DIE LINKE. Jetzt kommen wir erst einmal zu einer Kurzintervention durch Herrn Kollegen Hartmann, CDU-Fraktion.
Christian Hartmann CDU
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Herr Schultze hat mir Gelegenheit gegeben, auf seinen Redebeitrag zu reagieren. Es sind die alten Lieder. DIE LINKE hat noch nie einem FAG wirklich zugestimmt. Herrliche Geschichten wusste er zu berichten. Als Erstes: Dieses FAG ist ein Verhandlungsergebnis zwischen Freistaat, Landkreistag und Sächsischem Städte- und Gemeindetag. Gleichberechtigt haben Partner miteinander ein FAG ausgehandelt. Genau deshalb respektieren wir, dass dieses Verhandlungsergebnis die Grundlage für eine Entscheidung bietet. Natürlich gibt es weiteren Steuerungs- und Handlungsbedarf. Aber stellen Sie sich bitte nicht hin und tun so, als ob die Sächsische Staatsregierung und die CDU-Fraktion das alles in einer Kammer aushandelten. Es sind die Interessenvertretung und der Ausgleich der Perspektiven des Freistaates und der Kommunen. Ja, es ist ein Kompromiss, der vielleicht nicht jeden erfreut. Aber wenn Sie ein bisschen mehr Verantwortung tragen und dies nicht nur dafür nutzen würden, um Ihre Geschichten zu erzählen, dann würden Sie das zumindest ergänzen. Das Letzte noch: Natürlich war es trotzdem die Entscheidung der Koalition, jetzt, nachdem wir Einigung über Fragen, wie beispielsweise den § 15 betreffend, erzielt haben, sehr schnell zu einer Lösung zu kommen. Ich bin sehr dankbar, dass das Hohe Haus dem gefolgt ist, weil es natürlich Konsequenzen gegeben hat. Aber Sie sollten uns schon ein bisschen mehr Intelligenz zutrauen, als dass wir nur eine Frist verhoppelt hätten. Es geht vielmehr ganz klar darum, eine Lösung vorzulegen, die alle tragen können, die auch die Koalition in ihrer Verantwortung tragen kann. Das war der Zeitpunkt. Deshalb haben wir uns auch bemüht, jetzt noch, rechtzeitig im März, eine Entscheidung herbeizuführen. Wäre dies nicht möglich gewesen, wäre es weitergegangen. Ein so kurzzeitiges Handeln müssen Sie uns auch nicht unterstellen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention von Kollegen Hartmann auf den Redebeitrag von Kollegen Schultze, der prompt darauf reagiert.
Mirko Schultze Die Linke
Ich versuche es mit der Reaktion kurz zu machen, Herr Präsident, und werde jetzt nicht ein altes Sprichwort zitieren, das mir eingefallen ist. Ich möchte nur so viel sagen: Es kann durchaus sein; aber wenn man am längeren Hebel sitzt, wird ganz schnell von Augenhöhe und Gleichberechtigung gesprochen. Das macht man einfach so. Ich glaube, dass der Freistaat gegenüber den Kommunen selbstverständlich schon seit Jahren an einem deutlich längeren Hebel sitzt und bei Weitem nicht auf Augenhöhe agiert. Natürlich handelt es sich um ein Verhandlungsergebnis, aber eben nicht um eines unter Partnerinnen und Partnern, die gleichberechtigt verhandeln, sondern unter welchen, von denen der eine das Geld hat und die anderen darauf angewiesen sind, dass das Geld letztendlich über Förderprojekte, Zuweisungen und Ähnliches fließt. Leider sind sächsische Kommunen in der Regel durch ihre Steuereinnahmen – bis auf ganz wenige Ausnahmen – nicht aus sich selbst heraus handlungsfähig. Damit sind sie selbstverständlich ein Stück weit darauf angewiesen, dass der Freistaat seine Programme so auflegt, wie Sie es getan haben. Trotzdem sage ich, dass das Verhandlungsergebnis letztlich auch unter Zustimmung des Sächsischen Landkreistages und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages entstanden ist. Ich denke auch, dass Sie intelligent genug sind, anständige Verhandlungen zu führen, würde sie aber aus meiner Position heraus nicht als gleichberechtigte Verhandlungen auf Augenhöhe betrachten. Verhandlungen bleiben uns dennoch, ohne jede Frage; das will ich Ihnen zugestehen. Danke. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Reaktion von Herrn Kollegen Schultze, Fraktion DIE LINKE. Wir fahren fort in der Rednerreihe. Das Wort ergreift Frau Kollegin Schubert.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Debatten um kommunale Finanzen haben in diesem Hohen Haus traditionell einen hohen Stellenwert, und das ist auch richtig so. Denn das Leben findet in den Kommunen statt. Dort wird es organisiert und dort ist Heimat zu Hause. Staatsminister Vorjohann war selbst jahrelang Finanzbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden; er kennt also die Diskussionen um die kommunalen Kassen aus der Praxis. Ich möchte an dieser Stelle zunächst ihm und seinem Haus für die geleistete Arbeit danken. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Wir gehen heute einen unkonventionellen Weg, denn wir verabschieden das FAG sozusagen „außer der Reihe“. Normalerweise geschieht das ja immer beim Haushaltsplenum. Allerdings erfordert die Pandemie Flexibilität, und dieses Parlament hat in dieser Legislaturperiode wiederholt bewiesen, dass es flexibel ist und ermöglicht, was geht – so auch diesmal. Die Koalitionsfraktionen haben daher im Einvernehmen mit den Oppositionsfraktionen zum heutigen Tage eine Sondersitzung zum FAG beantragt. Konkret geht es darum, mit der heutigen Parlamentsentscheidung zu ermöglichen, dass unter anderem die pandemiebedingte Erstattung der Elternbeiträge auf den Weg kommt und genaue Zahlen Sicherheit für die Kommunen und ihre Haushalte geben. Und ja, Herr Schultze, das ist der Grund: diese Frist; dem hat Herr Hartmann nicht widersprochen. Aber was ist Ihr Problem, Herr Kollege? Dass das Parlament handelt? Dann nehmen wir das hier an dieser Stelle zur Kenntnis. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –
Rico Gebhardt Die Linke
Dann hätten wir ja keine Sondersitzung gebraucht, wenn man das genau weiß!) Das vorliegende FAG regelt pandemiebedingte Fragestellungen; diese bringen wir mit unserer heutigen Entscheidung in trockene Tücher. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit dem Finanzminister geeinigt; Kollege Hartmann hat es ausgeführt. Diese Einigung steht grundsätzlich und es gilt, sie erst einmal zu akzeptieren. Wie das aber immer so ist, gibt es unterschiedliche Bewertungen zur Einigung, wie auch in der Sachverständigenanhörung deutlich wurde. Kleine Gemeinden und Kleinstädte gewinnen; das ist insofern eine Verbesserung nach vielen Jahren des Kampfes. Hierbei ist besonders die eingeführte Basisfinanzierung hervorzuheben, von der kleinere Gemeinden überdurchschnittlich profitieren, da sie nicht schnöde nach Köpfen verteilt wird, sondern den Anspruch verfolgt, einen festen Sockel zur Verfügung zu stellen. Das kennen wir auch aus anderen Bundesländern, und wir BÜNDNISGRÜNE haben es immer wieder in die Diskussion gebracht. – Jetzt kommt es, und es ist gut. Die Mittelzentren sind in Sorge – das ist kein Geheimnis –, und zahlreiche Abgeordnete sind in Mittelzentren, insbesondere in ehemaligen Kreisstädten, zu Hause und kennen die Rückmeldungen. Hier verliefen die Entwicklungen in den letzten Jahren positiv, und der Kurs der wachsenden Investitionen sollte auch fortgesetzt werden können. 2021/2022 werden wir sehr genau hinsehen müssen, was in den nächsten anderthalb Jahren passiert, ob und wie nachgesteuert werden sollte. Wir nehmen das sehr ernst, und ich hoffe, dass es uns als Parlament gelingt, über Wege außerhalb des FAG zumindest einen Teil der Sorgen zu kompensieren. Bei den Landkreisen ist das Thema der wegfallenden Nebenansätze für drei von zehn Landkreisen zu betrachten. Auch mein Heimatlandkreis Görlitz ist davon betroffen. Während auf der einen Seite durch die Neuberechnung der Sätze im SGB II über Bedarfsgemeinschaften, die nach 16 Jahren endlich erfolgt, Entlastung geschaffen wird, ist das Thema der angekündigten 100-%-Kompensation für jene, die jetzt verlieren, noch nicht abschließend geklärt. In der öffentlichen Sachverständigenanhörung wurden verschiedene Themen angesprochen, mit denen sich die Fraktionen auseinandergesetzt haben. So verwies beispielsweise der Finanzbürgermeister der Stadt Leipzig darauf, dass die Fördermittel für den Schulhausbau aufgestockt werden müssten und Mittel für kommunale Zukunftsinvestitionen, beispielsweise für Klimaschutz, gebraucht werden. Die Koalitionsfraktionen haben daraufhin gemeinsam einen Änderungsantrag für das FAG entwickelt, das im Finanzausschuss mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Zudem werden wir als Fraktion natürlich auch Änderungsanträge ins Verfahren geben, die außerhalb des FAG für die Kommunen Wirkung entfalten. Ich möchte auf einige kurz eingehen. Die Flexibilisierung bei § 15 FAG für Schulhausbau und Kita, die Berechnung der Hartz-IV-Zuweisungen über die Bedarfsgemeinschaften, aber auch die Integration der Gewässerunterhaltungspauschale als Ansatz – als Wunsch der kommunalen Ebene – werden umgesetzt. Außerhalb des FAG werden wir mehr Mittel für Investitionen in den Schulhausbau über das parlamentarische Verfahren einbringen sowie kommunale Investitionen in Klimaanpassung über einen sächsischen Klimafonds ermöglichen. – Es gab weitere diskussionswürdige Punkte; dazu bleiben wir im Gespräch. Ja, Herr Barth, wir BÜNDNISGRÜNE wollen als Teil der Koalition eine Weiterentwicklung des Sächsischen FAG. Ja, wir stehen dazu. Sie haben gesagt, wir hätten eine Überprüfung des Systems gefordert. Das passiert, das ist nicht abgeschlossen. Das Zweite, das Sie ansprachen, ist das Thema Reform. Eine Reform würde nach unserer Auffassung nach wie vor eine Veränderung in der grundsätzlichen Systematik bedeuten. Aber das bricht man nicht übers Knie. Dafür braucht man eine aussagekräftige Datenbasis, und daran arbeiten wir. Ich bewerte es daher als Schritt in die richtige Richtung, Herr Barth, dass das Finanzministerium mit diesem FAG das Thema Bedarfsorientierung aufgreift. Das sehen Sie an dem Bildungsansatz, der eingeführt wird und sich konkret am Bedarf orientiert, nämlich an den Kosten der frühkindlichen Bildung. Ich denke, dass das Sächsische FAG eine Frischekur bekommen hat und weiterentwickelt wird. Wir werden dieses Thema auch gemeinsam in einem Fachsymposium Kommunale Finanzen behandeln. Wir werden uns dieser Aufgabe sehr konkret stellen, und wir werden als Abgeordnete natürlich unsere Aufgabe wahrnehmen: dass wir die Rückmeldungen aus den Kommunen beachten und sie in die parlamentarische Entscheidung einfließen lassen. Wir werben heute als Koalitionsfraktionen um Zustimmung zu diesem FAG. Es ist ein klares Zeichen an unsere Kommunen, dass sie sich auf ihre Abgeordneten verlassen können. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten gerade Frau Kollegin Schubert, Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Panter zu uns.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern im Namen der SPD-Fraktion mit einem Dank für die intensiv geleistete Arbeit beginnen, die vor allem im letzten Jahr von der kommunalen Ebene und vom Finanzministerium geleistet wurde, um dieses FAG heute überhaupt möglich zu machen. Ich möchte aber auch für die intensiven Beratungen in den letzten Monaten hier im Parlament danken. Der Opposition danke ich dafür, dass sie diese kurzfristige Beschlussfassung möglich gemacht hat; dies wurde bereits angesprochen. In den letzten Monaten haben wir uns intensiv mit dem FAG befasst und sind nach einer Anhörung zu Veränderungen gekommen. Wir werden bei den Elternbeiträgen – dies wurde bereits angesprochen – eine Möglichkeit finden, diese zügig zu erstatten. Das ist wichtig für die kommunale Ebene, wie immer wieder deutlich wurde. Wir werden aber darüber hinaus auch – dies war zum Beispiel unserem Kollegen Volkmar Winkler besonders wichtig – beim Thema Gewässerlastenausgleich eine Übertragbarkeit der Mittel herbeiführen. Ebenfalls angesprochen wurde § 15, die investiven Schlüsselzuweisungen, die Nutzung auch zur Tilgung. Dies alles sind Dinge, die wir in den letzten Monaten aufgenommen haben, um sie jetzt in ein gutes FAG, das uns vorgelegt wurde, einzufügen; denn ich darf für die SPDFraktion sagen, dass wir zum Sächsischen FAG stehen. Es ist ein guter Regelungsmechanismus, der sicherlich immer weiterentwickelt werden kann, keine Frage. Aber es ist eine sehr, sehr gute Grundlage. Andere Länder beneiden uns darum. Deshalb sollten wir an dem Grundsatz festhalten und der kommunalen Ebene gerade in solch schwierigen Zeiten, in denen wir uns momentan befinden, Sicherheit geben – jetzt, aber auch in den nächsten Jahren. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zum Thema gute Vorlage, die vom Finanzministerium an uns, den Landtag, übersandt wurde: Darin sind mehrere Punkte enthalten, zum Beispiel die Überführung des Schülernebenansatzes in den Bildungsansatz, der auch die frühkindliche Bildung aufnimmt; dies ist sicherlich ebenfalls ein wichtiger Aspekt, der uns als SPD-Fraktion besonders wichtig ist. Ich darf noch einen Punkt besonders hervorheben, der uns wichtig ist: der Hartz-IV-Lastenausgleich. Kollegin Schubert lächelt schon, weil sie das Lied kennt, das ich immer wieder gesungen habe. Die Nettobelastungsermittlungsverordnung von 2005 war schon damals ein absolutes Unding. Der Versuch, die Harz-IV-Lasten so zu verteilen, dass sie am Ende nicht nach Bedarfsgemeinschaften, sondern nach einer kompliziert erfassten Nettobelastung verteilt werden – die in den Jahren 2004 und 2005 mit der Überführung in das Harz-IV-System stattgefunden hat –, hat dazu geführt, dass einige Kommunen über die Jahre letztlich massiv benachteiligt wurden. Wir reden hierbei – über den Daumen gepeilt – über eine läppische halbe Milliarde Euro, die der Stadt Leipzig entgangen ist und an andere Landkreise und kreisfreie Städte ausgereicht wurde. Ich finde, es gehört dazu, dass man das erwähnt. Es ist schön, dass wir damit Schluss machen und dass die Nettobelastungsermittlungsverordnung mit diesem FAG endlich ein Ende findet. Ein Wermutstropfen ist, dass wir in Zukunft nicht mehr so viele Mittel wie in der Vergangenheit ausschütten werden. Es gibt jetzt noch einen Ausgleich für die Landkreise, was auch in Ordnung ist. Es ist wichtig, dass der Schnitt nicht zu hart ist. Ich bin aber der Meinung, dass das so nie hätte passieren dürfen. Das war eine Ungerechtigkeit, die wir jetzt endlich lösen. Ich habe gerade über die circa 500 Millionen Euro gesprochen, die der Stadt Leipzig seinerzeit entgangen sind. Das ist ungefähr der Schuldenstand der Stadt Leipzig. Da wir beim Thema Schulden sind, darf ich ganz kurz auf die Schuldenbremse zu sprechen kommen. Jetzt werden sich einige fragen: Warum? Na ja, die Schuldenbremse wird immer gern im Zusammenhang mit Artikel 95 diskutiert. Das ist das, was wir am 9. April 2020 diskutiert haben, als wir die Schuldenbremse gelöst haben. Wir sollten nicht vergessen – wir werden über die Tilgungsfalle etc. noch intensiv diskutieren –, dass mit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2013 noch eine weitere wichtige Änderung vorgenommen wurde, und zwar die Änderung von Artikel 85 der Sächsischen Verfassung. Es geht um den Schutzschirm für die Kommunen, das Konnexitätsprinzip, oder um es deutlicher zu sagen: Wer bestellt, bezahlt! Ich will mir nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn wir diesen Schutzschirm für die Kommunen, gerade in Zeiten der Pandemie, nicht gehabt hätten; denn er wirkt. Darauf sind wir als SPD-Fraktion, die das damals mit vorangetrieben hat, sehr stolz. Ich bin auch froh, dass wir damit den Kommunen die nötige Sicherheit in den nächsten Jahren geben können. Die SPD-Fraktion wird dem FAG heute zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Panter hat die erste Rederunde für die SPD-Fraktion gerade beschlossen. Jetzt spricht in der zweiten Rederunde für die CDUFraktion Herr Kollege von Breitenbuch.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine besondere Situation, dass wir heute allein wegen eines Beschlusses zum Sächsischen FAG hier zusammenkommen. Es zeigt deutlich, wie wichtig uns als Koalition das gute Verhältnis zu unseren sächsischen Kommunen ist und bleibt. Es ist wichtig, das FAG schon im März zu beschließen, um damit einen Ausgleich zu dem verspäteten Haushaltsverfahren zu finden. Ich freue mich, dass unser und mein Werben um diesen Termin umgesetzt worden ist. Die Kommunen brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Diese geben wir ihnen gerade in diesen aktuell schwierigen Zeiten. Dass wir in dieser Coronakrise gemeinsam mit den Kommunen Seite an Seite stehen, zeigt die Unterstützung, die wir geleistet haben. Wir bleiben insgesamt in einem Boot. Auch dadurch konnten die sächsischen Kommunen im Kernhaushalt des Jahres 2020 im Vergleich zum Vorjahr mit einem erheblich positiven Saldo der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen abschließen. So stieg dieser Saldo von 189 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 458 Millionen Euro im Jahr 2020. Im laufenden Bereich verbucht die kommunale Ebene im Jahr 2020 ein Plus in Höhe von 808 Millionen Euro, also einen Überschuss, der das höchste Ergebnis der letzten zehn Jahre nicht übertreffen konnte, jedoch noch über dem Niveau des Jahres 2018 liegt. Aber seien wir ehrlich: Das ist das Luftholen vor schwierigen Jahren. Die Kommunen waren bereit, die Hälfte der CoronaKosten mitzutragen. Das war ein starkes Zeichen, Herr Schultze, und zeigt, was die Kommunen insgesamt bereit sind zu leisten und dass sie eben nicht Trittbettfahrer oder Bittsteller beim Freistaat sind, sondern dass die Augenhöhe immer gewährleistet bleibt. Dieses partnerschaftliche Verhältnis wollen wir mit dem vorliegenden Sächsischen Finanzausgleichsgesetz fortsetzen. Nun zu einzelnen Punkten des Gesetzes und unseres Änderungsantrages: Wie bei den pandemiebedingten Schließungen der Kindertageseinrichtungen im Frühjahr 2020 sollen die Gemeinden für Belastungen aus nicht erhobenen Elternbeiträgen einen Ausgleich aus Bedarfszuweisungen erhalten: 50 % Erstattung durch den Freistaat für die zurückliegenden Monate in der zweiten Welle. Hierzu haben wir als Koalition einen gemeinsamen Änderungsantrag auf den Weg gebracht. Mit diesem Änderungsantrag im HFA sind wir darüber hinaus einem Wunsch der Kommunen nachgekommen. Beim vorgesehenen Übergang vom Jahr 2020 aus dem Sächsischen Gewässerunterhaltungs- und Unterstützungsgesetz in das Jahr 2021 und das Sächsische FAG wäre eine Verwendung der für das Jahr 2020 ausgereichten Mittel im Jahr 2021 nach derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich gewesen. Mit diesem Änderungsantrag wird die Übertragbarkeit der Mittel aus dem Jahr 2020 aus dem Sächsischen Gewässerunterhaltungs- und Unterstützungsgesetz in den Paragrafen des FAG zum Gewässerlastenausgleich umgesetzt; damit bleiben wir auch verlässlich und in dem einmal eingeführten System. Ein weiterer Punkt ist: Nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz I sowie den Stabilisierungsmaßnahmen der Finanzausgleichsmasse wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs den Kommunen in den Jahren 2021 und 2022 eine Finanzausgleichsmasse in Höhe von 3,6 Milliarden Euro im Jahr 2021 und in Höhe von 3,7 Milliarden im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den Zuweisungen an die sächsischen Kommunen im Doppelhaushalt 2021/2022 werden wir ein Drittel des Gesamthaushaltes – mindestens ein Drittel war immer unsere Orientierung – für unsere sächsischen Kommunen ausgeben. Dem Freistaat Sachsen entstehen aus dem Entwurf für dieses Gesetz im Jahr 2021 Kosten in Höhe von 3,6 Milliarden Euro und auch im Jahr 2022 Kosten in ähnlicher Höhe. In diesen Beträgen sind 59 Millionen Euro im Jahr 2021 und 103 Millionen Euro im Jahr 2022 aus dem Corona-Bewältigungsfonds und 44 bzw. 33 Millionen Euro aus dem Kommunalen Strukturfonds enthalten, die der Finanzausgleichsmasse durch entsprechende Einnahmen zufließen und als Bedarfszuweisung an die Kommunen weitergeleitet werden. Dass wir heute weitgehend einer Einigung zwischen der Staatsregierung, dem Sächsischem Städte- und Gemeindetag sowie dem Sächsischen Landkreistag folgen, ohne im parlamentarischen Prozess dieses grundsätzlich aufzumachen, ist auch ein Zeichen von Verlässlichkeit gegenüber den Kommunen und Ausdruck von Kontinuität und Stabilität. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dabei möchte ich nicht verschweigen, dass auch das Gutachten von Prof. Schiller einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf das vorliegende FAG hatte; weniger mit Blick auf den GMG I, den Ausgleich zwischen Freistaat und Kommunen, als vielmehr mit Blick auf den GMG II, das Verhältnis zwischen den Kommunen. Es sind schon angesprochen worden die Einführung eines Bildungsansatzes, die Neujustierung des Hauptansatzes und die Einführung einer Basisfinanzierung. Bei der Einführung eines Bildungsansatzes, der sich aus einem neuen Ansatz der frühkindlichen Bildung und dem bisherigen Schülernebenansatz ergibt, ist es so, dass dieser letztendlich eine belastungsgerechte Anpassung neu zwischen die Kommunen schiebt. Zur Neujustierung des Hauptansatzes: Infolge der gesonderten Berücksichtigung der Belastung im Bereich der frühkindlichen Bildung, der Bereinigung für zwischenzeitlich entfallene Aufgaben sowie im Ergebnis der festgestellten unterschiedlichen Belastungen wird eine Anpassung des Hauptansatzes notwendig. Künftig erfolgt die rechnerische Einwohnergewichtung bis auf maximal 172 %, was einer belastungsadäquaten Einwohnerstaffelung entspricht. Im Ergebnis der festgestellten Belastungsrelation zwischen den kreisfreien Städten erfolgt der Einwohneransatz dieser drei Städte künftig einheitlich zu 100 %. Das sind alles Dinge, die auch aus dem Gutachten mit eingebaut wurden. Noch ein paar Worte zur Basisfinanzierung finanzschwacher kreisangehöriger Gemeinden. Damit wird erstmals seit Bestehen des Sächsischen Finanzausgleichgesetzes bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen zwischen den kreisangehörigen Gemeinden über die Grundregeln des Finanzausgleichs hinaus ein zusätzliches Mindestmaß definiert. Ab dem Jahr 2021 erfolgt die letzte Stufe eines zusätzlichen Ausgleiches, sofern die Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde nach den Schlüsselzuweisungen unter der Grenze von 89 % der Bedarfsmesszahl verbleibt. Gemeinden, die auch nach dem bisher bekannten Finanzausgleich diese Finanzkraftrelation nicht erreichen, erhalten die verbleibende Differenz zu den 90 % zusätzlich ausgeglichen. Das ist eine bemerkenswerte Ergänzung im bewährten System, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Auf den § 15 sind die Vorredner bereits eingegangen. Zusätzlich zu den Regelungen im FAG werden wir in den koalitionsinternen Verhandlungen eine Lösung schaffen, dem Wunsch der Kommunen zu entsprechen und als Freistaat die 10 % Kommunalanteil an der Ausstattung der Schulen mit Laptops – das war eine Forderung des SSG und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – zu übernehmen. Das ist eine weitere – für den Freistaat dauerhafte – Entscheidung. Abschließend möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion bei allen Beteiligten – dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag, unserem Finanzministerium und den Koalitionspartnern, aber auch der Opposition – für ihre anregenden Diskussionsbeiträge bedanken. Wir gehen miteinander und verlässlich in die kommenden, nicht einfachen Jahre. Das ist ein wichtiges Zeichen des Zusammenstehens – und deshalb die heutige Sondersitzung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Kollege von Breitenbuch sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt hören wir für die AfDFraktion Herrn Kollegen Teichmann.
Ivo Teichmann AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche ausdrücklich alle Abgeordneten an – ganz im Unterschied zu dem undemokratischen Verhalten der LINKEN. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Haha!) Zusätzlich zu der mangelhaften Finanzausstattung der Städte und Gemeinden ab 10 000 Einwohnern ist im vorliegenden Entwurf des Finanzausgleichs ein weiteres Problem versteckt: Der Anteil des Steuereinnahmenkuchens des kreisangehörigen Raumes sinkt um 1,2 %, von 56,8 % im vergangenen Jahr auf 55,6 % in diesem Jahr. Dies hört sich erst einmal nach nicht viel an. Aber bei den Summen, die mit dem Finanzausgleich bewegt werden, handelt es sich immerhin um 33 Millionen Euro. Bereits im Jahr 2020 waren fast 49 Millionen Euro vom kreisangehörigen Raum an die kreisfreien Städte verlagert worden. Grund für diese Mittelverschiebung ist die unterschiedliche Einwohnerentwicklung. Die Einwohnerzahl auf dem Land sinkt stetig. Die Mehrzahl der 416 kreisangehörigen Gemeinden wird demnach bis zum Jahr 2035 an Einwohnern verlieren, während in Dresden und Leipzig mit einem Zuwachs gerechnet werden kann. Den Prognosen nach wird die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen also leider auch künftig vom Geburtendefizit bestimmt. Gemeint ist damit die Tatsache, dass pro Jahr deutlich mehr Menschen sterben als geboren werden. Es wird angenommen, dass bis zum Jahr 2035 durch dieses Defizit zwischen 415 000 und 444 000 Menschen weniger in Sachsen leben werden als noch im Jahr 2018. Dem stehen 283 000 Wanderungsgewinne gegenüber, also das Plus an Zuzügen nach Sachsen, abzüglich der Fortzüge. Das Geburtendefizit kann also bei der aktuellen Familienpolitik lediglich abgeschwächt, aber nicht ausgeglichen werden. Die angesprochene demografische Entwicklung wird auf Landkreisebene zum Problem. Beispielsweise wird es in meinem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einen Bevölkerungsrückgang bis zum Jahr 2035 von über 4 % geben, im Erzgebirgskreis sogar um über 15 %. Das hat bekanntlich den Landkreistag veranlasst, eine weitere Reform im nächsten Finanzausgleich 2023/2024 zu fordern. Das von der Regierung beauftragte Gutachten ist zwar zu dem Schluss gekommen, dass es keinen Änderungsbedarf bei der Aufteilung der Schlüsselmasse zwischen kreisfreien Städten und dem kreisangehörigen Raum gibt. Wir sehen jedoch die Probleme für schrumpfende und alternde Kommunen, die ihre kommunalen Einrichtungen nicht im gleichen Maße zurückbauen können, wie die Einwohnerzahl sinkt. Wir sehen auch, dass schrumpfende und alternde Kommunen, die ihre kommunalen Einrichtungen reduzieren, für die verbleibenden Einwohner weniger attraktiv werden und es daher zu weiteren Abwanderungen kommen kann. Dies gilt es mit politischen Maßnahmen zu verhindern, meine Damen und Herren. Sehr geehrte Kollegen von der Regierungskoalition! Die strukturellen Probleme des Finanzausgleichsgesetzes bestehen seit mehr als fünf Jahren. Wir haben sie angesprochen und sind von Ihnen immer wieder auf das nächste FAG vertröstet worden. Gibt es dafür Lösungen? Selbstverständlich gibt es dafür Lösungen. Sie müssen einen demografischen Faktor bei der Verteilung der Schlüsselmasse zwischen kreisfreien Städten und dem kreisangehörigen Raum einführen. Ein Zuschlag für zentrale Orte, wie der Sachverständige Hesse es vorgeschlagen hat, würde die finanziellen Probleme der kreisangehörigen Städte strukturell angehen und käme zusätzlich in Betracht. Darüber hinaus müssen Sie aus dem Landeshaushalt weiteres Geld in die Hand nehmen, denn sonst haben Sie mit der benachteiligten Gruppe wieder ein Problem. Wir appellieren an die Staatsregierung, für die genannten Probleme endlich Lösungen zu suchen. Ansonsten werden Ihnen diese Probleme eher früher als später auf die Füße fallen. Wir als AfD-Fraktion stehen für eine finanzielle Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Wir stehen dafür, die ländlichen Kommunen zu stärken, aber dies darf nicht zulasten der größeren Orte gehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Warum habt ihr dazu keinen Änderungsantrag gestellt? –
Dirk Panter SPD
Wasch‘ mich, aber mach‘ mich nicht nass!) Solange diese strukturellen Probleme nicht behoben sind, können wir dem Entwurf nicht zustimmen und werden uns deshalb bei der Abstimmung zum Finanzausgleichsgesetz enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Für die AfD-Fraktion hörten wir soeben Herrn Kollegen Teichmann. Die Fraktionen haben ihre Redezeit aufgebraucht. Es folgt dann noch die Einbringung des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE. Deshalb kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Herr Staatsminister Vorjohann, bitte, Sie haben das Wort.
Hartmut Vorjohann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich oft – und nicht nur ich – an dieser Stelle die Bedeutung unserer Kommunen gewürdigt. Seit vielen Jahren – und vor allem in Krisenzeiten wie während der Corona-Pandemie – widmen sich unsere mehr als 400 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit ihren Verwaltungen und unsere Landräte mit großem Engagement der Zukunft unseres Freistaates. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Kommunen dabei – ganz aktuell mit zusätzlichen Mitteln aus dem Corona-Bewältigungsfonds und für die kommenden beiden Jahre mit einem starken und modernen Finanzausgleichssystem. Dass wir heute dieses Sonderplenum benötigen, war nicht mein Ziel. Mein Ziel war es jedoch, den Kommunen noch im I. Quartal des ohnehin schon laufenden Jahres finanzielle Planungssicherheit zu verschaffen. Deshalb ergeht an dieser Stelle mein Dank an das Plenum und insbesondere an die Finanzpolitikerinnen und -politiker, die bereit waren, alles Erforderliche zu tun, um einen Beschluss noch im März herbeizuführen. Ich danke den kommunalen Spitzenverbänden. Beide Präsidenten waren in den letzten Wochen und Monaten wirklich faire Verhandlungspartner. Es ist deutlich geworden, dass die Regierung – und das gilt natürlich insbesondere für mich als Finanzminister – eng an der Seite der Kommunen steht. Dieser Schulterschluss ist genauso ein Erfolg wie das Verhandlungsergebnis an sich. Eigentlich lagen wir ja recht gut im Zeitplan. Nach intensiven Verhandlungen sind wir mit den kommunen Spitzenverbänden im September vergangenen Jahres schon zu einem guten Ergebnis gekommen, das ein gemeinsames Bekenntnis zu einer nachhaltigen und fundierten Reform war. Die Staatsregierung hat den Gesetzentwurf im November 2020 beschlossen. Auch das ist ein klares Votum für die Kommunen und deren finanzielle Sicherheit. Meinen Dank möchte ich mit einem großen Dankeschön an mein Team im Finanzministerium beschließen. Fachkundig, souverän und mit viel Geduld haben sie immer wieder erläutert, sind jeder – manchmal auch nicht ganz so qualifizierten – Kritik entgegengetreten und konnten die Zweifel, Bedenken oder Rechenfehler in aller Regel ausräumen. Ich bin sehr stolz, dass ich auf so eine Mannschaft bauen kann. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Ich betone das hier auch deshalb, weil dieser Gesetzentwurf in den letzten Wochen teilweise leider auch zum Spielball wurde, um Einzelinteressen durchzusetzen. Glauben Sie mir, ich habe großes Verständnis, dass bei einer Reform wie dieser ein jeder versucht, das Beste für sich herauszuholen. Durch öffentliche Äußerungen in den letzten Wochen und Monaten wurde das FAG aber fast schon ein bisschen zum Schreckgespenst. Das ärgert mich sehr, waren doch die Äußerungen zum Teil von mangelnder Fachkenntnis geprägt. Experten und erfahrenen Fachleuten aufseiten der Verhandlungspartner wurde die Fachkompetenz abgesprochen. Das Ergebnis: große Verunsicherung und schwer zu erklärender Zeitverzug zulasten der Kommunen. Mit ebendiesen verunsicherten Bürgermeistern habe ich in der letzten Woche viele Gespräche geführt. Am Ende sind alle zu der gleichen Auffassung gelangt: Ja, es ist eine faire und ausgewogene FAG-Reform. Wenn ich Sie also heute um Zustimmung zum FAG 2021/2022 bitte, dann entscheiden Sie sich für eine echte Reform, die über diese beiden Jahre hinaus wirkt – wissenschaftlich fundiert, ausgewogen und gerecht. Daran gibt es keinen Zweifel. Klarstellen muss ich in diesem Zusammenhang außerdem, dass die reformbedingten Auswirkungen zu trennen sind von denen, die beispielsweise durch konjunkturelle Steuerverluste eintreten und die uns im Moment leider alle betreffen. Beides zu vermischen oder bewusst gegenzurechnen führt natürlich zu irreführenden Zahlen. Es wäre ratsam gewesen, erst genau hinzuschauen und korrekt zu rechnen, bevor man sich öffentlich zum großen Verlierer erklärt – gerade dann, wenn oft sogar das Gegenteil der Fall ist. Ein weiterer Hinweis ist mir noch wichtig, bevor ich Ihnen die Inhalte der Reform nochmal ein bisschen zusammenfasse: Der Freistaat ist im Rahmen der Coronakrise von der grundsätzlichen Ausgleichssystematik abgewichen und hat seinen Kommunen kreditfinanziert geholfen, sprich: Der Freistaat hat sich verschuldet, um die Not vor Ort zu lindern. Unser kommunaler Schutzschirm war einer der ersten in Deutschland – stabil, langfristig und mit großer Schutzwirkung auch bei stärkerem Regen. Das unterstreicht noch einmal, dass die Kommunen und der Freistaat in einem Boot sitzen und auch in die gleiche Richtung rudern. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unser Sächsisches FAG ist ein Erfolgsmodell. Unsere Kommunen haben im Freistaat einen verlässlichen Partner und eine gute, solide finanzielle Ausstattung. Das zeigt sich auch daran, dass wir erneut ein Drittel des Landeshaushaltes für die Kommunen bereitstellen – das werden rund 7 Milliarden Euro jährlich sein. Dabei wurde das FAG immer als lebendiges System verstanden, das gemeinsam weiterentwickelt wird. Vor Beginn der Verhandlungen war allen klar, dass dieses Mal die Anpassungen grundlegender ausfallen sollen und müssen. In der Sache möchte ich drei Dinge hervorheben: Erstens, wir halten am Gleichmäßigkeitsgrundsatz fest; zweitens, wir führen den kommunalen Schutzschirm zur Bewältigung der Corona-Pandemie fort; und drittens, wir modernisieren den Finanzausgleich für ein gerechteres Verteilungsergebnis. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen, mit dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz stellen wir sicher, dass der Ausgleich so ausgestaltet ist, dass sich die Einnahmen von Land und Kommunen im Gleichklang und damit fair entwickeln. Dies führte im Aufschwung der letzten Jahre zu einem rasanten Anstieg der kommunalen Einnahmen. In der jetzigen Krise gehen die Einnahmen zurück, erreichen aber immer noch die Höhe des letzten Aufschwungjahres vor der Krise, und davor lagen auch schon zehn Aufschwungjahre. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf, zweitens, die Grundlage für die Fortsetzung der Unterstützung der kommunalen Ebene in der Corona-Pandemie für dieses und auch das nächste Jahr. Dazu wird die im Mai 2020 erzielte Einigung zu einem kommunalen Schutzschirm aufgegriffen und in wesentlichen Teilen fortgeführt. Wir geben 163 Millionen Euro zusätzlich in das System hinein und stunden den Kommunen sogar die sogenannten Abrechnungsbeträge, sodass die Kommunen insgesamt um 345 Millionen Euro entlastet werden. Der dritte und auf lange Sicht wichtigste Punkt ist die strukturelle Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs – eine echte Reform und Modernisierung. Wir haben es heute schon gehört: Wir erweitern den Schüleransatz zu einem Bildungsansatz – damit werden die Lasten der frühkindlichen Bildung in den Kommunen mit abgebildet –, und wir führen eine Basisfinanzierung ein. Außerdem – das ist mir ganz wichtig –: Diejenigen, die in dem alten System schlecht weggekommen sind, bekommen jetzt einen Deckel hineingezogen, sodass wir dort mindestens bei einer 90-prozentigen Ausgleichsmechanik sind im Vergleich zu den Bedarfsmesszahlen. Das wirkt insbesondere für die kleineren sächsischen Gemeinden enorm und das wirkt vor allen Dingen in den ländlichen Regionen sehr stark. Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal versuchen damit aufzuräumen, dass hier vermeintlich einige auf der kommunalen Seite als Verlierer vom Platz gingen. Das ist falsch. Zu Beginn der Erörterung für eine Novelle des kommunalen Finanzausgleichs waren wir uns einig, dass aus der Reform selbst keine Verluste für die Städte, Gemeinden und Landkreise erwachsen sollen – und dieses Ziel haben wir auch erreicht. Die Novelle des Finanzausgleichs steht für mehr Verteilungsgerechtigkeit. Eine geänderte Verteilung bringt auf dem Papier neben Zuweisungsgewinnen zwar auch Zuweisungsverluste hervor; hierfür wird für die kreisangehörigen Gemeinden über die Laufzeit von sechs Jahren – beziehungsweise über zwei Jahre bei den kreisfreien Städten und Landkreisen – aber ein Strukturausgleich von immerhin 133 Millionen Euro geleistet, und zwar aus dem System heraus. Dieser Strukturausgleich kompensiert die Verluste. Im aktuellen Jahr 2021 wird keine Gemeinde aus der Reform einen Verlust erfahren. Dadurch, dass wir den Finanzausgleich ab dem Jahr 2022 zusätzlich noch einmal um 30 Millionen Euro aufstocken, wird auch das Abschmelzen dieses Strukturausgleichs noch abgemildert und in Teilen sogar überkompensiert. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf für einen gerechteren kommunalen Finanzausgleich und für die weitere Unterstützung der Kommunen in der CoronaPandemie – für Klarheit und Planungssicherheit. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die Staatsregierung sprach gerade Herr Staatsminister Vorjohann. Wir sind also am Ende der Aussprache angekommen. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen. Es trägt die Drucksachennummer 7/4550 als Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/5916. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor; er trägt die Drucksachennummer 7/5933 und wird eingebracht von Herrn Kollegen Schultze.
Mirko Schultze Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Zuruf von der AfD: Warum er die Kommunisten immer auslässt!) Unser Änderungsantrag liegt Ihnen vor. Ich möchte ihn kurz wie folgt begründen: 200 Millionen Euro mehr – ja, Herr Finanzminister; gleich verteilt ist aber noch lange nicht gerecht. Oder: Gerecht verteilt ist noch lange nicht wirkungsvoll. Wir sind nach wie vor fest davon überzeugt, dass man zwar in dem System das Geld gleich oder gerecht verteilen kann, wie Sie es nennen, man damit aber neue Ungerechtigkeiten schafft. Wenn man mehr in das System geben möchte, muss man nicht dem einen etwas wegnehmen und es dem anderen geben, sondern man muss mehr in das System hineinbringen. Ich glaube, das haben Sie an dieser Stelle nicht getan. Wir beantragen deswegen die 200 Millionen Euro Aufstockung für dieses und das kommende Jahr. Es ist im Übrigen eine Zahl, die wir auch schon während des CoronaRettungsschirmes benutzt haben. Wir glauben, dass das zumindest die wichtigsten Dinge aufseiten der Kommunen abfedern könnte. Wir beantragen, dass tatsächlich ein Demografiefaktor eingeführt wird, indem die Berechnungsgrundlage etwas gestreckt wird. Und – neu; das ist die Reaktion auf die Entscheidung im Haushalts- und Finanzausschuss –: Sie beantragen, dass es hier eine Möglichkeit gibt, mit rund 12 % aus Investitionsmitteln Kredite für den Kita- und Schulhausbau aufzunehmen, und beschränken dies auf die Jahre 2021 und 2022. Wir wollen, dass das am Ende des Jahres 2022 evaluiert wird. Aber wir würden es gern entfristen, weil die grundsätzliche Idee, dass man in Kitas und Schulen investiert und dann die Kredite aus der Investitionspauschale deckt, sehr sinnvoll ist. Ich glaube, sie ist so sinnvoll, dass sie nicht auf die zwei Haushaltsjahre beschränkt sein sollte, wobei mir immer noch nicht klar ist, wie Sie sich dazu verhalten. Im Haushalts- und Finanzausschuss gab es zwei unterschiedliche Aussagen aus zwei unterschiedlichen Fraktionen: Die eine sagte, selbstverständlich bedeute das, dass die Kredite jetzt aufgenommen und dann über die nächsten Jahre gedeckt werden könnten. Die andere sagte, nein, die Tilgungsmöglichkeit gelte selbstverständlich nur für die Zeit, die jetzt angegeben ist, 2021 und 2022. Als letzten großen Änderungsantrag wünschen wir uns einen Beirat. Der Beirat für das FAG, den es in anderen Bundesländern übrigens gibt, zum Beispiel in Brandenburg, soll dafür sorgen, dass noch mehr Diskussions- und Fachwissen eingebracht wird, damit wir im Vorfeld abwägen können, ob eine dauerhafte Evaluierung passiert. Das schmälert nicht die wichtige Verantwortung des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages, die sie als Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Familie haben, sondern stellt die Entwicklung, die Erarbeitung des FAG auf breitere Füße. Das wird wahrscheinlich dazu führen, dass einige Diskussionen in die Erarbeitungsvorphase verlegt werden und nicht erst in der Anhörung geschehen. Insoweit werben wir dafür, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Ich hoffe, dass das dazu führen könnte, dass die kommunale Familie nach der Pandemie zumindest ein Stück weit handlungsfähig bleibt.
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege.
Mirko Schultze Die Linke
Danke, Herr Präsident! (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Einbringung. Herr Kollege Schultze hat den Änderungsantrag für die Fraktion DIE LINKE eingebracht. Gibt es dazu aus den Fraktionen Redebedarf? – Frau Kollegin Schubert und Herr Kollege Barth. Frau Schubert, bitte.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Schultze! Es mutet ein wenig wie der apokalyptische Reiter an, wenn Sie von der chronischen Unterfinanzierung sämtlicher Kommunen im Freistaat sprechen. Ich empfehle Ihnen, noch einmal in den Rechnungshofbericht von 2020 hineinzuschauen, in dem sehr genau ausgeführt wird, wie sich die kommunale Finanzkraft entwickelt hat. Sachsen gehört – das vielleicht nur als kleine Anmerkung – zu den ersten drei Bundesländern, was die Höhe angeht, wie die kommunalen Finanzen im Haushalt abgebildet sind. Es liegt nicht daran, dass es insgesamt zu wenig Geld im System gibt. Das Thema, das Sie hätten konkretisieren können, ist der Verteilmechanismus. Das ist ein Thema, mit dem wir uns weiterhin beschäftigen werden. Die Frage ist: Wo sind die Bedarfe, wo sind die Kosten? Es entscheidet sich dann, wenn wir wissen, wie hoch die Kosten sind. Man kann sich das genau anschauen. Das ist eine Aufgabe für die nächste Zeit. Man schaut sich die doppischen Produktgruppen an und schaut, wie die Kostenentwicklungen sind. Dann kann man zielgerichtet agieren. Einfach nur mehr Geld von oben hineinzuschütten, entschuldigen Sie bitte, das ist mir einfach ein wenig zu weit links. Die FAG-Debatte – – (Zurufe von den LINKEN und der AfD – Beifall bei der CDU) – Ein wenig Revanche gestatten Sie mir sicher für die letzte Debatte. – Das nehmen wir uns gegenseitig nicht übel, nicht wahr? – Das Thema, dass wir uns das System des FAG weiter anschauen wollen, werden wir im FAG-Symposium angehen. Dazu sind Sie eingeladen, insgesamt die Vertreterinnen und Vertreter hier im Plenum und die kommunalpolitisch Aktiven. Hier wollen wir eine breite Beteiligung und eine offene Diskussion. Das haben wir gemeinsam mit den Koalitionspartnerinnen und -partnern diskutiert. Sie haben § 15 angesprochen. Das ist ein langer Weg gewesen. Darüber haben wir sehr lange diskutiert. Der sächsische Finanzminister hat massive Bauchschmerzen; er wollte es überhaupt nicht. Das kann man an dieser Stelle sagen. Es gab in den Koalitionsfraktionen gemeinsam mit dem Finanzministerium eine Verständigung, das nun einmal in Form einer Experimentierklausel zu machen. Das ist sinnvoll, wenn man sich die pflichtigen Aufgaben anschaut. Dazu gehört Schule, dazu gehört Kita. Das muss man sich in zwei Jahren noch einmal anschauen. Wir sind da auch eher bei: Wir streichen das „außerordentlich“. Aber erst einmal einen Fuß in die Tür bekommen und schauen, wie es sich entwickelt. Das Thema demografischer Faktor haben wir 2018 diskutiert. Frau Prof. Dr. Färber war damals die Sachverständige der BÜNDNISGRÜNEN. Sie hat für Sachsen davon abgeraten; das funktionierte hier nicht. Sie hat damals den Bildungsansatz genannt, der jetzt im FAG umgesetzt wird. Mit diesen Begründungen lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab. Bringen Sie sich bitte gern – das haben wir in der Vergangenheit mit Ihrer Kollegin Meiwald auch so gehandhabt – weiterhin in die Debatte ein, und dann schauen wir, wie wir das neue FAG gemeinsam gut aufstellen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Schubert positionierte sich für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt, Herr Kollege Barth, sprechen Sie für die Fraktion AfD.
André Barth AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Frau Schubert, einfach Geld oben hineinschütten – mit Intelligenz allerdings –, das kann auch rechts sein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mit Intelligenz!) Das wollte ich nur einmal anmerken; aber das ist ein anderes Thema. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Jetzt zu Ihrem Antrag: Ich halte das, ehrlich gesagt, für etwas schoflig, was Sie hier machen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, Herr Barth!) Ich will es Ihnen sagen: Sie halten einen Antrag hoch und machen einen Zeitungsartikel: „200 Millionen Euro mehr für den ländlichen Raum!“ (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Das hört sich alles toll an, aber seien wir doch mal ganz ehrlich: Sie wussten genau – seit Montag wussten Sie das –, es wird keine Anhörung geben, und deshalb verheizen Sie dieses wichtige Thema hier in einem Änderungsantrag. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Verheizen?) Stattdessen müssen die Forderungen, die Sie hier aufmachen, ordentlich im Ausschuss besprochen werden. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Dafür war aufgrund des Vorgehens der Regierungskoalition keine Zeit. (Unruhe) Ein professionelles Verhalten, Herr Gebhardt, wäre es gewesen, wie wir es gemacht haben: die Änderungsanträge einfach in die Ablage schieben, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: In die Ablage schieben!) auf einen günstigeren Moment warten, als es heute einfach durchzupeitschen, nach dem Motto: Gebt 200 Millionen Euro mehr, oder die LINKEN stimmen dem FAG nicht zu. (Zurufe von den LINKEN) Was mich am meisten stört – und diese Frage beantworten Sie überhaupt nicht –: Woher nehmen Sie denn das Geld? Wie decken Sie das im Gegenhaushalt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir haben heute doch noch keinen Haushaltsbeschluss!) – Nein, aber ich sage es mal so: Das müssen Sie ja irgendwo einsparen! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das machen wir doch!) Kein einziger Gegendeckungsvorschlag ist in Ihrem Änderungsantrag zu finden, und das ist ja wohl Voraussetzung, wenn man 200 Millionen Euro mehr ausgeben will, Herr Gebhardt. (Zurufe von den LINKEN und der AfD) Aber wie Sie Haushaltsverhandlungen führen, Deckung des Gesamthaushaltes – ich meine, wir wissen ja, wie Sie das machen. (Beifall bei der AfD) Also, ich sage grundsätzlich: Was hier drinsteht, ist zum Teil richtig; aber die Art und Weise, wie Sie das hier auf die Schnelle durchpeitschen wollen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Durchpeitschen?) ist dem Thema einfach unangemessen. Deshalb, es tut mir leid, können wir Ihrem Änderungsantrag heute an der Stelle leider nicht zustimmen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Gibt es weiteren Aussprachebedarf zu diesem Änderungsantrag? – Das kann ich nicht feststellen. Wir kommen also zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den in der Drucksache 7/5933 vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/5933 abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über das Dritte Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen, Drucksache 7/4550, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/5916. Wir könnten artikelweise abstimmen, aber wenn Sie nicht widersprechen, kann ich vorschlagen, über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs im Block abzustimmen. Das würde ich hiermit tun. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Somit trage ich jetzt den Gesetzentwurf in seinen Bestandteilen vor, und wir stimmen dann ab: Überschrift, Artikel 1 Gesetz über die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2021 und 2022, Finanzausgleichsmassengesetz 2021/2022, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes, Artikel 3 Weitere Änderungen des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Kommunaler Strukturfonds, Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, Artikel 7 Aufhebung der Nettobelastungsermittlungsverordnung, Artikel 8 Änderung des Sächsischen Gewässerunterhaltungsunterstützungsgesetzes, Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 10 Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit stelle ich bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen Annahme fest. Ich stelle nun den Entwurf Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen, Drucksache 7/4550, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Entwurf des Gesetzes mit Gegenstimmen und Stimmenthaltungen beschlossen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich sehe eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten an Mikrofon 4. Bitte, Herr Kollege Dr. Meyer.
Dr. Stephan Meyer CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten nach § 94 unserer Geschäftsordnung abgeben. Ich habe dem Finanzausgleichsgesetz nicht zugestimmt, weil ich mit Blick auf den Landkreis Görlitz feststellen muss, dass die Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Staatsministerium der Finanzen einen unzureichenden Ausgleich der strukturell bedingten Kosten insbesondere im Sozialbereich aufweist. So fallen die Kosten im Landkreis Görlitz und damit auch im kreisangehörigen Raum im Bereich der Pflege und der Jugendhilfe und die Kosten der Unterkunft weit überdurchschnittlich gegenüber den anderen Landkreisen aus, ohne dass seitens des Landkreises eigene Steuerungsmöglichkeiten bestehen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Diesen Fakt weist auch das FAG-Gutachten aus und bestätigt die Situation. Ich habe mich in der Abstimmung aber enthalten, weil ich zum einen das FAG mit den zugrunde liegenden Gleichmäßigkeitsgrundsätzen für ein geeignetes Instrument zur Steuerung des Finanzbedarfs zwischen Freistaat und Kommunen halte. Zum anderen beinhaltet das jetzt verabschiedete FAG durchaus richtige Ansätze zur Entlastung kleinerer Kommunen sowie bei den Kosten im Kitabereich und im Straßenlastenausgleich. Mit Blick auf das nächste FAG möchte ich meine Erwartung gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen ausdrücken, dass die notwendige Steuerung im Bereich des Soziallastenausgleichs vorgenommen wird, und ich möchte darum ersuchen, dass im Vollzug des aktuellen Doppelhaushaltes Kompensationsmöglichkeiten zur Entlastung des Landkreises Görlitz gefunden werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dr. Matthias Rößler
Kollege Dr. Meyer, CDU-Fraktion, hat sein Abstimmungsverhalten erklärt. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es von Ihnen jetzt keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. Gibt es Widerspruch? – Den kann ich nicht feststellen. Dann verfahren wir so und werden dieses Gesetz – das ist auch unsere Botschaft an die kommunale Familie – unverzüglich ausfertigen. Vielen Dank, der einzige Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der Dienstag, den 18. Mai 2021, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen zu. Die 27. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist geschlossen. (Schluss der Sitzung: 11:26 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
