Plenarprotokoll 8/58
11.07.2023 · 60 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (9)SPD (7)AfD (5)GRÜNE (4)FDP (2)Die Linke (1)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Ich begrüße Sie zur 58. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und wir mit einer sehr großen Zahl heute beschlussfähig sind. Die Sitzung ist damit eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 58., 59., 60. und 61. Sitzung liegt Ihnen vor. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, die Tagesordnungspunkte 31 und 32 am Donnerstag zu tauschen, das sind die beiden Wahlgänge. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zwischenzeitlich die Aufsetzung der Aussprache „Multiprofessionelle Teams in Schulen – Faire Bildungschancen für alle“ zurückgezogen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 40. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich höre und sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 58., 59., 60. und 61. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir an dieser Stelle einen ganz kurzen Rückblick auf den Tag der offenen Tür des Landtages vor etwas mehr als zwei Wochen. Etwa 15.000 Gäste konnten wir im und am Schloss begrüßen, das ist ein toller Erfolg. Aus vielen Richtungen ist mir und sicherlich Ihnen auch geschildert worden, dass die Besucherinnen und Besucher sehr interessiert waren. Es hat zahlreiche gute Gespräche gegeben an den Ständen der Fraktionen wie auch in den Ausschüssen. Der Mix aus Politik, Information und Unterhaltung hat die Menschen erreicht. Ich möchte mich bei all denjenigen bedanken, die diesen Tag und damit dessen Erfolg möglich gemacht haben. Dieser Dank geht auch an Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Fraktionen sowie selbstverständlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung unter Führung von unserem Landtagsdirektor Armin Tebben. Bedanken möchte ich mich aber auch bei unseren Medienpartnern und all denjenigen, die mit Angeboten ihrer Vereine und Verbände den Tag bereichert haben. Ich finde, das war ein sehr gelungener Tag der offenen Tür. Vielen Dank an Sie alle! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich im Juni Michel-Friedrich Schiefler, Thomas Würdisch und Sabine Enseleit. Herzlichen Glückwunsch nachträglich zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Im Juli gratuliere ich recht herzlich nachträglich Anne Shepley, Sebastian Ehlers, Nadine Julitz, Stephan Reuken und gestern der Fraktionsvorsitzenden Jeannine Rösler nachträglich zu ihrem Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes, Drucksache 8/2245, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 8/2357. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2245 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/2357 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes auf Drucksache 8/2245. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2245 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2357 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/2245. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Darf ich noch mal bitte deutlich das Handzeichen sehen? – Vielen herzlichen Dank! Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/2245 einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/2245 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2245 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1743, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 8/2377. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1743 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung (7. Ausschuss) – Drucksache 8/2377 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Bildungsausschusses Herr Butzki.
Andreas Butzki SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Auf Drucksache 8/2377 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern – vor. Für die Einzelheiten verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht. Ich möchte im Folgenden nur auf einzelne Punkte eingehen. Mit dem Gesetzentwurf soll in das Kindertagesförderungsgesetz eine Vorschrift eingeführt werden, wonach Kindertagespflegepersonen die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten müssen. Hintergrund des Gesetzentwurfes stellt das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 24. November 2022 dar, das eine gesetzliche Grundlage gefordert hat. Wir haben den Gesetzentwurf im Bildungsausschuss in insgesamt fünf Sitzungen, darunter in einer öffentlichen Anhörung, beraten. Im Kern der Diskussion stand die juristische Frage, ob die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung erforderlich ist oder ob die aktuell geltenden Vorschriften ausreichend sind. Dazu hat Professor Dr. Pieroth von der Universität Münster die Ansicht vertreten, dass zwar bereits nach geltendem Recht einer Kindertagespflegeperson die Erlaubnis mangels persönlicher Eignung entzogen werden könne, wenn konkret nachweisbare Tatsachen dafür vorlägen, dass wegen einer eigenen extremistischen Betätigung eine Gefahr für eine den grundgesetzlichen Zielen widersprechende Erziehungstätigkeit bestehe, aber angesichts der Entscheidung des Verwaltungsgerichts werde durch den Gesetzesentwurf eine größere Rechtssicherheit geschaffen. Auch der Landkreistag hat die Meinung vertreten, dass eine gesetzliche Klarstellung zu einer erhöhten Handlungssicherheit in den Jugendämtern führen würde. Der Städte- und Gemeindetag hat darauf verwiesen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und dass die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Regelung somit dem weiteren gerichtlichen Verfahren vorbehalten bleibe. Meine Damen und Herren, die Beratungen im Bildungsausschuss waren inhaltlich von großer Einigkeit geprägt. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat gleich zu Beginn der Beratungen betont, dass es nicht hinnehmbar wäre, wenn in der Kindertagespflege Personen arbeiten könnten, die keine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit böten. Im Verlauf der Beratungen kristallisierte sich heraus, dass eine entsprechende Regelung in die für Herbst geplante vierte Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes aufgenommen wird. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Opposition wirkt!) Die Zielrichtung des Gesetzentwurfes ist somit mehrheitlich unstrittig. Einzig die Fraktion der AfD sprach sich inhaltlich gegen den Gesetzentwurf aus, weil das Vorgeschlagene bereits nach der geltenden Rechtslage geprüft werden könne. Im Ergebnis der Beratung hat der Bildungsausschuss den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und der AfD gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltung der Fraktion der FDP mehrheitlich abgelehnt und sich einvernehmlich für die Annahme eines Entschließungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgesprochen, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, im Rahmen der laufenden Arbeiten am vierten KiföG-Änderungsgesetz eine Formulierung für die Kindertagespflegepersonen aufzunehmen, die eine Gewähr für die eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit fordert und somit der Formulierung für Einrichtungsträger entspricht. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie nun im Namen des Bildungsausschusses bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Kindertagespflegepersonen bedürfen zur Ausübung ihres Berufes der Erlaubnis des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Diese Erlaubnis ist nach Paragraf 1 Satz 2 Kindertagesförderungsgesetz zu erteilen, wenn das Wohl des Kindes gewährleistet ist, die Tagespflegeperson pädagogisch und persönlich geeignet ist und die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Im Fall der Kindertagespflegeperson Claudia K., Ehefrau des NPD-Funktionärs Torgai K., hielt der Landkreis Ludwigslust-Parchim diese Voraussetzungen nicht für gegeben und versagte die Erlaubnis. Claudia K. klagte vor dem Verwaltungsgericht Schwerin und bekam recht. In den Urteilsgründen heißt es, die Versagung der Tagespflegeerlaubnis berühre die Freiheit der Berufswahl und damit den Schutzbereich des Artikels 12 Absatz 1 Grundgesetz. Für das vom Landkreis Ludwigslust-Parchim formulierte Erfordernis der Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bedürfe es mit Blick auf die hier betroffene Freiheit der Berufswahl einer gesetzlichen Regelung. Eine solche lasse sich weder dem SGB VIII noch dem KiföG M-V entnehmen. Diese Regelungslücke muss nach Auffassung meiner Fraktion dringend geschlossen werden. In dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf schlägt meine Fraktion vor, eine bislang nur für die Träger von Kindertageseinrichtungen wie Krippen, Kindergärten und Horte geltende Formulierung aus dem Paragrafen 2 Absatz 9 KiföG nun auch für Kindertagespflegepersonen vorzusehen. Die neue Fassung des Paragrafen 18 Absatz 1 Satz 2 KiföG soll dann lauten: „Die Erlaubnis nach Satz 1 ist zu erteilen, wenn das Wohl des Kindes gewährleistet ist, die Tagespflegeperson pädagogisch und persönlich geeignet ist sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet und die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.“ In der öffentlichen Anhörung, die der Bildungsausschuss am 1. Juni 2023 durchgeführt hat, wurde der Gesetzentwurf einhellig begrüßt. Wie der Landkreis Ludwigslust-Parchim hätten in einem gleichgelagerten Fall auch die Jugendämter anderer Landkreise die Tagespflegeerlaubnis versagt, berichtete der Landkreistag. Auch andernorts werde davon ausgegangen, dass das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht allein von den Trägern der Kindertageseinrichtungen zu erwarten, sondern analog bei der Prüfung der persönlichen Geeignetheit einer Kindertagespflegeperson anzulegen sei. Wenn das Verwaltungsgericht Schwerin hier nun eine Regelungslücke identifiziert habe, würde – und ich zitiere wörtlich – „eine gesetzliche Klarstellung zu einer erhöhten Handlungssicherheit in den Jugendämtern führen“. Zitatende. In der Stellungnahme von Professor Dr. Bodo Pieroth von der Universität Münster heißt es: „Wenn der Staat Personen Erziehungsaufgaben übertrage, verstehe es sich von selbst, dass diese … die für den Staat verbindlichen Erziehungsziele verfolgen …“ Und ich zitiere wörtlich: „Da das Verwaltungsgericht“ Schwerin „das anders sehe und unter anderem aus § 2 Absatz 9 KiföG M-V geschlossen habe, die ,Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit‘ gelte nicht für Kindertagespflegepersonen, diene es der Rechtsklarheit, diese Voraussetzung auch hier zu normieren.“ Zitatende. Alle Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder bestmöglich betreut werden, hob Alexandra Bendlin für den Kita-Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern in ihrer Stellungnahme hervor. Für das Kindeswohl sei es zentral, dass in der Betreuung die gleichen Werte gelebt würden wie zu Hause. Liebe Mitglieder der demokratischen Fraktionen, uns allen ist eine Kindertagesförderung nach den Werten des Grundgesetzes, sei es in Kindertages- oder auch in Kindertagespflegeeinrichtungen, ein wichtiges Anliegen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Thore Stein, AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir befassen uns hier heute mit einem Gesetzentwurf der GRÜNEN in Zweiter Lesung und die GRÜNEN wollen das KiföG ändern. Wir als AfD haben von vornherein gesagt, dass wir sozusagen die tatsächliche und mutmaßliche politische Einstellung der Tagesmütter nicht als Kriterium ansehen, um Kinder zu betreuen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das wollen die GRÜNEN jetzt per KiföG reinschreiben und hier wurden ja reichlich Nebelkerzen gezündet, als wenn wir jetzt dieses Gesetz oder sozusagen das reinschreiben würden ins KiföG, dass jetzt eine Regelungslücke dort existiert und dass wir da jetzt Hand anlegen könnten. Das ist falsch. Wenn Sie die Expertenanhörung verfolgt haben, Frau Oehlrich, dann ist es so gewesen, dass sich die einhelligen Experten – und es waren lediglich zwei vor Ort –, also diese ganze Expertenanhörung war eine Farce, werte Kollegen. Und das zeigt tatsächlich, dass wir hier uns völlig auf den Holzweg gemacht haben und dass hier – und das ist die Position meiner Fraktion – überhaupt gar keine Regelungslücke existiert im KiföG, denn das KiföG sagt jetzt schon aus, dass die persönlichen Gegebenheiten oder die persönliche Eignung gegeben sein muss der Tagesmutter, ansonsten wird auch jetzt schon die Betriebserlaubnis verwehrt. Und jetzt das noch reinzuschreiben explizit ins KiföG, ist – so meine ich, und das meine ich nicht nur alleine – ein Gesinnungsparagraf, der dazu führt, dass jetzt die Erzieher oder die Tagesmütter, die Tagespflegepersonen gezielt politisch durchleuchtet werden sollen, und wenn sie nicht ins Bild der GRÜNEN passen, dass ihnen dann die Betriebserlaubnis versagt wird. Und das, werte Kollegen, ist mit uns, mit der Freiheitspartei AfD nicht zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und diese Meinung habe ich auch nicht exklusiv. Sie sprachen die Expertenanhörung an, Frau Oehlrich. Frau Bendlin, Sie haben sie zitiert, Sie haben aber unterschlagen, dass Frau Bendlin Sie auch vor Sippenhaft gewarnt hat. Denn dieses Beispiel, was Sie anführten, ist ja so, dass der Ehemann der Tagesmutter sozusagen NPD-Funktionär ist. Und selbst, wenn wir das jetzt ins Gesetz reinschreiben, haben wir keinerlei Handhabe, weil dieser Frau tatsächlich nichts nachzuweisen ist, werte Kollegen. Es ist dieser Frau nichts nachzuweisen. Es kann ihr nicht unterstellt werden, dass sie dieses Kind in irgendeiner Weise politisch beeinflusst oder indoktriniert hat. Und das muss doch unser Kriterium sein, das muss doch der Bewertungsmaßstab sein und nicht irgendwelche Verbotsfantasien, die Sie hier als GRÜNE als Kriteriumsmaßstab zugrunde legen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn Herr Dr. Pieroth sprach eben außerdem davon, dass, nicht so, wie Sie es schreiben, natürlich nur auf Angehörige der rechten Szene abgestellt werden kann. Da muss das komplett sein, wenn es tatsächlich Hinweise darauf gibt, dann muss man natürlich auch schauen, was ist im Linksextremismus, was ist im Islamismus, was ist natürlich auch im Rechtsextremismus. Da sind wir völlig bei Ihnen. Aber diesen Gummiparagrafen, wie Sie ihn vorschlagen, wo man sagen kann, okay, da wird die Berufsfreiheit laut Grundgesetz jetzt tangiert und irgendwelche Jugendmitarbeiter entscheiden jetzt darüber, das ist mit uns nicht zu machen. Und insofern möchte ich noch mal kurz darauf abstellen – meine Zeit läuft hier gnadenlos ab –, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Thomas Krüger, SPD) was eigentlich die Aufgabe einer, was einfach die Aufgabe einer Tagespflegeperson ist. Und ich sage es noch mal, werte Kollegen, das sind die betreuten Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahre, 0 bis 3 Jahre. Meinen Sie denn tatsächlich, 0- bis 3-Jährige werden jetzt politisch indoktriniert von einer Tagesmutter?! (Horst Förster, AfD: Die glauben das.) Das ist doch absurd, das ist doch absurd, werte Kollegen! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich sage Ihnen das noch mal, Förderung der Sprache steht im Betreuungsvertrag, Heranführen an die Musik, Sinnesförderung, aber allein ein liebevoller Umgang, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) dass sie die Kinder sozusagen in Obhut nehmen, mit ihnen spielen, und nicht so, wie Sie es unterstellen, dass die Tagesmütter 0- bis 3-Jährige, ich sage es noch mal, irgendwie politisch auf Linie bringen wollen. Das ist völlig absurd und das hat auch die Expertenanhörung im Bildungsausschuss ergeben. Nämlich Frau Bendlin vom Kita-Landeselternrat hat tatsächlich da vor Sippenhaft gewarnt und davor warnen wir auch. Das sind wieder mal die typischen Verbotsfantasien der GRÜNEN im Zusammenhang mit der ja nun gar nicht mehr so ganz großen Linkskoalition hier. Die SPD wollte ja die AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst verbannen. Sie sehen, was Sie davon haben. Die Umfragewerte schnellen in die Höhe, nur nicht für Sie, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und da können Sie, werte Kollegen, noch so viele Bürgerforen machen im ganzen Land. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) 15 Jahre, ich wiederhole es noch mal, 15 Jahre machen wir hier schon die Bürgerforen im ganzen Land, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und das ist uns wichtig, mit den Leuten ins Gespräch zu kommen. Über die Kosten der Bürgerforen schweigen Sie sich indes aus, aber dennoch, die Umfragewerte zeigen, der Bürger möchte nicht diese Verbotsfantasien. Er möchte, dass Sie sich mit den wahren Problemen hier auseinandersetzen, Energiesicherheit, gute Bildung, niedrige Verbraucherpreise. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wenn Sie sich solchen Themen widmen – und das macht derzeit nur die AfD –, dann können Sie wahrscheinlich auch wieder hoffnungsvoller in die Presse schauen und in die Umfragen schauen. Ich sage es noch mal ganz klar für meine Fraktion: Wir machen das nicht mit. Wir wollen nicht den Umbau zum Gesinnungsstaat, und deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf in aller Deutlichkeit ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inhalte, Argumente sind mehrmals ausgetauscht worden. Wir haben ja das Ergebnis aus dem Ausschuss heraus, dass es eine Entschließung gibt. Antragsteller sind sogar die GRÜNEN, insofern war ja mehr oder weniger – ich habe dafür geworben, hier heute ohne Aussprache zur Beschlussfassung zu kommen –, es ist umso erstaunlicher, dass hier die letzte Kommastelle durch Sie als Mitglied der Fraktion der GRÜNEN hier noch einmal aufgearbeitet wird in einer Ausführlichkeit, dass ich das gar nicht nachvollziehen kann. Was mich dann nicht überrascht, ist die Tatsache, dass die AfD die Möglichkeit nutzt und sozusagen unser Rechtssystem hier wieder infrage stellt. Ich weiß gar nicht, Herr Schult, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Ach Quatsch, Herr Renz! – Horst Förster, AfD: Herr Renz, Sie sind doch derselben Meinung!) Herr Schult, ich weiß gar nicht, was Sie dagegen haben, dass Erzieher, die am Kind arbeiten, ob jetzt in der Kita oder in der Krippe, das versuchen Sie ja noch so extrem zu differenzieren, (Zuruf von Horst Förster, AfD) ich weiß nicht, was Sie dagegen haben als jemand, der sich für Rechtsstaatlichkeit einsetzt, dass die Erzieher dort sich an den Zielen des Grundgesetzes orientieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Wie wollen Sie denn die Befragung stattfinden lassen, die Überprüfung? – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ich finde, das ist legitim, dass in unserem Rechtsstaat das Grundgesetz für uns gemeinsam steht und Grundlage unseres Handelns ist, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht doch außer Frage!) und insofern weiß ich gar nicht, vor was Sie Angst haben, dass Sie das Thema hier wieder so aufbauschen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht doch außer Frage!) Wenn das jetzt Ihre Strategie ist, um sich hier zu profilieren, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dann ist das möglicherweise ein Argument. Das müssen Sie dann selbst verantworten. Besonders lustig, muss ich ja schon fast sagen, Herr Butzki, fand ich Ihre Formulierung, es stellte sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass das Ganze schon in der Novellierung des KiföG dann stattfinden wird, im Laufe des Verfahrens stellte sich das heraus. Ich weiß gar nicht, wie wir uns das vorstellen müssen. Hat Ihnen denn irgendjemand aus dem Ministerium eine Mail geschrieben an Rot-Rot, hier brauchen wir nichts zu machen, das machen wir schon oder was ist „im Laufe des Verfahrens“? Das ist schon für die Berichterstattung eines Vorsitzenden etwas lustig in diesem Sinne, das muss ich schon sagen. Jetzt hat sich wahrscheinlich im Laufe des Verfahrens herausgestellt, dass Sie gar nicht anders können. Und wissen Sie, wie wir das früher gemacht haben in der Großen Koalition, Herr Butzki? Wir haben das rechtzeitig gelesen, uns mit den Inhalten befasst, und dann sind wir aktiv geworden als Große Koalition und haben eine Entschließung auf den Weg gebracht, wo dann drinstand, dass das perspektivisch in der Novellierung umgesetzt wird. Aber warum auch immer haben Sie das nicht geschafft, nicht auf den Weg gebracht, und jetzt waren die GRÜNEN noch schneller. Die GRÜNEN waren schneller und haben das dann festgeschrieben als die neue Fahrtrichtung, die sie aufnehmen wollen, nämlich bei der Novellierung soll es umgesetzt werden. Da stellt sich für mich natürlich die Frage, wenn ich als Antragsteller dann schon sage, das Gesetz brauchen wir jetzt nicht mehr zu beschließen, sondern wir fordern diesen Landtag auf, bei der Novellierung in 2024 das umzusetzen, dann verstehe ich gar nicht, ob das nicht irgendwie doppelt gemoppelt ist. Möglicherweise wäre es ja dann konsequent gewesen, den Gesetzentwurf gar nicht zur Abstimmung zu stellen oder unserem Votum zu folgen, ohne Aussprache das durchzuführen. (Andreas Butzki, SPD: So ist es, ist richtig.) Aber vielleicht können Sie das ja nachher noch einmal aufklären. Also das ist aus meiner Sicht nicht stringent. Und was Sie aber geschafft haben, das ist fast einmalig in dieser Legislaturperiode, dass Rot-Rot jetzt Ihrer Entschließung zu diesem Gesetzentwurf zustimmt. Das ist ein kleiner politischer Erfolg. Insofern, glaube ich, machen wir uns einfach auf den Weg, beenden auch die Debatte heute und stimmen dann ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag liegen mir zwei Kurzinterventionen vor, einmal durch Herrn Förster und eine zweite konnte ich leider nicht genau sehen. (Zurufe aus dem Plenum: Frau Oehlrich!) Frau Oehlrich. Ich weise darauf hin, dass Sie beide Kurzinterventionen auch erst hören können und dann antworten oder sich auch anders entscheiden können, jeweils auf die Kurzintervention zu antworten.
Torsten Renz CDU
Das ist eine interessante Herausforderung. Ich werde darüber nachdenken. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU)
Birgit Hesse
Wie bitte?
Torsten Renz CDU
Ja, ist in Ordnung.
Birgit Hesse
Ja, was ist denn jetzt? (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
Torsten Renz CDU
Dass ich das noch nicht weiß. Ich muss mal hören erst, was Herr Förster sagt, und dann würde ich überlegen und dann entscheiden.
Birgit Hesse
Bitte, Herr Förster! (Zuruf von Christian Brade, SPD)
Horst Förster AfD
Ja, vielen Dank! Herr Renz, dass Sie so viel drum herumgeredet haben und sich mit Dingen befasst haben, die mit der Sache gar nichts zu tun haben, zeigt mir, wovon ich überzeugt bin, dass Sie im Grunde vollkommen unserer Meinung sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es geht nämlich im Kern darum, wie es mein Kollege gesagt hat, um Kinder zwischen 0 und 3 Jahren. Da kann man – und jeder von uns ist verfassungstreu –, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) und wenn wir nicht diesen Antrag hätten und irgendwer käme bei Ihnen mit dem Vorschlag, diese Person noch einmal gesondert irgendwie zu prüfen, wenn Anlass besteht, kann man das ohnehin machen. (Enrico Schult, AfD: Genauso sieht es aus.) Wie soll denn das stattfinden? Da bewirbt sich jemand mit ordentlichen Zeugnissen, ordentlicher Umgang, ordentlicher Eindruck, fachlich keine Frage, und dann fangen Sie an, ob die Person die Gewähr bietet, bei diesen Kindern zwischen 0 und 3 Jahren sich für die Ziele des Grundgesetzes einzusetzen. Das ist doch ein absurdes Theater und das wissen Sie ganz genau. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und nochmals, dass Sie da so weit drum herumgeredet haben und dass Sie viel lieber gleich abgestimmt hätten, ist entlarvend, weil Sie das nämlich genau wissen, aber Sie sind ja in der Zwangsjacke, Sie dürfen uns ja nicht recht geben. Sie wissen genau, dass mein Kollege Enrico Schult Ihnen aus der Seele gesprochen hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Herr Renz, möchten Sie jetzt erwidern oder die zweite Kurzintervention abwarten?
Torsten Renz CDU
Nein, ich würde gleich erwidern. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Bitte schön!
Torsten Renz CDU
Also das ist tatsächlich bei dem, was Sie alles so nacheinander in den Raum gestellt haben, auch für mich unmöglich, innerhalb von zwei Minuten darauf fundiert zu antworten, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) was Sie alles sehen und fühlen, wissen, was ich denke und wie ich handle, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Sie haben vielleicht den Beruf verfehlt, Sie hätten Hellseher werden sollen, Herr Förster. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Fakt ist, allein schon auch mit dem Punkt, den Sie aufgezählt haben, wie soll das alles ablaufen, da muss ich sagen, ich würde Ihnen das tatsächlich nachher mal genauer erklären wollen, weil dieses Prozedere gibt es schon in den Landkreisämtern, (Zuruf von Thore Stein, AfD) bezogen auf die Kitas. Also Sie scheinen da wenig im Thema zu stehen, das will ich vorsichtig formulieren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Insofern biete ich da nachher mal Amtshilfe an, um Ihnen das zu erklären. Und ich sage noch mal, damit Sie das große Gesamtpaket verstehen: Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Erzieher in unserem Land und dass Lehrer in unserem Land, Polizisten, ich könnte sie so weiter aufzählen, insbesondere auch die, die im Beamtenverhältnis sind, so wie Ihr Fraktionsvorsitzender, dass die zum Beispiel einen Eid schwören auf das Grundgesetz, dass sie sich an die Verfassung halten. Was Besseres kann es in diesem demokratischen Rechtsstaat Deutschland gar nicht geben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Torsten Koplin, DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das passiert doch schon, Herr Renz.)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich bitte jetzt Frau Oehlrich, die zweite Kurzintervention zu halten.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Ja, danke schön, Frau Präsidentin! Herr Kollege Renz, die Geschichte von dem Gesetzentwurf ist ja ganz einfach. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat eine Regelungslücke festgestellt. Die GRÜNEN haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem diese Regelungslücke geschlossen wird. Expert/-innen aus der Sachverständigenanhörung haben gesagt, ja, es ist vernünftig, diese Regelungslücke zu schließen. Es besteht da definitiv Klarstellungsbedarf. Und die Koalition sagt, wir machen doch schon, es braucht diesen Gesetzentwurf nicht. Die Sache ist, wir könnten mit einem Beschluss heute schon viel weiter sein. Wir könnten für die Phase, wo nämlich der große Wechsel dann stattfindet in den Einrichtungen, genau nämlich nach der Sommerpause schon so weit sein und eine Regelungslücke geschlossen haben. Das bedauere ich sehr, dass das hier nicht passiert. Und nur noch mal, um diese, wie soll ich sagen, etwas einseitige Darstellung der Entschließung noch mal zu thematisieren: Wir haben nicht zwei Dinge beantragt, zum einen die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf, zum anderen die Entschließung, sondern wir haben die Entschließung beantragt für den Fall, dass der Ausschuss eben nicht empfiehlt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Dann sagen wir, natürlich fordern wir die Landesregierung auf, wenn jetzt schon nicht dem Gesetzentwurf zugestimmt wird, dass möglichst schnell dann halt in der nächsten KiföG-Novelle eine entsprechende Formulierung ins KiföG aufgenommen wird. Das war mir wichtig, hier noch einmal klarzustellen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Da waren wir uns doch im Ausschuss einig.)
Birgit Hesse
Herr Renz, möchten Sie erwidern?
Torsten Renz CDU
Ja. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Zu diesem ersten großen Komplex, den Sie aufgerufen haben, da sage ich nur einfach, ja, wir können heute zustimmen, da bin ich sozusagen der falsche Ansprechpartner. Und zu dem zweiten Komplex, Entschließung, ich glaube nicht, dass ich, wenn ich das versuche zu wiederholen, Sie da überzeugt bekomme. Das Verfahren, was Sie hier auf den Weg bringen, habe ich Ihnen gesagt, ist politisch eine gute Sache, weil Rot-Rot sozusagen gepennt hat, aber einer Stringenz, einer Logik entspricht das aus meiner Sicht nicht. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Bildungsministerin Frau Oldenburg.
Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat recht, Frau Oehlrich jetzt nicht so richtig mit ihrer Darstellung. Vielleicht liegt es daran, dass Sie im Bildungsausschuss nicht anwesend waren und wir uns auf ein anderes Vorgehen dort auch geeinigt haben. Der Unterschied zwischen uns als rot-rote Landesregierung und der damaligen Landesregierung, Herr Renz, besteht vielleicht darin, dass Sie ja dargestellt haben, wie Sie es früher gemacht haben, hat jemand recht gehabt, haben Sie eine Entschließung gemacht. Hier hat jemand recht gehabt, und ich habe die GRÜNEN angerufen und habe gesagt, ja, Sie haben recht, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) aber wir haben schon die vierte KiföG-Novelle, die wir machen, und wir arbeiten das da mit ein. Und deswegen ist es richtig, dass die GRÜNEN einen Entschließungsantrag gestellt haben, weil wir ihnen gesagt haben, wir arbeiten das dann mit ein. Aber es ist Ihre Idee gewesen, und wir klauen doch nicht Ihre Idee. Das haben Sie früher gemacht, wir machen das nicht. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wir haben hier nicht gepennt, sondern wir handeln, indem wir sagen, hier hat die Opposition recht gehabt (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU) und hier stimmen wir diesem Entschließungsantrag zu. Und das ist der Unterschied. Hier hat keiner gepennt, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) hier ist einfach nur demokratisch entschieden worden, miteinander geredet worden, und ein guter Vorschlag kommt ins Gesetz. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist dem nicht mehr viel hinzuzufügen. Grundsätzlich bedanken wir uns bei den Bündnisgrünen für die Initiative. Das haben wir auch im Ausschuss schon getan. Das Anliegen ist absolut unterstützenswert und so haben wir auch im Bildungsausschuss mehrheitlich darüber diskutiert. Wir und das Bildungsministerium haben mehrfach betont, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass wir das Anliegen aufgreifen wollen und im Rahmen eben der großen KiföG-Novelle dann auch berücksichtigen werden. Wir können heute jedoch noch nicht vorwegnehmen, ob die Formulierungen, die Sie vorgeschlagen haben, so oder in angelehnter Form dann auch Eingang finden. (Torsten Renz, CDU: Jetzt muss sie anders kommen, ist ja klar.) Im Expertengespräch wurden ja auch noch verschiedene Betrachtungen diskutiert und auch noch Hinweise gegeben. Insofern müssen wir uns das natürlich noch einmal von der Formulierung her genau anschauen. (Torsten Renz, CDU: Können ja noch ein Jahr warten.) Aber klar ist die Zielrichtung im Sinne von mehr Rechtssicherheit für uns alle, außer eben für die AfD, ganz klar. Und deshalb werden wir der Beschlussempfehlung natürlich zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Enseleit.
Sabine Enseleit FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist traurig, aber leider wahr, das Land Mecklenburg-Vorpommern hat ein Extremismusproblem. Das hat der aktuelle Verfassungsschutzbericht erneut gezeigt. Gerade bei Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus sticht Mecklenburg-Vorpommern bundesweit negativ heraus. Das ist ein Problem für unser Land, denn M-V wird eben nicht nur als Urlaubsland wahrgenommen, sondern auch als ein Land, das eben ein Problem mit politischem Extremismus hat. (Beifall René Domke, FDP) Dem müssen wir uns stellen und daran arbeiten, dass hier endlich eine Änderung eintritt und sich die Ränder, egal ob rechts oder links, nicht weiter verhärten. Insofern ist der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich richtig, um das Thema Rechts-, aber in der Konsequenz auch Linksextremismus in den Griff zu bekommen. Trotzdem ist dieser Gesetzesentwurf, wie auch das Urteil des Gerichtes zeigt, kritisch zu betrachten. In den Ausschüssen konnten wir durch die Anhörung der Experten, diversen schriftlichen Stellungnahmen von namhaften Rechtswissenschaftlern, wie Professor Bodo Pieroth oder durch eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme des Landkreistages, uns vertieft mit den Auswirkungen der Änderung befassen. Das Thema ist zu komplex, um es nur mit einer einfachen Gesetzesänderung zu heilen, denn viele Fragen, die zum Teil auch das Gericht bemängelt hat, sind nicht einfach zu beantworten. Wer übernimmt und anhand welcher Kriterien eine solche Gesinnungsprüfung? Wird da auch auf andere extremistische Gesinnungen hin überprüft, zum Beispiel den radikalen Islamismus? Müsste diese Gesinnungsprüfung dann nicht auch in allen anderen Einrichtungen vorgenommen werden, in denen Kinder betroffen sind? Wer überprüft überhaupt permanent unsere Lehrer auf ihre neutrale politische Haltung hin? Und eigentlich müssten doch auch die Eltern, die ihre Kinder in keine Einrichtung geben, einer Gesinnungsprüfung unterzogen werden, oder? Gerade Rechtsextreme mit einer völkischen Gesinnung werden ihre Kinder wahrscheinlich gar nicht in eine Einrichtung zur Fremdbetreuung geben. Schließlich ist es nach der völkischen Ideologie die Mutter, die sich ganz in der Sorge um die Kinder kümmert und selbstverständlich nicht arbeitet. (Thore Stein, AfD: Ist auch richtig so, ne?) In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob die Parteizugehörigkeit des Mannes ein ausreichender Grund ist, die Verfassungstreue der Ehefrau anzuzweifeln. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Schließlich geht es um unterschiedliche selbstständige und selbstbestimmte Individuen. Aber das Argument, das am schwersten wiegt aus Sicht der Liberalen, ist die Problematik der Einschränkung der Berufsfreiheit. Auch hier haben die Anhörung und die Einschätzung des Gerichtes gezeigt, dass diese Einschränkung zu schwer wiegen würde und daher dieser vorliegende Gesetzentwurf abzulehnen ist. Ich fasse zusammen: Das Ansinnen der Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nachvollziehbar. Und ja, wir müssen etwas hinsichtlich des stark ausgeprägten Extremismus im Land tun. Die Frage ist nur, ob wir es mit diesem Gesetzentwurf schaffen. Das Extremismusproblem ist ein gesamtgesellschaftliches und nicht neu. Viele Initiativen wurden eingesetzt, um das Thema zu bearbeiten. Wir müssen uns ehrlich machen und fragen, ob wir die richtigen Maßnahmen ergriffen haben, Menschen von einer rechtsextremen oder auch linksextremen Gesinnung abzuhalten. Das bitte ich alle Beteiligten einmal selbstkritisch zu überprüfen. Wir müssen an den Ursachen arbeiten und nicht an den Folgen. Wir werden uns deshalb hierzu enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich bittet um das Wort zur Geschäftsordnung.) Ja, bitte? (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich würde gerne ziffernweise Abstimmung beantragen. – Unruhe im Präsidium – Die Abgeordnete Constanze Oehlrich tritt an das Präsidium heran.) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Und wir haben uns eben auch darauf verständigt, wie wir abstimmen, so, wie es bereits vorbereitet war. Wir kommen also zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1743. Wir stimmen jetzt ab über die Empfehlungen des Bildungsausschusses. Dieser empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2377, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/1743 abzulehnen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/1743. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (allgemeine Unruhe) Einen Moment bitte! Ich erkläre es noch mal, weil das in der Tat eine schwierige Abstimmung, ein schwieriges Abstimmungsverhalten ist. (allgemeine Unruhe – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das kann doch nicht wahr sein!) Wir haben es uns selber gerade noch einmal vergegenwärtigt. Wir stimmen jetzt ab über die Empfehlung des Bildungsausschusses in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und hierzu rufe ich jetzt auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/1743. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorne, damit wir noch mal das Abstimmungsverhalten klären. Unterbrechung: 14:43 Uhr __________ Wiederbeginn: 14:47 Uhr
Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Ich bitte um Verständnis, weil das in der Tat eine etwas schwierige Abstimmung ist und wir uns jetzt noch einmal unter den Parlamentarischen Geschäftsführern dazu verständigt haben, damit es auch keine Unklarheiten gibt über das Abstimmungsverhalten. Insofern bitte ich jetzt noch einmal um Ruhe und Aufmerksamkeit, damit wir auch diese Abstimmung durchführen können. Ich rufe noch einmal auf: Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1743. Der Bildungsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2377, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/1743 abzulehnen. Ich rufe auf Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/1743. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/1743 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU, Enthaltung durch die Fraktion der FDP, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD abgelehnt. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/1743 abgelehnt. In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Zustimmung angenommen. – Vielen Dank! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2066. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2066 – In der 51. Sitzung des Landtages am 10. Mai 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir als AfD-Fraktion bringen wieder einmal oder wiederum noch mal den Gesetzentwurf ein zur Zweiten Lesung. Wir wollen die Regionalen Planungsverbände anders zusammensetzen, wir wollen die Regionalen Planungsverbände sozusagen breiter aufstellen, und das ist Inhalt dieses Gesetzentwurfes. Die Regionalen Planungsverbände erarbeiten ein Raumentwicklungsprogramm, aber was sie auch tun, ist, nämlich die Windkrafteignungsgebiete auszuweisen in unserem Bundesland, in Mecklenburg-Vorpommern. Und die deutsche Klima- und Wirtschaftspolitik maßt sich ja nun an, die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzen zu wollen, hat ja auch diverse Bundesgesetze verabschiedet. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die Landesregierung will bis 2040 klimaneutral sein, und das soll mit dem massiven Ausbau von Windkraft erreicht werden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt das Windkraft-an-Land-Gesetz, wie gesagt, ein Bundesgesetz. Das sieht vor, dass bis 2032 2,1 Prozent der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung gestellt werden muss. Derzeit sind es lediglich 0,8 Prozent. Werte Kollegen, Sie sehen, wie viel Konfliktpotenzial – so nenne ich es mal – dort noch auf uns zukommt. (Thore Stein, AfD: Genau!) Das Land, die Landesregierung hat einen Planungserlass Wind-an-Land sozusagen erarbeitet und den Planungsverbänden übermittelt. Herr Backhaus, der Klimaschutzminister, sprach von einer Klimakatastrophe, die wir abwenden müssen. Deshalb ist es notwendig, jetzt hier schnell zu handeln. Aber ich sagte es, wir haben es mit einer Verdreifachung der Fläche für Windkrafteignungsgebiete zu tun, und das bedeutet, dass auch in den Regionalen Planungsverbänden wahrscheinlich mit Gegenwind zu rechnen sein wird. Ich bin selber Mitglied im Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte, und glauben Sie mir, liebe Kollegen, wie schwer es ist, überhaupt jetzt schon Windkrafteignungsgebiete auszuweisen, weil auch die Gemeinden, die Bürger, Bürgerinitiativen sich immer dagegen wehren und die Windkraft, die Windräder nicht vor der eigenen Haustür haben wollen. Es gibt derzeit vier Planungsverbände in Mecklenburg-Vorpommern: Mecklenburgische Seenplatte, Rostock, Vorpommern und Westmecklenburg mit insgesamt 150 Verbandsvertretern. Wenn unser Gesetzentwurf durchkommen würde, würden 75 Vertreter der Grundzentren dazukommen. Die Grundzentren sind die Vertreter der kleinen Städte. Derzeit sind nur die Mittelzentren und die Oberzentren vertreten in den Regionalen Planungsverbänden und der Kreistag, also Kreistagsmitglieder. Aber die Grundzentren sind nicht vertreten, und das, werte Kollegen, sind diejenigen, die das aber betreffen wird, die sozusagen die Leidtragenden Ihrer verfehlten Energiepolitik sein werden. Und insofern ist es unser Ansinnen, sie an den Tisch zu holen, sie mit in den Regionalen Planungsverbänden entscheidungsbefugt machen zu lassen. Und daher resultiert oder darauf gründet hier unser Gesetzentwurf. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Auswirkungen des Gesetzentwurfes sind marginal. Wir haben in MSE derzeit 25 Verbandsvertreter, das würde sich erhöhen auf 39, in Rostock sind es 30 Verbandsvertreter, auf 44, Vorpommern würde von 47 Verbandsvertreter auf 72 angehoben werden und Westmecklenburg von 48 auf 70 Verbandsvertreter. Die Räumlichkeiten sind da, werte Kollegen. Die Kreistage tagen auch immer in diesen Räumlichkeiten, wo die Regionalen Planungsverbände tagen. Insofern ist es dringend geboten, hier eine Repräsentationslücke zu schließen, denn das kann ich auch mal an einem Beispiel illustrieren: Und zwar hat vor Kurzem der Planungsverband Westmecklenburg getagt, und da ist es in der Tat so, dass diejenigen, die es nicht betrifft, beispielsweise die Oberzentren und die Mittelzentren, über die Köpfe hinweg der anderen entscheiden und die Grundzentren dann die Leidtragenden sind und das hinnehmen müssen. Das sehe nicht nur ich so, das sieht im Übrigen auch der Landrat von Ludwigslust-Parchim so, der da sagt: „Wir in“ Ludwigslust-Parchim „haben die größte Fläche, sind aber in der Minderheit. Deshalb müssen wir dann unbedingt mit einer Stimme sprechen.“ Es kann nicht sein, dass der Landkreis allein die Zeche für die neue Flächenverteilung tragen müsse. Da sieht man natürlich die Krux, dass es darauf ankommt, wer die Dinger jetzt vor seine Haustür gestellt bekommt. Da meinen wir, dass wir die Grundzentren mit ins Boot holen müssten. Wir haben als AfD-Fraktion auch die Initiative ergriffen. Wir haben alle Bürgermeister der Grundzentren angeschrieben, werte Kollegen, und Rückmeldungen bekommen, positive Rückmeldungen bekommen, dass da durchaus das Interesse da ist, mitzubestimmen künftig, wo der Planungsverband die Windkrafteignungsgebiete ausweisen wird. Denn das ist aufgrund der Herausforderung – Verdreifachung der Fläche, ich sage es noch mal –, aufgrund der Herausforderung wird das mit, ja, sehr viel, ich will nicht sagen Streit, aber es kann sein, dass wir da viel Überzeugungsarbeit leisten müssen. Um das hinzubekommen, müssen wir die Planungsverbände breiter aufstellen. (Rainer Albrecht, SPD: Sie wollen das doch gar nicht. Hören Sie doch auf zu heucheln!) Herr Albrecht, Sie haben ja gleich hier noch Redezeit, dann können Sie dazu ausführen. Denn Sie wissen selber, wie das ist, Sie haben ja in der Ersten Lesung gesagt, Sie sind selber Mitglied des Regionalen Planungsverbandes. Es ist leider so, dass bei der Ausweisung der Windkrafteignungsgebiete das eigene Hemd näher ist als die Hose der anderen Städte. Und deshalb, werte Kollegen, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Es ist wirklich wichtig, diese Repräsentationslücke zu schließen, und es würde, wie gesagt, der Demokratie da auch einen Dienst erweisen, weil ja vorher von antidemokratischen, oder bei der Ersten Lesung von antidemokratischen Tendenzen gesprochen wurde vom Wirtschaftsminister. Aber genau das Gegenteil ist ja der Fall, wir wollen uns breiter aufstellen, mehr Personen sitzen am Tisch, mehr Expertise, mehr Stimmen. Und das können Sie mit diesem Gesetzentwurf sozusagen sicherstellen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Breit getragene Zustimmung.) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, werte Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Albrecht.
Rainer Albrecht SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Landesplanungsgesetzes versucht die AfD-Fraktion, bestehende und gut ausgewogene Mitgliedschaften in den Regionalen Planungsverbänden zuungunsten anderer Gemeindevertretungen oder -mitglieder zu ändern. Es gibt keine Repräsentationslücke, Herr Schult, was Sie erzählen. Zum Beispiel, ich bin seit über 30 Jahren im Regionalen Planungsverband Mittleres Mecklenburg/ Rostock, und wir, da könnte man sagen, 40/60: Oberzentrum Rostock 40 Prozent vertreten, 60 Prozent der ländliche Raum. Und wenn wir über die Regionalen Planungsverbände und die Verbandsversammlung sprechen, dann geht es ja nicht darum, dass wir nur ein Fachkapitel, und zwar das Fachkapitel Energie, ändern, sondern alle Fachkapitel in dem Raumentwicklungsprogramm ändern müssen. Und das heißt, deshalb ist diese Ausgewogenheit notwendig, und wir werden nicht immer wieder ein Gesetz ändern, je nachdem, wie man gerade Mehrheitsverhältnisse haben möchte, um hier eben zu seinen Gunsten etwas zu ändern. Ich hatte das vor drei Monaten bereits ausgeführt, die Aufgaben in den Regionalen Planungsverbänden haben sich überhaupt nicht geändert innerhalb der drei Monate. Beteiligung ist nach wie vor gegeben: einmal über unser Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz, aber auch nachher in den öffentlichen Auslegungen und in den Beteiligungsrunden. Es gibt auch keine politische Entscheidung, sondern es gibt fachlich abgewogene Entscheidungen, die dann in der Verbandsversammlung zur Abstimmung kommen. (Thore Stein, AfD: Ist klar.) Meine Damen und Herren, ich spreche auch für unseren Koalitionspartner, die Linksfraktion. Wir haben uns darauf verständigt, dass nur einer ans Rednerpult kommt, weil alles schon vor drei Monaten besprochen wurde und hier dargelegt wurde. Wir wissen, dass Sie ganz klar gegen den Ausbau erneuerbarer Energien sind, das wissen wir, das weiß jeder hier im Saal, und versuchen jetzt, auf Gesetzesänderung hier einzugehen und das Gesetz zu ändern. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf wiederum ab, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion oder meine Dame, ist ja nur noch eine. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Mir liegt noch eine Kurzintervention durch Herrn Schult vor. Bitte, Herr Schult!
Enrico Schult AfD
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Albrecht, es ist löblich, dass Sie für die Linksfraktion sprechen, die sind ja nicht mehr so viele, insofern ist es ja schön, dass Sie sich da zusammentun. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das können Sie sich sparen, solche Bemerkungen.) Als Vertreter des Planungsverbandes wird Ihnen nicht entgangen sein, dass Sie natürlich auch in den Vorstand … Es werden Fachgruppen sozusagen gebildet in den Planungsverbänden. Sie unterstellen uns jetzt, dass wir sozusagen Zwietracht säen wollen und spalten wollen die Planungsverbände. Aber Sie müssen doch einräumen, dass sich die Aufgabe der Planungsverbände fundamental geändert hat. Sie sagen, Sie sind schon lange Zeit dabei. Ich bin auch schon einige Zeit dabei. Wir befassen uns doch in letzter Zeit nur noch mit der Windkraft, mit den Windkrafteignungsgebieten, mit der Ausweisung der Windkrafteignungsgebiete. Die Beteiligungsverfahren sind immens, sind breit aufgestellt, Gemeinden. Wir haben teilweise 900 bis 1.000 Einwendungen gegen diese Windkrafteignungsgebiete. Was spricht dagegen – jetzt frage ich Sie mal ganz persönlich –, was spricht dagegen, den Planungsverband breiter aufzustellen und, wie gesagt, nicht nur Vertreter der Oberzentren und der Mittelzentren, die es ja in der Tat gar nicht betrifft, sondern wirklich die Grundzentren mit an den Tisch zu holen, die Expertise mit einzuholen? Platz ist da, Redebedarf ist da, wie es ja auch immer wieder durchscheint, auch bei den Debatten im Planungsverband. Was spricht jetzt konkret dagegen?
Birgit Hesse
Herr Albrecht, möchten Sie erwidern?
Rainer Albrecht SPD
Ja, natürlich.
Birgit Hesse
Bitte schön!
Rainer Albrecht SPD
Es ist ganz klar, Sie haben es – Ist das Mikro an? Ja. –, Sie haben es ja gerade erwähnt, im Planungsverband Rostock, Mecklenburg/Rostock zum Beispiel, würden von jetzt 30 Verbandsvertretern, würden es dann 44 sein. Das ist ein ganz klares Verschieben der Mehrheitsverhältnisse zugunsten des ländlichen Raumes. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und wir reden … (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thore Stein, AfD) Augenblick! Augenblick! Bleiben Sie doch mal ruhig! Hören Sie einfach mal zu! Und wir reden ja gerade davon, dass wir das Regionale Raumentwicklungsprogramm in Gänze überarbeiten müssen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) in Gänze überarbeiten müssen. Wir haben in Rostock auch Industrieanlagen, ne!? (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und wir werden auch irgendwann vor Rostock von der Küste aus (Zuruf von Horst Förster, AfD) Offshoreanlagen bekommen. (Zuruf von Thore Stein, AfD)
Birgit Hesse
Einen Moment, bitte!
Rainer Albrecht SPD
Und nichtsdestotrotz, …
Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Rainer Albrecht SPD
… es spricht doch …
Birgit Hesse
Herr Albrecht, bitte einen Moment! Wir sind im Instrument der Kurzintervention. Herr Schult hat gerade seine Meinung vorgetragen, und jetzt ist es Herr Albrecht, der erwidern kann. Bitte, Herr Albrecht!
Rainer Albrecht SPD
Und es spricht doch gar nichts dagegen, dass die Kreistage selbstverständlich die Vertreter der Grundzentren mit in die Verbandsversammlung wählen. Das können sie jederzeit machen. Immer, wenn die Wahlen anstehen, können sie auch ihre Vertreter wählen. Und es sind ja auch Vertreter der Grundzentren in den Regionalen Planungsverbänden, natürlich nicht so viele, wie Sie das gerne hätten, weil Sie sagen, damit wollen wir eben eine Mehrheit schaffen gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das habe ich jetzt nicht rausgehört.) Und das wollen wir nicht, und das werden wir Ihnen auch nicht durchgehen lassen. Und deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thore Stein, AfD: Das wissen auch die Wähler 2026.)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Waldmüller! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr … Da ist die Uhr noch. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich gibts nicht mehr viel zu sagen, weil bei der Ersten Lesung ja schon eigentlich alles gesagt wurde, aber ein paar Dinge muss ich, glaube ich, wiederholen, weil ich mit der Vorgehensweise, die Sie an den Tag gelegt haben, weil ich damit nicht einverstanden bin und das auch gesagt werden muss. Ihr Antrag suggeriert ja, dass, wenn also die Grundzentren mit aufgenommen werden, dass wir dann mehr Mitsprache in dem Planungsverband hätten, weil es draußen eine große Unzufriedenheit gäbe über die Vorgehensweise und dergleichen. In der Tat, die Unzufriedenheit im ländlichen Raum ist riesengroß, überhaupt keine Frage, dessen müssen wir uns auch annehmen, aber die Schlussfolgerung, dass wir dann die Grundzentren mit aufnehmen müssen, da können wir so nicht mitgehen, weil zum einen, wenn Sie die Grundzentren sehen, die ja heute schon sehr, sehr begrenztere Ressourcen haben … (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Gehen Sie in den Planungsverband! Ja, das ist ein Grund. Gehen Sie in die Planungsverbände oder gehen Sie zum Teil zu den Planungsverbandsmitgliedern und gucken dort rein, wie da die fachlichen Ressourcen sind! Das ist auch manchmal sehr begrenzt, wenn es da um Entscheidungen geht. Also insofern kann ich Ihnen da nicht zustimmen, weil auch Folgendes passiert: Uns ist es also wichtig, dass in der Tat bei den Ausweisungen der Windenergiegebieten die Interessen und Bedürfnisse der Gemeinden und der Umwelt natürlich wahrgenommen werden. Das ist das Grundinteresse, was wir alle haben. Gegen die Ziele, die mit dem Wind-an-Land-Gesetz vom Bund geschlossen worden sind mit diesen 2,1 Prozent – das habe ich beim letzten Mal schon ausgeführt, da kann ich für unsere Fraktion auch sprechen –, damit sind wir nicht einverstanden, weil wir auf installierte Leistung hätten zurückführen wollen. Also diese Vorgehensweise, die Gesetzgebung des Bundes, die ist auch nicht in unserem Sinne und die überfordert auch die Menschen, gerade mit dem unsäglichen Ausbau bei der Windenergie. Aber wenn wir 75 Grundzentren mit aufnehmen, was würde denn dann passieren, wenn also alles kleinteiliger wird, wenn also die eine Gemeinde über die andere Gemeinde mitentscheiden könnte? (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Dann würden Sie möglicherweise überhaupt keine Windeignungsgebiete mehr ausweisen. (Beifall Thore Stein, AfD – Rainer Albrecht, SPD: Genauso ist es.) Zu was führt denn das? (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Das wird … Ja, das wollen Sie, das ist klar. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber wir haben … (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das ist aber nicht die Intention, die wir brauchen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das heißt, Sie wollen mehr Zwang?!) Das ist nicht die Intention, die wir brauchen. Das führt eben dazu, dass Sie diese … Jetzt hören Sie zu, wo das dann hinführt! (Rainer Albrecht, SPD: Ja, zuhören wollen Sie auch nicht.) Dann führt das dazu, dass sie möglicherweise die 2,1 Prozent nicht erfüllen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ja, das ist Ihre Intention. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aber was passiert denn dann, wenn die 2,1 Prozent aufgrund der Bundesgesetzgebung nicht erreicht werden? (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Dann werden zusätzliche Gebiete im Außenbereich erschlossen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und dann haben Sie möglicherweise sogar mehr als 2,1 Prozent und Sie schießen sich ins Knie. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und das ist das, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Koplin, DIE LINKE: So ist es. – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Genau!) und das ist das, was nicht, auch nicht in Ihrem Interesse sein kann. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das kann auch nicht in Ihrem Interesse sein. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie erkennen das System nicht, Sie verstehen das nicht.) Nein, ich will überhaupt nichts abnicken. Ich habe meine Position zum … (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das, was Sie vorhaben, mit dem Ins-Knie-Schießen, das kann nicht Ihr Interesse sein, aber Sie suggerieren den Menschen draußen, (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Horst Förster, AfD) Sie suggerieren den Menschen, dass die AfD der Heilsbringer gegen die Windenergie ist, und das stimmt nicht! (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und darum sage ich jetzt … (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Warum wollte ich eigentlich noch etwas sagen? Ich habe gesagt, was mir nicht gefallen hat. Und zwar haben Sie, Sie haben es ja selbst erwähnt, Sie haben also alle Bürgermeister angeschrieben und haben denen mehr oder weniger – den Brief kenne ich, aber ich will den jetzt nicht zitieren –, aber Sie haben mehr oder weniger gesagt, also wir haben die Lösung, wir haben unseren Gesetzentwurf. Sie haben sehr selektive Informationen, die Sie da reingeschrieben haben, die eigene Person durch Manipulation und Information auch noch gestärkt. Sie haben eins nicht gemacht, Sie haben nur Ihre Position dargelegt, als die einzig, aus Ihrer Sicht die richtige, Sie haben aber die Position von anderen Fraktionen überhaupt nicht genannt, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dass man über, dass der Bürgermeister gar nicht entscheiden kann, wo soll ich denn jetzt nun hintendieren. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das haben Sie nicht gemacht! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Sie haben also ganz, ganz bewusst, ganz bewusst sogar die Fraktionen auch falsch dargestellt, und – Entschuldigung, also die anderen Fraktionen falsch dargestellt –, und in dem Sinne ist das keine ehrliche Art, damit umzugehen. Und ich kann also auch nur die Bürgermeister, wenn die jetzt hier zuhören, oder auch, ich mache es in persönlichen Gesprächen auch, kann ich nur auffordern, da nicht drauf reinzufallen, auf diesen Brief, weil es unterm Strich ja in der Form, wie Sie das wollen – weniger Windkraft – für Sie und für die Bevölkerung nach hinten losgeht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Torsten Koplin, DIE LINKE – Zuruf von Thore Stein, AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Waldmüller! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir eine Kurzintervention von Herrn Schult vor.
Enrico Schult AfD
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Waldmüller, Sie sprachen ja unseren Brief an. In der Tat, wir haben das Thema sozusagen jetzt hier ins Plenum gebracht, weil wir diese Regelungslücke sehen. Das Landesplanungsgesetz, das hätte jede Fraktion hier im Landtag auch aufgreifen können. Wir haben es gemacht als AfD. Wir haben das in Erster Lesung, habe ich das breit erklärt, hab drum gebeten, das im Ausschuss zu beraten. Da hätte man eine Expertenanhörung, hätte man dort anberaumen können, das wollten Sie jetzt nicht. Uns jetzt zu unterschlagen, wir wollen die Bürgermeister jetzt in die Irre führen, das weise ich entschieden von mir oder von uns als Fraktion, weil es ist doch so, es wird doch nicht alles rundheraus abgelehnt. Das Gremium ist breiter aufgestellt. Und Herr Albrecht hat ja entlarvend hier dargelegt, dass der ländliche Raum sich dann auflehnen würde. Ja, in der Tat, der ländliche Raum hat eine Repräsentationslücke (Rainer Albrecht, SPD: Ja, da verschieben sich die Mehrheitsverhältnisse gravierend.) in den jetzigen Planungsverbänden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und die wollen wir schließen. Und es geht nicht darum, jetzt per se die Windkraft jetzt komplett abzuschaffen oder dagegen vorzugehen, (Rainer Albrecht, SPD: Natürlich!) aber es geht darum, das Gremium breiter aufzustellen, dass die Bürgermeister mit am Tisch sitzen. Und Sie mögen ja vielleicht mit dem einen oder anderen Bürgermeister gesprochen haben, ich habe es auch getan, und da ist es in der Tat so, dass die sagen, ja, wir würden gerne mitentscheiden. Die haben die Ressourcen, der Planungsverband tagt drei- bis viermal im Jahr, die Ressourcen sind durchaus gegeben, aber aufgrund der jetzigen Situation ist es einfach geboten, diese Planungsverbände breiter aufzustellen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das haben wir mit unserem Brief bezweckt. Und wir haben natürlich auch extra drum gebeten, dass die Abgeordneten der anderen Fraktionen mit ins Boot geholt werden sollen, und das hat ja offenbar geklappt bei Ihnen. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD)
Birgit Hesse
Herr Waldmüller, möchten Sie erwidern?
Wolfgang Waldmüller CDU
In der Tat hat das geklappt. Also zum einen möchte ich mal klarstellen, dass ich die Auffassung von Herrn Albrecht mir nicht zu eigen mache, eine eigene Auffassung habe. Die habe ich auch beim letzten Mal und dieses Mal ausgelegt. Ich habe Ihnen erklärt, dass die Vorgehensweise, die Sie an den Tag legen, so, wie Sie es gerne haben möchten, unter Umständen zum Schluss nach hinten losgeht und sogar mehr als 2,1. Und deswegen ist es nicht zielführend und deswegen lehnen wir das auch ab.
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ich werde als Erstes einmal auf die CDU eingehen. Herr Waldmüller, beim letzten Mal habe ich es Ihnen schon gesagt, es scheint nicht angekommen zu sein, die Gesetzgebung vom Bund, dass das nicht in unserem Interesse wäre sozusagen, dass Sie lieber, oder in Ihrem Interesse wäre, dass Sie lieber Leistung statt auf Fläche fokussieren würden. Das ist am Ende dasselbe, weil Leistung geht auf Fläche, und die größeren Anlagen brauchen mehr Platz. Ich hoffe, dass wir uns da jetzt einig sind. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Das wollte ich aber noch mal betonen, weil es eben in der Debatte immer unter den Tisch fällt oder untern Tisch zu fallen scheint. (Rainer Albrecht, SPD: Weniger Anlagen auf der gleichen Fläche.) Wir können nicht auf den Flächen, die wir jetzt ausgewiesen haben, einfach größere Windräder hinstellen und dann haben wir am Ende eine viel größere oder proportional größere Energieausbeute. Zum AfD-Antrag, der vorliegt, oder zu dem Gesetzentwurf, der vorliegt, lässt sich vieles sagen. Am Ende – es ist schade, dass der Minister es nicht noch mal aufgeführt hat beziehungsweise können Sie das auch noch mal nachschauen in der Maisitzung –, es gibt ja Beteiligungswege, die, und das wurde auch ausgeführt, bisher gar nicht ausgeschöpft werden. Deswegen ist Ihr Antrag in diesem Sinne auch Populismus, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Erzählen Sie das mal den Bürgermeistern, dass das Populismus ist!) weil Sie nämlich einfach darauf hinwirken wollen, dieses Thema von 2,1 Prozent Landesflächenausweisung hier im Landtag noch mal hochkant stellen möchten. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wenn Sie hier, wenn Sie hier mit Aussagen um sich werfen wie die 1,5-Grad-Politik, dass sie ideologisch auf Bundesebene durchgesetzt werden soll, dann möchte ich Sie daran erinnern, dass es ein völkerrechtlich bindendes, internationales Abkommen darüber gibt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da ist doch gerade jemand ausgestiegen.) Und natürlich, selbstverständlich als Rechtsstaat, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) als Landtag hier werden wir genau dieses Abkommen umsetzen (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und unseren Beitrag dazu leisten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das versteht sich unter Demokratinnen und Demokraten von selbst. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dass Sie dann sagen, das sind die Leidtragenden der verfehlten Energiepolitik, da kann ich Ihnen nur sagen, das ist Ihr Verständnis. Ihr Verständnis ist, Windenergie, Energiewende, Klimaschutz, das ist Mist, davon kann keiner profitieren, das belastet die Menschen. Aber eigentlich geht es genau darum, es geht darum, dass die Demokratinnen und Demokraten hier zusammenkommen, dass man genau überlegt, wie kann man Menschen überzeugen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Versuchen Sie es doch mal!) wie kann man Menschen profitieren lassen von dieser Energiewende, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) wie kann man sie konstruktiv beteiligen, zum Beispiel an dem Ausbau der erneuerbaren Energien. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Da könnte man sich mal konstruktiv einbringen, statt immer weiter zu spalten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rainer Albrecht, SPD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dass Sie das nicht tun, das zeigt einzig und allein, dass Ihr Geschäftsmodell eben gespalten ist. (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD: Atome spalten, das ist unser Geschäftsmodell.) Das, was Sie wollen, ist Populismus, das ist, dass Sie den Keil in die Gesellschaft treiben wollen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) damit Sie sich dann abfeiern können über irgendwelche Umfrageergebnisse. Aber echte Lösungen, die haben Sie schlicht nicht im Gepäck. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und das macht so ein Antrag hier wieder einmal deutlich, denn am Ende ist es die Klimakrise, die die Menschen vor unvorstellbares Leid stellt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja. – Zuruf von Thore Stein, AfD) und zwar nicht nur irgendwo in Übersee, sondern auch ganz konkret in unserem Land. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Dürren, Extremwetter – wir haben es noch auf der Tagesordnung diese Woche, darauf haben Sie keinerlei Antwort, das ignorieren Sie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da machen Sie wieder mit der Angst Politik. Das ist Populismus, was Sie da machen!) Und das nehmen Sie, um Ihren eigenen politischen Vorteil daraus zu schlagen und den Leuten Angst zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hä?! Haben Sie doch gerade gemacht.) Und wir als Demokratinnen und Demokraten, wir müssen an dieser Stelle zusammenkommen, um genau in der Sache nach Lösungen zu suchen für die Menschen im Land, um die Probleme der Gegenwart, die Sie einfach schlicht nicht anerkennen, zu lösen, und vor denen Sie die Augen verschließen. Aber davor haben Sie wiederum Angst. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir haben keine Angst! Vor Ihnen schon gar nicht.) Das müssen Sie hintertreiben, weil am Ende laufen Sie nämlich sonst Gefahr, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ihr eigenes Geschäftsmodell zu zerstören. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Paul-Joachim Timm, AfD) Wenn Sie sich hier konstruktiv beteiligen würden und die Probleme endlich mal gelöst werden würden, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dann haben Sie nämlich keine Daseinsberechtigung mehr. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Vielen Dank! (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Halten Sie solche Reden in China auch?) In diesem Sinne, wir werden das selbstverständlich ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine spannende Debatte, die uns zum zweiten Mal ereilt zu diesem Thema. Ich denke, die ganzen Ausführungen vom letzten Mal, die muss man jetzt nicht noch mal wieder hervorkramen. Nichtsdestotrotz scheint es ja ein durchaus spannendes Thema mit vielen Auslegungsvarianten zu geben. Während von den GRÜNEN viel Angst ums Klima gemacht wird und die AfD an anderer Stelle wieder versucht, Ängste zu schüren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, wir haben Lösungen angeboten.) haben wir uns auch mal überlegt, wo wir das auch noch können, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber eigentlich würden wir ganz gerne einen anderen Weg gehen wollen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und zwar, wie man hier vernünftig rankommt. (Beifall René Domke, FDP) Wenn wir, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) wenn wir uns einfach mal den Realitäten tatsächlich stellen und dem ins Auge sehen, wissen wir, das, was momentan gerade beim Windkraftaufbau passiert – wir haben das auch beim Thema Denkmalschutz und Co gehabt –, das ist mittlerweile von einem übergeordneten nationalen Interesse, und das müssen wir hier auch anerkennen in Mecklenburg-Vorpommern. Da gibt es verschiedene Wege und Mittel, Varianten, die wir da kennen. Den Klimawandel, denke ich, da kann keiner irgendwie sagen, den gibt es nicht. Der ist tatsächlich da, das ist spürbar. Insbesondere die, die vielleicht auch schon mal älter sind, haben ja schon einiges jetzt hier mitgemacht. Und jetzt gibt es zwei Varianten: Wir müssen einmal die Treibhausgase reduzieren und zum anderen Anpassungsstrategien entwickeln, weil beides wird nötig sein, damit wir hier vernünftig vorwärtskommen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Aber vielleicht erst mal wieder zurück zum Thema: Gerade beim Thema Windkraftausbau – das ist ja das, was von der AfD hier im Wesentlichen herangezogen wird –, der Ausgleich der Interessen des ländlichen Raumes ist ja dann quasi nur ein Auswuchs davon, aber wir haben auch beim letzten Mal schon gesagt, das, was die Regionalen Planungsverbände machen, das ist so viel mehr als einfach nur Windkraftausbau. Und dem kann man jetzt nicht mit einer schnellen Änderung einfach mal gegenübertreten. Wo ich aber durchaus sagen würde, man könnte sich auch mal mit den Regionalen Planungsverbänden, der Zusammensetzung vielleicht noch mal ein paar Gedanken machen und dem, was da so noch kommt, dem stehe ich ja gar nicht ablehnend gegenüber. Ich weiß ja nicht, wer das so verfolgt hat, vor einigen Jahren hatte auch der Kreistag in Vorpommern-Greifswald beschlossen, insbesondere den Planungsverband Vorpommern in zwei eigenständige Regionale Planungsverbände aufzuteilen, zum einen, um dem regionalen Interesse vor Ort viel stärker Rechnung tragen zu können, das ist eine Variante, um dem Ziel näher zu kommen, zum anderen – und das schlage ich auch hier noch mal vor –, die Oberzentren, gerade Stralsund und Greifswald, sind offiziell ein verbundenes Oberzentrum, da hängen natürlich auch Mittel dran, das müsste man auch einmal aufteilen, womit wir natürlich a) mehr Finanzmittel, aber auch mehr Souveränität in die Regionen reinkriegen. Das hilft uns aber alles nichts bei dem Thema Windkraftausbau, weil das kommt, das müssen wir jetzt machen aus verschiedensten Gründen, da kommen wir einfach nicht dran vorbei. Das heißt also, wenn wir uns mit dem Thema „Regionale Planungsverbände, Planungen in diesem Land“ auseinandersetzen wollen, dann bin ich gerne dabei, aber immer alles nur der Windkraft unterzuordnen, an der Stelle bin ich tatsächlich raus, weil das ist eine irreführende Debatte. Und dennoch sehe ich da durchaus Handlungsbedarf (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und hätte da auch noch ein paar mehr Lösungsvorschläge, aber wir wollen das heute nicht überdehnen an der Stelle, die Argumente sind soweit ausgetauscht. Wir können dem so nicht zustimmen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2066. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2066 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2066 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2091. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2091 – In der 51. Sitzung des Landtages am 10. Mai 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! In der vergangenen Woche hat Innenminister Pegel in einer gemeinsamen Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission und des Innenausschusses den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 vorgestellt. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Doch eine der größten Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung wird im aktuellen Verfassungsschutzbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erwähnt: die AfD. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Surprise! Surprise! – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Thore Stein, AfD) Das hat vor allem rechtliche Gründe. Nach der aktuellen Fassung unseres Verfassungsschutzgesetzes darf der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit nur über gesichert verfassungsfeindliche Bestrebungen informieren. Liegen jedoch lediglich Verdachtsmomente vor, ist eine solche Information bislang nicht zulässig. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, das zu ändern und die Rechtslage bei uns an die im Bund und in 11 von 16 Bundesländern anzupassen. In ihren aktuellen Verfassungsschutzberichten stufen der Bund und drei Bundesländer die AfD als Verdachtsfall ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz begründet die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vor allem damit, dass in Verlautbarungen der Partei ein ethnisch-kulturell geprägtes Volksverständnis sowie fremden- und minderheitenfeindliche und muslim- und islamfeindliche Positionen zum Ausdruck kämen. Diese würden zentralen Wertevorstellungen, Werteentscheidungen des Grundgesetzes widersprechen. In Bremen hat das Landesamt für Verfassungsschutz den Bremer Landesverband der AfD als Verdachtsfall eingestuft, da dieser als organisatorische Untergliederung der Bundespartei deren politische Agenda mitbestimme und mittrage. In seinen Veröffentlichungen habe sich der AfD-Landesverband des in der ethnopluralistischen Ideologie der Neuen Rechten zentralen Narrativs des „Großen Austauschs“ bedient. Das Ziel dieser Weltanschauung, ethnisch und kulturell homogene Staaten zu schaffen, stehe im Widerspruch zur bestehenden pluralistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Das Brandenburgische Landesamt für Verfassungsschutz stuft den Landesverband der AfD Brandenburg als Verdachtsfall ein, da dieser seit 2017 zunehmend von der inzwischen formell aufgelösten AfD-Sammlungsbewegung „Der Flügel“ dominiert werde. Die AfD propagiere ein Politikkonzept, das primär auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten und politisch Andersdenkenden gerichtet sei. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thore Stein, AfD) Die Staatsbürgerschaft von muslimischen Deutschen werde infrage gestellt. Ihnen drohten bei konsequenter Umsetzung der von der AfD propagierten Positionen Massenabschiebungen. Das verletze, so der Brandenburgische Verfassungsschutz, alle Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Damit künftig auch in Mecklenburg-Vorpommern über Verdachtsfälle berichtet werden kann, beantragt meine Fraktion, die Vorschrift des Paragrafen 5 Absatz 2 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes nach dem Vorbild des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu ändern, und zwar dergestalt, dass die Verfassungsschutzbehörde die zuständigen Stellen und auch die Öffentlichkeit über Bestrebungen informiert, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, soweit hinreichend gewichtige, tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gibt keine!) Sehr geehrte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, die Information über die Einstufung einer Partei als Verdachtsfall, also darüber, dass mit Blick auf diese Partei tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen, soll die Öffentlichkeit in die Lage versetzen, Art und Ausmaß möglicher Gefahren zu erkennen und diesen in angemessener Weise zu begegnen, namentlich mit politischen Mitteln. Lassen Sie uns das auch in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Mucha. (Zuruf von Ralf Mucha, SPD – Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD Ralf Mucha , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch dieses Mal ablehnen, da sich an den Kernpunkten der Ablehnung seit der Landtagssitzung im Mai nichts geändert hat. (Torsten Renz, CDU: Nahezu!) Eine Novelle des Landesverfassungsschutzgesetzes kommt im kommenden Jahr. Das wurde jetzt bereits mehrfach kommuniziert. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Sonderbeauftragte für den Verfassungsschutz, der unter anderem die Strukturen und vor allem Prozesse im Landesverfassungsschutz von Mecklenburg-Vorpommern überprüft, wird auch die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der eingesetzten Expertenkommission begleiten. Anschließend steht auch die Überarbeitung an. Und sobald diese Überarbeitung da ist, sollten wir ausführlich und sachlich die Debatte im Ausschuss und im Landtag dazu weiterführen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis dahin steht im Rahmen der Parlamentarischen Kontrollkommission ein passendes Gremium zur Verfügung, das – wenn auch nicht öffentlich – Informationen liefert. Der Minister hat es in seiner letzten Landtagsdebatte auch klar gesagt, eine Berichterstattung über alle Verdachtsfälle kann schnell über ihr Ziel hinausgehen und Unwuchten im System riskieren. Wie ich schon eingangs erwähnte, lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer. Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Bereits in der Ersten Lesung wurde mehr als deutlich, was die GRÜNEN und vor allem Frau Oehlrich mit diesem Antrag bezwecken wollen. Verengt auf die Jugendorganisation „Junge Alternative“ hat Frau Oehlrich fast schon manisch die grün-verbale Keule gegen junge Menschen in unserem Land geschwungen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stigmatisierung von Heranwachsenden – verwerflich, aber von einer grünen Verbotspartei nicht anders zu erwarten, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Ich hatte schon im Mai ausführlich die Gelegenheit, bei der Ersten Lesung ausführlich zum Thema Verfassungsschutz auszuführen. Das muss ich an dieser Stelle nicht noch mal wiederholen. Kritik am Verfassungsschutz ist und bleibt jedoch notwendig, denn eine Behörde ist keinesfalls neutral, wenn sie, wie jüngst der thüringische Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer eindrucksvoll bewies, rund 20 Prozent der Menschen in unserem Land pauschal als „braunen Bodensatz“ bezeichnet. Ich hoffe, Herr Pegel, da sind wir uns einig, dass solch ein Verhalten einer staatlichen Behörde unwürdig ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, meine Damen und Herren, wir müssen mehr als wachsam bleiben, dass ein Verfassungsschutz eben keine parteipolitischen Ziele verfolgt und langsam, aber sicher zu einem Regierungsschutz mutieren könnte. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Frau Oehlrichs schlaflose Nächte setzen sich hingegen fort, immer noch keine offizielle Pressemitteilung zu der von ihr dämonisierten „Jungen Alternative“ in Mecklenburg-Vorpommern. Doch wer steckt eigentlich hinter dieser JA M-V? Frau Oehlrich wird sich diese Mühe nicht machen und interessiert sich auch gar nicht für die Schüler, Studenten und Arbeiter (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) hinter unserer Jugendbewegung hier in Mecklenburg-Vorpommern. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Sie, Frau Oehlrich, nutzen lieber die große Bühne für Ihren verzweifelten Fingerzeig (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und machen aus Ihrem Hass in diesem Plenum keinen Hehl. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und auch die Kritik an Ihren durchschaubaren und einseitigen Begründungen für diesen Antrag der übrigen Kollegen in der Ersten Lesung prallt an Ihnen einfach ab, Frau Oehlrich, wie die Realität an Ihrer linksgrünen Traumtänzerei. Schlaflose Nächte – und weitere werden folgen, Frau Oehlrich. Angesichts der aktuellen Umfrageergebnisse entlockt Ihre Agitation mir nur noch ein müdes Lächeln. Die AfD ist nun auch in Mecklenburg-Vorpommern stärkste Kraft (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und schließt zu den anderen ostdeutschen Bundesländern auf. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein riesiger Erfolg, Herr Damm, den wir auch Ihnen, den GRÜNEN in Land und Bund, zu verdanken haben. Sie, meine Damen und Herren von den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bleiben ein wichtiger, fester und integraler Bestandteil unseres Wahlkampfteams. Herzlichen Dank dafür! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Konsequenterweise ist auch im aktuellen Verfassungsschutzbericht nichts über die „Junge Alternative“ zu lesen, Sie haben es selbst erwähnt. Die JA hat auf Bundesebene geklagt und die zuvor erhobene Einordnung des Bundesamtes für Verfassungsschutz steht auf einem juristischen Prüfstand. Schon diese Einordnung kam einem Skandal gleich, meine Damen und Herren. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wäre gut dabei beraten, sich nicht von aufgehetzten und marginalisierten GRÜNEN treiben zu lassen, sondern besonnen und objektiv die Lage zu analysieren. (Heiterkeit bei Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann kommt nämlich sowohl das Landesamt für Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern wie wir hier zu dem Schluss, junge, politikinteressierte Menschen, welche die Heimat im Herzen tragen, sind förderlich für die Demokratie und Pluralität in diesem Land. Daher braucht es diesen Antrag nicht. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich tritt an das Präsidium heran.) Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es? Es geht darum, Verfassungsfeinde von rechts und links, die Bestrebungen haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage zu stellen, denen entschieden entgegenzuwirken. Darum geht es. Und ich kann es ehrlich gesagt nicht gutheißen und will es auch nicht nachvollziehen – ich habe das schon mal beim letzten Mal gesagt –, dass hier so getan wird vom Einbringer, als wenn in diesem Gesetzesentwurf drinsteht: AfD, AfD, AfD. Nein, es geht um Extremisten, deswegen habe ich das zu Beginn gesagt und wiederhole das gerne noch mal, von rechts – die klar die Mehrheit darstellen – und von links, diese entschieden zu bekämpfen und denen entgegenzutreten. Und um nichts anderes geht es bei diesem Gesetzentwurf. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn die Strategie in diesem Hause weiter so sein sollte, solche Debatten zu führen, polarisierend, um möglicherweise selbst davon politisch zu profitieren, dann, glaube ich, hat der eine oder andere die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt. Es geht darum, inhaltlich zu argumentieren, sich in Argumenten in schärfster Form auszutauschen, den Menschen zu erklären und die Menschen mitzunehmen. Und diese Art der Diskussion, glaube ich, führt nicht zu dem, was wir wollen, nämlich Feinde unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekämpfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Richtung der Koalition, auch mit dem Blick auf den Tagesordnungspunkt 2, da habe ich ja gesagt, es gab diese tolle Entschließung, habe gesagt, da haben Sie gepennt, da haben Sie sich nicht auf den Weg gemacht. Da wurde ja schulmeistermäßig dann erklärt, dass Sie nicht gepennt haben, sondern dass Sie einen anderen Weg wählen, indem Sie dann anrufen. Entweder hat in diesem Politikbereich derjenige das noch nicht erkannt oder, ich wiederhole meine Aussage, Rot-Rot hat gepennt. Das wäre nämlich genau die Gelegenheit gewesen, zum Beispiel bei diesem Gesetzentwurf eine Entschließung auf den Weg zu bringen durch Sie (Beifall René Domke, FDP) und zu sagen, die Richtung stimmt und bei der großen Novellierung werden wir das gemeinsam umsetzen. Dann hätte es eine große Zustimmung in diesem Parlament gegeben. Aber vielleicht sollten Sie dann auch in diesem Politikfeld sich dann aus dem Bereich des Bildungsministeriums beraten lassen, um so was nicht zu verpennen und eine Entschließung dann auf den Weg zu bringen. Unsere Verfahrensweise ist klar. Es ist alles gesagt. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel. Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie bereits zur Ersten Lesung halten wir auch heute Ihren Gesetzentwurf für nicht zustimmungsfähig, und zwar in zweierlei Hinsicht. Und da Wiederholung ja bekanntlich festigt, begründe ich Ihnen das gerne nochmals, versuche, mich dabei kurzzufassen. Sie wissen genau, dass eine Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes ansteht. Sie kennen die Ausführungen des Innenministers und des Sonderbeauftragten des Verfassungsschutzes hierzu. Also bringen Sie Ihre Vorschläge und Ideen ein, wenn sich das Parlament und der zuständige Fachausschuss mit der Überarbeitung des Landesverfassungsschutzgesetzes beschäftigen und das Gesamtwerk im Blick haben! (Zuruf aus dem Plenum: Ja.) Jetzt einzelne Paragrafen zu ändern, halten wir nicht für zielführend. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber, meine Damen und Herren, wir werden diesen Gesetzentwurf allerdings nicht nur aus formellen Gründen ablehnen. Ich halte ihn auch inhaltlich für nicht zustimmungsfähig, da er schlicht zu kurz gedacht ist. Der Innenminister hat es im Rahmen der Ersten Lesung ausgeführt, mit der Berichterstattung über Verdachtsfälle rutschen nicht nur Parteigliederungen der AfD in den öffentlichen Fokus des Geheimdienstes, sondern möglicherweise deutlich mehr „verfassungsfeindliche Bestrebungen“, in Anführungsstrichen. Und ich halte die Frage für durchaus heikel, ab wann der Verfassungsschutz öffentlich darüber berichten darf, wen er künftig möglicherweise als gesichert extremistisch betrachtet. Es müssen zur Beantwortung der Frage elementare Rechtsgüter in Einklang gebracht werden. Einerseits muss in unserer Gesellschaft vor tatsächlichen Gefahren für unsere Demokratie und Verfassungswerte gewarnt werden können, andererseits kann eine Erwähnung durch den Verfassungsschutz, egal, ob als Verdachtsfall oder als gesichert extremistische Bestrebung, immer auch weitreichende Folgen für die jeweils Benannten haben. Es muss sehr sorgfältig abgewogen werden, welche Rolle dem Geheimdienst bei dieser Berichterstattung zukommen sollte und wie es um die Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen steht, wenn Informationen nicht aus offenen Quellen gewonnen wurden. Und wer sich in der Geschichte umsieht, wird feststellen, dass es vor allem auch immer wieder antifaschistische und antikapitalistische Gruppierung und Vereinigungen waren, die – später oft gerichtlich bestätigt – zu Unrecht in Verfassungsschutzberichte aufgenommen wurden, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Gibt es auf der rechten Seite auch, Herr Noetzel.) weil sie eben keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgten. Und auch, wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern eine Leitung in der Verfassungsschutzabteilung haben, die versucht, verloren gegangenes Vertrauen durch seriöse Arbeit zurückzuerlangen, kann ich einen Hans-Georg Maaßen und den gesellschaftlichen Rechtsruck nicht ausblenden, wenn es um mehr Kompetenzen für den Verfassungsschutz geht. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ist denn Maaßen ein Verfassungsfeind für Sie?) Meine Damen und Herren der GRÜNEN-Fraktion, insbesondere mit Blick auf den Fall, den Sie ins Auge fassen, also die AfD und ihre parteiinternen beziehungsweise parteinahen Strukturen, stellt sich für mich umso mehr die Frage des Nutzens. Wir konnten doch der öffentlichen Berichterstattung zum Tag der offenen Tür des Landtages entnehmen, wie es die AfD mit den Demokratiefeinden hält. Es scheint ein sehr besonderes Vertrauensverhältnis zwischen der Fraktion und der zutiefst rassistischen und antidemokratischen Identitären Bewegung zu bestehen. Da sollte keiner zu sehr überrascht sein, wenn sich der Fraktionsvorsitzende von einem ehemaligen NPD-Kader und Vorsitzenden der Identitären Bewegung zu PR-Zwecken begleiten lässt. Diese Partei zeigt auch gar keine Scham mehr, diese demokratiefeindlichen Allianzen vor sich herzutragen. Da braucht es nicht den Verfassungsschutz, der Jahre später warnt, und zwar nur warnt. Wir sollten vielmehr Vertrauen in die Analysen zivilgesellschaftlicher und antifaschistischer Initiativen von Fachjournalisten und Journalisten (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) sowie der Wissenschaft stecken, die seit Jahren genau auf diese Gefahr für unsere offene Gesellschaft hinweisen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich wiederhole es gerne noch mal aus meiner letzten Rede: Mehr als zwei Jahrzehnte, nachdem antifaschistische Fachmagazine Recherchen über das Institut für Staatspolitik veröffentlichten und „Der rechte Rand“ 2020 sogar ein ganzes Buch unter dem Titel „Das IfS. Faschist*innen des 21. Jahrhunderts“ herausbrachte, kam auch der Inlandsnachrichtendienst jüngst zu dem Urteil, dass Götz Kubitschek und seine Jünger es mit der Demokratie nicht ganz so ernst nehmen. Für mein Empfinden sollte der Geheimdienst die Selbstzuschreibung des Frühwarnsystems nicht zu offensiv vor sich hertragen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie sind doch selbst beobachtet worden.) Ich gehe auch ganz fest davon aus, dass die Junge Alternative und „Der Flügel“, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) dessen braune Federn auch im Landtag rumliegen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) nicht die einzigen gesichert rechtsextremistischen Bestrebungen bleiben, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) die im Zusammenhang mit der AfD festgestellt werden. Eine gesonderte Berichterstattung über Verdachtsfälle des Landesverfassungsschutzes braucht es für diese Feststellung jedoch nicht. (Daniel Peters, CDU: Der Verfassungsschutz sollte Sie auch mal überprüfen.) Es braucht die Erkenntnis aller Demokratinnen und Demokraten, dass mit der AfD kein Staat zu machen ist und jegliche Zusammenarbeit eine Normalisierung bedeutet, (Stephan J. Reuken, AfD: Ihren Staat haben wir ja schon gesehen.) die auch einen Grund für den derzeitigen Höhenflug bedeutet. (Stephan J. Reuken, AfD: Wollen Sie es noch mal versuchen?) Die Berichterstattung des Verfassungsschutzes hilft da leider wenig, sondern stützt nur deren Opfermythos. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits bei der ersten Befassung mit dem Gesetzentwurf hatte ich ja eine Überweisung in die Ausschüsse angeregt. Der Vorschlag konnte sich leider nicht durchsetzen, wie so oft. Und einmal mehr wurden wir auf die geplante Novellierung verwiesen, dann könnte man ja über alles reden. Warum aber wir nicht auch einen Antrag oder – wie vorliegend – auch einen Gesetzentwurf der Opposition als Anlass nehmen können für die gemeinsame Beratung, diese Erklärung bleiben Sie von Rot-Rot wie immer schuldig. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das Thema Verfassungsschutzrecht ist eben sehr umfänglich, und die in diesem Zusammenhang ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen und ihre Folgen für das Landesrecht sollten mit angemessener Sorgfalt beraten werden. Meine Fraktion wird den Vorschlag unterbreiten, dass sich der Innenausschuss im Rahmen der Selbstbefassung einmal mit dem Landesverfassungsschutzgesetz auseinandersetzt. Auch wenn wir die Antwort ja schon kennen, sind wir auf die Begründung sehr gespannt. Vielleicht bekommen wir ja noch einen kleinen Vorgeschmack. Es ist ja noch nach mir Zeit zu reden. Aber zum Gesetzentwurf selbst: Nach meinem Dafürhalten ist eine Informationspflicht bei Vorliegen von Gefahren, so, wie es die aktuelle Gesetzesfassung auch hergibt, vollkommen ausreichend. Anders als das Vorliegen einer Gefahr, die anhand von konkreten Tatsachen auch belegbar ist, ist für uns der Begriff „Anhaltspunkte“ tatsächlich zu vage. Selbstverständlich hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran – und das ist hier auch diskutiert worden –, frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, wenn es Bestrebungen gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung gibt. Dabei ist es eigentlich völlig egal, ob vom Linksextremismus oder vom Rechtsextremismus. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass ja genau in dem Moment, in dem der Verfassungsschutz öffentlich mitteilt, eine Person oder eine Gruppierung richte sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, dass damit auch eine Stigmatisierung dieser Person oder dieser Gruppe einhergeht. Lassen sich diese Anhaltspunkte, die Vermutung, nicht auf objektive Tatsachen stützen, stellt sich möglicherweise auch die Annahme später als falsch heraus, als unrichtig heraus, als nicht mehr haltbar heraus, dann kann eine Stigmatisierung, die einmal erfolgt ist, schwer wieder behoben werden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Genau das schädigt die Demokratie.) Auf der anderen Seite – das ist auch ein Argument, was wichtig ist – ist es wenig sinnvoll, dass in einem hochsensiblen Bereich unterschiedliche Informationsnotwendigkeiten gesehen werden zwischen Bundesrecht und Landesrecht. Das ist noch weniger vermittelbar. Und 11 der 16 Bundesländer haben eine entsprechende Formulierung. Auch das müssen wir in die Überlegung mit einbeziehen, wie wir damit bundeseinheitlich möglicherweise umgehen können. Dem Hinweis des Ministers aus der Ersten Lesung möchte ich nur mal entgegentreten. Über die entsprechende Berichterstattung in der PKK sind eben nicht alle Fraktionen vertreten. Wir erfahren nichts aus der PKK, was ja auch Sinn und Zweck ist, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Willkommen im Klub!) aber dadurch, dass wir eben als Fraktion nicht teilnehmen können, kann man, (Thore Stein, AfD: Wir auch nicht, Herr Domke!) kann man auch nicht darauf verweisen, dass es dort eine entsprechende Berichterstattung gäbe. (Thore Stein, AfD: Das ist aber gemein, oder?!) Wir sollten dringend noch mal darüber reden, ob der Sitz nicht auch für die FDP-Fraktion möglich ist. (Thore Stein, AfD: Und für die AfD.) Wir bleiben dabei, dass wir eine sorgfältigere Betrachtung und Beratung brauchen im Ausschuss. Und ich glaube, sowohl Landesverfassungsschutzgesetz als auch Sicherheits- und Ordnungsgesetz brauchen eine dringende Überarbeitung. Anlass kann natürlich auch sein der Bericht, der ja zu erwarten ist, des Sonderbeauftragten für Verfassungsschutz, dass wir das als Grundlage nehmen, um in die weitere Beratung einzutreten. Ich will am Ende noch mal darauf eingehen, was hier schon wieder veranstaltet wird, meine Damen und Herren. Wir vertreten die Auffassung, jeder Extremist, jeder Fanatist ist Mist. Und dem müssen wir entschieden entgegentreten. Das ist keine Lex AfD, das ist auch keine Lex irgendeiner anderen Partei, sondern es geht hier darum, den Verfassungsschutz zu stärken – mit allen Mitteln –, aber eben auch keine Stigmatisierung vorzunehmen. Und deswegen bitte ich einfach darum, dass wir objektiv über die Dinge beraten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe … (Zuruf von Torsten Renz, CDU – Unruhe im Präsidium) Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Renz. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte hat jetzt aufgrund des Redners Herr Noetzel doch eine etwas andere inhaltliche Richtung genommen. Ich bin also dem Kollegen der FDP noch mal sehr dankbar, dass er auch eine gleiche oder ähnliche Position hat wie wir, dass es hier nicht um eine Lex geht, wie die auch immer heißt, die Partei, sondern es geht um Extremisten auf der linken und auf der rechten Seite, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ankämpfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und, Herr Noetzel, was Sie gemacht haben, was Sie gemacht haben und zum Schluss beklatscht wurden von der SPD, das kann ich mir nur so erklären, dass die nicht zugehört haben und aus Koalitionsraison immer klatschen. Aber wenn sie sich den Inhalt angehört hätten, nämlich, dass Sie den Gesetzentwurf ablehnen, weil Sie davon ausgehen, dass der Verfassungsschutz – ich übersetze das jetzt mal, Sie können das gerne noch mal klarstellen – politisch motiviert insbesondere Maßnahmen gegen (Horst Förster, AfD: Antifaschisten.) Linke, also Extremisten aus dem linken Spektrum, ausspricht, Maßnahmen, und deswegen lehnen Sie den Gesetzentwurf ab, und ich muss Ihnen sagen, das unterscheidet uns ganz klar. Sie haben das sogar anhand von Beispielen belegt, dass dann später Gerichte diese Maßnahmen wie auch immer aufgehoben haben. Da können wir doch froh sein, dass es so ist in einem Rechtsstaat. Aber Sie haben eine politische Vorverurteilung und Festlegung hier in den Raum gestellt, dass der Verfassungsschutz politisch motiviert gegen links Maßnahmen auf den Weg bringt, die dazu führen, dass Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich weiß nicht, welche linken Kräfte Sie meinen. Meinen Sie die politische, die Kommunistische Plattform? Meinen Sie die RotFüchse? Können Sie das mal ein bisschen genauer ausführen? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir bleiben bei der Position: Verfassungsfeinde von links und insbesondere von rechts, denen müssen wir entschieden entgegentreten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Wortbeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Noetzel vor. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Es wird nicht besser. – Horst Förster, AfD: Antifaschismus deckt alles.) Michael Noetzel , DIE LINKE: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! (Horst Förster, AfD: Sie bleiben Ihrer Geschichte treu.) Herr Renz, weil Sie mich ja aufgefordert haben, das klarzustellen, ich möchte es gerne klarstellen: Vor allen Dingen im Kopf habe ich den VVN-BdA, den Verein der Verfolgten und Bund der Antifaschisten, der als extremistisch sozusagen – oder als Verdachtsfall, glaube ich, sogar – ausgewiesen worden ist, der dadurch seine Gemeinnützigkeit verloren hat, eine Vereinigung, die seit 1975 sich dem Antifaschismus verpflichtet fühlt, der gegründet worden ist von Überlebenden und von Verfolgten des Naziregimes. (Horst Förster, AfD: Was heißt denn Antifaschismus für Sie?) Das habe ich zum Beispiel, diesen Verein habe ich zum Beispiel (Horst Förster, AfD: Das haben wir in Leipzig gesehen.) im Kopf gehabt, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) der sozusagen bundesweit, der hat ja Landesgliederungen, und der ist dadurch bundesweit sozusagen stigmatisiert worden. Ich habe Herrn Georg Maaßen im Kopf, wo gerade letzte Woche die Schlagzeile war, ob er nicht selber jetzt zum Fall für den Verfassungsschutz wird. Es ist, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ein Parteimitglied Ihrer Partei, (Sebastian Ehlers, CDU: Sprechen Sie es aus!) CDU/CSU. Wenn ich mir also anhöre, wie Ihre Mitglieder der CDU in Thüringen, Sachsen-Anhalt ganz offen darüber reden, mit der AfD in Zukunft zu koalieren und zusammenzuarbeiten, (Zuruf aus dem Plenum: Ach, Herr Noetzel!) dann, sage ich, habe ich Angst, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) dann habe ich Angst davor, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU – Glocke der Präsidentin) dann habe ich Angst davor, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hören Sie doch mal auf!) solchen Menschen so viel Macht zu geben. Und wir können gerne ins Jahr 2018 … Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment bitte! Einen Moment bitte, Herr Noetzel! Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind jetzt in der Kurzintervention. (Nikolaus Kramer, AfD: Die zwei Minuten, die sind um.) Das Wort hat der jetzt redende Herr Noetzel. Insofern bitte ich doch, von den störenden Geräuschen Abstand zu nehmen. Bitte schön! Michael Noetzel , DIE LINKE: Wir können ins Jahr 2018 gucken, nach Österreich, wo die FPÖ, die sogenannte Schwesterpartei der AfD, ihre Macht sehr missbraucht hat und zum Beispiel Hausdurchsuchungen beim Verfassungsschutz durchgeführt hat, um an Ermittlungsergebnisse ranzukommen. Und deswegen bin ich da sehr, sehr vorsichtig. – Danke schön! Präsidentin Birgit Hesse: Herr Renz, möchten Sie erwidern? Torsten Renz , CDU: Selbstverständlich, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Noetzel, aus meiner Sicht versuchen Sie, vom Thema abzulenken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ihre Grundaussagen, die Sie getätigt haben, warum Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen, die haben Sie auch nicht relativiert, nichts, sondern Sie haben einen Einzelfall benannt, das will ich Ihnen zugestehen, aber die Frage ist natürlich, ob Sie aus einem Einzelfall (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) als politischer Verantwortungsträger in Deutschland den Grundsatz ableiten können, von Ihrem Einzelfall einen Grundsatz ableiten und damit unsere Institution, den Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern oder auch in Deutschland, diese Unterstellung dann in der Gesamtheit zu geben. Und das weise ich entschieden zurück. Genauso argumentieren Sie mit einer einzelnen Person. Auch das hat mit verantwortungsvoller Politik nichts zu tun. Wenn Sie schon eine Partei da nachher, damit versuchen, hier zu suggerieren, dass über eine Person Maaßen sofort die CDU in Gänze gemeint ist, dann will ich das entschieden zurückweisen. Da sollten Sie vielleicht in Ihrem Bereich mit Frau Wagenknecht sich etwas mehr auseinandersetzen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich sage Ihnen nur, Ihre Grundaussage, die Sie getätigt haben, muss entschieden zurückgewiesen werden. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Es geht um die Feinde der Demokratie von links und besonders von rechts, weil ich genau weiß, dass die, was die Anzahl betrifft, noch größer sind. Aber einen Einzelfall dann zu nehmen und generell das System der freiheitlichdemokratischen Grundordnung, so, wie wir ja organisiert sind, infrage zu stellen, muss zurückgewiesen werden. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2091. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2091 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und teilweise Zustimmung durch die Fraktion der CDU, Enthaltung durch die Fraktion der FDP und einer Abgeordneten der Fraktion der CDU, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2091 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2107. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2407 vor. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2107 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/2407 – In der 51. Sitzung des Landtages am 10. Mai 23 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich höre und sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der CDU Herr Ehlers. Sebastian Ehlers , CDU: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wichtig die Rechte von Abgeordneten sind und von Fraktionen, konnten wir letzte Woche alle im Bund sehen und in Karlsruhe, als dort der Kollege Heilmann mit seinem Antrag Erfolg hatte und das unsägliche Gesetzgebungsverfahren dort zum Thema Heizungsgesetz gestoppt wurde. Und das zeigt einmal mehr, wie wichtig auch Minderheitenrechte sind. Und uns gehts heute hier in Zweiter Lesung – ich kann ja nicht Bezug nehmen auf eine Ausschussberatung, auf eine Anhörung, weil Sie als Koalition diese abgelehnt haben, die Verweisung, deswegen nehme ich natürlich Bezug auf die Erste Lesung –, uns gehts hier als gemeinsame Antragsteller mit FDP und GRÜNEN darum, dass dieses Instrument der abstrakten Normenkontrollklage gestärkt wird, hier, dass Gesetze der Landesregierung auf ihre Verfassungskonformität zu überprüfen sind. In unserem demokratischen System ist die Gewaltenteilung ein zentraler Bestandteil. Und auch allen Unkenrufen zum Trotz, glaube ich, kann man sagen, dass sich dieses System auch bewährt hat, dass wir eine starke und unabhängige Gerichtsbarkeit haben. Und parlamentarische Opposition braucht Zugang zu dieser Gerichtsbarkeit und hier in diesem vorliegenden Fall zum Landesverfassungsgericht. Und auch wenn es weitere Zugangswege gibt, die nicht von der Antragsberechtigung einer abstrakten Normenkontrolle abhängen, sind diese Zugangswege ungleich schwieriger. Wir schlagen vor, statt des bisherigen einen Drittels das Quorum abzusenken auf ein Viertel. Ich habs in der Ersten Lesung gesagt, wiederhole es aber gerne noch mal, denn Wiederholen festigt ja bekanntlich: Das Quorum von einem Drittel der Mitglieder des Landtages ohne weitere Zulassungsmodalitäten gibt es nur noch in drei Bundesländern – in Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Mecklenburg-Vorpommern. In Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Bund gilt als Voraussetzung für den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle ein Viertel der Mitglieder, in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen ein Fünftel der Mitglieder des Landtages, in Rheinland-Pfalz ist sogar jede Fraktion antragsberechtigt, in Schleswig-Holstein ein Drittel der Mitglieder oder zwei Fraktionen beziehungsweise eine Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter und in Hessen genügt ein Zehntel der Mitglieder des Landtages für die Antragsberechtigung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Parlament hat sich verändert seit der Landtagswahl. Der Landtag ist größer und bunter geworden, zwei Fraktionen mehr. Und deswegen, glaube ich, ist es angemessen, heute hier auch neu zu beraten und neu zu entscheiden. Und auch wenn ich wenig Hoffnung habe, dass ich mit meinen Argumenten die Koalition überzeugen konnte, habe ich die stille Hoffnung, denn ich weiß ja, Sie haben Wünsche, was das Thema Landesverfassung angeht, wir haben Wünsche, was das Thema Landesverfassung angeht. Und von daher, auch wenn Sie heute unseren guten Gesetzentwurf hier ablehnen werden, habe ich die berechtigte Hoffnung, dass wir uns zu dem Thema hier bald wiedersehen werden. Und in diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte und auf die Diskussion. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr da Cunha. Philipp da Cunha , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegt hier in Zweiter Lesung ein Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung vor – einer von vielen. Vor zwei Monaten haben wir an der Stelle noch über das 30-jährige Jubiläum, das beginnende, gesprochen, wie vor 30 Jahren im Landtag das vorläufige Inkrafttreten realisiert wurde. Und im kommenden Jahr feiern wir dann die Volksabstimmung. Seither gab es viele Versuche, die Verfassung zu ändern. In den letzten Monaten gab es einige mehr. In meiner Rede zur Ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf bin ich auf die in der letzten Wahlperiode geführte Debatte eingegangen rund um die Absenkung dieser Zugangsvoraussetzung für die abstrakte Normenkontrolle. Schon in der damaligen Debatte in der letzten Legislatur haben wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen – damals auch bei der CDU Dr. Manthei, aber auch unsere jetzige Kollegin und frühere Justizministerin Frau Hoffmeister – unsere Ablehnungsgründe vorgetragen. Meine Damen und Herren, das Recht auf Beantragung einer abstrakten Normenkontrolle stellt kein klassisches Minderheitenrecht dar und dient auch nicht der Wahrung der Oppositionsrechte. Dafür gibt es das Organstreitverfahren. Die abstrakte Normenkontrolle hat eine völlig andere Zielrichtung. Sie dient dem Zweck, verfassungswidriges Landesrecht zu verhindern. Sie ist damit reine Rechtskontrolle. Um einem Missbrauch durch Minderheiten vorzubeugen, haben die Mütter und Väter unserer Landesverfassung dieses Quorum als Zugangshindernis eingeführt. Meine Damen und Herren – das habe ich auch in der vergangenen Sitzung schon gebracht, das hat auch die Kollegin Frau Hoffmeister als damalige Justizministerin vorgetragen –, die Quoren, die in unserer Verfassung sind, dienen dazu, und das sagt auch ein Lehrer aus der Weimarer Republik, einen Missbrauch von Minderheitenrechten zu verhindern. Man mag über die Höhe dieser Hürden diskutieren, das sprechen wir auch gar nicht ab, aber zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir keine Notwendigkeit, in diesem einzelnen Punkt die Verfassung zu ändern und die so wichtige und verfassungsmäßige Abwägung neu vorzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht betont dazu auch in einer Entscheidung vom 3. Mai 2016, ich zitiere: „Der Verfassungsgeber hat den Belang des Minderheitenschutzes auf der einen Seite und der Gefahr des Missbrauchs von Minderheitenrechten, die ihm noch aus Zeiten der Weimarer Republik vor Augen stand, auf der anderen Seite … erkannt und gegeneinander abgewogen.“ Meine Damen und Herren, wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster. Horst Förster , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will mich kurzfassen, weil, was nun die Absenkung auf ein Viertel anbelangt, alles Notwendige gesagt ist. Ich wundere mich eigentlich wirklich, wieso man mit Überzeugung glaubt, einer solchen Änderung widersprechen zu können. Sie haben gehört, was in anderen Bundesländern vorliegt. Missbrauch, Missbrauchsgefahren bestehen immer, aber da kann man in vielerlei Hinsicht begegnen. Da könnte das Verfassungsgericht auch mal hier und da Gebühren auswerfen. Und vor allem, es geht ja um die Normenkontrollklage, also die Frage, ob im Einzelfall ein Gesetz mit der Verfassung übereinstimmt. Und es ist doch ganz einfach: Wenn man alles richtig macht und verfassungstreu ist, dann braucht man auch eine solche Normenkontrollklage nicht zu fürchten. Wir meinen allerdings, dass nicht nur die Absenkung stattfinden soll, sondern dass der Zugang auch den einzelnen Fraktionen gewährt werden soll, und zwar mit der ganz schlichten Überlegung: Es kann doch sein, auch wenn das vielleicht so in einer gut funktionierenden Demokratie eigentlich nicht üblich sein sollte, dass sich in der Fülle der Fraktionen einige zusammentun und sich in einem einig sind, nämlich alles, was die andere Fraktion macht, ablehnt. Das haben wir ja hier gesehen, als es darum ging, im Zusammenhang mit dem MV-Schutzfonds die Gesetzwidrigkeit gewisser Haushaltsgesetze festzustellen, wo eine Fraktion hier im Hause völlig klar mit uns der Meinung war, dass das verfassungswidrig ist. Und mittelbar wurde uns ja recht gegeben, auch in einem Organstreitverfahren. Aber manche verstehen ja Demokratie eben auch so, dass es also sozusagen, sie bezeichnen sich auch noch als Leuchttürme von Demokraten, wenn man grundsätzlich auch gegen die eigene Überzeugung alles ablehnt, weil es von einer bestimmten Seite kommt. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Und insofern würden wir tatsächlich im Sinne einer vernünftigen Demokratie und auch der Möglichkeit, wenn es angebracht ist, Rechte wahrzunehmen, das auch für die Fraktionen befürworten. Das wäre dann eine breite Möglichkeit, wohl auch ohne große Abstimmungen und künstliche oder wie auch immer, jamaikaähnliche Bündnisse müssten dann nicht geschmiedet werden, sondern jede Fraktion könnte – Fraktionen haben ja besondere Rechte –, könnte für sich entscheiden, ob man diesen Weg gehen soll. Und ich bin überzeugt, dass jeder doch eigentlich, wenn dieses Recht bestünde, da mit Verantwortung und Augenmaß davon Gebrauch machen würde. Ja, Sie haben jetzt also … Ich frag mich natürlich bei dem Ganzen jetzt, wie Sie, also die anderen Oppositionsparteien, wie Sie nun das Kunstwerk fertigbringen wollen, unseren Änderungsantrag abzulehnen, denn nach den bisherigen Bräuchen ist das ja zu erwarten, unabhängig davon, ob Sie das für richtig/falsch halten oder ob es gerade für Sie auch sehr günstig ist. Also da bin ich mal sehr gespannt. Ich will aber, wie gesagt, mich kurzfassen. Wir sind der Meinung, dass über die Absenkungen hinaus auch die Fraktionen die Möglichkeit haben sollten, eine Normenkontrollklage zu erheben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin. Torsten Koplin , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befinden uns in der Zweiten Lesung. In der Ersten Lesung hat mein Kollege Michael Noetzel unsere Positionen vorgetragen. Sie haben sich insofern nicht geändert. Ich will nur noch mal einen Blickwinkel wagen zu den Argumenten, die Herr Ehlers und Herr da Cunha vorgetragen haben – kommen ja zu unterschiedlichen Schlüssen, aber begann ja damit, das Instrument der Normenkontrollklage zu würdigen. Das möchten wir auch tun, ist aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument in einer funktionierenden Demokratie, und es ist ein mögliches Korrektiv, und es ist ein Mittel der Rechtskontrolle. Das ist hier gesagt worden. Diese Argumente bekräftigen wir. Und insofern lässt sich abwägen, und das machen wir: Was spricht eigentlich dafür, das Quorum abzusenken, und was spricht dagegen? Es gibt Argumente, die dafürsprechen, es gibt Argumente, die dagegensprechen. Gründe, das Quorum zu senken, kann man formal herleiten, weil es andere so auch machen. Das ist hier auch in der Begründung mit dargelegt worden, aus unserer Sicht nicht überzeugend, weil wir in der Verantwortung stehen zu schauen, was für dieses Land aus unserer Sicht und unserer Einschätzung das Richtige ist. Und substanziell, was spricht dafür? Gegebenenfalls, wenn wir zu der Erkenntnis gekommen wären, dass das Kräfteverhältnis zwischen Regierung und regierungstragenden Fraktionen und Oppositionen derartig beschädigt wurde, dass es mehrere Anhaltspunkte geben würde, dass hier lax mit Verfassungsrecht umgegangen wird. Ich will mich nachher abschließend noch mal ganz kurz dazu äußern. Ich denke, das ist nicht der Fall. Es gibt eben auch gute Gründe, es so zu belassen. Formal, weil es sich bewährt haben könnte durchaus über 30 Jahre Verfassung. Und die Praxis ist sozusagen, oder diese Praxis ist erprobt, aber wir haben in jüngerer Zeit eben auch Erfahrungen gemacht, die das auf den Prüfstand stellen. Und was ein Grund sein kann, es so zu belassen, wenn es dazu führen würde, ein solch abgesenktes Quorum, dass jedes politische Unbehagen dann letztendlich von hier aus überantwortet wird dem Landesverfassungsgericht, es möge eben die Verfassungskonformität überprüfen. Und wir sind der Meinung, es ist angebracht, das abzuwägen, sind im Moment der Auffassung, genauso, wie Herr da Cunha vorgetragen hat, dass wir dem nicht zustimmen werden. Herr Ehlers hatte aber schon gemutmaßt, wir werden selbstverständlich über Fragen der Fortentwicklung der Verfassung reden und insofern da auch nichts ausschließen wollen. Aber was das betrifft, lassen Sie mich zwei Dinge mit einer Nachdenklichkeit versehen hier ansprechen. Ich nehme wahr, dass im politischen Raum, nicht nur hier, sondern auch vor allen Dingen in der dann medialen Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt wird, dass sowohl die Landesregierung als auch die Koalitionspartner en masse Verfassungsbrüche begehen würden. Wir werden inflationär mit dem Vorwurf, nicht verfassungstreu zu sein, konfrontiert. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich finde, das beschädigt unsere politische Kultur. (Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und René Domke, FDP) Und es macht mir zunehmend Sorge, dass das in dieser Art und Weise vorgetragen und politisch manifestiert wird. Und noch etwas, und das sage ich eben in Bezug, weil das vorhin schon mal so hochnäsig vorgetragen wurde, wären nicht mehr viele LINKE hier: Wir haben bei der letzten Wahl 9,9 Prozent gehabt. Das ist ein Fakt, mit dem wir umgehen müssen, wie alle anderen auch mit dem Fakt umgehen müssen, welchen Zuspruch sie in der, bei der letzten Wahl hatten. Und ich nehme aber wahr, dass einige meinen, unabhängig von dem, was die Wählerinnen und Wähler votiert haben, immer, ob, seien das Redezeiten oder andere parlamentarische Instrumente, immer ein Stückchen mehr haben wollen vom Ende, ein bisschen mehr abschneiden wollen. Das ist machtpolitisch nachvollziehbar, aber ganz ehrlich, ich finde, das zeugt von mangelnder Demut. Und ich finde, das ist unser Umgang mit unserem Wahlergebnis, anzuerkennen, über 90 Prozent wollten uns nicht. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und ich kann dann nicht hier so tun, als wäre dies nicht eine Tatsache. (René Domke, FDP: Es geht hier ums Landesverfassungsgericht.) Also muss ich durch die praktische Politik und Überzeugungskraft versuchen, ein anderes Ergebnis zu erzielen. (René Domke, FDP: Es geht hier um das Landesverfassungsgericht.) Aber zu versuchen, über Geschäftsordnungswege und Verfassungswege das auszuhebeln, das halte ich für nicht gut. Ist eine Nachdenklichkeit. Danke, dass Sie mir zugehört haben! Lasst uns darüber reden! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach Artikel 2 unserer Landesverfassung ist Mecklenburg-Vorpommern „ein republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat“. Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem „die Ausübung der Staatsgewalt rechtlich gebunden ist … Die rechtliche Regelung des Staat-Bürger-Verhältnisses macht aus dem Untertanenverhältnis ein Rechtsverhältnis mit gegenseitigen Rechten und Pflichten“, schreibt der Staatsrechtler Hartmut Maurer treffend, und weiter: „Der Staatsbürger wird als Person und damit als Rechtssubjekt anerkannt.“ In einem Rechtsstaat ist die Gesetzgebung an die Verfassung und insbesondere die darin gewährleisteten Grundrechte gebunden. Durchgesetzt werden kann diese Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung vor dem Landesverfassungsgericht unter anderem mit einem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle. Im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle wird geprüft, ob eine Norm inhaltlich mit höherrangigem Recht, insbesondere mit den in der Verfassung gewährleisteten Grundrechten vereinbar ist. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt darauf ab, das für einen Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle erforderliche Quorum von einem Drittel der Mitglieder des Landtages auf ein Viertel zu senken. Wenn wir das für eine abstrakte Normenkontrolle erforderliche Quorum absenken, sie also einfacher machen, intensivieren wir dadurch den Schutz der Rechtsordnung und stärken damit die Grundrechte der Bürger/-innen unseres Landes. Einen ganz … (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Einen ganz konkreten Anlass, dies zu tun, bieten die aktuell laufenden Beratungen über den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben. Mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben und mehrere Vorschriften des SOG M-V für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzentwurf, den die Landesregierung im Mai dieses Jahres in Reaktion auf den Beschluss vorgelegt hat, ist in der vergangenen Woche in der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss deutlich kritisiert worden. Mithilfe der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Befugnisse, darunter die Befugnis zur Wohnraumüberwachung, zur Onlinedurchsuchung und zur Telekommunikationsüberwachung, kann die Polizei intensiv in die Privatsphäre der Bürger/-innen eingreifen. Solche Eingriffe dürfen nach unserer Verfassung nur unter strengen Voraussetzungen für zulässig erklärt werden. Die Sachverständigen Dr. Anna Luczak und Dr. Mayeul Hiéramente trugen vor, dass die Eingriffsschwellen für die im Entwurf der Landesregierung geregelten Grundrechtseingriffe nach wie vor zu niedrig seien und daher nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügten. Um zu gewährleisten, dass möglicherweise verfassungswidrige Gesetze vor dem Verfassungsgericht überprüft werden können, ist eine Absenkung des Quorums für die abstrakte Normenkontrolle unbedingt geboten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Ehlers, CDU, und René Domke, FDP) Für den Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle – Pardon – braucht es im Bund und in 13 Bundesländern von 16 lediglich ein Quorum von einem Viertel der Abgeordneten oder weniger. Lassen Sie uns jetzt nachziehen und auch bei uns das Quorum senken! Das wäre ein konkreter Beitrag zum Schutz unserer Rechtsordnung und der Grundrechte der Bürger/-innen unseres Landes. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch hier bereits die Erste Lesung, oder ich möchte verweisen auf meine Rede der Ersten Lesung. Eine wirkungsvolle Opposition ist für die Demokratie unerlässlich. (Torsten Renz, CDU: Sehr guter Satz.) Der Opposition kommt die Kontrolle des Regierungshandelns zu. Und ob Sie es nun anerkennen wollen oder nicht, das ist fakt, das Schwert der Opposition ist sehr stumpf. Und es ist ja leider so, per Definition hat leider die Opposition nicht die Schlagkraft, eigene Gesetzentwürfe und Anträge allein durchbringen zu können. Und Sie machen es ja auch besonders schwer, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, dass man überhaupt mal irgendetwas durchbekommt, und wenn es auch nur die Überweisung in einen Ausschuss ist. Und gerade in einem Bundesland, wo wir vielleicht aufgrund der damals bestehenden Großen Koalition immer wieder Probleme hatten, dass die Opposition auch mal durchdringen konnte, ist es umso wichtiger, dass man mal darüber diskutiert, welches Quorum denn nun eigentlich das entscheidende sein soll, damit Minderheitenrechte der Opposition auch gewahrt bleiben. Und genau diese Diskussion müssen wir hier führen. Was das mit Ihrer Nachdenklichkeit zu tun hat, sehr geehrter Herr Koplin, das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Sie haben ja hier etwas geschildert, wo ich mich doch sehr wundern muss. Wir leben ja immer noch in einem Rechtsstaat. Und es ist ein Minderheitenschutz, wenn wir genau darüber reden wollen, wie schnell wir in eine abstrakte Normenkontrolle hineinkommen können. Dass das notwendig ist, haben sehr, sehr viele Gesetze des Landes auch schon in vorherigen Legislaturperioden bewiesen, denn sie wurden vom Landesverfassungsgericht durchaus häufiger kassiert. Und Ihre Nachdenklichkeit kann ich, wie gesagt, nicht nachvollziehen. Wenn Sie tatsächlich meinen, dass Sie nur verfassungskonforme Gesetze machen, dann sollten Sie doch froh sein, wenn Sie das Gütesiegel des Landesverfassungsgerichtes bekommen. „Verfassungsproof“, das ist vielleicht etwas, was Sie sich dann auf Ihre Gesetze stempeln könnten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wovor haben Sie denn Angst, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir haben keine Angst.) dass das Landesverfassungsgericht die Regeln kippt?! So, und genau da müssen wir doch ansetzen. Genau da müssen wir ansetzen. Sie mit Ihrer Übermacht, die ja fast alles ablehnt, was wir vorschlagen, da müssen Sie sich doch nicht wundern, dass wir Interesse daran haben, landesverfassungsrechtlich (Zurufe von Henning Foerster, DIE LINKE, und Torsten Koplin, DIE LINKE) überprüfen zu lassen, was Ihre, wie Ihre Gesetze gestrickt sind. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Man muss doch auch Mehrheiten anerkennen, oder nicht?) Sie sehen doch manchmal, in welchem Eiltempo wir hier Gesetze durchwinken, da können Sie mir doch nicht erzählen, dass Sie die Verfassungsmäßigkeit bis zu Ende durchdacht haben! Also, meine Damen und Herren, ich denke, wir sollten uns das Beispiel nehmen an anderen Bundesländern. Wir haben es ja schon aufgezählt bekommen. Ich will das nicht alles noch mal wiederholen. Da gibt es noch ganz andere Quoren, die man diskutieren könnte. Lassen Sie endlich zu, dass die Opposition ihre Arbeit auch machen kann, ohne dass sie vielleicht auf Partner angewiesen ist, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) mit denen wir eben, wenn wir mit denen zusammenarbeiten würden, dann würde genau das Geschrei von dieser Seite wieder losgehen! Das heißt, es ist ja gar nicht möglich, dass man anders ein Quorum erreicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch! Einfach machen!) Und ein Drittel ist ein Drittel, ist eben eine unüberwindbare Höhe, damit machen Sie eine abstrakte Normenkontrolle faktisch unmöglich. Und deswegen ist es richtig, dass wir das eingebracht haben. Deswegen ist es richtig, dass wir dem auch als Demokraten zustimmen sollten. Sie haben doch nichts zu befürchten, außer einen Spruch eines Richters oder eines Gerichtes. Und wenn Sie das befürchten, dann haben Sie Probleme im Rechtsstaat. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2107. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Hierzu … (Horst Förster, AfD: Änderungsantrag!) Hierzu liegt Ihnen ein Änderungs… Immer mit der Ruhe! Ich rede schon relativ schnell, noch schneller geht es nicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2407 vor, den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 8/2407 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der … (Horst Förster, AfD: Ist das nicht schlimm? Das ist ja geradezu peinlich.) Wir sind in der Abstimmung! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2407 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer den Artikeln 1 bis 3 sowie der Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/2107 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2107 abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der AfD hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/2408 zum Thema „Die Bürger von Upahl an Entscheidungen beteiligen – Grenzen schützen – gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirken“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 7 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung des Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 8/2302. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 8/2302 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerpräsidentin Frau Schwesig. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir beraten heute über den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Ich hatte diesen angekündigt. Er ist eine direkte Reaktion auf die Unregelmäßigkeiten und Vorkommnisse beim rbb sowie auch beim NDR. Die Sendeanstalten selbst haben die Vorkommnisse untersucht und entsprechend reagiert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein!) Die Länder sind sich einig, dass auch Neuerungen von außen nötig sind, um zu verhindern, dass Derartiges wieder passiert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Pflicht zur Einhaltung journalistischer Standards und Grundsätze und muss Verletzungen dieser vorbeugen. Und dazu gehört auch die Aufgabe, mit den Geldern, die er aus den Rundfunkbeiträgen erhält, sorgfältig umzugehen. Um dies alles nachhaltig sicherzustellen, liegt Ihnen nun der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag vor. Wie ist das Verfahren? Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz am 16. März 2023 dem Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages zugestimmt und diesen im Umlaufverfahren bis zum 17. Mai 2023 unterzeichnet. Und die Neuregelung soll nach der Ratifizierung durch die 16 Landesparlamente spätestens zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Und deshalb legen wir Ihnen als Landesparlament diesen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag vor. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Regeln zur Transparenz und Compliance für den öffentlichrechtlichen Rundfunk sind hier noch weiter entwickelt und klarer formuliert. Mit dieser vierten Änderung fügen wir dem Medienstaatsvertrag verpflichtende Standards hinzu. Künftig sehen die Paragrafen 31a bis 31e insgesamt fünf neue Basisregulierungen im Sinne einheitlicher Mindeststandards bei allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor, und zwar in den Bereichen Transparenz, Compliance, Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen, Gremienaufsichten und Interessenkollisionen. Ich fasse die wichtigsten einmal zusammen: die Pflicht zur Veröffentlichung von Organisationsstrukturen, Gehältern und Nebeneinkünften von Führungskräften und Zahlungen, die beim Ausscheiden aus Tätigkeiten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vereinbart werden. Die Sendeanstalten werden verpflichtet, ein zertifiziertes Compliance-Management-System einzurichten und einen Compliance-Beauftragten bei jeder Anstalt einzusetzen. Ebenso werden die Sendeanstalten Ombudspersonen beauftragen als externe Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise. Auch für die Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen gelten die neuen Regeln zur Transparenz und Compliance. Dazu kommen Berichtspflichten in diesen Bereichen. Es gibt nun einheitliche Vorgaben für die Besetzung und die Fachkompetenz der Mitglieder von Aufsichtsgremien. Dazu gehört auch die Pflicht zur Fortbildung für die Mitglieder der Gremien. Darüber hinaus werden einheitliche Standards zur Vermeidung von Interessenkollisionen bei Mitgliedern der Kontrollgremien festgelegt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Zeiten des Populismus, in Zeiten einer Vielzahl ungeprüfter, nicht sorgfältig recherchierter oder bewusster falscher Informationen brauchen wir mehr denn je verlässliche, unabhängige und qualitäts- und verantwortungsbewusste Medien. Wir brauchen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir wollen ihn zukunftsfest machen. Wir wollen eine umfassende Reform der Öffentlich-Rechtlichen, auch im Interesse eines stabilen Rundfunkbeitrags. Ich begrüße sehr, dass die Rundfunkkommission einen Zukunftsrat berufen hat, um die angestoßenen Strukturreformen noch energischer voranzutreiben. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, berechtigte Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss aber ernst genommen werden und aus Fehlern muss gelernt werden, gerade damit er in Zukunft gut aufgestellt ist. Mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag tun wir genau dies im Bereich der Transparenz und Compliance und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes. Thomas de Jesus Fernandes , AfD: Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag soll mehr Transparenz schaffen. So! Nun hat der NDR auf seiner Seite selber auch diesen Button „Transparenz“. Klickt man da rauf, bekommt man tatsächlich ganz viele Informationen. Aber was politische Einflussträger betrifft, meine Damen und Herren, da scheut man sich – zu Recht wahrscheinlich, wenn man guckt, wer da wo ist und wer parteipolitisch verstrickt ist dort in den Aufsichtsgremien –, das scheut man wie der Teufel das Weihwasser, meine Damen und Herren! Und da fangen wir jetzt mal ganz kurz an mit einer kleinen Aufklärungstour mit dem NDR-Verwaltungsrat, meine Damen und Herren. Ich weiß nicht, ob Sie das alles wissen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates: Wir fangen an bei Frau Dr. Hedda Sander aus Niedersachsen. Hier gibt es keine Parteinennung durch den NDR. Allerdings fehlt auch der Hinweis, ob hier die Person parteilos ist oder eben nicht. Das nächste Mitglied dieses Gremiums ist Michael Saitner aus Schleswig-Holstein, wieder keine Parteinennung, allerdings auch nicht der Hinweis darauf, ob dieser parteilos ist. Das nächste Mitglied: Benedikt C. Hüppe aus Niedersachsen, keine Parteinennung. Auch hier fehlt der Hinweis, ist er parteilos oder eventuell noch in einem anderen Gremium. Nächstes Mitglied: Rüdiger Hülskamp aus Hamburg, Parteinennung keine, allerdings gar keine weiteren Eintragungen, da steht lediglich nur der Name. Also so viel zur Transparenz und der eigenen Reformfähigkeit auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nächstes Parteimitglied – oder, ach, nächstes Mitglied, Entschuldigung –: Karola Schneider, keine Parteiangabe beim NDR. Wenn man dann aber ein bisschen forscht, Google ist da ja sehr aufschlussreich, findet man zumindest diese Person auf SPD-Veranstaltungen. Dort tritt sie gern auf. Also könnte man zumindest eine gewisse Parteinähe unterstellen. Nächstes Mitglied: Ursula Helmhold. Und jetzt wird es interessant: keine Parteinennung beim NDR auf der Seite, wo es eigentlich stehen müsste, ist aber selber Mitglied bei den GRÜNEN, meine Damen und Herren! (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist natürlich ganz schlimm.) Natürlich ist das … (Der Abgeordnete Julian Barlen singt.) Wir kommen noch dazu, warum das so wichtig ist. Nächstes Mitglied: Elisabeth Heister-Neumann aus Niedersachsen, keine Partei beim NDR, aber Mitglied bei der CDU. (Thomas Krüger, SPD: Oh je, oh je! – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Nächstes Mitglied: Sie kennen sie wahrscheinlich, Uta-Maria Kuder aus Mecklenburg-Vorpommern, hier schon Justizministerin gewesen. (Thomas Krüger, SPD: Hat einen guten Job gemacht.) Das ist die erste transparente Angabe, die man hier findet beim NDR. Da steht die Parteinennung. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Zumindest aber brisant, wie gesagt, (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) ist auch diese Frau Uta-Maria Kuder, damals aufgefallen dadurch, dass unter ihrer Leitung des Justizministeriums zumindest Journalisten quasi über die Staatsanwaltschaft gegängelt wurden (Sebastian Ehlers, CDU: Was?!) und hier anscheinend Einflussnahme stattgefunden haben soll, so berichtet zumindest die FAZ. Nächstes Mitglied: Daniel Alff. Das ist die zweite und letzte transparente Angabe in diesem Gremium. Er ist bei der SPD aus dem Kreisverband Schwerin. (Tilo Gundlack, SPD: Wunderbar! Wunderbar!) Nächstes Mitglied: Inka Damerau aus Hamburg, keine Angabe beim NDR außer dem Namen, allerdings SPD-Mitglied, wer hätte es gedacht, Mitglied der Hamburger SPD und – weil es Ihnen auch so gefällt, werde ich es hier noch mal wahrscheinlich erwähnen – Mitglied des Arbeitskreises gegen Rechtsextremismus. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut! Sehr gut! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Nächstes Mitglied: Marco Brunotte aus Niedersachsen, Parteiangaben fehlen beim NDR, aber SPD-Mitglied, (Rainer Albrecht, SPD: Ist auch ein Genosse, genau.) wieder keine Angabe beim NDR. Schade, wenn man das doch so ernst meint mit der Transparenz und bei dem Gegenwind, der vorher schon bestand. Nächstes Mitglied: Detlef Ahting. Das ist der Vorsitzende, der neue, dieses Gremiums. Einen ganz kurzen Auszug finden wir dort, auch keine Parteinennung, also nicht mal beim Vorsitzenden, obwohl er Mitglied der SPD ist und ebenfalls auch Mitglied der AWO, meine Damen und Herren. (Rainer Albrecht, SPD: Auch sehr gut!) So, und warum ist das so wichtig? (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Jetzt haben wir hier elf Mitglieder in diesem Gremium sitzen, viermal die CDU, nee, Quatsch, viermal die SPD, zweimal die CDU, einmal die GRÜNEN, dreimal keine Nennung, bei einem zumindest mal die Nähe erkennbar. Und jetzt wollen Sie mir erzählen, dieses Gremium hat nämlich die Aufgabe, über Personalentscheidungen zu entscheiden, (Thomas Krüger, SPD: Oh je!) welche Intendanten man einstellt und welche Leute aktiv eben sich auch dort als Journalisten beteiligen. (René Domke, FDP: Wer wollte vorhin keine Gesinnungsprüfung?) Warum ist das so wichtig? (René Domke, FDP: Wer wollte vorhin keine Gesinnungsprüfung?) Wenn hier alle schon das Parteibuch in der Hand haben, dann gucken Sie doch mal, weil Sie ja die Staatsnähe immer möglichst verneinen wollen, (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) hier sehen wir nur noch politische Parteien quasi, die da aktiv sind. (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Und Sie haben auch Angst quasi vor politischer Konkurrenz. Sie suchen allerdings dann die Intendanten aus, die das Programm auch noch mitgestalten und dort auftreten. Und Sie werden einen Teufel tun und zum Beispiel einen Heinrich Maaßen einsetzen als Intendanten beim Fernsehen, weil er Ihnen gar nicht in den Kram passt mit der politischen Berichterstattung. (Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD) Wir möchten gerne, dass diese politische Einflussnahme aufhört, weil sie schadet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und weil wir überzeugt davon sind, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich von sich heraus niemals reformiert, und das zeigt auch der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag, der erst aufs Auge gedrückt werden muss, wo man Transparenz fordert, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) weil die Möglichkeit besteht ja schon seit Langem, und der rbb-Skandal ist ja nicht neu, dass man da aktiv wird und von sich aus Transparenz anbietet, zumal in diesem Medienstaatsvertrag auf die Kosten eingegangen wird, aber dann auch ganz süffisant, so nach dem Motto, es entstehen keine Kosten, das zahlt ja schließlich der Gebührenzahler, und die Mehrkosten, die durch diese Compliance-Regelung entstehen, die müssen dann halt wahrscheinlich wieder über den KEF angerechnet werden. Kein Wille dazu, irgendwie zu sparen beim öffentlichrechtlichen Rundfunk. Wir wissen, wo die Reise hingeht, die geht auf 25 Euro hinzu. Wir warten darauf, dass wir diese Vorlage dann dementsprechend noch mal in den Ausschüssen beraten können. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden. Ann Christin von Allwörden , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bekanntermaßen, und wir haben darüber jetzt bereits schon zweimal gehört, gab es im Herbst 2022 Vorkommnisse beim rbb und beim NDR, die zu breiter öffentlicher Empörung und infolgedessen auch zu politischen Entscheidungen führten. Das Ergebnis ist der vorliegende Gesetzesentwurf. Inhaltlich möchte ich gar nicht weiter in die Tiefe gehen. Worum es in diesem Gesetz geht, wurde bereits ausreichend dargestellt. Meine Damen und Herren, ich erwähnte es bereits, in den letzten Monaten hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk so einiges an Kritik abbekommen. Manche Vorwürfe waren gerechtfertigt, andere vielleicht etwas übertrieben. Trotz all der Diskussionen und Kontroversen hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland immer noch das Vertrauen vieler Menschen. Aber Vertrauen kommt nicht von selbst. Man muss es sich verdienen und hart dafür arbeiten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat viel dafür getan, dieses Vertrauen aufzubauen, und nun muss er sich darum kümmern, dass es nicht verloren geht. Derzeit schwindet das Vertrauen nämlich, im Osten stärker als im Westen. Man darf nie vergessen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in einer eigenen Welt existiert. Die Politik wird sich bald damit auseinandersetzen müssen, wie die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aussehen soll. Die Probleme beim Rundfunk Berlin-Brandenburg, die ständigen Beitragserhöhungen, die Aufregung über Themen wie Gendersprache, das frustrierende Finanzierungssystem und der ganze Wirrwarr an Medienanstalten – das alles ist letztendlich auch das Ergebnis politischer Entscheidungen, oder anders gesagt, es ist das Resultat davon, dass Entscheidungen vor sich hergeschoben werden. Meine Damen und Herren, die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und CSU haben sich kürzlich in Rostock getroffen und gemeinsam mit den Intendanten von ARD und ZDF über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen. Ich habe sowohl Herrn Professor Dr. Gniffke als auch Herrn Dr. Himmler als sehr angenehme Gesprächspartner erlebt, die sehr offen waren für die geäußerte Kritik, und die war nicht gerade zaghaft, das kann ich Ihnen sagen. Gleichzeitig hatte ich aber den Eindruck, dass die Intendanten selbst ganz erstaunt waren, was vor allem die Social-Media-Abteilungen ihrer Jugendformate so treiben. Ich bin mir sicher, dass die beiden Intendanten, was das angeht, durchaus einen bleibenden Eindruck von der Konferenz mitgenommen haben. Meine Damen und Herren, unser Land braucht einen starken, finanziell unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unabhängig vom Verbreitungsweg qualitativ hochwertige Inhalte zur Verfügung stellt. Wichtig ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterschiedliche Sichtweisen umfassend transportiert. Auf diesen Feldern hat er in der Wahrnehmung vieler Menschen an Boden verloren. Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist das Einhalten journalistischer Standards wie Sorgfalt und Objektivität sowie das Einbeziehen möglichst vielfältiger Themen und Perspektiven. Die Menschen erwarten verlässliche Informationen und die sachliche Aufarbeitung von Themen. Sie erwarten auch, dass die Lebenswirklichkeit in Stadt und Land und in der Breite der Bevölkerung gleichermaßen angemessen dargestellt wird. Die Rundfunkanstalten sind zudem gefordert, Berichterstattungen und Kommentierungen sorgfältig zu trennen, wenn man schon nicht auf Kommentierung verzichten kann oder will. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte sich zudem an den natürlichen Sprachgebrauch und die geltenden Regelungen der deutschen Rechtschreibung halten und Wortakrobatik vermeiden. Von der Teilnahme an Kulturkämpfen ist dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuraten. Die gesellschaftliche Polarisierung zu beschleunigen, darf nicht Ziel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz ist nicht der Weisheit letzter Schluss, aber es ist ein guter Anfang. Meine Fraktion wird aus diesem Grunde für die Überweisung in den Innenausschuss stimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel. Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Anlass für den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag ist bereits angesprochen worden. Im Vortext zum Gesetzentwurf ist umschreibend, in gewisser Weise herunterspielend von „Vorkommnissen“ und „Unregelmäßigkeiten“ die Rede. Tatsächlich müssen die Rechtsgrundlagen für die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und Deutschlandradio um Maßgaben zur Transparenz, Regeltreue und Aufsichtsausübung ergänzt werden, weil vor einem Jahr Handlungen der vormaligen Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg und ihres unmittelbaren beruflichen und familiären Umfelds bekannt geworden sind, die völlig unakzeptabel und entschieden zu ahnden sind. Seit August vergangenen Jahres befasst sich die Staatsanwaltschaft mit Blick auf diese Personengruppe mit fragwürdigen Beraterverträgen, mit unangemessenen, in einer Art Selbstbedienungsmentalität zugestandenen Vergütungen, mit extravaganten Dienstwagen zum familiären Gebrauch, mit einem millionenteuren Luxusbüro und als Dienstreisen deklarierten Privatreisen rund um den Globus. Sie ermittelt wegen des Verdachts der Untreue und Vorteilsnahme. Es ist gut und richtig, auf missbräuchliches Verhalten umgehend und konsequent zu reagieren. In diesem Zusammenhang hat sich herausgestellt, dass im vorhandenen Regelwerk Lücken bestehen. So gilt es, rechtliche Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu schaffen, die eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verlangen – aus gutem Grund, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk agiert mit dem den Nutzerinnen und Nutzern abverlangten Geld. Weiterhin hat es sich als erforderlich gezeigt, dass es ein Managementsystem geben muss, das die Regeltreue von Intendanten und Aufsichtsgremien gewährleistet. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Ombudsstelle als externer Anlaufstelle für Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße in den jeweiligen Rundfunkanstalten. Desgleichen ist es notwendig, die Gremienaufsicht personell zu professionalisieren und strukturell zu optimieren. Dies geschieht durch präzise Standards für die Mitglieder in Verwaltungsräten und weitergehende Vorgaben für die Ausstattung der Geschäftsstellen der Kontrollgremien. All das ist es auch, was wir aufgrund des Geschehenen erwarten. Es ist das Mindeste und zugleich das Erforderliche, um die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wiederherzustellen, späterhin zu wahren. Die Herstellung der Glaubwürdigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks und Integrität aller dort handelnden Personen ist auch deshalb so wichtig, weil die antidemokratische Rechte weltweit, auch hierzulande und bewiesenermaßen auch in diesem Landtag, den öffentlichrechtlichen Rundfunk zum Feindbild erklärt hat, dies aus ideologischen wie aus machtpolitischen Gründen. Es ist den Rechten, insbesondere der blau-braunen Fraktion in diesem Hause, ein Dorn im Auge, (Stephan J. Reuken, AfD: Die nächste Kampfrede.) wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Faktor der Meinungsbildung in einem demokratischen Gemeinwesen ist, indem er seinem öffentlichen Auftrag, frei, umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren, nachkommt. Diese Rundfunkfreiheit ist zugleich eine Kommunikationsfreiheit. Sie zielt nicht bloß auf Berichterstattung oder die Vermittlung von politischen Meinungen, sondern auf Vermittlung von Information und Meinung im umfassenden Sinne. Somit lautet der öffentliche Auftrag Vielfalt, und diese Vielfalt wiederum ist ein Mitgarant der demokratischen Ordnung. (Rainer Albrecht, SPD: Jawohl!) Daran wiederum hat die antidemokratische Rechte so gar kein Interesse. Deshalb nimmt sie von Gier getriebene, selbstverständlich zu verurteilende Verfehlungen zum Anlass, um dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk das Existenzrecht abzusprechen. Sie scheut sich dabei nicht, sich niederer Mittel des Schürens von Empörung zu bedienen. Erfreulicherweise ist Demokratie ein lernendes System. Der vorliegende Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages beweist es. Unkorrektes, unakzeptables Verhalten, ja, kriminelle Energie ist nie gänzlich auszuschließen, aber es kann dem durch Regelvorschriften strukturell ein Riegel vorgeschoben werden. Die Frage danach, ob eine solche Selbstkorrektur auch auf dem Sektor der gewinnorientierten Privatmedien möglich wäre, können Sie sich nach Beschäftigung mit der Reichelt-Affäre oder dem Buch von Benjamin von Stuckrad-Barre „Noch wach?“ selbst beantworten. Hier jedenfalls ist sie für den öffentlichen Rundfunk gegeben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr de Jesus Fernandes! Thomas de Jesus Fernandes , AfD: Also mal zur Einordnung: Es ist die Bevölkerung, die den Glauben in Teilen verloren hat an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, (Thomas Krüger, SPD: Sie sprechen für Vielfalt, ja?) und das liegt eigentlich nur am Verhalten des öffentlichrechtlichen Rundfunks selbst. Und zwar, wenn nur noch SPD- und GRÜNEN-Mitglieder als Experten zur Einordnung politischer Gegner eingesetzt werden, und der doofe Zwangsgebührenzahler soll dann glauben, dass diese Experten noch unabhängig sind, wo doch permanent immer die Parteiennennung dieser sogenannten Experten vergessen wird, ob es die „Tagesschau“ ist, ob es die „heute“-Sendung ist und sämtliche anderen politischen Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) dann sind nicht wir das, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verächtlich machen, sondern dann macht sich der öffentliche Rundfunk selbst verächtlich. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie darauf antworten, Herr Noetzel? Michael Noetzel , DIE LINKE: Ja, gern. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Michael Noetzel , DIE LINKE: Danke, Frau Präsidentin! Ich habe jetzt zwar nicht den Bezug zu meiner Rede herausgehört, aber am Ende haben Sie natürlich ja nur gesagt, das, was ich auch gesagt habe: Sie sind es, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verächtlich machen. Sie wollen ihn gerne abgeschafft haben. Wir sind dagegen. Wir brauchen unabhängige Berichterstattung, (Stephan J. Reuken, AfD: Das sehen wir auch so.) wir brauchen gute Berichterstattung. Und das können die Privaten allein, die sind ein wichtiger Teil, aber das können sie allein nicht garantieren. Und deswegen stimmen wir diesem Staatsvertrag zu, beziehungsweise wir finden ihn gut, erst mal müssen wir ihn überweisen. – Aber vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley. Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Ich kann mich den Worten derjenigen Vorredner/-innen anschließen, die den vorliegenden Vierten Medienänderungsstaatsvertrag als das loben, was er ist, nämlich ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu mehr Transparenz und mehr Kontrolle bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach den Skandalen bei rbb und NDR hat sich die Rundfunkkommission mit Nachdruck dafür ausgesprochen, bundesweit einheitliche Grundlagen in den Bereichen Transparenz, Compliance, Gremienaufsicht und Qualifikation der Gremienmitglieder auf den Weg zu bringen. Und es ist gut, dass nach der dritten Novelle des Medienänderungsstaatsvertrages im vergangenen Herbst nun gleich schon die vierte durch unsere Parlamente beraten wird, denn nur, wenn wir die dringend notwendigen Reformen des ÖRR weiterhin vorantreiben, kann verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Was drinsteht, haben die Kolleg/-innen heute bereits ausgeführt. Ich fasse noch mal ganz kurz zusammen: Es soll also mehr Transparenz bei der Organisationsstruktur und bei den Gehältern geben, jede Anstalt bekommt Compliancebeauftragte, die sich dann auch untereinander regelmäßig austauschen und vernetzen müssen, es gibt Aufsichtsgremien, die in der Gesamtheit ihrer Mitglieder bestimmte Kompetenzfelder zwingend abdecken müssen, es gibt eine Pflicht zur Fort- und Weiterbildung sowie adäquate Ausstattung der Gremienbüros, regelmäßige Transparenz- und Complianceberichte sind zu erstatten und Interessenskonflikte sind zu vermeiden. All diese Punkte sind dringend notwendig zu verankern. Ich möchte dennoch für meine Fraktion einen davon besonders hervorheben, und das ist die Stärkung der Gremien. Die Mitarbeit in einem Aufsichtsgremium ist nicht trivial. So beschreibt eine Studie mit dem Titel „Welche Gesellschaft soll das abbilden?“ der Neuen deutschen Medienmacher*innen auf Seite 15, ich zitiere: „Gute Rundfunkarbeit ist arbeitsintensiv. Ein Pensum von 30 Sitzungen im Jahr oder mehr plus entsprechende Vorbereitungszeit ist keine Seltenheit. Dabei herrscht zwischen den einzelnen Rundfunkrät*innen ein deutliches Ressourcenungleichgewicht. Während Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Kirchen häufig durch eigene Mitarbeiter*innen oder ganze Büros … unterstützt werden, müssen andere die ehrenamtliche Arbeit im Gremium neben ihrem Hauptjob nach Feierabend schultern. Dies führt zu einer Machtverschiebung im Gremium, die insbesondere Vertreter*innen marginalisierter Gruppen und ehrenamtliche Organisationen aus der Zivilgesellschaft stark benachteiligt.“ Zitatende. Mit der Erweiterung der Aufgaben der Aufsichtsgremien aus dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag geht noch mal erweiterter Arbeitsaufwand einher, und daher kommt jede Unterstützung in diesem Bereich denjenigen besonders zugute, die bisher in vielen Aufsichtsgremien noch unterrepräsentiert sind, deren Rolle wir aber viel mehr in den Fokus rücken müssen: junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Frauen, Vertreter/-innen von Minderheiten wie Rom:nja und Sinti:zze sowie Vertreter/- innen der LSBTIQ-Community, um nur einige Beispiele zu nennen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist von den Menschen in unserem Land finanziert, mit dem klaren Auftrag, die ganze Vielfalt gesellschaftlichen Lebens abzubilden und anzusprechen. Und wenn wir an diesen Punkt irgendwann kommen wollen, dass tatsächlich im täglichen Programm genau diese Vielfalt abgebildet wird, dann braucht es mehr Vielfalt in unseren Aufsichtsgremien, werte Kolleg/-innen. Meine Fraktion stimmt der Überweisung dieses Antrages in die Ausschüsse selbstverständlich zu. Doch lassen Sie mich abschließend eines ganz klar sagen, es liegt noch viel Arbeit vor uns, denn der Reformbedarf im Öffentlich-Rechtlichen ist groß. Hier verweise ich gerne zum Beispiel auf die Stellungnahme von der Gewerkschaft ver.di, die als Mediengewerkschaft nicht nur vielfältigere Aufsichtsgremien, sondern auch noch mehr Transparenz sowie mehr fachliche Unterstützung der Gremienmitglieder und generell staatsfernere Gremien fordern. Und vielleicht abschließend noch so viel zu den Ausführungen von Herrn de Jesus Fernandes, der ja hier sich hingestellt hat und gesagt hat, na ja, die Rundfunkanstalten haben ja noch gar keine Transparenz: Ihm sei noch mitgegeben, dass die vorliegende Novelle sich sehr stark am Beispiel des MDR orientiert, der seinerseits schon sehr gute Transparenz- und Complianceregeln hat. Indem Sie hier alles über einen Kamm scheren, das ist nicht zu akzeptieren, da schließe ich mich den Ausführungen des Kollegen Noetzel an. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Nadine Julitz, SPD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr de Jesus Fernandes! Thomas de Jesus Fernandes , AfD: Sie haben hier davon gesprochen, dass ver.di sich dann auch noch starkmacht dafür, gerade was die Transparenz angeht. Nun haben wir einen ehemaligen ver.di-, ich glaube, Generalsekretär heißt es dort bei denen, der ist ja jetzt Vorsitzender von dem höchsten Aufsichtsgremium sozusagen beim NDR. (Thomas Krüger, SPD: Ja, und?) Wenn er das selber fordert oder seine Gewerkschaft selber fordert, dass man transparent umgehen muss, warum ist er nicht imstande, seine Parteimitgliedschaft zu nennen? Ich halte das für einen entscheidenden Fehler, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) dass hier sich versteckt wird quasi und nicht offengelegt wird, welche Parteimitgliedschaft die einzelnen Mitglieder haben. Ich höre hier im Hintergrund ein bisschen Gemurmel, aber das ist eben sehr wichtig für den Bürger. Was meinen Sie, was passieren würde, wenn, ich sage mal, ein Drittel aller Mitglieder der Gremien dort ein AfD-Parteibuch hätte? Da würden Sie Zeter und Mordio schreien und würden sagen, die Politik muss sich zurückziehen aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das kann doch wohl nicht sein. (Rainer Albrecht, SPD: Das ist ja zum Glück nicht der Fall.) So, und da wir aber nun alles nur aus dem linken Spektrum vertreten haben dort, halte ich das schon für ein Problem. Ich finde, das sollte der Bürger wissen. Er sollte immer wissen, wer dort entscheidet, und dann weiß auch jeder, warum er wie entscheidet. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und dann weiß auch jeder, warum wir solche Sendungen haben wie bei „funk“ und so weiter, weil eben die Kontrollgremien dort versagen, wenn es nach der eigenen Agenda geht. Das unterstelle ich hier mal, dass das Fernsehen hierfür missbraucht wird oder dass man einfach mal wohlwollend wegschaut. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Und mit Manuela Schwesig jetzt an der ZDF-Spitze wird das auch nicht besser. Da haben wir eben noch eine SPD-Frau wieder dort, (Beatrix Hegenkötter, SPD: Öh! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) die dort das Geschehen mitentscheidet. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Auch das ist eine Schlüsselstelle, wenn es ums Einstellen von Personal und Intendanten geht. Und das, finde ich, sollte transparent sein und das sollte jeder wissen, wer hier die Leute einstellt. Warum diese Scheu vor Transparenz? Auch bei Ihnen, in Ihrer Rede habe ich nichts dazu gehört, was die Parteimitgliedschaft angeht der jeweiligen Mitglieder. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie darauf antworten, Frau Abgeordnete? Wobei ich mal darauf hinweise, es waren sehr viele rhetorische Fragen, die nicht wirklich rhetorisch waren. Also es ist eine Kurzintervention, Sie hatten vorher keine Frage gestellt. Das heißt, es ist in einer Kurzintervention dann auch keine Frage zulässig. Bitte schön, Frau Abgeordnete! Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe jetzt das gleiche Problem, was Herr Renz vorhin hatte. Es ist doch eine sehr große Fülle an Themen, die Sie hier aufmachen. Also meine Parteimitgliedschaft ist, glaube ich, sehr klar, ich bin bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich möchte aber noch mal zum Thema Transparenz ausführen und ich glaube, da haben Sie mich missverstanden und wahrscheinlich auch den Kollegen Noetzel vor mir. Es hat niemand gesagt, dass wir weniger Transparenz wollen. Wir haben alle gesagt, wir wollen mehr Transparenz. Wir sind uns einig, dass in diesem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag mehr Transparenz auf den Weg gebracht wird. Wir sind uns auch einig darüber, dass die Skandale beim rbb und auch beim NDR aufgeklärt werden müssen, und zwar vollständig. Sie werden auch von meiner Fraktion ja jetzt wohl keine Befürchtung haben, dass wir nicht hinter so einer Forderung stehen. Das machen wir mit unserer parlamentarischen Arbeit hier sehr klar. Und dass Mitglieder in Rundfunkräten Parteimitgliedschaften haben, das ist das gute Recht von jedem, (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) der ein Gremium macht, der in einem Verein ist. Ich gebe Ihnen völlig recht, wieso stellen wir das nicht transparent raus. (Petra Federau, AfD: Genau.) Ich selbst habe jetzt keine Handlungsmöglichkeiten, auf die Webseiten bestimmter Gremien zuzugreifen. Ich selbst bin auch nicht Mitglied in irgendeinem Rundfunkgremium oder Aufsichtsgremium. Insofern habe ich auch, ich habe auch keinen Überblick, wer aus welcher Partei in welchem Rundfunkgremium im ganzen Land sitzt. Ich habe aber in meiner Rede sehr klar gemacht, dass ich mir mehr Vielfalt wünsche. Ich drehe das aber sehr viel weiter als Sie, ich schränke das nicht ein auf, da sitzen nur Leute aus bestimmten Parteien, sondern ich möchte eine Vielfalt der Gesellschaft auch abgebildet sehen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das gilt auch für Parteien.) Ich möchte verschiedene Altersgruppen, ich möchte verschiedene Menschen aus verschiedenen Lebensbereichen. Und da haben wir einen weiten Weg vor uns und das ist auch nicht zu bestreiten. Aber was Sie hier versuchen – und da nehme ich den Ball von Herrn Noetzel sehr gerne noch mal auf –, das ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Aufsichtsgremien, die sehr hart arbeiten, das habe ich gerade dargestellt, im Ehrenamt sehr hart arbeiten, sehr viele von diesen Menschen, die diskreditieren Sie hier. Das ist nicht in Ordnung. Diese Menschen leisten großartige Arbeit und der Reformwille ist da, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und das müssen auch Sie akzeptieren. Bei aller Kritik, der Reformwille ist da und der wird in diesem Medienänderungsstaatsvertrag transportiert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das war ja wirklich eine Punktlandung. Ich rufe auf für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit. Sabine Enseleit , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch dieses Mal haben wir als Mitglieder des Landtages nur die zweifelhafte Ehre, über ein Gesetz zu befinden, mit dem die Unterschrift der Ministerpräsidentin unter dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag abgesegnet wird. Einfluss auf den Inhalt des Staatsvertrages zu nehmen, bleibt uns noch immer verwehrt. Wie fatal dieses System ist, hat die Anhörung zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag im Innenausschuss offenbart, und ich möchte schon jetzt ankündigen, dass wir auch zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Anhörung beantragen werden. Inhaltlich bietet der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag viel Sinnvolles. Uns Freien Demokraten ist aber auch wichtig, die Meinung der Betroffenen und Experten zu hören, insbesondere bei der Gremienaufsicht stellen sich uns noch einige Fragen. Bei den vorgeschlagenen Änderungen stellt sich für uns insgesamt die Frage, ob diese ausreichend sind, um das Ziel von mehr Transparenz und Compliance zu erreichen. Dies sollten wir eingehend beraten. Und auch einen Ausblick auf den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, der ja schon wieder in der Pipeline zur Unterschriftensammlung liegt, sollten wir wagen. Insoweit darf Herr Dahlemann einmal unter Beweis stellen, wie ernst sein Angebot, frühzeitig zu geplanten Änderungen zu berichten, gemeint war. Gerade im Hinblick auf die Gebührenhöhe besteht einiges an Gesprächsbedarf. Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten bleiben bei unserer Forderung an die Landesregierung, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und das Parlament auch bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Staatsverträgen zu beteiligen. Gerade im Bereich Medien würde dies deutlich zur Akzeptanz des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen. Die FDP plädiert seit Langem für eine echte und umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die bisherigen Änderungen lassen sich eher als Reförmchen bezeichnen. Auf die Dauer werden wir hierdurch die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger verlieren. Wir glauben an die Notwendigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Dieser muss aber von Grund auf neu gedacht werden. Der Überweisung werden wir zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Julitz. Nadine Julitz , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem Inhalt des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages wurde nun von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern ausgeführt und die hier angestrebten Ergänzungen halten wir für angemessen und sinnvoll, um möglichste Transparenz zu gewährleisten und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, aber vor allem – und da gebe ich Frau Shepley recht – ihre Gremien zu stärken und ihnen die besten Voraussetzungen zu geben, ihrer Aufsichtsfunktion auch gut nachgehen zu können. Was uns aber vor allem noch mal wichtig ist, wir brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die öffentlichrechtlichen Medien sind ein Grundpfeiler unserer Demokratie. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) In einer Welt von gesteuerten, beeinflussten Medien, Fake-News, immer stärker wachsenden sozialen Netzwerken und möglichen Gefahren, jetzt auch von Künstlicher Intelligenz, ist ein unabhängiger Journalismus und vor allem ein für alle zugänglicher und hochwertiger Journalismus wichtiger denn je. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit das so bleibt, werden weitere Reformen notwendig sein, und die hier zu beschließenden Ergänzungen werden vor allem jetzt gut umgesetzt werden müssen und gelebt werden müssen. Ich bin mir sicher, dass auch eine ehrliche Debatte über Ansprüche und Erwartungen im Kontrast zu den finanziellen Auswirkungen notwendig sein wird und geführt werden muss. Ja, ganz kurz vielleicht noch mal zu den Einlassungen der AfD: Parteien sind nicht der Staat, (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Parteien sind Ausdruck von Demokratie. Und wir haben ja verschiedene Parteien aufgeführt, also sehen Sie ja, dass es dann zumindest um Überparteilichkeit geht in den Gremien. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sitzt denn vielleicht jemand von der AfD im Landesrundfunkrat?) Zum anderen, … Waren auch schon übrigens. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Derzeit?) … entsendet werden die Personen über Vereine und Verbände. Und Sie sprechen davon, dass es keine Transparenz gibt. Es ist alles ganz transparent einsehbar auf den Seiten des NDR. Mecklenburg-Vorpommern entsendet übrigens aus dem Heimatverband, aus dem Unternehmerverband, Vereinigung der Opfer des Stalinismus, der Caritas, dem dbb beamtenbund, dem Landessportbund, dem Landesverband Haus & Grund, dem Bauernverband und, ja, auch der SPD-Landesverband entsendet. Was die Parteilichkeit der einzelnen Mitglieder dort angeht, ich habe ja gesagt, von wem die entsendet sind, damit hat die Partei in dem Fall erst mal gar nicht so viel zu tun. Wie wir alle wissen, sind Menschen engagiert, vielfältig oftmals, und Leute, die in einem Ehrenamt sind, haben manchmal vielleicht auch noch mehrere Ehrenämter und sind dann auch in Parteien organisiert. Aber das ist transparent. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Nadine Julitz , SPD: Ja, bitte! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Jan-Phillip Tadsen , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Julitz! Würden Sie es denn begrüßen, um Transparenz zu stärken und Diskussion zu stärken im Landesrundfunkrat, dass auch wieder Vertreter der größten Oppositionspartei im Land wie auch hier im Landtag in dem Landesrundfunkrat systemisch bedingt, also nach Verhältnis, einen Sitz bekommen? (Thomas Krüger, SPD: Es werden Organisationen gewählt.) Nadine Julitz , SPD: Die entsendenden Organisationen werden nicht danach bemessen, ob das jetzt Oppositionsparteien oder Landesregierungsparteien oder wie auch immer sind, sondern das gibt einen ganz anderen Grund. Ich habe ja eben aufgezählt, wer das ist. Da ist auch nicht die CDU, der CDU-Landesverband jetzt gerade explizit aufgeführt. Insofern stellt sich diese Frage nicht, ob die AfD dort vertreten sein sollte, sondern wenn Sie vielleicht organisiert im Heimatverband sind, dann könnte der Heimatverband ja durchaus auch jemanden entsenden, (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Nein, um Gottes willen!) der ein AfD-Mitgliedsparteibuch hat, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) wird er vielleicht aber eher nicht tun. Also ich würde es ihm nicht raten, sagen wir es mal so. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Petra Federau, AfD) Sie haben heute in der Debatte (Petra Federau, AfD: Also schlimm, schlimm, schlimm!) wieder gar nichts Inhaltliches gebracht. Ihnen geht es wieder nur darum, zu diskreditieren. Sie wollen keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und das unterscheidet uns wieder einmal dort von Ihnen, denn wir können auch in der Kritik stehen und trotzdem einen öffentlichrechtlichen Rundfunk verteidigen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Frau Abgeordnete, zu Ihrem Wortbeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr de Jesus Fernandes! Thomas de Jesus Fernandes , AfD: Also erst mal vielen Dank, dass Sie tatsächlich uns als einzige Oppositionskraft hier sehen, weil Herr Tadsen hat tatsächlich nach Oppositionsmitgliedern gefragt in diesen Gremien, worauf Sie sich dann natürlich nur auf die AfD versteift haben. (Zurufe von Christine Klingohr, SPD, und Thomas Krüger, SPD) Also erst mal vielen Dank für diese Vorschusslorbeeren! (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Und dann möchte ich einmal sagen, Sie sind ja selbst Mitglied des Rundfunkrates. Das hätten Sie vielleicht auch mal erwähnen können als Redner, (Julian Barlen, SPD: Jeder hört, was er hören will.) der vielleicht Transparenz gibt. Weiß ja eben nicht jeder, weiß ja draußen auch nicht jeder. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Sie haben gesagt, die Rundfunkräte wären besetzt aus der breiten Gesellschaft, aus Vereinen und Verbänden. Aber auch die haben, wie gesagt, Parteibücher, und ich halte das für eminent wichtig, dass das aufgeführt wird. Und ich habe angefangen beim Rundfunkrat, nachdem ich ja mit dem anderen Gremium fertig gewesen bin. Und da haben wir jetzt Sandra Goldschmidt, die Vorsitzende beim NDR, keine Parteinennung, aber Mitglied der GRÜNEN, ist sicherlich in einem anderen Gremium gewesen und ist von diesem entsandt worden, aber sie ist Mitglied der GRÜNEN. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Oder Dietmar Knecht, 1. Vorsitzender beim NDR, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) keine Meldung dazu, welcher Partei er angehört. Und da muss man wirklich sehr doll suchen, bis man da was findet. (Christine Klingohr, SPD: Nein, überhaupt nicht.) Also da gibt es nur ein Bild, habe ich gefunden, wo es einen Hinweis darauf gab, und er ist tatsächlich Vorstandsmitglied des Parchimer SPD-Ortsvereins. Ja? (Christine Klingohr, SPD: Schon 30 Jahre.) Und so weiter und so fort, und das zieht sich eben durch alles hin. Und wenn Sie die Liste nehmen, dann finden Sie wahrscheinlich von diesen ganzen über 50 Mitgliedern zehn Leute, die kein Parteibuch haben. Und wenn Sie gucken, welches sie dann haben, dann haben Sie das Ungewicht, was Sie hier ansprechen, das Ungleichgewicht, und was wir auch zu Recht kritisieren, weil wenn es ausgewogen sein muss, dann eben ausgewogen für alle und nicht eben nur so, wie es Ihnen passt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie darauf antworten? Nadine Julitz , SPD: Ja, natürlich. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Nadine Julitz , SPD: Dann haben Sie nicht richtig zugehört. Als ich über Oppositionsparteien gesprochen habe, habe ich explizit die CDU erwähnt und nicht Sie. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Insofern habe ich ganz sicherlich nicht nur auf Sie als Oppositionspartei abgestellt. Und nach wie vor bin ich, also bin ich da ganz klar: Engagieren Sie sich in weiteren Vereinen und Verbänden, die dann vielleicht entsenden, und dann lassen Sie sich entsenden! Die Parteien oder die Mitglieder, die dort benannt sind über Vereine und Verbände, haben im Übrigen, selber können Sie entscheiden, was Sie dort angeben in Ihrer Vita und was nicht. Und in dem Fall spielt die Partei dort gar keine Rolle, sondern die entsendende Organisation, für die Sie dort sitzen. Und insofern sehe ich auch überhaupt gar kein Problem, wenn dort, also wenn die Mitglieder, die in den Gremien sitzen, auch ein Parteibuch haben. Im Übrigen habe ich gesagt, dass der SPD-Landesverband entsendet, und wir haben an vielen Stellen schon darüber gesprochen, dass auch ich im Rundfunkrat sitze beim NDR. (Thore Stein, AfD: Das erklärt das Programm.) Von daher, wir sind da ganz transparent und haben da gar keine Probleme mit. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2302 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2331. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ELER-Fördergesetz – LEFG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/2331 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Herr Dr. Backhaus. Minister Dr. Till Backhaus: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vom Rundfunkstaatsvertrag jetzt zum ländlichen Raum, das war ja heute schon mal kurz Thema. Ich glaube, hier noch einmal sagen zu dürfen, der Europäische Fonds zur Entwicklung der ländlichen Räume und der Landwirtschaft ist ja ein maßgebliches Instrument zur Unterstützung der ländlichen Räume der Landwirtschaft. Sie wissen, wir haben, wenn man so will, zwei Säulen – das eine ist die direkte Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe in der Säule 1, wo allein in Mecklenburg-Vorpommern jährlich round about 400 Millionen Euro bereitgestellt werden. Und zum anderen haben wir mit dem ELER für die ländlichen Räume für diese Förderperiode insgesamt 650 Millionen Euro für die Entwicklung und die Unterstützung der Investitionen in die ländlichen Räume hinein zur Verfügung. Das wird dann noch mal kofinanziert. Dann haben wir zurzeit ja ein paar Turbulenzen, weil der Bund, insbesondere das Bundeslandwirtschaftsministerium, ja die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ zurzeit zurückfährt. Das ist noch nicht alles ausdiskutiert. Ich hoffe, wir schaffen da noch eine Lösung. Aber insgesamt sind es mit den 650 Millionen Euro, die über den ELER bereitgestellt werden, dann die Kofinanzierung mit Landesmitteln und mit Bundesmitteln noch mal 300 Millionen, sodass round about 1 Milliarde Euro von 2023 bis 2027 zur Verfügung steht. Ich glaube, das ist gut ausgehandelt worden und verhandelt worden, und wir sind natürlich dankbar auch für die Bereitstellung der europäischen Mittel gerade vor einer Woche. Von Europa ist das, glaube ich, auch noch mal ein Beweis dafür, dass Europa auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Räume umsetzen will und das auch sehr hoch angesiedelt ist. Man kann sich natürlich jetzt fragen, warum kommt das jetzt erst. Ich muss Ihnen sagen, ich war auch etwas, ja, überrascht, dass wir so lange brauchen, in Europa tatsächlich die entsprechenden Verordnungen vorgelegt zu bekommen. Die sind Ende des Jahres vorgelegt worden. Dann musste das noch im Übrigen in der vergangenen Woche durch den Bundesrat – das ist in der letzten Woche im Bundesrat gewesen –, und wir sind jetzt in dieser Landtagssitzung praktisch in diesem Hohen Haus dabei, dieses Thema auf den Weg zu bringen. Klar ist eins auch, es geht hier auch um die Kontrollüberwachung. Europa hat uns da ja mehr Kompetenzen eingeräumt. Insofern geht es natürlich auch darum, diesen Prozess sauber abzuwickeln und damit auch den Antragstellerinnen und Antragstellern, ob das nun ein Landwirtschaftsbetrieb oder ein Umweltverband oder eben eine Gemeinde ist, dass sie rechtssicher auch auf diese Mittel zugreifen können, dass das Kontroll- und Verwaltungssystem, mit dem wir ja große Erfahrung haben in unserem Haus, dann auch sauber umgesetzt werden kann. Und insofern liegt uns besonders daran, diese Vorschriften des Bundesrechts, was jetzt gerade noch mal am letzten Freitag im Bundesrat beschlossen worden ist, jetzt auch auf Landesebene umzusetzen, und damit natürlich auch und insbesondere die GAP, also die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik, und das Finanzinteressen-Schutz-Gesetz, auf das auch in diesem Gesetz verwiesen wird, dieses gleichzeitig mit umzusetzen. Insofern glaube ich, dass wir hier auch Ihnen einen wichtigen Gesetzentwurf vorlegen. Er ist sehr statisch als solches, es ist eben Verwaltungsumsetzung. Aber ich will ausdrücklich sagen, wir haben in den letzten Jahren hier, glaube ich, auch in Mecklenburg-Vorpommern unser Verwaltungskontrollsystem ziemlich gut aufgestellt. Wenn Sie mich jetzt fragen würden, hat es größere Anlastungen gegeben, die Haushälter unter uns wissen das, die hat es nicht gegeben. Insofern möchte ich mich auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich bedanken, die das in den Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur umzusetzen haben, und natürlich auch bei den Landkreisen und auch in den Gemeinden. Ich glaube, wir sind hier ein sehr wertvoller Partner, der diesen Prozess umsetzt. Und wenn am Ende im Übrigen seit 1990 26 Milliarden Euro in die ländlichen Räume, in die Landwirtschaft, in den Umweltbereich, in das Wasser oder auch in den Artenschutz investiert worden sind, dann ist das, glaube ich, auch ein Beweis dafür, dass wir mit diesem Geld sehr, sehr gut umgegangen sind und letzten Endes auch die Schönheit unseres Landes damit weiter untersetzt haben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2331 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksache 8/2408 ein Antrag zum Thema „Die Bürger von Upahl an Entscheidungen beteiligen – Grenzen schützen – gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirken“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Herr Abgeordneter Tadsen! Jan-Phillip Tadsen , AfD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Upahl hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Entscheidung des Innenministeriums, jetzt einen Beschluss zu fassen dahin gehend, dass die Containersiedlung in Upahl doch durchgeboxt werden soll, führt bereits jetzt wieder zu Unmut. Wir haben jetzt bald die Sommerpause. Wir haben vor Einreichungsfrist dort diese Entscheidung nicht mehr politisch ins Parlament tragen können. Es würde diesem Hohen Haus, es würde diesem Landtag gut anstehen, wenn man sich hier einmal deutlich positioniert, wenn man die Stimmung im Land, nicht nur in Upahl, auch in anderen Kommunen, in Greifswald, überall, wo der Protest ja existiert, dass wir diesem einmal Rechnung tragen. Die Leute in Upahl, die Bürger in Upahl, sie erwarten, dass man auf sie zugeht, sie erwarten, dass man einem zuhört. Und das ist der Ansatz unseres Antrages, dass man genau diese Fragen, die jetzt vom Innenministerium beschlossen worden sind, noch einmal diskutiert und dadurch auch zeigt, wie man dazu steht. Ich höre nix von den anderen Parteien, seitdem die Entscheidung des Innenministeriums durchgesetzt worden ist oder beschlossen worden ist. Meine Damen und Herren, egal, wie Sie sich heute entscheiden, die Bürger werden aufmerksam zuhören, … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Abgeordneter, … Jan-Phillip Tadsen , AfD (zur Geschäftsordnung): … ob Sie eine Debatte zulassen … Vizepräsidentin Beate Schlupp: … es geht nur um die … Jan-Phillip Tadsen , AfD (zur Geschäftsordnung): … oder nicht. Vizepräsidentin Beate Schlupp: … Begründung der Dringlichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und da war ich schon relativ großzügig. Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte schön, Herr da Cunha. Philipp da Cunha , SPD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir lehnen die Dringlichkeit ab. Es handelt sich hier um ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren, auf das der Landtag auch keinen Einfluss hat. Der Innenminister und auch der Landrat haben in der vergangenen Woche darüber informiert und dementsprechend lehnen wir die Dringlichkeit hier ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Starke Rede!) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes, Drucksache 8/2344. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/2344 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt. Marc Reinhardt , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie soeben schon gehört, legen wir Ihnen einen zweiten Änderungsgesetzentwurf zum Aufgabenzuordnungsgesetz vor. Er ist ja eigentlich ganz einfach und auch selbsterklärend, wenn Sie ihn sich angucken. Er fußt, wie Sie sicherlich auch festgestellt haben, auf einer Anhörung zu einer bereits vorhergehenden Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes, wo es hier ja auch im letzten Jahr und zu Anfang dieses Jahres um die degressiven Abfallgebühren geht. Viele werden sich noch erinnern, hat ja hier etwas länger gedauert, als es der eine oder andere Landkreis erwartet hat. Im Aufgabenzuordnungsgesetz, vielleicht vorneweg, sind unterschiedliche Aufgaben – ich erspare Ihnen jetzt mal eine Aufzählung – geregelt, die auch durch Landesgesetz auf die kommunalen Ebenen übertragen werden. In Artikel 72 Absatz 3 steht, dass die Kommunen für diese Übertragung einen Mehrbelastungsausgleich bekommen. Allerdings ist im Paragrafen 28 des Aufgabenzuordnungsgesetzes geregelt, dass es sich hier um absolute Festbeträge handelt. Und Sie werden mir sicherlich alle zustimmen, da diese im Jahr 2010 in diesen Gesetzentwurf eingeflossen sind und somit seit 13 Jahren nicht erhöht wurden, dass es hier zu einem eklatanten Auseinanderfallen kommt, denn niemand wird bestreiten, dass es in 13 Jahren bei allen Aufgaben, die wir in diesem Zusammenhang an die Kommunen übertragen haben, doch zu einer gewissen und in letzter Zeit auch zu einer höheren Kostensteigerung gekommen ist. Aus unserer Sicht widerspricht damit diese Festbetragsfinanzierung nicht nur der Landesverfassung, sondern auch der aktuellen Rechtsprechung. Der Landkreistag hat in seiner schriftlichen Stellungnahme aus unserer Sicht sehr überzeugend dargelegt, dass diese Ausgleichsbeiträge dringend angepasst werden müssen. Der Landkreistag, wie ich eben schon gesagt habe, schlägt vor, in Paragraf 28 Aufgabenzuordnungsgesetz eine Anpassung der Beiträge vorzunehmen und auch hier jetzt zu vereinbaren, dass man rückwirkend in das Jahr 2010 eine Personalkostensteigerung von 2,5 Prozent vornimmt. Aktuell beläuft sich die Gesamtsumme des Mehrbelastungsausgleiches, welchen die Landkreise, kreisfreien Städte und andere Kommunen nach Paragraf 28 dieses Gesetzes erhalten, auf 3,38 Millionen. Davon entfallen allerdings 2,3 Millionen auf das Landesjugendamt beim Kommunalen Sozialverband. Unter Berücksichtigung der genannten Personalkostensteigerung müsste der Betrag zum Juli 2023 auf etwa 4,54 Millionen Euro angehoben werden, was eine Erhöhung um 1,16 Millionen betrifft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist schon der einfache Sachverhalt unseres Gesetzentwurfes. Und ich möchte zum Abschluss sagen, wer das in unserer Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip ernst nimmt und es auch mit Leben füllen möchte, den bitte ich heute zum einen den Gesetzentwurf in den Innen- und in den Finanzausschuss zu überweisen und dann nachher dringend um eine Zustimmung in der Zweiten Lesung, da es um das Wohl unserer Städte, Gemeinden und Landkreise geht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprache von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag will in das Ergebnis eines komplexen Verhandlungs- und Einigungsergebnisses punktuell eingreifen. Er will es auch erst jetzt. Ich schmunzle immer, was nach vielen Jahren gemeinsamer Regierungszeit dann kurz nach Beginn der Oppositionszeit so in Erinnerung kommt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) gleichwohl ein komplexer Verhandlungs- und Einigungsprozess, in den Sie eingreifen wollen und in den im Übrigen der damalige CDU-Innenminister eng eingebunden war und ihn auch betrieben hat. Und vielleicht einmal auf den Punkt gebracht, worum ging es damals: Mit dem Aufgabenzuordnungsgesetz wurde unter anderem auf dringenden Wunsch der Kommunen genau deren Ansinnen entsprochen. Die kommunale Familie wollte nämlich unbedingt und gerne für das Landesjugendamt zuständig sein. Dafür wurde der Mehrbelastungsausgleich dann einmalig ermittelt und sollte nach dem ausdrücklichen Willen ausweislich der Gesetzesbegründung in der Landtagsdrucksache 5/2684 keiner regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Das ist angesichts des dringenden Wunsches der kommunalen Seite, diese Aufgaben zu bekommen, durchaus nachvollziehbar. Der kommunalen Familie war die Aufgabenübertragung für die Aufgaben des Landesjugendamtes sehr bedeutsam. Sie trägt mit dieser veränderten Aufgabenzuordnung jetzt die Gesamtverantwortung für alle Aufgaben des Landesjugendamtes und insbesondere für dessen Entwicklung. Dem Sozialministerium, das ehemals zuständig war, kommt keine Fach- und Rechtsaufsicht zu. Die Steuerung des Landesjugendamtes liegt damit heute komplett und ausschließlich in der kommunalen Hand. Das Land hat – ich wiederhole es noch einmal – nicht einmal mittelbar über Fach- und/oder Rechtsaufsicht Einfluss. Damit hat das Land auch keinen Einfluss auf die Arbeitsabläufe und deren Effizienz. Angesichts dieser ausschließlich bei den Kommunen liegenden Steuerungsmöglichkeiten des Arbeitens im Landesjugendamt und des großen Willens der kommunalen Familie, diese Aufgabe zugeordnet zu bekommen, leuchten die Hinweise der Gesetzesbegründung durchaus ein, dass es bei einer einmaligen Ermittlung des Mehrbelastungsausgleiches und keiner regelmäßigen Überprüfung bleiben sollte. Unbenommen dessen übersieht Ihr vorliegender Gesetzentwurf aber auch die Inhalte des Gesetzes. Ich will das gern an einem Beispiel festmachen. Der Kommunale Sozialverband erhält nach dem Gesetz jährlich rund 2,3 Millionen Euro. Darin enthalten sind quasi wie ein durchlaufender Posten 1,65 Millionen Euro für die Kostenerstattung nach Paragraf 89d SGB VIII, zu gut Deutsch für die Kosten, die durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge entstehen. Der echte Mehrbelastungsausgleich, der in diesen insgesamt rund 2,3 Millionen Euro steckt, beträgt also nach Abzug der 1,65 Millionen Euro rund 675.000 Euro. Das ist der eigentliche Mehrbelastungsausgleich für Personal- und Sachkosten. Die Dynamisierung, wie Sie sie vorschlagen, des erheblichen Anteils in diesen 2,3 Millionen Euro, nämlich der 1,65 Millionen Euro Kostenerstattung für die umA, geht am in Ihrem Gesetzentwurf postulierten Anspruch deshalb weit vorbei. Die Erstreckung der Dynamisierung auf nicht mit den Personal- und Sachkosten zusammenhängende Kostenerstattung macht im Übrigen auch aus fachlicher Sicht keinen Sinn. Zu dieser Kostenerstattung hat mir das Sozialministerium im Übrigen folgende zusätzliche Hinweise an die Hand gegeben: Zum Ausgleich der Mehrbelastung im Bereich der Verwaltung aus Anlass der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erhalten die Kommunen rund 570.000 Euro mehr aus allgemeinen Haushaltsmitteln, um die unstreitig hohen Aufwendungen in diesem Bereich aufzufangen. Mit der von Ihnen angeregten Dynamisierung von 2,5 Prozent wäre der kommunalen Familie hier also ein Bärendienst erwiesen. 2,5 Prozent auf 1,65 Millionen Euro kommen zu einem deutlich schlechteren Ergebnis als die aktuell durch das Sozialministerium vorgesehenen weiteren 570.000 Euro. Ihr Gesetzentwurf macht also auch hier aus fachlicher, vor allem aus kommunaler Interessensicht keinen Sinn. Meine sehr geehrten Damen und Herren, beschließen Sie bitte keinen Schaden für die Kommunen, sondern belassen Sie es bitte bei dem deutlich höheren Ausgleich der zusätzlichen Aufwände von 570.000 Euro! Ich wünsche eine angeregte Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster. Henning Foerster , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist erst wenige Wochen her, da beschlossen wir hier die Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes, und damit wurde die Zuständigkeit von Landkreisen und kreisfreien Städten bei Anhörungsverfahren im Bereich Straßenbau wieder auf das Landesamt für Straßenbau und Verkehr übertragen. So war dies für Planfeststellungsverfahren ja bereits bis 2018 geregelt. Da wurde damals wirksam an einer kleinen Stellschraube gedreht, um Genehmigungsverfahren bei kommunalen Straßenbauverfahren wieder zu beschleunigen. Und konkret dieses Vorhaben wurde von den kommunalen Spitzenverbänden auch wohlwollend begleitet. Dennoch bestand die CDU-Fraktion seinerzeit auf eine Anhörung, die dann am 16. Mai 2023 stattfand. Und diese könnte als die kürzeste dieser Wahlperiode in die Geschichte des Landtages eingehen. Schon die An- und Abreise zu dieser Sondersitzung dauerte bei etlichen Teilnehmenden um ein Vielfaches länger als die Anhörungen selbst. Und die Anhörung wäre statt 17 wohl vermutlich nach 7 Minuten zu Ende gewesen, wenn der Vertreter des Landkreistages nicht die Gelegenheit genutzt hätte, noch einige grundsätzliche Fragen im Kontext von Aufgabenübertragungen vorzubringen, so zum aus seiner Sicht seit 13 Jahren unveränderten Festbetrag, den er seinerzeit auch als unzureichend titulierte. Nur dazu und nicht zum eigentlichen Gesetzesvorhaben formulierte auch der Kollege Peters seinerzeit eine einzige Nachfrage und goss die Kritik des Landkreistages später in einen Änderungsantrag, der darauf abzielte, genau jenen Paragrafen 28 Aufgabenzuordnungsgesetz nach den Vorstellungen des Landkreistages zu ändern. Das wurde im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Soweit zur Genese. Und nun liegt dieser Antrag im Grunde in Form eines Gesetzentwurfes erneut auf dem Tisch. Die Vorgeschichte ist übrigens auch der Grund dafür, dass ich heute hier kurz am Rednerpult stehe und nicht unser innenpolitischer Sprecher. Aber wie sich das gehört, haben wir uns natürlich inhaltlich abgestimmt und empfehlen dem Parlament, diesen Gesetzentwurf nicht zu überweisen beziehungsweise in der Konsequenz auch abzulehnen. Ich möchte an dieser Stelle nur ganz grob daran erinnern, dass sich die Finanzausstattung der Kommunen mit dem FAG grundsätzlich verbessert hat, und ferner auch darauf verweisen, dass das Land in hohem Maße für die Kosten beispielsweise der Geflüchteten aufkommt. Auch uns als Linksfraktion ist eine vernünftige Ausstattung der Kommunen natürlich wichtig, damit die ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können. Aus unserer Sicht bietet sich für die Diskussion dieser Fragen aber eher der nächste Kommunalgipfel an. Auf die Komplexität der Sachverhalte hat der Innenminister ja in seinem Redebeitrag hingewiesen und diese auch ausführlich erläutert. Deswegen kann ich mir weitere Ausführungen an dieser Stelle sparen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner. Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ein Drittel mehr – das ist auf den ersten Blick eine ungewöhnlich hohe Forderung. Um 34,4 Prozent sollen die Zahlungen erhöht werden, mit denen das Land die verschiedenen Körperschaften, denen Aufgaben übertragen werden, entlastet. Dass diese Forderung so hoch ist, hat aber einen guten Grund. Die aktuell gültigen Zahlen wurden seit 13 Jahren nicht angepasst, 13 Jahre übrigens, von denen immerhin 11 Jahre die CDU an der Regierung beteiligt war. Insofern bin ich schon sehr erstaunt, dass Sie diese Forderung erst jetzt erheben. Immerhin haben Sie über Jahre den Innenminister, also den kommunalen Minister, gestellt. Aber besser spät als nie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Meine Forderung hätte diese Forderung des Landkreistages in die Haushaltsberatungen eingebracht, denn diese Forderung, die der Landkreistag kürzlich in einer Anhörung zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes eingebracht hat, ist absolut zu unterstützen. Und es ist ja auch nicht so, dass das Gesetz und insbesondere die Höhe der Ausgleichsbeträge einfach niemand auf dem Schirm hatte. Bereits 2013 hat der damalige Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Johannes Saalfeld die Landesregierung genau dazu befragt: Wurden die tatsächlichen Kosten erhoben? Sind diese Mittel auskömmlich? Sollen Mehrkosten kompensiert werden? Die Antwort damals war leider zu häufig ein einsilbiges Nein. Denn was wir hier heute diskutieren, ist eine eklatante Verletzung des Konnexitätsprinzips. Gerade bei langfristig übertragenen Aufgaben muss auch langfristig sichergestellt werden, dass die dafür vorgesehenen Ausgleichszahlungen auch auskömmlich sind. Konnexität ist eben nicht das Gleiche wie Finanzausgleich, sondern bei Konnexität geht es um die Finanzierung übertragener Aufgaben auf die Kommunen. Aus unserer Sicht verbinden wir mit der Zustimmung zu diesem Antrag daher auch zwei Forderungen: Erstens müssen die Mehrbelastungen, die den jeweiligen kommunalen Körperschaften durch die Übertragung von Aufgaben entstehen, auch vollständig refinanziert werden. Es ist gut und richtig, Aufgaben auf die Ebene zu übertragen, die diese am besten leisten kann. Dies darf aber nicht zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen. Das ist das Grundprinzip der Konnexität. Und zweitens sollten wir, der Landtag, als Gesetzgeber grundsätzlich darüber nachdenken, ob fixe Erstattungssätze noch zeitgemäß sind. Ja, diese führen zu Planungssicherheit und ersparen wiederkehrende Kostenverhandlungen, wie wir sie aus anderen Bereichen kennen. Gerade in Fällen wie hier, in denen die entsprechenden Ausgleichszahlungen nicht regelmäßig angepasst werden, können diese aber, wie hier, dazu führen, dass über Jahre ein ungedeckter Mehrbedarf entsteht. Dies ist eines der Themen, mit denen wir uns während der Befassung in den Ausschüssen intensiver auseinandersetzen sollten. Wir stimmen deshalb der Überweisung in die Ausschüsse zu. Dort können wir auch klären, ob die pauschale Steigerung um 2,5 Prozent pro Jahr tatsächlich den zweifelsohne gestiegenen Kosten entspricht und ob die Kosten in allen im Gesetz geregelten Bereichen auch gleichmäßig gestiegen sind. Wir stimmen daher sowohl einer Überweisung in die Ausschüsse als auch diesem Antrag zu. Wir teilen die Sicht des Landkreistages, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Frage der Änderung des Paragrafen 28 Aufgabenzuordnungsgesetz ist im Rahmen der Anhörung zum Ersten Gesetz zur Änderung tatsächlich aufgeworfen worden, und eine unmittelbare Anpassung in Gestalt jetzt des vorliegenden Änderungsantrages oder des damals vorgeschlagenen Änderungsantrages konnte dort keine Mehrheit finden. Allerdings sehe ich auch, wenn seit dem Jahr 2010 keine Anpassung vorgenommen wurde, dann halte ich es sogar aus verfassungsrechtlicher Sicht für zwingend erforderlich, dass das stattfindet. Aus dem in Artikel 72 Absatz 3 der Landesverfassung verankerten strikten Konnexitätsprinzip folgt, dass die Kosten für seitens des Landes übertragene Aufgaben vollständig auszugleichen sind. Diese Finanzgarantie soll ja gerade verhindern, dass die Länder bei der Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen diesen zugleich die Kostenlast, also von vornherein, aber auch die spätere Kostenlast aufbürden. Ein Gestaltungsspielraum, meine Damen und Herren, hinsichtlich der Höhe des Mehrbelastungsausgleiches lässt Artikel 72 Absatz 3 der Landesverfassung eben gerade nicht zu. Verfassungsrechtlich verlangt wird vielmehr eine vollständige Erstattung der angemessenen Kosten der Aufgabenerfüllung. Nun kann man darüber reden, was ist die vollständige Erstattung der angemessenen Kosten, also die Angemessenheit ist zu beurteilen. Da habe ich hier bis jetzt relativ wenig gehört, aber immerhin gab es ja den Austausch darüber, und darauf fußt ja auch der Antrag der CDU-Fraktion. Der Gesetzgeber ist ferner gehalten, die Kostenentwicklung im Blick zu behalten, und genau da zählt ja diese Dynamisierung. Und ich glaube, diese 2,5 Prozent sind ja eigentlich auch etwas, womit Sie selbst ja auch im Landeshaushalt arbeiten. Da frage ich mich, warum Sie das der kommunalen Ebene nicht zugestehen, dass die eben auch ihre Lohnanpassung, ihre Gehaltsanpassung mit im Blick behalten. Um es dem Gesetzgeber, also uns, leichter zu machen, wollen wir ja gerade auch eine Dynamisierung vornehmen. Klar, sie ist auch grobschlächtig, sie ist auch pauschal, sie wird nie ganz zielgenau sein können, aber irgendwo müssen wir mit arbeiten. Und, wie gesagt, wenn Sie selbst für 2,5 Prozent arbeiten, sollte das für die kommunale Ebene auch möglich sein. Wir haben es ja auch schon in anderen Gesetzen vorgesehen, zum Beispiel in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Der vorgelegte Gesetzesentwurf trägt der verfassungsrechtlich verankerten Verpflichtung Rechnung. Und ich denke, es ist schon wichtig, dass wir es zumindest im Ausschuss weiterdiskutieren. Deswegen ist die Überweisung absolut zielführend. Und wenn Sie jetzt schon sagen, ja, die 570.000 Euro sind ja mehr – ja, meine Damen und Herren, auch die 570.000 Euro könnte man dynamisieren, und dann können wir die 2,5 Prozent auch jedes Jahr draufschlagen. Auch das wäre eine Möglichkeit, die man diskutieren kann. Denn eins ist Fakt, wir können die kommunale Ebene nicht ständig überfrachten. Das führt nur wieder dazu, dass es hinterher dann wieder hinter verschlossenen Türen verhandelte Kompromisse gibt, die aber dann oder wo die kommunale Ebene als Bittsteller auftreten muss. Und ich glaube, so habe ich den Hinweis verstanden, auch der kommunalen Ebene, dass sie sich wünschen, dass es hier mehr Automatismen gibt. Und genau die sind hier im Antrag berücksichtigt. Deswegen werden wir der Überweisung zustimmen und freuen uns auf die weitere Beratung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier. Martina Tegtmeier , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt sie noch, die Elefanten hier mit dem guten Gedächtnis in diesem Landtag. Und Sie haben dem Innenminister irgendwie vielleicht auch nicht ganz folgen können in seinen Ausführungen, weil zur Beurteilung dieses Gesetzentwurfes muss man auch noch mal ein bisschen in die Geschichte zurückgehen, wie das alles überhaupt zustande kam. Wir haben eine Kreisgebietsreform und eine Aufgabenübertragung zu einem Zeitpunkt vorgenommen, als wir das für absolut erforderlich hielten, um hier Effizienzgewinne im Land zu generieren, um Doppelstrukturen abzubauen, um die Verwaltung zu verschlanken. Und wir hatten etliche Gutachten auf dem Tisch, die immer zweistellige Millionenbeträge, was die Einsparung von Verwaltungsaufgaben anging, auswiesen. Das war jetzt mal die Grundvoraussetzung. Und natürlich wurde auch diese Reform beklagt, und das Landesverfassungsgericht hat uns 2011 aufgegeben, die tatsächlichen Auswirkungen der Landkreisneuordnung auf die kommunale Selbstverwaltung, insbesondere auf das Ehrenamt – das war ein ganz besonderer Fokus durch größere Kreise, längere Wege und so weiter – über einen längeren Zeitraum intensiv zu beobachten und gegebenenfalls nachzubessern. Und damals hat Lorenz Caffier hier, unser Innenminister, mit dem Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften eine Vereinbarung zur Erarbeitung an der jährlich fortzuschreibenden Berichterstattung und zu einem Abschlussbericht im Jahr 2015 abgeschlossen, um dem Urteil gerecht zu werden. Die Ergebnisse kann man kurz zusammenfassen oder vielmehr das Innenministerium hat das damals kurz zusammengefasst mit den Aussagen allgemein: Die Landkreisneuordnung ist vollzogen, die Zielstellungen sind weitgehend erfüllt, es ist eine deutliche Konsolidierung der kreislichen Arbeit erkennbar. In den Organisationsstrukturen, der Aufgabenwahrnehmung sowie der personellen Finanzausstattung greifen Routinen. Neben der Landkreisneuordnung sind weitere Strukturveränderungen zu verzeichnen wie zum Beispiel die Doppik und die Digitalisierung. Zum Bereich Personal: Alle Landkreise haben Vollzeitäquivalente abgebaut. Die erwartete Rendite durch die Reform beträgt zehn Prozent. Und zu den Finanzen wurde allgemein konstatiert, dass die Steuereinnahmesituation der Kommunen sich verbessert hätte. Aber auch zu dem Zeitpunkt hatte man bereits im Sozial- und Jugendhilfebereich Sorge und hat die Feststellung getroffen, dass durch die neue Struktur sich das wesentlich weniger schwer auf die Landkreise und kreisfreien Städte auswirkt. Im Zuge der Aufgabenübertragung – das wurde ja mehrfach hier referiert und beklagt –, nach einer Kostenfolgeabschätzung wurde ein Mehrbelastungsausgleich einmalig ermittelt. Und es war damals Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden, das zu tun. Und warum war das Konsens? Weil man davon ausging, dass eigentlich die Kommunen, also die kommunale Ebene, Landkreise und kreisfreien Städte im Zusammenhang des Jugendamtes zum Beispiel da einen Vorteil von hätten, weil halt große Einsparpotenziale prognostiziert worden waren. Die kommunalen Spitzenverbände wie auch das Land gingen also davon aus, dass diese übertragenen Aufgaben künftig kostengünstiger durchgeführt werden könnten. (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) Doch dann ging die für die kommunale Ebene positive Rechnung zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr ganz auf. Und ich möchte noch mal, auch noch mal erwähnen, dass die Leute, die 2010 zusammen am Tisch gesessen haben, auch nicht die sind, die jetzt beklagen, dass das nicht funktioniert. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das sind mittlerweile, das waren damals mal Jan Peter Schröder als Geschäftsführer und Rolf Christiansen. Christiansen war damals noch Vorsitzender des Landkreistages. Und ja, wir kennen auch die Klagen vom KSV über die mangelnde oder über die Unauskömmlichkeit des Mehrbelastungsausgleichs im Zusammenhang des Jugendamtes. Aber auch der KSV, mussten wir feststellen, macht seine Hausaufgaben nicht wirklich, sodass er seine Jahresabschlüsse eben nicht zügig vorlegt und man das, was er bejammert, auch zurzeit noch gar nicht wirklich abschätzen kann. Und alles, was ich mir noch hier zum Jugendamt aufgeschrieben habe, hat der Minister eigentlich schon gesagt. Deswegen brauche ich das nicht noch mal auszuführen. Ich denke mal, ich habe schon begründet, warum wir Ihren Gesetzentwurf nicht überweisen werden, sondern wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt. Marc Reinhardt , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt viel verfolgt, habe aber wirklich kein einziges stichhaltiges Argument gegen unseren Gesetzentwurf gehört. Ich fange mal bei Frau Tegtmeier an. Frau Tegtmeier, so amüsant Ihr geschichtlicher Ausflug bis in das Jahr 2010 auch war, ich glaube, egal, was auch so eine illustre Runde 2010 vereinbart hat – sicherlich war die CDU dabei –, 13 Jahre später ist die Welt eine andere, und ich glaube, auch 13 Jahre später sind wir auch an die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gebunden. (Beifall René Domke, FDP – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Und das haben auch GRÜNE und FDP hiermit bestätigt. Da steht ganz klar drin, dass die Kosten komplett ausgeglichen werden müssen. Und wir haben ja wirklich dargelegt, dass das auf keinen Fall der Fall ist. Ja, bei GRÜNEN und FDP bedanke ich mich. Das sehen wir alles ganz ähnlich, auch wenn Frau Wegner natürlich recht hat. Man hört ja oft, vor allem, wenn SPD-Redner hier vorne am Rednerpult lesen, dass wir die letzten 15 Jahre hier mit einer absoluten Mehrheit regiert haben und immer für alles alleine verantwortlich sind, vor allem das, was schlecht lief. (Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD – Thomas Krüger, SPD: Na ja!) Das war nicht so, und deshalb gab es öfter darüber auch Auseinandersetzungen. Aber es ist jetzt sicherlich für uns etwas einfacher, unsere Vorstellungen auch vorzubringen. Ja, Herr Foerster hat die kurze Anhörung beklagt und dass es dann nur um dieses Thema ging und er das lieber alles in den Kommunalgipfel auslagern will. Ich sage, wir sind hier ein selbstbewusstes Parlament (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP – Daniel Peters, CDU: So ist es.) und sollten nicht darauf warten, dass irgendwer einen Kommunalgipfel einberuft, sondern auch mal eigene Vorschläge umsetzen und so vielleicht solchen Kommunalgipfeln (Henning Foerster, DIE LINKE: So, wie wir es jahrelang gemacht haben. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) und außerparlamentarischen Veranstaltungen ein wenig entgegentreten. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Ja, und dann war da noch der Minister. Der hat von einer komplexen Materie gesprochen und dass das deshalb alles ganz schwierig ist. Wir haben ja beim vorherigen Gesetzentwurf gesehen, dass wir uns da auch nur um ein Detail, nämlich bei den Abfallgebühren, gekümmert hatten. Ich glaube, das ist ja hier ganz naheliegend. Das kann man hier bei diesem Thema des Mehrbelastungsausgleichs auch machen. Und dann haben Sie noch gesagt, wir müssen dabei auch aufpassen, dass wir den Kommunen nicht schaden. Ich glaube, wenn man eine Dynamisierung bei den Kosten einführt, tut man alles, aber man schadet nicht den Kommunen. Man macht das, wofür das Gesetz da ist und was die Landesverfassung vorsieht. Und deshalb fordere ich Sie alle noch mal auf, zum Vorteil und auch zum Nutzen unserer Kommunen der Überweisung zuzustimmen. Dort können wir auch noch über unterschiedliche Sachen und Ansätze, wie Herr Domke es ja eingebracht hat, reden. Tun wir es nicht, ist das aus meiner Sicht ganz einfach so, dass wir damit unsere Kommunen im Regen stehen lassen. Das wollen Sie sicherlich alle nicht, also geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie der Überweisung zu! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2344 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den, zur Mitberatung an den Innenausschuss und den Finanzausschuss zu überweisen. Nach dieser Debatte würde ich Ihnen davon abweichend den Vorschlag machen, Federführung Innenausschuss und Mitberatung Finanzausschuss. (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wer also der Überweisung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Drucksache 8/2348. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/2348 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hört sich im ersten Moment etwas sperrig an: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes. Aber wir wollen nichts anderes, als mit Ihnen gemeinsam in den Prozess zu gehen, die Diskussion, Rechtssicherheit zu schaffen, dass in diesem Land keine Schulschließungen mehr vonstattengehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich möchte auch als Erstes feststellen, es ist politischer Konsens, dass wir keine Schulschließungen mehr auf den Weg bringen wollen. Und ich will auch weiterhin feststellen, dass zu Zeiten der Großen Koalition unter Führung der SPD, insbesondere im Bereich des Bildungsministeriums, gefühlt es im Prinzip keine Schulschließungen gab. Und das hat mich dann auch noch mal erinnert an die Zeit 2019, als die Kollegin Hesse Bildungsministerin war und die Opposition einen Antrag eingebracht hat, der diese Zielstellung umsetzen sollte. Da hat Frau Hesse es sogar bis in „Die Welt“ geschafft. Und ich will einfach mal zitieren: „Schulen im ländlichen Raum müssen nach Angaben von Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) nicht um ihren Fortbestand fürchten. Wieder steigende Schülerzahlen in Mecklenburg-Vorpommern und große Flexibilität bei der Größe der Eingangsklassen gewährleisten, dass die Schulstandorte erhalten blieben. ,Schon heute sind in kleinen Gemeinden Klassengrößen von 13, 14 Schülern möglich.‘“ Das war damals die politische Lage 2019. Und ich weiß ja genau, die SPD erinnert sich sehr gerne an diese Zeiten zurück, aber dann kam plötzlich 2021 und es wurde ein Thema aufgemacht, viel Wind wurde aufgewiegelt sozusagen. Und es hieß, wichtig, wichtig, wichtig, wir müssen politisch handeln. Diesen Prozess haben Sie alle miterlebt. Ob das Koalitionsverhandlungen waren, Regierungsbilanzen nach einem Jahr, bei der 100-Tage-Bilanz kann ich mich nicht genau erinnern, ob es auch aufgerufen wurde, aber in regelmäßigen Abständen hat man sich feiern lassen in der Öffentlichkeit, dass endlich DIE LINKE in diesem Land jetzt die SPD dazu gebracht hat, dass es perspektivisch hier auch keine Schulschließungen mehr geben wird. Das ist die Situation. Und wenn man das inhaltlich fachlich betrachtet, dann ist es ja auch ganz logisch, dass es keine Schulschließungen geben wird, weil wir in den nächsten drei/vier Jahren auch noch steigende Schülerzahlen haben. Und wenn in der Großen Koalition keine Schulen geschlossen worden sind und die Zahlen, die Schülerzahlen weiter steigen, ja, dann ist es schon sehr schwierig zu erklären, warum plötzlich das zum Thema wird. Und da wir die fünf Jahre danach wieder sinkende Schülerzahlen haben, wir uns aber zum Niveau dann zahlentechnisch hinbewegen in Zeiten der Großen Koalition, wo es auch keine Schulschließungen gab, hat man sozusagen diesen Zeitraum möglicherweise bis 2030 gewählt. Und wir haben schon damals gesagt, als im März 2022 wir darüber diskutiert haben, nein, wir müssen über 2030 hinausdenken. Wir haben also dann im März 2022 den politischen Willen hier noch mal dokumentiert, dass wir keine Schulschließungen wollen. Wir haben schon damals als CDU einen Änderungsantrag eingebracht, der genau präzise die Landesregierung auch zum Handeln dann bringen sollte, nämlich, dass mit Beginn Schuljahr 2023/24 – und das steht jetzt unmittelbar vor der Tür – wir eine gesetzliche, also eine praktikable gesetzliche Regelung haben, die dann dieses Thema sozusagen abschließend behandelt. Das ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht passiert. Man hat sich über Verordnungswege diesem Thema genähert. Aber warum man jetzt nach anderthalb Jahren feststellen muss, mit Beginn des Schuljahres 2023/24, es gibt immer noch keine verbindliche gesetzliche Regelung, das werden Sie sicherlich gleich an dieser Stelle etwas genauer erklären. Ich bin schon sehr gespannt. Fakt ist, anderthalb Jahre sind ins Land gegangen. Es gibt keine gesetzliche Regelung. Das Einzige, was ich feststellen muss, das Thema ist etwas aus der Öffentlichkeit verschwunden. Also die Anzahl der Jubelmeldungen ist in diesem Bereich zurückgegangen. Vielleicht würde es jetzt kommen bei der zweijährigen Bilanz, das weiß ich nicht, die im Herbst anstehen würde. Deswegen sagen wir, es ist praktikabler, wenn der Gesetzgeber – der Gesetzgeber sitzt hier im Raum – sich auf den Weg macht und eine verbindliche gesetzliche Lösung hier umsetzt. Und deswegen – das können Sie sozusagen politisch als Amtshilfe betrachten – haben wir einen Gesetzentwurf jetzt nach circa anderthalb Jahren auch vorgelegt, der genau dieses macht, nämlich verbindliche Regelungen schafft, indem wir die Paragrafen, die sich mit diesen Schülermindestzahlen befassen, sozusagen zeitlich begrenzt bis 2030 aussetzen. Und ich habe nicht umsonst beschrieben, wie die Schülerzahlen sich entwickeln bis 2030. Es gibt nur bedingten Handlungsbedarf. Und deswegen nicht im Gesetzestext, aber im Duktus des Gesetzes beziehungsweise in der Begründung haben wir dann auch formuliert, dass es sehr wohl darauf ankommt, nach 2030 eine Bestandsfähigkeit zu haben. Und deswegen sollten wir gemeinsam in einer Arbeitsgruppe mit den Betroffenen, mit den gesellschaftlichen Interessenvertretern uns in dieser Zeit auf den Weg machen, wo gleichzeitig wir das Schulgesetz in diesem Punkt bis 2030 befristet ausgesetzt haben, und uns gesellschaftspolitisch auf den Weg machen und Lösungen zusammen auf den Weg bringen oder zumindest erst einmal diskutieren, dass ein Schulnetz Mecklenburg-Vorpommern auch eine Zukunftsfähigkeit hat über 2030 hinaus, mit der Zielstellung, dann bin ich wieder beim Konsens, der sicherlich auch die Diskussion bei diesem Tagesordnungspunkt durchziehen wird, mit dem Konsens, keine Schulschließungen in Mecklenburg-Vorpommern mehr vornehmen zu müssen. Ich freue mich auf die Diskussion, und logischerweise ist dann nachher auch die große Bitte da, dass wir diesen Gesetzentwurf dann im Ausschuss auch entsprechend behandeln. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Bildungsministerin Frau Oldenburg. Ministerin Simone Oldenburg: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schule bleibt im Dorf, keine Schulschließungen aufgrund von zu geringen Schülerzahlen, das ist die Zusicherung der Landesregierung, die wir auch seit Beginn der Legislaturperiode umsetzen. Dazu haben wir bereits wesentliche Maßnahmen eingeleitet. Zum einen haben wir den Landtagsantrag „Schulnetz bis 2030 langfristig sichern“ beschlossen und damit die Basis geschaffen, keine Schule im Land allein aufgrund von zu geringen Schülerzahlen zu schließen. Gleichzeitig haben die Fraktionen von LINKE und SPD in dem Antrag den Landtag aufgefordert, die Grundlagen für die Schulentwicklungsplanung anzupassen und anschließend eine Änderung des Schulgesetzes auf den Weg zu bringen. Und wir alle kennen das Gesetzgebungsverfahren. Wir alle wissen, dass wir regelmäßig im Ausschuss darüber berichten, und wir alle wissen, dass zum Ende dieses Jahres das Schulgesetz, die Novelle des Schulgesetzes in der Ersten Lesung dann den Landtag erreichen wird. Im April 2022 haben wir die Schulentwicklungsplanungsverordnung, und das hat Kollege Renz vergessen, (Torsten Renz, CDU: Nein, 6. April 22.) geändert und folgenden Passus gestrichen, ich zitiere: „Schulen, die die für die jeweilige Schulart festgelegten Schülermindestzahl für die Bildung von Eingangsklassen gemäß Anlage nicht mehr erreichen und auch im nächsten Schuljahr nicht mehr erreichen werden, sind aufzuheben.“ Ende des Zitats. Diesen Passus gibt es nicht mehr. Der ist in der Schulentwicklungsplanungsverordnung gestrichen worden. Und durch diese Anpassung entfällt auch die Begründung des CDU-Gesetzentwurfes, der besagt, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Schulgesetzänderung notwendig sei, weil Schulen bis jetzt keine offizielle Zusage über ihre Bestandsfähigkeit hätten und sich damit in einer Rechtsunsicherheit befänden. Wie die CDU darauf kommt, das weiß ich nicht. Mir ist jedenfalls keine Schule bekannt, die um ihre Bestandsfähigkeit bangen muss, denn noch mal: Nicht alles muss sofort im Schulgesetz geregelt werden, (Torsten Renz, CDU: Nein.) in diesem Falle in der Schulentwicklungsplanungsverordnung, in der eben dieser Passus steht, dass Schulen aufgehoben werden. Sehr geehrte Damen und Herren, auch genügt die von der CDU vorgeschlagene Regelung nicht, um tatsächlich alle gegenwärtig bestehenden Schulen zu erhalten und auch schon Pflöcke für die Zeit nach 2030 einzuschlagen, denn in der Vergangenheit gab es zahlreiche Schulen, bei denen die Anzahl der Kinder in der Eingangsklasse nicht mehr die vorgeschriebene Mindestgröße erreicht hat. Mit dem Gesetzentwurf der CDU würden ab dem Jahr 2030 dann wieder die gleichen Schülermindestzahlen gelten, die die Schulen schon jetzt unterschreiten. (Torsten Renz, CDU: Haben Sie nicht gehört, dass wir eine Arbeitsgruppe einrichten wollen?!) Diese Zahlen gelten seit Jahrzehnten. Sie wurden festgelegt, als es in Mecklenburg-Vorpommern noch mehr als doppelt so viele Schülerinnen und Schüler gab. Sie haben ja zu Recht den Oppositionsantrag von damals erwähnt, der sah nämlich vor, die Schülermindestzahlen zu senken. Und stellen Sie sich vor, das machen wir jetzt! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Erschwerend kommt hinzu, dass wir in den kommenden Jahren einen Schülerzahlrückgang zu verzeichnen haben und somit noch viele weitere Schulen im Bestand gefährdet wären als heute. Die Schülermindestzahlen für die Eingangsklassen müssen dringend den sinkenden Schülerzahlen angepasst werden. Und nur so vermeiden wir einerseits nach dem Jahr 2030 ständige Ausnahmegenehmigungen, die keine Ruhe und Verlässlichkeit bringen, und zum anderen regeln wir so auch die Normgrößen von Bestandsschulen neu. Somit werden sie auch nicht bei Förderungen von Baumaßnahmen gegenüber den Schulen benachteiligt, die ohne Ausnahmegenehmigung die jetzt noch geltenden Schülermindestzahlen für Eingangsklassen erreichen. Unsere Schulgesetzänderung, habe ich eben gesagt, die voraussichtlich Ende dieses Jahres den Landtag erreichen wird, sieht vor, die Zahlen für die 1. Klasse an Einzelstandorten von 20 auf 15 Schülerinnen und Schüler zu senken und die von der Jahrgangsstufe 5 von 36 auf 30 Schülerinnen und Schüler. Ob es die Regionale Schule Neubukow mit 35 Kindern in der Klasse oder die Regionalen Schulen Rechlin und Dargun mit jeweils 30 Anmeldungen betrifft, all diese Schulen profitieren dann auch nach 2030 von der neuen Normfestlegung. Und dass wir mit unserem gegenwärtigen Handeln auch jetzt schon Schulen retten, zeigt folgendes Beispiel sehr deutlich, denn die Grundschule Görmin wird es künftig nur durch den Landtagsbeschluss geben. An dieser Schule werden zum neuen Schuljahr nämlich nur 10 Kinder eingeschult, und damit sinkt die Gesamtschülerzahl auf 38 Kinder. Es wären aber 40 Kinder notwendig, um den Bestand einer kleinen Grundschule zu sichern. Durch unseren Beschluss entfällt die Mindestschülerzahl und die kleine Grundschule bleibt erhalten. Wir schaffen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) wir schaffen also mit unseren Maßnahmen bereits jetzt Sicherheit für alle Beteiligten und erhalten die Schulen in der Fläche. Für uns ist es wichtig, ein Schulgesetz für ganz viele Änderungen vorzusehen, und nicht ein Schulgesetz für eine Änderung. Deswegen ist es ja auch immer ein Prozess, der mit Anhörungen begleitet wird. Und mit Ihrem Vorschlag würden wir ja auch irgendwann Ende Dezember mit dem Schulgesetz in Zweiter Lesung kommen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) nützt also auch nichts mehr für dieses Schuljahr. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult. Enrico Schult , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich war auch etwas irritiert über diesen CDU-Vorstoß. Herr Renz will jetzt den Koalitionsvertrag abarbeiten von der Linkskoalition. Das hat mich doch etwas gewundert, Herr Renz. Ich weiß nicht, ob Sie da jetzt schon die Seiten wechseln wollen oder auf die Große Koalition vielleicht noch mal abstellen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) aber so groß ist sie mittlerweile ja gar nicht mehr. Es reicht ja gar nicht mehr für eine Große Koalition. Es hat mich in der Tat jetzt irritiert, dass Sie jetzt hier einen Gesetzentwurf einbringen, das Schulgesetz zu ändern, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) weil, und Frau Oldenburg führte es an, wir ja im letzten Jahr dazu debattiert haben und da auch einen Beschluss gefasst haben. Änderung des Schulgesetzes, keine weiteren Schulen sollen geschlossen werden, das wurde eben auch angesprochen, dass es der derzeitige Stand ist, dass das nicht passiert. Und Sie selbst haben eine Anfrage gestellt, dass in den letzten zehn Jahren drei Grundschulen geschlossen wurden wegen geringer Schülerzahlen. Also Sie sagten selber, das ist bedingter Handlungsbedarf, der sich hier auftut für uns. Und nach meiner Auffassung ist da jetzt keine Schulgesetzänderung vorzeitig notwendig. Wichtig ist in der Tat, dass wir eine Planungssicherheit haben für die Schulen, natürlich, die brauchen, für die Lehrkräftegewinnung brauchen sie klare Ansagen, geht es mit ihrer Schule weiter. Und insofern ist es gut oder ist es auch, sagten Sie ja, es besteht Konsens, dass wir insbesondere die ländlichen Schulen oder die Schulen im ländlichen Raum erhalten wollen, um da denen auch eine Planungssicherheit zu geben. Ich möchte aber den Fokus auf ein anderes Thema richten, denn ich führte aus, wenige Schulen, wenige allgemeinbildende Schulen sind davon betroffen, aber massiv betroffen sind die Förderschulen des Landes, werte Kollegen, denn diese Förderschulen werden zum 31.07.2027, das sind Schulschließungen, aufgehoben. So, und das habe ich in einer Kleinen Anfrage nachgefragt, 37 Förderschulen „Lernen“ im Land werden aufgehoben. Das sind eben diese Schulen, die geschlossen werden, und die führen, diese Schulschließung, die im Schulgesetz sozusagen verankert ist, führt natürlich zu einer großen Unsicherheit an den Förderschulen. Ich habe viele Förderschulen besucht, die finden kaum Lehrer, ist klar. Wer lässt sich dort anwerben an einer Schule, die künftig geschlossen wird?! Eine Kleine Anfrage von mir, ich möchte es zitieren: „Für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sieht das Schulgesetz in § 143 Absatz 12 Nummer 6 vor, dass diese zum 31. Juli 2027 aufzuheben sind. Das betrifft 37 Schulen und Schulteile.“ Da, werte CDU, da wäre jetzt Ihre Initiative vonnöten gewesen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir als AfD-Fraktion haben Anfang des Jahres einen Antrag eingebracht, der sich genau mit dieser Thematik befasst. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Da hätten wir das sozusagen ändern können. Sie haben es noch nicht einmal für nötig gehalten, das in den Ausschuss zu überweisen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Insofern, Herr Renz, kommen Sie mir nicht jetzt mit Ihrem Gesetzentwurf! Hier ist das Problem der Elefant, der im Raum steht. Und das wissen Sie selber, wenn Sie die Schulentwicklungsplanung sich anschauen. Wenn Sie mit Kommunalvertretern sprechen, wenn Sie mit Eltern sprechen, wenn Sie Schulbesuche machen, Förderschulen besuchen, dann wissen Sie, dass das der Elefant ist, der im Raum steht, und nicht so ein Problem, was quasi gar nicht existiert, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) was Sie sozusagen hier in den Raum stellen wollen und künstlich aufblasen wollen. Auf meine Anfrage, und das möchte ich noch ausführen, was denn mit den Schulstandorten nach 2027 passiert, der Förderschulen „Lernen“ in Mecklenburg-Vorpommern, heißt es von der Landesregierung schmallippig, die Wahrnehmung der Schulträgerschaft fällt in den eigenen Wirkungskreis der Kommunen, also dann sind die Kommunen quasi wieder verantwortlich. Im Schulgesetz schreiben Sie aber rein, zum 31.07. werden diese aufgehoben. Ja, das passt natürlich nicht zusammen. Insofern ist hier ganz klar der falsche Paragraf des Schulgesetzes angepasst worden oder angefasst worden, werte Kollegen der CDU. Und Sie selber kennen ja auch die Debatte im Kreistag Vorpommern-Greifswald, dass der Kreistag … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Schult, ich habe jetzt lange, lange, lange … (Horst Förster, AfD: Es geht um Schulschließungen.) Ja, es geht um Schulschließungen im weitesten Sinne. Und diesen weiten Sinn habe ich jetzt auch lange, nämlich über mehrere Minuten, nicht unterbrochen. Aber wir haben hier einen Gesetzentwurf vorliegen, der sich mit einem anderen Thema befasst. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Von daher bitte ich doch darum, diesen Gesetzentwurf nicht dazu zu nutzen, jetzt eigene Themen wieder zu setzen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Enrico Schult , AfD: Werte Präsidentin, ich möchte ausführen, um, wie gesagt, noch zum Ergebnis zu kommen oder zur Abstimmung der AfD-Fraktion. Es geht in der Tat um Schulschließungen im gesamten Land. Davon sind allgemeinbildende Schulen betroffen. Ich führte aus, dass es lediglich drei waren in den letzten zehn Jahren. Frau Oldenburg führte aus, dass derzeit gar keine Gefahr besteht, dass Grundschulen geschlossen werden oder Schulen geschlossen werden, weil es ja eben dieses, ja, dieses Arrangement gibt oder diesen Beschluss gibt. Warum jetzt die Förderschulen davon nicht betroffen sein sollten, weil diese, werte Präsidentin, sich ja eben auch gerade in Paragraf 143 Absatz 12 Nummer 6 des Schulgesetzes befinden, darauf geht meine Argumentation oder zielt meine Argumentation, dass dort ebenfalls Handlungsbedarf ist. Aber ich komme gleich zu meinem Schlussstatement, möchte dennoch kurz auf die Schulentwicklungsplanung eingehen, weil die Schulentwicklungsplanung ja nicht nur die Förderschulen betrifft, sondern alle Schulen im Land. Insofern gibt es da Handlungsbedarf bei den Förderschulen. Ich möchte dennoch auf den Kreistagsbeschluss … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Nein, das lasse ich jetzt … Enrico Schult , AfD: … Vorpommern-Greifswald eingehen. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Schult, das lasse ich jetzt wirklich nicht zu. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha!) Ich meine, es steht alles im Schulgesetz, aber es gibt jetzt hier einen Antrag, und der Antrag beschäftigt sich mit einem ganz konkreten Problem aus dem Schulgesetz. Und in der Aussprache muss man sich mit diesem Antrag auseinandersetzen. Und ich habe schon angedeutet, dass ich das relativ großzügig gehandhabt habe. Aber wenn Sie meinen Hinweis nicht verstanden haben, dass Sie meine Großzügigkeit jetzt überstrapazieren, dann muss ich sagen, ich lasse jetzt weitere Ausführungen zu den Förderschulen hier nicht zu. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Enrico Schult , AfD: Das mag sein. Es wundert mich wahrscheinlich, weil Sie direkt beteiligt sind, Frau Präsidentin. Insofern finde ich das … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Zurufe aus dem Plenum: Ooh! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Also jetzt ist wirklich Schluss, Herr Schult! Ich möchte Ihnen keinen Ordnungsruf geben, weil bis jetzt war ja immer noch die Debatte relativ sachlich. Ich möchte hier keine unnötige Schärfe reinbringen, aber ich habe jetzt meine Erläuterungen dazu gegeben. Sie können jetzt noch einen Satz sagen zum Abstimmungsverhalten der Fraktion der AfD, aber mehr werde ich definitiv nicht zulassen. Und wenn Sie noch mal den Versuch unternehmen, gibt es den Ordnungsruf. Ich hoffe, ich habe das jetzt genügend vorbereitet. (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU) Enrico Schult , AfD: Werte Präsidentin, ich muss mein Befremden darüber ausdrücken oder meine Verwunderung, dass Sie inhaltlich in diese Rede eingreifen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich möchte kurz das jetzt noch … Vizepräsidentin Beate Schlupp: So, jetzt haben Sie es geschafft, Herr Schult, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Recht hat er, recht hat er!) Und ich erteile Ihnen jetzt auch gleich noch einen Ordnungsruf, weil das obliegt Ihnen hier nicht. (Stephan J. Reuken, AfD: Aber das ändert nichts daran.) Wir können das gerne woanders klären, aber es ist in der Geschäftsordnung geregelt, dass eine Aussprache zum Antrag stattfindet und nicht zu irgendeinem Thema, das man sich selber sucht. Und ich habe lange genug darauf hingewiesen und ich möchte das jetzt nicht weiter diskutieren. Haben Sie jetzt noch was zu Ihrem Abstimmungsverhalten zu sagen? Enrico Schult , AfD: Aber natürlich, Frau Präsidentin. Ich möchte zum Gesetzentwurf der CDU kurz noch ausführen, „Problem und Ziel“, ich zitiere: „Gute Schulen und wohnortnahe Schulstandorte sind ein wichtiger Standortfaktor. Die Schließung von Schulen gerade im ländlichen Raum“ – das betrifft viele Schulen, allgemeinbildende Schulen, aber auch andere Schulen – „trägt zur Abwanderung und zur fehlenden Ansiedlung von jungen Familien und Unternehmen in diesen Gebieten bei.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich möchte abschließend noch sagen, dass dieser Antrag, das wurde ja auch schon deutlich, dass wir als AfD-Fraktion den natürlich so oder dieser Intention zustimmen, dass wir uns jetzt aber nicht anschließen, dort jetzt einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, weil, die Bildungsministerin führte es an, das ist quasi, demnächst in der Schulgesetznovelle steht das an. (Torsten Renz, CDU: Wann denn?) Und ich wollte den Fokus, insbesondere was den ländlichen Raum angeht, natürlich auf andere Schulen richten. Dass das so brüsk abgewiesen wird, das kann ich nicht nachvollziehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler. Jeannine Rösler , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schulen benötigen zweifelsohne Planungssicherheit. Ja, sie brauchen die Gewissheit, dass sie nicht in ihrem Bestand gefährdet sind, auch wenn die Schülermindestzahlen nicht erreicht werden. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und diese Gewissheit gibt es. SPD und LINKE haben in ihrer Koalitionsvereinbarung unter Ziffer 276 klar festgelegt, dass das Schulnetz bis 2030 langfristig abgesichert wird, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) um die wohnortnahe Beschulung, kurze Schulwege und eine attraktive Infrastruktur im ländlichen Raum zu ermöglichen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Bereits im März des vergangenen Jahres haben wir auch hier im Landtag einen ganz klaren Beschluss dazu gefasst. Dieser Beschluss gilt nach wie vor. Die Schulentwicklungsplanungsverordnung ist entsprechend geändert. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie können sich also darauf verlassen, dass die Planungssicherheit für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gegeben ist. Es ist richtig, wir gehen rein formal einen anderen Weg als Sie. Wir wollen nicht ständig kleinteilig das Schulgesetz ändern, sondern alle Ressourcen auf die ohnehin geplante große Novelle des Schulgesetzes konzentrieren. Sie können sich sehr sicher sein, dass das Bildungsministerium stetig an der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung arbeitet. Und hier zählen selbstverständlich auch die Verbesserungen im Schulgesetz. Und im Übrigen bin ich der Bildungsministerin sehr dankbar für das Beispiel, das sie hier genannt hat, die Grundschule Görmin. Das ist ein hervorragendes Beispiel. Ich kenne diese tolle Schule, diese tolle kleine Schule sehr, sehr gut und freue mich, dass auch sie weiterhin Bestand hat. Ganz wichtig ist das für die Kinder, für die Lehrkräfte dort, für die Eltern und auch für das Dorf Görmin. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner. Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin Oldenburg! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entwurf gießen die Kolleginnen der CDU etwas in Gesetzesform, das in großem Einvernehmen bereits im Frühjahr letzten Jahres hier im Landtag beschlossen wurde, die Aufrechterhaltung kleiner Grundschulen. Die Vorteile dieser Schulen liegen auf der Hand: kürzere Schulwege, kleine Klassen, attraktive und lebendige Dörfer und nicht zuletzt die Ausbildung zukünftiger Fachkräfte vor Ort. Wer den ländlichen Raum gleich und lebenswert halten möchte, kommt um Bildungsangebote und Chancen in der Region nicht herum. Der damalige Antrag von LINKEN und SPD sah vor, zunächst die Grundlagen für die Schulentwicklungsplanung anzupassen und anschließend ein Schulgesetz auf den Weg zu bringen. Frau Oldenburg hat das berichtet. Während Landtagsbeschlüsse schneller obsolet werden können als Gesetze und keine geeigneten Instrumente für eine langfristig stabile Schulnetzplanung bieten, gewährleistet der vorliegende Gesetzentwurf Sicherheit für kleine Schulen und sorgt zumindest bis 2030 für weniger Bürokratie bei ihrer Aufrechterhaltung. Damit ist natürlich noch nicht aller Tage Abend. Nach wie vor muss das Schulgesetz novelliert werden, müssen selbstständige Schulen weiter ausdefiniert, die unterschiedlichen Problemlagen in Ballungszentren und ländlichen Räumen zeitgemäß berücksichtigt werden. Auch der Ausbau der Ganztagsschule ist eine Herausforderung. Insbesondere Grundschulen im ländlichen Raum haben oft zahlreiche Probleme mit der Hortplatzversorgung. Die Anbindung an die Kinder- und Jugendhilfe stellt hier eine zusätzliche Herausforderung dar. Aber das ist nicht Teil dieses Gesetzentwurfs, sondern allein das verbindliche Bekenntnis zu den kleinen Dorfschulen, dem stimmen wir zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit. Sabine Enseleit , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Versprechen gehalten“ – so lautet der gern eingebrachte Spruch der Regierungskoalition. (Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Stimmt auch.) Im Fall der Gesetzesänderung zur Sicherung der kleinen Schulstandorte im ländlichen Raum müsste man wohl eher sagen, „angekündigt, nicht umgesetzt“, denn die Schulen im ländlichen Raum haben nach wie vor keine gesetzlich verbriefte Planungssicherheit, und das immerhin fast eineinhalb Jahre, nachdem wir hier im Parlament Ihren Antrag „Schulnetz bis 2030 langfristig sichern“ behandelt und diesem zugestimmt haben – „angekündigt, nicht umgesetzt“. In ihrer Einbringung sagte die Ministerin damals, man wolle nicht bis zur großen Schulgesetzreform warten, darum, Zitat, „schlagen die Fraktionen von SPD und LINKE … vor, bis zur Schulgesetzänderung die Grundlagen für die Schulentwicklungsplanung so zu ändern, dass keine Schulen, auch in der Zeit bis zur Änderung des Gesetzes, geschlossen werden.“ (Andreas Butzki, SPD: Das ist doch erfolgt.) Das bedeutet für die Schulen aber weiterbangen, denn eine Änderung der Schulentwicklungsplanung ist eben kein Gesetz. Theoretisch könnte diese auch wieder geändert werden. Die Ministerin ist aber genau mit dieser Forderung nach Absenkung der Schülermindestzahlen zur Landtagswahl angetreten. „Angekündigt, nicht umgesetzt“, kann man da nur sagen. Nun hat die CDU einen Antrag auf eine Gesetzesänderung eingebracht, den wir begrüßen, wenngleich wir, wie damals bei der Einbringung des Antrages durch die Regierungsfraktionen bereits gesagt, auch sehen, dass ausreichend Lehrkräfte und Gebäude vorhanden sein müssen und natürlich die Finanzierung gesichert ist. Das ist bei einer Festlegung auf die nächsten sieben Jahre bis 2030 vor dem Hintergrund des aktuellen Haushaltes sicher schwierig. Da müsste zumindest ein Finanzierungsvorbehalt eingebaut werden beziehungsweise eine Priorisierung erfolgen, zulasten welchen Postens im schlimmsten Fall umgesetzt werden soll. Statt gegen die freien Schulen ins Feld zu ziehen, hätten Sie sich lieber mal an die Umsetzung des Beschlusses vom März 2022 machen sollen. Uns ist die Vielfalt der Schullandschaft wichtig. Darum möchten wir Rechtssicherheit für die bestehenden Schulen im ländlichen Raum und eine auskömmliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft. Dazu sprechen wir noch. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Mecklenburg-Vorpommern hat die längsten Schulwege in Deutschland. Die im Schulentwicklungsplan vorgegebenen maximalen Wegezeiten werden viel zu häufig überschritten. Drei Stunden Schulweg sind in unserem Land keine Seltenheit. Das Schulnetz in Mecklenburg-Vorpommern darf nicht noch weiter ausgedünnt werden. Schon jetzt mangelt es im Land nicht nur an Lehrkräften, sondern auch an Schulen. Insofern begrüßen wir, wenn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU endlich Rechtssicherheit geschaffen wird und am Ende auch ein Stück Bürokratie wegfällt. Die FDP steht für Vielfalt und Wahlmöglichkeit und für Planungssicherheit und wenig Bürokratie, für Schulen in freier Trägerschaft und für staatliche Schulen. Und die FDP steht für ein möglichst breites Netz an Schulen im ländlichen Raum. Deshalb stimmen wir dem Antrag der CDU zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Andreas Butzki. Andreas Butzki , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Koalition von SPD und DIE LINKE will aufgrund mangelnder Schülerzahlen keine Schule mehr schließen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Herr Schult, Sie haben total das Thema verfehlt. Sie haben Ihre eigene Position, aber mehr will ich gar nicht darauf eingehen, weil ich Ihre Rede gar nicht aufwerten will. Diesen Beschluss haben wir am 10. März 2022 hier in diesem Parlament gefasst. Natürlich muss der Erhalt dieser Schulstandorte vor Ort auch gewollt sein. Bei der Erarbeitung der Schulentwicklungspläne wird dieser Beschluss bereits berücksichtigt. Und deshalb bin ich Herrn Renz sehr dankbar, dass er dieses Thema mal wieder in die Öffentlichkeit gerückt hat, und in drei Monaten werden wir noch mal darüber sprechen, dann kriegt die Öffentlichkeit das noch mal mit, dass wir da einen sehr guten Beschluss gefasst haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum dieser Beschluss im Schulgesetz bisher nicht verankert wurde. Der Grund ist ein ganz einfacher: Ziel muss es sein, dass das Schulgesetz nicht jedes Jahr beziehungsweise mehrmals im Jahr verändert wird. Und dem trägt natürlich diese Koalition Rechnung. Ich möchte daran erinnern, und das weiß Herr Renz auch, dass wir in der Koalition mit der CDU das Schulgesetz 2019 veränderten, und vor vier Jahren wurden auch mehrere Punkte im Komplex verändert. Alles, was mit der Inklusion zusammenhängt, (Enrico Schult, AfD: Ach!) 2016 hatten wir es beschlossen, 2019 wurde es festgeschrieben, also flexible Schuleingangsphase, flexible Schulausgangsphase, Auslaufen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ und „Lernen“, 28 Schulen mit spezifischer Kompetenz werden eingerichtet, Lernen mit jahrgangsübergreifenden Klassen ist möglich, Schulen können Schulgirokonten einrichten, Schulen können Schulbücher und Unterrichtsmedien selbst auswählen, Schullastenausgleich für kooperative Schulen wird erweitert, der Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien wird neu geregelt, die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung wird im Schulgesetz festgeschrieben, die Berufsorientierung wird integraler Bestandteil aller Fächer und Jahrgangsstufen unter der Bezeichnung „berufliche Orientierung“ werden zusammengefasst, und dann Schutz gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing wird hervorgehoben, Maßnahmen, mit denen die Schulen die Kinder und Jugendlichen aufklären, begleiten und im Fall der Fälle auffangen, werden verbindlich im Schulprogramm geregelt. Und so werden wir das diesmal auch handhaben. Stellen wir uns mal vor, wir hätten jedes Mal das Schulgesetz geändert, welche Verwirrung hätten wir an unseren Schulen immer hervorgerufen! Hier kann ich nur sagen, weniger ist mehr. Das, was hier mit der CDU-Tradition galt, gilt natürlich auch für SPD-und-LINKE-Koalition und wird auch so praktiziert. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Hätten wir alle Schulgesetzänderungen in dieser Legislaturperiode mitgemacht, dann hätten wir mit der heutigen Veränderung das Gesetz viermal verändern müssen. Und wollen Sie das wirklich ernsthaft, Herr Renz?! Ich kann mir das nicht vorstellen. (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) Auch, wenn wir natürlich zu unserem Beschluss stehen, die Ministerin hat alles rechtlich und auch mit der Schulnetzverordnung das alles noch mal dargestellt, keine Schule aufgrund mangelnder Schülerzahlen zu schließen, werden wir dieser Schulgesetzänderung natürlich nicht zustimmen. Wir werden in den nächsten Monaten noch andere wichtige schulgesetzliche Inhalte diskutieren. Diese Punkte werden dann in einer größeren Schulgesetznovelle diskutiert und beschlossen werden. Das Bildungsministerium hat das darüber hinaus auch in ihren zitierten Pressemitteilungen klar formuliert, die rot-rote Landesregierung hat beschlossen, bis 2030 keine Schulen aufgrund zu geringer Schülerzahlen zu schließen. Also, Herr Renz, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) diese Regierungskoalition braucht keine Amtshilfe. Wir werden zum gegebenen Zeitpunkt alle Veränderungen ins Parlament einbringen und freuen uns auf eine intensive Begleitung der Schulgesetznovelle. Die SPD-Fraktion wird nicht zustimmen und wir werden auch einer Überweisung nicht zustimmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Torsten Renz. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kann ja sein, dass noch Wunder geschehen. Herr Butzki hat ja gesagt, Sie stimmen nicht zu. Ich beantrage hiermit die Überweisung in den Bildungsausschuss. Man weiß ja nicht, was sich in der Debatte noch so entwickelt. (Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist jetzt auch was ganz Neues. Der AfD reicht jetzt schon aus, wenn die Minister ankündigen, demnächst wird etwas gemacht. Bisher haben Sie immer so darauf gepocht, dass Sie unbedingt für Rechtsstaatlichkeit stehen. Das verstehe ich jetzt gar nicht mehr. Wenn Sie nämlich rechtsverbindlich das ändern wollen, dann müssen Sie an das Gesetz ran. Das sagt schon jeder in diesem Raum. Insofern haben Sie ja ein neues Verständnis hier von Parlamentarismus. Das ist schon erstaunlich. Aus meiner Erinnerung heraus, weil die Ministerin ja gesagt hat, sie kündigt immer an im Bildungsausschuss, was sie wann wie macht und so weiter, bin ich schon mal dankbar, dass sie jetzt für Ende 2023 den Gesetzentwurf angekündigt hat. Ich hatte das immer so wahrgenommen, die große Novelle kommt dann 2024. Aber das kann ich nur begrüßen, 2023. Herr Butzki geht noch einen Schritt weiter, der hat gesagt, in den nächsten drei Monaten. Das begrüße ich umso mehr. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ich frage mich dann aber, warum man das nicht heute schon beschließen kann. (Andreas Butzki, SPD: Sie drehen mir das Wort im Munde rum.) Und wenn Sie dann sagen, das würde bis zum Herbst irgendwann dauern, nein, überhaupt nicht, es ist Konsens, es soll keine Schulschließung vorgenommen werden. Insofern können wir Freitag ganz locker die Zweite Lesung machen und dann hat es Rechtsbestand. Dann hat es Rechtsbestand. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Jetzt kündigen Sie an, Herr Butzki, dem können wir jetzt nicht zustimmen, aber Sie haben dankenswerterweise jetzt in drei Monaten angekündigt, also ich bin schon gespannt, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) ob wir im Oktober dann tatsächlich die große Novelle, von der Sie dann sprechen, hier auf den Weg gebracht bekommen. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ihre Argumentation generell bringt mich sowieso zum Nachdenken. Also ich gehe davon aus, Frau Rösler, Herr Butzki, Sie alle sind Gesetzgeber, und das, was der Gesetzgeber sagt und macht, das ist auch das, was nachher gilt. Jetzt sind Sie aber sehr großzügig in diesem Punkt – im Schulgesetz stehen immer noch die Zahlen drin, die ja gesetzlich nachher auch geändert werden sollen –, Sie sind aber jetzt sehr großzügig. Die anderthalb Jahre und die Ankündigung, demnächst kommt was, reichen Ihnen schon aus, um von einer Rechtssicherheit zu sprechen. Und wenn die Ministerin dann sagt, es ist doch alles rechtssicher, dann muss ich ja daraus möglicherweise schlussfolgern, wenn die Änderung der Verordnung, wo die Zahlen gestrichen sind, die Rechtssicherheit schafft, brauchen wir dann als Gesetzgeber überhaupt noch das Gesetz zu ändern? Dann können wir das doch unendlich fortgelten lassen. Oder haben Gesetze vielleicht doch einen höheren Rang als Verordnungen? Umsonst sind wir ja nicht Gesetzgeber, aber das wäre noch mal eine spannende Diskussion (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) und von der Warte aus müsste ja dann der Rechtsausschuss tatsächlich mal überlegen, ob er sich das nicht auch noch auf den Tisch zieht. Dankbar bin ich auch, dass die Ministerin das erste Mal Zahlen genannt hat, einmal hier die 15 und dann die 30. Und dann stellt sich natürlich perspektivisch die Frage – und ich glaube, ehrlich gesagt, es ist ein kompliziertes Verfahren –, was passiert, wenn nicht 15 Schüler dort sind, sondern nur 14. Wir haben dann ein grundsätzliches Versprechen abgegeben, keine Schule wird mehr geschlossen, und das wollen wir dann anhand von Zahlen regeln. Das ist, glaube ich, eine Herausforderung. Wenn Sie nämlich 15 dann ins Gesetz schreiben, was machen wir dann, wenn es dann 14 sind? Gilt dann unser Versprechen nicht mehr? (Heiterkeit und Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und Frau Rösler hat gesagt, sie ist der Ministerin besonders dankbar für das hervorragende Beispiel Görmin. Zu Görmin wurde ja die Zahl 10 genannt und, ich glaube, 38. Das weiß ich jetzt nicht ganz genau, ob das akustisch so war oder ob es 36 war. Fakt ist, (Christine Klingohr, SPD: Nee, 38!) Fakt ist aber – das ist jetzt sehr wesentlich und ich danke auch für die Amtshilfe, dass es 38 war, aber Sie haben das Prinzip nicht verstanden, das zeigt mir der Zwischenruf –, wir definieren dann wieder Zahlen. Und was ist, wenn es nicht 10 sind, sondern 9? Also das politische Versprechen, an dem wir arbeiten, wird juristisch, glaube ich, eine Herausforderung sein, das dann auch zur Umsetzung zu bringen. Und ich will doch mal sagen, weil vom Handlungsbedarf gesprochen wird, deswegen auch habe ich schon immer argumentiert, der Handlungsbedarf bis 2030 ist nur bedingt beziehungsweise politisch gar nicht da, sondern er ist rechtlich da. Rechtssicherheit zu schaffen durch eine Änderung dieses Paragrafen oder dieser zwei/drei Paragrafen, darum geht es, um Rechtmäßigkeit. Politisch – ich versuche es noch mal – haben wir die letzten zehn Jahre vom Grundsatz her, Herr Butzki, keine Schulen geschlossen, weil wir es immer gelöst haben, das Problem. Wir haben jetzt weiter steigende Schülerzahlen, also stellt sich die Herausforderung gar nicht, Korrekturen vorzunehmen, weil das Thema steht gar nicht auf der Tagesordnung, dass Schulen geschlossen werden müssen. Und wenn fünf Jahre später die Zahlen sich auf dem Niveau von 2021 bewegen und das Problem damals schon nicht da war, dann gibt es das Problem auch nicht bis 2030. Aber wir werden nach 2030 mit sinkenden Schülerzahlen unter 10.000 die Herausforderung haben. Und deswegen haben wir in den Gesetzentwurf zusätzlich reingeschrieben in die entsprechenden Erläuterungen, dass wir uns sozusagen gemeinsam politisch Zeit erkaufen, indem wir den Paragrafen 45b sozusagen und 45a aussetzen, nämlich zehn Jahre lang bis 2030, und dann mit den Betroffenen, so haben wir es auch niedergeschrieben, gemeinsam ein Konzept erarbeiten, wie wir dann, wenn das Problem akut ist, dann eine zukunftsfähige Schulstruktur ohne Schulschließungen in diesem Land realisieren wollen. Das findet aber nicht statt, sondern der Bevölkerung wird suggeriert, es ist ein Riesenproblem, was ich, Rot-Rot, so die Argumentation, aufgebauscht habe, heute lösen muss, fünfmal ankündige, dass ich es löse, obwohl das Problem gar nicht da ist, und wenn es um die rein rechtliche Lösung geht, dann sagen Sie, das mache ich über Verordnungsweg und nicht über eine Gesetzesänderung, wozu Sie alle gewählt sind, wozu Sie hier sitzen. (Beifall Katy Hoffmeister, CDU) Nein, Sie hebeln das Gesetz aus. Das kann man kurzfristig machen, aber wenn ich eine Rechtsgrundlage haben will und Rechtsstaatlichkeit mein Handeln bestimmt, dann muss ich anders vorgehen. Und deswegen noch mal diese Amtshilfe und möglicherweise ganz einfach die Tatsache, das in den Bildungsausschuss zu überweisen. Und dann kommen Sie noch mit solchen Schaukämpfen, dass jeder Redner von Rot-Rot inklusive Ministerin uns erklärt, ein Gesetz im 10-Stunden-Takt zu ändern, das hat mit Parlamentarismus nichts zu tun. Das kann man so sehen, aber was machen Sie denn im KiföG-Bereich? Da ändern Sie ja gefühlt stündlich das KiföG, und immer das volle Programm, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) kostenloser Ferienhort, mit Anhörung, mit allem Drum und Dran. Dann kommt noch erschwerend demokratisch dazu, das, was sie dort erzählen, die Anzuhörenden, ist Ihnen völlig wurscht! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Das gleiche Prozedere passiert jetzt schon wieder bei Ihrer Ankündigung, dass Sie von 1 : 15 auf 1 : 14 gehen wollen im KiföG-Bereich, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) wo Ihnen alle schon gesagt haben, gehen Sie an den Hort ran, gehen Sie an die Krippe ran! Ihr Ergebnis steht fest. Sie haben dreimal jetzt, wie gesagt, das KiföG geändert. Ihnen ist es wurscht, was die Leute erzählen. Sie ändern einzelne Paragrafen, so, wie Ihnen das passt, und dann muss ich mir zum Schluss von Herrn Butzki noch anhören, nachdem Frau Rösler das schon gesagt hat, das sind kleinteilige Gesetzgebungsverfahren, das machen wir im Bildungsbereich auf keinen Fall. Hat denn das mit dem KiföG nichts mit Bildung zu tun? Hier könnten Sie Rechtssicherheit schaffen, praktisch, (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) und sich beweisen, dass Sie auch noch als Rot-Rot, was die Koalition betrifft, auch noch handlungsfähig sind, und zwar in diesem Parlament, und nicht nur auf der Regierungsbank. (Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2348 (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Sonderurlaub für Polizeibeschäftigte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern im Ermittlungsbereich der Kinderpornographie nach dem Vorbild Niedersachsens, auf Drucksache 8/1363, sowie Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1400, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, auf Drucksache 8/2381. Antrag der Fraktion der CDU Sonderurlaub für Polizeibeschäftigte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern im Ermittlungsbereich der Kinderpornographie nach dem Vorbild Niedersachsens – Drucksache 8/1363 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1400 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/2381 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörende! Wir befassen uns jetzt hier mit polizeilicher Arbeit in einem jede und jeden in besonderer Weise unangenehm berührenden Kriminalitätsfeld. Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen belastet aber vor allem die in diesem Bereich tätigen Kolleginnen und Kollegen in der Polizei und sicherlich auch bei den Justizbehörden in besonderer Weise. Bei diesen Kolleginnen und Kollegen – das will ich als Chance hier nutzen – möchte ich mich heute einmal ganz herzlich für ihre Bereitschaft, diese besonders herausfordernde und vor allen Dingen besonders belastende Aufgabe zu übernehmen, herzlich bedanken. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vielen Dank, dass Sie sich in diesem besonders belastenden Kriminalitätsfeld engagiert Missbrauch und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche entgegenstellen! Gerade für diese Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die schwerpunktmäßig mit der Strafverfolgung von kinderpornografischem Material befasst sind, hat das Land eine gesonderte monatliche Erschwerniszulage im Rahmen des Paktes für mehr Sicherheit im Rahmen der Großen Koalition in den letzten Jahren geschaffen. Die Diskussionen im Innenausschuss haben deutlich gezeigt, dass die Praktikerinnen und Praktiker überwiegend dafür plädieren, es bei dieser Erschwerniszulage zu belassen und nicht stattdessen Zusatzurlaub zu gewähren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt wird die CDU gleich in dieser Diskussion argumentieren, wir wollen ja auch beides, und verkennt damit auch hier deutlich die Warnungen der Praktikerinnen und Praktiker aus der Expertenanhörung im Innenausschuss. Diese haben vor einem drohenden Ungleichgewicht zu anderen ebenfalls erheblich belastenden Arbeitsfeldern in der Polizei gewarnt und sich ganz ausdrücklich für ein Beibehalten der Erschwerniszulage ausgesprochen. Diese Erschwerniszulage erkennt nach Einschätzung der Praktikerinnen und Praktiker in eben dieser Expertenanhörung die besondere Belastung der Ermittlerinnen und Ermittler im Bereich der Kinderpornografie an. Wesentlich, so die Praktiker, seien zudem die zusätzlichen Angebote. Auf diese käme es zum Gesundheitsschutz der Polizeibeamtinnen und -beamten in diesem speziellen Kriminalitätsfeld ganz wesentlich an. Das Angebot von Supervisionssitzungen im Team oder auch als Einzelgespräch wurde als ganz wesentlich für den Umgang mit den besonderen Belastungen in diesen Feldern eingeschätzt, deutlich wesentlicher nach Einschätzung der Praktiker als Zusatzurlaubstage, die nicht in professioneller Begleitung verbracht würden. Die Supervision sei wesentlich wichtiger, weil sie gerade professionelle Begleitung und Hilfe anbietet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Innenausschuss hat die CDU nach diesen sehr klaren Statements der Fachleute ihre Argumentation geringfügig geändert. Es ginge gar nicht um den in Niedersachsen gewählten Weg des Zusatzurlaubes als Alternative zur monatlichen Zahlung der Erschwerniszulage, es ginge vielmehr um eine Möglichkeit, Sonderurlaub zu gewähren. Wenn Ermittlerinnen und Ermittler besonders strapaziert seien, müsse es möglich sein, sie kurzfristig freizustellen und nicht weiter ihre sie besonders belastende Aufgabe wahrnehmen zu lassen. Auch hierauf haben die angehörten Praktikerinnen und Praktiker in der genannten Expertenanhörung im Innenausschuss aber bereits sehr klar reagiert. Diese Möglichkeit, Sonderurlaub zu gewähren, wenn es besondere Umstände erforderten, gebe es schon heute. Außerdem, so war den Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis wichtig, sei es für jede Dienstvorgesetzte und jeden Dienstvorgesetzten in diesen speziellen Bereichen selbstverständliche Aufgabe, mit den Ermittlerinnen und Ermittlern in ihrem Bereich im engen Kontakt zu sein. Das ständige Gespräch diene selbstverständlich auch dazu, konkrete Belastungen rechtzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken, und wenn es sein müsse, auch durch Sonderurlaub. Wenn erkennbar sei, dass eine Kollegin oder ein Kollege eine Pause vom Betrachten dieser ständigen schrecklichen Bilder brauche, werde niemand gezwungen, sich dem weiter auszusetzen. All das sei heute schon selbstverständlich geübte Praxis. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt werden Sie vermutlich im Beitrag der CDU-Fraktion in dieser Debatte hören, dass der Sonderurlaub einen Antrag voraussetze, wo man stattdessen eine möglichst unbürokratische Hilfe wolle. Keine Praktikerin, kein Praktiker hat ein solches Problem beschrieben, ganz im Gegenteil haben alle das eben Beschriebene betont, es wird schon heute flexibel reagiert, es wird schon heute beobachtet und umsorgt und es kann schon heute wirksam geholfen werden, wenn es darauf ankommt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, knapp zusammengefasst haben uns die Praktikerinnen und Praktiker in dieser Expertenanhörung angeraten, beim bisherigen System der monatlichen Zahlung der Erschwerniszulage zu bleiben, kein Ersatz durch Zusatzurlaub statt der monatlichen Zahlung, keine Mehrfachausgleiche, und dem schließen wir uns als Innenministerium nach den Praktikerhinweisen dann auch an. Lassen Sie bitte das etablierte und das bewährte System bestehen! Die mit einer erheblich belastenden täglichen Arbeit befassten Kolleginnen und Kollegen werden es Ihnen danken. Soweit Künstliche Intelligenz angesprochen war, haben auch da die Praktikerinnen und Praktiker klar signalisiert, sie wird niemals menschliches Arbeiten ersetzen können, diese schwer belastende Arbeit. Sie wird aber unterstützen können, deswegen machen wir uns da gerne auf den Weg. Ich wünsche eine angeregte Debatte, die im Innenausschuss ja auch bereits erfolgt ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer. Nikolaus Kramer , AfD: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Innenminister hat hier im Grunde alles vorgetragen, sodass mein Vortrag hier obsolet wäre. Ich möchte dem nur hinzufügen, dass eben auch wir als AfD-Fraktion uns intensiv mit dem Antrag auseinandergesetzt haben. Das hat die Debatte zur Ersten Lesung schon gebracht und gezeigt. Und gerade auch diese intensive Auseinandersetzung mit dem Antrag, auch mit dem Änderungsantrag der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Expertenanhörung mit den Fachleuten, die tagtäglich damit arbeiten müssen, hat ja eben auch gezeigt, dass es eben nicht, wie man es hier und da vielleicht so kennt und auch salopp sagt, die regierungstragende Koalition lehnt hier einen Antrag mit der Arroganz der Macht ab, hat ja genau das Beispiel eben bei diesem Antrag gezeigt, dass es nicht einfach so vom Tisch gefegt wurde, dass sich wirklich alle Fraktionen intensiv damit auseinandergesetzt haben. Wir hatten diese Expertenanhörung und auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, auch auf die Gefahr hin, das zu wiederholen, dass wir in der letzten Debatte dazu schon hatten, haben die Experten unisono davon abgeraten, das bestehende System zu verändern. Es funktioniert gut und es funktioniert nicht nur gut auf Vertrauensbasis, sondern auch strukturell, institutionell. Und deshalb auch hier mein Appell an Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete in diesem Hohen Hause, lehnen Sie den Antrag ab, denn den braucht es nicht. Es gibt genügend, ausreichend Instrumente und die Polizei ist in einem ständigen Wandel auch vollzogen, es gibt immer wieder den Austausch zwischen den obersten Behörden, es gibt den Austausch zwischen den einzelnen Dienststellenleitern, aber auch den Austausch zu den Abgeordneten. Unsere Türen stehen jedem offen, in den Wahlkreisbüros, zum „Tag der offenen Tür“, im Bereich der Expertenanhörung, und von daher kann meine Fraktion den Hauptantrag als auch den Änderungsantrag nur ablehnen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die CDU-Fraktion hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden. Ann Christin von Allwörden , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute nach der Überweisung und der Befassung im Innenausschuss und im Finanzausschuss erneut unseren Antrag zum Sonderurlaub für Polizeibeschäftigte der Landespolizei M-V im Ermittlungsbereich der Kinderpornografie und den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zunächst einmal möchte ich mich noch einmal bedanken für die Überweisung des Antrages in die beiden Ausschüsse. Ich denke, das hat noch mal gezeigt, dass dieses Thema nämlich doch nicht ganz unwichtig ist und dass wir uns damit befassen müssen und das ja auch getan haben. Und dafür danke! Und ich möchte mich auch selber gerne dem Dank des Innenministers anschließen an die Beamtinnen und Beamten, die sich dieser Aufgabe stellen und freiwillig dazu bereit sind, diese besonders schwere Aufgabe zu leisten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU) Ich glaube, spätestens nach der Anhörung und den Stellungnahmen im Innenausschuss ist allen Beteiligten auch bewusst gewesen, wie wichtig es war, sich da noch einmal mit der Thematik ganz intensiv zu befassen. Und das, glaube ich, habe ich eben auch den Worten von Herrn Kramer entnommen, dass wir das alle so geschlossen sehen. Ich habe auch bereits in der Anhörung gesagt, dass wir eine Verantwortung tragen gegenüber 6.000 Menschen in diesem Land, die für unsere Sicherheit täglich den Kopf hinhalten und viel auf sich nehmen. Und es geht hier nicht darum, die Diskussion darüber zu führen, dass wir bei der Polizei zu wenig Personal haben. Es geht mit unserem Antrag um eine Verantwortung, die wir tragen für den Gesundheitsschutz der Menschen, an deren Aufgabe eine besonders hohe Anforderung steht. Im Innenausschuss kam auch die Frage auf, ob man den geforderten Sonderurlaub als Belohnung sehen könnte für eine besonders schwierige und unerträgliche Aufgabe. Der Sonderurlaub – und das habe ich, glaube ich, auch relativ deutlich gemacht – soll aber keine Belohnung sein, als Belohnung kann eher die Entschädigung von 100 Euro gesehen werden, die bereits gezahlt wird, an die übrigens keiner ran will, Herr Innenminister. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Das habe ich nie gefordert, das haben wir nie gefordert, steht auch nicht im Antrag drin. Und diese Diskussion, weiß ich nicht, warum die aufgemacht wurde, aber darum ging es nicht. Es ging hier um etwas Zusätzliches. Der Sonderurlaub, so, wie wir ihn uns vorstellen, ist also keine Belohnung, sondern eine gesundheitliche Maßnahme. Die Gewerkschaft der Polizei hat sich hier klar positioniert und vor einer Vermischung der Ansprüche gewarnt. Es geht nicht um eine Erschwerniszulage, Urlaub, Mehrarbeit oder Überstunden, es geht um Sonderurlaub. Und Sonderurlaub ist in der Landespolizei ganz klar definiert. Also deswegen habe ich mich auch gewundert über die verschiedenen Herangehensweisen und wie mit dem Begriff „Sonderurlaub“ umgegangen wurde. Ich glaube nämlich, dass einige gar nicht wussten, was ein Sonderurlaub in der Landespolizei ist. Sonderurlaub ist keine Pflicht. Der Berechtigte entscheidet selbst, ob er ihn nimmt und oder eben auch nicht, und er weiß, was sein Fehlen während dieser Zeit auch für die anderen Kollegen bedeutet. Und er nimmt ihn nicht leichtfertig, weil er mal eine Runde auf der AIDA sein will. Dieser Anschein wurde aber meines Erachtens erweckt. Darum geht es aber nicht. Im LKA in Nordrhein-Westfalen scheint es die Möglichkeit zu geben, dass die Führungskraft entscheidet, wann und wie lange der Kollege eine Auszeit nehmen kann. Das finde ich super. Der Mitarbeiter kann sich während der Arbeit auch für einen Zeitraum zurücknehmen, wenn er aufgrund der besonderen Belastung nicht mehr kann. Er kann eine größere Pause machen, in einen besonders ansprechend gestalteten Raum gehen, Buch lesen, gemeinsame Zeit in der Teeküche verbringen und einfach für einen Zeitpunkt abschalten. Diese Möglichkeit haben wir in Mecklenburg-Vorpommern aber eben nicht. Die Kollegin/der Kollege kann sich die Videos weiter ansehen, über seine eigene Schutzgrenze hinaus, oder er kann sich einen Krankenschein holen, und dann ist es aber auch schon weiß Gott zu spät, und es dauert mit der Verarbeitung der Prozesse, die er dann in seinem Kopf erlebt, womöglich länger. Und der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat das auch bestätigt. Letztendlich können die Kollegen auch ein halbes oder ein ganzes Jahr ausfallen, wenn man ihnen nicht die Möglichkeit der Regeneration gibt, eben durch Sonderurlaub oder das Nehmen von geleisteten Überstunden. Der zeitliche Umfang des jährlichen Sonderurlaubs soll sich nach den organisatorischen und strukturellen Möglichkeiten im Organisationsbereich der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern richten. Wir haben ausdrücklich keine Anzahl der Tage in unseren Antrag geschrieben, nur in Anlehnung an etwas. Es ist kein Urlaub, der am Anfang des Jahres in den Jahresurlaubsplan eingestellt wird. Der Sonderurlaub soll die Krankschreibung verhindern. Er soll von den Kollegen dann eingesetzt werden, wenn es notwendig ist. Genauso ist es übrigens auch, wenn das Kind eines Beamten krank wird. Dann kann er Sonderurlaub beantragen, um das Kind dann zu Hause betreuen zu können. Genau so, in der Art ist ein Sonderurlaub zu verstehen. Und um dem Einwand vorzubeugen, dass die Regelung missbräuchlich genutzt werden kann: Der Kollege weiß, dass er in dieser Zeit bei der Bearbeitung fehlt, dass seine Kollegen ihm vertrauen und seine Auszeit gegebenenfalls kompensieren. Das tun sie bereits jetzt schon, wenn der Kollege krankgemeldet ist. Und wann er sich krankmeldet, entscheidet er ja auch selbst. Natürlich würden wir es begrüßen, wenn die Regelung wie auch in Niedersachsen für alle Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigte, Richter und Staatsanwälte gelten würde, die täglich im Bereich ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Auswertung oder Inaugenscheinnahme von kinder- und jugendpornografischem Material konfrontiert sind, so, wie die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN es mit ihrem Änderungsantrag vorschlagen. Aber dabei sind natürlich auch die finanziellen Möglichkeiten des Innenministeriums im eigenen Ressort und im Landeshaushalt zu berücksichtigen, und das wissen wir auch. Also stimmen Sie unserem Antrag zu, sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt keinen stichhaltigen Grund, es nicht zu tun. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel. Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war skeptisch, als wir das Anliegen der CDU im Oktober vergangenen Jahres hier im Landtag diskutiert haben. Das habe ich in meiner Rede sehr deutlich gemacht. Dennoch haben wir uns dazu entschieden, dieses durchaus wichtige wie sensible Thema in den Ausschuss zu überweisen, um mit den Experten und Betroffenen direkt ins Gespräch zu kommen. Und auch, wenn ich natürlich aus jeder Anhörung und auch aus dieser viele wichtige Aspekte mitnehme, kann ich nicht behaupten, dass ich nun eines Besseren belehrt wurde und meine Haltung revidieren müsste. Es wäre schön, wenn auch die CDU-Fraktion die Stimmen der Praktiker ernst nehmen und ihre Idee eines Sonderurlaubs überdenken würde, denn was beim ersten Lesen nett klingen mag, muss noch lange kein tragfähiges Konzept sein, wie wir aus der Anhörung mitnehmen konnten. Doch stattdessen verfällt die CDU in eine Trotzhaltung und beklagt, dass die ganze Welt sie missverstehen würde. Dem ist aber nicht so, denn uns ist sehr wohl der Unterschied zwischen einer Gesunderhaltungsmaßnahme auf der einen und einer Geste der Anerkennung für einen überaus herausfordernden Job auf der anderen Seite bewusst. Das war auch den Anzuhörenden klar. Das ändert aber nichts daran, dass dieses Anliegen mit Blick auf die bereits vorhandene Erschwerniszulage und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Gesamtorganisation überwiegend abgelehnt wurde. Ich hatte es bereits im Oktober betont, der Sonderurlaub in Niedersachsen ist nicht mehr als ein Kompromiss, der notwendig wurde, weil der Finanzminister mit dem schwarzen Parteibuch die eigentlich gewünschte Zulage verweigerte. Das sorgte für massiven Unmut unter den Beamtinnen und Beamten sowie den Polizeigewerkschaften. In M-V ist die Sonderzulage hingegen das gemeinsame Verhandlungsergebnis zwischen der Landesregierung und den Vertretern der Landespolizei. Das sollten wir alle und insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion zunächst einmal anerkennen und respektieren. Wir hätten mindestens zwei Möglichkeiten hier im Land: Entweder, wir streichen die Zulage zugunsten des Urlaubs, was wohl nicht im Interesse der Betroffenen ist, oder wir werden das erste Bundesland, welches neben der Zulage auch einen Sonderurlaub gewährt. Doch genau davor wurden wir im Rahmen der Anhörung gewarnt. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Dies könnte nicht nur ein Gefühl der Ungerechtigkeit bei jenen auslösen, die weder Zulage noch einen Sonderurlaub bekommen. Es wäre wohl selbst den vermeintlich Bevorteilten nicht recht, zur Erschwerniszulage noch den Sonderurlaub zu erhalten, wie wir von dem Ermittler aus dem Bereich der Kinderpornografie hörten. Zudem wurden wir auf einen entscheidenden Nachteil der Sonderurlaubsregel hingewiesen: Die Arbeit, die an den freien Tagen liegen bleibt, muss selbstverständlich von anderen übernommen werden. De facto führt dies somit nicht zu einer Entlastung der Beamtinnen und Beamten. Wir haben zwar dank des Innenministeriums einen Personalaufwuchs im Ermittlungsbereich der Kinderpornografie, allerdings federn diese zusätzlichen Stellen nur die steigenden Fallzahlen ab, sie können nicht noch zusätzliche Urlaubstage kompensieren. Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, ich kann also beim besten Willen – und damit treffe ich auch den Tenor der Anhörung – den Nutzen Ihres Anliegens nicht erkennen, das sich womöglich auch noch kontraproduktiv auf die Beschäftigten auswirken könnte. In Niedersachsen ist er als Kompromiss legitim, weil der CDU-Finanzminister die Erschwerniszulage verhinderte. Wir sollten jedoch auf dem Weg gemeinsamer Verhandlungsergebnisse bleiben und lehnen den Antrag daher ab. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Gesamtkonzept, welches Sie fordern, ist im Grunde existent und bewährte Praxis. Es gibt Instrumente zur Gesunderhaltung, der Reflexion, der Entlastung und auch der Anerkennung. Zweifelsohne lassen sich einzelne Bausteine weiter optimieren, aber die Prozesse laufen und nicht jede Schwachstelle lässt sich per Antrag und wie auf Knopfdruck schließen. Wir haben beispielsweise in der Anhörung gehört, dass es nicht am Willen oder der fehlenden Genehmigung zur Supervision mangelt. Sie ist für Ermittlerinnen und Ermittler im Bereich der Kinderpornografie sogar viermal jährlich vorgeschrieben – zur Stressbewältigung, zur Förderung des Teamgefüges und zur Verhinderung von Eigen- und Fremdgefährdung. Es mangelt gelegentlich an externem Fachpersonal, das Supervisionen durchführen kann. Das ändern wir jedoch nicht mit diesem Änderungsantrag. Und auch andere Vorschläge klingen gut und überzeugend, sind aber derzeit nicht mehr als ein Luftschloss, auch das haben wir von den Experten gehört. Und – das wurde hier auch schon erwähnt – Künstliche Intelligenz ist kein Allheilmittel, es kann die Arbeit erleichtern, wird das menschliche Auge in diesem Bereich aber leider nicht überflüssig machen. Nichtsdestotrotz haben wir konstruktive Vorschläge aus der Anhörung mitgenommen und werden diese weiterverfolgen. Dies betrifft insbesondere die Frage des Kreises der Empfangsberechtigten der Zulage. Hier scheint es ein Ungleichgewicht zu geben, das wir uns noch mal genauer anschauen müssen, aber für stetige Verbesserungen und Entlastungen im Ermittlungsbereich der Kinderpornografie braucht es den Änderungsantrag nicht. Wir lehnen auch diesen ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Für Polizeibeschäftigte im Ermittlungsbereich der Kinderpornografie brauchen wir ganzheitliche Entlastungskonzepte anstatt zusätzlicher Sonderurlaubstage. Das ist das Ergebnis der öffentlichen Sachverständigenanhörung, die der Innenausschuss am 4. Mai 2023 zu dem Antrag der CDU „Sonderurlaub für Polizeibeschäftigte … im Ermittlungsbereich der Kinderpornographie nach dem Vorbild Niedersachsens“ und dem dazu von meiner Fraktion eingereichten Änderungsantrag durchgeführt hat. Der Sachverständige Falko Haack, bis Dezember 2022 Leiter der Polizeiinspektion Anklam, teilte mit, die besondere psychische Belastung der Polizeibeschäftigten im Ermittlungsbereich der Kinderpornografie sei dadurch anerkannt worden, dass diesen eine Erschwerniszulage in Höhe von monatlich 100 Euro gewährt wurde. Aus seiner Sicht würde die Erschwerniszulage zuzüglich zusätzlicher Urlaubstage einen „doppelten Ausgleich“ darstellen. Maik Schröder, Dezernatsleiter im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, hob hervor, dass zusätzlicher Sonderurlaub „ein Element zum Ausgleich der besonderen psychischen Belastung“ im Deliktsbereich sein könnte. So würde den Mitarbeiter/-innen unmittelbar Zeit zur psychischen Gesunderhaltung verschafft werden. Ohne eine personelle Aufstockung aber würde eine Einführung von zusätzlichem Sonderurlaub vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Vorgangszahlen zu einer Aufgabenverdichtung und eben nicht zu einer Entlastung der Polizeibeschäftigten im Ermittlungsbereich der Kinderpornografie führen. Stephan Gäfke vom Bund Deutscher Kriminalbeamter griff die Forderung nach technischer Unterstützung aus dem Änderungsantrag meiner Fraktion auf und betonte, um die Belastungen bei den Polizeibeschäftigten im Bereich der Kinderpornografie einzugrenzen, wäre es dringend notwendig, endlich Geld in die Hand zu nehmen und in Softwarelösungen zum Auswerten und Erkennen von Bild- und/oder Videoserien zu investieren. Im Rahmen der Konsolidierung der Polizeien der Länder und des Bundes sollte daher bereits eingesetzte Auswertesoftware auch für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern beschafft werden. Ingo Wünsch schließlich, Direktor des Landeskriminalamts von Nordrhein-Westfalen, berichtete, NRW habe keinen Sonderurlaub für Polizeibeschäftigte im Ermittlungsbereich der Kinderpornografie eingeführt. Er sei der festen Überzeugung, dass mehr freie Zeit nicht entlastend für die Kolleg/-innen wirke, einfach auch deshalb, weil durch die steigenden Fallzahlen der Mehrdienstaufwand für die jeweiligen Kolleg/-innen steige. Für ihn sei psychosoziale Unterstützung eines der Keywörter in dem gesamten Bereich. Und als Element der Entlastung führte er eine den Menschen zugewandte Personalführung, verpflichtende Supervisionen, einen guten Draht zur Polizeiseelsorge und freundlich gestaltete Arbeitsräume mit Rückzugsmöglichkeiten auf. Last, but not least müsse in Technik investiert werden, es müsse kollaboratives Arbeiten möglich sein, es müsse an KI gearbeitet werden, um vorhandene Unterstützungsprozesse weiter auszubauen und zu verbessern. Wünsch sagte wörtlich, ich zitiere, wir müssen „auf die Menschen aufpassen …, die diesen Themenbereich bewegen und sich mit diesen schrecklichen … Bildern und Videos, Chatverläufen und so weiter befassen müssen“, Zitatende. Darum geht es. Der beantragte zusätzliche Sonderurlaub für Polizeibeschäftige im Ermittlungsbereich der Kinderpornografie wird sich nach dem Gesagten insgesamt eher be- als entlastend auswirken. Stattdessen braucht es ganzheitliche Entlastungskonzepte mit einer zugewandten Personalführung, psychosozialer Begleitung und technischer Unterstützung. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Einen Moment bitte! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Frau von Allwörden, bitte! Ann Christin von Allwörden , CDU: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Herzlichen Dank, Frau Oehlrich! Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie noch mal so auseinanderdefiniert haben, wie die verschiedenen Experten sich geäußert haben. Was mir jetzt in der ganzen Debatte noch gefehlt hat, war auch, dass man vielleicht auch noch mal herausstellt, dass es nicht so war, dass alle Experten den Sonderurlaub für eine schlechte Idee halten. GdP und auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter haben sich dafür ausgesprochen. Und ich möchte vielleicht an dieser Stelle noch mal deutlich machen, dass ich Ihren Ansatz auf gar keinen Fall falsch finde. Definitiv ist das eine Maßnahme, die man auch ergreifen muss, um das Gesamtkonzept der Arbeitsbelastung und auch der gesundheitlichen Maßnahmen noch mal ins Blickfeld zu nehmen. Allerdings empfinde ich es so, als wäre das noch mal ein gesondert neuer Antrag und nicht unbedingt ein Änderungsantrag zu meinem oder unserem Antrag, weil der Sonderurlaub doch etwas ganz Spezielles fordert, was von einem Konzept nur ein Teil ist. Ich hoffe, Sie verstehen das, warum ich das nicht gerne vermischen möchte, sondern gerne auseinanderhalten würde. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Möchten Sie darauf reagieren? (Zustimmung) Bitte schön! Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das mache ich gerne, Frau Präsidentin! In der Kürze der Zeit sucht man sich natürlich dann die Stellungnahmen heraus und sammelt sozusagen die Beiträge zusammen, die einem passend erscheinen für den Antrag, den man gestellt hat. Natürlich gab es auch Sachverständige, die die Idee des Sonderurlaubs befürwortet haben. Man kann mit Sicherheit verschiedene Instrumente wählen. Ich habe vor allen Dingen den Eindruck aus der Anhörung mitgenommen, wie gesagt, dass sich der Sonderurlaub eher belastend auswirken wird, weil dann, weil man eigentlich dazu noch eine personelle Aufstockung vornehmen müsste, damit sich so ein Sonderurlaub dann tatsächlich entlastend auswirkt auf die Leute, die eben dann die Arbeit verrichten müssen, die ansonsten liegen bleiben würde. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir beschäftigen uns mit dem Thema Kinderpornografie nicht das erste Mal hier in diesem Haus. Und ich bin der Kollegin Frau von Allwörden da durchaus dankbar, dass wir, also nicht, dass wir uns mit dem Thema beschäftigen müssen, weil das wirklich schwer ist, sich mit dem Thema zu beschäftigen, aber weil es notwendig ist, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Und wir hatten ja auch schon einmal den Vorschlag auf dem Tisch liegen gehabt, wo es um das Thema Vorratsdatenspeicherung oder Ähnliches geht, und da haben wir als FDP uns natürlich dagegen ausgesprochen, weil wir da die Gefahren doch sehr anders sehen. Und nichtsdestotrotz, das, was wir wollen, ist, dass wir alle anderen Möglichkeiten, die wir haben, ausschöpfen können, um Ermittlungserfolge im Bereich der Kinderpornografie hinzubekommen, um dort den Tätern das Handwerk zu legen und die Kinder zu schützen. Das ist uns am wichtigsten an der Stelle. Und jetzt haben wir Polizeibeamte, die wirklich etwas leisten, was nicht mit der täglichen Polizeiarbeit zu vergleichen ist. Und da sind sich auch alle einig und das ist auch etwas, was innerhalb des Polizeikörpers dieses Landes so auch gesehen und geteilt wird. Und deswegen sehe ich auch persönlich nicht den Punkt, dass das zu einer ausufernden Neiddebatte oder Ähnlichem zwischen den Polizeibeamten führen würde. Und ich finde ganz wichtig den ersten Teil hier bei der CDU im Antrag, dass wir da unseren Dank und unseren Respekt an der Stelle auch für die Kolleginnen und Kollegen dort hervorheben. Wichtig ist aber halt auch, um Ermittlungserfolge zu gewährleisten, brauchen wir auch Kollegen und Kollegen, die gesund sind, die bei der Sache sind, die sich darauf konzentrieren können, den Tätern das Handwerk zu legen. Und dafür ist auch immer nötig, auch mental bei Gesundheit zu bleiben. Und deswegen ist es auch richtig, an dieser Stelle über das Thema sich zu unterhalten. Und dann finde ich das, ehrlich gesagt, von Herrn Noetzel ein bisschen schwach zu sagen, schön, dass wir drüber gesprochen haben, aber wir packen das dann jetzt zu den Akten. Also das ist irgendwie so die Quintessenz des Beitrages. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Dann haben Sie nicht zugehört. – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU Genau, (Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Michael Noetzel, DIE LINKE) habe ich zugehört, den Teil habe ich mir sogar aufgeschrieben, Herr Noetzel. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Dann ist es auch nicht die Quintessenz.) Doch, im Wesentlichen war es das. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) So, dann bleiben wir dabei. Herr Noetzel hatte auch gesagt, Sie haben auch was aus der Anhörung mitgenommen und wollen da vielleicht noch mal was machen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und ehrlich gesagt, ich bin hochgradig gespannt darauf, wann das passieren wird, ob das in dieser Legislatur noch passieren wird oder ob es überhaupt passieren wird. Wir sind gespannt! Aber fairerweise, auch da haben Sie dann unsere volle Unterstützung, wenn da denn was kommen möge. Was wir aber auch zusätzlich brauchen, das Thema nur, also das Vorbild Niedersachsen, das ist ja nur ein Beispiel, das wissen wir, wir haben aber durchaus hier und da noch Beratungsbedarf und wir können uns auch gerne darüber verständigen, was es noch für Möglichkeiten gäbe, zum Beispiel irgendwie so eine Art Kururlaub irgend- wie noch extra einzuführen oder zumindest dem Vorgesetzten so eine Art Dienstrahmen zu geben, wo er dann entscheiden kann, so, jetzt bist du mal eine Woche zu Hause, oder Ähnliches, sodass der Beamte das nicht selber beantragt, sondern irgendwie verordneter Urlaub, irgendwas in der Art und Weise. Ja, alles Sachen, über die man reden kann, wo wir vorwärtskommen würden. Den Antrag der GRÜNEN, dem werden wir dann auch zustimmen, auch wenn das Thema KI jetzt eigentlich gar nicht so oder die technische Unterstützung nicht so das Primäre war bei dem Thema. Dennoch ist es etwas, was helfen kann. Und der Innenminister hatte ja auch ausgeführt, dass es bundesweit dort Bestrebungen gibt, Technik zu entwickeln. Und wenn wir das jetzt hier somit beschließen, dann soll das natürlich auch an das Innenministerium ein deutliches Signal sein, dass dieses Haus, dieser Landtag diese Bestrebungen unterstützt, dass wir damit vorwärtskommen. Das sind so die relevanten Punkte. Deswegen werden wir uns dann enthalten leider aufgrund des Abstimmungsprozederes jetzt hier, sehen aber, dass wir da durchaus noch Möglichkeiten und Potenziale haben, bei dem Thema weiterzumachen und die Kinder und Jugendlichen zu schützen und die Polizeibeamten auch bei dieser Tätigkeit zu unterstützen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Bernd Lange. Bernd Lange , SPD: Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eigentlich könnte ich jetzt meine Rede ein bisschen beiseitepacken. Um Frau von Allwörden ein kleines bisschen den Wind aus den Segeln zu nehmen, es wird niemand gezwungen, im Bereich der Kinderpornografie zu arbeiten, haben die Experten übereinstimmend gesagt. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das habe ich gesagt, oder wie?! Das habe ich doch gar nicht gesagt! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir können nachher im Wortprotokoll mal nachgucken. (Sebastian Ehlers, CDU: Schöner Einstieg!) Ich zitiere hier nur den Herrn Haack mit Ihrer Genehmigung: Es kommt darauf an, zunächst die richtige Personalauswahl zu treffen, „die eine wesentliche Rolle spielt. Die Beschäftigten im Deliktsbereich müssen eine hohe intrinsische Motivation mit sich bringen. Daher wird aufgrund der hohen psychischen Belastung, die der Bereich mit sich bringt, ausschließlich auf freiwillige Basis gesetzt. Der Sozialpsychologische Dienst der Landespolizei ist bei der Personalauswahl sowie beim Einstellungsprozess sowie auch bei den Einarbeitungsprozessen grundsätzlich eng mit eingebunden.“ Bei allem Gesagten hier ist festzustellen, dass der Dienstherr alles unternommen hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, um die Beamten zu schützen. Und ich muss immer wieder sagen, in der Expertenaussprache ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass es die Möglichkeiten gibt, dass die Beamten Auszeiten kriegen können, dass sich die Dienstherren um sie kümmern. Ich weiß jetzt nicht, warum wir jetzt nach dem Vorbild Niedersachsens – und ausschließlich, im Antrag steht, das Vorbild Niedersachsen – den Sonderurlaub gewähren sollen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Na das habe ich ja ausführlich erklärt. Hätten Sie ja nur zuhören müssen, dann hätten Sie es gewusst, warum. – Glocke der Vizepräsidentin) Sie haben auch sicherlich gehört, dass der Leiter des LKAs NRW gesagt hat, eine Doppelung der Zulagen würde die Streichung einer Zulage nach sich ziehen. Also wie gesagt, unsere Fraktion wird beide Anträge ablehnen, weil wir auch in dem Bereich unsere Beamten schützen wollen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, wow!) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Ich bitte jetzt, bei der Verlesung der Abstimmung gut aufzupassen und hinzuhören. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/2381. Der Innenausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2381, den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1400 abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/2381 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und AfD und Ablehnung der übrigen Fraktionen angenommen. Der Innenausschuss empfiehlt in Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2381, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1363 abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/2381 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD, Ablehnung der Fraktion der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern – Siebzehnter Tätigkeitsbericht zum Datenschutz – Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und Achter Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern – Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021, auf Drucksache 8/710, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Siebzehnten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und zum Achten Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern – Berichtszeitraum Datenschutz: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021, Berichtszeitraum Informationsfreiheit: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021, auf Drucksache 8/1824, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2380. Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Siebzehnter Tätigkeitsbericht zum Datenschutz Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und Achter Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 – Drucksache 8/710 – Unterrichtung durch die Landesregierung Stellungnahme der Landesregierung zum Siebzehnten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und zum Achten Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Berichtszeitraum Datenschutz: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 Berichtszeitraum Informationsfreiheit: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 – Drucksache 8/1824 – Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) – Drucksache 8/2380 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2380, die eine Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2380 bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer II seiner Beschlussempfehlung, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/710 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/1824 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2380 bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Einwilligung des Landtages zu den Anträgen auf Änderung des Wirtschaftsplanes des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“, auf Drucksache 8/2320. Antrag der Landesregierung Einwilligung des Landtages zu den Anträgen auf Änderung des Wirtschaftsplanes des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ – Drucksache 8/2320 – Das Wort zur Begründung hat der Finanzminister Herr Dr. Heiko Geue. Minister Dr. Heiko Geue: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte gern den Antrag zu zwei Änderungen des Wirtschaftsplans im MV-Schutzfonds begründen: Erstens geht es um die Verwaltungskosten, Erstattung für das LFI Mecklenburg-Vorpommern, also das Landesförderinstitut. Ziel, wesentliches Ziel des MV-Schutzfonds war es, Schäden für die Wirtschaft und für wichtige gesellschaftliche Bereiche abzuwenden. Das musste organisiert werden. Dafür haben wir das Landesförderinstitut für Maßnahmen des Landes, aber insbesondere auch für Maßnahmen des Bundes, mit Bundesmitteln finanzierte Maßnahmen. Das war bisher ausfinanziert bis einschließlich 2023, die Arbeit des Landesförderinstituts. Für 2024 und 2025 sind jetzt weitere Verwaltungskosten durch Umschichtung im MV-Schutzfonds zu finanzieren, insbesondere zur Prüfung der Verwendung von Mitteln zur Korrektur kritischer Fälle, für Rückforderungen, Aufarbeitung, für strafrechtliche Ermittlungen – so was gibt es auch – und Abrechnung der Haushaltsmittel gegenüber dem Bund und natürlich dem MV-Schutzfonds. Wie gesagt, die Mittel von 10,02 Millionen sollen nicht extra kommen, sondern innerhalb des MV-Schutzfonds umgeschichtet werden, dass die entsprechenden Soforthilfen für Unternehmen dann wieder ausfinanziert sind und wir dann auch nicht in die Gefahr gehen, Repressionsansprüche vonseiten des Bundes befürchten zu müssen. Der zweite Teil des Antrags, da geht es um die gesetzlichen Entschädigungsleistungen, um die Finanzierung der Ausgaben, dafür vor allen Dingen aufgrund von Quarantäneanordnungen, Eltern, die zum Beispiel durch die Schließung oder die Untersagung der Betretung von Einrichtungen, der Betreuung von Kindern in Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen einen Verdienstausfall erlitten haben. Da haben wir in der Summe über 84.000 Entschädigungsanträge beim LAGuS. Das war der Stand Ende Mai dieses Jahres. Davon sind 65.000 schon abgearbeitet, also rund 19.000 noch nicht. Das LAGuS arbeitet ganz offensichtlich da sehr gut, weil im Vergleich zu den anderen Bundesländern wir hier in Mecklenburg-Vorpommern auch die geringste Zahl von Klagen haben. Das belegt, wie gesagt, aus meiner Sicht die gute Arbeit des LAGuS. Ich gratuliere da auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wie gut das gemacht wird. Damit das jetzt auch noch bis Jahresende 2023 ausfinanziert ist, die Anträge, die noch nicht beschieden worden sind, entsprechend auch umgesetzt werden können, soll auch hier eine Finanzierung durch Umschichtung des MV-Schutzfonds stattfinden in Größenordnungen von rund 10 Millionen, und ich bitte Sie für beide Teile des Antrags um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Finanzminister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die AfD hat das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt. Martin Schmidt , AfD: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im vorliegenden Antrag der Landesregierung geht es wieder einmal um eine Änderung des Wirtschaftsplans im sogenannten MV-Schutzfonds. Dieser Antrag gliedert sich in zwei Bereiche, in denen Geld fehlt. Zum einen geht es um Geld für das Landesförderinstitut und zum anderen geht es um Entschädigungsgelder für die Quarantäneanordnungen. Das Landesförderinstitut ist die Bewilligungsstelle der zahlreichen Corona-Hilfen hier in unserem Land. Zur Fortsetzung der Arbeit benötigt das LFI nach Angaben der Landesregierung in etwa 10 Millionen Euro weitere Mittel. Diese seien notwendig zur Nachsorge, die noch bis zum Jahr 2025 andauern könne. Das Landesförderinstitut ist unter anderem derzeit noch damit beschäftigt, die zahlreichen Corona-Hilfen-Schlussabrechnungen fertig zu machen und den Unternehmen mitzuteilen, ob sie noch eine Nachzahlung erhalten, etwas zurückbezahlen müssen oder im schlimmsten Fall sogar Subventionsbetrug begangen haben. In diesem Zusammenhang möchte ich hier erwähnen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch prüfende Dritte aufgrund der Belastung bis zum 31.08. verlängert hat, also die Fristen zur Einreichung der Corona-Hilfen-Schlussabrechnung wurden zumindest um ein paar Monate verlängert. Und ich erinnere noch mal daran, was hier im vergangenen Plenum gemeckert wurde bei unserem Antrag zur Fristverlängerung dieser Einreichung der Schlussabrechnung. Zeter und Mordio wurde geschrien, geflucht wie bei den Landsknechten hat man hier, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) wir würden laut SPD eine Klientelpolitik betreiben für die Steuerberater, nur, weil wir hier klarstellten, dass keine zehn Prozent der Schlussabrechnungen eingereicht wurden und man da noch Zeit benötige. Herr Terpe kam grün grinsend nach vorne und sagte herablassend nur einen Satz, wir bräuchten keine Verlängerung. Tja, nun ist klar, die Frist für die Schlussabrechnung wurde nach hinten versetzt von Ihrem grünen Bundeswirtschaftsminister Herrn Habeck, und seine Länderkollegen haben das auch teilweise anders gesehen. Und nein, mit diesem Antrag auf Finanzierung der Stellen im Landesförderinstitut betreibt die Landesregierung sicherlich keine Klientelpolitik für Förderinstitute, sondern wir wollen hier die ordnungsgemäße Rechnungslegung zu Ende bringen, sowohl prüfende Dritte und Unternehmer als auch die bewilligende Stelle brauchen eben Zeit und Geld dafür. Von daher gehen wir in diesem Punkt auf jeden Fall mit, und trotz unserer verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich des MV-Schutzfonds ist hier natürlich klar ein Corona-Bezug gegeben. Im zweiten Teil des Antrages geht es um das Infektionsschutzgesetz im Konkreten selbst, genauer gesagt, um die Quarantäne und die Lohnfortzahlung. Es wurde eben schon genannt, 21.732 Anträge sind laut diesem Antrag der Landesregierung immer noch in der Warteschlange und es sieht so aus, dass immer noch weitere Anträge eintrudeln dürften. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales erwartet bis zum Jahresende 2023 noch weitere circa 15.000 Entschädigungsanträge. Bei den Anträgen handelt es sich zum Beispiel um Anträge auf Entschädigung bei Verdienstausfall, aufgrund einer Quarantäneanordnung oder eines persönlichen amtlichen Tätigkeitsverbotes. Auch in diesem Teil will die Landesregierung in etwa um die 10 Millionen Euro in diesem Jahr allerdings ausgeben und damit bis zum Ende des Jahres fertig werden. Das ist natürlich klar, wer zu Hause bleiben musste aufgrund von staatlichen Anordnungen, der soll seine Entschädigung rechtmäßig erhalten. Da sind wir natürlich mit an Bord und wir gehen sogar einen Schritt weiter. In diesem Plenum bringen wir –das ist ja auch bekannt – den Antrag ein, nicht nur Quarantäneentschädigungen und Corona-Hilfen endlich ordnungsgemäß abzuarbeiten, sondern wir fordern auch, dass die völlig überzogenen Bußgelder zurückgenommen werden. Da konnten Sie ja auch Vergleiche lesen, zum Beispiel in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 8/2031, wo man deutlich sehen konnte, dass je nach Landkreis völlig willkürlich diese Bußgelder gehandhabt wurden. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim beispielsweise beim Corona-Expertengremiumsmitglied Herrn Sternberg wurden quasi pro Einwohner nur 0,02 Cent an Bußgeldern verhangen, während zum Beispiel in der Stadt Schwerin das ganze 147-mal so hoch war, der Wert, also ungefähr 2,95 pro Einwohner wurden da an Bußgeldern verhangen. Da sieht man auch diese Willkür teilweise in diesen ganzen Anordnungen und Maßnahmen, und ich denke, rückwirkend haben wir hier viel gelernt, vor allen Dingen die anderen Fraktionen hier, dass das Handeln in dieser Corona-Zeit vielleicht nicht immer so von Ratio geprägt war und man da ein bisschen runterfahren muss. (Beifall Thore Stein, AfD) Und von daher gehen wir hier völlig mit bei der Umgestaltung des MV-Schutzfonds, beim Wirtschaftsplan, und wir hoffen, auch in Zukunft dann noch bei diesen anderen Themen – Bußgelder zum Beispiel – in die Diskussion zu kommen, jetzt in der Haushaltsverhandlung, jetzt beim MV-Schutzfonds, aber dieser Vorlage stimmen wir auf jeden Fall zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Christiane Berg. Christiane Berg , CDU: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Damit wir vielleicht heute mal die Tagesordnung schaffen, mache ich es erst mal ganz kurz und sage vorweg, die CDU-Fraktion wird diesem Antrag der Landesregierung zustimmen. Mit dieser Kostenerstattung für die Verwaltung an das LFI für die Umsetzung der Maßnahmen des MV-Schutzfonds wird ja zum weitaus überwiegenden Teil die Abwicklung von Hilfsprogrammen des Bundes und auch des Landes im Zuge der Corona-Pandemie vergütet, ein unmittelbar sachlicher und zeitlicher Zusammenhang ist nachvollziehbar. Wir reden letztendlich über 13 Programme alleine vom Bund. Bei diesen Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz könnte man aber bei engerer Betrachtung oder Behandlung sagen, diese Notlagenkredite könnte man – wir haben jetzt keine Pandemie mehr, wir haben eine Endemie – auch aus dem normalen Haushalt begleichen. Das aber ist nicht so, denn wir können wirklich sagen, diese Entschädigungsleistungen, die sind sachlich im Zusammenhang mit der Infektionskrankheit Covid-19 zu sehen, und der zeitliche Zusammenhang ist ebenfalls vorhanden. Zum großen Teil bejahen wir ihn auch. Und deshalb sage ich noch einmal, wir stimmen zu, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Harald Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir uns heute noch einmal mit Anträgen auf Mittel aus dem MV-Schutzfonds beschäftigen, zeigt, wie langfristig die Corona-Pandemie nicht nur die Verwaltung, sondern vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland sowie die Wirtschaft des Landes beschäftigt. Eine Pandemie lässt sich eben nicht mal eben für beendet erklären oder quasi per Gesetz auf zwölf Monate begrenzen, um an die Debatte in der letzten Sitzungswoche zu erinnern. Es geht heute aber nicht um die Genehmigung neuer Maßnahmen, sondern um die notwendigen Abrechnungen und Nacharbeiten bereits bewilligter und eingegangener Anträge. Daher werden wir heute auch keine erneute Generalbewertung des MV-Schutzfonds durchführen, und insbesondere, was diese Abrechnung betrifft. Und die Zahl der Anträge, die ja immerhin 1,2 Milliarden Euro vom Bund gehebelt haben, und dazu ja auch noch die Mittel, die kofinanziert worden sind im Land, müssen natürlich abgerechnet werden, und da schließen wir uns auch der Bewertung des Finanzministers an. Die Finanzierung der Lohnfortzahlung nach Infektionsschutzgesetz ist gesetzlich normiert, der Corona-Bezug ist klar gegeben, so weit, so gut. Auch wenn die Berechnung der erwarteten Mehrbedarfe sehr grob nur kalkuliert werden konnte, so erkennen wir an, dass die bisher eingereichten Anträge die wohl beste Grundlage für diese Kalkulation bilden. Insbesondere haben wir hier deutlich bessere Zahlen als zu Beginn der Pandemie. Die hohe Anzahl bereits erledigter Anträge lässt hier auf eine schnelle Abarbeitung hoffen, und es ist ja auch vorgesehen, dass es für das Jahr 2023 noch bis zum 31. Dezember ein Problem ist und dann erwartet wird, dass die Abrechnungen kommen werden. Der langen Rede kurzer Sinn: Wir werden beiden Anträgen zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann das auch relativ schnell machen, denn für beide Maßnahmen, die hier beantragt werden, ist sowohl die Finanzierung für uns hinreichend dargestellt als auch die Grundlage. Es ist natürlich logisch, dass die Anträge nachgearbeitet werden müssen und wir sozusagen hier irgendwann mal zu einer Schlussabrechnung kommen können. Ganz klar, dass da Verwaltungskosten anfallen, und es ist auch ganz klar, dass das LFI das nicht ohne diese Verwaltungskostenumlage stemmen kann. Und das Zweite, es ist ja schon ausgeführt worden, die Entschädigungen aus der Quarantäneanordnung: Das ist eben auch ganz klar, wenn der Abrechnungszeitraum eben noch 24 Monate betrug, reicht es natürlich weit über die Pandemie hinaus, und dann ist logischerweise auch damit zu rechnen, dass mehr Anträge kommen, die dann abzuarbeiten sind und dass da natürlich Entschädigungsansprüche entstehen, insofern alles nachgewiesen. Was ich mir nur wünschte, ist, dass wir irgendwie mal ein Zeitfenster bekommen, weil ja noch viele Dinge mit Rückforderungen und so weiter einhergehen. Es kann ja auch noch zu Gerichtsverfahren kommen und so weiter, dass wir da transparent weiterarbeiten, weil irgendwann wollen wir auch mit dem Fonds dann mal zu Ende kommen. Das muss mal auseinandergerechnet werden. Das heißt, das sollten wir transparent im Finanzausschuss weiter begleiten, aber für diese beiden Vorlagen hier ist auf jeden Fall die Zustimmung sicher. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack. Tilo Gundlack , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich darf heute für die Koalition reden, und ich glaube, alles Nötige ist gesagt, aber auch alles Unnötige wurde gesagt, habe ich so festgestellt. Es geht eigentlich nur um die Änderung des Wirtschaftsplanes. Was im Finanzausschuss mal eine Rolle spielte, ist einfach auch, die zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim LAGuS, was man mit denen macht, und da haben wir alle festgestellt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen wir unbedingt, und die wollen wir auch alle gerne behalten. Und von der Warte her – Frau Berg nickt auch dazu, die war ja dabei –, und von der der Warte her, glaube ich, wäre es gut, wenn das LAGuS sich dazu entscheiden könnte oder auch die Regierung, diese Fachkräfte länger zu binden an uns und dann auch freiwerdende Stellen damit zu besetzen. Ansonsten, wie gesagt, ist alles gesagt. Wir stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/2320. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich auch keine. Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2320 bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Beratung Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Gemeinsam aktiv für Gesundheitsförderung und Prävention, auf Drucksache 8/2333. Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Gemeinsam aktiv für Gesundheitsförderung und Prävention – Drucksache 8/2333 – Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Christine Klingohr. Christine Klingohr , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag, den wir heute einbringen, widmet sich der Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Prävention. Auf diesen Themenkomplex möchten wir einen besonderen Fokus legen, denn Gesundheit ist ohne Frage eines der höchsten Güter, über das wir verfügen können. Kein materieller Wohlstand, kein gesellschaftlicher Status und keine intellektuelle Errungenschaft kann eine gute Gesundheit aufwiegen. Dennoch sind alle diese Merkmale eng mit dem individuellen Gesundheitszustand verknüpft. Wer wohlhabender ist, wer über ein gutes soziales Netzwerk verfügt und wer gebildet ist, der lebt im Schnitt gesünder und erreicht ein höheres Alter. Wir beobachten an dieser Stelle, wie sich aus dem sozioökonomischen Status tiefgreifende Konsequenzen für das persönliche Wohlergehen ergeben. Wir möchten aber, dass alle Menschen in allen Landesteilen unseres Bundeslandes eine gute medizinische Versorgung erhalten und auf unterstützende Angebote zurückgreifen können, um ihre Gesundheit zu erhalten und Erkrankungen vorzubeugen. Allen voran bei Kindern, die in besonderem Maße schutzbedürftig sind, möchten wir die dahin gehenden Anstrengungen verstärken. Die Landesregierung war in diesem Bereich bereits zielführend tätig und auch in den vorhergehenden Wahlperioden wurde sich des Themas angenommen. Ausgehend vom Beschluss des Bundestags, Prävention und Gesundheitsförderung in den verschiedenen Lebenswelten der Bevölkerung zu stärken und dafür die nationale Präventionsstrategie in Paragraf 20f SGB V festzuschreiben, wurde im Januar 2017 die Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet. Auf dieser Grundlage wurden die Gesundheitsziele für Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet, mit den Schwerpunkten in den drei Lebensphasen – „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“ sowie „Gesund älter werden“. Wir sind dankbar für diese bestehenden Initiativen und möchten die darin enthaltenen guten Ansätze weiterentwickeln. Eine besonders entscheidende Grundlage für eine gute und gesunde Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen ist eine ausgewogene Ernährung. Anhand zahlreicher Studien und Untersuchungen zeigt sich jedoch, dass das Wissen und das Bewusstsein hierüber noch nicht ausgeprägt genug sind. Der gesundheitliche Aspekt von Ernährung wird in der Folge immer noch zu häufig vernachlässigt. Da gerade im Kindesalter mit Blick auf Ernährungsgewohnheiten, Bewegungsaffinität und motorische Fähigkeiten viele richtungsweisende Weichen gestellt werden, sollten Kinder gesundheitsfördernde Bewegungs- und Ernährungsgewohnheiten vermittelt und vorgelebt bekommen. So können sie im Erwachsenenalter frei über ihre Lebensgestaltung entscheiden und sind nicht durch negative Prädispositionen vorgeprägt. Natürlich können die Landesregierung oder der Landtag dieses wichtige Thema nicht allein bewegen. Wir brauchen die Kommunen, die Krankenkassen, die Vereine, Verbände, natürlich die Menschen in den Professionen des Gesundheitswesens, aber auch Ehrenamtliche, das Wissen der Universitäten und Hochschulen, die Erkenntnisse der Praktiker in Schulen und Kitas, wir brauchen schlichtweg alle Personen, die einen Einfluss darauf haben, wie es den Menschen in unserem Land gesundheitlich geht. Dafür möchten wir mit unserem Antrag einen Aufschlag machen. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung unseres Landes ist in Mecklenburg-Vorpommern mit einer weiteren Zunahme von gesundheitlichen Problemen in der Bevölkerung zu rechnen. Diese sind nicht nur mit persönlichen Einschränkungen, Konsequenzen und Schicksalen, sondern auch mit erheblichen Kosten für die Gesellschaft und das Gesundheitssystem verbunden. Allein die personellen Aufwände im medizinischen Bereich und in der Pflege stellen uns vor immer mehr Herausforderungen. Daher ist es auch unser Anliegen, dass die Strukturverbesserungen im Land mit den Maßnahmen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung Hand in Hand gehen. Ich möchte Sie einladen, unserem Antrag zuzustimmen und damit die Weiterentwicklung unserer Präventionskonzepte, die proaktive Präventionsarbeit sowie Maßnahmen der Gesundheitsförderung voranzubringen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Sozialministerin Stefanie Drese. Ministerin Stefanie Drese: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wohl kaum ein Thema beschäftigt Politik, Fachkräfte und Bürgerinnen und Bürger derzeit so kontinuierlich wie die medizinische Versorgung im Land. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen und des notwendigen Reformbedarfs im Krankenhauswesen ist das absolut nachvollziehbar. Wichtig ist jedoch, dass wir in dieser Debatte nicht aus den Augen verlieren, dass eine wichtige Maßnahme für die Gesundheit der Menschen vor allem in der Vermeidung von Krankheiten liegt. Unser Ziel sollte es demnach sein, vermeidbare Bedarfe an medizinischen Behandlungen gar nicht erst notwendig werden zu lassen. Insofern bin ich dankbar, dass die Regierungsfraktionen das Thema „Prävention und Gesundheitsförderung“ mit ihrem Antrag in die Sitzung eingebracht haben. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Gesundheitsland. Daher kommt auch dem Bereich der Prävention eine besondere Bedeutung zu. Hierbei braucht es differenzierte und zielgruppenspezifische Maßnahmen, um der Heterogenität der Bevölkerungsstruktur Rechnung zu tragen. So müssen Angebote und Aufklärung für alle Altersgruppen und Lebensphasen entstehen. Um eben diesem Anspruch gerecht zu werden, hat Mecklenburg-Vorpommern mit dem Zusammenschluss im Aktionsbündnis für Gesundheit bereits 2019 die Gesundheitsziele für das Land in drei Bereichen definiert. Dazu zählen, wie eben gehört, „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“ und „Gesund älter werden“. In Zusammenarbeit mit einem Forschungsteam des Instituts für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald wurde hierfür in der ersten Projektphase bereits ein Monitoring-, Evaluations- und Modifikationskonzept erarbeitet. Die zweite Projektphase läuft bis zum Jahr 2025 und wird aktiv von der Landesregierung unterstützt. Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse wird künftig somit der aktuelle Grad der Zielerreichung sichtbar und zusätzliche Bedarfe im Land können noch besser identifiziert werden. Schon heute setzen wir in Mecklenburg-Vorpommern einige Schwerpunkte für präventive Angebote. Daten und Analysen der Gesundheitsberichterstattung des Landes sind hierfür wichtige Grundlagen. So steigt beispielsweise der Anteil der übergewichtigen und adipösen Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor weiter an. Ebenso steigt die Zahl der psychischen Erkrankungen, übrigens nicht nur in M-V. Gerade Jugendliche sind hiervon auch zunehmend betroffen. Auch die Häufigkeit ärztlich diagnostizierter und behandelter Essstörungen ist während der Corona-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern deutlich gestiegen. Hinzu kommen die demografische Entwicklung und der steigende Anteil älterer Menschen, um nur einige Herausforderungen zu nennen. Eine Festigung und Ausweitung struktureller Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sind daher von hoher Bedeutung. Wie diese ausgestaltet werden können, zeigen bereits folgende Maßnahmen. So ist zur Unterstützung, Beratung und Begleitung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bei der Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen in M-V die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung eingerichtet worden. Auch tragen beispielsweise laufende Projekte wie das Landesprogramm „Gute Gesunde Schule“ maßgeblich dazu bei, Schulen auf ihrem Weg zu einem gesunden Lehr- und Lernort zu fördern und die gesundheitlichen Bedingungen für alle Beteiligten nachhaltig zu verbessern und zu gestalten. Angebote wie die Vernetzungsstelle Seniorenernährung Mecklenburg-Vorpommern helfen mit ihren Informations- und Aufklärungsangeboten bei einer bedarfsgerechten Ernährung im Alter, indem sie Pflegeeinrichtungen und Dienstleister sowie Menüanbieter entsprechend beraten. Wie wir alle wissen, ist eine gesunde Ernährung ein wesentlicher Baustein für das Wohlbefinden und die Erhaltung der Gesundheit, ganz besonders mit steigendem Alter. Dies steht im Übrigen auch im Antrag, in dem erwähnten Masterplan Gesundheitswirtschaft 2030 mit Bezug auf die Qualität der Lebensmittel deutlich. Neben ernährungsphysiologischen Ansätzen braucht es selbstverständlich ebenso bewegungsfördernde Projekte. Bewährt hat sich unter anderem das Kooperationskonzept mit dem Landessportbund und den gesetzlichen Krankenversicherungen „Bewegungsförderung für ältere Menschen in M-V“. Es fördert und erleichtert den Zugang für Menschen ab 60 in mehreren kommunalen Modellregionen zu regelmäßigen Bewegungsangeboten. Angesichts des besorgniserregenden Trends bei psychischen Erkrankungen – dies hält der vorliegende Antrag korrekt fest – müssen auch in diesem Bereich weitere Präventionsangebote etabliert werden. Erst kürzlich durfte ich gemeinsam mit der Leiterin der neu geschaffenen Landesfachstelle KipsFam, kurz für: Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien, ein neues Projekt vorstellen, das sich gezielt an betroffene Kinder und Jugendliche richtet. Ansätze wie diese können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Belastungen und eigener Erkrankung im späteren Leben vorzubeugen. Tatsächlich – und hier stimme ich den Antragstellern ausdrücklich zu – ist es notwendig, die Gesundheitsziele künftig noch bindender zu gestalten und eine Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention voranzubringen. Die Expertinnen und Experten meines Hauses erarbeiten hierzu bereits die Konzeption in den Handlungsfeldern Bewegung, psychische Gesundheit, Sucht und Gesundheitskompetenzen. Darüber hinaus gilt es, die Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie weiter voranzubringen. Sie sieht vor, dass die Länder zusammen mit den Sozialversicherern Rahmenvereinbarungen erarbeiten, um Präventionsangebote ganzheitlich zu verankern. Auch hierzu findet bereits ein intensiver Austausch mit den Partnern statt. Eben diese Zusammenarbeit ist beim Thema Prävention unbedingt erforderlich. Neben dem Land sind insbesondere Akteure die Kommunen und die Krankenkassen, um Initiativen zur Gesundheitsförderung in Schulen, in Kindertageseinrichtungen, Hochschulen, Vereinen, Einrichtungen und so weiter mitzuentwickeln und umzusetzen. So soll zum Beispiel mit den Krankenkassen dem in Mecklenburg-Vorpommern weit verbreiteten Krankheitsbild Adipositas entgegengewirkt werden. Erste Gespräche mit einzelnen Krankenkassen für eine gemeinsame Präventionsstrategie konnten hierfür geführt werden. Sie sehen, in vielen Handlungsfeldern sind in den vergangenen Jahren bereits eine große Anzahl von Maßnahmen und Projekten zur Gesundheitsförderung und Prävention im Land initiiert worden. Diese gilt es weiterzuentwickeln, wie beispielsweise bei den Projekten „Gute gesunde Arbeit in der Pflege in voll- und teilstationären psychiatrischen Einrichtungen in M-V“, „Gute gesunde Arbeit in der Pflege in Krankenhäusern“. Die beiden Projekte werden von der Hochschule Neubrandenburg umgesetzt und richten sich an Pflegekräfte. Mit Unterstützung der Landesregierung konnten gesundheitsfördernde Maßnahmen so bereits in den Arbeitsalltag implementiert werden, künftig soll nun der Bereich der Langzeitpflege mit einbezogen werden. Trotz der bereits erfolgreich laufenden Maßnahmen und Projekte, es bleibt viel zu tun. Bei der Prävention ist vielleicht generell der Weg das Ziel, da es im Bereich der Vorbeugung und Aufklärung keinen Endzeitpunkt gibt. Wir wollen als Landesregierung Programme und Initiativen weiter ausbauen und die Gesundheitsförderung und Prävention noch stärker in das gesellschaftliche Bewusstsein rücken. Über Unterstützung aus dem Landtag freue ich mich natürlich. Deshalb vielen Dank für den Antrag und vielen Dank für die Bereitschaft, den eingeschlagenen Weg für mehr Prävention und Gesundheitsförderung konsequent gemeinsam weiterzugehen! Eine auf breiter Basis erarbeitete Landesstrategie kann hierbei weitere wichtige Eckpunkte und Ziele schärfen, deswegen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die Redezeit um 2 Minuten und 45 Sekunden überschritten. Als Nächstes hat das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes. Thomas de Jesus Fernandes , AfD: Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Also hier kurz vor der Sommerpause noch mal ein Schaufensterantrag der Regierungsfraktionen par excellence, wobei wir uns darauf geeinigt haben, ja auch hier die wichtigen Themen aus den vergangenen Sitzungen noch mal abzuarbeiten, und ich glaube, soweit ich weiß, wurde auch besprochen, dass man so was lässt. Nun ist er doch hier, ein Rückenwindantrag für Sachen, die schon gemacht werden, der die ganzen vielen fleißigen Akteure in diesem Bereich auch noch mal nennt, die das sowieso schon tun. Und dabei wird aber geflissentlich auch die Ursache des ganzen Übels weggelassen. Sie reden hier von Problemen mit Adipositas und psychischen Störungen von Kindern, vor allen Dingen der jungen Generation, und sagen, das ist coronabedingt. Ich sage Ihnen, das ist nicht coronabedingt, sondern das ist dem geschuldet, was Sie auf den Weg gebracht haben. Ihre Maßnahmen sind daran schuld, dass wir Probleme zunehmend haben mit Adipositas und eben auch mit psychischen Verhaltensstörungen, meine Damen und Herren, und eben nicht Corona. Das muss hier gesagt werden. Das waren Ihre Maßnahmen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Sie haben Schüler zu Hause eingesperrt, Sie haben sie unter die Maske gezwungen, (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und das war eben nicht Corona und das war auch überflüssig, wie sich im Nachhinein immer weiter rausstellt, (Unruhe bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) selbst Herr Lauterbach hat gesagt, totaler Quatsch. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und der beste Weg wäre dann eben doch gewesen der schwedische Weg. (Beifall Stephan J. Reuken, AfD) Und eben die ganzen Befürchtungen, die hier geäußert wurden, und dieses Schwarzgemale hier auch vonseiten Barlens zu dieser Debatte, die wir immer geführt haben, wo er uns Totenscheine auf AfD-Briefpapier hier zugesprochen hat, nein, das geben wir mal fleißig zurück. (Stephan J. Reuken, AfD: Ja, das war richtig widerlich.) Also wenn es dann welche gegeben hat, dann steht da „SPD“ drauf. (Rainer Albrecht, SPD: Erzählen Sie mal nicht so einen Unsinn!) Sie haben der Gesellschaft einen Bärendienst erwiesen, wollen jetzt hier quasi sich als vermeintliche Heilsbringer wieder aufstellen und das wieder geraderücken. Zumindest ist es löblich, dass Sie da überhaupt etwas tun wollen oder zumindest die Problemlagen erkannt haben. Wenn Sie zumindest aber auch nicht die Ursachen benennen, dann ist es auch nur die halbe Wahrheit. Also wie gesagt, ein Rückenwindantrag, der überflüssig ist wie ein Kropf, weil das alles schon passiert. Ich habe versucht, mir zu Frau Klingohrs Äußerungen Notizen zu machen. Letztendlich habe ich mir gar nichts aufgeschrieben, weil es auch wenig Inhalt, Neues gab und, wie gesagt, weil es wirklich nur ein Rückenwindantrag ist. Frau Drese hat hier ausgeführt, was alles schon passiert und wer hier fleißig ist. Das ist toll, dass hier was getan wird. Was völlig untergegangen ist allerdings, dass Sie natürlich hier gesetzliche Regelungen schaffen wollen, wie Sie quasi den Kindertageseinrichtungen und den Schulen auch noch aufs Auge drücken können, was dort gegessen wird. Also wenn man das mal so sagen darf, ein Schelm, der Böses dabei denkt! Sie wollen hier dann weiterhin auch noch eine Verbrauchssteuer für stark gesüßte Lebensmittel und Getränke schaffen, also Sie wollen weiter in die Tasche der Bürger greifen. Ob das so sinnvoll ist oder ob das sie wirklich schützt, wage ich zu bezweifeln, denn eben auch Süßersatzstoffe sind schädliche Stoffe und sind künstlich hergestellt. Also was ist denn jetzt da wirklich dann noch gesund, das frage ich mich, außer Wasser. Wasser trinke ich übrigens total gerne. Dann wollen Sie, dass Spirituosen nicht mehr länger im unmittelbaren Kassenbereich stehen des Einzelhandels. Was soll das denn bitte bewirken, wo die Spirituosen doch fast schon alle verschlossen sind? Weil wir es mit erhöhter Diebstahltätigkeit im Einzelhandel sowieso zu tun haben, steht das eh unter Verschluss und sowieso nicht mehr da. Und was ist dann mit Zigaretten? Die dürfen weiter an der Kasse stehen. Das ist total inkonsequent, wenn Sie hier so was fordern. Also ich weiß nicht, was Sie mit dem Antrag hier wollen. Wenn Sie hier sowieso schon aktiv sind, machen Sie weiter, dann loben Sie bitte die vielen Akteure, die hier auch unterwegs sind. Sie haben die Krankenkasse hier noch einmal angesprochen und wir wissen ja, dass wir mit der Krankenhausreform und der Pflegereform, die auch noch nicht in die richtigen Papiere gegossen ist, vor großen Herausforderungen stehen werden. Sie hätten hier auch schon reinformulieren können, dass die Rechtsaufsicht der Krankenkassen zum Bund geht, damit hier endlich was entschieden werden kann, weil Sie haben nämlich überhaupt keine Möglichkeit, hier in M-V, wenn es um Probleme mit der AOK und der Abrechnung geht, irgendwie aktiv zu werden. Da können Sie sich immer einen schlanken Fuß machen. Das finden wir nicht gut, möchten wir weiterhin, dass die Rechtsaufsicht zum Bund geht. Ansonsten, ja, weiß ich nicht, kann man sich hier maximal enthalten für eine Sache, die Sie sowieso schon tun, die im Gange ist, wo Sie die Ursachen nicht erkennen und wo Sie sich hier nur selbst beweihräuchern wollen. Da brauchen Sie keine Zustimmung von uns, da kriegen Sie maximal eine Enthaltung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister. Katy Hoffmeister , CDU: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bedeutung der Prävention zur Vorbeugung von Erkrankungen ist uns allen klar. Das gilt sowohl für die primäre Prävention als auch erst recht für die sekundäre, wenn es darum geht, Krankheiten früh und rechtzeitig zu erkennen. Und im Gegensatz zu Ihnen, Herr de Jesus Fernandes, sehe ich es schon so, dass sich dieses Thema angesichts der Corona-Pandemie erheblich verschärft hat und dass wir uns den Themen der Gesundheitsförderung und Prävention in zusätzlichem Maße, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Habe ich gesagt, nur sind Sie schuld!) in zusätzlichem Maße widmen müssen. (Beifall Harry Glawe, CDU) Und es ist klar aus unserer Sicht, dass also in dieser Zeit die Angebote und Projekte eben nicht im gewohnten Umfang durchgeführt werden konnten und dass sich die Folgen derzeit zeigen, und wir müssen einfach konstatieren, dass in den vergangenen drei Jahren sich die Problemlagen verschärft haben. Insofern ist der Antrag im Feststellungsteil und auch in dem Begründungsteil durchaus richtig und erwähnt entsprechende Aspekte aus unserer Sicht zu Recht. Und oftmals zeigt sich in den Studien und in den Erhebungen, dass Mecklenburg-Vorpommern in ganz besonderem Maße betroffen ist. Und, meine Damen und Herren, das ist auch aus unserer Sicht sehr besorgniserregend. Und ich will ein paar Daten nennen. – Adipositas bei Kindern: 2011 7.600 Kinder bis 14 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern übergewichtig, 2021 11.300. Das ist eine Zunahme von 49 Prozent. Wir haben den höchsten Anteil von adipösen Kindern unter 14-Jährigen, und die Gefahren sind uns allen klar: Es drohen Folgeerkrankungen, Bluthochdruck und Stoffwechselstörungen. – Suchterkrankungen bei Erwachsenen: in Rostock Zunahme von 48 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, in Schwerin sogar 94 Prozent, und M-V liegt damit auf Platz 2 bundesweit. – Diabetes Typ 2: 11,5 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern sind davon betroffen. Das sind im Vergleich zu 2011 in Mecklenburg-Vorpommern 17 Prozent mehr. – Herzerkrankungen: 317 Einwohner von 1.000 Einwohnern sind herzkrank, 23 Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt. Das kann uns nur, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, zum Handeln veranlassen. Und natürlich sind die unterschiedlichen Begründungen auch zusätzlich heranzuziehen. Und da sind dann sicherlich auch demografische, soziale und auch finanzielle Aspekte da mit in den Blick zu nehmen. Und insofern setzt der Antrag aus meiner Sicht an der richtigen Stelle an, allerdings weiß ich nicht, wo Sie noch ein Erkenntnisdefizit haben, meine Damen und Herren. Das sehe ich nicht. Und ich will gleichzeitig zusätzlich auch mit Kritik an diesem Antrag nicht sparen. Ich glaube, die Debatte wäre heute und würde heute ganz anders laufen, wenn dieser Antrag beispielsweise von der Opposition gekommen wäre, (Christian Brade, SPD: Was?!) denn dann hätten Sie uns erklärt, das machen wir doch alles schon. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und, meine Damen und Herren, das Credo ist in diesem Fall auch richtig, denn das machen Sie nämlich alles schon und Sie haben es selber auch noch skizziert. Bereits im Sommer 2022 hat das Aktionsbündnis Gesundheitsförderung und Prävention die Beschlüsse der Steuerungsgruppe an die Ministerin übergeben. Eine entsprechende Pressemitteilung liegt vor und sie ist, meine Damen und Herren, fast inhaltsgleich zu dem derzeitigen Antrag. Ob man das so machen muss, das können Sie sich selber noch mal überlegen und vielleicht hinterfragen. In der Gesundheitskommission Mecklenburg-Vorpommerns zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung wurde ebenso bereits eine entsprechende Arbeitsgruppe gegründet, die die Umsetzung der Maßnahmen berät und auf den Weg bringt. Und auch der Antrag „Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung“ ist bereits von den Fraktionen von CDU und SPD in der vergangenen Wahlperiode gestellt worden, und bereits Anfang 2019 wurde dieser Beschluss im Landtag gefasst, die Gemeinschaftsverpflegung auf die Qualitätsstandards umzustellen und gesetzlich zu verankern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werte den vorliegenden Antrag zu einem überwiegenden Teil wirklich als Rückenwindantrag, wobei er wohl eher ein laues Lüftchen verursachen dürfte. Dass die Landesregierung in dieser wichtigen Thematik die Initiative allerdings verstärken möchte, unterstützen wir an dieser Stelle ausdrücklich und werden dem Antrag deshalb auch zustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Abgeordnete Steffi Pulz-Debler. Steffi Pulz-Debler , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte diese Rede in Vertretung für meinen Kollegen Torsten Koplin. Am 25. Juli 2015 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, kurz: Präventionsgesetz, verabschiedet. Ziel des Gesetzes war beziehungsweise ist es, die Grundlagen für sämtliche Akteure der Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken, um Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen. Knapp sieben Jahre früher, nämlich schon am 25.09.2008, hat sich in Mecklenburg-Vorpommern das Aktionsbündnis für Gesundheit als ein freiwilliger Zusammenschluss von circa 40 Akteuren mit gesundheitsförderlichem beziehungsweise präventivem Bezug gegründet. Das Bündnis sollte den Gesundheitszielprozess bei uns im Land mitgestalten und sollte die Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung für Gesundheitsprävention aus dem Jahr 2017 begleiten, die die Kranken- und Pflegekassen mit der Renten- und der Unfallversicherung sowie dem Land abgeschlossen hatten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Viele Projekte in Kitas, Schulen, den Kommunen und in der Arbeitswelt sind seitdem initiiert worden und einige laufen noch immer. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass die Internetseite des Bündnisses aktualisiert werden müsste, denn die zuständige Abteilung der Landesregierung befindet sich seit einigen Monaten nicht mehr im Wirtschaftsministerium. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! An Aktivitäten fehlt es also nicht. Trotzdem haben wir eine Entwicklung zu verzeichnen, die insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen bedenkliche Befunde zutage fördert. Als Erstes wären Übergewicht und Adipositas zu nennen, also ein Body-Mass-Index (BMI) ab 25 beziehungsweise 30. Langsam anwachsend und durch die Corona-Pandemie ebenso verstärkt ist eine Zunahme an Verhaltensauffälligkeiten sowie psychischen Erkrankungen zu verzeichnen. Umso wichtiger werden also die Gesundheitsförderung und Prävention in allen Lebensbereichen, wenn man die demografische und volkswirtschaftliche Ebene mit einbezieht. Dabei müssen wir prüfen, welche der Maßnahmen der letzten Jahre in welcher Art und Weise wirksam waren und wie wir für die Zukunft aufgestellt sind. Meine damalige Landtagsfraktion hat sich schon im Jahr 2021 im Rahmen der Arbeit der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ für die Stärkung der Gesundheitsprävention eingesetzt, sodass diese, also Abschnitt 15, in die Handlungsempfehlungen der Kommission aufgenommen wurde und in mehreren Ziffern auch Eingang in die Koalitionsvereinbarung gefunden hat. Jetzt geht es darum, die Folgen der … (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Einen Moment, Frau Abgeordnete! Der Lärmpegel ist gerade ziemlich hoch. Ich bitte Sie doch um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit für die Rednerin. Vielen Dank! Steffi Pulz-Debler , DIE LINKE: Jetzt geht es also darum, die Folgen der Pandemie aufzufangen und die Gesundheitsförderung und Prävention im Land weiterzuentwickeln. Dazu müssen unter anderem der Landesaktionsplan und die Gesundheitsziele fortgeschrieben werden. Insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene gilt es, Konzeptionen für die Handlungsfelder Bewegung, psychische Gesundheit, Sucht sowie Gesundheitskompetenzen zu erarbeiten und umzusetzen. Die Aktionsbündnisse und Netzwerke müssen wieder wie vor der Corona-Pandemie ihre Arbeit im gewohnten Maße aufnehmen und Initiativen entwickeln und umsetzen, um in den Kitas und Schulen, aber auch in den Unternehmen Partnerinnen und Partner für die Präventionsarbeit zu finden, zum Beispiel, um die Kooperation mit den Sportvereinen weiter auszubauen. Sport, Bewegung und gesunde Ernährung müssen zum festen Bestandteil des Lebens in Mecklenburg-Vorpommern werden. Mecklenburg-Vorpommern will und soll einmal das Gesundheitsland Nummer 1 werden. Diesem Ziel haben sich auch die rot-rote Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen angeschlossen. Um dieses zu erreichen, müssen wir uns und unser Handeln ständig einer Überprüfung unterziehen und dieses gegebenenfalls nachjustieren. An einer solchen Stelle sind wir jetzt angelangt. Dem soll der Antrag dienen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Gemeinsam aktiv für Gesundheitsförderung und Prävention“ – wer das zum Ziel hat, braucht viel Geduld, und das geht auch aus dem Werdegang in unserem Bundesland hervor, denn es gibt seit 2008 dieses Aktionsbündnis und dann hat es doch relativ lange gedauert, bis der Gesundheitszieleprozess dann auch zu Ergebnissen geführt hat. Es ist genau der richtige Weg, Gesundheitsziele zu formulieren, aber Geduld muss man schon haben, denn es hat ja doch gedauert bis 2019, das sind dann über zehn Jahre. Und ich kenne diese gleiche Geduld, die man braucht, auch auf Bundesebene, denn ich habe damals das Präventionsgesetz mit verhandelt, auf das ja die Kollegin von der LINKEN eingegangen ist. 2015 war das. Und eine große Schwäche, die möchte ich gleich sagen, des damals verhandelten Präventionsgesetzes ist gewesen, dass wir nur einen Kompromiss für die Finanzierung haben finden können. Der sollte auch erst abgeschmettert werden, der Kompromiss, denn es war allen klar, die Finanzierung der Prävention, des Präventionsgesetzes kann nur eine Gemeinschaftsfinanzierung sein von den Kommunen, von der Rentenversicherung und von der Krankenversicherung. Und wir haben nur, das war dann auch eher das, was ich dann betrieben habe, weil ehe man gar nichts hat, haben wir die Krankenversicherung damals in die Pflicht genommen, die dann eben drei Prozent der Beiträge für die Prävention bereitgestellt hat. Eigentlich hätte die Finanzierung breiter aufgestellt werden müssen. Dass das Land 2008 mit dem Aktionsbündnis dann versucht hat, regionale Verträge zu schließen mit der Rentenversicherung und auch mit den Kommunen, das ist löblich, aber die sind natürlich von der weit, also wie weit sie reichen bei der Finanzierung, zeigt ja, dass sie eben nicht so weit reichen, dass wir umfangreich die Prävention und Gesundheitsförderung vorantreiben können. Wir haben ja eine jahrzehntealte Diskussion darum. Früher war die Prävention etwas Individuelles und eher Verhaltensprävention. Und erst im Laufe der Diskussion ist dazugekommen, das wird nicht ausreichen, sondern wir brauchen auch Prävention der Verhältnisse, also die Verhältnisprävention, und darum geht es in diesem Antrag. Und es sind dann in den Feststellungsteilen natürlich wichtige regionale oder landesspezifische Entwicklungen dargestellt worden, Stichwort „Adipositas“. Und ich bin der Kollegin Hoffmeister sehr verbunden, dass sie darauf hingewiesen hat, dass gerade die Adipositas mit einer Reihe von anderen Erkrankungen assoziiert ist. Und das wird nachher auch bei dem Forderungsteil, den Sie aufgestellt haben, dann noch eine Rolle spielen, denn Adipositas ist häufig kombiniert mit Diabetes, mit Zuckerkrankheit, mit Hypertonie, also mit allen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, und das sind ja die Erkrankungen, die auch die häufigsten Todesfälle in der Medizin sozusagen haben. Und es ist ja sogar eine Verbindung zu Tumorerkrankungen inzwischen nachgewiesen. Also insofern ist natürlich der Einsatz gegen Adipositas insbesondere im Kindesalter ein ganz wichtiger Einsatz, den wir befördern müssen. Und ich glaube, da sind wir noch nicht weit genug vorangekommen. Und wenn ich jetzt höre, wir evaluieren unsere Ergebnisse, Berichtsergebnisse, 2025, dann habe ich schon wieder so das Gefühl, Mensch, Leute, können wir nicht ein bisschen schneller vorangehen. Und wir sind natürlich auf Initiativen auch der Landesebene, also auch des Landeshaushaltes angewiesen, weil ich ja schon darauf hingewiesen habe, dass wir eine Finanzierungslücke vonseiten der Rentenversicherung beispielsweise haben. Insofern ist also da wirklich mein Appell, dass wir ein bisschen schneller tatsächlich vorankommen wollen. Ich will dann auf den Beauftragungsteil der Landesregierung, auf die Punkte 5, 6 und 7 mal eingehen, weil da erstens ein paar gute Hinweise gemacht worden sind, und zwar insofern, wenn man noch nicht eigene Projekte so richtig vorangetrieben hat, ist es immer gut, sich anzugucken, wo gibt es denn Projekte, die gut evaluiert sind, und das nennen wir ja dann Best-Practice-Projekte. Und so etwas ist angedeutet in Punkt 5 und auch in Punkt 6, dass man eben an bewährten Beispielen etwas initiieren kann. Und dann kommen wir auf eigentlich einen der wichtigsten Punkte in Ihrem Antrag, nämlich den Punkt 7, wo es darum geht, wie kann man denn auch bei der Ernährung jetzt berücksichtigen, dass wir etwas gegen Adipositas tun sollen, also dort richtig, und ich finde auch die Abwehr jetzt der Forderung gegenüber dem Bund, also Anreize, Zuckerreduzierung, Süßstoffreduzierung und eben das zu Spirituosen, finde ich den richtigen Ansatz. Wir haben gar keinen Grund, das zu kritisieren, da müsste man sogar noch weiter voranschreiten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Und wir werden dem Antrag zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dirk Bruhn, DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel. Barbara Becker-Hornickel , FDP: Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben nun eine Menge gehört schon, also ich konnte wieder streichen, das ist ja gut für die Zeit. Gesundheitsförderung und Prävention sind zwei ganz zentrale Themen, gerade in unserem Land. Also danke auch, dass das Thema auch noch mal aufgegriffen wurde, auch wenn es seit vielen Jahren hier schon ein Thema ist, aber ich denke, für die Gesundheit, für die Gesundheitsförderung und Prävention kann man gar nicht genug machen. Wir haben nach den letzten Statistiken hier in M-V nicht nur den höchsten Fleischkonsum, sondern auch mit die höchsten Adipositasraten und mit den höchsten Alkoholkonsum in der Bundesrepublik, und das mit den damit verbundenen negativen Folgen. Frau Hoffmeister hat ja auch schon Prozente vorgetragen, auch was Suchtkrankheiten angeht, und da ist ein ganz großer Teil die Suchtkrankheit Alkohol. Das sollten wir nicht vergessen. Und gerade auch bei Kindern und Jugendlichen sind wir erschreckenderweise im deutschlandweiten Vergleich schlecht aufgestellt. Die Förderung von Gesundheit, Bewegung, Sport ist daher essenziell. Und wir können das Anliegen des Antrags sehr gut nachvollziehen, insbesondere die in Ziffer I und II dargelegten Maßnahmen halten wir natürlich für sehr sinnvoll. Dies betrifft die Landesstrategie für Gesundheitsförderung, Präventionsmaßnahmen und die skizzierte Umsetzung von Projekten. Kommen wir aber zu Ziffer III, zeigt sich, dass wir hier doch politisch und beim gesellschaftlichen Menschenbild doch auseinanderliegen. Die Forderungen, die Sie gegenüber dem Bund aufmachen, lehnen wir ab. So fordern Sie nationale Verbrauchssteuer für gesüßte Lebensmittel und Getränke sowie im Einzelhandel die separate Lagerung von Spirituosen außerhalb der Kassenbereiche. Wo bleibt eigentlich die Fettsteuer? Also Steuern und Verbote! Das stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Gewerbefreiheit des Einzelhandels dar. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Diesen Politikansatz „regulieren, besteuern, bevormunden“ lehnen wir ab. Das deckt sich nicht mit unserem freiheitlich-liberalen Grundverständnis der Gesellschaft. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Anstatt durch Verbote und Steuern sollen Menschen es wollen, sie sollen selbstbestimmt gesund leben wollen. Eine wirklich umfassende, wirkliche Gesundheits- und Präventionsstrategie setzt daher noch viel früher ein, viel fundamentaler. Kinder und Jugendliche müssen sich in der Gegenwart wohlfühlen und vor allem Lust auf Zukunft haben. Die beste Prävention ist Bildung, Bildung, Bildung. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir müssen früher ansetzen und die jungen Menschen erreichen, anstatt später Reparaturarbeiten zu leisten, denn dabei sind wir im Moment, wir leisten Reparaturarbeiten, gerade bei unserer doch etwas älteren Bevölkerung. Viele der Erkrankungen, mit denen Menschen in M-V belastet sind, gehören zu den sogenannten Volks- oder Wohlstandskrankheiten, die mit Bewegung, gesunder Ernährung, weniger Alkohol und Tabak deutlich zu reduzieren sind. Aufklärung und Prävention sind das Gebot der Stunde. Doch die Ursachen sind nicht nur physisch, sondern in zunehmendem Maße auch mental/psychisch. Das haben wir mit unserem Antrag zur Mental-Health-Situation bei Studierenden im März bereits thematisiert. Merkwürdigerweise haben Sie, liebe Regierungskoalition, diesen Antrag damals abgelehnt. Das erklärt sich mir angesichts der Situation an den Unis und auch den Dingen, die Sie in Ihren Antrag geschrieben haben, und angesichts des vorliegenden, wie gesagt – entschuldigen Sie – doch von der Zielrichtung her sinnvollen Antrags von Ihnen, das erklärt sich mir einfach nicht. Die Zahlen der Krankenkassen bestätigen auch, dass neben Schülern und Studierenden eine steigende Zahl von Arbeitnehmern mit psychischen Belastungen zu kämpfen hat. Wir sollten diese Zahl ernst nehmen, den Gründen auf den Grund gehen und schnellstens Lösungen anbieten. Mit der Landesrahmenvereinbarung Gesundheitsförderung und Prävention sind in unseren Augen bereits gute Grundlagen geschaffen. Jetzt heißt es, diese mit Leben zu erfüllen und die Angebote auszubauen beziehungsweise neue zu schaffen, um die Zielgruppen möglichst niedrigschwellig zu erreichen. Wie bereits erläutert, halten wir Ziffer I, II grundsätzlich für sinnvoll, Ziffer III kann aber keineswegs unsere Zustimmung erhalten. Ich bitte deshalb um ziffernweise Abstimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Christine Klingohr. Christine Klingohr , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal danke ich Ihnen für die Debatte. Inhaltlich habe ich ja unseren Antrag bereits vorgestellt. Und aufbauend auf die im Jahr 2019 von dem Aktionsbündnis für Gesundheit erarbeiteten Gesundheitsziele für Mecklenburg-Vorpommern möchten wir weitere Impulse für eine Zukunft setzen, in der alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gesund aufwachsen, gesund leben und gesund älter werden. Es geht nicht darum, was gibt es im Moment schon alles. Es geht weiter darum, es auszubauen, (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Dr. Terpe hat es gesagt, Best Practice anzuwenden und zu schauen, wie können wir in Zukunft besser zusammenführen und zusammenarbeiten. Dafür sollen die Aktiven in den vielen Bereichen, die Gesundheit und Prävention berühren, unterstützt werden. Dabei ist es unbedingt erforderlich, dass auch Querschnittsfelder zu anderen Themenbereichen wie dem Masterplan Gesundheitswirtschaft oder Erkenntnisse aus der Arbeit der unterschiedlichen Kommissionen mitgedacht werden. Dieser Antrag legt die Grundlage dafür. Ich betone noch einmal, wir möchten, dass alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern die Chance haben, gesund aufzuwachsen und sich gut zu entwickeln, unabhängig davon, aus welchem Elternhaus sie kommen. Insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen besteht eine staatliche Fürsorgepflicht, vermeidbare Erkrankungen wie Adipositas und daraus resultierende Folgeerkrankungen – wir haben es gehört – nach Möglichkeit zu verhindern. Es braucht ein zielgerichtetes und ganzheitliches Vorgehen in allen Bereichen, insbesondere bei den jungen Menschen unter 18 Jahren, damit diese in ihrem weiteren Leben erfolgreich sein können. Die fertig sozialisierten Menschen mit ihren dann gefestigten Gewohnheiten sind schwer zu erreichen und ihre Lebenssettings können oft staatlich nur schwer verändert werden. Kinder und Jugendliche können in ihren Lebensumgebungen, allen voran Kitas, Schulen, Berufsschulen, Vereine, Hochschulen und Unis, gut erreicht und unterstützt werden. Dort können junge Menschen gute und gesunde Gewohnheiten mit auf den Weg bekommen. Durch die Ausrichtung dieser Strukturen können wir uns gegen die Kaskade aus Bequemlichkeit und Unbeweglichkeit stemmen, die irgendwann hohe Hürden schafft, in einen aktiven Lebensstil zurückzufinden, und die schließlich Erkrankungen nach sich zieht. Da müssen und wollen wir folglich ansetzen. Besonders der Konsum stark gesüßter Getränke, wir haben es bereits mehrfach gehört, wird als Ursache von Übergewicht bei Kindern ausgemacht. An dieser Stelle braucht es stärkere Regularien, denn Kinder können die gesundheitlichen Folgen nicht abschätzen, die der tägliche Konsum von Softdrinks mit sich bringt. Natürlich sollen Kinder auch Süßigkeiten essen dürfen. Die Freude über etwas Süßes gehört schlicht auch zum Kindsein dazu. Softdrinks haben aber keinen Platz in der Reihe der Grundnahrungsmittel, die jeden Tag verzehrt werden. In diesem Zusammenhang geht es nicht darum, Verbote auszusprechen. Es geht schlicht um Kinder- und Jugendschutz, wie wir ihn in ganz vielen Bereichen des Lebens selbstverständlich umsetzen. Eine breit angelegte britische Studie deutet darauf hin, dass die Verringerung des täglichen Zucker- und Süßstoffkonsums Adipositas bei bestimmten Gruppen um bis zu neun Prozent reduzieren kann. Das ist für Kinder ein unheimlicher Gewinn an Gesundheit und Lebensqualität und entlastet die Gesellschaft enorm mit Blick auf die Folgekosten, die durch Adipositas entstehen können. Allem voran eine gute Schul- und Kitaverpflegung kann hier einen täglichen Beitrag leisten. Daher setzen wir uns hier besonders für hohe Qualitätsstandards ein. Ein weiterer Punkt, an dem wir ansetzen, sind Bewegungsangebote. Laut den Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollten Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren eine tägliche Bewegungszeit von 90 Minuten in moderater bis hoher Intensität erreichen. Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich leicht für Bewegung zu begeistern, sie brauchen aber entsprechende Angebote. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern bereits eine beeindruckende Vielfalt an Initiativen in den Bereichen Sport, Bewegung, Prävention und Gesundheitserhaltung. Lassen Sie mich zum Beispiel das Projekt „Gesunde Ernährung & Bewegung“ nennen, welches der Kreissportbund Ludwigslust-Parchim umsetzt. Die Kinder lernen dabei Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung und Spaß an ausreichend Bewegung kennen. Solcher Projekte bedarf es mehr. Und auch die dahinterstehende Kooperation des Landkreises, des organisierten Sports und der Krankenkassen ist vorbildhaft. Exemplarisch möchte ich hier auch das Projekt „Fit für die Schule“ nennen. Heute früh konnte ich es erleben, das Sportfest der Kitas in Crivitz. Meine eigene Kita mit den Dörpkinnern war dabei und wir haben sehr viel uns bewegt, gelacht, gespielt. Und ich glaube, nichts Besseres, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) nichts Besseres kann den Kindern in unserer Welt passieren. Und da will ich Frau Becker-Hornickel recht geben, die sagt, wir können nicht früh genug ansetzen. Und hier wurde sehr früh angesetzt, und deshalb finde ich dieses Projekt so gut und so interessant. Ein weiteres tolles Beispiel hierfür ist ebenfalls das Projekt „Bewegungsförderung für ältere Menschen in Mecklenburg-Vorpommern“, um auch diese Gruppe nicht aus dem Blick zu verlieren. Hier fördern das Land und das Bündnis des Verbands der gesetzlichen Krankenkassen Angebote des Landessportbundes. Das Projektziel besteht in der Bildung und dem Aufbau von gesundheitsfördernden Strukturen in den Kommunen, die dazu beitragen, das Lebensumfeld der Menschen bewegungsaktiver zu gestalten. Dadurch wird der Zugang von Menschen ab 60 Jahren zu regelmäßigen Bewegungsangeboten verbessert. Entscheidend an dieser Stelle ist einmal, dass Menschen durch entsprechende Informationen angesprochen werden, aber auch, dass sie die Angebote ganz praktisch erreichen können. In diesem Kontext sei noch einmal auf das Seniorenticket hingewiesen, welches nun umgesetzt wird und einen Beitrag zu kostengünstiger Mobilität leistet. (Thore Stein, AfD: Die sollen doch laufen und nicht fahren.) Zusätzlich lassen sich weitere Projekte von unterschiedlichen Initiatoren aufzählen, die Vorbildcharakter haben. Genannt sei das Projekt „Gesund macht Schule“ in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte, das Projekt „KinderBewegungsLand“ des Landessportbundes und das Projekt „LeGeR“ – das steht für „Lebensqualität und Gesundheit in Rostock“ – der Techniker Krankenkasse. Natürlich umfasst unser Antrag auch Aspekte zur Drogenprävention. (Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Oh! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das habe ich jetzt nicht rausgelesen.) Bestandteil der Landesstrategie für Gesundheitsförderung und Prävention sollen daher zukünftig Konzeptionen insbesondere in den Handlungsfeldern Bewegung, psychische Gesundheit, Sucht und Gesundheitskompetenzen sein. Der Konsum illegaler Drogen ist besorgniserregend, besonders bei Jugendlichen. Die Förderung der Gesundheitskompetenzen und Suchtprävention lassen sich in unseren Augen gut verbinden und sollten zusammengedacht werden. Darüber hinaus deutlich verbreiteter ist der Konsum alkoholischer Getränke in einem für die Gesundheit bedenkliche Maße. Der vorliegende Antrag macht hier einen Vorschlag, wie Menschen aktiv bei einem verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol unterstützt werden können. Betont, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) betont sei hier zudem, dass die Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie den öffentlichen Gesundheitsdienst als regionalen Koordinator für Gesundheitsförderung und Prävention vorsieht und folglich bereits in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt eine Koordinatorin beziehungsweise ein Koordinator für Gesundheitsförderung und Prävention benannt ist. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern wie gezeigt tolle Projekte und Initiativen, die wir intensivieren, vernetzen und weiterverfolgen wollen, damit die Menschen in unserem Land ihre Gesundheit gut erhalten können. Da noch mal, auch wegen Frau Hoffmeisters Aussage, das gibt es alles schon: Das ist ja in unserem Punkt 6 des Antrages beschrieben, dass wir neue Projekte zur Gesundheitsförderung nach bewährten Beispielen initiieren wollen. (Daniel Peters, CDU: Ja, welche?) Dafür steht unser Antrag und ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/2333. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffer I, Ziffer II und Ziffer III einzeln abzustimmen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wer der Ziffer I des Antrages auf Drucksache 8/2333 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Ziffer I des Antrages auf Drucksache 8/2333 bei Enthaltung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Zustimmung zugestimmt. Wer der Ziffer II des Antrages auf Drucksache 8/2333 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer II des Antrages auf Drucksache 8/2333 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Wer der Ziffer III des Antrages auf Drucksache 8/2333 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer III des Antrages auf Drucksache 8/2333 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Ablehnung durch die Fraktionen der FDP und AfD angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Wiedergutmachung statt Unrecht – Amnestie für Verstöße gegen Corona-Maßnahmen und Rückerstattung der Bußgelder, Drucksache 8/2225. Antrag der Fraktion der AfD Wiedergutmachung statt Unrecht – Amnestie für Verstöße gegen Corona-Maßnahmen und Rückerstattung der Bußgelder – Drucksache 8/2225 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer. Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Die zurückliegenden Jahre, spätestens seit dem März 2020 und noch weit hinein in das Jahr 2022, waren in Deutschland geprägt von einer völlig neuen Situation. Maßnahmen, deren Schärfe in unserem Land jahrzehntelang unbekannt und die von vielen gar nicht für möglich gehalten worden waren, wurden vonseiten der Bundesregierung und den Landesregierungen beschlossen und durchgesetzt. Begleitet wurde das Prozedere von einer fast einhelligen medialen Zustimmung, die das Thema Corona einerseits stets ins Zentrum der Berichterstattung rückte und die gleichzeitig andererseits darauf bedacht war, nahezu jeden Schritt der Behörden positiv zu bescheiden. Keine Nachrichtensendung, die nicht zu Beginn sogenannte Inzidenzen aufrief – was vorher gänzlich unbekannt, also belanglos war, war plötzlich die wichtigste, ja fast die einzige interessante Information der Welt in diesen Nachrichten. Im Gegensatz zu Medien und Behörden aber sah ein erheblicher Teil der Bevölkerung das Vorgehen kritisch, und zwar oft unabhängig von Parteizugehörigkeit, Beruf, Biografie oder Staatsangehörigkeit. Bei der quantitativen Einordnung derjenigen, die kritisch waren, muss jedoch unterschieden werden zwischen denjenigen, die sich auch öffentlich kritisch zeigten und auch nur allzu gern gezeigt wurden einerseits, und dem anderen, wahrscheinlich viel größeren Teil, der sich ausschließlich in internen Kreisen zu äußern wagte, denn es war bei vielen der nach wie vor herrschende Eindruck entstanden, nicht mehr frei sprechen zu können. Und es ist ein offenes Geheimnis, dass auch in diesem Haus die Auffassungen weit auseinandergehen. Aber wir können uns vielleicht hoffentlich auf die Quintessenz des soeben Gesagten einigen, es herrschten unterschiedliche Meinungen, die auch vor dem Hintergrund des einschneidenden Charakters der Maßnahmen – erhebliche Bewegungseinschränkungen, Demonstrationen nur noch unter enormen Auflagen, Impfpflicht, Berufsverbote oder deren Androhung, eine Abkehr vom Datenschutz und die im wahrsten Sinne des Wortes allgegenwärtige Maskenpflicht – vehement aneinanderprallten. Die Polizei hatte plötzlich eine Fülle von Aufgaben, die sie vorher gar nicht kannte und deren Erfüllung ihr positives Bild auch und gerade bei denjenigen erschüttern musste, die solange große Stücke auf sie gehalten hatten. Die Risse gingen durch die Firma, den Verein und durch die Familie, und sie bestehen noch. Um genau dem entgegenzuwirken und um Wunden zu heilen, haben wir den folgenden Antrag eingebracht. Wir wollen dabei zwar nicht nachtreten, doch sollten wir auch nicht vergessen – und ich habe hier skizziert, wie es war –, die enorme Bedeutung, die Dringlichkeit eines Entgegenkommens der Behörden zu untermauern, die auf denjenigen Teil der Bevölkerung zugehen sollten, der unter den Maßnahmen litt und noch leidet. Wir wollen hier auch keine medizinische Detaildebatte über Long Covid oder Impfschäden führen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die neuerlichen Diskussionen zum Thema und die Einlassung derjenigen, die sich vorher dogmatisch zeigten und zuletzt eingestanden, dass die medizinischen Beurteilungen der Gegenseite ihre Berechtigung hatten, geben aber Anlass zur Hoffnung, Hoffnung auf ein Umdenken. Neben allen anderen Fragen, die im Zusammenhang mit Corona gestellt wurden und gestellt werden, ist es diejenige nach dem Vertrauen des Bürgers in den Staat, die hier für uns gravierend ist. Die staatlichen Institutionen hätten somit die Möglichkeit, Vertrauen zurückzugewinnen, sicher nicht bei allen, aber eben bei vielen, indem Sie unserem Antrag gemäß laufende diesbezügliche Verfahren einstellen, Bußgelder zurückzahlen und auf deren weiteres Eintreiben verzichten. Natürlich bedeutet das ein Eingeständnis, meine Damen und Herren, das Eingeständnis, dass die staatlichen Befugnisse überdehnt und das Recht letztlich nicht angemessen angewandt worden ist. So war es ja auch. Die Argumentation mit einer enormen historisch ausufernden Übersterblichkeit allein oder hauptsächlich aufgrund des SARS-Covid-2-Virus hat sich als nicht haltbar erwiesen. Nun wurde gesagt und es wird weiterhin behauptet, man habe das alles nicht wissen können. Das mag man so sehen und gewiss ist da auch etwas Wahres dran, aber genau darin bestand eben der Kardinalfehler: derart gravierende Strafen und Bußgelder auf der Basis von Nichtwissen zu verhängen, Grundrechte, die zu Recht jahrelang gehegt und gepflegt worden sind, zu zerpflücken, anstatt überlegt und klug zu handeln, kühlen Kopf zu bewahren, informieren, analysieren und dann punktuell und zielgerichtet zu agieren. Jetzt, Mitte 2023, sind wir schlauer. Damit können vielleicht sogar Sie sich anfreunden, meine Damen und Herren. Und darum ist es an der Zeit, nicht einfach die eigenen Fehler zu übergehen, sondern eben genau die geforderte Einsicht zu zeigen und diese Einsicht dem Bürger gegenüber zu demonstrieren, Streichung verhängter Bußgelder, Rückzahlung bereits geleisteter Bußgelder und Aussetzung der laufenden Bußgeldverfahren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) In anderen Ländern wie Österreich zum Beispiel ist bereits ein Anfang gemacht worden und auch das Ihnen während der Corona-Jahre so nahe Bayern hat zumindest partiell ein Einsehen gezeigt. Das hier ist also keine Idee, die ausschließlich der AfD-Feder entspringt. Und wir verschweigen auch nicht, dass der Kern unseres Antrags bereits behandelten Anträgen anderer Landesfraktionen der AfD etwa in Sachsen und in Brandenburg entspricht. Was dort gut ist, kann hier nicht schlecht sein. Und das Gute zu übertragen, ist nicht Einfallslosigkeit, sondern Einsicht in die Argumente. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Folgen Sie diesen Argumenten, und mit Ihrer Zustimmung würden Sie eine gewisse Größe signalisieren. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt. Ministerin Jacqueline Bernhardt: Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir im Kabinett Ende Februar 2023 beschlossen, dass zum 1. März 2023 die Corona-Schutzverordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben wurde, atmeten wir alle auf. Nach mehr als Tausend Tagen Corona hatten die Einschränkungen ihr Ende. Wir wussten, dass zu diesem Zeitpunkt Corona durch Impfung seinen Schrecken verloren hatte, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Quatsch!) dass die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern vor großen gesundheitlichen Beeinträchtigungen geschützt ist und deshalb die Beschränkungen, die die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland über zwei Jahre durchmachen mussten, beendet werden konnten. Die Corona-Schutzverordnungen waren im März 2020 notwendig geworden, als sich das SARS-CoV-2-Virus von China her auch in Deutschland ausbreitete. Keine und keiner wusste am Anfang, welche Folgen es hatte, wie es sich ausbreitet, was gegen ein Ausbreiten des Virus die beste Schutzmaßnahme sei. Deshalb war Ziel der Maßnahmen der damaligen und auch der heutigen Landesregierung stets der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern wohnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Das haben auch die Menschen gemerkt, Mecklenburg-Vorpommern stand zusammen. Die große Mehrheit der Menschen hat die zum Teil erheblichen Maßnahmen mitgetragen und so dazu beigetragen, dass Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise gut durch diese Pandemie kam. Dafür unser herzlicher Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) So wurden nach den Angaben des Robert Koch-Instituts in Mecklenburg-Vorpommern 714.000 Corona-Infektionen registriert. Etwa 2.800 Menschen starben im Zusammenhang mit einer solchen Erkrankung. Die Sterberate lag mit 174 Toten je 100.000 Einwohner im Nordosten deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 205. Das belegt, die in den Verordnungen getroffenen Einschränkungen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens waren wirksam. (Thore Stein, AfD: Quatsch!) Und natürlich handelte (Zuruf von Thore Stein, AfD) die damalige und die heutige Landesregierung nicht im rechtsfreien Raum. Gegen die Maßnahmen, die in Corona-Schutzverordnungen der Landesregierung niedergeschrieben waren, konnte jede Bürgerin, konnte jeder Bürger vor den Verwaltungsgerichten dieses Landes Rechtsschutz suchen. Die wenigsten von ihnen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Auch das belegt, die große Mehrheit der Bevölkerung hatte für die Maßnahmen Verständnis. Eine Reihe von Rechtsmittelverfahren wurde aber doch angestrengt. Insgesamt gab es im Zusammenhang mit Corona 553 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern. Davon waren 51 erfolgreich, 502 dagegen waren es nicht. Das bedeutet, dass die Maßnahmen der Landesregierung ganz weit überwiegend auch rechtlicher Überprüfung standgehalten haben. Es stellte sich aber auch heraus, dass nicht jede Maßnahme verhältnismäßig war. Einige Regelungen wurden aufgehoben oder vorläufig außer Vollzug gesetzt. Selbstverständlich hat die Landesregierung diese Maßgaben stets beachtet. Auch heute noch gibt es die Rechtsschutzmöglichkeiten vor den Gerichten des Landes gemäß Artikel 19 Grundgesetz. Dort entscheiden nur dem Gesetz unterworfene Richterinnen und Richter über die Angelegenheiten im Einzelfall. Es ist Aufgabe der Rechtsprechung, jeden Einzelfall gesondert zu prüfen. Und Gerichte verfügen über ausreichend Möglichkeit, Verfahren in jeglichem Verfahrensstadium nach sachlichen Maßstäben gemäß Paragraf 47 Ordnungswidrigkeitengesetz einzustellen oder erlassene Bußgelder zu reduzieren. Wir sollten uns angesichts der Gewaltenteilung, die auch Sie hier angeblich im Landtag immer hochhalten, die ein Garant für die Rechtsstaatlichkeit war und ist, davor hüten, mit irgendwelchen Maßnahmen, wie auch immer geartet, die Unabhängigkeit der Justiz infrage zu stellen. Die Gerichte haben in der Corona-Zeit hervorragende Arbeit geleistet und tun dies auch immer noch. Sie waren und sind der Garant für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Dafür gilt ihnen uneingeschränkt mein Dank. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Der Rechtsstaat hat eben auch in der Corona-Krisenzeit funktioniert. Das, was Sie, meine Damen und Herren in der AfD, schon in der Überschrift Ihres Antrags suggerieren wollen, dass es massenhaft Unrecht gab, entspricht vor diesem Hintergrund und vor diesen Fakten in keinster Weise den Tatsachen. Für eine Amnestie, also für einen gesetzlich angeordneten Straferlass, gibt es aus meiner Sicht schon mit Blick auf die Sach- und Rechtslage nicht den geringsten Grund. Ein solcher Straferlass würde außerdem für die Zukunft ein sehr zweifelhaftes Signal setzen. Die Bemühungen des Landtags, der Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden, (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.) um die Gesundheit und die Sicherheit der Bevölkerung zu schützen, würden in einem erheblichen Umfang konterkariert, wenn Verstöße gegen geltendes Recht …, Präsidentin Birgit Hesse: Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ich wollte eh darauf hinweisen, dass die Redezeit ja sehr begrenzt ist. Ministerin Jacqueline Bernhardt: Ja, ich bin auch gleich zu Ende. Nein, möchte ich jetzt nicht. … wenn die Verstöße gegen geltendes Recht nicht mehr sanktioniert würden. Anders als mit dem vorliegenden Antrag dargestellt, wäre die Amnestie daher genau das falsche Zeichen des Rechtsstaates. Ich spreche mich daher gegen den Antrag aus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Ministerin! Es liegt nunmehr der Antrag auf Kurzintervention vor. Bitte, Herr Schmidt! Martin Schmidt , AfD: Ja, vielen Dank fürs Wort, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin, Sie haben ja eben geschildert, dass das Recht vernünftig angewendet wurde und auch die Verordnungen im Großen und Ganzen vernünftig eingehalten wurden. Wie bewerten Sie denn die Tatsache – ich hatte es ja vorhin schon angesprochen und Sie kennen sicherlich die Antwort auf meine Kleine Anfrage –, dass in den Landkreisen wirklich erhebliche Unterschiede vorlagen, wie diese Bußgelder angewendet wurden? Da gab es auch eine Rechnung von mir zu, dass zum Beispiel im Landkreis Ludwigslust-Parchim pro Kopf, pro Einwohner 0,02 Euro, also 2 Cent, an Bußgeldern verhängt wurden und in Schwerin hingegen 2,95 Euro, das ist ungefähr das 147-Fache an Bußgeldern pro Kopf. In Ludwigslust-Parchim war ja Landrat der Herr Sternberg aus dem Corona-Expertengremium, also er muss ja da auch ein Experte sein, und in Schwerin oder anderen Landkreisen wurde da wirklich massiv mit Bußgeldern gehandhabt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und da ist ja die Frage dann wirklich berechtigt, auch im offenen Raum, ob nicht der eine oder andere Landrat oder Oberbürgermeister zu oft zu diesem Mittel des Bußgeldes gegriffen hat, um damit zum Beispiel seine Kasse/Gemeindekasse zu füllen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Also wie bewerten Sie solche Vorgänge? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass jetzt das Instrument der Kurzintervention gewählt ist. Ich lege es jetzt mal großzügig aus und frage die Ministerin, ob sie darauf erwidern möchte. Bitte schön! Ministerin Jacqueline Bernhardt: Natürlich. (Thore Stein, AfD: Meine Zwischenfrage ist ja abgelehnt vorher.) Ja, natürlich habe ich das abgelehnt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Das habe nicht ich zu beurteilen, sondern das haben Gerichte zu beurteilen. Genau eine einheitliche Rechtsanwendung zu garantieren, ist ihre Pflicht. Gegen jeden Bußgeldbescheid kann der Bürger Rechtsmittel einlegen (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) und dann vor Gericht sein Recht einklagen. Und wie das Verfahren ist, habe ich Ihnen dargestellt. Insofern gewährleisten unsere Gerichte und damit der Rechtsstaat den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Genau so.) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers. Sebastian Ehlers , CDU: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag lässt die AfD-Fraktion mal wieder die Maske fallen. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) Sie diskreditieren die Justiz, die Polizei und damit unseren Staat. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Es ist ein durchschaubares Spiel, das nur ein Ziel verfolgt: Sie wollen das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat beschädigen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Franz-Robert Liskow, CDU – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Dazu legen Sie hier einen Antrag vor, der gespickt ist mit Halbwahrheiten, Unwahrheiten und Scheinwahrheiten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Es soll der Eindruck erweckt werden, dass es während der Corona-Pandemie keine Möglichkeit gegeben hätte, sich gegen ungerechtfertigte staatliche Maßnahmen zu wehren. Doch das stimmt nicht, und das wissen Sie auch, meine Dame und meine Herren von der AfD. Wie so häufig hat die gefühlte Wahrheit, die die AfD nutzt, um Stimmung gegen unseren Staat zu machen, mit der tatsächlichen Wahrheit nichts zu tun. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Boah, ist das schlecht!) In Ihrem Antrag lesen wir zum Beispiel folgende Halbwahrheit: „… Maßnahmen wie das Verbot, alleine auf einer Parkbank zu sitzen, ließen viele Menschen fassungslos zurück“. Natürlich war diese Maßnahme überzogen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ja.) und wir haben noch die gesellschaftliche Aufgabe vor uns, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Regierungshandeln und Grundrechtseingriffe während der Pandemie aufzuarbeiten. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Aber das, was Sie in Ihrem Antrag verschweigen, ist das Entscheidende. Sie sagen nichts dazu, wie der Rechtsstaat auf dieses sogenannte „Verweilverbot“ – in Anführungsstrichen – reagiert hat, weil es nicht in Ihr Kalkül des Aufwiegelns und Anstachelns passt. (Heiterkeit bei Stephan J. Reuken, AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Aber ich helfe Ihnen gerne: Die Reaktion des Rechtsstaats war eindeutig, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dieser unverhältnismäßige Grundrechtseingriff wurde vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. So ging es auch einigen weiteren Maßnahmen, und das wissen Sie auch. Da müssen wir gar nicht ins Saarland schauen oder nach Sachsen, wo es Entscheidungen gab. Gucken wir hier ins Land: 20.10.2020 – OVG Greifswald kippt das Beherbergungsverbot für Touristen. 23.04.2021 – OVG Greifswald setzt nächtliche Ausgangsbeschränkungen außer Kraft. 22.04.2022 – OVG setzt die Hotspotregelung außer Vollzug, meine Damen und Herren. Also keinerlei Hinweise dafür, dass der Rechtsstaat in der Pandemie nicht funktioniert hat. Wir alle haben erlebt, dass hier die Verhältnismäßigkeit diskutiert wurde, und natürlich kann man im Nachgang über die Verhältnismäßigkeit mancher Entscheidungen auch diskutieren. Aber Ihnen geht es doch gar nicht um Verhältnismäßigkeit. Ihnen geht es darum, Partei zu ergreifen für eine ganz bestimmte Gruppe, (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) für diejenigen, die auf die Straße gegangen sind und behauptet haben, mit einer Corona-Schutzimpfung bekomme man Mikrochips von Bill Gates implantiert, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) oder auch diejenigen, die sich Judensterne mit der Aufschrift „ungeimpft“ angeheftet haben. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Genau.) Sie wollen jeden Verschwörungstheoretiker nachträglich in den Heldenstatus heben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stephan J. Reuken, AfD: Herr Merz wäre stolz auf Sie, bravo!) Darum geht es Ihnen hier als AfD-Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, meine Damen und Herren, Sie wollen eine Absolution für die Straftaten, die diese Leute begangen haben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und um diesen Wahnsinn mal zu verstehen, muss man sich die Zahlen anschauen. (Nikolaus Kramer, AfD: Wir sprechen über Bußgelder.) Für das Jahr 2022 wurden insgesamt 13.988 (Nikolaus Kramer, AfD: Es geht um Bußgeldverfahren!) politisch motivierte Straftaten im thematischen Zusammenhang mit der Pandemie festgestellt. Wir reden von Widerstandsdelikten, Körperverletzungen und Landfriedensbrüchen, von Beleidigungen, Sachbeschädigungen und Volksverhetzungen. Es ist schon sehr interessant, meine Damen und Herren, wenn Linksextreme randalieren, kann es Ihnen nicht schnell genug gehen mit Aburteilungen und mit der Forderung nach Polizeieinsätzen, wenn es aber um Ihre Gesinnungsfreunde geht, sind Sie bei den Straftaten etwas milder in der Bewertung. Und das, meine Damen und Herren, macht Sie endgültig unglaubwürdig. (Petra Federau, AfD: Straftaten?) Und besonders verstörend ist Ihr Angriff auf unsere Polizei, (Stephan J. Reuken, AfD: Dass Sie eine solche Rede halten, schämen Sie sich! – Zuruf von Petra Federau, AfD) und das von Ihnen, Herr Kramer, als Polizist. Das wundert mich schon. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Da schreiben Sie in Ihrem Antrag allen Ernstes, und ich zitiere: „Die Polizei wurde staatlicherseits eingesetzt, um mit harten Maßnahmen die jeweils gültige Eindämmungsverordnung durchzusetzen und gegen die Demonstranten vorzugehen …“ Das mag vielleicht Ihrem etwas fragwürdigen Staatsverständnis entsprechen, dass eine Regierung die Polizei einsetzen kann, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) um gezielt gegen Oppositionelle vorzugehen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das mag in Diktaturen gang und gäbe sein, aber in einer freiheitlichen Demokratie, meine Damen und Herren, betreibt die Polizei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung und ist nicht das Instrument von Regierenden, meine Damen und Herren. (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU, und René Domke, FDP – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Bitte schreiben Sie sich das hinter die Ohren! Und, meine Damen und Herren, dass es aus einem Milieu kommt, das unseren Staat ablehnt, (Zuruf von Thore Stein, AfD) immer wieder Straftaten begangen werden, das ist auch nicht, meine Damen und Herren, Schuld der Polizei. Sie wollen hier eine Geschichte erzählen heute Abend von Menschen, (Stephan J. Reuken, AfD: Sie wollen sich aus der Verantwortung stehlen.) die gegen die böse Obrigkeit aufbegehrt haben. Das klingt eher wie ein Alt-68er-Spontitum, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) kommt aber von ganz weit rechts außen. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Das macht es nicht besser. Ihren Antrag werden wir ablehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ann Christin von Allwörden, CDU – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Pulz-Debler. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Einen Moment! Meine sehr geehrten Herren beziehungsweise Frau Federau, ich finde es nicht angemessen, sich jetzt lustig zu machen über den Redebeitrag. Wir sind in einem Parlament und jeder hat hier das Recht zu reden. Und ich bitte jetzt, der Rednerin zuzuhören. (Thore Stein, AfD: Wir auch.) Bitte, Frau Pulz-Debler! Steffi Pulz-Debler , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch diese Rede halte ich in Vertretung für meinen Kollegen Torsten Koplin. Die AfD fordert mit dem uns vorliegenden Antrag „Wiedergutmachung statt Unrecht“. Die AfD will ein Amnestiegesetz für alle Verstöße gegen Corona-Verordnungen zur Eindämmung sowie eine Rückzahlungsverpflichtung für gezahlte Geldbußen beziehungsweise Strafzahlungen. Darüber hinaus sollen alle noch anhängigen Straf- und Bußgeldverfahren in diesem Zusammenhang eingestellt werden. Besser hätten Sie sich und Ihr verdrehtes und antidemokratisches Rechtsverständnis nicht entlarven können. Sie unterscheiden nicht, Sie differenzieren nicht, ob es sich um Regelungen in den Corona-Verordnungen dieses Landes handelt, die von Gerichten bestätigt oder aber revidiert wurden. In Ihrer abstrusen Begründung beziehen Sie sich sogar auf andere Staaten der Welt mit ganz anderen Rechtssetzungen. Und auch in Ihrer Begründung differenzieren Sie nicht, sondern alle Demonstrierenden bekommen von Ihnen eine Generalamnestie, völlig egal, ob sie sich bei ihren Protesten an Recht und Gesetz gehalten haben oder nicht. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist gar nicht das Thema.) In einem Rechtsstaat gibt es jedoch Regeln des Umgangs, des Miteinanders, es gibt die Gewaltenteilung, und jede Bürgerin und jeder Bürger kann Rechtsmittel gegen eine Entscheidung (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Legislative gehört dazu.) der Verwaltung einlegen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Daneben gibt es auch die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, die zu den Grundkoordinaten dieses Rechtsstaates gehören. Sie von der AfD blenden all das nicht nur aus, Sie lehnen diese Grundsätze ab und belegen einmal mehr, dass Sie nicht auf dem Boden dieses Grundgesetzes stehen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thore Stein, AfD: Oi, oi, oi!) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wegen Verstößen gegen die Corona-Landesverordnung wurden im Jahr 2020 3.361 Bußgelder, im Jahr 2021 5.297 Bußgelder, im Jahr 2022 637 Bußgelder und im Jahr 2023 ganze 2 Bußgelder verhängt. Die Höhe der Bußgelder hielt sich im Rahmen. Die im Jahr 2020 verhängten Bußgelder betrugen im Durchschnitt 141,60 Euro, die im Jahr 2021 verhängten Bußgelder lagen bei durchschnittlich 127,80 Euro, die im Jahr 2022 verhängten Bußgelder bei durchschnittlich 121,74 Euro. Und das eine im Jahr 2023 verhängte Bußgeld, dessen Höhe mitgeteilt wurde, betrug 78,50 Euro. Ich habe jetzt die durchschnittliche Höhe angegeben. Dennoch sei mir der Hinweis gestattet, dass nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz Bußgelder in Höhe von bis zu 1.000 Euro zulässig sein können. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Gegen einen Bußgeldbescheid kann die/der Betroffene innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Ordnungsbehörde ihren Sitz hat. In jedem einzelnen Fall, in dem wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung ein Bußgeld verhängt wurde, stand den Betroffenen also der Rechtsweg offen. Doch nicht nur die einzelnen Bußgeldbescheide, auch jedes einzelne bußgeldbewährte Verbot, jede einzelne Vorschrift der Corona-Landesverordnung war einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Im Rückblick lässt sich sagen, das ist hier auch schon angeklungen, dass unverhältnismäßige und daher verfassungswidrige Regelungen schnell erkannt und außer Kraft gesetzt wurden. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Schnell ist was anderes.) Zu nennen sind in diesem Zusammenhang das Reiseverbot über Ostern 2020 oder auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2021. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wie großzügig.) Bei der Überprüfung der Corona-Landesverordnung stellte das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mehrfach klar, dass der Verordnungsgeber das legitime Ziel verfolge, Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus zu verhindern und die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und damit entsprechend dem staatlichen Schutzauftrag aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen zu schützen. So waren auch die ergangenen Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Corona-Landesverordnung in den allermeisten Fällen gerechtfertigt. Die Verhängung von Bußgeldern ist ein wichtiges Mittel zur Durchsetzung geltenden Rechts. Entsprechend dem in unserer Verfassung verankerten Rechtsstaatsprinzip ist jeder Bußgeldbescheid und jedes bußgeldbewährte Verbot einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Während der Corona-Pandemie haben die Gerichte gezeigt, der Rechtsstaat funktioniert. Der Antrag der AfD-Fraktion ist daher überflüssig. Es braucht weder ein Amnestiegesetz noch eine Rückzahlung gezahlter Bußgelder von Amts wegen, noch die Weisung, laufende Bußgeldverfahren einzustellen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sebastian Ehlers, CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. René Domke , FDP: Oh, der Abend wird später, das Wasser weniger in den Gläsern. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nikolaus Kramer, AfD: Musst dich beim Landwirtschaftsminister bedanken!) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bernhardt, ich will vorweg eine Entgegnung oder auf eins hinweisen: Das Aufatmen, als die Maßnahmen weggefallen sind, das, habe ich hier ganz deutlich wahrgenommen, das fiel sehr unterschiedlich aus. (Thomas Krüger, SPD: Ja, das ist so.) Da gab es ein schweres Aufatmen, da gab es ein leichtes Aufatmen und manche haben auch gar nicht richtig aufgeatmet. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Ganz so war es nicht. Und wir wollen ja auch daran erinnern, was wir hier für Diskussionen geführt haben. Und ich will nur eins hervorheben, ich glaube, wenn es den Bundesjustizminister nicht gegeben hätte, ich glaube, wir hätten noch eine ganze Weile länger an Maßnahmen festgehalten, die vielleicht nicht mehr erforderlich gewesen wären. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Ich erinnere mal daran, landesweite Hotspotregelung, nur mal so, das will ich einfach mal in den Raum stellen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Allerdings muss ich auch darauf verweisen, es sind ja die Beispiele genannt worden, wenn 553 Verfahren geführt wurden, in 51 erfolgreich obsiegt wurde, dann gab es ja Rechtsmittel. Was soll das jetzt, ein Amnestiegesetz? Man kann natürlich ein Amnestiegesetz beschließen, aber man muss sich natürlich immer die Frage stellen, was erreiche ich damit, was wird denn tatsächlich passieren. Zur Wahrheit gehört ja auch dazu, dass Sie in nahezu allen Landtagen, wo der Antrag durchgelaufen ist, gescheitert sind. Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass dasselbe in den Kreistagen und Stadtvertretungen versucht wird, auch dort regelmäßig mit Bauchlandung, weil Sie auch den übertragenen Wirkungskreis überhaupt nicht verstehen. Und wir haben also es wieder zu tun mit einem Antrag, der eine gewisse Stimmung erzeugen soll. Das hat ja schon der Kollege Ehlers ausgeführt. Eine Amnestie nach Ihrem Vorschlag hat ja zwangsläufig eine Funktion oder einen Nachteil, es sind ja verschiedene Personen da. Es sind die Personen da, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, die das Bußgeld akzeptiert haben, wo das Verfahren in Rechtsfrieden erwachsen ist. Sie haben Personen, die die Maßnahmen aufgrund der angedrohten Sanktionen befolgt haben, es womöglich nicht gemacht hätten, wenn sie gewusst hätten, dass sie am Ende straffrei ausgehen. Da sind Personen, die sich an Recht und Gesetz gehalten haben, und da sind die Personen, die bis heute gegen jede Maßnahme sich wehren und Rechtsmittel eingelegt haben. Die haben ja keinen Rechtsverlust, weil die Verfahren laufen ja noch. Was machen wir jetzt aber mit den anderen? Und da ist es immer so bei einer Amnestie, dass Sie Ungerechtigkeiten schaffen. Und das ist etwas, was natürlich auch das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durchaus in der Bevölkerung erschüttern kann. Darüber sollte man nachdenken, welche Wirkung so was haben kann. Das Gleichheitsprinzip wird billigend verletzt und auch das Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung würde erheblich gestört werden. Und dies, meine Damen und Herren, da habe ich Befürchtungen, dass der Schaden an der Demokratie größer ist als das, was Sie hier bezwecken wollen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist spekulativ.) Mit solchen plakativen Anträgen – und so würde ich das jetzt mal formulieren – würden Sie tatsächlich die Bürgerinnen und Bürger weiter von der Politik entfernen und das Vertrauen in die gewählten Mandatsträger verlieren oder die würden das Vertrauen verlieren. Vorsätzliche Verstöße gegen geltendes Recht … Und Sie wären ja auch inkonsequent. Sie schreiben zum Beispiel etwas, dass Sie eine Amnestie wollen, dass Sie sozusagen in einem Bereich das wollen, wo Sie ungerechtfertigte Eingriffe beschreiben. Ja, wenn die ungerechtfertigt sind, wenn sie keine Rechtsgrundlage haben, dann brauchen Sie auch keine Amnestie. Eine Amnestie brauchen Sie ja nur für geltendes Recht. Sie brauchen keine Amnestie für rechtswidriges Recht. Rechtswidriges Recht wird sowieso zurückgenommen. Das heißt, die Verfahren, die da noch sind, die werden ja entschieden. Und wenn es dort Dinge gibt, die rechtlich nicht wirksam sind, nicht haltbar sind, dann werden die automatisch aufgehoben. Wir wiederum sagen, man sollte jetzt die offenen Verfahren, man sollte die offenen Verfahren jetzt schnellstmöglich beenden. Präsidentin Birgit Hesse: Herr Fraktionsvorsitzender, ich würde Sie bitten … René Domke , FDP: Ja, sorry, ich will das nur schnell zu Ende führen. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Aber was ich gerne hätte, wäre, dass von Amts wegen zumindest jetzt relativ schnell gehandelt wird, damit wir Rechtsfrieden erlangen. Ich glaube, das ist das Wichtigste, was wir jetzt brauchen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Professor Dr. Northoff. (Der Abgeordnete Dr. Northoff prüft das Wasserglas. – Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat der Kollege Domke übrig gelassen.) Dr. Robert Northoff , SPD: Ich weiß nicht so genau, ist so halbvoll, was das nun bedeutet. (allgemeine Heiterkeit) Ist in Ordnung? Na, dann mal! (René Domke, FDP: Vielleicht war vorher weniger drin. Ich weiß nicht.) Nicht, dass wir über Corona noch diskutieren! (Heiterkeit bei Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! (Thore Stein, AfD: Das betrifft viele Menschen bis heute, Corona. Deswegen diskutieren wir darüber.) Mit dem jetzt vorliegenden Antrag begehrt die Fraktion der AfD ein Amnestiegesetz einzubringen, wonach alle Sanktionen wegen Verstößen gegen Verordnungen zur Eindämmung des SARS-Corona-Virus einer vollständigen Amnestie unterfallen sollen. Sehr geehrte Damen und Herren, diesem Antrag kann kein Erfolg beschieden sein, und zwar aus mehreren Gründen. Eigentlich ist ja schon fraglich, ob wir überhaupt politisch hier im Landtag zuständig sind. Es gibt ja eine bundesweit diskutierte Entscheidung zum Infektionsschutzgesetz, aber das nur am Rande in diesem Zusammenhang. Ich habe mal versucht, Ihrer Argumentationslinie sozusagen etwas abzugewinnen, aber es ist mir wirklich sehr schwer gefallen und ich konnte dem also nicht folgen. Sie beginnen damit, dass Sie argumentieren, es gab Grundrechtseinschränkungen. Ja, das würde ich auch so sehen. Bei dieser unvorhersehbaren, mit weltweiter Ausbreitung und Millionen Toten verbundenen Pandemie musste man reagieren. Auch wir mussten damit reagieren. Ja, es gab Einschränkungen – Impfpflicht, Maskenpflicht –, die waren aber in Ordnung, denn wir wissen, dass Grundrechte grundsätzlich, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das können Sie heute nicht belegen.) Grundrechte immer abzuwägen sind. Auf der einen Seite gibt es die körperliche Unversehrtheit, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) die Gesundheit, und auf der anderen Seite gab es die Einschränkungen wie Maskenpflicht und Ähnliches oder auch Versammlungsfreiheit. Und ich stehe auch zu der Entscheidung, natürlich die Gesundheit, die Unversehrtheit ist da das höhere Rechtsgut gewesen. Das war in Ordnung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kann man aber auch zu einem anderen Ergebnis kommen und eine andere Einstellung zu haben.) Ich glaube das nicht. Ich glaube, das war eine vernünftige Abwägung. Diese Einschränkungen und die Verhältnismäßigkeit wurden auch durch Gesetze und Rechtsverordnungen geregelt. Die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkung wurde von Gerichten überprüft und ganz überwiegend wurde diese Rechtmäßigkeit bestätigt. Und in Einzelfällen, das trifft zu, wurden auch unverhältnismäßige Maßnahmen aufgehoben. So funktioniert Rechtsstaat, und das war in Ordnung so. Sie kritisieren im Folgenden weiterhin die Höhe der Bußgelder und versuchen, diese Höhe der Bußgelder durch Adjektive wie „absurd“ ins Lächerliche zu ziehen, wohl wissend, dass es sich um 1.476 Einzelfälle in vier Jahren handelte. Ich finde, das ist populistisch. Richtig ist vielmehr, dass diese Bußgelder – und wir haben das vorhin ja auch sogar in der Berechnung gehört – durchweg verhältnismäßig waren und damit nicht gegen Grundrechte verstoßen haben. (Horst Förster, AfD: Natürlich!) Wenn Sie hier dann in Ihrer weiteren Argumentation auf Kanada oder Spanien Bezug nehmen, so ist das wirklich nicht vergleichbar. In Spanien gab es, wenn man ein bisschen recherchiert, einen ultraharten Lockdown inklusive strengster Ausgangssperren und Verhaftungen. Das unterscheidet sich von der Situation hier. Ich kann nachvollziehen, wenn Gerichte darüber nachdenken und sagen, ob das angemessen ist, wenn diese Maßnahmen kritisiert werden. In Deutschland war dem aber nicht so, sondern es ist, glaube ich, mit Augenmaß reagiert worden. Und wenn im Einzelfall Unrecht geschehen ist, dann kann und konnte man bei uns den Rechtsweg einschlagen, und eine Amnestie brauchen wir dafür nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sie fordern den Mut, Fehler einzugestehen. Damit bin ich einverstanden. Das ist Teil einer guten Fehlerkultur. Deswegen ist es richtig, dass wir die staatlichen Reaktionen auch heute auswerten und daraus Folgerungen für eine nächste Pandemie ziehen. Das ist Aufgabe der Gesundheitsministerien, das ist Ihr originärer Job. Eine Amnestie würde aber dazu wirklich gar nichts bringen und würde diesen Prozess, der sicherlich vernünftig ist, also nicht irgendwie weiter fördern. Auch die von Ihnen geforderte Anwendung des 146 GVG wäre einfach nicht geeignet. Wir haben das ja schon von der Justizministerin gehört. In Deutschland ist es zwar so, dass die Staatsanwaltschaft theoretisch angewiesen werden könnte, aber alle Bundes- und Landesminister sind damit aus guten Gründen extrem zurückhaltend. Und das kann ich auch nicht nur so eigentlich der Justizministerin empfehlen, sie sollte davon keinen Gebrauch machen. Warum haben Sie kein Vertrauen in unsere Polizei und in die Staatsanwaltschaft? Die denken schon über solche Sachen nach. Die machen sich darüber eine gute, distanzierte Überlegung. Wenn im Einzelfall der Unrechtsgehalt gering ist, dann soll das bitte bei diesen Bußgeldern auch eingestellt werden. Da spricht doch gar nichts dagegen. Aber auch da, eine Amnestie brauchen wir dafür nicht. Und noch etwas, in Baden-Württemberg hat man auch die Amnestiedebatte geführt. Die Kommunen haben sich unisono dagegen ausgesprochen, übrigens nicht nur, weil sie jetzt schon voll ausgelastet sind (Zuruf von Horst Förster, AfD) und sie nicht alles rückabwickeln wollen, sondern ich glaube persönlich, weil sie auf der Basis geltender Gesetze und Verordnungen entstandene Bescheide nicht einfach ohne hinreichenden Grund wieder zurücknehmen wollen, (Heiterkeit und Zuruf von Horst Förster, AfD) weil sie rechtstreu sein wollen. Und das finde ich auch in Ordnung, dass Kommunen rechtstreu sein wollen. Und dabei müssen wir die Kommunen schützen und nicht ausliefern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich komme zum Schluss. Was steht hinter diesem Antrag der AfD? Wir haben das ja heute schon mehrfach gehört. Ihnen geht es nach meiner persönlichen Überzeugung eher um eine Leugnung von Corona und seiner Folgen. (Horst Förster, AfD: Das ist doch längst abgehakt.) Unter anderem formulieren Sie, schauen Sie mal in die Begründung, da formulieren Sie, dass es ein Missverhältnis gegeben hat zwischen Infektionsgeschehen und Hospitalisierung. Was soll ich denn damit anfangen? (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Soll das heißen, dass die Intensivärzte, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) soll ich davon ausgehen, dass die Intensivärzte das alles nicht richtig verstanden haben, dass sie sich die Infektionen nur ausgedacht haben? (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das kann doch so nicht sein! (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das hat doch keiner gesagt. Was erzählen Sie denn?!) Und ich glaube, Sie wollen auch weiterhin die staatliche Gewalt unterlaufen, um demokratische Entscheidungen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Oh eh!) die wir hier getroffen haben, zu ignorieren. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist hoch lächerlich.) Nicht die Parlamentsmehrheit soll entscheiden, sondern einzelne Personen, die meinen, sie wüssten es besser, die sollen dafür noch belohnt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dagegen verwahren wir uns. Und deswegen kann man diesen Antrag nur ablehnen. Präsidentin Birgit Hesse: Mir liegt ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Schmidt vor. Bitte, Herr Schmidt! Martin Schmidt , AfD: Vielen Dank fürs Wort, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Professor, also ich muss Sie ja wirklich bitten, Ihre Zunge dahin gehend auszurichten, dass Sie nicht uns vorwerfen, wir würden den Rechtsstaat unterhöhlen, sondern das Ihrer eigenen Regierung mal vorwerfen würden, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) dass Sie den Mut dazu aufbringen, vielleicht Ihrer eigenen Ministerpräsidentin mal zu sagen, passen Sie mal auf, Frau Schwesig, wir wurden da von der AfD, der rechtstreuen, verfassungstreuen AfD (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) verklagt vor Gericht, dass unsere Hotspotregelung zum Beispiel völlig verkehrt war. Wir wurden von der AfD zum Beispiel auch vor Gericht gezogen, dass beim MV-Schutzfonds wesentliche verfassungsrechtliche Bedenken zu Recht von uns angemahnt wurden. Also es sind Sie und Ihre Regierung, die mehrfach gegen die Verfassung, gegen unsere Ordnung, gegen die Grundrechte verstoßen haben, und nicht die AfD. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und dann möchte ich Sie auch bitten, gehen Sie doch mal nach draußen zu den Bürgern, irgendwo in die Kneipe, an den Stammtisch und erzählen Sie mal der Krankenschwester, die da abends ihr Bierchen noch trinkt, dass es völlig legitim war, dass sie damals ein Bußgeld bekommen hat, weil sie mit ihrem Kind auf dem Spielplatz war, wo so ein Sperrband drum war. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Erzählen Sie dem Ehemann, dass es völlig legitim war, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) dass, wo dieser merkwürdige Radius da erlassen wurde, dass man nur irgendwie 10 Kilometer, ich weiß das schon gar nicht mehr, 15 Kilometer sich bewegen durfte und man war da ein bisschen weiter entfernt, man hat da ein Bußgeld bekommen, dass das völlig legitim war. Er hätte ja Rechtsmittel einlegen können. Das haben die Leute nicht gemacht. Viele, die haben den Kopf geschüttelt, die haben morgens in ihr Handy geguckt, haben gesagt, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) was haben sich die Typen denn da schon wieder ausgedacht, und haben einfach stillschweigend das hingenommen. Und Sie erzählen diesen Leuten, das war alles in Ordnung, sie hätten Rechtsmittel einlegen können! Das ist doch Humbug, und das wissen Sie doch selbst! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Herr Abgeordneter, möchten Sie darauf erwidern? Dr. Robert Northoff , SPD: Ja, ich würde gerne kurz was dazu sagen. Wir haben offenbar sehr unterschiedliche Bekanntenkreise, und ich glaube, dafür muss ich mich auch nicht schämen. Die Frauen und die Krankenschwestern und die Männer, mit denen ich also mal ein Bierchen trinke, erzählen etwas anderes, nämlich, dass sie es für vernünftig gehalten haben, was wir gemacht haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thore Stein, AfD: Na klar!) Und ich glaube, das wichtigste Argument ist, wir haben wirklich sorgsam darüber diskutiert, wir haben abgewogen, wir haben nach besten Kräften hier die Entscheidung getroffen, und ich glaube, dass sie im Großen und Ganzen vernünftig waren. Und dazu stehe ich auch noch heute. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer. (Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Hallo! Hallo!) Nikolaus Kramer , AfD: Ja! (Sebastian Ehlers, CDU: Wollen Sie jetzt die 21:00 Uhr reißen, oder was?!) Sehr geehrte Damen … Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und …! Ich habe noch gar nicht angefangen zu reden und Sie kreischen schon wieder dazwischen. Also, Herr Ehlers, das war, also Ihr Redebeitrag, Hut ab, (Sebastian Ehlers, CDU: Hat Ihnen gefallen, ne?!) Hut ab! Nee, hat mir überhaupt nicht gefallen, (Sebastian Ehlers, CDU: Wahrheit tut weh.) war frech, dreist (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dem Merz hätte das gefallen.) und hat mir gezeigt, (Horst Förster, AfD: Nur Unterstellungen.) dass Sie den Antrag nicht verstanden haben. (Zurufe von Christian Winter, SPD, und Torsten Renz, CDU) Sie arbeiten mit dreisten Unterstellungen. Also ich bin wirklich sprachlos. Also was ich hier in der Debatte erleben musste, (Stephan J. Reuken, AfD: Das war ja auch eine bodenlose Frechheit.) das war wirklich, wirklich krass. Fange ich mal an mit der Justizministerin: Ja, natürlich haben Sie recht, Frau Bernhardt, wenn Sie sagen, es gibt rechtsstaatliche Verfahren. Die Bürger können das alles, im Rahmen einer Verwaltungsgerichtsentscheidung können sie die Bußgeldbescheide anfechten. Aber der Bürger hat ein gewisses Vertrauen in diesen Staat, (Ministerin Jacqueline Bernhardt: Rechtsstaat!) in die Gewaltenteilung, hat ein gewisses Vertrauen in den Rechtsstaat. (Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt) Und es gibt aber auch Bevölkerungsgruppen, die einfach nicht das Geld haben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Muße.) die Angst vor dieser richterlichen Auseinandersetzung scheuen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) die jeden Tag arbeiten gehen, hier zum Wohl und Gedeih dieses Landes beitragen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) gerade über Mindestlohn Geld verdienen, mit diesen Corona-Maßnahmen drangsaliert werden. Und die sollen noch vor den Bundesgerichtshof gehen, Eilanträge stellen, (Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt) sollen vor das Landesverwaltungsgericht gehen, Eilanträge stellen?! Die haben gar nicht das Geld dafür, die haben gar nicht die Zeit dafür. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die verlassen sich doch auf eine funktionierende Regierung, die verlassen sich doch auf ein funktionierendes Parlament, wo wohldurchdacht und wohlüberlegt aufgrund von Wissen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Fakten!) aufgrund von Fakten, aufgrund von Inzidenzen, (Horst Förster, AfD: Evidenz!) Evidenz hier Maßnahmen beschlossen werden, meine Damen und Herren. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und Sie schelten diese Bürger? Das ist fassungslos, dass die den Rechtsweg nicht beschreiten, weil die sich nicht trauen, weil die Vertrauen in die Regierung haben und weil die nicht das Geld haben, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) möglicherweise vor die Gerichte zu ziehen und diese Maßnahmen infrage zu stellen. Das finde ich gelinde gesagt dreist, Frau Justizministerin. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das macht mich wirklich sprachlos, macht mich wirklich sprachlos! Und dann unterstellen Sie mir, um mal hier bei den Unterstellungen, die ja Herr Ehlers auch so fortgeführt hat, unterstellen Sie mir, dass ich die Unabhängigkeit der Justiz infrage gestellt habe. In meinem Antrag, weder in der Begründung noch in meiner Einbringung, mit keinem Wort habe ich die Unabhängigkeit der Justiz infrage gestellt. Ich selbst habe diese Eilanträge gestellt. Die Mitglieder der AfD-Fraktion waren hier vorm Landgericht, Verwaltungsgericht, waren erfolgreich. Mit keinem Wort habe ich hier den Staat oder die Justiz infrage gestellt, mit keinem Wort! Und, meine Damen und Herren, zur Wahrheit gehört auch, Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen einen übergriffigen Staat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sehr richtig! Sehr richtig!) Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen einen übergriffigen Staat. Und dieser Staat macht nichts anderes, als genau diese Abwehrrechte des Bürgers einzuschränken. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und diese Grundrechte wurden in erheblichem Maße eingeschränkt, meine Damen und Herren. Zu Herrn Ehlers: Also wie gesagt, ich bin wirklich sprachlos, was Sie hier veranstalten mit Ihren Unterstellungen, das als Jurist, als Rechtsanwalt. Hut ab! (Ministerin Jacqueline Bernhardt: Ist er ja noch nicht mal.) Ganz ehrlich, ich habe den Eindruck, dass alle Redner hier zu diesem Antrag sich aus der Verantwortung stehlen wollen, meine Damen und Herren. (Thomas Krüger, SPD: Das sagt jeder Geisterfahrer.) Das wird Ihnen auf Dauer nicht gelingen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es wird eine Aufarbeitung geben des Ganzen, und wenn das Historiker machen nach meiner Generation, weil die jetzige, die aktuell erlebende Generation nicht dazu den Mut aufbringen wird, aber diese Aufarbeitung wird es geben. Und dann fiel hier noch ein Wort, „Verhältnismäßigkeit“, meine Damen und Herren. Ich glaube, das kam von Ihnen. Ich glaube, Herr Domke, das Wort „Verhältnismäßigkeit“ kam von Ihnen in Bezug auf die Maßnahme und auf die Strafen. Ja, natürlich müssen Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren verhältnismäßig sein. Natürlich müssen auch Strafen im Zusammenhang mit Straftaten verhältnismäßig sein. Aber wollen Sie mir, meine Damen und Herren, so, wie Sie hier sitzen, allen Ernstes erzählen, dass es ist verhältnismäßig ist, wenn ich das nur skizziere an zwei Beispielen: Ein Afghane vergewaltigt ein 11-jähriges Mädchen in Neustrelitz, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Freiheitsstrafe ein Jahr zur Bewährung. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ein Arzt, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Antrag!) der medizinische Zeugnisse – Zeugnisse, Zeugnisse! – fälscht, meine Damen und Herren, wird am Landgericht Bochum zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, sitzt seit Mai 2022 in U-Haft. Die Haft wurde direkt nach Urteilsverkündung ausgesprochen. Er wurde in Handfesseln und Fußfesseln dem Gericht vorgeführt. Und Sie reden hier allen Ernstes von Verhältnismäßigkeit, meine Damen und Herren?! (Beatrix Hegenkötter, SPD: Reden Sie zum Antrag!) Überdenken Sie doch mal ein einziges Mal die Maßnahmen, die Sie hier beschlossen haben! Präsidentin Birgit Hesse: Herr Fraktionsvorsitzender, … Nikolaus Kramer , AfD: Überdenken Sie einmal den Begriff … Präsidentin Birgit Hesse: … gestatten Sie eine Zwischenfrage? Nikolaus Kramer , AfD: … der Verhältnismäßigkeit! Präsidentin Birgit Hesse: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Nikolaus Kramer , AfD: Sehr gerne. Martina Tegtmeier , SPD: Ja, vielen Dank, Herr Kramer! Können Sie mir bitte die Frage beantworten, welche Strafe Ihrer Meinung nach ein Deutscher, der ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt, erhält? Nikolaus Kramer , AfD: Gott, ist das billig! (Rainer Albrecht, SPD: Nee!) Frau Tegtmeier … Ach so! (Horst Förster, AfD: Ein Jahr, mit Bewährung!) Ja, ich möchte auf diese Frage antworten. (Thore Stein, AfD: Hoffentlich eine möglichst hohe, hoffentlich eine möglichst hohe.) Die Herkunft eines Straftäters spielt überhaupt keine Rolle (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) in der Zumessung einer Straftat, Frau Tegtmeier, überhaupt keine Rolle. Aber von Ihnen habe ich auch nichts anderes erwartet. Präsidentin Birgit Hesse: Herr Fraktionsvorsitzender, ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Redezeit abgelaufen ist. Nikolaus Kramer , AfD: Ich war sowieso am Ende. Meine Damen und Herren, es wird zur Aufarbeitung kommen, irgendwann. – Ich danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! (Julian Barlen, SPD: Das jüngste AfD-Gericht.) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2225. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2225 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unter den Parlamentarischen Geschäftsführern besteht Einigkeit, den nächsten Tagesordnungspunkt 15, die „Tiny Houses und Mobilheime“, nun doch noch aufzurufen, obwohl es jetzt 21:57 Uhr ist. Insofern rufe ich auf den Tagesordnungspunkt … Ich sehe und höre keinen Widerspruch – danke –, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Gesetzliche Rahmenbedingungen für Tiny Houses und Mobilheime anpassen, Drucksache 8/2349. Antrag der Fraktion der CDU Gesetzliche Rahmenbedingungen für Tiny Houses und Mobilheime anpassen – Drucksache 8/2349 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Wolfgang Waldmüller , CDU: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon mal so ein Tiny House oder Mobilhaus gesehen hat, sich das angeguckt hat oder mit Besitzern gesprochen hat oder mit Herstellern gesprochen. Es ist eine wirklich interessante und ständig wachsende Branche, wo es nach vorne geht. Das Wohnen in einem Tiny House oder Mobile Home oder auch Mobilheim gewinnt – das hatte ich gerade gesagt – in den vergangenen Jahren zunehmend an Beliebtheit. Diese Wohnformen bieten eine Antwort für die einen auf steigende Immobilienpreise und überzeugen durch ihre nachhaltige Gestaltung auf relativ kleiner Fläche. Und ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, das eigene Heim bei einem Umzug eben mitnehmen zu können. Insbesondere ältere Menschen entscheiden sich dafür, große Immobilien abzustoßen, die eine Last darstellen, und stattdessen ein Tiny House oder Mobilheim zu wählen. Und derzeit fehlt es jedoch an einer einheitlichen Definition und rechtlichen Einordnung von Tiny Houses oder Mobilheimen. Ein Tiny House wird oft als Wohnraum von bis zu 110 Kubikmetern mit einer Nutzfläche von 15 bis 45 Quadratmetern beschrieben, das an die öffentliche Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser angeschlossen werden muss. Ein Mobilheim dagegen ist ein größeres, transportables, eine transportable Wohneinheit mit einer vergleichbaren Inneneinrichtung wie einer Wohnung, und im Gegensatz zu einem Tiny House auf Rädern ist es jedoch nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Aber beide Haushalte sind eben für Wohnungswechsel geeignet. Und wenn ein Tiny House auf Rädern im Straßenverkehr genutzt werden soll, gilt es als Wohnwagen und unterliegt den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen. Und in diesem Fall müssen die rollenden Häuser wie Wohnwagen angemeldet, versichert, versteuert und technisch kontrolliert werden. Und sofern jemand ein Tiny House oder Mobilheim mehr als vier Monate – das ist aber in der Regel ja auch länger, normalerweise lässt man das manchmal auch zwei/drei Jahre stehen und zieht dann um, also, aber das ist die Mindestanforderung –, vier Monate im Jahr nutzen möchte oder während der Nutzungsdauer der zu erwartende Energieverbrauch für die begrenzte Nutzung weniger als ein Viertel des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt, bisschen kompliziert, wird eine Baugenehmigung, wenn man das dann an einem anderen Ort aufstellen möchte, nur erteilt, sofern dieses Haus die aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Und die daraus resultierenden erforderlichen Nachrüstungen, gerade wenn ich es vor einer gewissen Zeit gebaut und hergestellt habe, es genutzt habe, sich zwischenzeitlich energetische Ansprüche im Gesetz geändert haben, und dann neu aufstellen – ein Haus, was sie auf festem Grund und Boden haben, hat Bestandsschutz, und dann gilt das. Für das Tiny House gilt das, wenn sich das geändert hat, nicht. Dann müssten Sie nachbessern. Und in solchen, solche Möglichkeiten sind eben mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden und führen oft zu einem Verlust auch der Straßenzulassung. Und zudem findet die Landesbauordnung Anwendung, die bestimmte Forderungen an den Wohnraum stellt, etwa mit Blick auf Dusche, WC oder einen zweiten Rettungsweg. Dazu kommen kommunale Vorgaben wie der Bebauungsplan. Darin werden ja – das wissen Sie – Angaben zum Haustyp, zur Dachform oder auch zum Baumaterial oder der zulässigen Hausgröße festgelegt. Und diese aktuellen gesetzlichen Vorgaben beeinträchtigen den eigentlichen Kerngedanken der Nutzung von Mobilheimen und Tiny Houses daher, da ihre besondere Nachhaltigkeit und Flexibilität insofern eben nicht gewährleistet ist. Und daher ist es dringend erforderlich, und deswegen auch dieser Antrag, eine einheitliche gesetzliche Regelung auf Bundesebene anzustreben, die rechtlichen Unsicherheiten zu beseitigen und den Menschen die Möglichkeit zu geben, diese nachhaltige und flexible Wohnform auf faire und klare Weise zu nutzen. Ich bitte Sie daher, den vorliegenden Antrag zur rechtlichen Regelung von Mobilheimen und Tiny Houses zu unterstützen. Dies wird dazu beitragen, die rechtlichen Hürden zu beseitigen und den Menschen die Freiheit zu geben, ihre Wohnträume in Form von Tiny Houses oder Mobilheimen zu verwirklichen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Um das Wort gebeten hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Sehr geehrte Zuhörende! Der Antrag möchte eine Lex „Tiny Houses und Mobilwohnheime“ schaffen, eine Sonderregelung für diese beiden besonderen Wohnformen. Dabei ist unstreitig, um auf die Eingangsbemerkung des Antrages abzustellen, dass diese beiden Wohntypen eine Alternative zu Wohnen in klassischen Wohnungsgrößen und Wohnungsformen sein können. Aber selbstverständlich können für Bauvorschriften keine Extrawürste gelten. Zum einen bleibt dann die Frage, welche Ausnahme für welche Wohnform kommt dann als nächste. Und zum anderen gilt, selbstredend müssen auch diese Wohnformen die Voraussetzungen der Landesbauordnung erfüllen. (Rainer Albrecht, SPD: Richtig!) Und selbstverständlich gibt es keinen Bestandsschutz, unabhängig vom Ort der Aufstellung einer mobilen Wohnmöglichkeit. Im baurechtlichen Deutsch löst die Aufstellung auf einem neuen Standort „bodenrechtliche Spannungen“ aus, (Rainer Albrecht, SPD: Genauso ist das.) die dann auch für den neuen Standort zu prüfen sind. Um das einmal zuzuspitzen, natürlich kann es für die Brandschutzprüfschritte einer Baugenehmigung einen Unterschied machen, wenn ein neuer, anderer Standort gewählt wird. Selbstverständlich muss bei einem neuen Standort der Nachbarschutz für die jeweiligen konkreten Abstände und Nachbarn neu bewertet werden. Bestandsschutz gibt es also nur am jeweiligen Standort, nämlich jenem Standort, in dem eine konkrete Baugenehmigungsprüfung erfolgt ist. Und ja, dann gelten die jeweils aktuellen Bauvorschriften. Soweit Sie in Ihrem Antrag Vorschriften des Baugesetzbuches ansprechen, dort nämlich sind die Maßgaben für Flächennutzungs- und Bebauungspläne geregelt, können Landtag und Landesregierung diese mangels Zuständigkeit nicht beeinflussen. Hier ist der Bund die richtige Adresse. Dies gilt ebenso für die Inhalte konkreter Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Hier sind die Kommunen die richtige Adresse. Dort liegt die Zuständigkeit. Dort liegt sogar noch mehr, nämlich die verfassungsrechtlich verbürgte gemeindliche Planungshoheit als Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltungsverwaltung. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Welche Planungsziele die Gemeinde anstrebt und welche Vorgaben sie deshalb beim Bebauungsplan macht, obliegt genau der Kommune. Die Umgehung der Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, durch Bestandsschutz gewährende Landesbestimmungen durchbräche ebenfalls die Gesetzgebungskompetenz des Bundesgesetzgebers. Es scheint aber auch nicht sachgerecht, warum für eine Wohnform das GEG ausgehebelt werden soll. Das GEG will Energieeffizienz erreichen und die Reduzierung der CO -Belastung aus der Wärme- und Warmwasserversor-2 gung erreichen. Diese Aufgabe wird beim künftigen GEG im Übrigen noch einmal gesteigert im Vordergrund stehen. Es überzeugt mich nicht, dass gerade diese Wohnformen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden sollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um es einmal praktisch begreiflich zu machen, wenn ein Tiny House oder ein Mobilwohnheim die GEG-Wärmestandards nicht erreicht, ist es nicht genehmigungsfähig, dann kann es nicht die Umgehungsmöglichkeit von modernen gesetzlichen Anforderungen sein. Das gilt auch für Brandschutz- oder Nachbarschaftsschutzbestimmungen. Da aber weder das GEG noch die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen sich im Wochentakt ändern, wäre auch der offenbar zu erweckende bemühte Eindruck falsch, bei jeder Ortsveränderung dieser mobilen Wohnheime drohe das Chaos für den jeweiligen Eigentümer. Wenn sich aber Anforderungen an Wohnunterkünfte beim Heizen, im Nachbarschutz oder gar beim Brandschutz verändern, sind diese neuen sicheren Standards selbstverständlich bei einer neuen Genehmigungspflicht einzuhalten. Dann muss das mobile Wohnheim entsprechend aufgerüstet werden. Die Alternative bleibt übrigens ganz schlicht: Das mobile Wohnheim bleibt an seinem Standort, für den eine Baugenehmigung vorliegt. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Erst mit einer Ortsveränderung muss über eine neue Baugenehmigung nachgedacht werden. Und die muss dann den gesetzlichen Schutzbestimmungen zum Zeitpunkt dieser Antragstellung genügen. Das trifft aber bei umfangreichen Sanierungen, bei Nutzungsänderungen und so weiter auch jeden anderen Eigentümer jedes anderen klassischen Gebäudes. Auch die trifft dann im Übrigen die eben angesprochene, damit verbundene Kostenbelastung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Teil stellen Sie auf Befugnisse ab, die in der Zuständigkeit des Bundestages liegen, da fehlt uns hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Zuständigkeit. Zum Teil will Ihr Antrag in die kommunale Selbstverwaltungs- und damit die kommunale Planungshoheit eingreifen, da fehlt uns ebenfalls die Zuständigkeit. Da, wo es um Änderungen im Landesrecht ginge, ist ein Grund für eine Extrawurst für diese neuen Wohnformen nach meiner Überzeugung nicht erkennbar. Vielmehr betrifft das beklagte Schicksal, dass bei einer neuen Baugenehmigungspflicht auch das aktuelle Recht anzuwenden ist, jedes Gebäude, und das dient im Übrigen nicht selten auch den Nutzerinnen und Nutzern der Gebäude. Es werden dann nämlich nach den aktuellsten Erkenntnissen gestaltete Sicherheits-, Nachbarschutz- und Brandschutzvorschriften angewendet. Das gilt auch für die aktuellen Bestimmungen zur Gebäudeeffizienz und zum Klimaschutz. Ich bitte daher, dieser Initiative nicht zu folgen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Reuken. Stephan J. Reuken , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte als Allererstes mal auf den Punkt I.1. des Antrages eingehen, und zwar mit einem ganz entschlossenen „Na ja“, denn ob das Wohnen in Tiny Houses und Mobilheimen wirklich eine echte Alternative zu herkömmlichen Wohnungen und Häusern darstellt, möchte ich mal mit einem großen Fragezeichen versehen. (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Freilich verändert sich die Lebensgestaltung der Menschen und beispielsweise ist der Wechsel des Arbeitsplatzes heute deutlich üblicher als noch vor einigen Jahren, aber dass wir zu einer Nation von Wanderarbeitern werden, die ihre Häuschen immer mit sich führt, wage ich doch stark zu bezweifeln. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und hinzu, hinzu kommt, dass der Trend beim Wohnraum pro Kopf immer noch steigend und nicht fallend ist. Also es handelt sich quasi um die Neigung, sich in seinen eigenen vier Wänden mit ausgestrecktem Arm einmal drehen zu können, ohne die Wände zu berühren. Ich kann das durchaus nachvollziehen, dass das so ist. Und deswegen gehe ich auch davon aus, dass Tiny Houses auch auf längere Sicht ein eher randständiges Phänomen bleiben werden. Für den einen oder anderen Minimalisten mag das Konzept aufgehen, der Großteil der Bevölkerung bevorzugt dann wohl aber doch die stationäre Version mit mehreren Zimmern, spätestens dann, wenn sich der Haushalt auf drei, vier oder mehr Personen, vielleicht sogar mit Haustier, aufsummiert. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hört, hört!) Sehr geehrte Damen und Herren, mir kommen beim Konzept der Mobilheime und Tiny Houses viele Fragen in den Sinn und ich möchte hier auch mal einige aufwerfen, denn es ist schließlich so, dass ein Haus auf Rädern abseits von Campingplätzen, wo Strom- und Wasseranschlüsse für kleine Wohneinheiten vorgehalten werden, nicht wirklich versorgt werden kann. Wenn, wie im Antrag gefordert, diese neue Wohnart Eingang in die Bebauungspläne findet, dann frage ich mich: Sollen dann in einem Neubaugebiet auch Parzellen dafür ausgewiesen werden, die eben solche Anschlüsse dann auch zur Verfügung stellen, oder werden neben normalen Grundstücken, die für Einfamilienhäuser mit kleineren Gärten vorgesehen sind, dann auch Kleinstgrundstücke von 75 Quadratmetern oder weniger ausgewiesen, auf denen diese Tiny-Häuser oder Mobilheime dann stehen können? Und was ist mit schon bebauten Gebieten oder Innenstadtbereichen, wenn dort mal ein größeres Gebäude abgerissen werden muss, soll dann auch die Möglichkeit bestehen, diese Fläche für besagte Häuschen auszuweisen, damit dann in einer Häuserschlucht zwei oder vier dieser Tiny Houses stehen können? Ich denke … (Rainer Albrecht, SPD: Das wäre ein baulicher Missstand.) Das sehe ich auch so. Ich denke, es ist alles nicht der Weisheit letzter Schluss. Und wir wollen schließlich auch alle keine, keine Trailerparks nach amerikanischem Vorbild. Aber, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, ich gebe Ihnen recht, dass die Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes auf diese doch zweifellos sehr sparsame Art des Wohnens etwas grotesk erscheint. Und ich bin auch der Meinung, dass es hier eine Ausnahme geben sollte. Aber es ist auch so, das GEG ist momentan sehr fluide, es verändert sich quasi monatlich, und deswegen sehen wir es so, dass wir hier noch deutlichen Klärungsbedarf sehen, auch wenn es ein Randthema ist. Wir gehen so weit, dass wir sagen, wenn Sie es in Ausschüssen diskutieren wollen, gehen wir da gerne mit, ansonsten enthalten wir uns bei diesem Antrag. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Seiffert. Daniel Seiffert , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle Menschen müssen frei und selbst entscheiden können, wie und wo sie wohnen und leben wollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Im Ernst?) Wer eine Wohnung sucht, muss sie finden können. Zur Wahrheit gehört leider, dass Wohnungslosigkeit auch zu alternativem Wohnen in Mobilheimen und Gartenhäusern gelegentlich zwingt. Es gibt jedoch auch eine zunehmende Anzahl von Menschen, die sich ganz bewusst für minimalistisches Wohnen und mehr Naturnähe entscheiden und diesen Lebensstil anstreben. Das Anliegen, dafür die Rahmenbedingungen zu verbessern, teilen wir. Mit diesem Antrag gelingt das jedoch nicht. Hier wird Straßenverkehrsrecht und Baurecht vermischt, Anforderungen an saisonales oder gelegentliches Wohnen und Dauerwohnen werden in einen Topf geworfen. Zunächst möchte ich auf den Koalitionsantrag verweisen, den wir vor fast einem Jahr beraten haben. „Für einen …“, also der lautete: „Für einen Campingtourismus am Puls der Zeit – Landesverordnung an aktuelle Herausforderungen und Bedürfnisse anpassen“. Ziel war und ist, Tiny Houses beziehungsweise feste Campinghäuser sowie das dauerhafte Aufstellen von Mobilheimen und nicht fahrtauglichen Wohnwagen vereinfacht zuzulassen und gegebenenfalls zu ermöglichen. An der Umsetzung wird noch gearbeitet. Die aktuell gültige Verordnung über Camping- und Wochenendplätze regelt in Paragraf 14, dass „auf Wochenendhäuser … die Vorschriften über Wohnungen nach § 48 der Landesbauordnung … nicht anzuwenden“ sind. So werden keine Anforderungen an den Wärmeschutz, den Schallschutz, die Raumhöhe und Feuerwiderstandsdauer der Bauteile gestellt. Paragraf 12 Baugesetzbuch ermöglicht, „in bisherigen Erholungssondergebieten“, also Wochenend-, Ferienhaus- und Campingplatzgebieten, „auch Wohnnutzung“ zuzulassen und dazu „einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ aufzustellen, der „die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken in diesen Gebieten regelt“. Das geltende Gebäudeenergiegesetz von 2020 definiert Ausnahmen, für die das Gesetz und seine Vorschriften nicht gelten. Das betrifft zum Beispiel Wohngebäude, die für eine jährliche „Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten“ bestimmt sind oder für eine begrenzte Zeit genutzt werden und „weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung“ haben. Anders formuliert, werden Gebäude in Wochenend-, Ferienhaus-, Kleingarten- und Campingplatzgebieten nur saisonal oder gelegentlich genutzt, gelten die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes nicht. Daran wird auch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes voraussichtlich nichts ändern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich mache deutlich, es gibt Tiny Houses oder Mobilheime, die überwiegend ortsfest benutzt werden und als Bauwerk gelten. Werden diese nur saisonal oder gelegentlich genutzt, entfallen energetische Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz. Zusätzlich gelten geringere Anforderungen für Wochenendhäuser nach der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze. Außerdem gibt es Tiny Houses auf Rädern und klassische Mobilheime, die beweglich sind. Sie gelten als Fahrzeuge und müssen Anforderungen nach dem Straßenverkehrsrecht erfüllen. Energetische Vorgaben gibt es dort nicht. Mit diesem Antrag können eigentlich nur Tiny Houses und Mobilheime gemeint sein, die stationär dem Dauerwohnen dienen sollen, oder solche eher als Ausnahme zu wertenden Fälle, wo alle Jubeljahre einmal der Ort gewechselt wird. Ich bin da sehr skeptisch, ob gerade für Dauerwohnzwecke Ausnahmen von energetischen Vorgaben gemacht werden sollten. Für mich und meine Fraktion hat der Mensch als Schutzgut absolute Priorität. Wärme und Wohnlichkeit brauchen Mindeststandards, die einzuhalten sind. Bauordnungsrechtlich sehen ich und meine Fraktion keinen Handlungsbedarf, zumindest nicht, solange die Musterbauordnung keine entsprechenden Vorgaben macht. Der aktuelle Entwurf der Änderung der Musterbauordnung sieht zu diesem Thema auch nichts vor. Die Bundesbauministerin Klara Geywitz hat zumindest eine umfassende Novelle des Baugesetzes für das kommende Jahr angekündigt. Das Baugesetz soll neu auf heutige Anforderungen ausgerichtet und intensiv vorbereitet und abgestimmt werden. Vielleicht ergibt sich daraus auch die Notwendigkeit einer Änderung der Baunutzungsverordnung. Aber auch mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten ist eine Bauleitplanung möglich, die die besonderen und von einem klassischen Eigenheim abweichenden Kriterien für Mini-, Single- oder Modulhäuser oder auch Mobilheime berücksichtigt. Die Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen gehört dabei zur kommunalen Selbstverwaltung. Die Menschen, die minimalistisch wohnen wollen, sollten auf die Kommunen und die Kommunalpolitik zugehen. Wenn entsprechender Bedarf bekannt und da ist, kann dort auch gehandelt werden. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Beim Thema „Tiny Houses“ geht die Vorstellung der CDU nicht immer überein mit dem, was wir Bündnisgrüne uns darunter vorstellen. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Muss auch nicht.) Jedenfalls passt das Adjektiv „tiny“, also winzig, nur noch sehr begrenzt zu dem bis zu 110 Kubikmetern umbauten Wohnraum aus der Begründung, was etwa dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Wohnraum in Deutschland entspricht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotzdem begrüße ich, dass wir heute Gelegenheit zur Diskussion über dieses Thema haben, weil auch wir darin grundsätzlich ein innovatives Konzept sehen, das zu einer modernen Siedlungsentwicklung beitragen kann. Aus diesem Grund, werte CDU-Fraktion, habe ich mich auch erst einmal sehr über den Antrag gefreut, also zumindest, als ich die Überschrift gesehen habe, musste dann aber feststellen, dass er an vielen Stellen leider genau in die falsche Richtung geht. Wir unterstützen die Idee, Tiny Houses in Flächennutzungs- und B-Plänen in M-V zu berücksichtigen grundsätzlich. Aber insbesondere eine grundsätzliche GEG-Befreiung steht der potenziellen Nachhaltigkeit dieses Konzeptes völlig entgegen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn grundsätzlich sind Tiny Houses erst einmal hinsichtlich Energie- und Material- und Flächenverbräuchen recht ineffizient. Erstens weisen sie, da sie freistehende kleine einzelne Wohneinheiten sind, im Verhältnis zum Wohnraum große Außenfläche auf und sind damit prinzipiell viel energieineffizienter als eine gleichgroße Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder selbst als ein Ein- oder Zweifamilienreihenmittelhaus im klassischen Straßendorf. Dem kann man zwar durch Dämmung entgegenwirken, aufgrund der vergleichsweise großen Außenfläche kommt hier aber zweitens hinzu, dass noch mal viel stärker gedämmt werden muss. Weil zudem beim Haus, das ja darauf ausgelegt ist, klein und kompakt zu sein, eine Dämmstärke begrenzt ist, wird häufig auf sehr umweltschädliche Dämmstoffe gesetzt. Hier kann ich einen sehr aufschlussreichen Artikel der Verbraucherzentralen mit dem Titel „Tiny Houses: Kleiner Wohnen heißt nicht nachhaltiger leben“ sozusagen wärmstens empfehlen. Dazu kommt drittens der relativ hohe Flächenverbrauch, denn mit Tiny Houses wird nicht in die Höhe gebaut und so eine Flächenkonkurrenz zu effizienterem Schaffen von Wohnraum geschaffen. In der Gesamtschau lässt sich sagen, um die Potenziale von Tiny Houses zu nutzen, ist es elementar, dass sie auf eine effiziente und klimafreundliche Energieversorgung setzen. Deswegen ist es absolut angebracht, dass auch hier die gesetzlichen Effizienzhausstandards gelten. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau.) Außerdem sollten politische Rahmenbedingungen auf eine klimafreundliche Materialnutzung hinwirken. Erst unter diesen Umständen können Tiny Houses tatsächlich die wohnbedingten Emissionen auch reduzieren. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Berücksichtigt man jedoch diese Aspekte, so stellen Tiny Houses dann insgesamt tatsächlich ein Konzept dar, das politische Unterstützung finden sollte. Auch wir Bündnisgrüne sind also dafür, das Konzept in Zukunft stärker in den Blick zu nehmen und abzuwägen, wo hier gesetzliche Rahmenbedingungen verbessert werden können. Gravierende Rückschritte beim Klimaschutz darf es selbstverständlich aber nicht mit sich bringen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aha!) Zudem muss sichergestellt werden, dass es keinen Wildwuchs von Tiny-Häusern auf der grünen Wiese M-Vs gibt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die wachsen nicht von selbst.) denn auch Tiny Houses sind – Sie sagten es – auf bestimmte Infrastruktur, etwa zur Abfallentsorgung, Strom, Wasser und so weiter in der Regel angewiesen. Eine entsprechende Infrastrukturplanung ist folglich unumgänglich. Zentral für meine Fraktion ist, dass die Tiny-Häuser bei all ihren Potenzialen eben nicht zur fossilen Nische werden. Das sehe ich im Antrag, werte Abgeordnete der CDU-Fraktion, so noch nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, Klimaschutz und Energieeffizienz sollen torpediert werden. Und deswegen setzt er an der falschen Stelle an, glauben wir, und wir lehnen ihn heute ab, auch wenn wir grundsätzlich nicht gegen das Konzept „Tiny Houses“ als Fraktion stehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vom Innenminister habe ich viele Ausreden gehört, warum man etwas nicht machen kann. (Rainer Albrecht, SPD: Das waren keine Ausreden.) Das ist natürlich immer eine Variante. Immerhin sind wir Gesetzgeber. Wir haben ja durchaus Möglichkeiten, da was anzupassen. Und wenn man das möchte, dann findet man in der Regel auch einen vernünftigen Weg dahin. Das finde ich auch völlig in Ordnung. Und hier wird jetzt mal eine Zielstellung von der CDU-Fraktion beschrieben, die ich auch für völlig unterstützenswert halte. Deswegen werden wir auch am Ende dem Antrag zustimmen, auch wenn ich durchaus den Ausführungen von dem Kollegen Damm was abgewinnen kann. Das ist richtig. Ich habe da auch, ehrlich gesagt, wenig Hoffnung, dass da sich eine Ausnahme beim GEG für Tiny Houses erwirken lässt. Deswegen möchte ich an der Stelle auch gar nicht so sehr auf dem Detail rumreiten. Ich würde eigentlich viel eher sehen, dass wir uns dem Thema mal ernsthaft widmen und gucken, was können wir hier auch beim Thema Landesbauordnung und Co machen, um das zu unterstützen. Und hier geht es mitnichten darum, irgendwie eine einzelne besondere Wohnform so herauszustellen, sondern man kann ja auch in dem Zuge gleich mal vernünftig mit überlegen, dass man da auch mehr Flexibilität, mehr Modernität beim Thema Bauen auf den Weg bringt. Denn wäre das nicht etwas, wo wir sagen, wir schaffen das mal, als Mecklenburg-Vorpommern so modern und zukunftsweisend zu sein, mal was zu probieren? Das ist doch ein schönes Projekt, mit dem man da an der Stelle vorangehen kann. Außerdem, Thema Tourismus wurde durchaus noch mal angesprochen. Ich habe auch mit Campingplatzbetreibern mal gesprochen zu dem Thema, die auch Wohnwagenstellplätze und Co haben. So, und die wollten auch ganz gerne so Mobile Homes haben. Das war dann aber wieder aus einem Haufen bürokratischer Gründe so kompliziert, dass der aufgegeben hat und gesagt hat, so, den Blödsinn macht er nicht mehr, obwohl er es eigentlich ganz gerne gemacht hätte. Also würden wir auch unserem Tourismus hier im Land durchaus einen Gefallen tun. Guckt man sich das nämlich irgendwie mal in Italien an, da gibt es wirklich große Campinganlagen mit Tiny Houses, Mobile Homes und Co da mit drauf. Das sind schon teilweise moderne Anlagen, die als Campingplatz so gar nicht mehr zu erkennen sind. Das ist das, was man allgemein als Glamping oder so was schon bezeichnet. Aber das ist ein Wirtschaftsfaktor, der für uns in Mecklenburg-Vorpommern durchaus gegeben ist. Außerdem haben wir auch in Städten mit angespanntem Wohnraum die Möglichkeit, zumindest flächenmäßig platzsparende oder auch irgendwie Nischen zu suchen. Da können sich die Stadtplaner Gedanken machen, wo das passt, wo das geht. Das heißt ja nicht, dass jetzt irgendwie in jede kleine Baulücke was reingepackt wird, aber es wäre eine Möglichkeit, einfach Flexibilität zu schaffen. Wir machen ja keine Vorgaben, dass das irgendwie wild ist, aber dass das stadtplanerisch einfach deutlich vereinfacht wird. Und es ist eine Form des nachhaltigen Wohnens, wenn man das vernünftig ausgestaltet. Das macht, da macht der Antrag ja hier keine Vorgaben. Der Antrag will einfach nur eine Richtung vorgeben und deswegen unterstützen wir den auch. So, und was spricht denn dagegen, auch mal einer Vereinheitlichung auf Bundesebene irgendwie zuzustimmen oder zu gucken, dass man da vorwärtskommt, dass wir auch in anderen Bundesländern wie in Mecklenburg-Vorpommern sagen, so, wir haben uns jetzt mal einheitliche Regelungen gegeben zu dem Thema und wir machen das in Mecklenburg-Vorpommern mal genauso wie in Niedersachsen und wie in Bayern und können da vielleicht sogar mal irgendwie einheitlich vorangehen? Deswegen unterstützen wir den Antrag, der hat gute Ansätze. Im Ausschuss macht er natürlich auch Sinn, aber das hat wahrscheinlich irgendwie wenig Aussicht auf Erfolg heute. Deswegen stimmen wir dem Antrag auch mit kleineren Schwächen gerne zu. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Albrecht. Rainer Albrecht , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Den Ihnen heute vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Tiny Houses oder Mobilheime werden wir als SPD-Fraktion ablehnen. Für unsere Ablehnung würde ein Blick in die Begründung ausreichen, aber damit Sie sehen, dass wir uns auch inhaltlich mit Ihrem Antrag ernsthaft auseinandersetzen, (Zuruf von Thore Stein, AfD) hier ein paar Anmerkungen zu Ihren Forderungen. Die vorgebrachten Argumente können nicht überzeugen. Die CDU-Fraktion betont, dass Tiny Houses und Mobilheime eine echte Alternative zum Wohnen in herkömmlichen Häusern und Wohnungen darstellen. Eine Alternative für einige vielleicht, aber eine echte Alternative für breite Teile der Bevölkerung, das halte ich für fragwürdig, und da würde ich von Ihnen dann auch Zahlen verlangen, die eine solche Feststellung belegen. (Zuruf von David Wulff, FDP) Auch hier muss auf die Einhaltung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse geachtet werden. Meine Damen und Herren, aber auch die Erschließungskosten sind bei diesen Wohnformen sehr unterschiedlich und nicht selten höher als im Vergleich zu herkömmlichen Häusern. Dass Sie betonen, wie mobil und nachhaltig diese Wohnformen sind, wirft die Frage der Erschließungskosten für neue Flächen und die Nachnutzung der alten Flächen auch wieder auf. Zu Ihrem Beispiel der Großeltern, dass sie ihr Tiny House dann, nachdem sie sich selbst verkleinert haben und dort eingezogen sind, nach Erreichen eines weiteren Lebensabschnittes dieses dann an ihre Enkel zum Studieren oder für die Ausbildung geben, möchte ich sagen, das ist Blödsinn und gar nicht umsetzbar. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Du hast das Prinzip des Tiny Houses und des Mobilhauses nicht verstanden.) Sollen sie sich das denn jetzt an ihre Studienorte holen, nachdem es vorher woanders gestanden hat? Also, das ist schon wirklich, ne, dumm Tüch. Des Weiteren wird bemängelt, dass diese Häuser bei einer Standortverlegung wie Neubauten behandelt werden sollen und sämtliche aktualisierte Bauvorschriften Anwendung finden. Hierbei ist anzumerken, dass ein anderer Standort andere rechtliche Spannungen auslösen kann, die einer gesonderten Betrachtung bedürfen. Der Minister hat darauf hingewiesen. Zudem ist es wichtig, zu beachten, dass der Bestandsschutz nur für bauliche Anlagen gilt, die bereits ein bauaufsichtliches Verfahren durchlaufen haben. Meine Damen und Herren Abgeordnete, jetzt zur Frage der Zuständigkeiten. Die CDU-Fraktion behauptet auch, dass der Gesetzgeber die neuen Wohnformen von Tiny-Haus und Mobilheimen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies ist jedoch nicht korrekt, da bereits nach geltender Rechtslage eine Berücksichtigung von Tiny Houses in Bauleitplänen möglich ist. Die Entscheidung, ob in bestimmten Gebieten Tiny Houses oder Mobilheime zugelassen werden sollen, liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden, kurz in der kommunalen Planungshoheit. Und, meine Damen und Herren, mein Kollege der Linksfraktion hat schon drauf hingewiesen. Wir haben uns im letzten Jahr mit dem Verband der Campingwirtschaft unterhalten, und da ging es auch darum, wie man hier Tiny-Häuser oder auch Mobilheime auf Campingplätzen besser integrieren kann. Und da gibt es auch ein Schreiben des Bundesverbandes des sogenannten Mikrohauses. Darunter fallen auch diese Häuser, also Tiny House und Mobilheime fallen dann unter den Begriff „Mikrohaus“. Und da wurde uns ganz klar dargelegt, dass es darum geht, die Campingplatzverordnung anzupassen, dass es eben möglich ist, auf Campingplätzen und ähnlich ausgelagerten Plätzen dann mögliche, ein Dauerwohnen zu ermöglichen. Aber das kann dann auch nur in Rücksprache mit der kommunalen Planungshoheit sein. Und daran wird, glaube ich, jetzt auch gearbeitet in der Landesbauordnung, ob diese Möglichkeit in der Campingplatzverordnung geschaffen wird. Das fällt dann auch in die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium, damit wir hier auch diese Möglichkeit eröffnen. Ich glaube, das ist der bessere Ansatz, als jetzt zu versuchen, für Tiny Houses und so hier eine Ausnahmeregelung zu bekommen. Und Überraschung, natürlich – und das ist Ihrem Antrag auch ganz klar – geht es um das Gebäudeenergiegesetz. Immerhin bei der Aufforderung zur Bundesratsinitiative haben Sie erkannt, dass es sich hier um ein Bundesgesetz handelt und die Zuständigkeit entsprechend auch nur dort liegt. Wenn Sie kritisieren, dass Begriffe wie „Tiny House“ und „Mobilheime“ nicht ausreichend definiert sind, dann sollten Sie auch Ihre Kollegen auf Bundesebene bitten, sich dort einzusetzen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Argumente des Antrags nicht überzeugend sind und nur darauf abzielen, vom Gebäudeenergiegesetz befreit zu werden. Und hier stellt sich mir die Frage, warum nur diese und warum überhaupt. Wie anfangs gesagt, lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Herr Waldmüller will Tiny-House-Händler werden.) Wolfgang Waldmüller , CDU: So, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist dann doch ein bisschen anders gelaufen, als ich es erwartet hätte, dachte, ich habe das schön sachlich eingebracht und wir reden alle über einen neuen Trend, über eine neue Art des Wohnens, über eine neue Form, Lebensform, die auch einsetzt, und wir tragen dem irgendwie Rechnung, diesem Trend. Und dann nehme ich wahr, Herr Reuken, da will ich Ihnen, auf Sie antworten, Sie sagen ja, nee, das bleibt eine Nische. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Herr Pegel spricht von einer Extrawurst, also ohne anzuerkennen, dass wir hier von einem neuen Trend und nicht von einer Nische sprechen. Wir haben allein bei den Tiny-Häusern eine Steigerung gegenüber dem Jahr 22 von über 32 Prozent. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und die Branche, das Potenzial, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) das Potenzial für diese Branche ist errechnet worden durch die Studien von insgesamt in Deutschland 4 Milliarden Euro. Also, dass man da von einer Nische sprechen kann und dergleichen, sondern, das kann man nicht tun, es ist ein Trend, der stetig zunimmt. Also es ist schon … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Können Sie dann auch mal zuhören?! Das stört! (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Das stört! (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und es ist also schon, (Julian Barlen, SPD: Scht!) es ist schon ein neuer Trend, und deswegen ist es auch angebracht, sich damit zu beschäftigen und in die Zukunft zu gucken (Marc Reinhardt, CDU: Ausschluss aus dem Landtag.) und nicht nur zu verwalten und zu sagen: Zuständigkeiten, geht nicht, Ausnahmen gehen nicht, das wollen wir nicht und das wollen wir nicht, sondern gehen wir mal ein bissel an die Zukunft ran. Und ich danke Herrn Seiffert, der hat sich sehr sachlich damit auseinandergesetzt. Das muss ich so sagen. Bei den GRÜNEN: Herr Damm, es ist natürlich schon so, dass es hier natürlich diese, es geht hier nicht um eine Befreiung von Gesetzen, von einem GEG, sondern es gilt natürlich zum Zeitpunkt der Herstellung das GEG-Gesetz mit den damit verbundenen Standards. Es geht auch nicht um eine Befreiung für die Zukunft, sondern, was wir meinen, ist, wenn, dann eine Befreiung für die Änderung des GEGs in der Zukunft, weil das ist, würde dem gleichkommen wie bei einem stationären Haus: Das baue ich auch einmal, baue es zu dem jeweiligen GEG-Standard, und dann steht das, es sei denn, dieser Regierung fallen noch ein paar Dinge mehr ein. Aber genauso ist das mit dem Tiny House. Wenn das eine neue Wohnform ist, ein neuer Trend ist, warum soll das für die nicht auch gehen? Nur weil es ein neuer Trend ist, und da brauchen wir keine Extrawurst oder wie auch immer? Nein, das ist zukunftsgerichtet. Und diese Branche, diese Art von Wohnen ist schlichtweg, schlichtweg in der Politik, auch im Bund verschlafen, oder sagen wir nicht „verschlafen“, vergessen worden, oder hat man nicht auf dem Schirm. Und deswegen kann man doch sagen, lass es uns auf den Schirm nehmen, das ist ein Trend, das geht in die Zukunft. Und ich will Ihnen mal hier, ich würde mal die SPD bitten, die SPD bitten, vielleicht ihre Haltung doch noch mal zu überdenken. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir haben hier, ich lese Ihnen mal zwei Sätze vor: „Der Landtag bittet die Landesregierung, 1. eine baurechtliche Prüfung mit Blick auf die Frage vorzunehmen, inwieweit durch landesgesetzliche Reglung ein Bestandsschutz für Tiny Houses hinsichtlich der gebäudeenergiegesetzlichen Vorgaben vorgesehen werden kann, 2. sich im Rahmen der Bundesratsinitiative gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, einen gesetzlich geregelten Ausnahmebestand von den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes … für einmal genehmigungsfähige bestehende Tiny Houses zu schaffen.“ Das habe ich jetzt nicht abgelesen aus unserem Antrag, sondern das ist ein Antrag aus Niedersachsen, der gemeinsam, der gemeinsam von der CDU und von der SPD eingereicht worden ist und von beiden – ein gemeinsamer Antrag –, und von beiden beschlossen worden ist. Also so viel Unterschiedlichkeit gibts ja eigentlich nicht. Man muss sich halt lediglich einmal damit beschäftigen. Es ist nicht schön, wenn man diesen Trend verschläft, wenn man bedenkt, was das alleine bedeutet, auch für unser Handwerk. Gehen Sie mal zu den Betrieben wie wir in Mecklenburg-Vorpommern! Wir haben uns das angeguckt, was das auch für unsere Handwerksbetriebe für eine Wertschöpfung bedeutet, für einen Trend bedeutet, einen neuen Trend bedeutet. Das ist großartig, was da gemacht wird und was da auch für, ich sage mal, für eine Wertschöpfung erfolgt. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber es ist eben unsäglich, wenn wir in der Bundesrepublik Deutschland in jedem Bundesland irgendwie einen Gesetzesflickenteppich haben, wo das eine gilt, in dem anderen gilt es nicht. Deswegen die Initiative zukunftsgewandt, und deswegen, bitte, überdenken Sie einfach noch mal! Sagen Sie nicht einfach, das ist eine Extrawurst, sondern denken Sie an die Zukunft, an den Trend, an das Potenzial und ändern Sie Ihre Meinung und stimmen unserem Antrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Daniel Peters, CDU: Sehr gut!) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2349. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2349 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 12. Juli 2023, 09:30 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich bitte noch mal, auf die nicht so übliche Anfangszeit zu achten. Wir beginnen morgen um 09:30 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:39 Uhr
