Ivo Teichmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche ausdrücklich alle Abgeordneten an – ganz im Unterschied zu dem undemokratischen Verhalten der LINKEN. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Haha!) Zusätzlich zu der mangelhaften Finanzausstattung der Städte und Gemeinden ab 10 000 Einwohnern ist im vorliegenden Entwurf des Finanzausgleichs ein weiteres Problem versteckt: Der Anteil des Steuereinnahmenkuchens des kreisangehörigen Raumes sinkt um 1,2 %, von 56,8 % im vergangenen Jahr auf 55,6 % in diesem Jahr. Dies hört sich erst einmal nach nicht viel an. Aber bei den Summen, die mit dem Finanzausgleich bewegt werden, handelt es sich immerhin um 33 Millionen Euro. Bereits im Jahr 2020 waren fast 49 Millionen Euro vom kreisangehörigen Raum an die kreisfreien Städte verlagert worden. Grund für diese Mittelverschiebung ist die unterschiedliche Einwohnerentwicklung. Die Einwohnerzahl auf dem Land sinkt stetig. Die Mehrzahl der 416 kreisangehörigen Gemeinden wird demnach bis zum Jahr 2035 an Einwohnern verlieren, während in Dresden und Leipzig mit einem Zuwachs gerechnet werden kann. Den Prognosen nach wird die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen also leider auch künftig vom Geburtendefizit bestimmt. Gemeint ist damit die Tatsache, dass pro Jahr deutlich mehr Menschen sterben als geboren werden. Es wird angenommen, dass bis zum Jahr 2035 durch dieses Defizit zwischen 415 000 und 444 000 Menschen weniger in Sachsen leben werden als noch im Jahr 2018. Dem stehen 283 000 Wanderungsgewinne gegenüber, also das Plus an Zuzügen nach Sachsen, abzüglich der Fortzüge. Das Geburtendefizit kann also bei der aktuellen Familienpolitik lediglich abgeschwächt, aber nicht ausgeglichen werden. Die angesprochene demografische Entwicklung wird auf Landkreisebene zum Problem. Beispielsweise wird es in meinem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einen Bevölkerungsrückgang bis zum Jahr 2035 von über 4 % geben, im Erzgebirgskreis sogar um über 15 %. Das hat bekanntlich den Landkreistag veranlasst, eine weitere Reform im nächsten Finanzausgleich 2023/2024 zu fordern. Das von der Regierung beauftragte Gutachten ist zwar zu dem Schluss gekommen, dass es keinen Änderungsbedarf bei der Aufteilung der Schlüsselmasse zwischen kreisfreien Städten und dem kreisangehörigen Raum gibt. Wir sehen jedoch die Probleme für schrumpfende und alternde Kommunen, die ihre kommunalen Einrichtungen nicht im gleichen Maße zurückbauen können, wie die Einwohnerzahl sinkt. Wir sehen auch, dass schrumpfende und alternde Kommunen, die ihre kommunalen Einrichtungen reduzieren, für die verbleibenden Einwohner weniger attraktiv werden und es daher zu weiteren Abwanderungen kommen kann. Dies gilt es mit politischen Maßnahmen zu verhindern, meine Damen und Herren. Sehr geehrte Kollegen von der Regierungskoalition! Die strukturellen Probleme des Finanzausgleichsgesetzes bestehen seit mehr als fünf Jahren. Wir haben sie angesprochen und sind von Ihnen immer wieder auf das nächste FAG vertröstet worden. Gibt es dafür Lösungen? Selbstverständlich gibt es dafür Lösungen. Sie müssen einen demografischen Faktor bei der Verteilung der Schlüsselmasse zwischen kreisfreien Städten und dem kreisangehörigen Raum einführen. Ein Zuschlag für zentrale Orte, wie der Sachverständige Hesse es vorgeschlagen hat, würde die finanziellen Probleme der kreisangehörigen Städte strukturell angehen und käme zusätzlich in Betracht. Darüber hinaus müssen Sie aus dem Landeshaushalt weiteres Geld in die Hand nehmen, denn sonst haben Sie mit der benachteiligten Gruppe wieder ein Problem. Wir appellieren an die Staatsregierung, für die genannten Probleme endlich Lösungen zu suchen. Ansonsten werden Ihnen diese Probleme eher früher als später auf die Füße fallen. Wir als AfD-Fraktion stehen für eine finanzielle Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Wir stehen dafür, die ländlichen Kommunen zu stärken, aber dies darf nicht zulasten der größeren Orte gehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Warum habt ihr dazu keinen Änderungsantrag gestellt? –
