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Dirk Panter

SPD 31.03.2021 Sitzungen 7/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern im Namen der SPD-Fraktion mit einem Dank für die intensiv geleistete Arbeit beginnen, die vor allem im letzten Jahr von der kommunalen Ebene und vom Finanzministerium geleistet wurde, um dieses FAG heute überhaupt möglich zu machen. Ich möchte aber auch für die intensiven Beratungen in den letzten Monaten hier im Parlament danken. Der Opposition danke ich dafür, dass sie diese kurzfristige Beschlussfassung möglich gemacht hat; dies wurde bereits angesprochen. In den letzten Monaten haben wir uns intensiv mit dem FAG befasst und sind nach einer Anhörung zu Veränderungen gekommen. Wir werden bei den Elternbeiträgen – dies wurde bereits angesprochen – eine Möglichkeit finden, diese zügig zu erstatten. Das ist wichtig für die kommunale Ebene, wie immer wieder deutlich wurde. Wir werden aber darüber hinaus auch – dies war zum Beispiel unserem Kollegen Volkmar Winkler besonders wichtig – beim Thema Gewässerlastenausgleich eine Übertragbarkeit der Mittel herbeiführen. Ebenfalls angesprochen wurde § 15, die investiven Schlüsselzuweisungen, die Nutzung auch zur Tilgung. Dies alles sind Dinge, die wir in den letzten Monaten aufgenommen haben, um sie jetzt in ein gutes FAG, das uns vorgelegt wurde, einzufügen; denn ich darf für die SPDFraktion sagen, dass wir zum Sächsischen FAG stehen. Es ist ein guter Regelungsmechanismus, der sicherlich immer weiterentwickelt werden kann, keine Frage. Aber es ist eine sehr, sehr gute Grundlage. Andere Länder beneiden uns darum. Deshalb sollten wir an dem Grundsatz festhalten und der kommunalen Ebene gerade in solch schwierigen Zeiten, in denen wir uns momentan befinden, Sicherheit geben – jetzt, aber auch in den nächsten Jahren. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zum Thema gute Vorlage, die vom Finanzministerium an uns, den Landtag, übersandt wurde: Darin sind mehrere Punkte enthalten, zum Beispiel die Überführung des Schülernebenansatzes in den Bildungsansatz, der auch die frühkindliche Bildung aufnimmt; dies ist sicherlich ebenfalls ein wichtiger Aspekt, der uns als SPD-Fraktion besonders wichtig ist. Ich darf noch einen Punkt besonders hervorheben, der uns wichtig ist: der Hartz-IV-Lastenausgleich. Kollegin Schubert lächelt schon, weil sie das Lied kennt, das ich immer wieder gesungen habe. Die Nettobelastungsermittlungsverordnung von 2005 war schon damals ein absolutes Unding. Der Versuch, die Harz-IV-Lasten so zu verteilen, dass sie am Ende nicht nach Bedarfsgemeinschaften, sondern nach einer kompliziert erfassten Nettobelastung verteilt werden – die in den Jahren 2004 und 2005 mit der Überführung in das Harz-IV-System stattgefunden hat –, hat dazu geführt, dass einige Kommunen über die Jahre letztlich massiv benachteiligt wurden. Wir reden hierbei – über den Daumen gepeilt – über eine läppische halbe Milliarde Euro, die der Stadt Leipzig entgangen ist und an andere Landkreise und kreisfreie Städte ausgereicht wurde. Ich finde, es gehört dazu, dass man das erwähnt. Es ist schön, dass wir damit Schluss machen und dass die Nettobelastungsermittlungsverordnung mit diesem FAG endlich ein Ende findet. Ein Wermutstropfen ist, dass wir in Zukunft nicht mehr so viele Mittel wie in der Vergangenheit ausschütten werden. Es gibt jetzt noch einen Ausgleich für die Landkreise, was auch in Ordnung ist. Es ist wichtig, dass der Schnitt nicht zu hart ist. Ich bin aber der Meinung, dass das so nie hätte passieren dürfen. Das war eine Ungerechtigkeit, die wir jetzt endlich lösen. Ich habe gerade über die circa 500 Millionen Euro gesprochen, die der Stadt Leipzig seinerzeit entgangen sind. Das ist ungefähr der Schuldenstand der Stadt Leipzig. Da wir beim Thema Schulden sind, darf ich ganz kurz auf die Schuldenbremse zu sprechen kommen. Jetzt werden sich einige fragen: Warum? Na ja, die Schuldenbremse wird immer gern im Zusammenhang mit Artikel 95 diskutiert. Das ist das, was wir am 9. April 2020 diskutiert haben, als wir die Schuldenbremse gelöst haben. Wir sollten nicht vergessen – wir werden über die Tilgungsfalle etc. noch intensiv diskutieren –, dass mit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2013 noch eine weitere wichtige Änderung vorgenommen wurde, und zwar die Änderung von Artikel 85 der Sächsischen Verfassung. Es geht um den Schutzschirm für die Kommunen, das Konnexitätsprinzip, oder um es deutlicher zu sagen: Wer bestellt, bezahlt! Ich will mir nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn wir diesen Schutzschirm für die Kommunen, gerade in Zeiten der Pandemie, nicht gehabt hätten; denn er wirkt. Darauf sind wir als SPD-Fraktion, die das damals mit vorangetrieben hat, sehr stolz. Ich bin auch froh, dass wir damit den Kommunen die nötige Sicherheit in den nächsten Jahren geben können. Die SPD-Fraktion wird dem FAG heute zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

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