Sebastian Wippel
Das stimmt doch gar nicht! – Zuruf von der AfD: Da müssen Sie mal das Protokoll lesen!) Was ich mich aber frage, ist: Ist das eigentlich Ihre eigene Blödheit oder ist es wirklich nur der Aufschrei nach Aufmerksamkeit, um weiterhin in Ihrer Opferrolle zu bleiben? Natürlich ist es das Recht von Abgeordneten, einen Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag einzusetzen. Ich weiß, wovon ich rede. Das ist natürlich das schärfste Schwert der Opposition, so steht es zumindest immer in den Begründungen dafür. Aber wenn es schon das schärfste Schwert der Opposition ist, dann sollte man nicht damit in der Gegend herumfuchteln. Dem Sinn eines Untersuchungsausschusses entspricht es nämlich, wie es auch die allgemeine Aufgabe des Landtags ist, die Ausübung der vollziehenden Gewalt zu überwachen und nicht, den Unsinn im Nachhinein zu korrigieren, den Sie als Partei angestellt haben. Auch die Abgeordneten meiner Fraktion haben in den letzten Wahlperioden immer mal wieder die Möglichkeit genutzt, das Minderheitenrecht in Anspruch zu nehmen, manchmal auch gegen die Mehrheit im Sächsischen Landtag, die das Schwert stumpf machen wollte. Verfassungsrechtlich haben wir uns immer mit ihnen kontrovers auseinandergesetzt. Letztlich steht es der Mehrheit richtigerweise nicht zu, missliebige Untersuchungen des Handelns der Exekutive zu blockieren. Die AfD schafft es aber nicht einmal, selbst einen Antrag auf Festlegung der Zahl der Mitglieder ihres Untersuchungsausschusses einzubringen, sondern überlässt es den Regierungsfraktionen, um dann anschließend einen kleinlich peinlichen Änderungsantrag zur Stärke der Mitglieder des Untersuchungsausschusses zu stellen. Hier geht es aber, wie gesagt, nicht um das Regierungshandeln, sondern darum, dass es die AfD schon zum zweiten Mal in Folge nicht geschafft hat, eine beschwerdefreie Landesliste aufzustellen. Wir erinnern uns noch gut an die jahrelange Beschäftigung des Wahlprüfungsausschusses in der letzten Wahlperiode gegen die Umstände Ihres Aufstellungsverfahrens für die Landtagswahl 2014. Wie sehr Sie da an der Aufarbeitung mitgewirkt haben, wissen wir. Sie haben die ganze Zeit verhindert und verzögert, dass es aufgeklärt wird. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Herr Gebhardt, Ihr Vergleich ist doch Unsinn!) Die AfD bleibt mit ihrem Antrag qualitativ weit hinter dem zurück, was bisher thematisch im Landtag im Rahmen von Untersuchungsausschüssen behandelt worden ist. Ich will Ihnen einmal in Erinnerung rufen, worum es um die Vorgänge im Abwasserzweckverband Arzbergdenzentrum Leipzig-Paunsdorf und den SachsenringLandesbank und den ersten Untersuchungsausschuss zum jeweils einen Untersuchungsausschuss zum rechtsterroristischen nationalsozialistischen Untergrund. Bei der Aufklärung dieser eher komplexen Gegenstände ging es um gemeinnützige Ziele. Aber vor allem ging es darum, im Interesse der Menschen in Sachsen zu handeln. Im Vergleich dazu erscheint der von Ihnen formulierte Antrag eher klassisch dem eigenen persönlichen Nutzen zu dienen. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Es geht Ihnen einzig um Ihre Landespartei, es geht Ihnen darum, von Ihrem eigenen Unvermögen abzulenken und mit Fingern auf andere zu zeigen. (Zuruf von der AfD) Damit leben Sie die Opferrolle, die Sie wie eine Monstranz vor sich her tragen, gleich zu Beginn der nierung Ihrer Partei einmal abgesehen, sage ich Ihnen eines: Für solche Spielereien ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss nicht da. (Beifall bei den LINKEN) Meine Fraktion muss sich von niemandem vorwerfen lassen, dass sie nicht willens und in der Lage wäre, Verfehlungen der Staatsregierung und ihrer nachgeordneten Einrichtungen anzuprangern und gegen allerlei Widerstände für die notwendige Aufklärung zu sorgen. Ich sprach schon davon. Wie aufgeblasen Ihr heutiges Ansinnen aber ist, sieht man bereits daran, dass die Mitglieder Ihrer Partei zum selbigen Thema mehrere Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht haben. Seit vergangenem Freitag wissen wir, dass Ihre Strafanzeigen in diesen Angelegenheiten bisher alle ins Leere gelaufen sind. Dass Sie als AfD-Fraktion nun unmittelbar nach der Konstituierung des 7. Sächsischen Landtags gleich als Allererstes plötzlich auf das Mittel der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses kommen, verwundert uns auch aus einem anderen Grund schon sehr. Ihre Mitwirkung am NSU-Untersuchungsausschuss in der letzten Legislaturperiode war eher bescheiden. Sie zeichneten sich mehr durch Arbeitsverweigerung aus, was man schon daran sieht, dass Sie nicht eine einzige Zeile zu einem Abschlussvotum hier im Sächsischen Landtag abgegeben haben. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Dass ausgerechnet Sie das Instrument eines Untersuchungsausschusses anwenden, gibt mir echt zu denken und passt zu Ihrem Antrag. Der ist schlicht schlecht und obendrein peinlich. Eigentlich brauchen wir diese Untersuchung erst gar nicht zu beginnen; (Holger Hentschel, AfD: Das entscheiden Sie?) denn die Ergebnisse der von Ihnen gewünschten Untersuchungstätigkeit stehen ja schon fest. Zitat: „Man wollte Listen kürzen.“ Zitat: „Es war von langer Hand gesteuert.“ Eine Verschwörungstheorie, an deren Anfang angeblich der Plan der Staatsregierung und an deren Ende ebenso angeblich die von langer Hand geplante Kürzung der AfD-Landesliste stehen. Um es einfach mal deutlich zu machen, was eigentlich die AfD beantragt hat: Sie behauptet also, die Staatsregierung hätte den ehemaligen Chef des Statistischen Landesamtes, Herrn Müller, aus dem Amt abgesetzt, um anschließend Frau Schreck einzusetzen, damit sie den Auftrag bekommt, eine „qualifiziert rechtswidrige“ Entscheidung zu treffen. (Lachen des Abg. Christian Hartmann, CDU) Wie viel muss man eigentlich nehmen, um so einen Quark im Kopf zusammenzubekommen? (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zum Schluss behaupten Sie dann noch – das haben Sie jetzt gemacht –, dass Herr Müller ja deswegen nicht mehr arbeiten könnte, damit er in der Kaffeerösterei arbeiten kann. Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, ob es den Kaffee beim Ministerpräsidenten gibt, und haben es deshalb getan? Vielleicht sollten wir den Ministerpräsidenten einmal fragen, welchen Kaffee er konsumiert? Das ist doch eine Idee. Vielleicht erweitern Sie auch Ihren Untersuchungsausschuss noch. (Heiterkeit bei der CDU – Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Also, ich frage Sie ernsthaft, worin Sie wirklich die Gründe der Kürzung sehen. Ich kann nur wiederholen: Es liegt am Unvermögen Ihrer Partei, einen von Anfang an den wahlrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Listenvorschlag bei der Landeswahlleiterin einzureichen. Das ist der Grund und nichts anderes. Wer etwas anderes behauptet, der lügt willentlich und wissentlich. Darüber hinaus widersprechen Sie sich noch im Detail in einigen Dingen im Antrag, was wohl auch in der Natur der Sache Ihres Verständnisses von Aufklärung liegt. Einerseits wollen Sie – Zitat – „in Betracht kommende Einflussnahmen oder rechtswidrige Unterlassungen von Mitgliedern der Staatsregierung“ erst noch untersuchen, andererseits stellen Sie diese Einflussnahme bereits ausdrücklich fest, wie Sie es auch gerade wieder in Ihrer Rede getan haben, Herr Urban. Schon allein deshalb könnte die Zulässigkeit des Einsetzungsauftrags infrage gestellt werden. Dass darüber mit erstaunlicher Großzügigkeit seitens des Juristischen Dienstes einfach mal hinweggegangen wird, nehme ich, nehmen wir als Fraktion schon mit Verwunderung zur Kenntnis. Eine von der AfD behauptete qualifizierte rechtswidrige Kürzung der AfD-Landesliste hat der Verfassungsgerichtshof übrigens nicht festgestellt, ebenso keinen von der AfD ausgeführten qualifizierten rechtswidrigen Standpunkt in Person der Landeswahlleiterin. Im Übrigen tauchen die Worte „qualifiziert rechtswidrig“ im Einsetzungsantrag der AfD sage und schreibe neunmal in unterschiedlichen Kombinationen auf. Da sage ich einmal: Viele Grüße an die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit Ihrer Fraktion! Nur ständig wiederholte falsche Tatsachen! Sie schaffen noch lange keine Wahrheit, schon gar nicht, wenn es um Rechtsfragen geht. Wer also auf diese Art und Weise Tatsachen und rechtliche Beurteilungen nach Gutdünken verdreht und bewusst von falschen verfassungsrechtlichen Bewertungen ausgeht, der muss zwangsläufig auch zu falschen Ergebnissen kommen. Das ist jetzt bereits klar. Deshalb wird meine Fraktion diesen Einsetzungsantrag, wie er nun auf dem Tisch liegt, aus den vorgetragenen Gründen ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
