Mirko Schultze
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Zuruf von der AfD: Warum er die Kommunisten immer auslässt!) Unser Änderungsantrag liegt Ihnen vor. Ich möchte ihn kurz wie folgt begründen: 200 Millionen Euro mehr – ja, Herr Finanzminister; gleich verteilt ist aber noch lange nicht gerecht. Oder: Gerecht verteilt ist noch lange nicht wirkungsvoll. Wir sind nach wie vor fest davon überzeugt, dass man zwar in dem System das Geld gleich oder gerecht verteilen kann, wie Sie es nennen, man damit aber neue Ungerechtigkeiten schafft. Wenn man mehr in das System geben möchte, muss man nicht dem einen etwas wegnehmen und es dem anderen geben, sondern man muss mehr in das System hineinbringen. Ich glaube, das haben Sie an dieser Stelle nicht getan. Wir beantragen deswegen die 200 Millionen Euro Aufstockung für dieses und das kommende Jahr. Es ist im Übrigen eine Zahl, die wir auch schon während des CoronaRettungsschirmes benutzt haben. Wir glauben, dass das zumindest die wichtigsten Dinge aufseiten der Kommunen abfedern könnte. Wir beantragen, dass tatsächlich ein Demografiefaktor eingeführt wird, indem die Berechnungsgrundlage etwas gestreckt wird. Und – neu; das ist die Reaktion auf die Entscheidung im Haushalts- und Finanzausschuss –: Sie beantragen, dass es hier eine Möglichkeit gibt, mit rund 12 % aus Investitionsmitteln Kredite für den Kita- und Schulhausbau aufzunehmen, und beschränken dies auf die Jahre 2021 und 2022. Wir wollen, dass das am Ende des Jahres 2022 evaluiert wird. Aber wir würden es gern entfristen, weil die grundsätzliche Idee, dass man in Kitas und Schulen investiert und dann die Kredite aus der Investitionspauschale deckt, sehr sinnvoll ist. Ich glaube, sie ist so sinnvoll, dass sie nicht auf die zwei Haushaltsjahre beschränkt sein sollte, wobei mir immer noch nicht klar ist, wie Sie sich dazu verhalten. Im Haushalts- und Finanzausschuss gab es zwei unterschiedliche Aussagen aus zwei unterschiedlichen Fraktionen: Die eine sagte, selbstverständlich bedeute das, dass die Kredite jetzt aufgenommen und dann über die nächsten Jahre gedeckt werden könnten. Die andere sagte, nein, die Tilgungsmöglichkeit gelte selbstverständlich nur für die Zeit, die jetzt angegeben ist, 2021 und 2022. Als letzten großen Änderungsantrag wünschen wir uns einen Beirat. Der Beirat für das FAG, den es in anderen Bundesländern übrigens gibt, zum Beispiel in Brandenburg, soll dafür sorgen, dass noch mehr Diskussions- und Fachwissen eingebracht wird, damit wir im Vorfeld abwägen können, ob eine dauerhafte Evaluierung passiert. Das schmälert nicht die wichtige Verantwortung des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages, die sie als Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Familie haben, sondern stellt die Entwicklung, die Erarbeitung des FAG auf breitere Füße. Das wird wahrscheinlich dazu führen, dass einige Diskussionen in die Erarbeitungsvorphase verlegt werden und nicht erst in der Anhörung geschehen. Insoweit werben wir dafür, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Ich hoffe, dass das dazu führen könnte, dass die kommunale Familie nach der Pandemie zumindest ein Stück weit handlungsfähig bleibt.
