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Dr. Stephan Meyer

CDU 31.03.2021 Sitzungen 7/27

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten nach § 94 unserer Geschäftsordnung abgeben. Ich habe dem Finanzausgleichsgesetz nicht zugestimmt, weil ich mit Blick auf den Landkreis Görlitz feststellen muss, dass die Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Staatsministerium der Finanzen einen unzureichenden Ausgleich der strukturell bedingten Kosten insbesondere im Sozialbereich aufweist. So fallen die Kosten im Landkreis Görlitz und damit auch im kreisangehörigen Raum im Bereich der Pflege und der Jugendhilfe und die Kosten der Unterkunft weit überdurchschnittlich gegenüber den anderen Landkreisen aus, ohne dass seitens des Landkreises eigene Steuerungsmöglichkeiten bestehen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Diesen Fakt weist auch das FAG-Gutachten aus und bestätigt die Situation. Ich habe mich in der Abstimmung aber enthalten, weil ich zum einen das FAG mit den zugrunde liegenden Gleichmäßigkeitsgrundsätzen für ein geeignetes Instrument zur Steuerung des Finanzbedarfs zwischen Freistaat und Kommunen halte. Zum anderen beinhaltet das jetzt verabschiedete FAG durchaus richtige Ansätze zur Entlastung kleinerer Kommunen sowie bei den Kosten im Kitabereich und im Straßenlastenausgleich. Mit Blick auf das nächste FAG möchte ich meine Erwartung gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen ausdrücken, dass die notwendige Steuerung im Bereich des Soziallastenausgleichs vorgenommen wird, und ich möchte darum ersuchen, dass im Vollzug des aktuellen Doppelhaushaltes Kompensationsmöglichkeiten zur Entlastung des Landkreises Görlitz gefunden werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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