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Dr. Matthias Rößler

30.10.2019 Sitzungen 7/2

Gibt es noch weitere Stellungnahmen der Fraktionen zum vorliegenden Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle deshalb den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/361, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/161, den Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist die Stärke des Untersuchungsausschusses beschlossen. Sie liegt jetzt bei 18 Mitgliedern. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Untersuchungsausschusses gemäß § 4 des „Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der AfD-Landesliste“ ausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d’Hondt zur Anwendung kommt. Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtags sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder des Untersuchungsausschusses vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den folgend genannten Drucksachen vor: 7/340 für die CDUFraktion, 7/341 für die AfD-Fraktion, 7/342 für die Fraktion DIE LINKE, 7/343 für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 7/344 für die SPD-Fraktion. Bei den zu besetzenden 18 Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der Fraktion CDU sind sieben Mitglieder zu wählen, auf Vorschlag der Fraktion AfD sind sechs Mitglieder zu wählen, auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sind zwei Mitglieder zu wählen, auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE sind zwei Mitglieder zu wählen und auf Vorschlag der Fraktion SPD ist ein Mitglied zu wählen. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass wir durch Handzeichen abstimmen können? – Das kann ich nicht feststellen. Wir können also offen abstimmen. Meine Damen und Herren! Wir können durch Handzeichen Mitglieder des Untersuchungsausschusses, Drucksache 7/340 bis Drucksache 7/344, wählen. Wenn keine Einwände kommen, könnten wir über alle Vorschläge gemeinsam abstimmen. – Dazu sehe ich – – Entschuldigung, ich sehe einen Einwand. Wollen Sie zum Abstimmungsverfahren einen Vorschlag machen, Herr Kollege?

Protokoll ↗