Christian Hartmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es erfreut mich immer, wenn ich den Kollegen Panter schon beeindrucken kann, bevor ich gesprochen habe; aber es wird leider mittlerweile zur Gewohnheit. (Heiterkeit) Insoweit müssen wir uns etwas Neues einfallen lassen. – Schon im Koalitionsvertrag haben wir uns als regierungstragende Fraktionen darauf verpflichtet, den Kommunen die finanziellen Möglichkeiten einzuräumen, um sowohl in den ländlichen Räumen als auch in den Städten ihre Aufgaben zukunftsfest, gemeinwohlorientiert und sozial gerecht erfüllen zu können. Unser Ziel dabei ist es, das Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Wissel, Herr Hösl, Herr Dr. Dringenberg, Herr Lupart, Frau Tändler-Walenta, Herr Kuhnert, Herr Dornau, Frau Nagel, Frau Petzold, Herr Keller, Herr Oberhoffner, Frau Schwietzer, Frau Gorskih und Herr Heinz. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Für den einzigen Tagesordnungspunkt schlage ich gemäß § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung folgende Redezeiten vor: CDU 15 Minuten; AfD 12 Minuten; DIE LINKE 7 Minuten; BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten; SPD 5 Minuten und die Staatsregierung 10 Minuten. Gibt es dagegen Widerspruch? – Den kann ich nicht feststellen; dann verfahren wir so. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Finanzbeziehungen Sachsen und seinen Kommunen der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung weiter zu stärken; denn nach unserer Überzeugung sind die Dörfer, Städte und Gemeinden die Orte, an denen den Bedürfnissen und Problemen der Menschen in unserem Land am besten begegnet werden kann. Die Lebensqualität unseres Freistaates entscheidet sich vor Ort in den Kommunen, dort, wo die Menschen arbeiten, wohnen und leben. Es ist uns daher zentrales Anliegen, unsere Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Das erreichen wir, indem wir den Städten und Gemeinden eine stabile, planbare und deutlich bessere finanzielle Grundausstattung geben. Die heutige Sondersitzung des Plenums ist nötig, um diese Zusage gegenüber den kommunalen Ebenen einzuhalten und das FAG so schnell wie möglich hier in diesem Hohen Hause zu beschließen. Mit dem Finanzausgleich schaffen wir für die kommunale Familie die dringend nötige Planungssicherheit für ihre Haushalte. Mit der Neufassung des FAG haben wir die Modernisierung der Finanzverteilung zwischen den Kommunen im Blick, die sich nach der Neufassung stärker an den tatsächlichen Belastungen der Städte, Gemeinden und Landkreise orientiert. Damit findet die Finanzverteilung an die Kommunen zukünftig zielgerichteter und letztlich gerechter statt, auch wenn ich nicht verhehlen will, dass es in Zukunft weitere Nachjustierungen geben wird, wenn man beispielsweise auf die bestehenden Herausforderungen des Landkreises Görlitz schaut. Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs wird dabei von einer Art Kompensationsmechanismus für die kreisangehörigen Gemeinden in den kommenden sechs Jahren und bei den kreisfreien Städten in den nächsten zwei Jahren begleitet. Dieser Strukturausgleich soll etwaige Verluste aus der Reform kompensieren. Hierfür stehen insgesamt rund 134 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt betragen die allgemeinen Deckungsmittel der Kommunen in den beiden Jahren 2021 und 2022 jeweils rund 6,8 Milliarden Euro. Damit wird es gelingen, trotz der Covid-19-Pandemie auch in den folgenden beiden Jahren finanzielle Stabilität und Kontinuität auf kommunaler Ebene zu leisten. Nach einem Jahr Pandemie wird deutlich, dass deren Folgen keinesfalls spurlos an den sächsischen Kommunen und Landkreisen vorübergegangen sind und diese vor besonderen Herausforderungen stehen. Ich will beispielsweise die Mehrausgaben für Infektionsschutz – bei gleichzeitig sinkenden Steuereinnahmen, wenn ich allein an die Gewerbesteuerverluste denke – nennen. Bereits im Sommer 2020 haben wir den Kommunen schnell und unkompliziert bei der Bewältigung der Coronakrise geholfen. Wir haben damals die Kommunen mit 622 Millionen Euro unterstützt. Die Hilfe diente zur Sicherung der Liquidität der Gemeinden und sollte als Steuereinnahmenersatz dienen. Darüber hinaus flossen den Landkreisen und kreisfreien Städten 147,5 Millionen Euro für Mehrausgaben bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie und 21 Millionen Euro für ausgefallene Elternbeiträge für die Kinderbetreuung des Frühjahrs 2020 zu. Damit haben wir die Kommunen in die Lage versetzt, sich den Auswirkungen der Pandemie zu stellen und angemessen auf die Vielzahl von Problemlagen und Aufgaben zu reagieren. Ebenso haben wir mit den genannten Mitteln eine gewisse Planungssicherheit geschaffen und ermöglicht, dass vor Ort weiter investiert werden kann. Das war Ausdruck eines fairen, partnerschaftlichen Miteinanders zwischen dem Freistaat und unseren sächsischen Kommunen. Das FAG in der aktuellen Sondersitzung und nicht erst im Mai 2021 zu verabschieden ist Ausdruck dieses Miteinanders und zeigt abermals das verantwortungsvolle und partnerschaftliche Handeln des Parlaments im Umgang mit den sächsischen Kommunen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bestehende System des kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat Sachsen hat sich grundsätzlich bewährt. Es ist ein einfaches Finanzausgleichssystem, das mit wenigen Nebenansätzen auskommt und damit die notwendige Transparenz bietet. Mit dem nun vorliegenden Entwurf des FAG haben wir ein modernes Finanzausgleichssystem, das nicht nur die aktuelle Krisensituation berücksichtigt, sondern gleichzeitig die finanzpolitische Stabilität der kommunalen Ebene in den kommenden Jahren sichert. Hierfür haben wir die Verteilung der Schlüsselzuweisungen modernisiert und damit deutlich neu justiert. Ein Schwerpunkt dabei war das System zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen für kreisangehörige Gemeinden. Durch die Erweiterung des Schülernebenansatzes zu einem Bildungsansatz wird der überragenden Bedeutung der Kosten für die frühkindliche Bildung in den Haushalten der kreisangehörigen Gemeinden Rechnung getragen. Bei der Bedarfsmessung sollen künftig auch die aus der frühkindlichen Bildung resultierenden unterschiedlichen Lasten der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird der sogenannte Schülernebenansatz aktualisiert. Dieser bildet die Belastung der Gemeinden als Schulträger durch die einzelnen Schularten ab. Auch die nach Gemeindegrößenklassen vorgenommene Gewichtung der Einwohnerzahl wird an die tatsächliche Belastung angepasst. Zudem soll unabhängig von den Gemeindegrößen eine zusätzliche Ausgleichsstufe eingeführt werden, von der besonders finanzschwache Gemeinden profitieren, indem sie zusätzliche Schlüsselzuweisungen erhalten. Die flächenbezogenen Lasten der Kommunen sollen künftig stärker ausgeglichen werden. Der Straßenlastenausgleich wird um 15 Millionen Euro aufgestockt. So erhalten die Gemeinden für den Unterhalt und die Instandsetzung ihrer Gemeindestraßen gegenüber der letzten FAG-Periode rund 25 % mehr. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gebe inhaltlich sicherlich noch eine ganze Menge mehr zu sagen. Gott sei Dank habe ich dafür einen finanzpolitischen Sprecher, der darauf in der zweiten Rederunde konzentriert eingehen wird. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, der Sächsischen Staatsregierung, dem Herrn Staatsminister der Finanzen, dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag herzlich für den Kompromiss zu danken, der Grundlage der politischen Entscheidung war. Ich freue mich, dass wir heute zu einer Entscheidung kommen werden, die die Kommunen im Freistaat in die Lage versetzen wird, ihre Aufgaben weiter verantwortungsvoll anzugehen. Für uns ist wichtig: Kommune und Parlament Hand in Hand! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
