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Dr. Joachim Keiler

AfD 30.10.2019 Sitzungen 7/2

Es ist jetzt mehrfach vorgetragen worden, dass wir hier zu blöd wären, Aufstellungsversammlungen abzuhalten. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das stimmt ja auch! – Weitere Zurufe von den LINKEN – Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich darf darauf aufmerksam machen, dass nach der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes die Aufstellungsversammlungen weitgehend der Parteiautonomie unterliegen; genau das hatten wir getan. Wir durften dann im Wahlprüfungsverfahren bereits feststellen, dass nach Rücksprache Ratschläge aus dem Innenministerium gekommen sind, die mit der Parteiautonomie nicht vereinbar sind. Deswegen hat das Verfassungsgericht entschieden, dass eine qualifizierte rechtswidrige Eingriffslage gegeben war. Das dürfen wir sehr wohl hinterfragen. Es geht hierbei nicht um die Aufarbeitung unserer Wahlversammlung – (Zurufe von den LINKEN: Oh doch! – Widerspruch bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) das wird der Wahlprüfungsausschuss klären –, sondern es geht um die Beteiligung der im Untersuchungsausschussantrag genannten Institutionen; und das aus gutem Grund. (Christian Hartmann, CDU: Wir werden sehen!) – Ja, das werden wir sehen, Herr Hartmann. (Beifall bei der AfD)

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