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2. Sitzung (WP7)

30.10.2019 · 45 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (13)SPD (5)GRÜNE (3)CDU (2)Die Linke (1)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten 7. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Nicolaus, Herr Dr. Weigand, Herr Otto, Frau Kliese und Frau Nagel. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für Tagesordnungspunkt Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Verfassung des Freistaates „Untersuchung in Betracht kommender Unterlassungen von Mitgliedern Ministerpräsident Michael Prof. Dr. Günther Schneider, sowie ihrer Fach-, Rechts- oder von namentlich bisher nicht bekannten deren Mitarbeitern im Zusammenhang Alternative für Deutschland zur den Landeswahlausschuss, die z. Freistaates Sachsen bereits als (Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der Drucksache 7/81, Dringlicher André Barth, Mario Beger, Jörg Dornau, Christopher Hahn, René Hein, Holger Wolfram Keil, Dr. Joachim Keiler, Tobias Roberto Kuhnert, Mario Kumpf, Lars Jens Oberhoffner, Romy Penz, Frank Frank Schaufel, Timo Schreyer, Doreen Roland Ulbrich, Jörg Urban, Dr. Rolf Sebastian Wippel, Hans-Jürgen Ich gehe davon aus, dass die Antragsteller ihr Begehren begründen wollen. Das Wort hat deshalb die AfDFraktion; bitte, Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Freunde der Demokratie! In den drei Jahrzehnten seit der Neubegründung des Freistaates Sachsen haben die Regierungen den Bürgern leider schon einiges an Skandalen zugemutet. Nun, im Jahr 2019, stehen wir in Sachsen vermutlich wieder vor einem Skandal, der sich noch hinter einer ganzen Liste an unbeantworteten Fragen und Ungereimtheiten verbirgt. Erstens: Ein Mann in der Blüte seines Lebens gibt vor dem Superwahljahr 2019 seine Position als Präsident des Statistischen Landesamtes und sein Nebenamt als Landeswahlleiter auf. Es heißt, er wolle seiner Frau in deren Kaffeerösterei aushelfen. den Tagesordnungspunkt 1 für jede Fraktion und für die Staatsregierung – wenn gewünscht – 10 Minuten Redezeit festgelegt. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung Meine Damen und Herren, ich eröffne den gemäß Artikel 54 Abs. 1 Sachsen zum Thema: Einflussnahmen oder pflichtwidriger der Staatsregierung, insbesondere Kretschmer, Innenstaatssekretär Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller Dienstaufsicht unterliegender Behörden und Bundes- und Landespolitikern und mit der Kürzung der Landesliste der Landtagswahl am 1. September 2019 durch T. vom Verfassungsgerichtshof des ,qualifiziert rechtswidrig' erkannt wurde in die ,qualifiziert rechtswidrige' AfD-Landesliste)“ Antrag der Abg. der Fraktion AfD Dr. Volker Dringenberg, Torsten Gahler, Hentschel, Carsten Hütter, Martina Jost, Keller, Thomas Kirste, Jörg Kühne, Kuppi, Ulrich Lupart, Norbert Mayer, Peschel, Gudrun Petzold, Thomas Prantl, Schwietzer, lvo Teichmann, Thomas Thumm, Weigand, André Wendt, Alexander Wiesner, Zickler, Jan-Oliver Zwerg Zweitens: Eine zwei Jahre ältere CDU-Frau wird als neue Präsidentin des Statistischen Landesamtes gewählt. Obwohl alle ihre Qualifikationen passen, wird sie aber nicht nach § 8 des Sächsischen Beamtengesetzes mit Probezeit ernannt. Nein, erstmalig in der Geschichte des Statistischen Landesamtes wird die Präsidentin nur vom Innenministerium für ein Jahr abgeordnet – zufällig das Superwahljahr 2019. (Zuruf der Abg. Ines Springer, CDU) Drittens: Auch im Nebenamt als Landeswahlleiterin wird sie rechtswidrig nur auf ein Jahr ernannt. Das hat der Innenminister bereits eingestanden. Dabei steht im ersten Satz der Landeswahlordnung in § 1 Abs. 1, dass das unzulässig ist. Viertens: Diese Frau mit erheblicher Erfahrung als stellvertretende Landeswahlleiterin und Kreiswahlleiterin von Bautzen macht plötzlich Fehler, die von unserem Verfassungsgerichtshof in ihrem Unrechtsgehalt mit Willkür und Missbrauch gleichgesetzt werden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Fünftens: Auf eine parlamentarische Anfrage rückt das Innenministerium nachträglich mit einer brisanten Information heraus, mit der sich der Innenminister wahrscheinlich selbst entlasten möchte. Der zuständige Referatsleiter des Innenministeriums, ein Experte für Verfassungsrecht und parlamentarische Wahlen, hätte verzweifelt versucht, die Landeswahlleiterin von ihrem Fehler abzubringen. Sechstens: Der Innenstaatssekretär sichert der Landeswahlleiterin in den Tagen vor der Entscheidung vom 5. Juli Schutz für ihre Person zu, angeblich, ohne mit ihr darüber zu sprechen, warum das nötig sein könnte. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Siebentens: Während die Vertreter der AfD-Fraktion in Kamenz noch versuchen, die Landeswahlleiterin von der unrechtmäßigen Listenkürzung abzubringen, ist die Streichung ab Platz 19 als beschlossene Sache bereits das Tagesthema auf den Fluren der Ministerien. Merkwürdigkeiten über Merkwürdigkeiten und in der Mitte ein rauchender Colt – die vom Verfassungsgerichtshof als qualifiziert rechtswidrig erkannte Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung des größten Teiles der AfD-Liste. Deshalb, meine Damen und Herren, sind wir heute hier zusammengekommen. Deshalb ist eine Untersuchung dringend nötig und zwar schnell. Die Verantwortlichen dieser qualifiziert rechtswidrigen Entscheidung müssen aus dem Staatsdienst entfernt werden, bevor sie weiteres Unheil anrichten können. (Unruhe) Das ist unsere Pflicht gegenüber den Bürgern unseres Landes. (Beifall bei der AfD) Wenn sich nur ein Teil dessen beweisen lässt, was wir heute vermuten müssen, war die Barschel-Affäre im Vergleich dazu ein laues Lüftchen. (Unruhe) Nie zuvor in der Bundesrepublik Deutschland ist die Demokratie in einer solchen Dimension angegriffen worden. Dieser Untersuchungsausschuss wird das mit strafprozessualen und mit kriminalistischen Methoden aufklären. Wir werden nicht lockerlassen, bis wir die ganze Wahrheit kennen, und wenn wir Hunderte von Zeugen vernehmen müssen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Der Kriminalist stellt immer zuerst die Frage: Cui bono? Wem nutzt es? Wem hätte es genutzt, wenn die AfD mit nur 18 Abgeordneten in den Landtag eingezogen wäre? Nun, meine Damen und Herren von der CDU, von den Grünen, von den Linken und von der SPD, Ihnen allen hätte es genutzt. Ihre Vertreter haben im Landeswahlausschuss auch die Hand gehoben und dafür gestimmt, (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Die saßen da gar nicht drin!) qualifiziertes Unrecht gegen die Demokratie und gegen die Bürger dieses Landes zu verüben. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie, Herr Ministerpräsident Kretschmer, und Sie, Herr Innenminister Wöller, Sie wurden von uns im Namen der sächsischen Wähler an Ihre Pflicht gemahnt, Recht und Gesetz zu wahren, das geschehene Unrecht zu beseitigen und diese Landeswahlleiterin ihres Amtes zu entheben. Damit hätten Sie den Wählern Sachsens zeigen können, dass Sie nicht in diese Sache verstrickt sind, dass Sie auf der Seite des Rechts stehen. Aber Sie haben qualifiziertes Unrecht geschehen und bestehen lassen. Sie haben stattdessen mit Nebelkerzen und Blendgranaten geworfen, um auf die vermeintlich so inkompetente AfD zu zeigen. (Zurufe von den LINKEN) Ich bin mir sicher: Obwohl der Verfassungsgerichtshof alle diese Falschbehauptungen bereits weitgehend widerlegt hat, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das stimmt überhaupt nicht!) werden wir auch heute in dieser Richtung wieder die tollsten Dinge von Ihnen hören. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Ihre Pflicht und Schuldigkeit wäre es gewesen, zu handeln. Eine Verwaltung kann und muss sich korrigieren, wenn sie so gravierende Fehler macht. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Sie müssen sich korrigieren!) Sie haben es versäumt, Schaden vom Volke abzuwenden. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie waren zu doof, eine Liste aufzustellen!) Wollen Sie, Herr Kretschmer, wollen Sie, Herr Wöller, in diesem Hause noch einmal die Hand heben (Zuruf des Abg. André Barth, AfD – Zurufe von der CDU) und die Eidesformel der Verfassung leisten, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Barth, seien Sie mal ruhig! – Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) „dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde“? Wie könnten Sie das noch tun, ohne vor Scham im Boden zu versinken? Wo waren Sie denn, Herr Kretschmer, als Verfassung und Recht verteidigt werden mussten? Wo waren Sie, als Schaden vom Volk abzuwenden war? War der Ausschluss Ihres Konkurrenten von der Wahl Ihrer Meinung nach Gerechtigkeit gegenüber allen? Und Sie, Herr Wöller, wo waren Sie, als Ihre Landeswahlleiterin im Verfassungsprozess in Leipzig ihre eigene Entscheidung nicht mehr erklären konnte? Wo waren Sie, als Frau Schreck unter der Befragung des Gerichts förmlich zusammenbrach? Sie sollten die Konsequenzen ziehen und Ihre Ämter Menschen überlassen, die einen Eid, den sie vor dem Volk auf die Verfassung leisten, ein wenig ernster nehmen. (Beifall bei der AfD) Selbst wenn alle Vernehmungen in diesem Untersuchungsausschuss zu nichts Weiterem führen würden als zu dem, was wir heute schon wissen: Sie haben Ihre Amtspflichten schon durch Ihr unbestreitbares Nichtstun (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) in einer Art und Weise verletzt, die Sie extrem belastet und zugleich verdächtig macht. Personen, über denen ein derart schwerwiegender Verdacht hängt, haben in hohen Regierungsämtern keinen Platz. Sie schaden unserem Freistaat Sachsen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Die Erste Vizepräsidentin dieses Hauses, Frau Dombois, hat in ihrer Stellungnahme für das Verfassungsgericht umfänglich dargelegt, dass das Gericht keinesfalls eine Entscheidung in der Sache treffen dürfe. Es sollte also bei der Listenkürzung für den politischen Konkurrenten bleiben. Zur inhaltlichen Sache hat sie kein Wort verloren. Der Herr Präsident hat dann am Tage nach dem Sensationsurteil von Leipzig gesagt, die Demokratie in Sachsen funktionierte und die Chancengleichheit politischer Parteien sei gewahrt. Ja, Herr Präsident, wir konnten noch viel retten. Aber nur, weil wir so entschlossen waren, in Leipzig eine Entscheidung zu begehren, die es nach dem geschriebenen Gesetz überhaupt nicht hätte geben dürfen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie hätten mal eine ordentliche Liste aufstellen sollen, Herr Urban!) und nur, weil die Leipziger Richter so weise waren, verfassungsunmittelbaren Rechtsschutz zu gewähren, erstmals in Deutschland in einer Wahlsache. Dass der Verfassungsgerichtshof dies tun musste, ist aber keineswegs ein Beleg für das Funktionieren der Demokratie in Sachsen. Es ist nicht mehr und nicht weniger als ein Beleg für das Funktionieren der Verfassungsgerichtsbarkeit. Es ist leider zugleich ein Beleg dafür, wie schreiend rechtswidrig, wie schreiend verfassungswidrig andere Institutionen in unserem Land ihren Angriff auf die Demokratie geführt haben. Dieser Angriff auf die Demokratie wird erst beendet sein, wenn die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen worden sind. Dieser Angriff auf die Demokratie wird erst beendet sein, wenn die Verantwortlichen von jedem Zugang zu den Machtmitteln des Staates abgeschnitten sind. (Beifall bei der AfD – Oh!-Rufe von der CDU, den LINKEN und den BRÜNDNISGRÜNEN) Lassen Sie uns keine Zeit mehr verlieren. Beginnen wir dieses große Werk für Demokratie und Gerechtigkeit! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Lachen bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Urban für die einbringende AfD-Fraktion. Jetzt ergreift für die CDU-Fraktion Kollege Meyer das Wort. Es geht dann weiter mit der Fraktion DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Bitte, Herr Kollege.

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Dr. Stephan Meyer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich staune, Herr Urban, wie trocken Sie diesen Schwachsinn hier vortragen konnten, (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) dass Sie nicht selber über das lachen mussten, was Sie gerade hier abgeliefert haben. Ich sage Ihnen auch: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Wir sitzen hier in einem Glashaus, und im Glashaus sollte man bekanntlich nicht mit Steinen werfen. – Das vielleicht einmal zum Einstieg. Was ist mit Blick auf die Landtagswahl 2019 unter anderem den Humanisten, der Tierschutzpartei, den Piraten, der Blauen Partei, der Kommunistischen Partei Deutschlands, Bündnis Solidarität sowie allen anderen Parteien hier im Plenum bis auf eine gelungen? (Zuruf von der AfD) – Richtig! – Da brauchen wir nicht lange zu überlegen. Alle diese Parteien haben es vermocht, eine Landesliste aufzustellen, die so korrekt nach dem Landeswahlgesetz aufgestellt worden ist, dass sich kein Gericht damit befassen musste. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) All diese Parteien müssen auch nicht gegenüber dem Steuerzahler, der auch hier oben sitzt, verantworten, dass sich heute hier ein Plenum in einer Sondersitzung kostenträchtig versammeln muss, dass sich vermeintlich ein Untersuchungsausschuss einrichtet. Das müssen sie nicht dem Steuerzahler erklären. Das müssen Sie erklären, Sie, eine Partei, die seit 2014 in Parlamenten sitzt, (Zurufe von der AfD) vom Europaparlament bis zum Ortschaftsrat von Hinterposemuckel, und die es eigentlich schaffen müsste, Landeslisten und korrekte Nominierungen zu erstellen. Ich glaube, Sie versuchen, der Welt außerhalb Ihrer dunkelblauen Blase darzustellen, dass Sie ein Opfer wären. Sie sind aber nicht das Opfer, Sie sind aus meiner Sicht ein Täter. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Herr Wendt, gerade Sie müssten den Spruch: „Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“ kennen. Zur genaueren Lektüre empfehle ich einen Blick in das Sächsische Wahlgesetz in der Fassung vom 2. Juli 2019 sowie in unsere Wahlordnung. Als Soldat wird mir Herr Wendt sicherlich zustimmen, dass es mit etwas Struktur und Führung gar nicht so schwierig ist, eine Landesliste aufzustellen, was im Übrigen auch der Partei der Vernunft gelungen ist. (Lachen und Beifall bei der CDU) Vernunft ist ein gutes Stichwort, um Ihren Antrag zum Einsatz eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung Ihrer Unzulänglichkeit bei der Listenaufstellung einzuordnen. Nun ist es eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen, dass jede Partei nur eine Landesliste einreichen darf. Sonst spräche man bereits im Wahlgesetz von mehreren Landeslisten. Ich empfehle Ihnen auch einen genauen Blick in den § 27 des Sächsischen Wahlgesetzes. Warum Sie dann zwei Listen eingereicht haben, ohne sich ausreichend rückzuversichern, ob das zulässig ist, bleibt mir bis heute ein Rätsel. Dann hätten Sie nämlich auch Gelegenheit gehabt, eine neue Versammlung einzuberufen, die ein fehlerfreies Verfahren sicherstellt. Man muss auch kein Jurist sein, um zu erkennen, dass die Aufstellung der Landesliste sehr stümperhaft vonstatten gegangen sein muss. So hat es sich nach meiner Kenntnis wie folgt zugetragen: Wie mehrere Medien berichten, traf man sich zunächst Anfang März im vogtländischen Markneukirchen, um 61 Listenplätze im Einzelplatzverfahren zu wählen. (Zuruf von der AfD: Das ist schon falsch!) Nachdem von Freitag bis Sonntag jeder Kandidat fröhlich die persönliche Werbetrommel rührte und fleißig die innerparteiliche Demokratie via Kampfkandidaturen geübt wurde, stellte man am Sonntag verblüfft fest, dass man doch erst bis Platz 18 gekommen ist und man womöglich bei der Beibehaltung dieses Verfahrens Schwierigkeiten hätte, noch vor dem Wahlkampf zum Ende zu kommen. (Zurufe von der AfD) So kam die Partei zu dem Entschluss, das Ganze in fünf Wochen noch einmal zu versuchen und sich neu zu treffen. Gesagt, getan. (Zurufe von der AfD) Nun kann man sich bereits streiten, ob bei einem solchen Zeitraum von fünf Wochen tatsächlich noch von der Fortsetzung des ersten Parteitages die Rede sein kann! Wenn aber explizit ein neuer Parteitag konstituiert wird, ein neuer Versammlungsleiter gewählt wird, neue Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung gewählt werden und man obendrein noch das Wahlverfahren ändert und nunmehr aus Zeitgründen zur Blockwahl übergeht, dann habe ich wirklich ernsthafte Zweifel, ob das noch derselbe Parteitag ist. (Zurufe von der AfD) Das Wahlgesetz spricht in § 21 eindeutig von einem Leiter der Versammlung und von zwei Personen, die die eidesstattliche Erklärung darüber abgeben müssen, dass die Versammlung rechtmäßig stattgefunden hat und unter anderem jeder Bewerber die Gelegenheit hatte, sich und sein Programm der Versammlung vorzustellen. Einfach noch mal nachlesen. (Zurufe von der AfD) Schon allein diese Personalrochade lässt ernsthafte Zweifel aufkommen, ob hier noch von einer Versammlung im Sinne des Sächsischen Wahlgesetzes die Rede sein kann. Nun ist es ein gutes Minderheitenrecht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das ist keine Frage und auch nicht per se der Anlass meiner Kritik. Aber dass gerade dieses Parlament sich bereits für Wahlrechtsfragen in der konstituierenden Sitzung einen Wahlprüfungsausschuss gegeben und diesen besetzt hat, für den es auch schon einen Termin gibt, das lässt mich hier deutlich sagen, dass ich es rechtlich problematisch finde, parallel einen Untersuchungsausschuss zum Wahlprüfungsausschuss abzuhalten, der sich mit ähnlichen Fragestellungen beschäftigen wird. Jetzt machen Sie in Ihrem Antrag auf „Unschuldslamm“ und spielen die Märtyrer, die von Einflussnahme und pflichtwidrigen Unterlassungen von Mitgliedern der Staatsregierung sprechen und kryptisch Politiker an den Pranger stellen. Dabei waren Sie es doch, die aufgrund Ihrer Unzulänglichkeit, nein, ich würde sogar sagen Ihrer Unfähigkeit, eine korrekte Landesliste aufzustellen, hier diese Befassung offensichtlich notwendig machen. Ich hoffe, ehrlich gesagt, nicht, dass womöglich sogar Kalkül dahintersteckte und Sie mit öffentlicher Willkürjammerei auf sich aufmerksam machen wollten. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Ein Angriff auf die Demokratie war das!) Sie sollten sich sehr bewusst sein, dass dieser Untersuchungsausschuss auch die andere Seite der Medaille beleuchten wird, und das wird gerade meine Fraktion sehr deutlich machen, (Beifall bei der CDU) nämlich Ihre Verantwortung als Partei, die Recht und Gesetz anzuwenden und demokratische Spielregeln einzuhalten hat. Das werden wir genau untersuchen. Interessant werden in diesem Zusammenhang ganz gewiss auch Aussagen von Leuten sein, die Ihr System von internen Klüngeln und Machtspielchen, wie beispielsweise bei der Nominierungsrochade im Landkreise Görlitz, von innen her kennen, mittlerweile durchschaut und Ihrer Partei den Rücken zugewendet haben. Interessant wird auch sein zu erfahren, wie konkret Ihre Nominierungen abgelaufen sind. Gab es nicht etwa bei dem zweiten Parteitag durchaus mahnende Stimmen von Mitgliedern, die auf die Problematik der Verfahrensänderung hingewiesen haben? Gab es nicht auch eine umfangreiche Diskussion zu diesen Verfahrensfragen, welche genau die spätere Einschätzung des Landeswahlausschusses zum Gegenstand gemacht hat? Welche Rolle spielten Ihre Vertreter im Landeswahlausschuss? Warum ist man nicht auf Hinweise in Schreiben der Vorsitzenden eingegangen, die Ihnen Gelegenheit gegeben hätten, ein vernünftiges Verfahren durchzuführen? Warum haben Sie diese Mängelschreiben nicht einmal beantwortet? Das sind alles Fragen, die es zu klären gilt und die wir sehr tiefgründig beleuchten werden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Manche Menschen verstehen es gut, die Opferrolle zu spielen, obwohl sie selbst die Täter sind. Seien Sie gewiss, dass wir diese Rolle ganz klar in diesem Untersuchungsausschuss klären werden. Wir werden beleuchten, was Ihre eigentliche Intention ist, und den Menschen in Sachsen Ihre Fehler vor Augen führen. (Zuruf von der AfD: Da wird nichts übrig bleiben!) Seien Sie ganz gewiss, dass wir das tun werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Meyer, er sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt ergreift für die Faktion DIE LINKE Herr Kollege Gebhardt das Wort. (André Barth, AfD: Ah!)

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Rico Gebhardt Die Linke

– Er freut sich, wenn ich rede. Dabei habe ich noch gar nichts gesagt, Herr Barth. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon ein etwas schizophrener Vorgang, den wir hier mit dem erleben, was die AfD gerade beantragt hat. Ich will Ihnen noch einmal sagen, was sie beantragt hat: Die AfD-Fraktion beantragt einen Untersuchungsausschuss, um den AfD-Landesvorstand untersuchen zu lassen. Beim Familiengericht würde man sagen: Urban gegen Urban. (Beifall bei den LINKEN – Heiterkeit bei der CDU) Es geht um das Unvermögen des AfD-Landesverbandes, eine Landesliste ordnungsgemäß aufzustellen. Herr Meyer hat gerade noch einmal deutlich gemacht, dass das auch kleinere Parteien schaffen, die nicht hier im Landtag vertreten sind. Es ist wirklich eine peinliche Nummer, die Sie uns hier hingelegt haben. Im Gegensatz zu Herrn Meyer kann ich Ihnen sagen: Man kann das über mehrere Wochenenden machen. Man kann sogar verschiedene Wahlverfahren anwenden. Man kann das alles machen. Aber man muss es beim ersten Mal beschließen und miteinander verabreden. Dann bleibt es immer ein und dieselbe Veranstaltung. Sie haben aber mehrere Veranstaltungen durchgeführt. Das ist gegen das sächsische Gesetz. Da können Sie aufheulen, wie Sie wollen: Sie haben einfach falsch gehandelt. (Beifall bei den LINKEN –

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Sebastian Wippel AfD

Das stimmt doch gar nicht! – Zuruf von der AfD: Da müssen Sie mal das Protokoll lesen!) Was ich mich aber frage, ist: Ist das eigentlich Ihre eigene Blödheit oder ist es wirklich nur der Aufschrei nach Aufmerksamkeit, um weiterhin in Ihrer Opferrolle zu bleiben? Natürlich ist es das Recht von Abgeordneten, einen Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag einzusetzen. Ich weiß, wovon ich rede. Das ist natürlich das schärfste Schwert der Opposition, so steht es zumindest immer in den Begründungen dafür. Aber wenn es schon das schärfste Schwert der Opposition ist, dann sollte man nicht damit in der Gegend herumfuchteln. Dem Sinn eines Untersuchungsausschusses entspricht es nämlich, wie es auch die allgemeine Aufgabe des Landtags ist, die Ausübung der vollziehenden Gewalt zu überwachen und nicht, den Unsinn im Nachhinein zu korrigieren, den Sie als Partei angestellt haben. Auch die Abgeordneten meiner Fraktion haben in den letzten Wahlperioden immer mal wieder die Möglichkeit genutzt, das Minderheitenrecht in Anspruch zu nehmen, manchmal auch gegen die Mehrheit im Sächsischen Landtag, die das Schwert stumpf machen wollte. Verfassungsrechtlich haben wir uns immer mit ihnen kontrovers auseinandergesetzt. Letztlich steht es der Mehrheit richtigerweise nicht zu, missliebige Untersuchungen des Handelns der Exekutive zu blockieren. Die AfD schafft es aber nicht einmal, selbst einen Antrag auf Festlegung der Zahl der Mitglieder ihres Untersuchungsausschusses einzubringen, sondern überlässt es den Regierungsfraktionen, um dann anschließend einen kleinlich peinlichen Änderungsantrag zur Stärke der Mitglieder des Untersuchungsausschusses zu stellen. Hier geht es aber, wie gesagt, nicht um das Regierungshandeln, sondern darum, dass es die AfD schon zum zweiten Mal in Folge nicht geschafft hat, eine beschwerdefreie Landesliste aufzustellen. Wir erinnern uns noch gut an die jahrelange Beschäftigung des Wahlprüfungsausschusses in der letzten Wahlperiode gegen die Umstände Ihres Aufstellungsverfahrens für die Landtagswahl 2014. Wie sehr Sie da an der Aufarbeitung mitgewirkt haben, wissen wir. Sie haben die ganze Zeit verhindert und verzögert, dass es aufgeklärt wird. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Herr Gebhardt, Ihr Vergleich ist doch Unsinn!) Die AfD bleibt mit ihrem Antrag qualitativ weit hinter dem zurück, was bisher thematisch im Landtag im Rahmen von Untersuchungsausschüssen behandelt worden ist. Ich will Ihnen einmal in Erinnerung rufen, worum es um die Vorgänge im Abwasserzweckverband Arzbergdenzentrum Leipzig-Paunsdorf und den SachsenringLandesbank und den ersten Untersuchungsausschuss zum jeweils einen Untersuchungsausschuss zum rechtsterroristischen nationalsozialistischen Untergrund. Bei der Aufklärung dieser eher komplexen Gegenstände ging es um gemeinnützige Ziele. Aber vor allem ging es darum, im Interesse der Menschen in Sachsen zu handeln. Im Vergleich dazu erscheint der von Ihnen formulierte Antrag eher klassisch dem eigenen persönlichen Nutzen zu dienen. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Es geht Ihnen einzig um Ihre Landespartei, es geht Ihnen darum, von Ihrem eigenen Unvermögen abzulenken und mit Fingern auf andere zu zeigen. (Zuruf von der AfD) Damit leben Sie die Opferrolle, die Sie wie eine Monstranz vor sich her tragen, gleich zu Beginn der nierung Ihrer Partei einmal abgesehen, sage ich Ihnen eines: Für solche Spielereien ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss nicht da. (Beifall bei den LINKEN) Meine Fraktion muss sich von niemandem vorwerfen lassen, dass sie nicht willens und in der Lage wäre, Verfehlungen der Staatsregierung und ihrer nachgeordneten Einrichtungen anzuprangern und gegen allerlei Widerstände für die notwendige Aufklärung zu sorgen. Ich sprach schon davon. Wie aufgeblasen Ihr heutiges Ansinnen aber ist, sieht man bereits daran, dass die Mitglieder Ihrer Partei zum selbigen Thema mehrere Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht haben. Seit vergangenem Freitag wissen wir, dass Ihre Strafanzeigen in diesen Angelegenheiten bisher alle ins Leere gelaufen sind. Dass Sie als AfD-Fraktion nun unmittelbar nach der Konstituierung des 7. Sächsischen Landtags gleich als Allererstes plötzlich auf das Mittel der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses kommen, verwundert uns auch aus einem anderen Grund schon sehr. Ihre Mitwirkung am NSU-Untersuchungsausschuss in der letzten Legislaturperiode war eher bescheiden. Sie zeichneten sich mehr durch Arbeitsverweigerung aus, was man schon daran sieht, dass Sie nicht eine einzige Zeile zu einem Abschlussvotum hier im Sächsischen Landtag abgegeben haben. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Dass ausgerechnet Sie das Instrument eines Untersuchungsausschusses anwenden, gibt mir echt zu denken und passt zu Ihrem Antrag. Der ist schlicht schlecht und obendrein peinlich. Eigentlich brauchen wir diese Untersuchung erst gar nicht zu beginnen; (Holger Hentschel, AfD: Das entscheiden Sie?) denn die Ergebnisse der von Ihnen gewünschten Untersuchungstätigkeit stehen ja schon fest. Zitat: „Man wollte Listen kürzen.“ Zitat: „Es war von langer Hand gesteuert.“ Eine Verschwörungstheorie, an deren Anfang angeblich der Plan der Staatsregierung und an deren Ende ebenso angeblich die von langer Hand geplante Kürzung der AfD-Landesliste stehen. Um es einfach mal deutlich zu machen, was eigentlich die AfD beantragt hat: Sie behauptet also, die Staatsregierung hätte den ehemaligen Chef des Statistischen Landesamtes, Herrn Müller, aus dem Amt abgesetzt, um anschließend Frau Schreck einzusetzen, damit sie den Auftrag bekommt, eine „qualifiziert rechtswidrige“ Entscheidung zu treffen. (Lachen des Abg. Christian Hartmann, CDU) Wie viel muss man eigentlich nehmen, um so einen Quark im Kopf zusammenzubekommen? (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zum Schluss behaupten Sie dann noch – das haben Sie jetzt gemacht –, dass Herr Müller ja deswegen nicht mehr arbeiten könnte, damit er in der Kaffeerösterei arbeiten kann. Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, ob es den Kaffee beim Ministerpräsidenten gibt, und haben es deshalb getan? Vielleicht sollten wir den Ministerpräsidenten einmal fragen, welchen Kaffee er konsumiert? Das ist doch eine Idee. Vielleicht erweitern Sie auch Ihren Untersuchungsausschuss noch. (Heiterkeit bei der CDU – Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Also, ich frage Sie ernsthaft, worin Sie wirklich die Gründe der Kürzung sehen. Ich kann nur wiederholen: Es liegt am Unvermögen Ihrer Partei, einen von Anfang an den wahlrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Listenvorschlag bei der Landeswahlleiterin einzureichen. Das ist der Grund und nichts anderes. Wer etwas anderes behauptet, der lügt willentlich und wissentlich. Darüber hinaus widersprechen Sie sich noch im Detail in einigen Dingen im Antrag, was wohl auch in der Natur der Sache Ihres Verständnisses von Aufklärung liegt. Einerseits wollen Sie – Zitat – „in Betracht kommende Einflussnahmen oder rechtswidrige Unterlassungen von Mitgliedern der Staatsregierung“ erst noch untersuchen, andererseits stellen Sie diese Einflussnahme bereits ausdrücklich fest, wie Sie es auch gerade wieder in Ihrer Rede getan haben, Herr Urban. Schon allein deshalb könnte die Zulässigkeit des Einsetzungsauftrags infrage gestellt werden. Dass darüber mit erstaunlicher Großzügigkeit seitens des Juristischen Dienstes einfach mal hinweggegangen wird, nehme ich, nehmen wir als Fraktion schon mit Verwunderung zur Kenntnis. Eine von der AfD behauptete qualifizierte rechtswidrige Kürzung der AfD-Landesliste hat der Verfassungsgerichtshof übrigens nicht festgestellt, ebenso keinen von der AfD ausgeführten qualifizierten rechtswidrigen Standpunkt in Person der Landeswahlleiterin. Im Übrigen tauchen die Worte „qualifiziert rechtswidrig“ im Einsetzungsantrag der AfD sage und schreibe neunmal in unterschiedlichen Kombinationen auf. Da sage ich einmal: Viele Grüße an die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit Ihrer Fraktion! Nur ständig wiederholte falsche Tatsachen! Sie schaffen noch lange keine Wahrheit, schon gar nicht, wenn es um Rechtsfragen geht. Wer also auf diese Art und Weise Tatsachen und rechtliche Beurteilungen nach Gutdünken verdreht und bewusst von falschen verfassungsrechtlichen Bewertungen ausgeht, der muss zwangsläufig auch zu falschen Ergebnissen kommen. Das ist jetzt bereits klar. Deshalb wird meine Fraktion diesen Einsetzungsantrag, wie er nun auf dem Tisch liegt, aus den vorgetragenen Gründen ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion DIE LINKE. Es folgt Herr Kollege Lippmann. Er spricht für seine Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, ist zweifelsohne eines der schärfsten Schwerter des Parlamentarismus. Ausgestattet mit umfassenden Rechten, soll das Parlament in die Lage versetzt werden, schwere Missstände aufzuklären und die notwendigen Schlüsse daraus zu ziehen. Gerade weil es sich um eines der wichtigsten Kontrollrechte des Parlaments handelt, verbietet es sich, damit leichtfertig umzugehen oder es für allzu durchschaubare politische Manöver zu nutzen. Der vorliegende Untersuchungsausschussantrag ist genau das Gegenteil dessen, was er sein sollte. Er ist kein sinnvoller und notwendiger Untersuchungsauftrag. (Alexander Wiesner, AfD: Das entscheiden Sie doch nicht!) Das Ganze, das Sie hier und heute vorlegen, ist eine Farce. Werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD versucht mit einem Untersuchungsausschuss vor allem eines: von der eigenen Verantwortung für ihr Listenaufstellungsdesaster abzulenken. Zum zweiten Mal in Folge ist es Ihnen nicht gelungen, ein Abstimmungsverfahren für eine Landesliste zum Landtag durchzuführen, das auch nur im Geringsten über jeden Zweifel erhaben war. Das spricht dafür, wie Sie mit Demokratie umgehen, werte Kolleginnen und Kollegen. (Widerspruch bei der AfD) Sie haben Chaosparteitage veranstaltet, Ihnen ist das Verfahren entglitten. Sie haben sich über wahlrechtliche Standards hinweggesetzt; und anstatt wenigstens hier demütig eigene Fehler einzugestehen, haben Sie nur ein Ziel: mit diesem Untersuchungsausschuss so lange Nebelkerzen zu werfen, bis Ihr eigener Beitrag zu dieser aktuellen Situation verschwurbelt worden ist. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Aber, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, es ist nicht Sinn des Untersuchungsausschussrechts, Ihre eigene Unfähigkeit zu kaschieren, und erst recht ist es nicht Aufgabe eines Untersuchungsausschusses, astreine Verschwörungstheorien zu erörtern. Ihr Untersuchungsausschussantrag ist genau das: ein billiges und absurdes Insinuieren eines politischen Megakomplotts gegen die AfD. Da wird dann die ganz große Kugel nach dem Motto „Alles hängt mit allem zusammen“ geschoben. (Heiterkeit der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Wir halten einmal fest: Schon der Abgang des Vorgängers der jetzigen Landeswahlleiterin basierte angeblich auf Mobbing mit dem Ziel, eine angeblich willfährige Landeswahlleiterin zu installieren, die dann der AfD die Liste kürzt. (Lachen des Abg. Carsten Hütter, AfD) Beim Lesen dieser Kausalkette frage ich mich, warum Sie nicht auch noch die Frage stellen, ob die Demission des letzten Innenministers oder gar der Regierungswechsel in Sachsen 2017 nicht damit auch noch zusammenhängen könnten, oder welche Rolle in diesem ganzen Geschehen der Bundespräsident, der Papst oder vielleicht das Krümelmonster gespielt haben könnten. (Heiterkeit und Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) So absurd das Schauspiel, das Sie heute aufführen, für jeden vernünftigen Menschen anmutet: Es ist Ausdruck der Politik der AfD, aus allem eine große Verschwörung zu machen, und das soll nun auch noch mit einem Untersuchungsausschuss fortgesetzt werden. Das ist schäbig, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Ich bin – fernab der Auffassung, dass dieser Untersuchungsausschuss nichts bringen wird – auch der Überzeugung, dass es hier überhaupt kein öffentliches Interesse an diesem Untersuchungsausschuss gibt (Zuruf von der AfD) und keine Möglichkeit, darüber zu diskutieren, weil er ein Problem mit der Gewaltenteilung offenbart; und das zeigt dann auch Ihr Demokratieverständnis. Ein öffentliches Interesse liegt nach unserer Auffassung schon deshalb nicht vor, weil sich der Untersuchungsausschuss auf einen Sachverhalt bezieht, der vollkommen offenkundig ist. Die Sitzung des Landeswahlausschusses war öffentlich. Die Vertrauensleute und sonstige Granden der AfD waren bei der Willensbildung vor Ort und konnten ihre Rechtsauffassung sowohl vor als auch während der Sitzung hinreichend artikulieren. Sie haben danach einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen können, den Sachverhalt mit dem Verfassungsgericht diskutiert und sich dann ein Urteil abgeholt, das auf den ganzen Sachverhalt Bezug nimmt und darüber hinaus noch eine Vielzahl rechtlicher Würdigungen vornimmt. Wo hier noch ein Fitzelchen Unaufgeklärtes sein soll, an dem die Öffentlichkeit Interesse haben könnte, vermögen ich und meine Fraktion beileibe nicht zu sehen. Aber vielleicht kann ich an dieser Stelle schon etwas aufklären, dafür brauchen Sie keinen Untersuchungsausschuss, Herr Urban: Erstens. Hören Sie doch bitte mit Ihrer permanent hier vorgetragenen Lüge auf, die BÜNDNISGRÜNEN seien Teil des Landeswahlausschusses gewesen, wie Sie es heute schon wieder vorgetragen haben. Das entspricht nicht der Realität, und ich sage Ihnen ganz deutlich: Wer es mit der Wahrheit so ungenau nimmt wie Sie, der sollte damit aufhören, andere aufzufordern, endlich die Wahrheit auszusprechen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Zweitens. Wir denken, dass dieser Untersuchungsausschuss an die Grenzen des Gewaltenteilungsprinzips geht. Die Ausübung der Staatsgewalt obliegt den drei voneinander unabhängigen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Diesen Gewalten ist jeweils eine Verfassungsorgantreuepflicht auferlegt. Das bedeutet, dass jede Gewalt ihre Kompetenz so ausübt, dass die übrigen Staatsgewalten nicht unangemessen eingeschränkt werden. Daraus folgt für das Untersuchungsausschussrecht, dass das Parlament auf eine nachträgliche Kontrolle bereits abgeschlossener Vorgänge beschränkt ist. Das ist bei Ihrem Untersuchungsauftrag eben genau nicht der Fall. Unsere Verfassung sieht ausdrücklich eine Wahlprüfung durch den Landtag vor. Damit soll die Wahl auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Zu prüfen ist dabei auch, ob zwingende Vorschriften zur Wahl unrichtig angewandt wurden oder unbeantwortet geblieben sind oder ob beispielsweise die Wahllokale fehlerhafte Entscheidungen bei der Zulassung oder der Zurückweisung von Wahlvorschlägen getroffen haben; Sie haben ja selbst entsprechende Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht. Die Entscheidung darüber obliegt verfassungsrechtlich dem Landtag, hier dem eingesetzten Wahlprüfungsausschuss. Dieser wird im November seine Arbeit aufnehmen, und die AfD hat dann Zugang zu Informationen über den gesamten Wahlvorgang. Sie können auch hier Betroffene anhören und Zeugen vernehmen. Aber das innere Gewaltenteilungsprinzip sieht eine Überprüfung von Wahlen durch den Wahlprüfungsausschuss und anschließend durch den Landtag vor und dann gegebenenfalls noch in einer gerichtlichen Nachprüfung, aber eben nicht durch einen hier herbeigestrickten Untersuchungsausschuss. Und weil es bereits ein geregeltes Verfahren zur Wahlprüfung gibt, ist Ihr Ziel mit diesem Untersuchungsausschuss ein für allemal klar: Zweifel säen und Misstrauen stiften, Verschwörung insinuieren und gewählte Verfassungsorgane desavouieren – das beschreibt die Politik der AfD in den letzten Jahren in diesem Hohen Haus. Das ist schändlich und mit der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion nicht zu machen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Ganz absurd wird es dann übrigens mit Ihrem heute vorgelegten Änderungsantrag zur Zahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses. Erst veranstalten Sie mit Pauken und Trompeten ein Festival der Scheinaufklärung, um dann ernsthaft über ein Mitglied mehr oder weniger zu feilschen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ein grünes!) – Danke, Herr Zwerg, für die Ehrlichkeit! (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Bitte!) Mal im Ernst: Was war denn bei Ihnen im Filterkaffee – wenn Sie hier einen sinnlosen Untersuchungsausschuss einsetzen, der mehrere Zehntausend Euro pro Jahr kostet, um dann die Zahl der Mitglieder reduzieren zu wollen, um pro Jahr 700 Euro zu sparen? Das ist absurd, aber richtig. Die Frage „Wem nützt es?“ hat Herr Urban vorhin gestellt. Der Zwischenruf des Kollegen Zwerg offenbart, worum es Ihnen geht. Es geht Ihnen darum, eine weitere Fraktion in ihren Rechten zu beschneiden. Warum haben Sie die Zahl nicht weiter abgesenkt, (Beifall bei den LINKEN) und zwar unter die Schwelle, bei der auch AfD-Mitglieder von Ihrem Antrag betroffen gewesen wären? Sie haben es deshalb gemacht, weil Sie hierzu ein instrumentelles Verständnis zum Parlamentarismus und zur Aufklärung haben nach dem Motto: Wenn es uns nützt, dann ist es gut, aber wenn es anderen Fraktionen nützt, dann soll es weg. Das offenbart Ihr Parlamentsverständnis sowohl der alten als auch der neuen Rechten, so wie wir es in diesem Hohen Hause viel zu häufig erlebt haben, nach dem Motto: Ressourcen ausbeuten, die Bühne nutzen und anderen Fraktionen immer etwas vorwerfen, was nicht stimmt. Das offenbart sich mit der Beantragung dieses Untersuchungsausschusses und mit diesem Änderungsantrag einmal mehr. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD –

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Carsten Hütter AfD

Hören Sie auf mit Ihrer Opferrolle!) Ihnen geht es nicht um einen einzigen Millimeter Sacharbeit, Ihnen geht es einfach nur um Ihr Gegröle für die sozialen Netzwerke und die angebliche Öffentlichkeit. (Zuruf von der AfD: Das sagt ausgerecht ein Grüner!) Aber ich sage Ihnen auch ganz klar: Ein Untersuchungsausschuss ist keine Märchenstunde. Deswegen können Sie sicher sein, dass wir mehr als nur eine Frage haben werden, welche Beiträge denn führende Vertreterinnen und Vertreter der AfD zur Kürzung dieser Landesliste geleistet haben. Ich wage die These: Der Tag wird kommen, an dem Ihre Verschwörungstheorien und dieser Untersuchungsausschuss auf Sie wie ein Bumerang zurückkommen werden. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Ich sehe an Mikrofon 5 Redebedarf. Eine Kurzintervention, Herr Keiler?

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Dr. Joachim Keiler AfD

Es ist jetzt mehrfach vorgetragen worden, dass wir hier zu blöd wären, Aufstellungsversammlungen abzuhalten. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das stimmt ja auch! – Weitere Zurufe von den LINKEN – Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich darf darauf aufmerksam machen, dass nach der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes die Aufstellungsversammlungen weitgehend der Parteiautonomie unterliegen; genau das hatten wir getan. Wir durften dann im Wahlprüfungsverfahren bereits feststellen, dass nach Rücksprache Ratschläge aus dem Innenministerium gekommen sind, die mit der Parteiautonomie nicht vereinbar sind. Deswegen hat das Verfassungsgericht entschieden, dass eine qualifizierte rechtswidrige Eingriffslage gegeben war. Das dürfen wir sehr wohl hinterfragen. Es geht hierbei nicht um die Aufarbeitung unserer Wahlversammlung – (Zurufe von den LINKEN: Oh doch! – Widerspruch bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) das wird der Wahlprüfungsausschuss klären –, sondern es geht um die Beteiligung der im Untersuchungsausschussantrag genannten Institutionen; und das aus gutem Grund. (Christian Hartmann, CDU: Wir werden sehen!) – Ja, das werden wir sehen, Herr Hartmann. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention, vorgetragen für die AfD-Fraktion von Herrn Kollegen Dr. Keiler. Auf diese Kurzintervention, die sich auf den vorhergehenden Redebeitrag von Kollegen Lippmann bezog, reagiert derselbe jetzt postwendend. Bitte, Herr Kollege Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ja, postwendend. Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Kurzintervention, die auch wieder einiges offenbart. Erstens. Ich bin etwas irritiert, Herr Keiler, dass Sie schon von der Wahlprüfung sprechen. Das Wahlprüfungsverfahren hat überhaupt noch nicht begonnen, und der Wahlprüfungsausschuss hat sich noch nicht einmal konstituiert. Von daher könnte ich jetzt die Verschwörungstheorie bauen, dass Sie schon wissen, was das Ergebnis der Wahlprüfung sein wird. Zweitens. Wir haben die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs mit Interesse gelesen. Aber es ist nun beileibe nicht so, dass Ihnen der Verfassungsgerichtshof einen Freifahrtschein ausgestellt hätte, sozusagen einen Blankoscheck für das, was Sie bei Ihren Listen gemacht haben. Ganz im Gegenteil: Bei der Frage, was Sie veranstaltet haben, hat der Verfassungsgerichtshof klar gesagt, dass möglicherweise der Wechsel des Wahlverfahrens durchaus ein Punkt war, an dem die Kontinuität der Versammlung einem solchen Bruch unterlegen war, dass man davon ausgehen kann, dass die zweite Versammlung mit der ersten Versammlung an diesem Punkt nichts mehr zu tun hatte. Der Grund war, dass sie diese von Ihnen immer wieder vorgetragene Behauptung der qualifizierten rechtswidrigen Kürzung nur für den Teil vorgenommen hat, der die Listenplätze 18 bis 30 und nicht 31 und folgende betrifft und gesagt wurde, dass das im Landtag im Wahlprüfungsverfahren geklärt werden müsse. Genau deshalb, weil es einen Wahlprüfungsausschuss gibt und weil es dort auch Fragen zu diskutieren gibt, ist es schäbig, hier auf einen Untersuchungsausschuss zu drängen und zu versuchen, mit großem öffentlichen Popanz etwas zu klären, was einer fachlichen Erörterung in dem Gremium bedurft hätte, nämlich dort, wo es hingehört: in den Wahlprüfungsausschuss. Dort sollte man es auch belassen. Aber wie gesagt: An sachlicher Aufklärung hatte die AfD in diesem Punkt noch nie ein Interesse. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU – Zurufe von der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Lippmann reagierte auf die Kurzintervention. Wir fahren jetzt fort in der Rednerliste. Das Wort ergreift für die SPD-Fraktion Herr Kollege Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion beantragt einen Untersuchungsausschuss zu möglichen Einflussnahmen auf die Landesliste der AfD. Ich persönlich finde ebenfalls, dass es diesbezüglich nicht mehr viel aufzuklären gibt. Der Sachverhalt ist hinlänglich bekannt, so wie es auch die Debatte hier ergeben hat. Ich meine damit Fakten und keine Verschwörungstheorien, wie sie in dem vorliegenden Fragenkatalog der beantragenden Fraktion ersichtlich sind. Aber was sind die Fakten? Die Chronologie wurde schon mehrfach angetippt. Hier noch einmal die wichtigsten Daten: Am 18. Juni dieses Jahres reichte die AfD zwei Wahllisten bei der Landeswahlleiterin ein, und zwar nach zwei Parteitagen im Februar und im März dieses Jahres. Ab 19. Juni erfolgten dann Mängelschreiben der Landeswahlleiterin an die AfD sowie mehrere Gespräche und Schriftwechsel zwischen der Landeswahlleiterin und dieser Partei mit dem Ziel, die Mängel zu beheben. Am 5. Juli fand die öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses mit dem bekannten Ergebnis statt. Danach folgten die Verfassungsbeschwerden einzelner AfDKandidaten und der Partei als Ganzes. Am 25. Juli fand die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof statt, im Rahmen derer eine einstweilige Anordnung getroffen wurde, dass die Plätze 19 bis 30 zugelassen werden. Am 16. August erfolgte dann die Urteilsverkündung des Verfassungsgerichtshofs. Fakt ist aber auch, meine Damen und Herren, dass die Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen den Ministerpräsidenten, den Innenminister, die Landeswahlleiterin und die Mitglieder des Landeswahlausschusses erfolglos geblieben sind; denn die Staatsanwaltschaft Görlitz hat das Verfahren nach Ermittlungen eingestellt. Fakt ist auch, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16. August festgestellt hat, dass der Landeswahlausschuss nicht willkürlich und auch nicht rechtsmissbräuchlich entschieden hat. Es gibt Wahlprüfungsbeschwerden, die nun im Wahlprüfungsverfahren geklärt werden müssen, insbesondere, ob das Aufstellungsverfahren der AfD dem Wahlrecht entsprach oder nicht. Man könnte meinen, dass jetzt alles klar sei: Die AfD hat einen Fehler gemacht, der Landeswahlausschuss hat einen Fehler gemacht, aber auch eine richtige Entscheidung getroffen. Der Verfassungsgerichtshof hat korrigiert, und alles Weitere klären wir im Wahlprüfungsverfahren. Wir können einen Haken daran machen und kümmern uns endlich um die Zukunft unseres Landes. Aber nein: Daran scheint die AfD offenbar überhaupt kein Interesse zu haben, im Gegenteil: Sie benehmen sich hier – wie in den letzten Monaten – wie ein kleines Kind, das beim Fußballspielen aus Versehen eine Fensterscheibe zerstörte und Angst vor Konsequenzen hat. Sie zeigen auf alle anderen und sind nicht bereit zuzugeben, dass Sie es selbst gewesen sind. Die Wahrheit ist aber auch: Schuld an der gekürzten Landesliste sind einzig und allein Sie von der AfD und niemand anders, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN –

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Dr. Joachim Keiler AfD

Das werden wir aufklären!) Wie schon gehört, ist es nicht das erste Mal, um in diesem Zusammenhang an die rechtswidrige Streichung eines AfD-Kandidaten von der Liste 2014 durch Sie selbst zu erinnern. (Zuruf von der AfD: Das war Frau Petry und nicht durch uns!) Der Unterschied ist aber: Sie haben bereits mehrere Listenaufstellungsverfahren gemacht, und es gibt Juristen in Ihren Reihen. Sie müssen es eigentlich besser wissen, meine Damen und Herren. Warum also machen Sie das? Ich habe durchaus Verständnis für die Annahme, dass Sie ganz gezielt eine rechtlich hoch komplizierte Situation auslösen wollten, um für die Öffentlichkeit unmittelbar vor der Landtagswahl Potenzial zur Eskalation zu erzeugen. (Lachen bei der AfD – Zuruf von Jörg Urban, AfD) – Ja, Herr Urban, Cui bono, wem nützt es? Genau das ist die entscheidende Frage. (Widerspruch bei der AfD) Ich habe auch Verständnis für die Deutung, dass Sie das jetzt nutzen, um den Rechtsstaat und die Demokratie in Sachsen zu Ihren Gunsten ganz gezielt verächtlich zu machen und auszuhöhlen. (André Barth, AfD: Das ist unglaublich!) Aber, meine Damen und Herren, dazu will ich Ihnen eines ganz klar ins Stammbuch schreiben: Der Rechtsstaat in Sachsen funktioniert, und er ist stark. Kein anderes Beispiel ist besser geeignet als die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs. (Zuruf von der AfD: Das ist aber unlogisch!) Sie haben effektiven Rechtsschutz noch vor der Landtagswahl bekommen, obwohl im Wahlgesetz nichts Entsprechendes vorgesehen ist. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das Verfassungsgericht hat mit der Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 eine fehlerhafte Entscheidung korrigiert, es hat aber auch festgestellt, dass keine Willkür und kein missbräuchliches Vorgehen vorgelegen hat; obwohl die AfD das immer wieder – auch heute – wahrheitswidrig behauptet. Schließlich hat das Gericht beachtliche Wahlvorbereitungsfehler festgestellt. Und bei wem? – Bei der AfD, meine Damen und Herren. Denn die Aufstellung der Listenplätze 31 bis 61 durch die AfD – und nur durch die AfD – war fehlerhaft. Die Streichung war zwingend und wurde bestätigt. Ich könnte die Aufzählung von Fakten endlos fortsetzen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das spare ich mir aber, weil klar ist, dass die AfD – mit den Strafanzeigen und auch dem jetzigen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses – lediglich versucht, vom eigenen Versagen abzulenken, die Schuld auf andere zu schieben und unseren demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen systematisch abzuwerten. Unterm Strich hat die AfD genügend Stimmen zur Beantragung eines Untersuchungsausschusses, auch wenn er nutzlos und inhaltlich irreleitend ist.

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Kollege Pallas?

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Albrecht Pallas SPD

Ich gestatte eine Zwischenfrage, Herr Präsident.

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Dr. Matthias Rößler

Bitte, Herr Kollege Dr. Keiler.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Ich weiß nicht, ob Sie das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes gelesen haben. Sie behaupten, das Landesverfassungsgericht habe erhebliche Wahlfehler festgestellt. Welche Wahlfehler meinen Sie? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

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Albrecht Pallas SPD

Danke für die Frage, die mir Gelegenheit gibt, diesen meinen Satz mit weiteren Fakten zu untermalen. Ich meine den Wahlfehler, dass Sie das Wahlverfahren beim zweiten Parteitag geändert haben, ohne es am Anfang des ersten Parteitages zu vereinbaren.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Das Gericht hat nur gesagt – – (Unruhe im Saal)

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Dr. Matthias Rößler

Keinen Dialog, Herr Dr. Keiler. Sie haben Ihre Frage gestellt.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Das ist kein Wahlfehler, sondern allenfalls – – (Unruhe im Saal – Zurufe von den LINKEN: Hinsetzen! – Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Dr. Keiler, Sie haben Ihre Zwischenfrage gestellt. – Sie sind noch in der Beantwortung; bitte, Herr Kollege Pallas. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Urteil lesen!)

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Albrecht Pallas SPD

Unterm Strich – – (Zurufe: Urteil lesen!) – Ja, Urteil lesen, Herr Dr. Keiler! Ganz genau so. (Dirk Panter, SPD: Sie müssen selber die Geschäftsordnung lesen! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Weitere Zurufe) Ich war dabei festzustellen, dass die AfD ausreichend Stimmen im Landtag hat, um einen solchen Ausschuss zu beantragen. Die SPD wird nicht gegen Ihren Antrag auf Einsetzung dieses Ausschusses stimmen. Wir sind dafür, dass Sie dieses Minderheitenrecht im Landtag bekommen – aus ganz prinzipiellen Gründen, aber auch um eine Beweisnahme über den Dilettantismus der AfD und ihre qualifiziert falsche Landesliste zu führen, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) Anscheinend nimmt die AfD ihren eigenen Antrag nicht so recht ernst, wenn ich Herrn Urban höre, dass der mit kriminalistischen Methoden dieses ganze Wirrwarr aufklären möchte. Wenn Sie das dann tun und diesen Anspruch wirklich erfüllen wollen, dann sollten Sie keine Personen in den Ausschuss entsenden oder gar als stellvertretende Vorsitzende vorschlagen, die als Verfahrensbeteiligte von damals potenzielle Zeugen sind. So viel zu Ihrem Anspruch an diese sogenannte Aufklärung. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Eines muss ich zum Schluss noch loswerden: Sie sind mit 38 Abgeordneten jetzt die zweitstärkste Kraft in diesem Hohen Haus. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja, Kraft!) Ob Sie dieser größeren Verantwortung gewachsen sind, müssen Sie erst noch beweisen. Ich bin gespannt, ob Sie es schaffen, irgendwie zu rechtfertigen, dass so viele Menschen in Sachsen Ihnen ihre Stimme gegeben haben. (Gudrun Petzold, AfD: Gott sei Dank!) Herr Urban, dazu reicht es nicht, hier den Vereidigungstext zu zitieren. Mit dem heutigen Antrag machen Sie jedenfalls genau das Gegenteil davon. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. Wir sind am Ende unserer Rednerrunde angekommen. Es waren 10 Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart, und es ist bei allen Fraktionen noch Redezeit übrig. Gibt es weiteren Redebedarf bei den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Nein. Dann hat jetzt die einbringende Fraktion noch die Gelegenheit für ein Schlusswort; Herr Kollege Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Freunde der Demokratie! (Beifall bei der AfD – Gelächter bei den LINKEN) Die Fraktionen, deren Parteivertreter im Landeswahlausschuss am 5. Juli 2019 den politischen Konkurrenten AfD ausschalten wollten, haben heute versucht, ihren Hals aus der Schlinge zu ziehen, indem sie wieder einmal riefen: Haltet den Dieb! (Dr. Stephan Meyer, CDU: Was?!) Ich kann in diesem kurzen Schlusswort jetzt nicht auf alle alten Scheinargumente und Nebelkerzen eingehen, (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) die Sie in so berechnender Weise immer wieder zum Besten geben, aber wider besseres Wissen. Sie werden durch ständige Wiederholungen nicht wahrer. Eines kann ich Ihnen aber sagen: Die formale Korrektheit der Listenaufstellung wird sicher im Wahlprüfungsausschuss geklärt werden. Der Untersuchungsausschuss hat eine andere Aufgabe, auch wenn das einige Abgeordnete immer noch nicht auseinanderhalten können. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es ist verständlich, dass Sie wenig Interesse an der Einsetzung des Untersuchungsausschusses haben. Bedenken Sie aber: Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses ist unser von der Verfassung garantiertes Minderheitenrecht. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Hat ja niemand was dagegen! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wer unseren Antrag ablehnt, zeigt nicht nur, dass er kein Interesse an der Aufklärung hat; er zeigt auch wenig Respekt vor unserer Verfassung. Entscheidend für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses ist: Die höchst merkwürdigen Dinge, von denen ich einige aufgezählt habe, sind trotz all Ihrer Worte nicht weg, sondern sie sind in der Welt. Es sind Fakten, und die Bürger sind interessiert, was dahintersteckt. (Staatsminister Martin Dulig: Sie haben doch nur Angst! –

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Holger Hentschel AfD

Genau, Herr Dulig!) Nicht wegzudiskutieren ist auch die Tatsache, dass die Entscheidung des Landeswahlausschusses juristisch unerklärlich war, ist und bleibt, und zwar in unserer Rechtsordnung so unerklärlich, dass der Verfassungsgerichtshof eine neue, gesteigerte Kategorie des Unrechts einführen musste: die qualifizierte Rechtswidrigkeit, die mit Missbrauch und Willkür auf einer Stufe steht. (Widerspruch von den LINKEN) Dieser Untersuchungsausschuss ist absolut notwendig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: So ein Unsinn!) Wer sich gegen die Demokratie vergeht, muss aus dem Staatsdienst entfernt werden. (Beifall bei der AfD) Wir von der Alternative für Deutschland sind fest entschlossen, die Wahrheit ans Licht zu bringen, so viel Kraft es auch kosten mag. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir sind es den Bürgern unseres Landes schuldig. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Ich bin überzeugt, dass es uns gelingen wird, die Wahrheit zu finden; denn es kann keine Lüge ewig leben. So rief es Martin Luther King, als es in Amerika um das gleiche Wahlrecht für alle ging. (Och! von den LINKEN) Sie, meine Damen und Herren von der CDU, von den LINKEN, von den Grünen und der SPD, seien Sie gewiss: Wir werden das gleiche Wahlrecht für alle in diesem Freistaat Sachsen wieder herstellen und verteidigen, ob es Ihnen passt oder nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Meine Damen und Herren! Der Sächsische Landtag hat gemäß Artikel 54 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen und § 2 Abs. 1 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der vorliegende Antrag, Drucksache 7/81, trägt bereits die notwendige Anzahl der Unterschriften. Das kann man vergleichen mit § 2 Abs. 1 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes. Trotzdem muss der Landtag einen förmlichen Beschluss über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses fassen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass im vorliegenden Fall nach Artikel 54 der Sächsischen Verfassung der Landtag diesen Ausschuss einsetzen muss. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Antrag gilt als angenommen, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder des Landtags – das sind 24 oder mehr Abgeordnete – die Zustimmung gibt. Wer der Einsetzung des Untersuchungsausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Einige Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Danke. Damit hat der Landtag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zugestimmt und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Tagesordnungspunkt Festlegung der Zahl der Mitglieder Drucksache 7/161, Antrag der Fraktionen Der Antrag bildet einen Annex zu dem soeben im Tagesordnungspunkt 1 getroffenen Einsetzungsbeschluss. Ich gehe davon aus, dass wir über den Antragsinhalt gleich abstimmen können. Es ist eigentlich keine Aussprache vorgesehen. Ich vergewissere mich noch einmal: Ist das gewünscht? – Das sehe ich nicht. Uns liegt aber ein Änderungsantrag vor, und zwar in der Drucksache 7/361, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Dieser wird jetzt eingebracht – die Einbringung erfolgt durch Sie, Herr Kollege Barth. Ich erteile Ihnen das Wort. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

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André Barth AfD

– Herr Gebhardt, jetzt in der letzten Reihe, und Sie sitzen endlich nicht mehr allein in der ersten Reihe. (Zuruf von den LINKEN: Hat er nie!) Jetzt zum Änderungsantrag. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nicht nur Behörden, sondern auch Parlamente neigen dazu, sich immer weiter aufzublähen. Ein kleines Beispiel dazu. (Zurufe – Unruhe) Unser Deutscher Bundestag – wissen Sie wie viele Abgeordnete der Bundestag in den letzten fünf Jahren hatte? Ich mache es kurz: 2002 waren es 603 Abgeordnete und seit 2017 sind es 709 Abgeordnete. (Zurufe: Wir sind hier im Landtag! Zum Antrag!) Nur der Chinesische Volkskongress hat mehr Parlamentarier: 2 897.

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege, bitte zur Sache! (Zurufe – Anhaltende starke Unruhe)

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André Barth AfD

Unser sächsisches Parlament hatte in die Paunsdorf- und Sachsenring-Untersuchungsausschüsse mit je elf Mitgliedern und Vertretern zu besetzen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war bei drei Fraktionen, wissen Sie das noch?!) 126 Abgeordnete angewachsen. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den des 1. Untersuchungsausschusses CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mathematik ist ganz einfach, aber …!) Daher bildete sich auch schon der NSU-Ausschuss mit des Sächsischen Landtags – hatte das schöne Sachsen circa 4,5 Millionen Einwohner. Heute sind es nur noch 4,1 Millionen. Diese Tatsache müssen wir auch hier im Sächsischen Landtag zur Kenntnis nehmen. Die AfD-Fraktion ist daher der Meinung, dass damit bei der Anzahl der Ausschussmitglieder begonnen werden kann. (Lachen der Abg. Ines Springer, CDU – Unruhe) Unsere Bürger verstehen es zu Recht nicht mehr, wenn Gremien größer und damit behäbiger werden; (Anhaltende Unruhe – Zurufe) Gremien, deren Kosten von unseren steuerzahlenden Bürgern bezahlt werden müssen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Jedes Ausschussmitglied, lieber Herr Gebhardt, erhält pro Sitzung 59 Euro zusätzlich. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Hätten Sie darauf verzichtet, das hätte Geld gebracht!) Das entspricht bei einer Sitzung 708 Euro. Wenn die Arbeit des Untersuchungsausschusses, Herr Lippmann, sagen wir mal, vier Jahre dauern würde, (Starke Unruhe – Glocke des Präsidenten – Zuruf: Das ist ja peinlich!) würde jedes zusätzliche Ausschussmitglied unseren fleißigen sächsischen Steuerzahler insgesamt 2 832 Euro kosten. Das ist mehr, als der durchschnittliche Sachse verdient. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aber nicht in vier Jahren! – Heiterkeit) Unsere AfD-Fraktion schlägt daher vor, die Anzahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses auf 17 zu reduzieren. Herr Gebhardt, ich bitte auch um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der AfD – Anhaltende Unruhe – Zurufe)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Neukirch für die SPD-Fraktion, bitte.

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Dagmar Neukirch SPD

Herr Präsident! Mir ist ehrlich gesagt nicht mehr zum Lachen zumute, wenn ich diese Argumente höre. Die AfD nutzt wirklich jedes abstruse Argument für ihre Selbstinszenierung hier in diesem Hohen Hause. Es bleibt nur zu sagen: Ein Eingeständnis eines eigenen Fehlers hätte eine Einsparung des gesamten Ausschusses bewirkt. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Mehr ist dazu nicht zu sagen – wir lehnen das ab. (Beifall der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –

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André Barth AfD

Das sind Verschwörungstheorien!)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es weiteren Redebedarf? – Kollege Hartmann, bitte, für die CDU-Fraktion.

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Christian Hartmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mich an dieser Farce nicht beteiligen, aber Sie haben es gerade geschafft. Ein kleingeistiger, spießbürgerlicher Erbsenzähler argumentiert an dieser Stelle – und man schreibt es noch in den Antrag; man entblödet sich nicht –, dass der fleißige sächsische Steuerzahler um jährlich 708 Euro entlastet werden soll, weil das der Ausdruck der Steuerverschwendung ist. Dann haben Sie doch die Traute zu sagen, Ihnen geht es darum, in diesen Ermittlungen des Untersuchungsausschusses zu verhindern, dass eine Fraktion dieses Hauses nicht dabei ist! Bemühen Sie nicht so ein Argument, nachdem Sie diesen Untersuchungsausschuss initiieren, um eine vermeintliche Aufklärung zu betreiben über Ihr eigenes Versagen, und dann hier noch so tun, als ob wir die Steuergelder verschwenden würden, die Sie mit der Initiierung dieses Ausschusses diesem Haus und dem sächsischen Steuerzahler überhaupt erst aufgebürdet haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschussgesetzes in die ,qualifiziert rechtswidrige' Der Landtag hat gerade im Tagesordnungspunkt 2 unserer heutigen Sitzung beschlossen, dass die Stärke dieses Ausschusses 18 Mitglieder betragen soll. Meine Damen und Herren, die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungs- (Starker Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich finde diese Art und Weise des Umgangs mit dem Thema diesem Hause nicht mehr angemessen. Dann spielen Sie mit offenem Visier! Es ist Ihr Recht und Privileg, diesen Untersuchungsausschuss zu initiieren – deswegen haben wir uns auch der Stimme enthalten. Wir werden uns an der Aufklärung ernsthaft beteiligen. Wir werden diese Fragen klären, und die beginnen tatsächlich mit der Aufklärung der Aufstellung, die nämlich Ursache und Anlass ist für das, was passiert ist. Um Ihnen zu antworten, Herr Urban: Dann werden wir eben Hunderte Ihrer Mitglieder auch gern in diesem Ausschuss vernehmen und fragen, wie das gelaufen ist, um die nächsten Fragen daraus zu beantworten. Gehen Sie ehrlich und fair mit dem Thema um und veranstalten Sie hier nicht so einen Klamauk! Das ist der Würde dieses Hauses nicht angemessen. Danke. (Starker Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es noch weitere Stellungnahmen der Fraktionen zum vorliegenden Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle deshalb den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/361, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/161, den Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist die Stärke des Untersuchungsausschusses beschlossen. Sie liegt jetzt bei 18 Mitgliedern. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Untersuchungsausschusses gemäß § 4 des „Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der AfD-Landesliste“ ausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d’Hondt zur Anwendung kommt. Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtags sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder des Untersuchungsausschusses vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den folgend genannten Drucksachen vor: 7/340 für die CDUFraktion, 7/341 für die AfD-Fraktion, 7/342 für die Fraktion DIE LINKE, 7/343 für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 7/344 für die SPD-Fraktion. Bei den zu besetzenden 18 Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der Fraktion CDU sind sieben Mitglieder zu wählen, auf Vorschlag der Fraktion AfD sind sechs Mitglieder zu wählen, auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sind zwei Mitglieder zu wählen, auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE sind zwei Mitglieder zu wählen und auf Vorschlag der Fraktion SPD ist ein Mitglied zu wählen. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass wir durch Handzeichen abstimmen können? – Das kann ich nicht feststellen. Wir können also offen abstimmen. Meine Damen und Herren! Wir können durch Handzeichen Mitglieder des Untersuchungsausschusses, Drucksache 7/340 bis Drucksache 7/344, wählen. Wenn keine Einwände kommen, könnten wir über alle Vorschläge gemeinsam abstimmen. – Dazu sehe ich – – Entschuldigung, ich sehe einen Einwand. Wollen Sie zum Abstimmungsverfahren einen Vorschlag machen, Herr Kollege?

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Valentin Lippmann GRÜNE

Herr Präsident! Vielen Dank. Das mache ich gleich. Ich begehre für die Wahl der Mitglieder im nachfolgenden Tagesordnungspunkt der stellvertretenden Mitglieder die Abstimmungen nach Drucksachen, nach Wahlvorschlägen der jeweiligen Fraktion, nicht einzeln, sondern jeweiliger Wahlvorschlag. Danke.

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank, Herr Kollege Lippmann. Das ist, denke ich, ein guter Vorschlag. Ich beginne mit den Wahlvorschlägen der CDUFraktion in der Drucksache 7/340. Können wir über alle Wahlvorschläge der CDU-Fraktion gemeinsam abstimmen? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer den Wahlvorschlägen im Block zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Wir können als Nächstes über die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/341 abstimmen. Ich frage zunächst, ob wir über alle Wahlvorschläge der AfDFraktion gemeinsam abstimmen können? – Das können wir. Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Wahlvorschlag im Block zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Einige Anzahl an Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist aber den Genannten zugestimmt. Die Genannten in Drucksache 7/341 sind gewählt. Wir fahren fort mit dem Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/342. Auch hier frage ich: Können wir über alle Wahlvorschläge der Fraktion DIE LINKE gemeinsam abstimmen? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wir verfahren so. Wer den Wahlvorschlägen im Block zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit einstimmig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Nächstes stimmen wir über den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE in der Drucksache 7/343 ab. Können wir auch hier über alle Wahlvorschläge der Fraktion BÜNDNISGRÜNE gemeinsam abstimmen? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wir verfahren auch hier so. Wer den Wahlvorschlägen im Block zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist einstimmig zugestimmt worden. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann: Da gab es eine Enthaltung!)

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Dr. Matthias Rößler

Entschuldigung. Es gab Stimmenthaltungen. Ich bitte Sie, den Arm richtig – – (Zuruf der AfD: Eine Gegenstimme!) Das war eine Gegenstimme. Sie auch? – Gut. Mit einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung wurde dem Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE in Drucksache 7/343 trotzdem zugestimmt. Abschließend entscheiden wir über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion in der Drucksache 7/344. Ich rufe die vorgeschlagene Kandidatin der SPD-Fraktion zur Abstimmung auf. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ich schaue genau hin. Dieses Mal keine Gegenstimmen und auch keine Stimmenthaltung – damit einstimmig. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Damit haben wir alle Mitglieder für den 1. Untersuchungsausschuss gewählt und ich frage die gewählten Abgeordneten, ob eine oder einer von Ihnen die Wahl nicht annimmt? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit gratuliere ich allen gewählten Abgeordneten herzlich zu ihrer Wahl. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl von stellvertretenden Mitgliedern gemäß § 4 des „Verstrickungen der ,qualifiziert rechtswidrige' Der Landtag hat im Tagesordnungspunkt 2 unserer heutigen Sitzung beschlossen, dass die Stärke dieses Ausschusses 18 Mitglieder betragen soll. Für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung, dass die Anzahl der von einer Fraktion benannten Stellvertreter die doppelte Anzahl der von dieser Fraktion zu benennenden Ausschussmitglieder nicht überschreiten darf. Meine Damen und Herren! Die Verteilung der stellvertretenden Mitglieder auf die Fraktion erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktion, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d‘Hondt auch hier zur Anwendung kommt. Anders, als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtags sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den folgend genannten Drucksachen vor: 7/345 für die CDU-Fraktion, 7/346 für die AfD-Fraktion, 7/347 für die Fraktion DIE LINKE, 7/348 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und 7/349 für die SPD-Fraktion. Bei den maximal zu besetzenden 36 Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der Fraktion CDU sind bis zu 14 stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion AfD sind bis zu zwölf stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sind bis zu vier stellvertretende Mitglieder zu wählen und auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE sind bis zu vier stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion sind bis zu zwei stellvertretende Mitglieder zu wählen. Meine Damen und Herren, die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage auch hier, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht feststellen. Wir können offen abstimmen. Kollege Lippmann hat vorhin schon vorgeschlagen, dass wir ein ganz bestimmtes Verfahren wählen und die Wahlvorschläge der Fraktionen jeweils einzeln zur Abstimmung bringen. Das liegt in der Logik der Sache. Das ist hier genau dasselbe, ich wollte es nur noch einmal feststellen. Meine Damen und Herren! Ich verfahre also wie bei unserem vorangegangenen Tagesordnungspunkt und rufe des 1. Untersuchungsausschusses Untersuchungsausschussgesetzes Staatsregierung in die Kürzung der AfD-Landesliste“ jetzt die Fraktionen auf. Wir beginnen mit den Wahlvorschlägen der CDU-Fraktion, die Ihnen in der Drucksache 7/345 vorliegen. Meine Frage lautet auch hier: Können wir diese Vorschläge im Block abstimmen? – Das ist so. Wer den Wahlvorschlägen der CDU-Fraktion seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit sind sämtliche der vorgeschlagenen Kandidaten einstimmig gewählt. Als Nächstes stimmen wir über die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion, Drucksache 7/346, ab. Wir können auch hier über die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion gemeinsam abstimmen. Wer den Wahlvorschlägen insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind sämtliche der vorgeschlagenen Kandidaten bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen gewählt. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/347. Auch hier gemeinsame Abstimmung. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist dem Wahlvorschlag einstimmig zugestimmt. Als Nächstes stimmen wir über den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE in Drucksache 7/348 ab. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. (Zuruf von der AfD: Enthaltungen!) – Danach frage ich erst noch, Moment! – Stimmenthaltungen? – Zwei Stimmenthaltungen. Damit ist den Wahlvorschlägen der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Drucksache 7/348, mit zwei Stimmenthaltungen zugestimmt. Abschließend entscheiden wir über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion in Drucksache 7/349. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist den Wahlvorschlägen der SPD-Fraktion einstimmig zugestimmt. Meine Damen und Herren! Wir haben alle stellvertretenden Mitglieder für den 1. Untersuchungsausschuss gewählt und ich frage jetzt die gewählten Abgeordneten, die gewählten Kolleginnen und Kollegen, ob jemand die Wahl nicht annimmt. – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit gratuliere ich den gewählten Abgeordneten zu ihrer Wahl. Tagesordnungspunkt Wahl des Vorsitzenden und 1. Untersuchungsausschusses gemäß § „Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der Meine Damen und Herren! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses gemäß § 6 Abs. 1 Untersuchungsausschussgesetz ebenfalls dem Landtag obliegt. Gemäß § 6 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes müssen der Vorsitzende und sein Stellvertreter verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine Regierungsfraktion und eine Oppositionsfraktion befinden müssen. Bei der Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschusses ist unter den Fraktionen zu wechseln. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen untereinander ist zu berücksichtigen. Nach der gesetzlichen Regelung fällt der Vorsitz in diesem Ausschuss der Fraktion der CDU zu, der stellvertretende Vorsitz der Fraktion AfD. Mir liegen folgende Drucksachen als Wahlvorschläge vor: für den Vorsitzenden in Drucksache 7/350 Herr Lars Rohwer, CDUFraktion, und für den stellvertretenden Vorsitzenden in Drucksache 7/351 Herr Carsten Hütter für die AfDFraktion. Wir kommen jetzt zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass wir auch hier mit Handzeichen abstimmen. – Das ist nicht der Fall. Wir können also mit Handzeichen und offen abstimmen. Wer dafür ist, Herrn Lars Rohwer, Fraktion CDU, als Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine Anzahl Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Lars Rohwer als Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses mit einigen Stimmenthaltungen gewählt. Ich frage ihn jetzt: Kollege Rohwer, nehmen Sie die Wahl an?

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Dr. Matthias Rößler

Dann gratuliere ich Ihnen ganz herzlich zu Ihrer Wahl. Es folgt gleich die nächste Abstimmung. Wer dafür ist, Herrn Carsten Hütter, Fraktion AfD, als stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Vielen Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf stellvertretenden Vorsitzenden des 6 des Untersuchungsausschussgesetzes in die ,qualifiziert rechtswidrige' AfD-Landesliste“ Dank. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen, aber damit ist Herr Carsten Hütter als stellvertretender Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses gewählt. Ich frage auch Herrn Kollegen Hütter: Nehmen Sie die Wahl an?

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Dr. Matthias Rößler

Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich. Damit haben wir alle Wahlen absolviert, die notwendig sind, und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der gegeben. Die Einladung und die Tagesordnung dazu tags ist geschlossen. (Schluss der Sitzung: 11:29 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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