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Jörg Urban

AfD 30.10.2019 Sitzungen 7/2

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Freunde der Demokratie! In den drei Jahrzehnten seit der Neubegründung des Freistaates Sachsen haben die Regierungen den Bürgern leider schon einiges an Skandalen zugemutet. Nun, im Jahr 2019, stehen wir in Sachsen vermutlich wieder vor einem Skandal, der sich noch hinter einer ganzen Liste an unbeantworteten Fragen und Ungereimtheiten verbirgt. Erstens: Ein Mann in der Blüte seines Lebens gibt vor dem Superwahljahr 2019 seine Position als Präsident des Statistischen Landesamtes und sein Nebenamt als Landeswahlleiter auf. Es heißt, er wolle seiner Frau in deren Kaffeerösterei aushelfen. den Tagesordnungspunkt 1 für jede Fraktion und für die Staatsregierung – wenn gewünscht – 10 Minuten Redezeit festgelegt. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung Meine Damen und Herren, ich eröffne den gemäß Artikel 54 Abs. 1 Sachsen zum Thema: Einflussnahmen oder pflichtwidriger der Staatsregierung, insbesondere Kretschmer, Innenstaatssekretär Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller Dienstaufsicht unterliegender Behörden und Bundes- und Landespolitikern und mit der Kürzung der Landesliste der Landtagswahl am 1. September 2019 durch T. vom Verfassungsgerichtshof des ,qualifiziert rechtswidrig' erkannt wurde in die ,qualifiziert rechtswidrige' AfD-Landesliste)“ Antrag der Abg. der Fraktion AfD Dr. Volker Dringenberg, Torsten Gahler, Hentschel, Carsten Hütter, Martina Jost, Keller, Thomas Kirste, Jörg Kühne, Kuppi, Ulrich Lupart, Norbert Mayer, Peschel, Gudrun Petzold, Thomas Prantl, Schwietzer, lvo Teichmann, Thomas Thumm, Weigand, André Wendt, Alexander Wiesner, Zickler, Jan-Oliver Zwerg Zweitens: Eine zwei Jahre ältere CDU-Frau wird als neue Präsidentin des Statistischen Landesamtes gewählt. Obwohl alle ihre Qualifikationen passen, wird sie aber nicht nach § 8 des Sächsischen Beamtengesetzes mit Probezeit ernannt. Nein, erstmalig in der Geschichte des Statistischen Landesamtes wird die Präsidentin nur vom Innenministerium für ein Jahr abgeordnet – zufällig das Superwahljahr 2019. (Zuruf der Abg. Ines Springer, CDU) Drittens: Auch im Nebenamt als Landeswahlleiterin wird sie rechtswidrig nur auf ein Jahr ernannt. Das hat der Innenminister bereits eingestanden. Dabei steht im ersten Satz der Landeswahlordnung in § 1 Abs. 1, dass das unzulässig ist. Viertens: Diese Frau mit erheblicher Erfahrung als stellvertretende Landeswahlleiterin und Kreiswahlleiterin von Bautzen macht plötzlich Fehler, die von unserem Verfassungsgerichtshof in ihrem Unrechtsgehalt mit Willkür und Missbrauch gleichgesetzt werden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Fünftens: Auf eine parlamentarische Anfrage rückt das Innenministerium nachträglich mit einer brisanten Information heraus, mit der sich der Innenminister wahrscheinlich selbst entlasten möchte. Der zuständige Referatsleiter des Innenministeriums, ein Experte für Verfassungsrecht und parlamentarische Wahlen, hätte verzweifelt versucht, die Landeswahlleiterin von ihrem Fehler abzubringen. Sechstens: Der Innenstaatssekretär sichert der Landeswahlleiterin in den Tagen vor der Entscheidung vom 5. Juli Schutz für ihre Person zu, angeblich, ohne mit ihr darüber zu sprechen, warum das nötig sein könnte. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Siebentens: Während die Vertreter der AfD-Fraktion in Kamenz noch versuchen, die Landeswahlleiterin von der unrechtmäßigen Listenkürzung abzubringen, ist die Streichung ab Platz 19 als beschlossene Sache bereits das Tagesthema auf den Fluren der Ministerien. Merkwürdigkeiten über Merkwürdigkeiten und in der Mitte ein rauchender Colt – die vom Verfassungsgerichtshof als qualifiziert rechtswidrig erkannte Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung des größten Teiles der AfD-Liste. Deshalb, meine Damen und Herren, sind wir heute hier zusammengekommen. Deshalb ist eine Untersuchung dringend nötig und zwar schnell. Die Verantwortlichen dieser qualifiziert rechtswidrigen Entscheidung müssen aus dem Staatsdienst entfernt werden, bevor sie weiteres Unheil anrichten können. (Unruhe) Das ist unsere Pflicht gegenüber den Bürgern unseres Landes. (Beifall bei der AfD) Wenn sich nur ein Teil dessen beweisen lässt, was wir heute vermuten müssen, war die Barschel-Affäre im Vergleich dazu ein laues Lüftchen. (Unruhe) Nie zuvor in der Bundesrepublik Deutschland ist die Demokratie in einer solchen Dimension angegriffen worden. Dieser Untersuchungsausschuss wird das mit strafprozessualen und mit kriminalistischen Methoden aufklären. Wir werden nicht lockerlassen, bis wir die ganze Wahrheit kennen, und wenn wir Hunderte von Zeugen vernehmen müssen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Der Kriminalist stellt immer zuerst die Frage: Cui bono? Wem nutzt es? Wem hätte es genutzt, wenn die AfD mit nur 18 Abgeordneten in den Landtag eingezogen wäre? Nun, meine Damen und Herren von der CDU, von den Grünen, von den Linken und von der SPD, Ihnen allen hätte es genutzt. Ihre Vertreter haben im Landeswahlausschuss auch die Hand gehoben und dafür gestimmt, (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Die saßen da gar nicht drin!) qualifiziertes Unrecht gegen die Demokratie und gegen die Bürger dieses Landes zu verüben. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie, Herr Ministerpräsident Kretschmer, und Sie, Herr Innenminister Wöller, Sie wurden von uns im Namen der sächsischen Wähler an Ihre Pflicht gemahnt, Recht und Gesetz zu wahren, das geschehene Unrecht zu beseitigen und diese Landeswahlleiterin ihres Amtes zu entheben. Damit hätten Sie den Wählern Sachsens zeigen können, dass Sie nicht in diese Sache verstrickt sind, dass Sie auf der Seite des Rechts stehen. Aber Sie haben qualifiziertes Unrecht geschehen und bestehen lassen. Sie haben stattdessen mit Nebelkerzen und Blendgranaten geworfen, um auf die vermeintlich so inkompetente AfD zu zeigen. (Zurufe von den LINKEN) Ich bin mir sicher: Obwohl der Verfassungsgerichtshof alle diese Falschbehauptungen bereits weitgehend widerlegt hat, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das stimmt überhaupt nicht!) werden wir auch heute in dieser Richtung wieder die tollsten Dinge von Ihnen hören. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Ihre Pflicht und Schuldigkeit wäre es gewesen, zu handeln. Eine Verwaltung kann und muss sich korrigieren, wenn sie so gravierende Fehler macht. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Sie müssen sich korrigieren!) Sie haben es versäumt, Schaden vom Volke abzuwenden. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie waren zu doof, eine Liste aufzustellen!) Wollen Sie, Herr Kretschmer, wollen Sie, Herr Wöller, in diesem Hause noch einmal die Hand heben (Zuruf des Abg. André Barth, AfD – Zurufe von der CDU) und die Eidesformel der Verfassung leisten, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Barth, seien Sie mal ruhig! – Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) „dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde“? Wie könnten Sie das noch tun, ohne vor Scham im Boden zu versinken? Wo waren Sie denn, Herr Kretschmer, als Verfassung und Recht verteidigt werden mussten? Wo waren Sie, als Schaden vom Volk abzuwenden war? War der Ausschluss Ihres Konkurrenten von der Wahl Ihrer Meinung nach Gerechtigkeit gegenüber allen? Und Sie, Herr Wöller, wo waren Sie, als Ihre Landeswahlleiterin im Verfassungsprozess in Leipzig ihre eigene Entscheidung nicht mehr erklären konnte? Wo waren Sie, als Frau Schreck unter der Befragung des Gerichts förmlich zusammenbrach? Sie sollten die Konsequenzen ziehen und Ihre Ämter Menschen überlassen, die einen Eid, den sie vor dem Volk auf die Verfassung leisten, ein wenig ernster nehmen. (Beifall bei der AfD) Selbst wenn alle Vernehmungen in diesem Untersuchungsausschuss zu nichts Weiterem führen würden als zu dem, was wir heute schon wissen: Sie haben Ihre Amtspflichten schon durch Ihr unbestreitbares Nichtstun (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) in einer Art und Weise verletzt, die Sie extrem belastet und zugleich verdächtig macht. Personen, über denen ein derart schwerwiegender Verdacht hängt, haben in hohen Regierungsämtern keinen Platz. Sie schaden unserem Freistaat Sachsen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Die Erste Vizepräsidentin dieses Hauses, Frau Dombois, hat in ihrer Stellungnahme für das Verfassungsgericht umfänglich dargelegt, dass das Gericht keinesfalls eine Entscheidung in der Sache treffen dürfe. Es sollte also bei der Listenkürzung für den politischen Konkurrenten bleiben. Zur inhaltlichen Sache hat sie kein Wort verloren. Der Herr Präsident hat dann am Tage nach dem Sensationsurteil von Leipzig gesagt, die Demokratie in Sachsen funktionierte und die Chancengleichheit politischer Parteien sei gewahrt. Ja, Herr Präsident, wir konnten noch viel retten. Aber nur, weil wir so entschlossen waren, in Leipzig eine Entscheidung zu begehren, die es nach dem geschriebenen Gesetz überhaupt nicht hätte geben dürfen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie hätten mal eine ordentliche Liste aufstellen sollen, Herr Urban!) und nur, weil die Leipziger Richter so weise waren, verfassungsunmittelbaren Rechtsschutz zu gewähren, erstmals in Deutschland in einer Wahlsache. Dass der Verfassungsgerichtshof dies tun musste, ist aber keineswegs ein Beleg für das Funktionieren der Demokratie in Sachsen. Es ist nicht mehr und nicht weniger als ein Beleg für das Funktionieren der Verfassungsgerichtsbarkeit. Es ist leider zugleich ein Beleg dafür, wie schreiend rechtswidrig, wie schreiend verfassungswidrig andere Institutionen in unserem Land ihren Angriff auf die Demokratie geführt haben. Dieser Angriff auf die Demokratie wird erst beendet sein, wenn die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen worden sind. Dieser Angriff auf die Demokratie wird erst beendet sein, wenn die Verantwortlichen von jedem Zugang zu den Machtmitteln des Staates abgeschnitten sind. (Beifall bei der AfD – Oh!-Rufe von der CDU, den LINKEN und den BRÜNDNISGRÜNEN) Lassen Sie uns keine Zeit mehr verlieren. Beginnen wir dieses große Werk für Demokratie und Gerechtigkeit! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Lachen bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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