Dr. Stephan Meyer
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich staune, Herr Urban, wie trocken Sie diesen Schwachsinn hier vortragen konnten, (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) dass Sie nicht selber über das lachen mussten, was Sie gerade hier abgeliefert haben. Ich sage Ihnen auch: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Wir sitzen hier in einem Glashaus, und im Glashaus sollte man bekanntlich nicht mit Steinen werfen. – Das vielleicht einmal zum Einstieg. Was ist mit Blick auf die Landtagswahl 2019 unter anderem den Humanisten, der Tierschutzpartei, den Piraten, der Blauen Partei, der Kommunistischen Partei Deutschlands, Bündnis Solidarität sowie allen anderen Parteien hier im Plenum bis auf eine gelungen? (Zuruf von der AfD) – Richtig! – Da brauchen wir nicht lange zu überlegen. Alle diese Parteien haben es vermocht, eine Landesliste aufzustellen, die so korrekt nach dem Landeswahlgesetz aufgestellt worden ist, dass sich kein Gericht damit befassen musste. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) All diese Parteien müssen auch nicht gegenüber dem Steuerzahler, der auch hier oben sitzt, verantworten, dass sich heute hier ein Plenum in einer Sondersitzung kostenträchtig versammeln muss, dass sich vermeintlich ein Untersuchungsausschuss einrichtet. Das müssen sie nicht dem Steuerzahler erklären. Das müssen Sie erklären, Sie, eine Partei, die seit 2014 in Parlamenten sitzt, (Zurufe von der AfD) vom Europaparlament bis zum Ortschaftsrat von Hinterposemuckel, und die es eigentlich schaffen müsste, Landeslisten und korrekte Nominierungen zu erstellen. Ich glaube, Sie versuchen, der Welt außerhalb Ihrer dunkelblauen Blase darzustellen, dass Sie ein Opfer wären. Sie sind aber nicht das Opfer, Sie sind aus meiner Sicht ein Täter. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Herr Wendt, gerade Sie müssten den Spruch: „Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“ kennen. Zur genaueren Lektüre empfehle ich einen Blick in das Sächsische Wahlgesetz in der Fassung vom 2. Juli 2019 sowie in unsere Wahlordnung. Als Soldat wird mir Herr Wendt sicherlich zustimmen, dass es mit etwas Struktur und Führung gar nicht so schwierig ist, eine Landesliste aufzustellen, was im Übrigen auch der Partei der Vernunft gelungen ist. (Lachen und Beifall bei der CDU) Vernunft ist ein gutes Stichwort, um Ihren Antrag zum Einsatz eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung Ihrer Unzulänglichkeit bei der Listenaufstellung einzuordnen. Nun ist es eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen, dass jede Partei nur eine Landesliste einreichen darf. Sonst spräche man bereits im Wahlgesetz von mehreren Landeslisten. Ich empfehle Ihnen auch einen genauen Blick in den § 27 des Sächsischen Wahlgesetzes. Warum Sie dann zwei Listen eingereicht haben, ohne sich ausreichend rückzuversichern, ob das zulässig ist, bleibt mir bis heute ein Rätsel. Dann hätten Sie nämlich auch Gelegenheit gehabt, eine neue Versammlung einzuberufen, die ein fehlerfreies Verfahren sicherstellt. Man muss auch kein Jurist sein, um zu erkennen, dass die Aufstellung der Landesliste sehr stümperhaft vonstatten gegangen sein muss. So hat es sich nach meiner Kenntnis wie folgt zugetragen: Wie mehrere Medien berichten, traf man sich zunächst Anfang März im vogtländischen Markneukirchen, um 61 Listenplätze im Einzelplatzverfahren zu wählen. (Zuruf von der AfD: Das ist schon falsch!) Nachdem von Freitag bis Sonntag jeder Kandidat fröhlich die persönliche Werbetrommel rührte und fleißig die innerparteiliche Demokratie via Kampfkandidaturen geübt wurde, stellte man am Sonntag verblüfft fest, dass man doch erst bis Platz 18 gekommen ist und man womöglich bei der Beibehaltung dieses Verfahrens Schwierigkeiten hätte, noch vor dem Wahlkampf zum Ende zu kommen. (Zurufe von der AfD) So kam die Partei zu dem Entschluss, das Ganze in fünf Wochen noch einmal zu versuchen und sich neu zu treffen. Gesagt, getan. (Zurufe von der AfD) Nun kann man sich bereits streiten, ob bei einem solchen Zeitraum von fünf Wochen tatsächlich noch von der Fortsetzung des ersten Parteitages die Rede sein kann! Wenn aber explizit ein neuer Parteitag konstituiert wird, ein neuer Versammlungsleiter gewählt wird, neue Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung gewählt werden und man obendrein noch das Wahlverfahren ändert und nunmehr aus Zeitgründen zur Blockwahl übergeht, dann habe ich wirklich ernsthafte Zweifel, ob das noch derselbe Parteitag ist. (Zurufe von der AfD) Das Wahlgesetz spricht in § 21 eindeutig von einem Leiter der Versammlung und von zwei Personen, die die eidesstattliche Erklärung darüber abgeben müssen, dass die Versammlung rechtmäßig stattgefunden hat und unter anderem jeder Bewerber die Gelegenheit hatte, sich und sein Programm der Versammlung vorzustellen. Einfach noch mal nachlesen. (Zurufe von der AfD) Schon allein diese Personalrochade lässt ernsthafte Zweifel aufkommen, ob hier noch von einer Versammlung im Sinne des Sächsischen Wahlgesetzes die Rede sein kann. Nun ist es ein gutes Minderheitenrecht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das ist keine Frage und auch nicht per se der Anlass meiner Kritik. Aber dass gerade dieses Parlament sich bereits für Wahlrechtsfragen in der konstituierenden Sitzung einen Wahlprüfungsausschuss gegeben und diesen besetzt hat, für den es auch schon einen Termin gibt, das lässt mich hier deutlich sagen, dass ich es rechtlich problematisch finde, parallel einen Untersuchungsausschuss zum Wahlprüfungsausschuss abzuhalten, der sich mit ähnlichen Fragestellungen beschäftigen wird. Jetzt machen Sie in Ihrem Antrag auf „Unschuldslamm“ und spielen die Märtyrer, die von Einflussnahme und pflichtwidrigen Unterlassungen von Mitgliedern der Staatsregierung sprechen und kryptisch Politiker an den Pranger stellen. Dabei waren Sie es doch, die aufgrund Ihrer Unzulänglichkeit, nein, ich würde sogar sagen Ihrer Unfähigkeit, eine korrekte Landesliste aufzustellen, hier diese Befassung offensichtlich notwendig machen. Ich hoffe, ehrlich gesagt, nicht, dass womöglich sogar Kalkül dahintersteckte und Sie mit öffentlicher Willkürjammerei auf sich aufmerksam machen wollten. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Ein Angriff auf die Demokratie war das!) Sie sollten sich sehr bewusst sein, dass dieser Untersuchungsausschuss auch die andere Seite der Medaille beleuchten wird, und das wird gerade meine Fraktion sehr deutlich machen, (Beifall bei der CDU) nämlich Ihre Verantwortung als Partei, die Recht und Gesetz anzuwenden und demokratische Spielregeln einzuhalten hat. Das werden wir genau untersuchen. Interessant werden in diesem Zusammenhang ganz gewiss auch Aussagen von Leuten sein, die Ihr System von internen Klüngeln und Machtspielchen, wie beispielsweise bei der Nominierungsrochade im Landkreise Görlitz, von innen her kennen, mittlerweile durchschaut und Ihrer Partei den Rücken zugewendet haben. Interessant wird auch sein zu erfahren, wie konkret Ihre Nominierungen abgelaufen sind. Gab es nicht etwa bei dem zweiten Parteitag durchaus mahnende Stimmen von Mitgliedern, die auf die Problematik der Verfahrensänderung hingewiesen haben? Gab es nicht auch eine umfangreiche Diskussion zu diesen Verfahrensfragen, welche genau die spätere Einschätzung des Landeswahlausschusses zum Gegenstand gemacht hat? Welche Rolle spielten Ihre Vertreter im Landeswahlausschuss? Warum ist man nicht auf Hinweise in Schreiben der Vorsitzenden eingegangen, die Ihnen Gelegenheit gegeben hätten, ein vernünftiges Verfahren durchzuführen? Warum haben Sie diese Mängelschreiben nicht einmal beantwortet? Das sind alles Fragen, die es zu klären gilt und die wir sehr tiefgründig beleuchten werden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Manche Menschen verstehen es gut, die Opferrolle zu spielen, obwohl sie selbst die Täter sind. Seien Sie gewiss, dass wir diese Rolle ganz klar in diesem Untersuchungsausschuss klären werden. Wir werden beleuchten, was Ihre eigentliche Intention ist, und den Menschen in Sachsen Ihre Fehler vor Augen führen. (Zuruf von der AfD: Da wird nichts übrig bleiben!) Seien Sie ganz gewiss, dass wir das tun werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
