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Rico Gebhardt

Die Linke 31.03.2021 Sitzungen 7/27

Dann hätten wir ja keine Sondersitzung gebraucht, wenn man das genau weiß!) Das vorliegende FAG regelt pandemiebedingte Fragestellungen; diese bringen wir mit unserer heutigen Entscheidung in trockene Tücher. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit dem Finanzminister geeinigt; Kollege Hartmann hat es ausgeführt. Diese Einigung steht grundsätzlich und es gilt, sie erst einmal zu akzeptieren. Wie das aber immer so ist, gibt es unterschiedliche Bewertungen zur Einigung, wie auch in der Sachverständigenanhörung deutlich wurde. Kleine Gemeinden und Kleinstädte gewinnen; das ist insofern eine Verbesserung nach vielen Jahren des Kampfes. Hierbei ist besonders die eingeführte Basisfinanzierung hervorzuheben, von der kleinere Gemeinden überdurchschnittlich profitieren, da sie nicht schnöde nach Köpfen verteilt wird, sondern den Anspruch verfolgt, einen festen Sockel zur Verfügung zu stellen. Das kennen wir auch aus anderen Bundesländern, und wir BÜNDNISGRÜNE haben es immer wieder in die Diskussion gebracht. – Jetzt kommt es, und es ist gut. Die Mittelzentren sind in Sorge – das ist kein Geheimnis –, und zahlreiche Abgeordnete sind in Mittelzentren, insbesondere in ehemaligen Kreisstädten, zu Hause und kennen die Rückmeldungen. Hier verliefen die Entwicklungen in den letzten Jahren positiv, und der Kurs der wachsenden Investitionen sollte auch fortgesetzt werden können. 2021/2022 werden wir sehr genau hinsehen müssen, was in den nächsten anderthalb Jahren passiert, ob und wie nachgesteuert werden sollte. Wir nehmen das sehr ernst, und ich hoffe, dass es uns als Parlament gelingt, über Wege außerhalb des FAG zumindest einen Teil der Sorgen zu kompensieren. Bei den Landkreisen ist das Thema der wegfallenden Nebenansätze für drei von zehn Landkreisen zu betrachten. Auch mein Heimatlandkreis Görlitz ist davon betroffen. Während auf der einen Seite durch die Neuberechnung der Sätze im SGB II über Bedarfsgemeinschaften, die nach 16 Jahren endlich erfolgt, Entlastung geschaffen wird, ist das Thema der angekündigten 100-%-Kompensation für jene, die jetzt verlieren, noch nicht abschließend geklärt. In der öffentlichen Sachverständigenanhörung wurden verschiedene Themen angesprochen, mit denen sich die Fraktionen auseinandergesetzt haben. So verwies beispielsweise der Finanzbürgermeister der Stadt Leipzig darauf, dass die Fördermittel für den Schulhausbau aufgestockt werden müssten und Mittel für kommunale Zukunftsinvestitionen, beispielsweise für Klimaschutz, gebraucht werden. Die Koalitionsfraktionen haben daraufhin gemeinsam einen Änderungsantrag für das FAG entwickelt, das im Finanzausschuss mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Zudem werden wir als Fraktion natürlich auch Änderungsanträge ins Verfahren geben, die außerhalb des FAG für die Kommunen Wirkung entfalten. Ich möchte auf einige kurz eingehen. Die Flexibilisierung bei § 15 FAG für Schulhausbau und Kita, die Berechnung der Hartz-IV-Zuweisungen über die Bedarfsgemeinschaften, aber auch die Integration der Gewässerunterhaltungspauschale als Ansatz – als Wunsch der kommunalen Ebene – werden umgesetzt. Außerhalb des FAG werden wir mehr Mittel für Investitionen in den Schulhausbau über das parlamentarische Verfahren einbringen sowie kommunale Investitionen in Klimaanpassung über einen sächsischen Klimafonds ermöglichen. – Es gab weitere diskussionswürdige Punkte; dazu bleiben wir im Gespräch. Ja, Herr Barth, wir BÜNDNISGRÜNE wollen als Teil der Koalition eine Weiterentwicklung des Sächsischen FAG. Ja, wir stehen dazu. Sie haben gesagt, wir hätten eine Überprüfung des Systems gefordert. Das passiert, das ist nicht abgeschlossen. Das Zweite, das Sie ansprachen, ist das Thema Reform. Eine Reform würde nach unserer Auffassung nach wie vor eine Veränderung in der grundsätzlichen Systematik bedeuten. Aber das bricht man nicht übers Knie. Dafür braucht man eine aussagekräftige Datenbasis, und daran arbeiten wir. Ich bewerte es daher als Schritt in die richtige Richtung, Herr Barth, dass das Finanzministerium mit diesem FAG das Thema Bedarfsorientierung aufgreift. Das sehen Sie an dem Bildungsansatz, der eingeführt wird und sich konkret am Bedarf orientiert, nämlich an den Kosten der frühkindlichen Bildung. Ich denke, dass das Sächsische FAG eine Frischekur bekommen hat und weiterentwickelt wird. Wir werden dieses Thema auch gemeinsam in einem Fachsymposium Kommunale Finanzen behandeln. Wir werden uns dieser Aufgabe sehr konkret stellen, und wir werden als Abgeordnete natürlich unsere Aufgabe wahrnehmen: dass wir die Rückmeldungen aus den Kommunen beachten und sie in die parlamentarische Entscheidung einfließen lassen. Wir werben heute als Koalitionsfraktionen um Zustimmung zu diesem FAG. Es ist ein klares Zeichen an unsere Kommunen, dass sie sich auf ihre Abgeordneten verlassen können. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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