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Rico Gebhardt

Die Linke 31.03.2021 Sitzungen 7/27

Ach!) Zukünftig, Herr von Breitenbuch, das will ich Ihnen sagen, sollten Sie nicht mehr auf unseren guten Willen vertrauen, sondern endlich Ihre Hausaufgaben machen; denn ständig lassen wir uns durch Ihre Planlosigkeit und Nichtvorbereitungszeit die zweite Anhörung nehmen. Aber nun zur Sache: Bereits 2018, bei den letzten Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich, war uns allen klar, dass das Finanzausgleichsgesetz dringend einer Reform bedarf. Die Hauptkritik war die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den Kommunen. Wie entscheidet sich, wie viel Geld welche Gemeinde erhält? Vornehmlich natürlich an der Einwohnerzahl. Es leuchtet auch erst einmal ein, dass eine Stadt mit mehr als 10 000 Einwohnern einen höheren Bedarf hat als eine Gemeinde mit 1 000 Einwohnern. Die größere Stadt muss schließlich mehr Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Straßen, Sportplätze oder Schwimmbäder unterhalten als eine dörflich geprägte Gemeinde. Mehr Einwohner verursachen mehr Kosten. Ich denke, das wird keiner von Ihnen bestreiten. Erst letzte Woche haben wir hier im Plenum die Folgen von 30 Jahren Wiedervereinigung unter der CDU-geführten Staatsregierung in Sachsen debattiert. Dabei spielte auch die massive Abwanderung aus dem ländlichen Raum eine Rolle, die alternde Bevölkerung, die zu einer massiven Belastung führt. Lassen Sie mich das anhand einer Stadt in der Oberlausitz, an Boxberg, als mahnendes Beispiel vor Augen führen: Als flächengrößte kreisangehörige Gemeinde in Sachsen mit 18 Ortsteilen fällt es ihr besonders schwer, neun Ortsfeuerwehren zu unterhalten, 104 Straßenkilometer, 120 gemeindeeigene Gebäude und Liegenschaften zu bewirtschaften und 22 Brücken zu unterhalten. Oder schauen wir nach Weißwasser oder nach Altenberg: Die Bürgermeister beklagen zu Recht, dass die demografische Entwicklung bei der Mittelverwendung nach dem kommunalen Finanzausgleich keine Rolle spielt. Denn was passiert, wenn die ländlichen Gemeinden ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen können? Richtig, sie können dann auch keine Fördermittel für Förderprogramme mehr bereitstellen. Sie alle kennen die Prognosen des Statischen Landesamtes. Dieser Trend wird sich leider fortsetzen. Im Jahr 2035 wird die Bevölkerung im kreisangehörigen Raum um weitere 10 % geschrumpft sein. Mit den Einwohnerzahlen gehen auch Finanzzuweisungen des Landes zurück – ein Teufelskreis, der sich da entwickelt. Die ländlichen Städte und Gemeinden mit schrumpfenden Einwohnerzahlen und großer Fläche verlieren so den Anschluss an städtische Zentren. Ihre Bürger haben nicht mehr nur das Gefühl, abgehängt zu werden; sie sind es dann tatsächlich. Dieses Problem ist nicht neu. Oppositionen – AfD, aber auch LINKE – mahnen nicht erst seit gestern eine andere Verteilung der Finanzausgleichsmittel an, um die Finanzausstattung für die ländlichen Kommunen zu verbessern. Ich möchte Ihnen, Frau Schubert, sagen und Sie daran erinnern, was Sie im Dezember 2018 in diesem Haus noch gefordert haben. Damals verlangten Sie eine Überprüfung des FAG-Systems und einen Systemwechsel zur Bedarfsorientierung; eine große Reform also. Nun sitzt Ihre Partei auf der Regierungsbank, und was ist aus Ihren Forderungen geworden? Ich kann nicht erkennen, dass Sie davon irgendetwas umgesetzt hätten. (Beifall bei der AfD) 2018 vertröstete uns die Koalition auf die Neuordnung des sächsischen Finanzausgleichs; man hätte das alles mit den kommunalen Spitzenverbänden so vereinbart. Eine Neuordnung sahen auch Sie als notwendig an, um auf die unterschiedlichen Entwicklungen im Kommunalbereich zu reagieren. Mein Eindruck: Damals gab es einen Konsens, eine grundlegende Reform musste her. Doch wie es so schön heißt: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus“, und aus Ihrer Reform wurde ein Reförmchen. Im April 2019 gaben Sie ein wissenschaftliches Gutachten zur Weiterentwicklung des Ausgleichs in Auftrag. Immerhin setzten Sie die Anregungen des Gutachtens um. Wesentlich neu ist, zusätzlich zu Schülerzahlen nun auch Plätze in Kindertagesstätten bei der Verteilung zu berücksichtigen, Finanzmittel von kreisangehörigen Städten zu kleineren kreisangehörigen Gemeinden umzuverteilen, eine Basisfinanzierung für finanzschwache kreisangehörige Kommunen einzuführen und den Straßenlastenausgleich zu erhöhen. Das war dann schon alles, meine Damen und Herren. Die versprochene große Reform hat sich in Luft aufgelöst, die finanziellen Probleme unserer Gemeinden damit leider nicht. Der große Wurf, eine große Reform, ist das jedoch nicht. Die Entlastung der schwächsten Gemeinden erfolgt zulasten von Städten ab 10 000 Einwohnern, die sich eben sehr oft im ländlichen Raum befinden. Städte wie Weißwasser, Görlitz und Plauen sind die Verlierer. Sie erhalten zwar dieses Jahr und in den nächsten fünf Jahren einen Verlustausgleich, aber der schmilzt in den nächsten fünf Jahren ab und hinterlässt mit den schmelzenden Beiträgen ein strukturelles Problem. Auch die Landkreise haben Probleme mit Ihrem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, in der zweiten Runde wird mein geschätzter Kollege Ivo Teichmann auf diese weiteren Problemstellungen eingehen. Recht herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD)

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