Constanze Oehlrich
Ja, danke schön, Frau Präsidentin! Herr Kollege Renz, die Geschichte von dem Gesetzentwurf ist ja ganz einfach. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat eine Regelungslücke festgestellt. Die GRÜNEN haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem diese Regelungslücke geschlossen wird. Expert/-innen aus der Sachverständigenanhörung haben gesagt, ja, es ist vernünftig, diese Regelungslücke zu schließen. Es besteht da definitiv Klarstellungsbedarf. Und die Koalition sagt, wir machen doch schon, es braucht diesen Gesetzentwurf nicht. Die Sache ist, wir könnten mit einem Beschluss heute schon viel weiter sein. Wir könnten für die Phase, wo nämlich der große Wechsel dann stattfindet in den Einrichtungen, genau nämlich nach der Sommerpause schon so weit sein und eine Regelungslücke geschlossen haben. Das bedauere ich sehr, dass das hier nicht passiert. Und nur noch mal, um diese, wie soll ich sagen, etwas einseitige Darstellung der Entschließung noch mal zu thematisieren: Wir haben nicht zwei Dinge beantragt, zum einen die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf, zum anderen die Entschließung, sondern wir haben die Entschließung beantragt für den Fall, dass der Ausschuss eben nicht empfiehlt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Dann sagen wir, natürlich fordern wir die Landesregierung auf, wenn jetzt schon nicht dem Gesetzentwurf zugestimmt wird, dass möglichst schnell dann halt in der nächsten KiföG-Novelle eine entsprechende Formulierung ins KiföG aufgenommen wird. Das war mir wichtig, hier noch einmal klarzustellen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Da waren wir uns doch im Ausschuss einig.)
