Andreas Butzki
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Auf Drucksache 8/2377 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern – vor. Für die Einzelheiten verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht. Ich möchte im Folgenden nur auf einzelne Punkte eingehen. Mit dem Gesetzentwurf soll in das Kindertagesförderungsgesetz eine Vorschrift eingeführt werden, wonach Kindertagespflegepersonen die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten müssen. Hintergrund des Gesetzentwurfes stellt das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 24. November 2022 dar, das eine gesetzliche Grundlage gefordert hat. Wir haben den Gesetzentwurf im Bildungsausschuss in insgesamt fünf Sitzungen, darunter in einer öffentlichen Anhörung, beraten. Im Kern der Diskussion stand die juristische Frage, ob die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung erforderlich ist oder ob die aktuell geltenden Vorschriften ausreichend sind. Dazu hat Professor Dr. Pieroth von der Universität Münster die Ansicht vertreten, dass zwar bereits nach geltendem Recht einer Kindertagespflegeperson die Erlaubnis mangels persönlicher Eignung entzogen werden könne, wenn konkret nachweisbare Tatsachen dafür vorlägen, dass wegen einer eigenen extremistischen Betätigung eine Gefahr für eine den grundgesetzlichen Zielen widersprechende Erziehungstätigkeit bestehe, aber angesichts der Entscheidung des Verwaltungsgerichts werde durch den Gesetzesentwurf eine größere Rechtssicherheit geschaffen. Auch der Landkreistag hat die Meinung vertreten, dass eine gesetzliche Klarstellung zu einer erhöhten Handlungssicherheit in den Jugendämtern führen würde. Der Städte- und Gemeindetag hat darauf verwiesen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und dass die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Regelung somit dem weiteren gerichtlichen Verfahren vorbehalten bleibe. Meine Damen und Herren, die Beratungen im Bildungsausschuss waren inhaltlich von großer Einigkeit geprägt. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat gleich zu Beginn der Beratungen betont, dass es nicht hinnehmbar wäre, wenn in der Kindertagespflege Personen arbeiten könnten, die keine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit böten. Im Verlauf der Beratungen kristallisierte sich heraus, dass eine entsprechende Regelung in die für Herbst geplante vierte Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes aufgenommen wird. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Opposition wirkt!) Die Zielrichtung des Gesetzentwurfes ist somit mehrheitlich unstrittig. Einzig die Fraktion der AfD sprach sich inhaltlich gegen den Gesetzentwurf aus, weil das Vorgeschlagene bereits nach der geltenden Rechtslage geprüft werden könne. Im Ergebnis der Beratung hat der Bildungsausschuss den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und der AfD gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltung der Fraktion der FDP mehrheitlich abgelehnt und sich einvernehmlich für die Annahme eines Entschließungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgesprochen, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, im Rahmen der laufenden Arbeiten am vierten KiföG-Änderungsgesetz eine Formulierung für die Kindertagespflegepersonen aufzunehmen, die eine Gewähr für die eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit fordert und somit der Formulierung für Einrichtungsträger entspricht. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie nun im Namen des Bildungsausschusses bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
