Dr. Joachim Keiler
Das werden wir aufklären!) Wie schon gehört, ist es nicht das erste Mal, um in diesem Zusammenhang an die rechtswidrige Streichung eines AfD-Kandidaten von der Liste 2014 durch Sie selbst zu erinnern. (Zuruf von der AfD: Das war Frau Petry und nicht durch uns!) Der Unterschied ist aber: Sie haben bereits mehrere Listenaufstellungsverfahren gemacht, und es gibt Juristen in Ihren Reihen. Sie müssen es eigentlich besser wissen, meine Damen und Herren. Warum also machen Sie das? Ich habe durchaus Verständnis für die Annahme, dass Sie ganz gezielt eine rechtlich hoch komplizierte Situation auslösen wollten, um für die Öffentlichkeit unmittelbar vor der Landtagswahl Potenzial zur Eskalation zu erzeugen. (Lachen bei der AfD – Zuruf von Jörg Urban, AfD) – Ja, Herr Urban, Cui bono, wem nützt es? Genau das ist die entscheidende Frage. (Widerspruch bei der AfD) Ich habe auch Verständnis für die Deutung, dass Sie das jetzt nutzen, um den Rechtsstaat und die Demokratie in Sachsen zu Ihren Gunsten ganz gezielt verächtlich zu machen und auszuhöhlen. (André Barth, AfD: Das ist unglaublich!) Aber, meine Damen und Herren, dazu will ich Ihnen eines ganz klar ins Stammbuch schreiben: Der Rechtsstaat in Sachsen funktioniert, und er ist stark. Kein anderes Beispiel ist besser geeignet als die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs. (Zuruf von der AfD: Das ist aber unlogisch!) Sie haben effektiven Rechtsschutz noch vor der Landtagswahl bekommen, obwohl im Wahlgesetz nichts Entsprechendes vorgesehen ist. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das Verfassungsgericht hat mit der Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 eine fehlerhafte Entscheidung korrigiert, es hat aber auch festgestellt, dass keine Willkür und kein missbräuchliches Vorgehen vorgelegen hat; obwohl die AfD das immer wieder – auch heute – wahrheitswidrig behauptet. Schließlich hat das Gericht beachtliche Wahlvorbereitungsfehler festgestellt. Und bei wem? – Bei der AfD, meine Damen und Herren. Denn die Aufstellung der Listenplätze 31 bis 61 durch die AfD – und nur durch die AfD – war fehlerhaft. Die Streichung war zwingend und wurde bestätigt. Ich könnte die Aufzählung von Fakten endlos fortsetzen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das spare ich mir aber, weil klar ist, dass die AfD – mit den Strafanzeigen und auch dem jetzigen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses – lediglich versucht, vom eigenen Versagen abzulenken, die Schuld auf andere zu schieben und unseren demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen systematisch abzuwerten. Unterm Strich hat die AfD genügend Stimmen zur Beantragung eines Untersuchungsausschusses, auch wenn er nutzlos und inhaltlich irreleitend ist.
