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Valentin Lippmann

GRÜNE 30.10.2019 Sitzungen 7/2

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, ist zweifelsohne eines der schärfsten Schwerter des Parlamentarismus. Ausgestattet mit umfassenden Rechten, soll das Parlament in die Lage versetzt werden, schwere Missstände aufzuklären und die notwendigen Schlüsse daraus zu ziehen. Gerade weil es sich um eines der wichtigsten Kontrollrechte des Parlaments handelt, verbietet es sich, damit leichtfertig umzugehen oder es für allzu durchschaubare politische Manöver zu nutzen. Der vorliegende Untersuchungsausschussantrag ist genau das Gegenteil dessen, was er sein sollte. Er ist kein sinnvoller und notwendiger Untersuchungsauftrag. (Alexander Wiesner, AfD: Das entscheiden Sie doch nicht!) Das Ganze, das Sie hier und heute vorlegen, ist eine Farce. Werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD versucht mit einem Untersuchungsausschuss vor allem eines: von der eigenen Verantwortung für ihr Listenaufstellungsdesaster abzulenken. Zum zweiten Mal in Folge ist es Ihnen nicht gelungen, ein Abstimmungsverfahren für eine Landesliste zum Landtag durchzuführen, das auch nur im Geringsten über jeden Zweifel erhaben war. Das spricht dafür, wie Sie mit Demokratie umgehen, werte Kolleginnen und Kollegen. (Widerspruch bei der AfD) Sie haben Chaosparteitage veranstaltet, Ihnen ist das Verfahren entglitten. Sie haben sich über wahlrechtliche Standards hinweggesetzt; und anstatt wenigstens hier demütig eigene Fehler einzugestehen, haben Sie nur ein Ziel: mit diesem Untersuchungsausschuss so lange Nebelkerzen zu werfen, bis Ihr eigener Beitrag zu dieser aktuellen Situation verschwurbelt worden ist. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Aber, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, es ist nicht Sinn des Untersuchungsausschussrechts, Ihre eigene Unfähigkeit zu kaschieren, und erst recht ist es nicht Aufgabe eines Untersuchungsausschusses, astreine Verschwörungstheorien zu erörtern. Ihr Untersuchungsausschussantrag ist genau das: ein billiges und absurdes Insinuieren eines politischen Megakomplotts gegen die AfD. Da wird dann die ganz große Kugel nach dem Motto „Alles hängt mit allem zusammen“ geschoben. (Heiterkeit der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Wir halten einmal fest: Schon der Abgang des Vorgängers der jetzigen Landeswahlleiterin basierte angeblich auf Mobbing mit dem Ziel, eine angeblich willfährige Landeswahlleiterin zu installieren, die dann der AfD die Liste kürzt. (Lachen des Abg. Carsten Hütter, AfD) Beim Lesen dieser Kausalkette frage ich mich, warum Sie nicht auch noch die Frage stellen, ob die Demission des letzten Innenministers oder gar der Regierungswechsel in Sachsen 2017 nicht damit auch noch zusammenhängen könnten, oder welche Rolle in diesem ganzen Geschehen der Bundespräsident, der Papst oder vielleicht das Krümelmonster gespielt haben könnten. (Heiterkeit und Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) So absurd das Schauspiel, das Sie heute aufführen, für jeden vernünftigen Menschen anmutet: Es ist Ausdruck der Politik der AfD, aus allem eine große Verschwörung zu machen, und das soll nun auch noch mit einem Untersuchungsausschuss fortgesetzt werden. Das ist schäbig, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Ich bin – fernab der Auffassung, dass dieser Untersuchungsausschuss nichts bringen wird – auch der Überzeugung, dass es hier überhaupt kein öffentliches Interesse an diesem Untersuchungsausschuss gibt (Zuruf von der AfD) und keine Möglichkeit, darüber zu diskutieren, weil er ein Problem mit der Gewaltenteilung offenbart; und das zeigt dann auch Ihr Demokratieverständnis. Ein öffentliches Interesse liegt nach unserer Auffassung schon deshalb nicht vor, weil sich der Untersuchungsausschuss auf einen Sachverhalt bezieht, der vollkommen offenkundig ist. Die Sitzung des Landeswahlausschusses war öffentlich. Die Vertrauensleute und sonstige Granden der AfD waren bei der Willensbildung vor Ort und konnten ihre Rechtsauffassung sowohl vor als auch während der Sitzung hinreichend artikulieren. Sie haben danach einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen können, den Sachverhalt mit dem Verfassungsgericht diskutiert und sich dann ein Urteil abgeholt, das auf den ganzen Sachverhalt Bezug nimmt und darüber hinaus noch eine Vielzahl rechtlicher Würdigungen vornimmt. Wo hier noch ein Fitzelchen Unaufgeklärtes sein soll, an dem die Öffentlichkeit Interesse haben könnte, vermögen ich und meine Fraktion beileibe nicht zu sehen. Aber vielleicht kann ich an dieser Stelle schon etwas aufklären, dafür brauchen Sie keinen Untersuchungsausschuss, Herr Urban: Erstens. Hören Sie doch bitte mit Ihrer permanent hier vorgetragenen Lüge auf, die BÜNDNISGRÜNEN seien Teil des Landeswahlausschusses gewesen, wie Sie es heute schon wieder vorgetragen haben. Das entspricht nicht der Realität, und ich sage Ihnen ganz deutlich: Wer es mit der Wahrheit so ungenau nimmt wie Sie, der sollte damit aufhören, andere aufzufordern, endlich die Wahrheit auszusprechen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Zweitens. Wir denken, dass dieser Untersuchungsausschuss an die Grenzen des Gewaltenteilungsprinzips geht. Die Ausübung der Staatsgewalt obliegt den drei voneinander unabhängigen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Diesen Gewalten ist jeweils eine Verfassungsorgantreuepflicht auferlegt. Das bedeutet, dass jede Gewalt ihre Kompetenz so ausübt, dass die übrigen Staatsgewalten nicht unangemessen eingeschränkt werden. Daraus folgt für das Untersuchungsausschussrecht, dass das Parlament auf eine nachträgliche Kontrolle bereits abgeschlossener Vorgänge beschränkt ist. Das ist bei Ihrem Untersuchungsauftrag eben genau nicht der Fall. Unsere Verfassung sieht ausdrücklich eine Wahlprüfung durch den Landtag vor. Damit soll die Wahl auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Zu prüfen ist dabei auch, ob zwingende Vorschriften zur Wahl unrichtig angewandt wurden oder unbeantwortet geblieben sind oder ob beispielsweise die Wahllokale fehlerhafte Entscheidungen bei der Zulassung oder der Zurückweisung von Wahlvorschlägen getroffen haben; Sie haben ja selbst entsprechende Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht. Die Entscheidung darüber obliegt verfassungsrechtlich dem Landtag, hier dem eingesetzten Wahlprüfungsausschuss. Dieser wird im November seine Arbeit aufnehmen, und die AfD hat dann Zugang zu Informationen über den gesamten Wahlvorgang. Sie können auch hier Betroffene anhören und Zeugen vernehmen. Aber das innere Gewaltenteilungsprinzip sieht eine Überprüfung von Wahlen durch den Wahlprüfungsausschuss und anschließend durch den Landtag vor und dann gegebenenfalls noch in einer gerichtlichen Nachprüfung, aber eben nicht durch einen hier herbeigestrickten Untersuchungsausschuss. Und weil es bereits ein geregeltes Verfahren zur Wahlprüfung gibt, ist Ihr Ziel mit diesem Untersuchungsausschuss ein für allemal klar: Zweifel säen und Misstrauen stiften, Verschwörung insinuieren und gewählte Verfassungsorgane desavouieren – das beschreibt die Politik der AfD in den letzten Jahren in diesem Hohen Haus. Das ist schändlich und mit der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion nicht zu machen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Ganz absurd wird es dann übrigens mit Ihrem heute vorgelegten Änderungsantrag zur Zahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses. Erst veranstalten Sie mit Pauken und Trompeten ein Festival der Scheinaufklärung, um dann ernsthaft über ein Mitglied mehr oder weniger zu feilschen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ein grünes!) – Danke, Herr Zwerg, für die Ehrlichkeit! (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Bitte!) Mal im Ernst: Was war denn bei Ihnen im Filterkaffee – wenn Sie hier einen sinnlosen Untersuchungsausschuss einsetzen, der mehrere Zehntausend Euro pro Jahr kostet, um dann die Zahl der Mitglieder reduzieren zu wollen, um pro Jahr 700 Euro zu sparen? Das ist absurd, aber richtig. Die Frage „Wem nützt es?“ hat Herr Urban vorhin gestellt. Der Zwischenruf des Kollegen Zwerg offenbart, worum es Ihnen geht. Es geht Ihnen darum, eine weitere Fraktion in ihren Rechten zu beschneiden. Warum haben Sie die Zahl nicht weiter abgesenkt, (Beifall bei den LINKEN) und zwar unter die Schwelle, bei der auch AfD-Mitglieder von Ihrem Antrag betroffen gewesen wären? Sie haben es deshalb gemacht, weil Sie hierzu ein instrumentelles Verständnis zum Parlamentarismus und zur Aufklärung haben nach dem Motto: Wenn es uns nützt, dann ist es gut, aber wenn es anderen Fraktionen nützt, dann soll es weg. Das offenbart Ihr Parlamentsverständnis sowohl der alten als auch der neuen Rechten, so wie wir es in diesem Hohen Hause viel zu häufig erlebt haben, nach dem Motto: Ressourcen ausbeuten, die Bühne nutzen und anderen Fraktionen immer etwas vorwerfen, was nicht stimmt. Das offenbart sich mit der Beantragung dieses Untersuchungsausschusses und mit diesem Änderungsantrag einmal mehr. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD –

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