Valentin Lippmann
Ja, postwendend. Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Kurzintervention, die auch wieder einiges offenbart. Erstens. Ich bin etwas irritiert, Herr Keiler, dass Sie schon von der Wahlprüfung sprechen. Das Wahlprüfungsverfahren hat überhaupt noch nicht begonnen, und der Wahlprüfungsausschuss hat sich noch nicht einmal konstituiert. Von daher könnte ich jetzt die Verschwörungstheorie bauen, dass Sie schon wissen, was das Ergebnis der Wahlprüfung sein wird. Zweitens. Wir haben die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs mit Interesse gelesen. Aber es ist nun beileibe nicht so, dass Ihnen der Verfassungsgerichtshof einen Freifahrtschein ausgestellt hätte, sozusagen einen Blankoscheck für das, was Sie bei Ihren Listen gemacht haben. Ganz im Gegenteil: Bei der Frage, was Sie veranstaltet haben, hat der Verfassungsgerichtshof klar gesagt, dass möglicherweise der Wechsel des Wahlverfahrens durchaus ein Punkt war, an dem die Kontinuität der Versammlung einem solchen Bruch unterlegen war, dass man davon ausgehen kann, dass die zweite Versammlung mit der ersten Versammlung an diesem Punkt nichts mehr zu tun hatte. Der Grund war, dass sie diese von Ihnen immer wieder vorgetragene Behauptung der qualifizierten rechtswidrigen Kürzung nur für den Teil vorgenommen hat, der die Listenplätze 18 bis 30 und nicht 31 und folgende betrifft und gesagt wurde, dass das im Landtag im Wahlprüfungsverfahren geklärt werden müsse. Genau deshalb, weil es einen Wahlprüfungsausschuss gibt und weil es dort auch Fragen zu diskutieren gibt, ist es schäbig, hier auf einen Untersuchungsausschuss zu drängen und zu versuchen, mit großem öffentlichen Popanz etwas zu klären, was einer fachlichen Erörterung in dem Gremium bedurft hätte, nämlich dort, wo es hingehört: in den Wahlprüfungsausschuss. Dort sollte man es auch belassen. Aber wie gesagt: An sachlicher Aufklärung hatte die AfD in diesem Punkt noch nie ein Interesse. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU – Zurufe von der AfD)
