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Georg-Ludwig von Breitenbuch

CDU 31.03.2021 Sitzungen 7/27

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine besondere Situation, dass wir heute allein wegen eines Beschlusses zum Sächsischen FAG hier zusammenkommen. Es zeigt deutlich, wie wichtig uns als Koalition das gute Verhältnis zu unseren sächsischen Kommunen ist und bleibt. Es ist wichtig, das FAG schon im März zu beschließen, um damit einen Ausgleich zu dem verspäteten Haushaltsverfahren zu finden. Ich freue mich, dass unser und mein Werben um diesen Termin umgesetzt worden ist. Die Kommunen brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Diese geben wir ihnen gerade in diesen aktuell schwierigen Zeiten. Dass wir in dieser Coronakrise gemeinsam mit den Kommunen Seite an Seite stehen, zeigt die Unterstützung, die wir geleistet haben. Wir bleiben insgesamt in einem Boot. Auch dadurch konnten die sächsischen Kommunen im Kernhaushalt des Jahres 2020 im Vergleich zum Vorjahr mit einem erheblich positiven Saldo der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen abschließen. So stieg dieser Saldo von 189 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 458 Millionen Euro im Jahr 2020. Im laufenden Bereich verbucht die kommunale Ebene im Jahr 2020 ein Plus in Höhe von 808 Millionen Euro, also einen Überschuss, der das höchste Ergebnis der letzten zehn Jahre nicht übertreffen konnte, jedoch noch über dem Niveau des Jahres 2018 liegt. Aber seien wir ehrlich: Das ist das Luftholen vor schwierigen Jahren. Die Kommunen waren bereit, die Hälfte der CoronaKosten mitzutragen. Das war ein starkes Zeichen, Herr Schultze, und zeigt, was die Kommunen insgesamt bereit sind zu leisten und dass sie eben nicht Trittbettfahrer oder Bittsteller beim Freistaat sind, sondern dass die Augenhöhe immer gewährleistet bleibt. Dieses partnerschaftliche Verhältnis wollen wir mit dem vorliegenden Sächsischen Finanzausgleichsgesetz fortsetzen. Nun zu einzelnen Punkten des Gesetzes und unseres Änderungsantrages: Wie bei den pandemiebedingten Schließungen der Kindertageseinrichtungen im Frühjahr 2020 sollen die Gemeinden für Belastungen aus nicht erhobenen Elternbeiträgen einen Ausgleich aus Bedarfszuweisungen erhalten: 50 % Erstattung durch den Freistaat für die zurückliegenden Monate in der zweiten Welle. Hierzu haben wir als Koalition einen gemeinsamen Änderungsantrag auf den Weg gebracht. Mit diesem Änderungsantrag im HFA sind wir darüber hinaus einem Wunsch der Kommunen nachgekommen. Beim vorgesehenen Übergang vom Jahr 2020 aus dem Sächsischen Gewässerunterhaltungs- und Unterstützungsgesetz in das Jahr 2021 und das Sächsische FAG wäre eine Verwendung der für das Jahr 2020 ausgereichten Mittel im Jahr 2021 nach derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich gewesen. Mit diesem Änderungsantrag wird die Übertragbarkeit der Mittel aus dem Jahr 2020 aus dem Sächsischen Gewässerunterhaltungs- und Unterstützungsgesetz in den Paragrafen des FAG zum Gewässerlastenausgleich umgesetzt; damit bleiben wir auch verlässlich und in dem einmal eingeführten System. Ein weiterer Punkt ist: Nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz I sowie den Stabilisierungsmaßnahmen der Finanzausgleichsmasse wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs den Kommunen in den Jahren 2021 und 2022 eine Finanzausgleichsmasse in Höhe von 3,6 Milliarden Euro im Jahr 2021 und in Höhe von 3,7 Milliarden im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den Zuweisungen an die sächsischen Kommunen im Doppelhaushalt 2021/2022 werden wir ein Drittel des Gesamthaushaltes – mindestens ein Drittel war immer unsere Orientierung – für unsere sächsischen Kommunen ausgeben. Dem Freistaat Sachsen entstehen aus dem Entwurf für dieses Gesetz im Jahr 2021 Kosten in Höhe von 3,6 Milliarden Euro und auch im Jahr 2022 Kosten in ähnlicher Höhe. In diesen Beträgen sind 59 Millionen Euro im Jahr 2021 und 103 Millionen Euro im Jahr 2022 aus dem Corona-Bewältigungsfonds und 44 bzw. 33 Millionen Euro aus dem Kommunalen Strukturfonds enthalten, die der Finanzausgleichsmasse durch entsprechende Einnahmen zufließen und als Bedarfszuweisung an die Kommunen weitergeleitet werden. Dass wir heute weitgehend einer Einigung zwischen der Staatsregierung, dem Sächsischem Städte- und Gemeindetag sowie dem Sächsischen Landkreistag folgen, ohne im parlamentarischen Prozess dieses grundsätzlich aufzumachen, ist auch ein Zeichen von Verlässlichkeit gegenüber den Kommunen und Ausdruck von Kontinuität und Stabilität. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dabei möchte ich nicht verschweigen, dass auch das Gutachten von Prof. Schiller einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf das vorliegende FAG hatte; weniger mit Blick auf den GMG I, den Ausgleich zwischen Freistaat und Kommunen, als vielmehr mit Blick auf den GMG II, das Verhältnis zwischen den Kommunen. Es sind schon angesprochen worden die Einführung eines Bildungsansatzes, die Neujustierung des Hauptansatzes und die Einführung einer Basisfinanzierung. Bei der Einführung eines Bildungsansatzes, der sich aus einem neuen Ansatz der frühkindlichen Bildung und dem bisherigen Schülernebenansatz ergibt, ist es so, dass dieser letztendlich eine belastungsgerechte Anpassung neu zwischen die Kommunen schiebt. Zur Neujustierung des Hauptansatzes: Infolge der gesonderten Berücksichtigung der Belastung im Bereich der frühkindlichen Bildung, der Bereinigung für zwischenzeitlich entfallene Aufgaben sowie im Ergebnis der festgestellten unterschiedlichen Belastungen wird eine Anpassung des Hauptansatzes notwendig. Künftig erfolgt die rechnerische Einwohnergewichtung bis auf maximal 172 %, was einer belastungsadäquaten Einwohnerstaffelung entspricht. Im Ergebnis der festgestellten Belastungsrelation zwischen den kreisfreien Städten erfolgt der Einwohneransatz dieser drei Städte künftig einheitlich zu 100 %. Das sind alles Dinge, die auch aus dem Gutachten mit eingebaut wurden. Noch ein paar Worte zur Basisfinanzierung finanzschwacher kreisangehöriger Gemeinden. Damit wird erstmals seit Bestehen des Sächsischen Finanzausgleichgesetzes bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen zwischen den kreisangehörigen Gemeinden über die Grundregeln des Finanzausgleichs hinaus ein zusätzliches Mindestmaß definiert. Ab dem Jahr 2021 erfolgt die letzte Stufe eines zusätzlichen Ausgleiches, sofern die Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde nach den Schlüsselzuweisungen unter der Grenze von 89 % der Bedarfsmesszahl verbleibt. Gemeinden, die auch nach dem bisher bekannten Finanzausgleich diese Finanzkraftrelation nicht erreichen, erhalten die verbleibende Differenz zu den 90 % zusätzlich ausgeglichen. Das ist eine bemerkenswerte Ergänzung im bewährten System, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Auf den § 15 sind die Vorredner bereits eingegangen. Zusätzlich zu den Regelungen im FAG werden wir in den koalitionsinternen Verhandlungen eine Lösung schaffen, dem Wunsch der Kommunen zu entsprechen und als Freistaat die 10 % Kommunalanteil an der Ausstattung der Schulen mit Laptops – das war eine Forderung des SSG und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – zu übernehmen. Das ist eine weitere – für den Freistaat dauerhafte – Entscheidung. Abschließend möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion bei allen Beteiligten – dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag, unserem Finanzministerium und den Koalitionspartnern, aber auch der Opposition – für ihre anregenden Diskussionsbeiträge bedanken. Wir gehen miteinander und verlässlich in die kommenden, nicht einfachen Jahre. Das ist ein wichtiges Zeichen des Zusammenstehens – und deshalb die heutige Sondersitzung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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