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Dr. Matthias Rößler

31.03.2021 Sitzungen 7/27

Gibt es weiteren Aussprachebedarf zu diesem Änderungsantrag? – Das kann ich nicht feststellen. Wir kommen also zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den in der Drucksache 7/5933 vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/5933 abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über das Dritte Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen, Drucksache 7/4550, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/5916. Wir könnten artikelweise abstimmen, aber wenn Sie nicht widersprechen, kann ich vorschlagen, über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs im Block abzustimmen. Das würde ich hiermit tun. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Somit trage ich jetzt den Gesetzentwurf in seinen Bestandteilen vor, und wir stimmen dann ab: Überschrift, Artikel 1 Gesetz über die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2021 und 2022, Finanzausgleichsmassengesetz 2021/2022, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes, Artikel 3 Weitere Änderungen des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Kommunaler Strukturfonds, Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, Artikel 7 Aufhebung der Nettobelastungsermittlungsverordnung, Artikel 8 Änderung des Sächsischen Gewässerunterhaltungsunterstützungsgesetzes, Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 10 Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit stelle ich bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen Annahme fest. Ich stelle nun den Entwurf Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen, Drucksache 7/4550, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Entwurf des Gesetzes mit Gegenstimmen und Stimmenthaltungen beschlossen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich sehe eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten an Mikrofon 4. Bitte, Herr Kollege Dr. Meyer.

Protokoll ↗