Dr. Matthias Rößler
Entschuldigung. Es gab Stimmenthaltungen. Ich bitte Sie, den Arm richtig – – (Zuruf der AfD: Eine Gegenstimme!) Das war eine Gegenstimme. Sie auch? – Gut. Mit einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung wurde dem Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE in Drucksache 7/343 trotzdem zugestimmt. Abschließend entscheiden wir über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion in der Drucksache 7/344. Ich rufe die vorgeschlagene Kandidatin der SPD-Fraktion zur Abstimmung auf. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ich schaue genau hin. Dieses Mal keine Gegenstimmen und auch keine Stimmenthaltung – damit einstimmig. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Damit haben wir alle Mitglieder für den 1. Untersuchungsausschuss gewählt und ich frage die gewählten Abgeordneten, ob eine oder einer von Ihnen die Wahl nicht annimmt? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit gratuliere ich allen gewählten Abgeordneten herzlich zu ihrer Wahl. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl von stellvertretenden Mitgliedern gemäß § 4 des „Verstrickungen der ,qualifiziert rechtswidrige' Der Landtag hat im Tagesordnungspunkt 2 unserer heutigen Sitzung beschlossen, dass die Stärke dieses Ausschusses 18 Mitglieder betragen soll. Für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung, dass die Anzahl der von einer Fraktion benannten Stellvertreter die doppelte Anzahl der von dieser Fraktion zu benennenden Ausschussmitglieder nicht überschreiten darf. Meine Damen und Herren! Die Verteilung der stellvertretenden Mitglieder auf die Fraktion erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktion, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d‘Hondt auch hier zur Anwendung kommt. Anders, als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtags sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den folgend genannten Drucksachen vor: 7/345 für die CDU-Fraktion, 7/346 für die AfD-Fraktion, 7/347 für die Fraktion DIE LINKE, 7/348 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und 7/349 für die SPD-Fraktion. Bei den maximal zu besetzenden 36 Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der Fraktion CDU sind bis zu 14 stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion AfD sind bis zu zwölf stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sind bis zu vier stellvertretende Mitglieder zu wählen und auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE sind bis zu vier stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion sind bis zu zwei stellvertretende Mitglieder zu wählen. Meine Damen und Herren, die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage auch hier, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht feststellen. Wir können offen abstimmen. Kollege Lippmann hat vorhin schon vorgeschlagen, dass wir ein ganz bestimmtes Verfahren wählen und die Wahlvorschläge der Fraktionen jeweils einzeln zur Abstimmung bringen. Das liegt in der Logik der Sache. Das ist hier genau dasselbe, ich wollte es nur noch einmal feststellen. Meine Damen und Herren! Ich verfahre also wie bei unserem vorangegangenen Tagesordnungspunkt und rufe des 1. Untersuchungsausschusses Untersuchungsausschussgesetzes Staatsregierung in die Kürzung der AfD-Landesliste“ jetzt die Fraktionen auf. Wir beginnen mit den Wahlvorschlägen der CDU-Fraktion, die Ihnen in der Drucksache 7/345 vorliegen. Meine Frage lautet auch hier: Können wir diese Vorschläge im Block abstimmen? – Das ist so. Wer den Wahlvorschlägen der CDU-Fraktion seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit sind sämtliche der vorgeschlagenen Kandidaten einstimmig gewählt. Als Nächstes stimmen wir über die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion, Drucksache 7/346, ab. Wir können auch hier über die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion gemeinsam abstimmen. Wer den Wahlvorschlägen insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind sämtliche der vorgeschlagenen Kandidaten bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen gewählt. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/347. Auch hier gemeinsame Abstimmung. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist dem Wahlvorschlag einstimmig zugestimmt. Als Nächstes stimmen wir über den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE in Drucksache 7/348 ab. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. (Zuruf von der AfD: Enthaltungen!) – Danach frage ich erst noch, Moment! – Stimmenthaltungen? – Zwei Stimmenthaltungen. Damit ist den Wahlvorschlägen der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Drucksache 7/348, mit zwei Stimmenthaltungen zugestimmt. Abschließend entscheiden wir über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion in Drucksache 7/349. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist den Wahlvorschlägen der SPD-Fraktion einstimmig zugestimmt. Meine Damen und Herren! Wir haben alle stellvertretenden Mitglieder für den 1. Untersuchungsausschuss gewählt und ich frage jetzt die gewählten Abgeordneten, die gewählten Kolleginnen und Kollegen, ob jemand die Wahl nicht annimmt. – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit gratuliere ich den gewählten Abgeordneten zu ihrer Wahl. Tagesordnungspunkt Wahl des Vorsitzenden und 1. Untersuchungsausschusses gemäß § „Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der Meine Damen und Herren! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses gemäß § 6 Abs. 1 Untersuchungsausschussgesetz ebenfalls dem Landtag obliegt. Gemäß § 6 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes müssen der Vorsitzende und sein Stellvertreter verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine Regierungsfraktion und eine Oppositionsfraktion befinden müssen. Bei der Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschusses ist unter den Fraktionen zu wechseln. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen untereinander ist zu berücksichtigen. Nach der gesetzlichen Regelung fällt der Vorsitz in diesem Ausschuss der Fraktion der CDU zu, der stellvertretende Vorsitz der Fraktion AfD. Mir liegen folgende Drucksachen als Wahlvorschläge vor: für den Vorsitzenden in Drucksache 7/350 Herr Lars Rohwer, CDUFraktion, und für den stellvertretenden Vorsitzenden in Drucksache 7/351 Herr Carsten Hütter für die AfDFraktion. Wir kommen jetzt zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass wir auch hier mit Handzeichen abstimmen. – Das ist nicht der Fall. Wir können also mit Handzeichen und offen abstimmen. Wer dafür ist, Herrn Lars Rohwer, Fraktion CDU, als Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine Anzahl Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Lars Rohwer als Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses mit einigen Stimmenthaltungen gewählt. Ich frage ihn jetzt: Kollege Rohwer, nehmen Sie die Wahl an?
