Hartmut Vorjohann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich oft – und nicht nur ich – an dieser Stelle die Bedeutung unserer Kommunen gewürdigt. Seit vielen Jahren – und vor allem in Krisenzeiten wie während der Corona-Pandemie – widmen sich unsere mehr als 400 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit ihren Verwaltungen und unsere Landräte mit großem Engagement der Zukunft unseres Freistaates. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Kommunen dabei – ganz aktuell mit zusätzlichen Mitteln aus dem Corona-Bewältigungsfonds und für die kommenden beiden Jahre mit einem starken und modernen Finanzausgleichssystem. Dass wir heute dieses Sonderplenum benötigen, war nicht mein Ziel. Mein Ziel war es jedoch, den Kommunen noch im I. Quartal des ohnehin schon laufenden Jahres finanzielle Planungssicherheit zu verschaffen. Deshalb ergeht an dieser Stelle mein Dank an das Plenum und insbesondere an die Finanzpolitikerinnen und -politiker, die bereit waren, alles Erforderliche zu tun, um einen Beschluss noch im März herbeizuführen. Ich danke den kommunalen Spitzenverbänden. Beide Präsidenten waren in den letzten Wochen und Monaten wirklich faire Verhandlungspartner. Es ist deutlich geworden, dass die Regierung – und das gilt natürlich insbesondere für mich als Finanzminister – eng an der Seite der Kommunen steht. Dieser Schulterschluss ist genauso ein Erfolg wie das Verhandlungsergebnis an sich. Eigentlich lagen wir ja recht gut im Zeitplan. Nach intensiven Verhandlungen sind wir mit den kommunen Spitzenverbänden im September vergangenen Jahres schon zu einem guten Ergebnis gekommen, das ein gemeinsames Bekenntnis zu einer nachhaltigen und fundierten Reform war. Die Staatsregierung hat den Gesetzentwurf im November 2020 beschlossen. Auch das ist ein klares Votum für die Kommunen und deren finanzielle Sicherheit. Meinen Dank möchte ich mit einem großen Dankeschön an mein Team im Finanzministerium beschließen. Fachkundig, souverän und mit viel Geduld haben sie immer wieder erläutert, sind jeder – manchmal auch nicht ganz so qualifizierten – Kritik entgegengetreten und konnten die Zweifel, Bedenken oder Rechenfehler in aller Regel ausräumen. Ich bin sehr stolz, dass ich auf so eine Mannschaft bauen kann. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Ich betone das hier auch deshalb, weil dieser Gesetzentwurf in den letzten Wochen teilweise leider auch zum Spielball wurde, um Einzelinteressen durchzusetzen. Glauben Sie mir, ich habe großes Verständnis, dass bei einer Reform wie dieser ein jeder versucht, das Beste für sich herauszuholen. Durch öffentliche Äußerungen in den letzten Wochen und Monaten wurde das FAG aber fast schon ein bisschen zum Schreckgespenst. Das ärgert mich sehr, waren doch die Äußerungen zum Teil von mangelnder Fachkenntnis geprägt. Experten und erfahrenen Fachleuten aufseiten der Verhandlungspartner wurde die Fachkompetenz abgesprochen. Das Ergebnis: große Verunsicherung und schwer zu erklärender Zeitverzug zulasten der Kommunen. Mit ebendiesen verunsicherten Bürgermeistern habe ich in der letzten Woche viele Gespräche geführt. Am Ende sind alle zu der gleichen Auffassung gelangt: Ja, es ist eine faire und ausgewogene FAG-Reform. Wenn ich Sie also heute um Zustimmung zum FAG 2021/2022 bitte, dann entscheiden Sie sich für eine echte Reform, die über diese beiden Jahre hinaus wirkt – wissenschaftlich fundiert, ausgewogen und gerecht. Daran gibt es keinen Zweifel. Klarstellen muss ich in diesem Zusammenhang außerdem, dass die reformbedingten Auswirkungen zu trennen sind von denen, die beispielsweise durch konjunkturelle Steuerverluste eintreten und die uns im Moment leider alle betreffen. Beides zu vermischen oder bewusst gegenzurechnen führt natürlich zu irreführenden Zahlen. Es wäre ratsam gewesen, erst genau hinzuschauen und korrekt zu rechnen, bevor man sich öffentlich zum großen Verlierer erklärt – gerade dann, wenn oft sogar das Gegenteil der Fall ist. Ein weiterer Hinweis ist mir noch wichtig, bevor ich Ihnen die Inhalte der Reform nochmal ein bisschen zusammenfasse: Der Freistaat ist im Rahmen der Coronakrise von der grundsätzlichen Ausgleichssystematik abgewichen und hat seinen Kommunen kreditfinanziert geholfen, sprich: Der Freistaat hat sich verschuldet, um die Not vor Ort zu lindern. Unser kommunaler Schutzschirm war einer der ersten in Deutschland – stabil, langfristig und mit großer Schutzwirkung auch bei stärkerem Regen. Das unterstreicht noch einmal, dass die Kommunen und der Freistaat in einem Boot sitzen und auch in die gleiche Richtung rudern. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unser Sächsisches FAG ist ein Erfolgsmodell. Unsere Kommunen haben im Freistaat einen verlässlichen Partner und eine gute, solide finanzielle Ausstattung. Das zeigt sich auch daran, dass wir erneut ein Drittel des Landeshaushaltes für die Kommunen bereitstellen – das werden rund 7 Milliarden Euro jährlich sein. Dabei wurde das FAG immer als lebendiges System verstanden, das gemeinsam weiterentwickelt wird. Vor Beginn der Verhandlungen war allen klar, dass dieses Mal die Anpassungen grundlegender ausfallen sollen und müssen. In der Sache möchte ich drei Dinge hervorheben: Erstens, wir halten am Gleichmäßigkeitsgrundsatz fest; zweitens, wir führen den kommunalen Schutzschirm zur Bewältigung der Corona-Pandemie fort; und drittens, wir modernisieren den Finanzausgleich für ein gerechteres Verteilungsergebnis. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen, mit dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz stellen wir sicher, dass der Ausgleich so ausgestaltet ist, dass sich die Einnahmen von Land und Kommunen im Gleichklang und damit fair entwickeln. Dies führte im Aufschwung der letzten Jahre zu einem rasanten Anstieg der kommunalen Einnahmen. In der jetzigen Krise gehen die Einnahmen zurück, erreichen aber immer noch die Höhe des letzten Aufschwungjahres vor der Krise, und davor lagen auch schon zehn Aufschwungjahre. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf, zweitens, die Grundlage für die Fortsetzung der Unterstützung der kommunalen Ebene in der Corona-Pandemie für dieses und auch das nächste Jahr. Dazu wird die im Mai 2020 erzielte Einigung zu einem kommunalen Schutzschirm aufgegriffen und in wesentlichen Teilen fortgeführt. Wir geben 163 Millionen Euro zusätzlich in das System hinein und stunden den Kommunen sogar die sogenannten Abrechnungsbeträge, sodass die Kommunen insgesamt um 345 Millionen Euro entlastet werden. Der dritte und auf lange Sicht wichtigste Punkt ist die strukturelle Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs – eine echte Reform und Modernisierung. Wir haben es heute schon gehört: Wir erweitern den Schüleransatz zu einem Bildungsansatz – damit werden die Lasten der frühkindlichen Bildung in den Kommunen mit abgebildet –, und wir führen eine Basisfinanzierung ein. Außerdem – das ist mir ganz wichtig –: Diejenigen, die in dem alten System schlecht weggekommen sind, bekommen jetzt einen Deckel hineingezogen, sodass wir dort mindestens bei einer 90-prozentigen Ausgleichsmechanik sind im Vergleich zu den Bedarfsmesszahlen. Das wirkt insbesondere für die kleineren sächsischen Gemeinden enorm und das wirkt vor allen Dingen in den ländlichen Regionen sehr stark. Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal versuchen damit aufzuräumen, dass hier vermeintlich einige auf der kommunalen Seite als Verlierer vom Platz gingen. Das ist falsch. Zu Beginn der Erörterung für eine Novelle des kommunalen Finanzausgleichs waren wir uns einig, dass aus der Reform selbst keine Verluste für die Städte, Gemeinden und Landkreise erwachsen sollen – und dieses Ziel haben wir auch erreicht. Die Novelle des Finanzausgleichs steht für mehr Verteilungsgerechtigkeit. Eine geänderte Verteilung bringt auf dem Papier neben Zuweisungsgewinnen zwar auch Zuweisungsverluste hervor; hierfür wird für die kreisangehörigen Gemeinden über die Laufzeit von sechs Jahren – beziehungsweise über zwei Jahre bei den kreisfreien Städten und Landkreisen – aber ein Strukturausgleich von immerhin 133 Millionen Euro geleistet, und zwar aus dem System heraus. Dieser Strukturausgleich kompensiert die Verluste. Im aktuellen Jahr 2021 wird keine Gemeinde aus der Reform einen Verlust erfahren. Dadurch, dass wir den Finanzausgleich ab dem Jahr 2022 zusätzlich noch einmal um 30 Millionen Euro aufstocken, wird auch das Abschmelzen dieses Strukturausgleichs noch abgemildert und in Teilen sogar überkompensiert. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf für einen gerechteren kommunalen Finanzausgleich und für die weitere Unterstützung der Kommunen in der CoronaPandemie – für Klarheit und Planungssicherheit. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
