Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! In der vergangenen Woche hat Innenminister Pegel in einer gemeinsamen Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission und des Innenausschusses den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 vorgestellt. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Doch eine der größten Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung wird im aktuellen Verfassungsschutzbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erwähnt: die AfD. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Surprise! Surprise! – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Thore Stein, AfD) Das hat vor allem rechtliche Gründe. Nach der aktuellen Fassung unseres Verfassungsschutzgesetzes darf der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit nur über gesichert verfassungsfeindliche Bestrebungen informieren. Liegen jedoch lediglich Verdachtsmomente vor, ist eine solche Information bislang nicht zulässig. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, das zu ändern und die Rechtslage bei uns an die im Bund und in 11 von 16 Bundesländern anzupassen. In ihren aktuellen Verfassungsschutzberichten stufen der Bund und drei Bundesländer die AfD als Verdachtsfall ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz begründet die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vor allem damit, dass in Verlautbarungen der Partei ein ethnisch-kulturell geprägtes Volksverständnis sowie fremden- und minderheitenfeindliche und muslim- und islamfeindliche Positionen zum Ausdruck kämen. Diese würden zentralen Wertevorstellungen, Werteentscheidungen des Grundgesetzes widersprechen. In Bremen hat das Landesamt für Verfassungsschutz den Bremer Landesverband der AfD als Verdachtsfall eingestuft, da dieser als organisatorische Untergliederung der Bundespartei deren politische Agenda mitbestimme und mittrage. In seinen Veröffentlichungen habe sich der AfD-Landesverband des in der ethnopluralistischen Ideologie der Neuen Rechten zentralen Narrativs des „Großen Austauschs“ bedient. Das Ziel dieser Weltanschauung, ethnisch und kulturell homogene Staaten zu schaffen, stehe im Widerspruch zur bestehenden pluralistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Das Brandenburgische Landesamt für Verfassungsschutz stuft den Landesverband der AfD Brandenburg als Verdachtsfall ein, da dieser seit 2017 zunehmend von der inzwischen formell aufgelösten AfD-Sammlungsbewegung „Der Flügel“ dominiert werde. Die AfD propagiere ein Politikkonzept, das primär auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten und politisch Andersdenkenden gerichtet sei. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thore Stein, AfD) Die Staatsbürgerschaft von muslimischen Deutschen werde infrage gestellt. Ihnen drohten bei konsequenter Umsetzung der von der AfD propagierten Positionen Massenabschiebungen. Das verletze, so der Brandenburgische Verfassungsschutz, alle Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Damit künftig auch in Mecklenburg-Vorpommern über Verdachtsfälle berichtet werden kann, beantragt meine Fraktion, die Vorschrift des Paragrafen 5 Absatz 2 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes nach dem Vorbild des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu ändern, und zwar dergestalt, dass die Verfassungsschutzbehörde die zuständigen Stellen und auch die Öffentlichkeit über Bestrebungen informiert, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, soweit hinreichend gewichtige, tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gibt keine!) Sehr geehrte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, die Information über die Einstufung einer Partei als Verdachtsfall, also darüber, dass mit Blick auf diese Partei tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen, soll die Öffentlichkeit in die Lage versetzen, Art und Ausmaß möglicher Gefahren zu erkennen und diesen in angemessener Weise zu begegnen, namentlich mit politischen Mitteln. Lassen Sie uns das auch in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)
