Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion beantragt einen Untersuchungsausschuss zu möglichen Einflussnahmen auf die Landesliste der AfD. Ich persönlich finde ebenfalls, dass es diesbezüglich nicht mehr viel aufzuklären gibt. Der Sachverhalt ist hinlänglich bekannt, so wie es auch die Debatte hier ergeben hat. Ich meine damit Fakten und keine Verschwörungstheorien, wie sie in dem vorliegenden Fragenkatalog der beantragenden Fraktion ersichtlich sind. Aber was sind die Fakten? Die Chronologie wurde schon mehrfach angetippt. Hier noch einmal die wichtigsten Daten: Am 18. Juni dieses Jahres reichte die AfD zwei Wahllisten bei der Landeswahlleiterin ein, und zwar nach zwei Parteitagen im Februar und im März dieses Jahres. Ab 19. Juni erfolgten dann Mängelschreiben der Landeswahlleiterin an die AfD sowie mehrere Gespräche und Schriftwechsel zwischen der Landeswahlleiterin und dieser Partei mit dem Ziel, die Mängel zu beheben. Am 5. Juli fand die öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses mit dem bekannten Ergebnis statt. Danach folgten die Verfassungsbeschwerden einzelner AfDKandidaten und der Partei als Ganzes. Am 25. Juli fand die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof statt, im Rahmen derer eine einstweilige Anordnung getroffen wurde, dass die Plätze 19 bis 30 zugelassen werden. Am 16. August erfolgte dann die Urteilsverkündung des Verfassungsgerichtshofs. Fakt ist aber auch, meine Damen und Herren, dass die Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen den Ministerpräsidenten, den Innenminister, die Landeswahlleiterin und die Mitglieder des Landeswahlausschusses erfolglos geblieben sind; denn die Staatsanwaltschaft Görlitz hat das Verfahren nach Ermittlungen eingestellt. Fakt ist auch, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16. August festgestellt hat, dass der Landeswahlausschuss nicht willkürlich und auch nicht rechtsmissbräuchlich entschieden hat. Es gibt Wahlprüfungsbeschwerden, die nun im Wahlprüfungsverfahren geklärt werden müssen, insbesondere, ob das Aufstellungsverfahren der AfD dem Wahlrecht entsprach oder nicht. Man könnte meinen, dass jetzt alles klar sei: Die AfD hat einen Fehler gemacht, der Landeswahlausschuss hat einen Fehler gemacht, aber auch eine richtige Entscheidung getroffen. Der Verfassungsgerichtshof hat korrigiert, und alles Weitere klären wir im Wahlprüfungsverfahren. Wir können einen Haken daran machen und kümmern uns endlich um die Zukunft unseres Landes. Aber nein: Daran scheint die AfD offenbar überhaupt kein Interesse zu haben, im Gegenteil: Sie benehmen sich hier – wie in den letzten Monaten – wie ein kleines Kind, das beim Fußballspielen aus Versehen eine Fensterscheibe zerstörte und Angst vor Konsequenzen hat. Sie zeigen auf alle anderen und sind nicht bereit zuzugeben, dass Sie es selbst gewesen sind. Die Wahrheit ist aber auch: Schuld an der gekürzten Landesliste sind einzig und allein Sie von der AfD und niemand anders, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN –
