Sabine Enseleit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist traurig, aber leider wahr, das Land Mecklenburg-Vorpommern hat ein Extremismusproblem. Das hat der aktuelle Verfassungsschutzbericht erneut gezeigt. Gerade bei Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus sticht Mecklenburg-Vorpommern bundesweit negativ heraus. Das ist ein Problem für unser Land, denn M-V wird eben nicht nur als Urlaubsland wahrgenommen, sondern auch als ein Land, das eben ein Problem mit politischem Extremismus hat. (Beifall René Domke, FDP) Dem müssen wir uns stellen und daran arbeiten, dass hier endlich eine Änderung eintritt und sich die Ränder, egal ob rechts oder links, nicht weiter verhärten. Insofern ist der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich richtig, um das Thema Rechts-, aber in der Konsequenz auch Linksextremismus in den Griff zu bekommen. Trotzdem ist dieser Gesetzesentwurf, wie auch das Urteil des Gerichtes zeigt, kritisch zu betrachten. In den Ausschüssen konnten wir durch die Anhörung der Experten, diversen schriftlichen Stellungnahmen von namhaften Rechtswissenschaftlern, wie Professor Bodo Pieroth oder durch eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme des Landkreistages, uns vertieft mit den Auswirkungen der Änderung befassen. Das Thema ist zu komplex, um es nur mit einer einfachen Gesetzesänderung zu heilen, denn viele Fragen, die zum Teil auch das Gericht bemängelt hat, sind nicht einfach zu beantworten. Wer übernimmt und anhand welcher Kriterien eine solche Gesinnungsprüfung? Wird da auch auf andere extremistische Gesinnungen hin überprüft, zum Beispiel den radikalen Islamismus? Müsste diese Gesinnungsprüfung dann nicht auch in allen anderen Einrichtungen vorgenommen werden, in denen Kinder betroffen sind? Wer überprüft überhaupt permanent unsere Lehrer auf ihre neutrale politische Haltung hin? Und eigentlich müssten doch auch die Eltern, die ihre Kinder in keine Einrichtung geben, einer Gesinnungsprüfung unterzogen werden, oder? Gerade Rechtsextreme mit einer völkischen Gesinnung werden ihre Kinder wahrscheinlich gar nicht in eine Einrichtung zur Fremdbetreuung geben. Schließlich ist es nach der völkischen Ideologie die Mutter, die sich ganz in der Sorge um die Kinder kümmert und selbstverständlich nicht arbeitet. (Thore Stein, AfD: Ist auch richtig so, ne?) In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob die Parteizugehörigkeit des Mannes ein ausreichender Grund ist, die Verfassungstreue der Ehefrau anzuzweifeln. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Schließlich geht es um unterschiedliche selbstständige und selbstbestimmte Individuen. Aber das Argument, das am schwersten wiegt aus Sicht der Liberalen, ist die Problematik der Einschränkung der Berufsfreiheit. Auch hier haben die Anhörung und die Einschätzung des Gerichtes gezeigt, dass diese Einschränkung zu schwer wiegen würde und daher dieser vorliegende Gesetzentwurf abzulehnen ist. Ich fasse zusammen: Das Ansinnen der Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nachvollziehbar. Und ja, wir müssen etwas hinsichtlich des stark ausgeprägten Extremismus im Land tun. Die Frage ist nur, ob wir es mit diesem Gesetzentwurf schaffen. Das Extremismusproblem ist ein gesamtgesellschaftliches und nicht neu. Viele Initiativen wurden eingesetzt, um das Thema zu bearbeiten. Wir müssen uns ehrlich machen und fragen, ob wir die richtigen Maßnahmen ergriffen haben, Menschen von einer rechtsextremen oder auch linksextremen Gesinnung abzuhalten. Das bitte ich alle Beteiligten einmal selbstkritisch zu überprüfen. Wir müssen an den Ursachen arbeiten und nicht an den Folgen. Wir werden uns deshalb hierzu enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
