Beteiligte Fraktionen:
Die Linke (6)AfD (4)CDU (4)FDP (3)SPD (2)GRÜNE (1)
Keller
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sondersitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich hoffe, Sie sind alle gesund durch den Sommer und aus dem Sommer gekommen, konnten sich erholen, sodass wir heute eine respektable Sondersitzung erwarten dürfen. Herzlich willkommen Ihnen allen! Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Landesregierung. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/1450 vor. Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Hoffmann. Für die heutige Sitzung hat sich Frau Abgeordnete Pfefferlein entschuldigt. Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir einige Hinweise zum heutigen Tag: Angesichts der noch immer bestehenden pandemischen Lage möchte ich daran erinnern, dass die in den letzten Sitzungen erläuterten Verfahrens- und Verhaltensregeln auch in dieser Sitzung weiter gelten. Ich möchte Sie darum bitten, auch weiterhin hier im Plenarsaal und in der Lobby eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausnahmen bestehen nur für den eigenen Sitzplatz, das Rednerpult und die Saalmikrofone. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Mario Gentzel, pictureteam.com, Herrn Matthias Neuber, Freistaat Thüringen, und Herrn Torsten Jantz, MDR, für die heutige Sitzung Genehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgen Beratungen im Zusammenhang mit Haushaltsberatungen grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit. Unter Berücksichtigung des vorgenannten Ältestenratsbeschlusses werden also diejenigen Tagesordnungspunkte, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in langer Redezeit vorsieht, in einfacher Redezeit verhandelt. Daher steht insgesamt für die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 die fünffache Redezeit zur Verfügung. Seitens der Fraktionen wurde signalisiert, die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 gemeinsam aufzurufen. Wenn dem niemand widerspricht, verfahren wir so. Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass wir die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 gemeinsam aufrufen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Ich sehe, dass sind alle Stimmen. Formell frage ich nach Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Beides kann ich nicht erkennen. Damit ist das einstimmig beschlossen und wir verfahren so. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt? Das kann ich nicht erkennen. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt. Damit rufe ich auf die Tagesordnungspunkte 1 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1498 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1499 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1500 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1501 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1502 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung ihrer Gesetzentwürfe? Das ist der Fall. Herr Ministerpräsident Ramelow, Sie haben das Wort. Bitte.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, üblicherweise, wenn wir in einem normalen Prozedere wären, bei dem die Landesregierung einen Haushalt vorlegt, würde zuerst die Finanzministerin die Einbringungsrede halten. Unsere Finanzministerin ist verunfallt. Wir wünschen ihr von hier aus alles Gute, gute Besserung.
(Beifall im Hause)
Ich beginne mit dem Hinweis, dass unsere Finanzministerin seit dem 12. März dieses Jahres eine ausgesprochen harte Arbeit zu leisten und durchaus auch mit einem mit Kraftpotenzial ausgestatteten Polster die einen oder anderen Begehrlichkeiten und turbulenten Situationen auszuhalten hatte. Deswegen danke ich ausdrücklich unserer Finanzministerin, dass sie in den letzten Monaten mit der Haushaltsführung und auch der Perspektivplanung sehr sorgsam mit den Staatsfinanzen umgegangen ist und auch in Zukunft umgehen wird. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich mich aber nicht zu Wort gemeldet. Sondern ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich eine politische Einordnung machen möchte für das, was heute mit der Sondersitzung verbunden ist, nämlich eine Haushaltsplanung zu machen, bei der mir Kollegin Siegesmund in mehreren Beratungen immer wieder gesagt hat, das ist das erste Mal in ihrer politischen Zeit als Ministerin, dass sie wahrnimmt, dass eine Haushaltsaufstellung so viele Konjunktive hat. Und ich bestätige: Ja, wir hatten noch nie eine solche Situation, eine Wenn-dannAbhängigkeit zu vielen Fragestellungen, die wir berücksichtigen müssen. Aber tatsächlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben seit dem 12. März dieses Jahres eine Situation, die niemand von uns vorhersehen konnte. Deswegen spreche ich auch ausdrücklich die Kollegen der CDU an, weil wir uns miteinander seit dem 28. Februar mit einer vertraglichen Grundlage verabredet haben, dass Sie kritische Opposition sind und wir trotzdem in dieser sehr speziellen Situation für unser Land zu einem sicheren Fahrwasser kommen. Das haben wir zu einem Zeitpunkt vereinbart, an dem wir noch nichts wissen konnten – mit Ausnahme von Volker Emde, der zu dem Zeitpunkt gerade vom Skiurlaub zurückgekommen ist, und wir nicht wussten, ob möglicherweise die gesamte Plenarsitzung ausfallen müsste. Da ahnten wir zum ersten Mal, dass sich etwas in Deutschland, in Europa und in der Welt verändert hat. Bis zu diesem Tag, 28. Februar, hatte man eher das Gefühl, das ist noch in der Lombardei, das ist noch in China, das ist noch an anderen Stellen des Globus. Aber wir ahnten nicht, dass es schon dicht ist. Es mag im Nachhinein betrachtet eine kuriose Situation sein: Das Warten auf das Testergebnis von Volker Emde hat uns zum ersten Mal deutlich gemacht, wir sind in einer völlig anderen Situation angekommen, die wir alle noch nicht erlebt hatten. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte ausdrücklich darum, dass wir miteinander auch das, was wir jetzt einleiten, die Haushaltsberatung, unter den Bedingungen sehen, die uns zur Verfügung stehen, und wir vermeiden, dass wir uns gegenseitig absprechen, dass wir die Verantwortung für das Land gemeinsam wahrnehmen wollen. Das will ich ausdrücklich sagen. Ich sehe und schätze alle Akteure hier im Thüringer Landtag, Sie wissen, dass wir jetzt in einer hohen verantwortlichen Periode abarbeiten müssen, wie wir den Haushalt als Gesetzesrahmen abgegliedert und abgeschichtet kriegen, damit alle, die auf den Haushalt angewiesen sind, sich anschließend darauf verlassen können müssen, dass die jeweiligen Maßnahmen auch so eingesetzt werden, wie sie nutzbar und brauchbar gemacht werden. Was wir nicht ahnen konnten – auch am 28. Februar nicht –, war, lieber Prof. Voigt, dass wir kurze Zeit später darüber debattieren, ob wir einen Nachtragshaushalt brauchen. Wir haben ja noch debattiert, ob der Nachtragshaushalt richtig ist. Sie haben als CDU vorgeschlagen: Lasst uns das Instrument des Nachtragshaushalts nehmen. Wir haben gesagt: Lasst uns das Instrument des Sondervermögens nehmen. Ich will ausdrücklich sagen, lieber Prof. Voigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, was das Sondervermögen nicht sein darf: Es darf nicht das Parlament hinsichtlich seiner Einflussfähigkeit, des Königsrechts des Parlaments, nämlich des Haushaltsrechts, entmachten. Deswegen habe ich Ihre kritischen Anmerkungen auch immer so verstanden, dass wir darauf achten müssen, dass alles, was da geschieht, am Ende auch in einem gemeinsamen Geist durch das Parlament getragen, verantwortet und entschieden werden muss. Es geht also nicht darum, dass wir unter CoronaBedingungen auf einmal eine Akzentverschiebung haben vom Parlament hin zur Regierung. Wir hatten ja die Situation, dass wir an bestimmten Stellen in der Corona-Phase Entscheidungen treffen mussten, worüber wir hinterher das Parlament immer nur informieren konnten. Wir haben jetzt monatelang über Notverordnungen in diesem Land Entscheidungen getroffen, die tief in die Entscheidungsstrukturen von Familien, von Eltern, von Firmen eingegriffen haben – ehrlich gesagt hätte ich mir nie träumen lassen, dass ich jemals in meinem Leben so etwas machen muss; wenn Sie mich am 12. März morgens gefragt hätten, ob Schulen geschlossen werden, hätte ich das noch weit von mir gewiesen; Schulen und Kindergärten zu schließen, das wäre für mich tabu gewesen –, da wir am 12. März von den Fachleuten deutlich signalisiert bekommen haben, dass das, was an Krankheitswelle auf uns zukommt, lebensbedrohlich auch für die Menschen in diesem Land sein kann und dass das Gesundheitssystem unseres Landes vor einem Kollaps stehen könnte, wenn wir Infektionsraten gehabt hätten, wie sie in der Lombardei zu diesem Zeitpunkt schon waren. Ehrlicherweise war ich da immer noch der Meinung, das ist immer noch weit weg, und ich hoffte, dass wir alsbald einen Impfstoff haben und dass wir alsbald dieses Virus loswerden. Heute wissen wir: Wir werden diesen Impfstoff in dieser Form nicht haben bzw. kann keiner genau bestimmen, wann er kommen wird. Und ob ein Präsident eines anderen Landes seine Tochter impfen lässt oder nicht, ist in der Frage, die wir miteinander zu besprechen haben, irrelevant. Deswegen halte ich auch nichts davon, dass wir Abläufe, über die wir reden müssen, davon abhängig machen, ob die pharmakologische Antwort gegeben werden kann. Ich glaube, wir werden die praktischen Antworten jeden Tag wieder neu definieren müssen. Das sind Fragestellungen, die in der Bevölkerung sehr kontrovers diskutiert werden. Wenn Sie an gestern Abend denken, da wurde in der Tagesschau eine Umfrage vorgestellt. Die Bevölkerung wurde gefragt, ob sie auf Weihnachtsmärkte verzichten könnte, und 86 Prozent sagten Ja, sie könnten darauf verzichten. Umgekehrt haben gestern die Veranstalter vor dem Landtag demonstriert und deutlich gemacht, dass sie das ganze Jahr über mit all ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten keine Chance hatten, überhaupt irgendeine Einnahme zu generieren. Das gilt für die Veranstalter, das gilt für die freien Theater, das gilt für Kulturschaffende, Soloselbstständige, das gilt für alle diejenigen, den gesamten Bereich der Schausteller, deren gesamte Saison ausgefallen ist. Ich habe mit Schaustellern in den letzten Tagen geredet, die mir gesagt haben, dass sie die letzten Einnahmen beim Weihnachtsmarkt des letzten Jahres gehabt hätten. Deswegen habe ich immer wieder gesagt, meine Damen und Herren: Lassen Sie uns über das Wie von Weihnachtsmärkten reden. Die Gesundheitsministerin hat das Branchengespräch nicht nur vorbereitet, sondern sie schließt es gerade ab. Das heißt, wir regeln mit einer Handreichung, wie wir empfehlen, wie die kommunale Seite Weihnachtsmärkte organisieren kann. Wir hatten die Diskussion über den Zwiebelmarkt – Zwiebelmarkt Apolda, Zwiebelmarkt Weimar. Wenn man ihn als Wochenmarkt bzw. im Charakter eines Wochenmarkts durchführt, ist er doch auch vorstellbar. So wie wir Wochenmärkte organisieren, ist es doch auch möglich, dass wir die Dinge auch als Weihnachtsmarkt so akzeptieren können. Mit Herrn Kemmerich habe ich die Frage „Karneval“ diskutiert. Von Bayern bin ich dann attackiert worden, dass ich überhaupt gesagt habe: Ich rede mit dem Landesverband Karneval. Aber als Vertreter eines Bundeslands, in dem es den ältesten Straßenkarneval mindestens mal Deutschlands gibt, will ich Wasungen nicht einfach sagen, dass wir das absagen, weil emotional gesagt wird, das muss man absagen, sondern ich will mit den Wasungern darüber reden. Und wir haben die erste Gesprächsrunde gehabt. Da war das zuständige Gesundheitsamt genauso dabei wie die Karnevalisten, die jetzt überlegen, wie sie es machen müssten, um die Herausforderungen der Infektionsvermeidung miteinander auch verantwortlich umzusetzen. Und da ist eben immer die Frage – und ich sage das zugespitzt –, Weihnachtsmarkt darf nicht zu einem Ballermann-Ersatz werden, weil wir dann die Probleme gleich wieder am Bein haben. Wenn aber ein Weihnachtsmarkt Bürgeler bzw. Thüringer Keramik präsentiert, weiß ich nicht, warum das nicht ein Angebot sein sollte. Da sind es nicht 2 Millionen Besucher auf engstem Raum, sondern es wird ein anderer sein. Aber dieses andere sollten wir gemeinsam miteinander bereden, damit wir dann denen, die dort überall tätig sind, ein Signal geben, dass wir sie auch ermuntern, das zu tun. Dazu braucht es eine verlässliche und vom 1. Januar an wirksame Haushaltsplanung, bei der wir keine Finanzmittel, die uns angeboten werden, verlieren, sondern mit der wir diese für uns nutzbar machen können. Das ist die eigentliche Differenz, Herr Voigt; wir haben ja miteinander geredet und wir sind auch verabredet. Sie haben deutlich gesagt, wenn Ihre Fraktion in Klausur war, werden wir mit der Regierung und den Fraktionsvorsitzenden das Gespräch, das wir gemeinsam begonnen haben, fortsetzen. Das halte ich auch für selbstverständlich und deswegen sollten wir uns jetzt nicht öffentlich auseinanderdividieren lassen, ob ich Ihnen vorhalte, dass Sie die Haushaltsverhandlungen verzögern wollten. Das war gar nicht meine Absicht, weil ich den letzten Satz Ihrer Presseerklärung anders interpretiert habe, und darauf habe ich reagiert – nur auf den letzten Satz, wo es heißt, man könnte mit dem Instrument der vorläufigen Haushaltsführung dann umgehen, wenn wir es nicht schaffen. Das war doch auch ein Konjunktiv von Ihnen. Ich habe Sie dafür nicht angegriffen, sondern ich habe einfach nur gesagt: Dieser Konjunktiv ist gefährlich, weil er am Ende dazu führt, dass wir wieder allein auf unserer Seite, der Regierung, handlungsfähig sind, aber nur mit den unabweisbaren Zahlungen. Und das wäre eine Einschränkung, die ich für kreuzgefährlich halten würde. Ich will Ihnen das an ein paar Beispielen deutlich machen: Wenn wir die Wirtschaftsförderungsmittel umschichten müssen, dass nur die gesetzlichen belegt werden können, könnten wir andere, die wir hebeln könnten, wenn die Gelder im Haushalt drinstehen, nicht hebeln. Das heißt, selbst die Fragen von europäischen Zusatzgeldern, die zur Verfügung gestellt werden, könnten nicht nahtlos angekoppelt werden, wenn wir keine Haushaltstitel haben. Um es mal an einem Beispiel zu sagen: Die Gesundheitsministerin hat das Thema „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ etatisiert – also im neuen Etat 2021. Wären wir in der vorläufigen Haushaltsführung, wäre dieser Haushaltstitel gar nicht existent. Wenn er nicht existent ist, können die Gelder, die der Bund zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zur Verfügung stellt, nicht eingesetzt werden – das wäre fatal. Das war alles, was ich sagen wollte, deswegen keine Unterstellung, die wir im Raum stehen hätten, dass der eine oder andere jetzt nicht gewillt sei, in der parlamentarischen und in der politischen Debatte miteinander die Pakete zu schnüren, die notwendig sind, um den Haushalt abzusichern und zum 1. Januar tatsächlich einen rechtswirksamen Haushalt zu haben. Dafür werbe und appelliere ich. Meine Damen und Herren, am 28. Februar haben wir zugesagt, dass der Haushaltsentwurf einen Monat früher vorliegt. Das war eine Zusage vor Corona, das war eine Zusage, bevor wir Ihnen zugemutet haben, und ich rede von „zugemutet“, denn am Ende haben wir es dann auch gemeinsam drüben im Ausweichquartier beschlossen; 1,37 Milliarden Euro haben wir als Haushaltsmittel in diesem Jahr schon etatisiert und im Mantelgesetz übergeleitet, das heißt, wir haben sie schon aktiviert und nutzbar gemacht. Da ist das Interessante – und den Satz wollte ich Ihnen nicht vorenthalten –: Nicht betroffen von den in Artikel 100 der Landesverfassung vorgesehenen Einschränkungen sind insofern diejenigen Mittel, die nicht aus dem Landeshaushalt direkt kommen, sondern die im Corona-Sondervermögen angelegt sind. Das heißt, das Geld, das wir mit den 1,37 Milliarden Euro in das Sondervermögen eingebucht haben, steht zur Verfügung, selbst unter der Bedingung, dass wir in der vorläufigen Haushaltsführung wären. Das heißt, die Mobilisierung von Geldern über eine Zeitetappe war Sinn und Zweck des Sondervermögens und des Mantelgesetzes. Das ist letztlich auch die Diskussion, die wir jetzt politisch gemeinsam hier im Parlament ausdebattieren müssen, das ist ja die Vorlage von uns, 300 Millionen Euro wiederum dem Sondervermögen hinzuzufügen, wo der Denkansatz der CDU ist: Lasst es uns doch in die Investitionsquoten des Haushalts übernehmen und da, wo wir Mehrjährigkeit brauchen, mit VEs belegen. An dieser Stelle sei mir Folgendes erlaubt: Die CDU hat uns vorgeschlagen – und ich habe das positiv aufgenommen und sofort weitergetragen –, dass wir, bevor wir in die Haushaltsdebatten aller Kommunalfinanzteile kommen, erst ein kommunales Spitzengespräch machen, zu dem die Landesregierung gemeinsam die kommunalen Spitzenvertretungen einlädt und wir gemeinsam mit ihnen darüber die Frage erörtern, was sie für ihre Kommunalfinanzen brauchen. Die stehen unter denselben konjunkturellen Schwierigkeiten wie wir auch. Die stehen unter denselben Konjunktiven wie wir auch. Aber die Bemerkung sei mir erlaubt: Ich habe das dem Landesausschuss des Gemeinde- und Städtebunds als Vorschlag der Union vorgestellt und habe dort ein großes Signal der Zustimmung bekommen. Das Kuriose, lieber Prof. Voigt, liebe Mitglieder der CDU-Fraktion, ist, dass der Gemeinde- und Städtebund mir dann aufgegeben hat – und ich möge es hier dann auch aussprechen –, dass wir als Land – also wir, der Kommunalminister, der Innenminister – nicht sie als Gemeinden zwingen sollten, erst alle Rücklagen zu verbrauchen, bevor sie neue Kreditlinien aufnehmen können. Ich glaube, Sie erinnern sich jetzt, warum ich das ausspreche: weil die gleichen CDU-Vertreter, die dann auf der kommunalen Seite sitzen, sagen, das ist nicht schön, das ist nicht hilfreich, wenn ihr uns in die Haushaltsnotlagesituation bringt, dann uns das Kreditverfahren abverlangt und sie dann von der Seite der Kommunalaufsicht auferlegt bekommen, erst alle Steuern zu erhöhen und alle Rücklagen zu verbrauchen, bevor sie überhaupt günstige Kredite aufnehmen können, die sie brauchen, um Investitionen zu tätigen. Das ist der Spannungsbogen, in dem wir uns bewegen. Da habe ich gesagt, die gleiche Debatte kenne ich jetzt auch. Ich habe sie nur gerade umgekehrt, weil wir vorgeschlagen haben, 1,8 Milliarden Euro Kreditermächtigung hätten wir gern vom Parlament für die Jahre 2020 und 2021, um damit den Haushaltsabfluss 2020 abzufinanzieren, den Haushaltsabfluss 2021 zu untersetzen, damit die Einnahmenseiten damit ausgeglichen werden. Und das, was mir von Prof. Voigt aus der CDU übermittelt worden ist, war der Hinweis, wir mögen zuerst unsere Rücklagen verbrauchen, bevor wir definieren könnten, wie hoch der Kreditrahmen sei. Die Kollegen Oberbürgermeister sehen das komplett andersherum und sagen, das halten sie für einen nicht tauglichen Weg. Deswegen, meine Damen und Herren, alle diese Fragen sollten wir in Ruhe und jetzt im Parlament miteinander besprechen, weil wir als Landesregierung uns entschlossen haben, Ihnen einen Haushaltsentwurf vorzulegen. Der Haushaltsaufstellungsbeschluss wurde bei uns gefasst. Die Thüringer Verfassung ist dort eindeutig. Erst wenn wir dem Parlament einen Haushaltsentwurf zuleiten, können wir im parlamentarischen Raum anfangen, über diesen Haushaltsrahmen so zu debattieren und ihn zu erörtern, bis wir gemeinsam zu einer Beschlusslage kommen. Deswegen wäre meine Bitte, dass wir das Besondere der Situation betrachten. Wir brauchen jetzt eine ehrliche Debatte, wie wir dem drohenden Stillstand in vielen Teilen unserer Gesellschaft wiederum so entgegenwirken, dass wir uns nicht niederringen lassen und der gute Stand, den Thüringen erreicht hat, jetzt nicht droht, durch Corona-Belastungen im wirtschaftlichen Leben verstärkt zerstört zu werden. Wir hören gerade jeden Tag eine neue Meldung, welcher Betrieb stillgelegt wird. Wir hören mit Entsetzen, dass große Weltunternehmen einfach signalisieren, dass die verlängerte Werkbank in Thüringen jetzt im 30. Jahr der deutschen Einheit nicht mehr so bedeutsam ist. Wir hören aber auch, dass Investoren, die viel Steuergeld nach der Wende bekommen haben, um hier Firmen aufzubauen, über die Jahre hinweg in diese Firmen nicht investiert haben und diese Firmenteile in den neuen Ländern nicht so ausgestattet haben, dass sie eigene Kompetenz und eigene Produkte entwickeln können, um in diesen sich verändernden Märkten tatsächlich neue Kraft zu sammeln und neue Produkte auf den Markt zu bringen. Das, meine Damen und Herren, sind die Sorgen, mit denen wir uns beschäftigen. Das heißt, Corona zeigt uns nur Schwierigkeiten, die ohne Corona schon dagewesen wären, die aber durch Corona verstärkt worden sind. Deshalb, meine Damen und Herren, will ich ganz deutlich sagen: Wir legen Ihnen keinen Sparhaushalt vor, auch wenn ich weiß, wie die Einnahmenseite unseres Landes derzeit aussieht. Wir werden am 12. September die Steuerschätzung bekommen. Wir werden diese Steuerschätzung sofort in den parlamentarischen Gang mit einbringen und auf dieser Basis die Haushaltsberatungen weiter fortsetzen. Das, was wir wollen, ist, ein Haushaltspaket vorzulegen, das Starthilfekabel für diejenigen beinhaltet, die Starthilfe brauchen, und das eine Powerbank für diejenigen beinhaltet, die Kraft brauchen, damit wir die jetzt nicht hängen lassen. Und an diesen Stellen haben wir uns orientiert, Ihnen den Vorschlag zu machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Haushaltsentwurf wird Hartmut Schubert, der zuständige Staatssekretär, einbringen und detailliert untersetzen. Ich wollte es nur politisch einordnen, dass wir uns jetzt nicht die Chance nehmen, gemeinsam in den nächsten Wochen mit harter gemeinsamer Arbeit zu Ergebnissen zu kommen, die uns vor dem 31.12. ein Haushaltsgesetz verschaffen, sodass sich am 1. Januar die kommunale Familie auf das Land Thüringen verlassen kann, Vereine, Verbände und Institutionen, Freischaffende, Kulturschaffende, alle, die darauf angewiesen sind, dass Leistungen, die nicht gesetzlich geregelt sind, aber durch den Haushaltsgesetzgeber ermöglicht werden, jetzt nicht abreißen, weil die in der Zwölftelungsregelung nicht übergeleitet werden können. Und diese kleinen Institutionen, die dabei drohen kaputtzugehen, sind es, die unsere Gesellschaft ausmachen. Auf diesen Teil der Gesellschaft wollte ich jetzt auch deutlich hinweisen und sagen: Lassen Sie uns gemeinsam offen, ergebnisoffen und zeitkonkret jetzt die Ärmel so aufkrempeln, dass wir sagen, am Ende steht ein von Ihnen allen gemeinsam durchforsteter Haushalt. Aber Sie müssen am Ende aus innerem Herzen sagen, Sie stimmen ihm zu. Denn dieses Land braucht einen Haushalt, auf den sich dieses Bundesland verlassen kann, und die kommunale Familie braucht uns als starke Partner, damit wir auch die kommunale Familie jetzt nicht alleinlassen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, natürlich möchte ich auch zuallererst meiner Ministerin Heike Taubert alles Gute wünschen.
(Beifall im Hause)
Ich weiß, dass sie uns jetzt am Livestream folgt, und ich bin mir sicher, sie wird auch in Kürze wieder da sein und dann in den Haushaltsberatungen zugegen sein, denn die werden sicher noch einige Monate andauern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mich bewegen sehr gemischte Gefühle, wenn ich heute hier vor Ihnen stehen und die drei Gesetzentwürfe, die erst diese und letzte Woche vom Kabinett beschlossen worden sind, einbringe. Das sind das Thüringer Haushaltsgesetz 2021, der Nachtragshaushalt 2020 und dann das Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetz. Das sind drei komplexe und nur im Zusammenspiel zu verstehende Gesetzeswerke. Es ist unsere klare und starke Antwort, die Thüringer Antwort auf die Herausforderungen der Pandemie. Die Erarbeitung eines Pakets war ein Kraftakt für alle Beteiligten und insofern sehr anstrengend, das hat auch der Ministerpräsident schon gesagt. Das hatte ganz verschiedene Gründe. Neben den äußeren Umständen und Rahmenbedingungen spielen auch die in den Gesetzentwürfen zu berücksichtigenden Notwendigkeiten und Bedarfe eine Rolle. Auch der zeitliche Druck war immens. Wenn ich daran denke, dass wir eigentlich vorgehabt hatten, im Juli den Haushaltsentwurf den Fraktionen zur Verfügung zu stellen, haben wir das nicht ganz geschafft. Aber andererseits hat es auch noch nie eine solche Situation mit solchen massiven Steuerausfällen und auf der anderen Seite mit der Notwendigkeit, den Folgen der Pandemie zu begegnen, gegeben. Deshalb glaube ich, es ist trotzdem eine Leistung von uns, dass wir Ihnen den Haushalt im August, also einen Monat später, vorlegen. In der Landeshaushaltsordnung ist festgelegt, dass der Haushalt eigentlich im September zur ersten Sitzung vorliegen muss, das haben wir jetzt ein Stück weit noch übertroffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzten alles daran, dass wir diesen Termin einhalten können, damit Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, auch genügend Zeit haben, den Haushalt und die anderen Gesetzeswerke in Ausschüssen, in Fraktionssitzungen oder in anderen Gremien zu beraten, und dass es aus unserer Sicht auch möglich sein kann und wird, diese Gesetze noch in diesem Jahr zu verabschieden, damit wir am 1. Januar auch in den Vollzug gehen können. Denn ich glaube, gerade in dieser Zeit braucht das Land Planungssicherheit. Das gilt insbesondere auch für die kommunale Ebene. Ich bin deswegen auch froh, dass es uns nach zum Teil nicht einfachen und auch kontrovers geführten Verhandlungen gelungen ist, dieses in sich stimmige und geschlossene Gesetzespaket in der letzten Woche im Kabinett zu verabschieden. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei all denjenigen bedanken, die es unter Aufbietung aller Kräfte auch über die Sommerpause hinweg geschafft haben, dass die Gesetzentwürfe heute dieses Plenum rechtzeitig erreicht haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als wir den Haushalt 2020 hier im Plenum beraten haben, ahnte noch keiner etwas von Corona, von einer pandemischen Situation, einem Lockdown und den daraus für alle Teile des Staates und der Gesellschaft erwachsenen dramatischen Folgen. Wir konnten uns damals Fragen zuwenden wie: Wie sollen wir weiter umgehen mit steigenden Einnahmen? Sind steigende Haushaltsvolumen grundsätzlich kritikwürdig? Wie hoch ist eine angemessene Rücklage des Landes oder sollten wir deutlich mehr tilgen oder doch mehr investieren? Und wir haben uns mit Fragen auseinandergesetzt, ob ein Haushalt für 2020 mit Blick auf die Landtagswahl Ende 2019 überhaupt beschlossen werden durfte und sollte. Ich bin froh und dankbar, dass wir den Haushalt 2020 so früh beschlossen haben. Dies hat es ermöglicht, in Thüringen auch in turbulenten Zeiten – und Sie alle wissen, was ich meine – und auch während der Corona-Pandemie mit einer gesicherten finanziellen Grundlage zu arbeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben uns damals als Landesregierung mit der Mehrheit des Hauses dafür entschieden, auch im Haushalt 2020 den Dreiklang aus Tilgen von Altschulden, Vorsorgen und Investieren weiterzuverfolgen. Wie schnell sich zeigt, dass dieser Weg der einzig richtige war, hätten wir wohl alle damals nicht gedacht. Ich möchte das auch begründen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode über eine Milliarde Euro an Altkrediten getilgt und damit den Landeshaushalt nachhaltig von Zinsausgaben entlastet. Nie zuvor ist das einer Landesregierung gelungen. Diese Entlastung hilft dem Land jetzt und in den kommenden Jahren dauerhaft mit niedrigen Zinsausgaben. Natürlich muss man an der Stelle auch erwähnen, dass das Finanzministerium mit einem klugen Zinsmanagement dafür gesorgt hat, dass sich die Zinseinnahmen, nein, die Zinsausgaben – Einnahmen haben wir auch –, dass sich die Zinsausgaben mittlerweile im Vergleich zu Beginn der vorletzten Legislaturperiode nahezu halbiert haben. Wir haben parallel dazu eine Rücklage von 1,85 Milliarden zum Stand 31.12.2019 zur Vorsorge aufgebaut. Auch wenn wir alle nicht die Herausforderungen einer Pandemie und schon gar nicht in einer solchen Größenordnung vor Augen hatten, so hilft uns diese Rücklage jedoch jetzt ganz entscheidend, die Folgen zu bewältigen. Wir werden auch nach der im Nachtragshaushalt 2020 vorgesehenen massiven Neuverschuldung mit einer im Vergleich zum Bund und anderen Ländern eher geringen Kreditaufnahme zur Bewältigung der Folgen der Pandemie auskommen. Tilgung und Vorsorge gingen dabei in den Vorjahren nicht zulasten der Investitionen. Nach wie vor ist unsere Investitionsquote im Ländervergleich überdurchschnittlich hoch. Daran halten wir auch im Haushalt 2020/21 fest. Die Investitionsquote beträgt nach dem Ihnen vorliegenden Entwurf 15,48 Prozent. Wenn ich unsere jetzige Situation mit der zur Haushaltsberatung 2020 vergleiche, dann muten unsere damaligen Diskussionen und die beratenen Probleme nahezu rhetorisch an. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erleben derzeit die tiefste Rezession der Bundesrepublik – natürlich auch in Thüringen – seit ihrem Bestehen. Die Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Pandemie, die allen – Wirtschaft, Kulturschaffenden, den Selbstständigen, den ehrenamtlich Tätigen, den Familien und letztendlich uns allen –, jedem Einzelnen, alles abverlangt haben und noch weiter abverlangen werden, führen auch dazu, dass der Staat gigantischen Herausforderungen gegenübersteht, Herausforderungen in zweierlei Hinsicht: Zum einen haben der Lockdown in Deutschland und die Auswirkungen der weltweit andauernden Pandemie zu einem Wirtschaftseinbruch geführt, der in der Nachkriegsgeschichte seinesgleichen sucht. Einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 10 Prozent, wie wir ihn im II. Quartal erlebt haben, hat es noch nie gegeben. Ursächlich hierfür sind neben wegbrechender Nachfrage Produktionseinschränkungen, Stillstände in der Produktion, weil Beschäftigte ausfallen, Mindestabstände gewahrt werden müssen und internationale Lieferketten unterbrochen sind. Erst langsam beginnt sich die Wirtschaft davon zu erholen und es wird trotz Steigerungsraten, wie wir jetzt erst im Bericht der Bundesregierung feststellen konnten, noch einige Zeit brauchen, bis wir wieder das Niveau vor der Krise erreicht haben. Die Auswirkungen auf die Einnahmen des Landes sind deshalb gravierend. 991 Millionen Euro Mindereinnahmen im laufenden Jahr im Vergleich zum Haushalt 2020 bedeuten mehr als 13 Prozent weniger Steuereinnahmen. Ein solcher Einbruch ist mit den üblichen Instrumenten der Haushaltswirtschaft – Haushaltssperren und ähnlichen Dingen – nicht aufzufangen. Auch für den Haushalt 2021 werden die Einnahmen deutlich unter den vorangegangenen Erwartungen liegen und derzeit ein Niveau nur leicht oberhalb der Ist-Einnahmen des Jahres 2019 erreichen. Den Entwürfen des Haushalts 2021 und des Nachtragshaushalts für 2020 liegen die Ergebnisse der letzten verfügbaren Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres zugrunde. In einer solchen Situation wie der jetzigen sind jedoch Steuerschätzungen mit großen Unsicherheiten behaftet. Niemand vermochte im Mai, während des Höhepunkts der Pandemie, abzuschätzen, wie sich die Maßnahmen auswirken, wie lange sie andauern, wie schnell die Wirtschaft nach Beendigung der Beschränkungen auch unter dem Eindruck der weltweiten Entwicklung wieder in Fahrt kommt. Deshalb haben wir schon frühzeitig die nun in der kommenden Woche stattfindende zusätzliche Steuerschätzung eingefordert. Sie wird klarer und sicherer aufzeigen, welche Einnahmen wir im laufenden und kommenden Jahr erwarten können. Es bleibt abzuwarten, ob und wann sich welche Auswirkungen auf die Haushaltsentwürfe 2021 und 2020 im Nachtragshaushalt ergeben. Da sehe ich auch einen Widerspruch, den wir in dem Verfahren bis jetzt hier hatten. Einerseits sollte im Juli der Haushaltsentwurf vorgelegt werden. Wir haben immer gesagt, dass wir über einen Nachtrag dann entscheiden wollen, wenn die zusätzliche Steuerschätzung im September vorliegt. Aber wenn man das alles im Zusammenhang sehen will und muss – und das müssen wir hier –, dann war es nicht anders möglich, als vor der Steuerschätzung, nämlich jetzt schon im August, den Haushaltsentwurf und den Nachtragshaushalt und das andere Gesetz auf den Weg zu bringen und dann eventuell darauf zu reagieren, sollten sich bei der Steuerschätzung, die wir dann nächste Woche haben werden, gravierende Veränderungen ergeben. Ich denke dabei auch an die vielfältig auf Bundesebene ergriffenen steuergesetzlichen Entlastungen, die beschlossen worden sind, die damals im Mai noch gar nicht Eingang in die Steuerschätzungsergebnisse finden konnten. Deshalb werden wir als Landesregierung zeitnah entscheiden, ob wir mit einer Ergänzungsvorlage auf die Steuerschätzung reagieren müssen oder ob wir die Änderungen, die sich natürlich ergeben werden, wenn sie geringfügig sind, im Vollzug des Haushalts 2020 kompensieren können. Meine Damen und Herren Abgeordneten, die wegbrechenden Einnahmen sind aber nur eine, wenn auch die dramatischere Seite der aktuellen Situation. Es bedarf eines handlungsfähigen Staates, um diesen unvorhergesehenen, unabweisbaren – das klingt immer gut, weil das so aus dem Haushaltsrecht kommt – und außerordentlichen Folgen entgegenzutreten. Es sind erhebliche staatliche Maßnahmen erforderlich, um aus der Pandemie resultierende Härten abzufedern, Existenzen zu sichern, dauerhafte Schäden an der Volkswirtschaft abzuwehren und entstandene Schäden dort, wo möglich, aufholen zu können. Bei solchen Maßnahmen haben sich der Bund und alle Länder – auch Thüringen – dazu bekannt, die notwendigen Schritte einzuleiten. Thüringen hat mit dem Corona-Pandemie-Hilfefonds ein Sondervermögen in Höhe von 1,37 Milliarden Euro eingerichtet – das hat der Ministerpräsident auch schon erwähnt –, das mit Landesmitteln im Umfang von circa 700 Millionen Euro untersetzt ist. Bisher hat das Sondervermögen vor allem Sofortmaßnahmen und Unterstützung für die akuten Auswirkungen und Folgen der Pandemie im Blick. Zunehmend wird es aber auch wichtiger, längerfristige Maßnahmen zu ergreifen, um einerseits die Wirtschaft dauerhaft und nachhaltig wiederzubeleben. Andererseits gilt es natürlich auch, die aktuelle Situation als Chance zu verstehen, zur gezielten Modernisierung der Wirtschaft beizutragen. Vor diesem Hintergrund legt die Landesregierung heute einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des bestehenden Sondervermögens um einen Thüringer Investitionspakt vor. 300 Millionen Euro an zusätzlichen Landesmitteln sollen dafür aufgebracht werden, sodass dann insgesamt 1 Milliarde Euro Landesmittel im Sondervermögen zur Verfügung stehen, um die gerade genannten Maßnahmen zu finanzieren. Zudem schlagen wir vor, die Laufzeit des Sondervermögens, das derzeit bis Ende 2022 gilt, bis Ende 2023 zu verlängern, um auch alle angedachten Maßnahmen umsetzen zu können. Wir halten diesen Weg, das Investitionspaket in das Sondervermögen aufzunehmen, für den richtigen, denn er ermöglicht eine Sicherstellung einer überjährigen Verfügbarkeit. Wir müssen nicht mit VEs und anderen Dingen zu Werke gehen, sondern man kann Maßnahmen, die auch über einen längeren Zeitraum stattfinden, direkt aus dem Sondervermögen finanzieren. Es ist ein transparentes Verfahren, weil der Wirtschaftsplan immer eingesehen werden kann. Natürlich ist auch der Thüringer Landtag beteiligt, denn der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen muss am Ende vom Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen werden. Sobald der Nachtragshaushalt für 2020 als Grundlage für die Bereitstellung der weiteren 300 Millionen Euro und die Änderung des SondervermögenGesetzes vom Landtag beschlossen wird, werden wir auch formal einen entsprechend überarbeiteten Wirtschaftsplan für das Sondervermögen an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung übersenden. Die Maßnahmen, die darin vorgesehen sind, sind im Prinzip jetzt schon in Form von Auflistungen allen Abgeordneten und auch der Öffentlichkeit bekannt. Aber natürlich hat die Landesregierung schon jetzt dezidierte Vorstellungen, die, wie ich schon gesagt habe, in den Auflistungen der Maßnahmen vorgesehen sind. Fünf Maßnahmenschwerpunkte haben wir für die Investitionen beschlossen. Das ist einmal die Wiederbelebung und Modernisierung der Thüringer Wirtschaft, die Erfüllung der Ziele des Thüringer Klimaschutzgesetzes, die Maßnahmen zur Gewährung der sozialen Stabilität, zur Gesundheitsversorgung und die Stärkung der öffentlichen Sicherheit. Innerhalb dieser Schwerpunkte werden durch die Landesregierung unter anderem folgende Projekte vorbereitet: die verstärkte Förderung von Investitionen zum flächendeckenden Breitbandausbau, die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsstrukturen und Innovationsclustern, Maßnahmen im Bereich der Wasserstofftechnologie, die Kofinanzierung von Bundesmaßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung, Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Auf- und Ausbau eines Pandemiefrühwarnsystems, Investitionen in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Investitionen in Rettungsdienste und -leitstellen und in die Solaroffensive in Thüringen, Klimaschutzmaßnahmen in den Kommunen und – nicht zuletzt zu nennen – Maßnahmen im Green-ITBereich. Wie Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, setzen wir Prioritäten in all jenen Bereichen, bei denen sich mit der Pandemie ein besonderer Bedarf ergeben hat, und in jenen Bereichen, die für Thüringen, für die Zukunft unseres Landes von besonderer Bedeutung sind.
(Beifall SPD)
Auch auf der Ebene der EU-Kommission und des Bundes werden umfangreiche Konjunkturprogramme beraten und vorbereitet. So wird die EU im Rahmen der bisherigen EFRE- und ESF-Programme der laufenden Förderperiode zusätzliche Mittel in einer bisher noch nicht bekannten Höhe zur Verfügung stellen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich um eine Größenordnung von ungefähr 200 Millionen Euro handeln wird. Diese Mittel können im laufenden Jahr und in den Jahren bis 2022 – wahrscheinlich auch ohne Kofinanzierung durch das Land – eingesetzt werden. Auch wenn die Details zur Verwendung jetzt noch nicht hundertprozentig bekannt sind – die neuesten Aussagen sind, dass das im Laufe des Septembers noch geschehen soll –, ergeben sich daraus weitere Optionen für Maßnahmen in Thüringen. Es gilt natürlich dann für die Landesregierung und das Parlament, die Maßnahmen aus dem EU-Programm mit den Maßnahmen, die wir als Land angeschoben haben, in Einklang zu bringen. Ich denke, das ist ein Prozess, der uns auch noch in den nächsten Wochen und Monaten beschäftigen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausgleich der Steuermindereinnahmen und die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung bedeuten eine enorme finanzielle Anstrengung. Immerhin reden wir hier in Summe von 2 Milliarden Euro an Belastungen allein im Jahr 2020. Wir müssen deshalb die nach dem Grundgesetz, der Thüringer Verfassung und der Thüringer Landeshaushaltsordnung bestehenden Möglichkeiten der Kreditaufnahme nutzen und haben im Entwurf des Nachtragshaushalts eine Kreditaufnahme von 1,82 Milliarden Euro vorgesehen. Wir halten diese Kreditaufnahme für gerechtfertigt und für verfassungsrechtlich zulässig. Sie dient zum Ausgleich der Steuermindereinnahmen nach der Berechnungsvorgabe der Landeshaushaltsordnung – eine Regelung, die schon vor über zehn Jahren eingebracht worden ist und die quasi die Schuldenbremse, die seit 2020 laut Grundgesetz erstmals wirksam wird, in Thüringen schon seit über zehn Jahren zur Anwendung bringt. Sie dient zum anderen – das ist also der zweite Teil der notwendigen Kreditaufnahme – der Finanzierung der Folgen der Corona-Pandemie, die sich der Kontrolle des Landes entzieht und wo wir doch handeln müssen. Das ist also dann der Satz 2, eine besondere Notsituation. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalt 2020 sieht bislang eine Rücklagenentnahme von 430 Millionen Euro vor. Diese Einnahme steigt um die 168 Millionen Euro zur Finanzierung der vom Landtag im Frühjahr beschlossenen kommunalen Investitionsoffensive und zum Ausgleich weiterer der nicht durch Kreditaufnahme, die hier zum Nachtragshaushalt vorliegt, eintretenden Steuereinnahmen in Höhe von 100 Millionen Euro. Nun kann man argumentieren, dass wir unter Umständen nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Kreditaufnahme zu begrenzen, beispielsweise indem wir Minderausgaben im Haushaltsvollzug identifizieren. Zu einem solchen Argument muss man sagen: Ja, die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass nicht alle Mittel für Maßnahmen, die im Haushalt eingestellt worden sind, auch wirklich dann am Ende ausgegeben worden sind. Allerdings ist das heute gerade aufgrund der pandemiebedingten Sondersituation weder mit Gewissheit zu sagen, noch ist abzuschätzen, welche einnahmenseitigen Entwicklungen sich noch ergeben. Selbst wenn die Steuerschätzung jetzt im September vorliegt, ist bis zum Jahresende immer noch eine ganze Menge Zeit. Da kann man zwar eine Prognose abgeben, aber die Realität wird sich dann erst in der Kasse abspielen. Auf die Zwischensteuerschätzungen habe ich gerade schon hingewiesen. Es folgt dann noch die reguläre Steuerschätzung – es ist jedes Jahr im Mai und November eine Steuerschätzung – im November. Sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmenentwicklung werden wir in den kommenden Monaten, also während der Haushaltsberatungen, klarer sehen und dann entscheiden können, ob und – wenn ja – welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. Im Moment bewegen wir uns im Bereich der Spekulation. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf den Haushaltsentwurf 2021 zu sprechen kommen. Ich gebe zu, die Entstehung dieses Haushaltsentwurfs war keine leichte Geburt, wie man auch medial um das eine oder andere Mal verfolgen konnte. Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass wir uns bei der Haushaltsaufstellung gerade in der jetzigen Situation stärker an den tatsächlichen Ausgaben der Vorjahre orientieren, als dass wir uns an das Soll des Jahres 2020 oder gar an Steigerungen machen. Ja, auch ich bin mit dem Ministerpräsidenten und dem Thüringer Rechnungshofpräsidenten einig, dass es sich gerade jetzt gut machen würde, alle Ausgaben umfassend zu überprüfen. Unabhängig von der Frage der realistischen Veranschlagung müssen wir uns immer wieder aufs Neue fragen: Sind auch tradierte Ausgaben noch notwendig und sinnvoll? Erfüllen sie den angedachten Zweck noch? Kann dieser auch auf andere Weise erfüllt werden oder muss gar nicht mehr erfüllt werden? Einsparpotenziale zu heben und Ausgaben auf das notwendige Maß zu beschränken, stellt daher stets ein prioritäres Ziel im Rahmen der Aufstellung und dann auch im Vollzug – da ist dann das Finanzministerium gefragt und auch die anderen Häuser des jeweiligen Haushalts – dar. Gleichwohl haben wir in den intensiven Haushaltsverhandlungen auch die durchaus berechtigten und nachvollziehbaren Argumente der Ressortchefs zur Kenntnis nehmen müssen. Schlussendlich haben wir uns statt zu weiteren Ausgabensteigerungen, wie das in allen Vorjahren durch steigende Steuereinnahmen möglich war, dazu entschieden, den Zuschussbedarf der Ressorts am Maßstab des Jahres 2020 zu orientieren und auch genau nur diesen den Ressorts zuzuführen. An dieser Stelle möchte ich, auch wenn das etwas technisch ist, noch mal mit einem Missverständnis aufräumen: Die Landesregierung hat nie beschlossen, dass das Haushaltsvolumen des Jahres 2020 im Jahre 2021 fortgeschrieben werden soll, sondern es ging immer um den Zuschuss aus dem Einzelplan 17, wo die Steuereinnahmen einfließen, die die Ressorts aus diesem Einzelplan bekommen. Das Haushaltsvolumen ergibt sich dann noch aus ganz anderen Dingen, zum Beispiel aus den Personalausgaben, die vom Finanzministerium berechnet und den Ressorts vorgegeben werden. Da haben wir es mit Tarifsteigerungen zu tun, die natürlich den Beschäftigten zugutekommen. Das ist natürlich eine Sache, die sehr berechtigt ist. Aber wir haben es auch mit steigenden Versorgungsausgaben zu tun. Wenn wir an die kommunale Investitionsoffensive denken, die ich vorhin schon mal für das Jahr 2020 erwähnt habe, haben wir im nächsten Jahr die 100 Millionen Euro davon zu finanzieren. Die im Jahr 2020 nicht eingestellten 168 Millionen Euro würden ja auf das Haushaltsvolumen auch noch draufkommen. Auch hier sind die 100 Millionen Euro natürlich für das Jahr 2021 im Haushalt einzustellen. Meine Damen und Herren, aber gegen die Krise anzusparen, ist auch keine Option, sich auf das Wesentliche zur Bekämpfung der Folgen zu konzentrieren, dagegen schon. Das haben wir mit dem Haushalt 2021 getan und das wird auch bei den Inhalten, auf die ich dann noch zu sprechen kommen werde, mehr als deutlich. Wir unternehmen alle Anstrengungen, weiterhin Schwerpunkte in allen wichtigen Politikfeldern zu setzen. Wir finanzieren bundesgesetzlich initiierte Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung und setzen weiter auf den Digitalpakt Schule und setzen dies auch um. Wir halten die Ausgaben für innere Sicherheit und Brand- und Katastrophenschutz auf hohem Niveau. Die europäischen Strukturfonds werden konsequent kofinanziert. Die Ausgaben für Hochschulen steigen im Jahr 2021 noch mal deutlich an. Insgesamt haben wir im Kapitel 07 69 – das ist dieser Bereich – Steigerungen um rund 50 Millionen Euro, davon allein 19 Millionen Euro mehr Landesmittel aus der Umsetzung der Rahmenvereinbarung V, die gestern unterzeichnet worden ist. Im Einzelplan 09 sollen beispielsweise die Ausgaben für den Gewässerschutz, für die Gewässerunterhaltung und den Hochwasserschutz steigen. Für die Umsetzung der Ziele des Thüringer Klimagesetzes sind zudem erhebliche Ausgaben in den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie Elektromobilität und umweltverträgliche Energienutzung geplant. Die Fortführung des Azubi-Tickets ist ebenso Bestandteil des Haushaltsentwurfs wie verstetigt hohe Ausgaben im Bereich ÖPNV, SPNV und der Bau und die Unterhaltung von Landesstraßen. Die Mittel für den Staatlichen Hochbau werden 2021 auf dem Niveau des Jahres 2020 fortgeführt, um Maßnahmen der mittelfristigen Hochbauplanung auch umzusetzen. Auch im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung haben wir im Einzelplan 16 die entsprechenden Mittel eingestellt. Hier geht es vor allen Dingen darum, das Onlinezugangsgesetz umzusetzen. Wir haben gerade für die kommunale Ebene erhebliche Mittel eingestellt, über 20 Millionen Euro, um dort auch in den Kommunen, wo 80 Prozent aller Verwaltungsleistungen für den Bürger und für die Unternehmen abgerufen werden, die entsprechenden Online-Angebote auszubauen. Wir stellen den Kommunen kostenfreie Basisdienste wie Servicekonto, Antragsmanagementsystem, Bezahlsystem zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, diese 20 Millionen Euro, und unserer Verwaltung 4.0, die in die Kommunen geht, um dort die entsprechenden Angebote zu implementieren, sind wir bestens aufgestellt, um auch das Onlinezugangsgesetz bis Ende 2022 umzusetzen. Und natürlich – ich erwähne es wiederum – nicht zu vergessen: im Jahre 2021 Fortsetzung der kommunalen Investitionsoffensive. Wenn man natürlich jetzt sieht, dass die Maßnahmen in vielen Bereichen sogar steigen und dass das Haushaltsvolumen im Bereich der Sachausgaben steigt, dann zeigt das doch, dass es auch an anderer Stelle gelungen ist, Einsparungen vorzunehmen, sonst wäre das Ganze nicht aufgegangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen diese Maßnahmen, die ich jetzt erwähnt habe, in Gänze als sinnvoll und notwendig an, um Thüringen aus der Krise heraus- und voranzubringen, um Thüringen zu modernisieren und fit für die Zukunft zu machen. All das kostet natürlich auch Geld. Deswegen werden wir in 2021 einen Betrag in Höhe von 787 Millionen Euro aus der Rücklage entnehmen, um fehlende Steuereinnahmen zu kompensieren. Wir wollen allerdings keine Kredite mehr aufnehmen, auch wenn dies nach unserer Einschätzung nach der Bestimmung der Landeshaushaltsordnung möglich und zulässig wäre. Das Jahr 2020 soll eine einzige Ausnahme bleiben, in dem wir neue Schulden aufnehmen und den Tilgungspfad verlassen. Wir wollen und müssen zurück auf den Pfad solider, ausgeglichener Haushalte ohne Kreditaufnahme, zurück zur nachhaltigen Tilgung und Vorsorge sowie zu stetig hohen Investitionen. Gleichwohl fordert auch das Jahr 2021 erhebliche Anstrengungen und Einschnitte. Nicht alle Forderungen und Wünsche, wie berechtigt sie auch sein mögen – und das ist besonders die Schwierigkeit dann für das Finanzministerium, das dann irgendwie abzublocken –, können und konnten Eingang in den Entwurf des Haushalts 2021 finden. Dies gilt insbesondere für solche Maßnahmen, die uns – wie etwa zusätzliche Stellen – für die kommenden Jahrzehnte finanziell binden. Hier gilt es meines Erachtens, zunächst alle schon vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass ein Teil des Aufwuchses beim Haushaltsvolumen auf steigende Personalausgaben zurückzuführen ist. Hier kommen Tarifergebnisse – das hatte ich schon gesagt – und der ausgesetzte Stellenabbau zum Tragen, aber eben auch die stetig wachsenden Versorgungsausgaben. Nur um es mal in Zahlen zu erläutern: Diese steigen von 2020 zu 2021 um rund 38 Millionen Euro auf dann 326 Millionen Euro. Seit dem Jahr 2014 sind die Ausgaben in diesem Bereich um fast 224 Millionen Euro – und das ist dann jedes Jahr – gestiegen. Hier kommen wir langsam in die Bereiche, wo die alten Bundesländer seit Jahren sind. Thüringen hat natürlich, weil mit Verbeamtungen erst 1990 begonnen worden ist, da nur eine gewisse Zeit gehabt, wo Pensionen eher selten vorkamen. Aber wir kommen jetzt, wie gesagt, dahin, wo die alten Länder schon seit vielen Jahren sind. Bis vor wenigen Jahren haben wir versucht, diesem Anstieg durch Bildung eines Pensionsfonds zu begegnen. Allerdings hat sich schnell gezeigt, dass dies keine nachhaltige Lösung des Problems ist. In Zeiten niedrigerer Zinsen ist es schlichtweg unmöglich, solche großen Summen aus dem Fonds zu erwirtschaften. Da müssten Hunderte Milliarden Euro angelegt sein, um am Ende durch Zinserträge die Pensionslasten zu finanzieren. Nachhaltig sind deshalb nur Lösungen, die entweder den Anstieg der Ausgaben dauerhaft begrenzen, indem sie den Personalbestand immer kritisch auch im Blick haben, oder Lösungen, die dauerhafte Entlastungen an anderer Stelle schaffen. Den letzteren Weg sind wir mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell gegangen. Wir tilgen für jeden neu eingestellten Beamten 5.500 Euro pro Jahr, entlasten damit den Landeshaushalt dauerhaft von Zinsausgaben. Der Pensionsfonds valutiert zum Ende 2019 auf knapp 290 Millionen Euro. Aufgrund der Entwicklung der Versorgungsausgaben und -lasten habe ich oder haben wir uns dafür entschieden, aus dem Fonds 2021 Geld zu entnehmen – nämlich in Höhe von 145 Millionen Euro – und dies zur Finanzierung der Pensionslasten einzusetzen. Eine entsprechende Regelung findet sich in dem Ihnen vorliegenden Haushaltsgesetz für das Jahr 2021. Sehr geehrte Damen und Herren, während 2020 die Tilgung nach dem von mir gerade noch mal beschriebenen Nachhaltigkeitsmodell ausgesetzt worden ist, denn es macht keinen Sinn, Kredite aufzunehmen und gleichzeitig Tilgungen vorzunehmen – das ist auch in dem Gesetz so vorgesehen –, nehmen wir im Jahr 2021 diese Tilgung wieder auf und haben im Haushalt 66,4 Millionen Euro zur planmäßigen Tilgung eingestellt. Ich hatte zum Anfang meiner Ausführungen erwähnt, dass die drei Gesetzentwürfe, zu denen ich jetzt hier spreche, nur im Einklang, als Einheit zu sehen sind. Ich will noch einmal verdeutlichen, warum: Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise sind so erheblich, dass ein Haushaltsausgleich in den Jahren 2020 und 2021 nur mithilfe der zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Mittel nicht erreicht werden kann. Darüber hinaus besteht eine äußerst dynamische Entwicklung, die nur schwer Vorhersagen erlaubt. Es ist klar, dass die Auswirkungen der weltweiten Pandemie nicht ohne erhebliche Rückwirkungen auf das Haushaltsjahr 2021 bleiben. Es ist deshalb zwingend erforderlich, das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Corona-Sondervermögens zusammen mit dem Haushalt 2021 zu betrachten. Im Ergebnis dessen machen sich sowohl eine weitestgehende Kreditaufnahme als auch eine weitestgehende Entnahme der Rücklage erforderlich. Wenn man die beiden Jahre zusammen sieht, wird also die Rücklage im Wesentlichen doch Richtung null gefahren. Deshalb bewegen wir uns nach unserer Einschätzung sowohl auf dem Boden des Grundgesetzes als auch im verfassungsrechtlichen Rahmen des Freistaats. Wenn man sich anschaut, was in anderen Ländern und beim Bund passiert, dann – das hatte ich vorhin schon gesagt – ist die Kreditaufnahme im Vergleich dazu gering. Auch andere Länder verfügen über Rücklagen und haben sich trotzdem Kreditermächtigungen geholt.
(Beifall SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ihnen jetzt zur Beratung vorliegenden Gesetzentwürfe verbinden das finanziell gerade noch Machbare mit dem Notwendigen und bringen es in Einklang. Sie dokumentieren die massiven Herausforderungen, die die Krise an uns stellt, und die Maßnahmen, mit denen wir ihr jetzt und in den kommenden Jahren begegnen. Sie zeigen aber auch, welche erheblichen Belastungen wir aufgrund dieser Entscheidungen in den kommenden Jahren schultern müssen. Schon das Jahr 2022 wird aus unserer Sicht diesbezüglich alles von uns abverlangen. Unsere Verantwortung bei der Beratung der vorliegenden Gesetzentwürfe reicht also weit über das Heute und Morgen hinaus, betrifft also nicht nur die Jahre 2020 und 2021. Es gilt daher, mit dem Blick auf die kommenden Jahre, von denen wir heute nur erahnen können, wie sie sich hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen darstellen werden, maßzuhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das soll es jetzt von mir zu den drei Gesetzentwürfen gewesen sein. Ich freue mich auf intensive und vielleicht auch anstrengende Beratungen in den Ausschüssen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Vielen Dank. Damit eröffne ich die gemeinsame Aussprache. Es erhält das Wort für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Höcke. Bitte. Herr Abgeordneter, Sie haben Ihre Maske vergessen. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass es nicht nur um Sie persönlich, sondern auch um die, die hier im Saal sitzen, geht. Ich bitte Sie, von Ihrem Platz die Maske zu holen oder sie sich bringen zu lassen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Ich möchte ganz kurz feststellen, Frau Präsidentin, dass der Ministerpräsident auch ohne Maske ans Rednerpult geschritten ist und Sie ihn nicht ermahnt haben.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Dann nehmen wir das zur Kenntnis. Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, sehr geehrte Zuschauer vor den Bildschirmen, auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen, auch im Namen der AfD-Fraktion, zum heutigen Sonderplenum. Sehr geehrte Frau Finanzministerin Heike Taubert, wir sind politische Konkurrenten, das heißt aber nicht, dass ich Ihre Leidenschaft für die Haushaltsfragen in Abrede stelle. Deswegen gilt natürlich auch das, was meine Vorredner schon betonten: Wir wünschen Ihnen eine schnelle, umfassende und vollständige Genesung von Ihren Verletzungen.
(Beifall AfD, CDU)
Meine beiden Vorredner haben aus Sicht der Regierung versucht zu suggerieren, dass wir hier auf einer gemeinsamen Bewertungsbasis stehen, was Corona angeht. Das tun wir nicht. Es gibt in diesem Hause eine Opposition, eine faktische Opposition. Es gibt vielleicht de jure auch noch andere Oppositionsfraktionen, aber die AfD ist, auch nachdem sich gerade in Thüringen eine ganz große Koalition gebildet hat – und die CDU ist ja vom Ministerpräsidenten Bodo Ramelow in seiner Rede schon vielfach gelobt worden –, tatsächlich eine Kraft, die die Bewertung des Coronavirus, die Bewertung der Corona-Pandemie und den Umgang mit derselben ganz anders sieht und die etablierte Politik in diesem Kontext für gescheitert erachtet.
(Beifall AfD)
Ich muss also viel, viel Wasser in den Wein gießen, nicht nur als Oppositionsführer, sondern grundsätzlich auch als kritischer und skeptischer Bürger. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Ramelow, sehr geehrter Herr Staatssekretär Schubert, die Prämissen für diesen Haushalt, den wir heute zu beraten haben, sehen wir durchaus anders. Wir erkennen deutlich, dass die exorbitanten Mehrausgaben nicht notwendig gewesen wären, wenn man mit gesundem Menschenverstand, wenn man mit Rationalität der Herausforderung der sogenannten Corona-Pandemie begegnet wäre. Deswegen ist es für mich auch ein Bedürfnis und auch eine Notwendigkeit, die ich erkenne, wenn ich im ersten Teil meiner Rede noch mal die grundsätzliche Position der AfD, der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und meine persönliche zum Kontext Sachverhalt Corona hier in den öffentlichen Raum stelle. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, seit einem halben Jahr werden die Menschen in unserem Land durch die etablierte Politik, durch Wissenschaftler, die in regierungsnahen Institutionen arbeiten, und durch die etablierten Medien Tag für Tag mit der Beschwörung eines todbringenden Virus, mit der Beschwörung einer todbringenden Pandemie in Angst und Schrecken versetzt. Nur deswegen habe ich in den letzten Plenumssitzungen, wenn die Gelegenheit dazu war, immer mal wieder von einer Herrschaft der Angst gesprochen, die von den etablierten Parteien und von den Regierungen im Bund und in den Ländern aufgesetzt worden ist. Diese Herrschaft der Angst empfinde ich nach wie vor als völlig überzogen. Ich finde sie als unredlich, ich finde sie als Widerspruch zum gesunden Menschenverstand und ich finde sie letztlich auch als moralisch verwerflich.
(Beifall AfD)
Man schlägt morgens die Zeitung auf, man besucht vielleicht einige Onlinemedien und man denkt, schlimmer geht es nicht mehr, Corona allerorten. Was denn sonst? Die Hysterie muss ja genährt werden. Auf der GMX-Startseite konnte man gestern tatsächlich die Empfehlung vernehmen, dass man beim Sex einen Mund-Nasen-Schutz tragen solle. Wir fragen uns: Was kommt danach? Ist die Spitze des induzierten Irreseins tatsächlich schon erreicht? Meiner Meinung nach kann da nicht mehr viel kommen.
(Beifall AfD)
Im März dieses Jahres wurden Grundrechte außer Kraft gesetzt, die Wirtschaft auf Geheiß der Regierung im Bund und in den Ländern teilstillgelegt, und dies vor allen Dingen mit der Begründung: Man wolle eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden. Nun, der Kollaps des Gesundheitssystems ist nicht eingetreten, nicht in den ersten Wochen der Erklärung der Pandemie, nicht in den sechs Monaten, die jetzt schon hinter uns liegen. Im Gegenteil: Die Ärzte und die Krankenhäuser in Deutschland haben für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet – genauer gesagt: für 400.000 Mitarbeiter. Als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag stellten wir bereits Mitte April in einem Corona-Positionspapier fest – den zentralen Satz habe ich schon einige Male zitiert, ich tue es heute auch wieder, weil er nach wie vor Gültigkeit hat –: „Die massiven Grundrechtsbeschränkungen und die bewusst in Kauf genommene Schädigung unseres Wirtschaftslebens waren nicht erforderlich.“
(Beifall AfD)
Sie waren nicht erforderlich, sie sind nicht erforderlich, sie waren und sind nicht verhältnismäßig. Nein, sie sind unverhältnismäßig und deshalb mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar. Deswegen fordere ich hier und heute, auch im Namen meiner Fraktion, erneut eine sofortige Rückkehr zum Vor-Corona-Zustand, also zum Normalzustand. Ich tue das auch im Hinblick auf diese Haushaltsberatungen, um vor allen Dingen weiteren wirtschaftlichen Schaden vom Freistaat Thüringen abzuhalten.
(Beifall AfD)
Milosz Matuschek stellte kürzlich in der „Neuen Zürcher Zeitung“ fest, dass nicht das Gesundheitssystem kollabiert sei, sondern die Kommunikation über das Virus. Man kann die Richtigkeit dieser Aussage besonders am Umgang mit dem Bestsellerautor Prof. Sucharit Bhakdi nachvollziehen. Er traute sich. Man muss ja fast sagen: Er traute sich. Dass dazu Mut gehört, dass dazu Zivilcourage gehört, als Wissenschaftler eine andere Meinung zu vertreten als die Hauptmeinung in einer Demokratie, das stellt tatsächlich dem politischen Milieu, der politischen Atmosphäre im Land ein schlechtes Zeugnis aus. Dieser emeritierte Virologe traute sich tatsächlich, alternative Positionen zu den etablierten Parteien und zu den etablierten Medien aufzubauen und zu vertreten. Er schrieb, wie ich schon indirekt erwähnte, einen Bestseller, dem er den bescheidenen Titel gab – und es handelt sich hier um eine Faktensammlung – „Corona Fehlalarm?“ – mit Fragezeichen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Redet er zu den Haushaltsberatungen?) Also ein sehr defensiver Titel. Das hatte nichts von Reißerischkeit, sondern ein sehr defensiver Titel, geschrieben übrigens auch von einem Menschen, der in ungemein angenehmer Art und Weise seine Thesen in der Öffentlichkeit vertritt. Aber es gab für Prof. Bhakdi keine Einladung in die Talkshows der großen Sender, auch nicht der öffentlich-rechtlichen Sender, die ja eigentlich die Aufgabe hätten, als Transmissionsriemen des öffentlichen Diskurses, als Transmissionsriemen der öffentlichen Meinung zu fungieren und eben zur Meinungsbildung beizutragen. Im Gegenteil, die Einladungen blieben aus und die Videos, die Prof. Bhakdi aufgenommen hat, die Interviews, die er gegeben hat, die aufgenommen worden sind und die auf YouTube eingestellt worden sind, sind teilweise sogar gesperrt worden. Das politische und mediale Establishment im Land verweigerte einfach die Diskussion zu diesem Virus, zur Faktenlage, die man so oder so sehen kann, ohne ein Leugner zu sein. Das ist ja auch so ein diffamierender Begriff. Wenn man sagt, dass man eine andere Meinung zur Gefährlichkeit des Coronavirus hat, ist man ja kein Corona-Leugner. Wenn man sagt, dass dieses Coronavirus in verschiedenen Mutationen seit Jahrzehnten und Jahrhunderten letztlich uns immer begleitet und in der Grippe-Saison in diesem Viren-Cocktail immer unterwegs ist, dann versucht man eine Versachlichung, aber man versucht keine Polarisierung. Man nimmt sich einfach das Recht, seine Meinung offenkundig zu machen. Das tat Prof. Bhakdi und dafür danke ich ihm ganz herzlich.
(Beifall AfD)
Die Bundesvorsitzende der SPD, Herr Hey, Ihre Bundesvorsitzende Saskia Esken, beschimpfte alle, die eine andere als die regierungsoffizielle Sicht vertreten und vertraten über Twitter als „Covidioten“. Zum Schluss führt Milosz Matuschek in seiner Kolumne „Kollabierte Kommunikation: Was, wenn am Ende ‚die Covidioten‘ recht haben?“ aus – ich zitiere –: Es gibt kein „Mehr an Sterbefällen“, es gibt kein „Mehr an schweren Verläufen“. „Die Statistik gibt […] den ‚Covidioten‘ recht“. Seit „den Peaks im April ist die […] Todesrate […] um […] 99 Prozent gefallen.“
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir sind immer noch in der Haushaltsdebatte, oder?) In Schweden ist sie „seit dem 23. August bei null. Wer aufbauend auf diesen Zahlen jetzt eine Impfpflicht oder mögliche weitere Lockdowns diskutiert, ist, pardon, selbst nicht [mehr] ganz bei Trost.“ Zitatende.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, fast 2 Milliarden Euro werden die Thüringer nicht für das Coronavirus, sondern für die von Ihnen allen vertretene und zu verantwortende Corona-Politik 2020 und 2021 mehr aufzubringen, mehr zu erwirtschaften haben.
(Beifall AfD)
Ob das reicht, das wissen wir nicht. Denn die Fernwirkung des Generalstreiks von oben – ich finde diesen Begriff sehr zielführend – kann man unter anderem auch wegen des ausgesetzten Insolvenzrechts noch gar nicht abschätzen. Und an der Stelle frage ich Sie, sehr geehrte Fraktionsvorsitzende der ganz großen Koalition, Frau Susanne Hennig-Wellsow – wo ist sie denn? Ich sehe sie noch gar nicht? –,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Die hält Abstand!) Herr Hey, den sehe ich, Herr Prof. Voigt, die FDP nehme ich jetzt mal aus, Herr Ministerpräsident Ramelow: Was wäre eigentlich, wenn wir schon in naher Zukunft nicht mehr von Corona-Fehlalarm mit Fragezeichen sprechen müssten, sondern tatsächlich von Corona-Fehlalarm mit Ausrufezeichen, wären Sie dann bereit, die Verantwortung für desaströse Entscheidungen zu übernehmen, oder wären Sie auch weiterhin das, was die Politikverdrossenheit im Land immer weiter steigen lässt, die üblichen Pattexpolitiker, die an ihren Sitzen kleben?
(Beifall AfD)
Ich sage das in aller Deutlichkeit, weil das zur politischen Kultur im Lande dazugehört. Und der eine oder andere kann sich vielleicht noch an das Jahr 1993 erinnern. Da gab es mal einen Skandal um die Festnahme von zwei RAF-Terroristen auf dem Bahnhof von Bad Kleinen. Heute weiß man, dass die Erschießung des Herrn Grams wahrscheinlich so gar nicht stattgefunden hat, dass das eine frühe Story der Relotius-Presse gewesen ist – so sind jedenfalls die Indizien. Aber Rudolf Seiters, der damals Bundesinnenminister war und dem man damals ein Versagen im eigenen Ressort nachweisen wollte, hat ohne zu zögern die Konsequenzen ergriffen und ist von seinem Amt zurückgetreten. So viel politisches Verantwortungsbewusstsein, so viel Dienst am politischen Ethos, das diesen Staat trägt, das wünscht man sich dann auch, wenn Corona vielleicht doch noch mal anders bewertet würde.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, von einem potenziellen Hartz-IV-Empfänger erwartet man, dass er alles zusammenkratzt, was er hat, dass er einen Kassensturz macht, dass er alles aufbraucht bis zu einem kleinen Selbstbehalt, bevor er zum Amt geht und um Hilfe bittet. Ähnliches hat der Rechnungshof von der Landesregierung gefordert, nämlich die Aufgabenreste zu überprüfen, Einsparpotenziale zu sichten und zu realisieren und die Rücklagen aufzulösen. Fakt ist, dass die Landesregierung 2020 keine Einsparungen vornimmt und lediglich 99 Millionen Euro aus der Rücklage entnimmt. 790 Millionen Euro Rücklage fließen dann in den Haushalt 2021. Statt Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zu praktizieren, macht sich Rot-Rot-Grün lieber einen schicken Wahlkampfhaushalt.
(Beifall AfD)
Fraglich ist – und das hat Staatssekretär Schubert zu Recht angesprochen –, ob die Neuverschuldung, welche die Rücklage schont, um den Haushalt 2021 aufzuhübschen und dann noch ein Konjunkturpaket zu schnüren, so rechtens ist. Es gibt ja das Gröpl-Gutachten – das ist in den letzten Wochen auch in der Presse zitiert und diskutiert worden –, das ist angefertigt worden im Auftrag des Bundes der Steuerzahler auf Bundesebene. Prof. Gröpl sollte den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes analysieren und juristisch bewerten und er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Neuverschuldung, die die Rücklage schont, dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit zuwiderläuft und gegen die Schuldenbremse verstößt. Nun hat der Sprecher des Bundes der Steuerzahler hier in Thüringen schon gemutmaßt, dass dieses Gutachten auch auf Thüringen übertragbar sein könnte. Wir wollen dieser Frage weiter nachgehen und werden als AfD-Fraktion, um diese Diskussion weiter zu katalysieren und zu einer Klärung beizutragen, dann auch ein wissenschaftliches Gutachten beim Landtag hier in Thüringen in Auftrag geben. Im Mantelgesetz steht noch dazu, dass das Sondervermögen für die Corona-Politik nicht durch die Schulden finanziert werden darf. Sie können sich erinnern, werte Kollegen, Sie haben dem ja auch zugestimmt, auch diesem Passus. Was macht die Regierung? Sie umgeht einfach die durch das Parlament verabschiedete gesetzliche Regelung, sie macht das, indem die Schulden über den Nachtragshaushalt gemacht werden und dann an das Sondervermögen unter „Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen“ überwiesen werden. Das ist ja nichts weiter als ein billiger Taschenspielertrick, der leider vermuten lässt, dass die Regierung den Ernst der Lage immer noch nicht erkannt hat.
(Beifall AfD)
Interessant wird sein, ob die CDU in der Lage ist und ob sie den Willen hat, sich dazu klar zu positionieren. Ich bin gespannt auf Ihre Ausführungen zu dem Punkt, sehr geehrter Herr Kollege Prof. Voigt. Das ist ein Taschenspielertrick. Frau Taubert, jetzt sind Sie nicht da und ich will Sie in Ihrem Krankenstand auch nicht zu hart attackieren, aber man könnte fast meinen, dass Sie bei der EZB abgeguckt haben. Die EZB finanziert ja auch nicht offiziell die Staatsschulden der Mitglieder des Euroraums. Das wird ganz geschickt über die alten Zentralbanken, beispielsweise die Bundesbank, gemacht. Sehr geehrte Landesregierung, manchmal frage ich mich, ob Sie wirklich noch ruhig schlafen können. Sie haben es in den letzten Jahren geschafft, bei ständig sinkender Einwohnerzahl – die demografische Schieflage und der demografische Niedergang in Thüringen sind ja auch bei uns hier im Hohen Haus sehr oft thematisiert worden – das Haushaltsvolumen beständig zu steigern. So sollte es eigentlich nicht sein, wenn man redlicher Haushälter ist. Sehr geehrter Herr Staatssekretär Schubert, das hat eben nicht nur etwas mit den gewachsenen Personalkosten zu tun, die ich nicht in Abrede stelle. 2015 hatten wir ein Haushaltsvolumen von 9,25 Milliarden, das war Ihr erstes Stück; 2020 liegen wir bei 11,1 Milliarden, mit dem Nachtragshaushalt sind es sogar 12 Milliarden; 2021 werden es 11,39 Milliarden sein bei dann wahrscheinlich 16,745 Milliarden Euro Schulden. Und ob die reichen werden, das darf bezweifelt werden. Die Mindereinnahmen für 2021 werden von der Landesregierung nämlich mit lediglich 246,9 Millionen Euro beziffert. Wir fragen uns natürlich: Woher kommt die Zahl oder ist diese Einschätzung realistisch, Herr Schubert? Sie haben es ja schon indirekt angesprochen, da könnte noch was nachkommen, laut Steuerschätzung im Mai waren es nämlich noch 427 Millionen Euro. Die Konjunkturdaten für das Jahr 2021 sind alles andere als ersprießlich, die Konjunkturprognose der Bundesregierung ist gerade erst am Dienstag von 5,2 Prozent Erholung auf jetzt nur noch 4,4 Prozent Erholung gesenkt worden. Wie wir da in Thüringen dieser Dynamik ausweichen können oder wie wir vielleicht gegen den Trend hier in Thüringen unsere Wirtschaft regenerieren könnten, das ist mir schleierhaft, auch mit Blick auf das, was gerade in Thüringen in der Automobilzuliefererindustrie passiert, einem wichtigen Industriezweig mit 51.000 Mitarbeitern, den Sie durch Ihre große Transformation in existentielle Nöte gebracht haben.
(Beifall AfD)
Schauen wir in den Haushaltsentwurf 2021, dann sehen wir leider nicht nur eine realitätsferne Planung. Wir sehen mangelnden Sparwillen, wir sehen gebrochene Versprechen, wir sehen handwerkliche Fehler und wir sehen leider die für Rot Rot Grün ty‑ ‑ pischen Ideologieprojekte. Kategorie „mangelnder Sparwille“: Die Landesregierung klagt über die hohen Personalausgaben, schafft aber 202 neue Beamtenstellen, 243 nicht beamtete Kräfte gibt es noch obendrauf, und das bei einer sinkenden Bevölkerungszahl. Allein im Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit werden 25 hoch dotierte Beamte zusätzlich eingestellt. Dass Sie im Nachtragshaushalt das Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die Beamtenversorgung einfach aussetzten, das Sie selbst erst am 01.01.2018 in Kraft gesetzt haben, um die immer schwerer drückenden Pensionslasten der Beamten in Thüringen amortisieren zu können, das sei an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Und ich glaube auch nicht, sehr geehrter Herr Staatssekretär Schubert – weil Sie dazu gerade auch von hier vorn ausgeführt haben –, dass es Ihnen gelingen wird, die 65 Millionen Euro, die Sie jetzt gespart haben, weil Sie dieses Gesetz – in Anführungszeichen – „ausgesetzt“ haben, dann in Bälde wieder nachzuzahlen. Kategorie „gebrochene Versprechen“: Gegen neu eingestellte Lehrer hat, glaube ich, im Hohen Haus niemand etwas, schon gar nicht die AfD-Fraktion. Eine Mehrung der Lehrerstellen wurde von Minister Holter – ich habe ihn eben schon gesehen – in einer Kabinettsitzung jedenfalls zugesichert, unterblieb aber. Ebenso versprach er, der Bildungsminister Holter, erst im Juli dieses Jahres, die freien Schulen 2021 mit 217 Millionen Euro besserstellen zu wollen. Jetzt blicken wir in den Haushaltsentwurf und stellen fest: Oh Schreck, sie werden nicht bessergestellt, sondern sie bekommen mit 183 Millionen Euro – so jedenfalls die Planung der rot-rotgrünen Landesregierung – 10 Millionen Euro weniger als im Jahr 2019. Wir als AfD-Fraktion sind jedenfalls der Überzeugung, dass an Bildung nicht gespart werden darf und dass die staatlichen Schulen und die freien Schulen endlich gleichgestellt werden müssen.
(Beifall AfD)
Kategorie „handwerkliche Fehler“: Der Haushalt enthält 9,5 Millionen Euro für Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser, Feuerwehrfahrzeuge, Geräte und Kleidung. So weit, so gut, das begrüßen wir als AfD-Fraktion ausdrücklich. Schlecht ist allerdings, dass die Förderrichtlinie, auf die man sich beruft, bereits am 3. April 2020 ausgelaufen ist; mein Kollege Torsten Czuppon wies darauf in seiner Rede zu unserem Änderungsgesetz zum Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz hin. Das Änderungsgesetz wurde abgelehnt, ohne dass die Regierung allerdings nachbesserte. Die Förderrichtlinie fehlt nach wie vor, das eingestellte Geld kann also gar nicht verausgabt werden. Letzte Kategorie „ideologische Verblendung“:
(Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und
Kommunales: Falsch!) Nein, ideologische Verblendung gibt es, Herr Innenminister.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und
Kommunales: Ich wollte nur sagen, die Förderrichtlinie ist in Kraft!) Sie ist jetzt in Kraft? Dann können Sie das gleich sagen, dann habe ich das noch nicht mitgekriegt. Es ist aber noch nicht so lange her, oder? Sie klären es gleich auf, alles klar, Herr Minister Maier, danke schön.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE)
Ich komme nicht an die Insiderinformationen, an die Sie kommen, Herr Blechschmidt.
(Beifall AfD)
Ich komme auch nicht an die Insiderinformationen, an die die Kollegen von der CDU als informeller Koalitionspartner der rot-rot-grünen Landesregierung kommen. Das sei mir leider zugestanden.
(Unruhe DIE LINKE)
Ideologische Verblendung – die letzte Kategorie und vielleicht die wichtigste Kategorie, die Kategorie, auf die wir natürlich als AfD-Fraktion, als Fraktion der Partei des gesunden Menschenverstands, immer ein besonderes Augenmerk legen. Hier muss ich auf die Verpflichtungsermächtigungen eingehen: Das Volumen der Verpflichtungsermächtigungen lag 2015 bei 2,117 Milliarden Euro und wird im Haushalt 2021 auf sage und schreibe 3,7 Milliarden Euro angewachsen sein. Wir gehen also in Richtung Verdoppelung der Verpflichtungsermächtigungen. Wir erinnern uns: Die Verpflichtungsermächtigungen sind mal als Instrument kreiert worden, um langfristige Infrastrukturprojekte, deren Planung und Umsetzung Jahre und manchmal sogar Jahrzehnte dauern, über Legislaturperioden hinweg absichern zu helfen – ein gutes Instrument, ein wichtiges Instrument, ein wirkungsvolles Instrument. Aber die Zielsetzung dieser Verpflichtungsermächtigungen hat sich spätestens unter Rot-Rot-Grün vollständig gewandelt, sodass man sagen muss, dass der ursprüngliche Zweck als Vergangenheit bezeichnet werden muss. Die Landesregierung missbraucht dieses Instrument offenkundig, um Ideologieprojekte künftigen Regierungen aufs Auge zu drücken. Eine kleine Kostprobe, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete: Zuweisungen für kommunale Vorhaben zum Klimaschutz und Klimaforschung, kommunale Klimaforschung – sic! – 2020: 5,5 Millionen Euro, 2021: 11 Millionen Euro – das sind für Thüringen keine Peanuts. Zuschüsse an Vereine und Verbände (NABU, BUND usw.) – 2020: 948.000 Euro, 2021: 1,5 Millionen Euro, 2022 bis 2025: 3,7 Millionen Euro. Wenn Rot-Rot-Grün noch weiter an der Regierung wäre, was sie nicht sein werden, dann wird das munter so weitergehen, alle zwei Jahre eine Verdoppelung der Zuschüsse an diese Vereine.
(Beifall AfD)
Und wenn man weiß, wer in den Vorständen dieser Vereine sitzt – und keiner hat etwas gegen Naturschutz, im Gegenteil, als AfD, als überwiegend auch konservativ geprägte Parteienfraktion, ist Naturschutz für uns ein Herzensanliegen –, wenn man weiß, wer in diesen Vereinen sitzt, die eine gute Idee jedenfalls auf ihre Fahnen geschrieben haben, aber personell etwas merkwürdig untersetzt sind, wenn man das weiß, dann weiß man, dass diese Vereine vor allen Dingen wahrscheinlich deswegen gepampert werden, weil sie das Klientel der Partei oder der Fraktion der Grünen abbilden. Hier wirkt dann eine Verpflichtungsermächtigung und, wie gesagt, diese Zuschüsse sind über eine Verpflichtungsermächtigung festgeschrieben. Das darf doch nicht wahr sein! Ich erinnere noch mal daran, wofür die Verpflichtungsermächtigung als Instrument ursprünglich konzipiert war. In so einem Kontext wirkt diese Verpflichtungsermächtigung wie eine Festschreibung einer Personalstruktur, eine Verpflichtungsermächtigung als Ersatz für den Beamtenstatus, müsste man präzise formulieren. Das ist tatsächlich unredlich und das kritisieren wir scharf.
(Beifall AfD)
Maßnahmen zur Integration im Rahmen des Integrationskonzepts – ein ganz neuer Ansatz. Warum baut man diesen neuen Ansatz auf, Herr Staatssekretär Schubert? Fast 1 Million Euro muss der Thüringer Steuerzahler für diesen neuen Ansatz in die Hand nehmen. Wir empfinden das als unseriös, hier wird nichts weiter getan als Ideologieprojekte gefördert, hier wird Klientelpolitik gemacht, die Verpflichtungsermächtigung wird tatsächlich missbraucht im Freistaat Thüringen, unter der Ägide von Rot-Rot-Grün, und das muss beendet werden.
(Beifall AfD)
Apropos Ideologieprojekte, jetzt kommt mein Lieblingsprojekt – jetzt ist Minister Holter immer noch nicht im Hohen Hause, ich glaube, das Projekt wird ja von seinem Hause betreut –, das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, begründet von der CDU. Das war ursprünglich mal institutionalisiert worden, um jede Art von politischem Extremismus zu bekämpfen, also Rechtsextremismus, Linksextremismus und religiösen Extremismus. Eigentlich für sich eine gute Sache, wobei man sagen kann, man sollte als Staat immer ein bisschen vorsichtig sein, Gesinnungen zu bekämpfen. Ich bin ein sehr freiheitlicher Mensch, ich sage, solange sich jemand an Recht und Gesetz hält, dann hat der Staat sich zurückzuhalten. Das ist meine persönliche Meinung – aber gut. Wenn dieses Programm so mit seiner ursprünglichen Aufgabenbreite tatsächlich dann in den Jahren darauf – ich glaube, das ist 2009 auf die Beine gestellt worden, damals mit dem Ansatz von 1,5 Millionen Euro –, wenn es tatsächlich in seiner ursprünglichen Aufgabenbreite exekutiert worden wäre, angewandt worden wäre, hätte man dazu sicherlich auch sagen können, das ist in Ordnung. Im Augenblick ist es aber so, dass in diesem Programm keine Projekte gegen Linksextremismus, keine Projekte gegen religiösen Extremismus finanziert werden, sondern nur noch Projekte gegen Rechtsextremismus. Für uns ist das eine etwas einseitige Aufstellung dieses Demokratieprogramms.
(Beifall AfD)
Wir haben mit Kleinen Anfragen in den letzten Jahren aufgeklärt, dass linke und linksextreme Projekte und Strukturen über Steuergeld und über dieses Landesprogramm ordentlich gepampert werden und jetzt wird der Haushaltsansatz für dieses Landesprogramm auf 1 Million Euro zusammengestrichen – nein, Spaß gemacht, natürlich nicht. Fakt ist: Der Ansatz belief sich 2015 auf 3,9 Millionen Euro. Dieses Jahr sind es 5,275 Millionen Euro und 2021 werden – dem Kampf gegen Corona sei Dank – 6,445 Millionen Euro Thüringer Steuergeld in das Landesprogramm Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit investiert werden. Und wenn Minister Holter jetzt im Hause wäre, dann würde ich ihn natürlich gern mal fragen – aber vielleicht hört er mich irgendwo vor einem Bildschirm stehend und kann gleich auch noch mal hier am Rednerpult meine Frage beantworten –, ob dann in Zukunft auch Projekte gegen Corona-Leugner aus diesem Landesprogramm finanziert werden.
(Beifall AfD)
Die Gemeinden lässt man im Regen stehen. Ich bin ja auch Kreisrat im Landkreis Eichsfeld. Die Hauptstadt des schönen Eichsfelds ist Heiligenstadt. Der Bürgermeister von Heiligenstadt hat Auskunft gegeben, wie nicht das Coronavirus, sondern die Corona-Politik der etablierten Parteien die Stadtfinanzen durcheinanderwirbelt und zerrüttet. 5 Millionen Euro, hat er uns vorgerechnet, muss er ausgeben, um die Ausfälle und die Mehrkosten haushalterisch abzubilden – 5 Millionen Euro nur eine einzige Kreisstadt in Thüringen. Gegenfinanziert durch den Freistaat werden lediglich 2,8 Millionen Euro. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wir als AfDFraktion sind sehr gespannt, wie die Regierung den Trümmerhaufen der thüringischen Wirtschaft wieder zusammenkleben will. Wir erwarten allerdings – und der Blick in den Haushaltsansatz 2021 lässt uns tatsächlich das Schlechteste vermuten – überwiegend ideologische Ideen, die mehr der eigenen Klientel, weniger der Wirtschaft in Thüringen nutzen werden. Wie der Wirtschaft wirklich geholfen werden kann, das haben wir in unserem Corona-Papier Mitte April schon ausführlich beschrieben. Wir haben umfassende Steuererleichterungen gefordert. Wir haben einen radikalen Bürokratieabbau angemahnt. Ja, das Bildungsfreistellungsgesetz und das Vergabegesetz müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Wir fordern als AfD-Fraktion gegen Ihre große Transformation, gegen Ihren – man kann das nicht anders sagen – Kampf gegen den Verbrennungsmotor ein klares Bekenntnis zum Verbrennungsmotor und zu einer technologieoffenen Forschung im Bereich der Mobilität.
(Beifall AfD)
Wir fordern eine Strompreissenkung. Die Konkurrenzfähigkeit der deutschen und thüringischen Wirtschaft ist durch exorbitante Strompreise tatsächlich bedroht und wird stark beeinträchtigt. Wir fordern eine Kampagne zur Stärkung lokaler und regionaler Wirtschaftskreisläufe. Wir haben die Idee von Gutscheinen ins Spiel gebracht, in die politische Debatte eingespeist. Daniel Stelter, ein bekannter Ökonom, hat diese Idee für gut befunden. Jeder Thüringer bekommt einen Gutschein, der allerdings nur drei Monate gültig ist und in Thüringen verausgabt werden muss. Damit kann man tatsächlich regionale, damit kann man lokale Wirtschaftskreisläufe stabilisieren. Wir fordern vor allen Dingen eine sofortige Rückkehr zur Normalität.
(Beifall AfD)
Es kann nicht sein, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete – und vor zwei Tagen, Herr Ministerpräsident Ramelow, nicht gestern war es, glaube ich, sondern vor zwei Tagen waren die Vertreter der Veranstaltungsbranche hier vor dem Hohen Haus und haben ihre berechtigten Anliegen kundgetan –, dass ganze Branchen monatelang mit einem faktischen Berufsverbot belegt werden. Da haben die Demonstranten wirklich die Wahrheit gesprochen. Es ist in unseren Augen ein Unding – und dieser Satz wurde bei dieser Demonstration auch ausgesprochen –, dass man in einem Restaurant nebeneinandersitzen darf, aber nicht in einem Karussell. Diese Ungleichbehandlung muss beendet werden.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, zum Abschluss möchte ich noch mal betonen: Aufgrund der Faktenlage, die sich verdichtet, wird immer deutlicher, dass nicht das Coronavirus das Problem ist, sondern die Politik der etablierten Kräfte gegen dieses Virus. Der Generalstreik von oben, der Thüringen und die Bundesrepublik Deutschland monatelang teilstillgelegt hat, war eine schwere Fehlentscheidung, die schlimme wirtschaftliche und auch Demokratieschäden verursacht hat.
(Beifall AfD)
Ich rufe Sie auf, zur Vernunft zurückzukehren, zur nüchternen Lageanalyse, mit dem Blick für das Mögliche und für das Wünschenswerte die Politik zu gestalten. Der Umgang mit der sogenannten Corona-Pandemie hat uns vor allen Dingen aber auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Globalisierung, so wie wir sie in den letzten Jahren forciert haben – nicht wir als AfD, aber die etablierte Politik –, grundsätzlich falsch angelegt ist. Wir müssen in den Kernbereichen selbstständig sein und Selbstständigkeit wiedererlangen. Wir müssen sehen, dass die Binnenkonjunktur endlich belebt wird, das Thema habe ich des Öfteren angesprochen. Die einseitige Exportorientierung der deutschen und thüringischen Wirtschaft muss überwunden werden. Das bedeutet eben nicht, dass man eine abgeschlossene Volkswirtschaft möchte, das bedeutet nicht, wie das Friedrich List im 19. Jahrhundert mal formuliert hat, einen geschlossenen Handelsstaat. Das bedeutet aber, dass man die Grundstrukturen, die ein Staat braucht, um überlebensfähig zu sein, sowohl was die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern angeht als auch die Infrastruktur etc. pp., dass man die vorhält und dort, wo sie aus ökonomischen Gründen abgebaut worden sind, dann auch wieder aufbaut. Wenn wir das gemeinsam angehen, wenn wir Thüringen so umbauen, dann kann diese Krise tatsächlich vielleicht doch noch zu einer Chance werden; das würde ich mir wünschen. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auch im Namen meiner Fraktion auf die weitere Debatte und auf die Beratungen zum Haushalt.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Frau Präsidentin, vielen Dank. Bei manchen Reden wünscht man sich, dass danach gleich eine Lüftungspause wäre.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) An dieser Stelle auch von meiner Seite noch mal einen herzlichen Gruß an Heike Taubert. Ich hoffe, dass ihr Genesungsprozess trotz der Ausführungen von Herrn Höcke gut voranschreitet.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Höcke, ich will das nur noch mal festhalten für das Protokoll: Sie haben in Ihrer Rede ernsthaft eine Parallele gezogen oder versucht zu ziehen zwischen dem Tod eines RAF-Terroristen und dem nachfolgenden Rücktritt des Innenministers und der Tatsache, wie jetzt mit den Folgen der Corona-Pandemie und dem möglichen Rücktritt von anderen Ministern umzugehen wäre. Also das muss man erst mal auf Lunge rauchen. Ich habe selten so was Krudes gehört wie das und frage mich, wohin das noch führen soll. Auch ist die Frage, ob Sie eine Haushalts- oder eher eine Corona-Rede gehalten haben; Sie haben ja zumindest diesen Einstieg so genutzt. Ich will aber nur noch mal eines festhalten: Als im März der Lockdown kam, hat man wochen-, hat man monatelang weder von der AfD in Thüringen noch von anderen Landesverbänden noch von der Bundespartei auch nur irgendein Wörtchen zu dieser eingetretenen Krise gehört. Diesen Job haben Sie die sogenannten, wie Sie sie immer nennen, Altparteien machen lassen. Und was die Opferzahlen betrifft, da sind wir nun weiß Gott, und das ist nicht von der Hand zu weisen, in Deutschland glimpflich davongekommen. Sie ziehen hier ja wahrscheinlich sogar infrage, dass die Bilder, die wir gesehen haben, aus Spanien, aus Frankreich, aus Italien, Großbritannien, den USA alle überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen, weil Sie sagen, es gibt überhaupt keine gestiegenen Zahlen an ernsthaften Krankheitsverläufen oder Todeszahlen. Das müssen Sie mal als Argument bringen bei Leuten in der Lombardei, die zusehen mussten, wie im Minutentakt Särge weggeschafft werden mussten. Das müssen Sie mal bringen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich erkenne ja eines an: Durch Ihre Politik und durch Ihr Agieren in diesem Landesparlament ist noch keinem einzigen Wirtschaftsunternehmen, keinem Soloselbstständigen, keinem Sportverein geholfen worden – überhaupt nicht. Deswegen will ich das alles jetzt mal nicht mehr voranstellen, was Sie hier am Pult geäußert haben, sondern sagen, dass wir hier dieses Ritual beobachten, das in diesem Parlament ja immer bei Einbringung des Landeshaushalts üblich ist: Die Regierung bringt den Haushalt ein, verteidigt ihn. Zur ersten Lesung gibt es die Grundsatzdebatte; in der befinden wir uns gerade. Und dann wird der Haushalt an die Ausschüsse überwiesen. Und in der Grundsatzdebatte sagen die Regierungsfraktionen, dass das der haargenau richtige Haushalt ist. Die Opposition sagt dann immer, die Landesregierung hat ganz viel falsch und sie selbst hätte alles ganz anders und in jedem Fall besser gemacht. Das kennen wir alles aus den vorangegangenen Jahren. Aber eines gleich vorweg: Wir behandeln heute in dieser ersten Lesung keinen normalen Haushalt, weil wir in keinen normalen Zeiten leben. Vielleicht ist das auch deshalb keine ganz so normale Haushaltsdebatte. Es wird ja überall betont, dass die Corona-Pandemie – aus Ihrer Sicht ist es keine, Herr Höcke, aber ich sage es jetzt trotzdem mal – die größte Herausforderung der jüngeren Geschichte ist, manche sagen sogar: seit der Nachkriegszeit. Das stimmt sicher auch, aber dann ist ja auch klar: In dieser Zeit einen Haushalt aufzustellen, ist eine unglaublich große Herausforderung. Und bei dieser Herausforderung geht es vor allem auch um eines, nämlich um Verantwortung. Es heißt immer, Haushaltsrecht ist das Königsrecht der Parlamentarier. Das genau zeigt diese Verantwortung und in Zeiten der Krise, denke ich, auch umso mehr, weil für uns alle hier im Saal eine entscheidende Frage zu klären ist: Wie kommt dieses Land gut durch die Krise oder – anders gefragt – wie kommt es möglichst schnell raus aus der Krise? Der erste entscheidende Schritt ist jetzt seitens der Landesregierung mit der Erstellung eines Etat-Entwurfs für das kommende Jahr, für einen Nachtragshaushalt und auch für ein Sonderinvestitionsprogramm gemacht. Ich will mal versuchen, das in groben Zügen auch anhand der Zahlen, die uns im Moment vorliegen, zu umreißen. Wir müssen zunächst gut durch die Krise kommen. Dazu braucht es einen Nachtragshaushalt. Dem Freistaat brechen bis zum Jahresende voraussichtlich Einnahmen in Höhe von rund 1 Milliarde Euro weg. Und wir haben ja hier gemeinsam im Parlament zumindest mehrheitlich im Juni das sogenannte Corona-Mantelgesetz verabschiedet, in dem rund 700 Millionen Euro an Landesmitteln stecken. Querfinanziert vom Bund sind das mehr als 1,3 Milliarden Euro. Dieses Geld wurde von der ersten Lesung bis zur Verabschiedung in nur vier Wochen bereitgestellt. Nur zur Erinnerung, wozu dieses Parlament in der Lage ist, wenn man zusammenarbeitet. Zu den jetzt angesprochenen 1,6 Milliarden Euro sollen noch einmal 300 Millionen Euro hinzukommen an Maßnahmen, die in einem Thüringer Investitionspakt stecken und in entscheidenden Bereichen der Gesellschaft die richtigen Weichen stellen sollen. Ich komme darauf nachher noch mal zurück. Wir planen jetzt deshalb auch eine Rücklagenentnahme von 100 Millionen Euro und deshalb eine Kreditaufnahme von rund 1,8 Milliarden Euro. Diese Vorgehensweise scheint der Knackpunkt in der Debatte zu sein, vielleicht auch hier am heutigen Tag im Plenum. Die CDU sagt, das geht so gar nicht. Man muss erst einmal die Rücklagen aufbrauchen und dann Kredite aufnehmen. Es gibt dahin gehend ein Papier zum Haushalt, das seit vorgestern auch auf Ihrer Webseite abrufbar ist. Da sagen Sie, die rot-rot-grüne Landesregierung wendet verfassungsrechtlich fragwürdige Mittel an, um zu einem Haushalt zu kommen. Das scheint übrigens bei Ihnen jetzt, ich muss es leider doch noch mal betonen und sagen, zu einer Art Tradition zu werden. Schon beim Haushalt 2020 haben Sie behauptet, den dürfe man gar nicht aufstellen, weil der Haushalt eine Zeit nach der Landtagswahl betrifft und das verfassungswidrig sei. Unter uns: Dass diese rot-rot-grüne Regierung damals dafür gesorgt hat, dass wir dieses Jahr einen verlässlichen Haushalt haben, dafür zünden Sie jeden Abend eine Kerze aus Dankbarkeit an. Da bin ich mir sicher.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich will mal auf Ihre Argumente eingehen. Sie fordern als Einstieg in die Debatte ja immer einen Kassensturz, also keine Pressemitteilung ohne das Wort „Kassensturz“ in den letzten sechs Wochen. Wir haben auf unserer Landtagsetage schon Wetten laufen, wie oft der Begriff bei Ihnen auftaucht. Sie haben mal das schöne Bild von Ihrer Oma geprägt, Herr Kollege Voigt, die ihr Portemonnaie umdreht und dann alles zählt, was rausgefallen ist, damit sie weiß, was sie noch zur Verfügung hat. Was an diesem Bild nicht stimmt, ist gleich Zweierlei. Erstens: Die Landesregierung kann auf Knopfdruck praktisch zu jeder Tages- und Nachtzeit prüfen, wie viel noch im Portemonnaie ist, und zwar centgenau. Das TFM ist dazu jederzeit in der Lage und hat das übrigens auch längst schon getan. Sie wissen das auch.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU:
Schön wär’s!) Zweitens: Ihre Oma zählt doch deshalb nach, weil sie wissen will, wie viel sie noch zur Verfügung hat, also – ich sage mal übersetzt – wie lange die Rente reicht. Und das kann zwei Gründe haben. Sie will wissen, wie lange sie noch reicht mit dem Geld oder wie viel ihr noch fehlt, weil sie eine größere Anschaffung plant oder die Zeit überbrücken muss, bis neues Geld kommt. Das ist doch logisch. Also Geld zählen – dieser Kassensturz –, das ist ja nicht zum Selbstzweck, weil man so gern die Münzen und die Scheine anfasst. Um in diesem Bild mit der Oma zu bleiben: Wie hoch die Kreditaufnahme beim aktuellen Nachtragshaushalt sein muss, werden wir relativ genau nach der September-Steuerschätzung wissen. Die steht ja unmittelbar bevor. Ich denke mal, nächste Woche um diese Zeit sind wir da auch schon ein Stückchen schlauer. Klar ist jedenfalls: Ist der Einnahmenausfall geringer als erwartet, sind weniger Kredite notwendig, und brechen noch mehr Einnahmen weg, ist es umgekehrt. Ihre Oma kann also derzeit bei aller Geldzählerei, bei allem Kassensturz nicht exakt bestimmen, wie viel ihr fehlt, weil ihr möglicherweise noch mal eine Rentenkürzung ins Haus steht. Das wäre dann in unserem Fall eine schlechte Steuerschätzung. Wenn Sie also dann den Kassensturz gefordert haben, dann sagen Sie, die Schrittfolge der Landesregierung wäre komplett falsch und verfassungsrechtlich fraglich, weil Sie die Meinung vertreten, erst sollen alle Rücklagen aufgebraucht sein und dann sollen Kredite genutzt werden, um den Haushalt auszugleichen. Im Gegensatz dazu sagen wir: Es muss doch unser Anspruch sein, die vorhandene Rücklage mit Kreditaufnahmen so clever und nutzbringend wie möglich zu kombinieren, damit wir auch im kommenden Jahr und darüber hinaus noch handlungsfähig sind und bleiben. Und genau das ist der Grund, warum wir nicht jetzt schon mit vollen Händen in die Rücklage greifen, sondern für das kommende Jahr 790 Millionen Euro Rücklagenentnahme planen. Ich kenne alle Argumente pro und kontra in Bezug auf das Verfahren und ich kenne alle Vorschläge, wie man denn am besten bei plötzlichen Einnahmeneinbrüchen entscheiden soll. Aber wenn Sie ständig die Verfassung bemühen, um zu belegen, wie furchtbar falsch wir handeln, dann empfehle ich Ihnen mal einen Blick über Thüringen hinaus. Sachsen hat im April 2020 6 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen und damit ein Sondervermögen – das nennt sich „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“ – mit einer Laufzeit bis 2022 errichtet. Allein die Haushaltsausgleichsrücklage betrug zum 31. Dezember rund 2 Milliarden Euro. Es gab eine Rücklagenentnahme im Nachtragshaushalt über rund 929 Millionen Euro. Und damit verfügt Sachsen – wenn Sie jetzt mitgerechnet haben – immer noch über eine Rücklage von 1,1 Milliarden Euro. Wer ist Finanzminister in Sachsen? Hartmut Vorjohann von der CDU. In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Nachtragshaushalt, der hat im März Kreditaufnahmeermächtigungen über 25 Milliarden Euro ausgebracht, mit dem wird das Sondervermögen zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise befüllt. So heißt das dort. Das Vermögen gilt über das Jahr 2020 hinaus. Zum 31.12. verfügte Nordrhein-Westfalen über eine allgemeine Rücklage von 582 Millionen Euro sowie einen Vermögensbestand im Sondervermögen und Rücklagen insgesamt von rund 11,9 Milliarden Euro. Wer ist dort Finanzminister? Lutz Lienenkämper, CDU. Ich könnte noch andere Bundesländer aufführen, aber gucken wir einfachheitshalber lieber mal nach Berlin. Die Schulden des Bundes belaufen sich zum 31. Dezember rechnerisch auf ein negatives Vermögens- oder Schuldensaldo in Höhe von 1,732 Billionen Euro. Zuzüglich der mit den Nachtragshaushalten beschlossenen Kreditermächtigungen würde – sollten die Ermächtigungen vollständig ausgeschöpft werden – die Verschuldung auf 1,95 Billionen Euro steigen. Das in der Vermögensrechnung zum 31. Dezember ausgewiesene Vermögen des Bundes einschließlich der Sonder- und Treuhandvermögen betrug 298,5 Milliarden Euro, mehr als eine Viertelbillion. Und diese wurden nicht gänzlich für den Haushaltsausgleich herangezogen. Das heißt, alle maßgeblich verantwortlichen Akteure handeln ähnlich. Und wenn ich mich nicht täusche, regiert auch im Bund die CDU mit. Das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn ich Ihre Presseveröffentlichungen so deute, dann bedeutet das eigentlich nur eines: Wenn die CDU mitregiert und das Verfahren überall außerhalb Thüringens so anwendet wie wir, dann handelt sie verantwortungsvoll, wenn sie aber in Thüringen in der Opposition sitzt, ruft sie bei dem gleichen Verfahren: Verfassungsbruch. Das ist nicht glaubwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es liegt doch jetzt eins klar auf der Hand: Wer jetzt Kredite aufnimmt, tut das zu den Konditionen, die derzeit am Geldmarkt herrschen. Und keiner hier im Thüringer Landtag kann aber derzeit sagen, wie sich zum Beispiel die Zinspolitik in den kommenden Wochen und Monaten verändert – weder Sie noch ich. Wer aber jetzt Kredite aufnimmt zu den bekannten sehr günstigen Bedingungen – flächendeckend machen das alle Bundesländer und auch der Bund – und dabei den verbliebenen Teil der Rücklage im nächsten Haushaltsjahr noch zur Verfügung hat, um wiederum weitere Investitionen zu ermöglichen, der handelt nicht wie ein Scharlatan und gar nicht wie ein Verfassungsbrecher, sondern clever und vorausschauend. Man kann natürlich trotz dieser extrem schwierigen Zeit und mitten in dieser Pandemie mit Verfassungsbedenken argumentieren, aber – Entschuldigung – da muss man sich auch eines sagen lassen: Es geht nicht immer nur in erster Linie um Staatsrecht, sondern es geht jetzt darum, dieses Land gut durch die Krise zu führen. Und dieses Land gut durch die Krise zu bringen, ist, so ganz nebenbei bemerkt, auch ein verfassungsgerechter Auftrag dieser Regierung,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) vor allem aber auch dieses Parlaments. Und den Leuten im Land draußen – auch das sage ich deutlich – hilft es jetzt wenig, wenn juristische Debatten geführt werden. Damit komme ich zu dem, was weiterhin in der Kritik steht, nämlich ein Investitionspaket von 300 Millionen Euro, die nach Beschluss der Landesregierung in die Schlüsselbereiche dieser Gesellschaft gelenkt werden sollen. Das sind die Bereiche Wirtschaft, Klimaschutz, soziale Stabilität, Gesundheitsvorsorge und öffentliche Sicherheit. Ich habe den Vorwurf auch gehört, das sei ja nur Geld, um den Koalitionsfrieden zu sichern. Ich sage Ihnen, warum die Landesregierung diesen Schritt gegangen ist. Die deutsche Wirtschaft, also die größte Volkswirtschaft Europas, ist im II. Quartal um rund 10 Prozent eingebrochen. Einen solch rasanten Absturz in so kurzer Zeit hat es in dieser Art noch nie gegeben. Die Kurzarbeiterquote steigt sprunghaft an. Die Arbeitslosigkeit wächst. Die Insolvenzen häufen sich landauf, landab. Keine Ölkrise, kein Börsencrash hat das je in diesem Ausmaß geschafft. Da stellt sich doch jetzt die Frage: Wie reagiert man da? Da gibt es die Variante eins: Das lässt man einfach mal so vor sich hintrullern, so im Prinzip Hoffnung, das wird schon alles nicht so schlimm werden. Die zweite Variante wäre: Man spart gegen diese Krise an. Man könnte ja sagen, es ist noch kein Ende in Sicht, kein Licht am Ende des Tunnels. Oder die dritte Variante und die von uns bevorzugte: Man stemmt sich mit Macht gegen die Krise. Die Antwort haben nahezu alle Regierungen dazu hier in der Republik genauso wie in Europa längst gefunden. Es gibt keine zwei Begriffe, die so oft in einem Atemzug genannt werden wie Corona und Konjunkturprogramm. Merken Sie was? Man ist sich flächendeckend hierzulande und sogar auf dem Kontinent einig: Wenn die Auswirkung der Pandemie nicht zu dauerhaften Schäden führen soll, wenn die Gesellschaft nicht dauerhaft in bestimmten Segmenten lahmgelegt werden soll, dann müssen Maßnahmen getroffen und eben auch Geld in die Hand genommen werden, um die Konjunktur am Laufen zu halten. Man kann freilich zetern und behaupten, die Koalition verramscht das Geld, das sei alles unverantwortlich. Ich sage Ihnen, das ist keine Antwort in dieser Krise. Aber Sofortmaßnahmen für Familien, Unterstützung für die Wirtschaft, Investitionen in unseren Kommunen, das ist die richtige Antwort in dieser Zeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir können es ja ganz konkret machen, wenn es um diese 300 Millionen Euro an Investitionsmitteln geht, indem wir uns diese einzelnen Maßnahmen zumindest beispielhaft mal ansehen. Zum Beispiel geht es um ein millionenschweres Programm für Corona-Investitionen in den Krankenhäusern. Es geht um Investitionen für mehr Digitalisierung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, um zusätzliche Förderung beim Breitbandausbau. Das sind im Übrigen alles Vorhaben, die Sie auch immer gefordert haben und immer noch fordern. Dann sagen Sie: Na ja, aber diese Vorhaben, die könnte das jeweilige Haus wohl auch in seinem jetzigen Haushalt darstellen, also die 300 Millionen Euro einfach mal so rausschwitzen. Und das sagen Sie in einer Zeit, wo unser Finanzrahmen kleiner geworden ist, wo die Einnahmen sinken, wo Arbeitsplätze wegbrechen, Kommunen in die Haushaltsnotlage rutschen. Mit Verlaub, das ist ziemlich absurd. Und um das klar zu sagen, meine Fraktion vertritt die felsenfeste Überzeugung, dass man in dieser Krise gegensteuern muss. Das gilt natürlich insbesondere für den Landeshaushalt 2021. Der wird von der Opposition kritisiert, er wäre zu aufgebläht, das setzt die falschen Schwerpunkte – das habe ich jetzt alles in den letzten Tagen gelesen. Ich sage Ihnen, mit diesem Landeshaushalt werden vor allen Dingen drei sehr wichtige Signale nach außen gesendet: Wir sind handlungsfähig, wir erkennen die Herausforderungen und wir sind bereit, Geld anzufassen und zu investieren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich sage Ihnen auch gern, warum das so wichtig ist: In nahezu allen Branchen gibt es massive Umsatzeinbrüche, gibt es leere Auftragsbücher. Dann muss doch zuallererst der Freistaat ein Garant dafür sein, dass diese Krise gemeistert und weiter investiert wird. Da müssen wir auch beispielsweise nach außen signalisieren, dass wichtige Projekte, die wir in den letzten Jahren vorangebracht haben, auch im sozialen Bereich – und gerade dort –, nicht eingestampft, sondern zumindest erhalten werden, wenn es zum Beispiel um die Frage des sozialen Wohnungsbaus geht, um moderne Schulen, um eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere im ländlichen Raum. Es geht um das Landesarbeitsmarktprogramm – ich habe ja eben die Entwicklung am Arbeitsmarkt in Thüringen auch noch mal deutlich skizziert. Und vor allen Dingen – und das nur mal so ganz nebenbei – muss es auch eine Sicherheit für die Menschen geben, die das ganze Steuergeld erwirtschaften, über das wir hier streiten. Diese Sicherheit, diese Kernbotschaft muss doch sein: Wir lassen euch nicht im Regen stehen und wir tragen dafür Sorge, dass zumindest die Standards im sozialen Bereich garantiert werden können, was unsere Familien mit Kindern betrifft, die Frage der Betreuung der Kinder und der Qualität dieser Betreuung oder bei der Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeitern und viele Dinge mehr. Ich bin allerdings bei einem Punkt bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wenn Sie nämlich wiederholt darauf hinweisen, dass man haushalten muss in sehr schwierigen Zeiten, weil zu hohe Kredite nicht gut sind, weder jetzt noch in Zukunft. Wer aufmerksam die Presseinfos der verschiedenen Fraktionen hier im Parlament gelesen hat, der kann leicht feststellen, dass da irgendwas vielleicht auch in der Wahrnehmung nicht so ganz stimmen kann. Ich nehme mal die zentralen Forderungen im Bereich der Bildung: Es sollen mehr Lehrer eingestellt werden, damit genug da sind. Für die, die schon da sind, sollen zum Teil höhere Gehälter gezahlt werden. Die freien Schulen brauchen mehr Geld, wir brauchen auch mehr Geld für Wirtschaft, Technologie und Entwicklung, mehr Geld für den weiteren Ausbau der Infrastruktur in den Kommunen, für den Nahverkehr usw. usf. Ich bin da durchaus selbstkritisch: Solche Forderungen gibt es auch bei mir, in meinen eigenen Reihen. Also bei wegbrechenden Einnahmen reden wir immerzu auch von mehr Geld. Ich will an dieser Stelle auch mal mahnend darauf hinweisen: Wir hatten uns ursprünglich auf die Fahnen geschrieben – also das rot-rot-grüne Bündnis –, die frühkindliche Bildung Schritt für Schritt kostenfrei zu stellen und damit die Familien zu entlasten. In Anbetracht der derzeitigen finanziellen Lage ist uns klar, dass es wohl ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr zumindest so schnell nicht geben wird. Das mag angesichts der Krise logisch und auch leicht nachvollziehbar sein. Aber wenn das so sein sollte, dann müssen wir uns ehrlich machen und die Kraft haben, auch andere sehr zentrale Projekte auf den Prüfstand zu stellen, zu hinterfragen und dann dieselbe Messlatte anlegen wie beim dritten beitragsfreien Kindergartenjahr, also auch zu hinterfragen, ob dieses jeweilige Vorhaben derzeit überhaupt zu stemmen ist. Damit komme ich auf meine Eingangsbemerkung zurück: Es geht gerade jetzt in dieser schwierigen Zeit um eine große Verantwortung, die wir in diesem Parlament tragen. Vier Fraktionen in diesem Haus haben untereinander eine Vereinbarung getroffen, trotz aller Widrigkeiten und schwierigen Mehrheitsverhältnisse einen Haushalt aufzustellen, der diesem Freistaat für das Jahr 2021 Sicherheit und Handlungsfähigkeit gibt. Wir tun weiß Gott gut daran, dabei nicht lange verfassungsrechtliche Grundsatzfragen zu debattieren oder laut darüber nachzudenken, wie eng die Zeitpläne bis Dezember sind und ob man notfalls auch eine vorläufige Haushaltsführung in Kauf nehmen könnte, sondern wir tun gut daran, in den kommenden Wochen einen Haushalt zu erarbeiten und untereinander auszuhandeln, der gleichzeitig Maß und Mitte hält und dabei die richtigen Weichen für dieses Land stellt. Wenn uns das gelingt, dann ist das ein unglaublich wichtiges Zeichen nach draußen, weil es mittlerweile so etwas wie eine zweite Pandemie gibt. Das sind nämlich die Zweifel an dem, was in demokratischen Parlamenten geschieht und entschieden wird, Zweifel, die auch Sie wieder gesät haben, Herr Höcke. Und diese Zweifel fressen sich derzeit gerade auch wie ein Virus mit rasendem Tempo in unsere Gesellschaft hinein. Daran werden wir uns in unserer Verantwortung messen müssen und der werden wir auch gerecht werden müssen, denn das beste Gegenmittel gegen dieses Virus ist, gemeinsam etwas auf den Weg zu bringen, was dieses Land gut durch diese Zeiten bringt, und dazu die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Wir treten jetzt in die Lüftungspause ein. Ich möchte noch eine Information geben: Mit Beendigung der Plenarsitzung wird sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zehn Minuten danach im Raum 125 treffen. Und bitte gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Ich kündige an, dass wir beim nächsten Mal, wenn ich sehe, dass Abgeordnete oder Gäste den Saal ohne Maske betreten, Konsequenzen ziehen werde. Ich bedanke mich und wir treten jetzt in eine zehnminütige Pause ein.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir setzen fort mit der Beratung. Es hat dann für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Prof. Voigt das Wort. Bitte schön.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, auch von dieser Stelle beste Genesungswünsche an Frau Taubert; ich habe sie ihr persönlich schon übermittelt, wir haben auch telefoniert. Und ich kann sagen, sie ist in Ostthüringen in exzellenten Händen, aber wir wünschen trotzdem, dass sie im Laufe der Haushaltsberatungen wieder zügig zu uns stößt. Aber von dieser Seite hier alles Gute, gute Genesung und Besserung!
(Beifall CDU, SPD)
Meine Damen und Herren, Mut – Mut ist ein Bestandteil von Politik, der Handeln erst möglich macht, der jeden Tag uns vor Entscheidungen stellt, die wir auch gemeinschaftlich treffen müssen. Mut bedeutet, die Summe der Anliegen und die Wünsche der Bürger immer neu festzustellen. Es geht darum abzuwägen: Was ist wichtig? Es geht darum: Was kann noch warten? Es geht darum: Was ist notwendig und was ist gut für das Land? Gerade in der Zeit einer existenziellen Krise unserer Volkswirtschaft muss es darum gehen, genau diesen Mut zu zeigen, zu priorisieren, zu überlegen aus Verantwortung für das Land, was ist wichtig. Und wir als CDU-Fraktion, wir haben gewartet auf diesen Haushalt. Wir haben uns bewusst dazu entschieden zu sagen: Wir sind Opposition. Es bleibt weiterhin ein Haushalt einer Minderheitsregierung. Diesen Haushalt vorzulegen, ist auch der Lackmustest dafür, ob diese Minderheitsregierung die Kraft hat, dieses Land gut durch die Krise zu führen. Und was haben wir gesehen über den Sommer hinweg? Wir haben Verzögerung gesehen, wir haben Streit gesehen. Aber wir haben vor allen Dingen eines gesehen: Das ist kein Haushalt des Mutes, das ist ein Haushalt der Mutlosigkeit, der Kraftlosigkeit und er setzt nicht die richtigen Schwerpunkte für unser Land.
(Beifall CDU)
Ich will das hier noch mal sagen: Es haben sich drei Dinge fundamental geändert in diesem Haus. Das Erste ist: Die Wählerinnen und Wähler haben entschieden, dass das Dreierbündnis aus Rot-RotGrün keine alleinige Mehrheit mehr besitzt. Die politische Gestaltung dieses Landes liegt hier im Parlament. Die Union ist bereit, da mitzutun, wenn es wesentliche Entscheidungen gibt, aber es gibt keinen Wählerauftrag mehr für Sie, Sie haben die Minderheit in diesem Land.
(Beifall CDU)
Das Zweite ist: Wir haben eine heimtückische Pandemie, wir haben die größte Wirtschafts- und Gesundheitskrise, die Deutschland jemals gesehen hat und die unser gesellschaftliches Leben auch verändert. Und, Herr Höcke, Sie sollten auch Mut beweisen, das schreiben Sie auf Ihre Zeitung. Sie sollten den Mut beweisen, auch mal Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Schauen Sie sich doch mal an, was weltweit passiert! Schauen Sie sich an, wie viele Tote und Kranke existieren! Schauen Sie sich an, wenn Sie Diabetiker, Ältere in Ihrer Familie kennen, in welcher schwierigen Notlage die sich befinden, weil die nämlich eine Risikogruppe sind!
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Ich finde es ernsthafterweise infam, sich hierhinzustellen und so zu tun, als ob das einfach nur eine erweiterte Grippe ist. Ich glaube, dass es Demokraten ausmacht, dass man Entscheidungen überprüft und auch mal verändern kann. Aber in der Faktenlage muss man sich doch einig sein. Es ist eine Pandemie, die weltweit Tote und Kranke zeitigt. Sie machen sich hier zum verlängerten parlamentarischen Arm der Verschwörungstheoretiker und Reichsbürger. Das lehnen wir ab.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Wir wollen kein politisches Kapital auf dem Rücken von kranken Menschen in diesem Land machen. Der dritte Punkt, der sich nach der Frage von Mehrheiten im Land, nach der Frage der Pandemiesituation geändert hat, ist, dass Rot-Rot-Grün als Minderheitsregierung und wir uns hier im Hohen Haus in den letzten Jahren zum ersten Mal mit einer Situation auseinandersetzen müssen, wo die Steuereinnahmen eben nicht mehr wachsen, wo wir mit knapperen Mitteln auskommen müssen, wo wir uns begrenzen müssen. Übrigens etwas, was die CDU unter ihrer Regierung über Jahre tun musste, weil wir eben niedrige Steuereinnahmen hatten und versucht haben, das Land so anzulegen, dass Wirtschaft wächst, dass Steuern gezahlt werden und dass am Ende die öffentliche Hand auch investieren kann. Und jetzt sind wir in dieser Situation. In dieser Situation wird es darauf ankommen, eine Kunst zu zeitigen, mit weniger auch wieder mehr zu erreichen. Ich kann nur sagen: Das kann ich in diesem Haushalt nicht erkennen und das ist die falsche Prioritätensetzung.
(Beifall CDU)
Das ist ernsthafterweise auch etwas, was auch die letzten drei Haushalte beinhaltet hat, wenn wir uns anschauen – der Griff in die Rücklage ist ja nichts Neues –: 450 Millionen Euro in den letzten drei Jahren im Durchschnitt jedes Mal aus der Rücklage gegriffen; in den steuerstärksten Jahren, die Deutschland jemals gesehen hat, jedes Mal kein ausgleichender Haushalt, sondern immer wieder der Griff in die Rücklage. Es waren einmal 430 Millionen in 2020, in 2019 waren es 471 Millionen, in 2018 466 Millionen. Immer wieder dasselbe Prinzip: Wir hoffen mal, dass es gut geht, dass die Steuereinnahmen sprudeln, dann wird es am Ende irgendwie schon aufgehen. Dieser Lösungsvorschlag wirkt nicht mehr für 2020 und 2021. Genau aus dem Grund kann man eben nicht einfach nur die Botschaft aussenden, es bleibt alles, wie es ist, und koste es, was es wolle. Sondern jetzt muss es darum gehen, eben auch tatsächlich die Schwerpunkte zu setzen. Und wenn Sie in Ihrem Haushalt 5.000 Ausgabepositionen haben und 4.000 davon werden einfach erhöht, dann ist das ein klares Signal, dass diese Schwerpunkte nicht gesetzt wurden.
(Beifall CDU, FDP)
Wir haben – Herr Hey, Sie haben vollkommen recht – immer Kassensturz gefordert. Und nehmen Sie es mir ab, meine Großmutter konnte gut mit Geld umgehen. Ich gehe davon aus, Ihre auch, sonst könnten Sie sich nicht die Nougatstangen so regelmäßig leisten. Aber ich will Ihnen schon eines sagen: Das, was wir von den Bürgern erwarten, was vielfach in Thüringen momentan passiert, nämlich dass Menschen jeden Euro zweimal umdrehen, dass die Handwerker überlegen, was sie jetzt gerade noch an Ausgaben tätigen können, dass sich Mittelständler die Frage stellen: Wie kann ich versuchen, meine Liquidität so einzusetzen, dass ich auch gut über die Runden komme? Denselben Erwartungswert haben die Bürger eben auch an den Staat. Deswegen fordern wir einen Kassensturz, weil wir erwarten, dass auch der Staat mit Schwerpunktsetzungen, aber auch mit klugen Investitionen und auch mit Sparsamkeit vorangeht. Den Maßstab, den wir an die Bürger anlegen und diese an sich selbst, sollten wir in der Politik auch an uns anlegen.
(Beifall CDU)
Dagegen liegt ein Haushalt 2021 vor, das Preisschild kennen wir schon: 787 Millionen Euro aus der Rücklage, insgesamt 1,8 Milliarden Euro Schulden. Warum? Weil Sie mehr als fünf Jahre Ihre Transformationen teuer ausstaffiert haben: neue Aufgaben, mehr Verwaltung, mehr Bürokratie statt Verwaltungsreform. Weil Sie Geld mit vollen Händen ausgegeben haben, und das jetzt weiter tun wollen. Und weil Sie die Corona-Krise weiterhin als Vorwand verwenden, Ihren alten ideologischen Gaul zu reiten – die sozial-ökologische Transformation. Eines kann ich Ihnen zur sozial-ökologischen Transformation sagen: Wir als CDU wollen nicht die Menschen transformieren. Wir nehmen die Menschen so, wie sie sind. Deswegen wird es solche elitären Ideologieprojekte mit uns nicht geben.
(Beifall CDU)
Gleichzeitig – und das sage ich hier ganz offen – stehen wir zu unserer staatspolitischen Verantwortung. Wir haben einen Stabilitätsmechanismus vereinbart, der Thüringen stabil durch diese Krise führen soll. Deswegen sage ich Ihnen, dass nach alldem, was sich in unserem Land geändert hat, die Gesprächsgrundlage für meine Fraktion klar ist: In diesem Landtag geht, was den Bürgerinnen im Freistaat nützt. In diesem Landtag geht nicht, was unseren Vorstellungen von einer freien Bürgergesellschaft widerspricht. Das ist der Maßstab, an dem wir die Verhandlungen in den nächsten Wochen führen werden. Machen Sie sich keine Illusion, den Haushalt wird es nur geben, wenn folgende Punkte erreicht sind: wenn wir ein Land unterstützen, wo die Bürger direkte Unterstützung auch durch den Staat erfahren; wenn wir mittelständische Unternehmer endlich wieder von den bürokratischen Fesseln entlasten; wenn wir nicht zentralistisch planen, was für Familien richtig ist, sondern wenn wir versuchen, auch diesen Gestaltungswillen zu unterstützen; wenn wir Kommunen stärken, wenn wir Mittelstand stärken – all das ist der Maßstab, an den wir ranwollen – und wenn vor allen Dingen der Blick geweitet wird über die Stadtgrenzen der großen Städte auch hin in den ländlichen Raum. All das werden Maßstäbe sein, an denen wir CDU-Politik und CDU-Handschrift in den Haushaltsverhandlungen deutlich machen wollen. Das beinhaltet fünf konkrete Punkte: Es wird darum gehen, die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Förderung von Mittelstand und die Entlastung der Wirtschaft in den Mittelpunkt zu setzen. Für uns wird es darum gehen, ob der Euro so eingesetzt ist, dass er die besten Effekte für unsere mittelständische Wirtschaft hat und dass er der Gesellschaft etwas bringt. Das macht die CDU als ihren ersten Schwerpunkt fest.
(Beifall CDU)
Das Zweite wird die Stärkung von Dörfern, kleinen Städten, unserer kommunalen Familie sein. Es wird darum gehen, dass auch die kommunale Familie ordentlich ausfinanziert ist.
(Beifall CDU)
Und ich will es noch mal sagen: Dieser Haushaltsentwurf hat Rekordhöhe, aber dort, wo nichts ankommt, ist die kommunale Familie. Da sinkt sogar der Anteil und – das kann ich Ihnen sagen – das wollen wir verhindern und deswegen setzen wir uns für einen Kommunalgipfel ein.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Also
wenn Sie 2,15 Milliarden allein im Kommunalen Finanzausgleich als „nichts“ bezeichnen, Herr Voigt, ist das wirklich ein schlechter Witz!)
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es
kann Ihnen ja zu wenig sein, aber „nichts“ ist ja wohl ein Witz!) Herr Dittes, ich sprach davon, dass Sie von 5.000 Ausgabepositionen 4.000 gesteigert haben. Dann sehe ich mir an, was in Ihrem eigenen Entwurf im FAG steht, und stelle fest: minus 10 Millionen Euro für die Kommunen in den Zuweisungen.
(Zwischenruf aus der Fraktion der CDU: So
sieht es aus!) Das ist die Realität in diesem Land, Herr Dittes, das ist die Realität. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, das wird ein Schwerpunkt für die CDU sein, weil wir nämlich wollen, dass die kommunale Familie gut durch diese Krise kommt, weil die kommunalen Steuereinnahmen nämlich wegbrechen. Und ich werde gleich noch was sagen zu dieser Frage von Rücklagen, der Ministerpräsident sprach es ja an. Ein dritter Schwerpunkt für uns ist die Frage von moderner Bildungspolitik. Wir wollen nicht, dass 80 oder 87 Millionen Euro wie in den letzten beiden Jahren an Personalmitteln einfach im Bildungsministerium versauern. Wir wollen, dass die Lehrer tatsächlich im Klassenraum ankommen und nicht nur auf dem Zettel stehen; darum muss es nämlich auch gehen und das wird auch ein Teil unserer Haushaltsberatungen hier sein.
(Beifall CDU, FDP)
Es wird darum gehen, Investitionen in soziale und öffentliche Infrastruktur zu unterstützen, in die öffentliche Sicherheit; es wird darum gehen, die bestmögliche Ausnutzung der Fördermittel des Bundes und der Europäischen Union zu nutzen, und es wird auch darum gehen, verantwortungsvoll mit den mindestens 100 Millionen Euro REACT-Mittel umzugehen, die die EU noch bereithält. All das werden Fragen sein, die die CDU-Fraktion in den Haushaltsverhandlungen deutlich macht, weil wir nämlich der Überzeugung sind, dass es für uns darum gehen muss, auch Dinge zu korrigieren, die sich in den letzten Jahren angehäuft haben. Ich habe es schon betont: Für uns stehen die Kommunen im wesentlichen Mittelpunkt unserer Bemühungen. Der Ministerpräsident war beim Gemeinde- und Städtebund. Er berichtete davon, er sagte, sie hätten ihn gebeten, dass für die kommunale Familie derselbe Maßstab gelte wie für das Land, was die Rücklagen angeht. Ich will auf einen Unterschied hinweisen, Herr Ministerpräsident. Der Unterschied besteht darin, dass die kommunale Familie gezwungen wird, auf ihre Rücklagen zuzugreifen, sie aufzubrauchen. Und wenn sie aufgebraucht sind, müssen sie mit einem Haushaltssicherungskonzept dann auch sicherstellen, dass die Abfinanzierung von Schieflagen erfolgt. Sie müssen im Zweifelsfall Steuern erhöhen. Deswegen ist die kommunale Familie so darauf erpicht zu sagen: Lasst uns in dieser Krisensituation darüber noch mal nachdenken, weil sie eben die Pflicht haben, darauf zurückzugreifen. Das ist der Unterschied zum Land, das Land muss es nicht. Wir als CDU sagen, diese Form müssen wir verändern. Und wenn Sie beim Gemeinde- und Städtebund davon gesprochen haben, die Kommunen wissen die CDU an ihrer Seite, die CDU sei die Kommunalaufsicht der rot-rot-grünen Minderheitsregierung, dann kann ich Ihnen sagen: Das sind wir und so verstehen wir auch unsere Rolle.
(Beifall CDU)
Ich sprach davon, was uns an der finanzpolitischen Untersetzung dieses Haushalts stört. Herr Schubert hat das charmant vorgetragen, trocken, wie es so zu einem Haushälter gehört, aber die Frage muss man doch trotzdem stellen dürfen: Wie sollen denn die Steuerausfälle, die es in diesem Jahr gibt, finanziert werden? Wir haben den Nachtragshaushalt sehr frühzeitig gefordert, das war unsere Forderung, mit einem klaren finanzpolitischen Plan. Die Frage ist doch auch erlaubt: Wo ist die Mittelfristige Finanzplanung für die kommenden fünf Jahre? Ich weiß, dass es nicht leicht ist, aber darauf müssen wir uns doch gemeinschaftlich verabreden. Die ist nicht eingebracht. Wie sollen die Kredite eigentlich getilgt werden? Wo ist der fünfjährige Tilgungsplan für die ersten neuen Schulden seit der Finanzkrise? Die Minderheitsregierung schweigt. Wo ist der Finanzbericht, zu dessen Einbringung die Landesregierung verpflichtet ist? Er liegt nicht vor. Das sind alles Thematiken. Wenn wir über Haushalt reden, Herr Hey, dann reden wir auch richtig darüber. Sie sind ein Haushälter, wir sind es auch und genau aus diesem Grund wollen wir gemeinschaftlich daran arbeiten, weil da unser Ziel ist, Thüringen gut durch diese Krise zu führen. Jetzt sprachen Sie die Frage der Rücklagen an. Was uns stört, ist etwas ganz Simples: dass RotRot-Grün Kredite aufnehmen und die Rücklagen schonen will. Zinsen zahlen für Geld, das man im Sparstrumpf hat, das kann nicht funktionieren.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Für die Kommunen wollen Sie es doch auch!) Das macht niemand im Privaten und das würde man auch nicht im Land machen.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Man braucht doch auch im Privaten nicht komplett die Rücklagen auf, bevor man Kredit aufnimmt! Das ist doch Quark!) Wir werden – glaube ich – noch interessante Gespräche zu dieser Frage haben. Ich will nur darauf verweisen, dass der Thüringer Rechnungshof und dass auch der Bund der Steuerzahler das sehr intensiv geprüft haben. Das ist eine Rechtsgrundlage, mit der man sich auseinandersetzen muss. Und ich will nur eines sagen und das ist unser Grundverständnis: Die Rücklagen sind Steuergeld. Das hat der Staat dadurch gewonnen, dass Bürger ihre Steuern abgegeben haben. Deswegen ist es unerklärlich, wenn man sich nicht zuerst darüber Gedanken macht, diese Rücklage aufzubrauchen, um dieses Geld dann eben auch zu nutzen, sondern erweitert Schulden aufnimmt und damit zukünftige Generationen belastet. Ich kann Ihnen auch eines sagen: Was nicht funktionieren wird für die CDU, ist, dass wir mit einer Wahlkampfrücklage für 2021 die Rücklage befüllen, damit dann 2021 ein ausgeglichener Haushalt besteht und Rot-Rot-Grün rumlaufen und sagen kann: Ja, wir haben ja die Schulden mit der CDU aufgenommen. Nein, so wird es nicht funktionieren. Wir haben Verantwortung für dieses Land, aber die Verantwortung tragen beide Seiten, nicht nur eine.
(Beifall CDU)
Weil das Manöver am Ende auf eine Umgehung der Schuldenbremse hinausläuft, setzen wir uns dafür ein, das so zu machen, wie Heike Taubert im Juni dieses Jahres vorgeschlagen hat, nämlich zuerst auf die Rücklage zurückzugreifen, dann zu überlegen, wie viel müssen wir ausgleichen, weil durch gegebenenfalls Minderausgaben und durch vielleicht geringere Steuereinnahmen wir eine genauere Peilung davon haben. Das ist exakt der Plan gewesen, den Heike Taubert vorgeschlagen hat, und ein Plan, den wir unterstützen. Und dahinter stellen wir uns.
(Beifall CDU)
Die größte Freude erlebt man ja, wenn man auf Ihr sogenanntes Investitionspaket im Sondervermögen schaut. Herr Hey hat das versucht auszuführen. Also für mich ist dieses Paket keine Logik, die sich an dem Interesse des Landes orientiert, sondern wenn wir als Fraktion darauf schauen, dann verhält sich das ein bisschen so wie bei einem Kindergeburtstag meines Sohnes: Der Kuchen wird so aufgeteilt, dass alle gleichmäßig große Stücken bekommen, damit sich alle glücklich fühlen. Das ist im Prinzip keine kohärente Politik für Thüringen, sondern das ist einfach nur noch innerkoalitionärer Proporz – jeder bekommt neunmal 30 Millionen Euro und darf in seinem Bereich kaufen, was er möchte. Sie haben versucht, das als Investitionsprogramm festzuhalten. Also ich kann Ihnen nur eines sagen: Wenn im Justizministerium der Fahrradkeller saniert wird oder wenn die Innenrollos angebracht werden, dann hat das nichts mit dem Investitionsprogramm für Thüringen zu tun, sondern dann ist das ein Verschiebebahnhof für Dinge, die nicht im regulären Haushalt gelandet sind. Das ist nicht das Investitionspaket, was Thüringen braucht, und darüber gilt es zu sprechen,
(Beifall CDU)
weil ich in der Tat auch wie Sie, Herr Hey, erwarte, dass ein Investitionsprogramm tatsächlich etwas im Blick hat, was uns alle beschäftigen sollte. Jedes dritte Thüringer Unternehmen hat Kurzarbeit angemeldet. Ich war erst kürzlich in einem Stahlwerk, wo mir ein Stahlwerker, ein Gießer erzählt hat, er arbeite in dem Unternehmen seit 25 Jahren, schon sein Vater hat dort gearbeitet, er weiß aber nicht hundertprozentig, wie die wirtschaftliche Lage weitergeht, und deswegen ist er in Sorge. Diese Sorgen der Leute müssen wir doch ernst nehmen. Es muss uns doch darum gehen, diese Schwerpunkte zu setzen und zu sagen, ja, wir wollen Arbeitsplätze sichern. Es geht darum, Zukunftsfähigkeit herzustellen, aber trotzdem in die Wirtschaft zu investieren. Was mich stört, ist, dass der Zwist unter Ihnen, der im Sommer offensichtlich geworden ist, dazu geführt hat, dass Sie nicht in der Lage waren, diese Schwerpunkte zu setzen. Das Geld hätte doch eigentlich in wichtige Ressorts gehört wie das Wirtschaftsministerium, dass man sagt: Jawohl, wir wollen in Wirtschaft investieren, wir wollen Arbeitsplätze im Freistaat sichern. Darum hätte es gehen müssen. Aber was ist passiert? Man hat das Ressort im Regen stehen lassen, hat die auch mit 30 Millionen Euro abgespeist. Es bleibt dabei: Das ist nicht die Schwerpunktsetzung, die wir uns als CDU wünschen!
(Beifall CDU)
Und was passiert jetzt? Jetzt gibt es eine Diskussion über die Zeitleiste, statt über Inhalte zu diskutieren. Da wird einer CDU vorgeworfen, das klänge nach Arbeitsverweigerung – Frau Hennig-Wellsow gestern in einer Pressemitteilung. Ich kann respektieren, Sie wollen für den Bundesvorsitz Ihrer Partei kandidieren, da ist es nicht charmant, mit der CDU irgendwie über Inhalte zu reden.
(Beifall CDU)
Wissen Sie, Frau Hennig-Wellsow, der Punkt ist ein ganz simpler: Uns geht es nicht darum, Bundesvorsitzender der Linken zu werden. Uns geht es darum, für das Land das Beste herauszuholen. Das ist der Entscheidungsmaßstab, der auch Sie antreiben sollte. Genau aus dem Grund lassen wir uns so etwas hier in diesem Hause nicht vorwerfen – innerhalb und außerhalb nicht.
(Beifall CDU)
Ich glaube, die CDU hat in den letzten Monaten bewiesen, dass sie ein verlässlicher Partner ist, wenn es um die richtigen und wichtigen Entscheidungen für dieses Land geht – Mantelgesetz, die Entscheidung. Sie haben gestern die Rahmenvereinbarung der Hochschulen verkauft. Das ist eine Entscheidung gewesen, die wir mitgetragen haben, weil wir gesagt haben, wir wollen diese Investition in Innovation und in Forschung. Das sind alles Dinge, die wir in den letzten Monaten gemeinschaftlich mit auf den Weg gebracht haben – übrigens in Hochgeschwindigkeit, manchmal an der Grenze aller Fristläufe. Da finde ich es ernsthafterweise infam, dass Sie uns unterstellen, wir würden hier nicht mitziehen. Ich kann eines von diesem Pult aus sagen: Wir werden mitziehen, wir werden uns an unsere Verabredung halten. Aber was nicht passieren wird, ist, dass wir uns durch irgendwelches Unterdrucksetzen, durch Erpressungsversuche zu einem Punkt führen lassen, wo wir nicht hundertprozentig überzeugt sind, dass das, wozu wir zuzustimmen haben, auch tatsächlich in Ordnung ist. Das ist unser Bewertungsmaßstab, daran lassen wir uns messen.
(Beifall CDU)
Herr Ministerpräsident, ich will gestehen, dass es mich persönlich enttäuscht hat, dass Sie die CDU aufgefordert haben: „Die CDU müsse ...!“. Jetzt haben Sie sich heute hierhingestellt und haben das für sich eingeordnet. Das respektiere ich. Aber ich finde, die demokratischen Parteien in diesem Landtag sollten lernen, miteinander im guten Gespräch Lösungen für dieses Land zu produzieren. Wir sollten nicht eine Kultur des Misstrauens, die vielleicht bei dem einen oder anderen in Ihrer Koalition existiert, auf dieses Hohe Haus übertragen. Mein Anspruch ist, dass wir gemeinschaftlich miteinander darüber reden, was wichtig für dieses Land ist. Das treibt unsere Fraktion an. Ich bleibe dabei, das sind 21 direkt gewählte Abgeordnete. Die haben vor Ort, vor ihren Wählern geradezustehen. Das sind Leute, die haben die Mehrheit in ihrer Region gewonnen. Sie können sich sicher vorstellen, dass die Abgeordneten in meiner Fraktion vor Ort genau wissen, was die Erwartung von kleinen Vereinen, von Kommunen, von freiwilligen Feuerwehren ist. Aus dem Grund lassen wir uns so etwas nicht unterstellen. Das passt nicht. Wenn das die Kultur sein soll, in der wir den Haushalt beraten, dann kann ich nur sagen, dann werden es erst recht harte Verhandlungen.
(Beifall CDU)
Für uns als CDU geht es um solide, nachhaltige Finanzpolitik. Für uns ist klar, dass die Corona-Krise die Schuldenbremse nicht außer Kraft setzt. Es ist im Grundgesetz und in der Thüringer LHO geregelt, dass sie in absoluten Ausnahme- und Notsituationen Kredite ermöglicht, aber auf der anderen Seite darauf hinweist, dass es nicht um das Bunkern einer Rücklage geht, sondern um den Nachweis und auch die Verpflichtung, Kredite in einer überschaubaren Zeit zurückzuzahlen. Deswegen setzen wir uns dafür ein, das finanzpolitisch ordentlich aufzusetzen. Ich glaube, uns kann das gelingen. Das ist der Anspruch meiner Fraktion. Diesen Anspruch wollen wir gemeinschaftlich in diesem Hohen Haus in einer demokratischen Kultur und in vernünftigen Zeitläufen erreichen. Unser Ziel ist auch, das bis Ende des Jahres hinzubekommen. Aber ich sage auch eines klar: Wir werden deswegen nicht die Anhörungsfristen für die kommunale Familie oder andere, die anzuhören sind, mutwillig verkürzen. Das wird nicht stattfinden, weil wir wollen, dass in so einer schwierigen Krisensituation alle Blicke des Landes auch ordentlich miteinander abgewogen sind, und dazu zählt eben auch die kommunale Familie.
(Beifall CDU)
Die Haushaltsverhandlungen werden für die rot-rotgrüne Minderheitskoalition eine Stunde des Abschieds und des Ankommens zugleich sein. Es ist der Abschied von der Illusion, dass es einfach so weitergehen kann, weil es in diesem Haus keine Mehrheitsfähigkeit gibt. Es ist aber auch eine Stunde des Ankommens in der Realität, dass hart gerungen werden muss. Wir sind für dieses harte Ringen bereit, wir wollen im Sinne des Interesses des Landes mit Schwerpunktsetzung und mit klaren Gesprächen – angefangen vom Kommunalgipfel über andere Dinge, die wir vorgeschlagen haben – genau das Resultat erreichen, was uns alle anspornen sollte, nämlich Thüringen gut durch diese Krise hindurchzuführen und Thüringer Arbeitsplätze zu sichern. Dieser letzte Punkt, das Interesse des Landes im Blick zu haben, ich glaube, der verbindet uns. Aus dem Grund haben wir den Stabilitätsmechanismus ersonnen, deswegen sind wir eine konstruktive Opposition, weil wir an diese staatspolitische Verantwortung glauben. Wir glauben an eine Kultur des Miteinanders, in der wir für den Freistaat das Beste herausholen wollen, indem wir Thüringen gut durch diese Krise führen. Wir werden viel Arbeit haben und wir werden hart ringen, aber ich möchte es in einer Kultur machen, wo uns die Bürger am Ende eines entgegenrufen: Ihr habt das Beste für das Land herausgeholt. Das sollte uns anspornen. Schönen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahrscheinlich geht es einigen so: Auch ich werde meine Rede anders beginnen, als ich das ursprünglich geplant hatte. Wenn Herr Prof. Voigt der Meinung ist, uns noch mal darstellen zu müssen, dass Rot-Rot-Grün keine Mehrheit mehr hat, dann muss ich fragen: Wo ist denn die Mehrheit? Es gab hier eine Mehrheit, die zu einem politischen Erdbeben in ganz Deutschland geführt hat, als nämlich – das müssen Sie sich jetzt noch mal anhören, Herr Montag – die FDP gemeinsam mit AfD und CDU Thomas Kemmerich kurzzeitig zum Ministerpräsidenten wählte.
(Beifall AfD)
Was daraus folgte, wissen wir alle, und diese Verantwortung tragen Sie von der CDU selbstverständlich auch. Ich bin sehr froh, dass wir uns zu einem Stabilitätsmechanismus zusammengefunden haben, aber ein Stabilitätsmechanismus ist eben auch nur dann stabil, wenn sich alle, die ihn unterzeichnet haben, auch daran halten, und auch das gehört, glaube ich, zur heutigen Debatte. Ich will darauf gleich noch mal genauer eingehen, auch auf die Begriffe „Verzögerung“, „Mutlosigkeit“, „Kraftlosigkeit“, die hier anfangs in den Raum gestellt wurden, um dann versöhnlich zu enden – so habe ich es jedenfalls wahrgenommen – und zu sagen: Wir müssen das mit dem Haushalt gemeinsam hinbekommen, wenn es uns tatsächlich um das Land, wenn es uns tatsächlich um die Menschen in diesem Land geht. Das will ich ja immer mal noch positiv zumindest diesen Fraktionen, die hier gesprochen haben, unterstellen, nicht aber der AfD. Ich hatte das Gefühl, dass Herr Höcke hier seine Berliner Rede gehalten hat, die er dort offenkundig nicht halten konnte, obwohl die ganze Fraktion nahezu geschlossen vertreten war, im Übrigen auch der Vizepräsident des Thüringer Landtags.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ich habe eine
offene Diskussion geführt, Frau Kollegin!) Da müssen Sie von der AfD sich mal überlegen, mit wem Sie dort marschiert sind oder wer dort mit Ihnen marschiert ist, muss man vielleicht sogar noch sehr viel genauer formulieren,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) denn Sie, Herr Höcke, haben hier nicht nur Verschwörungstheorien das Wort geredet – Herr Hey hat es sehr treffend ausgeführt. Ich glaube, es war ein Schlag ins Gesicht aller, die Verwandte, Bekannte haben, die an Corona beispielsweise erkrankt sind oder sogar Menschen verloren haben, die an Corona erkrankt sind. Sie leugnen ja nicht nur den Klimawandel usw. – das ist uns ja alles bekannt –, Sie leugnen nicht nur wesentliche Teile unserer Geschichte, sondern Sie leugnen auch Corona.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das stimmt
doch überhaupt nicht!) Dann müssen Sie es sich auch gefallen lassen, dass man das so deutlich
(Unruhe AfD)
formuliert. Was Sie da in Berlin versucht haben – und da waren Sie beteiligt, das wissen wir auch alle –, dafür sollten Sie sich schlichtweg schämen. Alle sollten wissen, wem sie da hinterherrennen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Jetzt lassen Sie mich aber noch mal auf das kommen, worüber wir hier eigentlich reden, denn ich will es nicht so handhaben wie einige, bei denen ich mich gefragt habe, was eigentlich das Thema heute ist. Es ist das Haushaltsplenum, was wir hier heute haben. Die haushaltspolitischen Weichen, die wir stellen wollen, finden sich in fünf Gesetzen wieder. Mit dem Nachtragshaushalt sollen zum einen die Einnahmeausfälle, die aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen aufgetreten sind, ausgeglichen werden. Das ist uns wichtig, das haben wir auch schon häufiger diskutiert. Gleichzeitig muss der gestiegene Ausgabenbedarf kompensiert werden. Damit sind wir bei einer Gesamtnettokreditaufnahme von 1,82 Milliarden Euro. Das basiert auf den Ausnahmen zur Schuldenbremse, wie sie in Thüringen in § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Landeshaushaltsordnung festgeschrieben sind. Ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass es viele Wünsche gerade von der CDU gab, alles Mögliche auch noch mal über die Verfassung zu regeln. Ich kann sagen, wir haben eine geltende Rechtslage. Wir haben die Landeshaushaltsordnung, auch das Grundgesetz gilt bei uns. Insofern war diese Debatte für meine Begriffe ein Stück weit ein Ablenkungsmanöver oder was auch immer. Das können wir im Verfassungsausschuss diskutieren. Aber die Grundlagen sind hier ganz klar gegeben. Thüringen reiht sich damit im Übrigen auch in die Reihe aller anderen Bundesländer in der Bundesrepublik ein, die aufgrund der Pandemie-Situation Kredite aufnehmen, um die haushaltspolitische Handlungsfähigkeit zu behalten. Nicht ein einziges Bundesland – lieber Prof. Voigt, das müssen Sie mir wirklich noch mal erklären, warum Sie da so anderer Meinung sind – braucht die Rücklagen völlig auf, bevor es Kredite aufnimmt. Ich verstehe im Übrigen auch nicht, dass Sie auf der einen Seite sagen, wir brauchen mehr Geld für die Kommunen, weil die ihre Rücklagen nicht vollständig aufbrauchen sollen, aber auf der anderen Seite verteufeln, dass das Land sagt, selbstverständlich müssen wir für andere, schlechte oder kommende Zeiten noch vorsorgen und brauchen deshalb die Rücklagen nicht ganz auf. Das widerspricht sich mindestens ein klein wenig.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Aber auch darüber können wir sicherlich noch diskutieren. Wir haben übrigens auch keine Bedenken oder Zweifel, dass diese Vorgehensweise nicht verfassungskonform sein könnte. Dass seitens der Opposition so eine Diskussion im Moment geführt wird, das nehmen wir zur Kenntnis, halten das aber zugegebenermaßen – höflich formuliert – für wenig konstruktiv. Natürlich kann die Opposition ihre Zweifel zu diesem Verfahren hegen, aber der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit – das wissen wir alle – müsste, wenn man es ernst meint, vom Verfassungsgericht geprüft werden. Weitere Gutachten helfen hier nicht weiter. Die werte ich als eine reine Verzögerungstaktik. Das ist ja auch das, was Sie von der CDU gerade der Regierung vorgeworfen haben, weil der Haushalt nicht wie angekündigt bereits im Juli vorgelegt werden konnte. Die Gründe hat Herr Schubert als Staatssekretär hier ausgeführt. Ich sage ganz offen: Wenn wir jetzt weitere Gutachten brauchen, die aber keinerlei rechtliche Substanz haben – das muss ich auch so hart sagen –, zumindest nicht so weitgehend, dass sie uns als Gesetzgeber binden, dann ist das aus meiner Sicht jedenfalls Zeitverschwendung. Aber Sie werden wissen, was Sie tun. Über die Nettokreditaufnahme hinaus wird dann noch einmal eine Entnahme aus der Rücklage mit fast 100 Millionen Euro vorgenommen und die Kredittilgung 2020 in Höhe von 65 Millionen Euro ausgesetzt. Ob diese Nettokreditaufnahme ausreichend ist, entscheidet sich aber wohl erst in der kommenden Woche mit der dann anstehenden außerordentlichen Steuerschätzung. Ich glaube, das wissen wir alle, so redlich müssen wir sein. Das macht es ein bisschen schwierig, weil wir jetzt noch nicht so ganz genaue Zahlen haben und vielleicht das eine oder andere in der Tat noch angepasst oder angeglichen werden muss. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage, um unsere politischen Schwerpunkte zur Bewältigung der momentanen Situation mit dem Haushalt 2021 und mit dem Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz auch im kommenden Jahr umsetzen zu können. Damit kommen wir zum nächsten Gesetz, nämlich dem Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz, mit dem wir bisher bereits 695 Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung gestellt haben. Und ja, das war ein Kraftakt. Nun sollen weitere 300 Millionen Euro etatisiert werden, um beispielsweise die Ziele des Thüringer Klimagesetzes zu erfüllen. Aber auch für die Modernisierung des Wirtschaftsgeschehens, unsere Gesundheitsvorsorge sollen Mittel bereitgestellt werden. Ich will als Parlamentarierin ganz offen sagen, dass auch ich mit dem gewählten Verfahren nicht ganz glücklich bin, denn wir verhandeln hier über ein Gesetz, dessen Projekte lediglich über den Wirtschaftsplan der Landesregierung eingespeist werden und auf die wir im Landtag qualitativ faktisch keinen Zugriff mehr haben. Das ist ein schwieriger Punkt. Ich will ihn hier offen benennen, weil ich glaube, dass es sich aus Sicht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier gehört, derartige Probleme anzusprechen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein weiteres Gesetz, das wir hier heute einbringen wollen, ist zum einen das Finanzausgleichsgesetz, in dem eine – ich nenne es mal so – kleine Revision vollzogen wird. Die große Revision wird ja gerade im neu eingerichteten Unterausschuss zum KFA vorbereitet und diskutiert. Da haben wir uns alle viel vorgenommen, wenn wir das ernst meinen und das auch gemeinsam auf den Weg bringen wollen. Das ist ja schließlich das Ziel des Ganzen. Mit dem Thüringer Förderfondsgesetz sollen die pandemiebedingten Mehrausgaben mit einer einmaligen Entnahme von 9,6 Millionen Euro aus dem Wohnungsbauvermögen ermöglicht werden. Auch das war eine harte Diskussion. Wir alle wissen das. Das haben wir immer wieder auch hoch und runter diskutiert. Jetzt ist diese Möglichkeit vorgesehen. Für diese Entnahme wiederum ist es aber notwendig, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die wir mit dem Gesetz, das ich eben benannte, umsetzen wollen. Schließlich soll es uns aber um die Einbringung des Landeshaushalts für das Jahr 2021 gehen. An dieser Stelle möchte auch ich es nicht versäumen, unserer Finanzministerin Heike Taubert alles nur erdenklich Gute zu wünschen für eine möglichst baldige Genesung und Gesundung und mich ganz herzlich zu bedanken, da sie in den letzten Monaten wahrscheinlich wirklich den größten Kraftakt aus ihrem Haus heraus zu leisten hatte.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das Volumen dieses Haushalts beträgt 11,386 Milliarden Euro. Eine Nettokreditaufnahme wird es nicht geben. Die Tilgung in Höhe von 66,4 Millionen Euro wird im nächsten Jahr wieder bedient. Der Haushalt selbst hat eine hohe Investitionsquote von 15,48 Prozent. Das sind 1,75 Milliarden Euro. Da die Rücklage, wie ich vorhin schon ausgeführt habe, nicht komplett geleert wird, behalten wir uns einen finanzpolitischen Spielraum für unsichere Zeiten, denn niemand weiß, wie sich die Pandemie-Situation weiterentwickelt, mal abgesehen vom Corona-Leugner rechts außen, der ja im MDR auf der Bühne, die er dort bekommen hat, die Pandemie bereits für beendet erklärt hat. Jetzt will ich aber doch noch auf einige Einzelpläne eingehen und auch einige Punkte benennen, die uns ganz besonders wichtig sind. Ich beginne – das wird Sie nicht verwundern – mit dem Haushalt, der mir vermutlich mit am Nächsten liegt, nämlich dem Bildungshaushalt. Ich sage hier ganz offen, dass ich mit dem vorgelegten Etat nicht glücklich bin. Ich will auch begründen, warum, wieso, weshalb es da aus meiner Sicht, aus unserer Sicht noch einiges zu ändern gilt. Ich bin ganz offen und beginne mit den freien Schulen, weil es ein Thema ist, was auch in der öffentlichen Diskussion landauf, landab eine Rolle gespielt hat. Ich will sagen, ich war froh und bin froh, dass mit dem Auftrag an das Bildungsministerium, mit der LAG Freie Schulen einen Betrag auszuhandeln, der die tatsächlichen Bedarfe der Schulen wiedergibt und eine gute Bildung an diesen Schulen auch ermöglicht, weil ja schließlich bekanntermaßen die freien Schulen den öffentlichen Bildungsauftrag ganz genauso erfüllen wie die staatlichen Schulen, dieser dann auch bindende Wirkung haben sollte. Vereinbart wurde eine Summe von 217 Millionen Euro, die sich – wie auch wir zur Kenntnis nehmen mussten – im Haushalt so nicht wiederfindet. Ich glaube, wir stehen alle im Wort, diese Summe tatsächlich im Haushalt auch einzustellen. Das ist keine grüne Spielerei, sondern das ist etwas – das will ich ganz deutlich sagen –, was wir den freien Schulen, und zwar nahezu alle, zugesagt haben. Daran sollten wir uns selbstverständlich auch halten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will auch sagen – und ich habe Mario Voigt sehr genau zugehört, er hat ja einen Schwerpunkt auf Wirtschaft, auf Kommunen etc. gelegt –, unser grüner Schwerpunkt, und das haben wir in der CoronaPandemie auch immer wieder gesagt, liegt auch ganz klar auf Kindern und Familie. Das ist ein ganz zentraler Punkt im Bildungsbereich, deswegen will ich ihn hier ansprechen. Wenn wir nämlich über einen tatsächlichen Lockdown oder Ähnliches sprechen, dann haben viele die Wirtschaft im Blick, die immer wieder sagt, das können wir uns eigentlich nicht leisten. Ich sage/wir sagen als Grüne ganz deutlich: Einen neuerlichen Lockdown von Schule und Kindergärten können und dürfen wir uns nicht leisten, weil das Bildungsungerechtigkeit auf Jahrzehnte hin produziert, wo wir uns jetzt schon Gedanken machen müssen, wie wir dieser begegnen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist für uns kein Thema, was man mal eben beiseiteschieben kann, sondern das muss untersetzt werden. Und wenn wir auf der einen Seite über einen Lehrerinnenmangel klagen, wenn wir auf der einen Seite darüber klagen, dass die guten Absolventinnen und Absolventen alle in die anderen Bundesländer gehen, dann müssen wir auch folgerichtig dafür sorgen, dass wir genügend Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen haben, und das eben mal nicht nur befristet – sonst sind die nämlich weg, wenn die anderen Bundesländer sie dauerhaft binden –, sondern dauerhaft. Deswegen bin ich an dieser Stelle auch bei Minister Holter, der in einer Protokollerklärung sehr deutlich gemacht hat, dass wir 900 zusätzliche Lehrerinnen- und Lehrerstellen brauchen. Ich möchte aber gern darüber diskutieren, wo wir sie ganz konkret brauchen. Da komme ich auf einen Aspekt, der hier noch keine Rolle gespielt hat und der vielleicht auch nicht so groß beachtet wird, aber aus meiner Sicht ganz zentral ist. Wenn wir wissen, dass 18 Prozent der Kinder, die eigentlich Anspruch auf Sprachförderung auch in Thüringen haben, in den letzten Monaten null Sprachförderung erhalten haben, dann wissen wir, dass etwas falsch läuft. Die Sprache ist der Schlüssel. Deswegen braucht es beispielsweise – davon sind wir überzeugt – mindestens 50 Lehrerinnen für Deutsch als Zweitsprache mehr, um tatsächlich den Kindern die notwendige Förderung zu gewähren und sie auch teilhaben zu lassen. Ohne Sprache können sie nicht folgen – das wissen wir alle –, können sie nicht teilhaben. Das ist ein ganz zentraler Punkt und da haben wir eine ganz klare Adressierung. Ich sage auch, wenn wir über die Grundschullehrerinnen reden: Wir standen hier alle vor dem Thüringer Landtag, als die Demonstration der GEW und der Grundschullehrerinnen stattgefunden hat. Alle haben versichert, dass wir natürlich die Angleichung auch für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer wollen, und dann müssen wir uns – glaube ich – tatsächlich im Haushaltsverfahren auch dazu verständigen, ob wir uns das leisten wollen, ich sage „leisten müssen“. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, alle Lehrerinnen auch entsprechend vernünftig zu finanzieren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und da will ich auch kurz noch die Horterzieherinnen benennen. Wir haben das Thema immer wieder diskutiert. Ich bin ja dankbar, dass wir schon bei 80 Prozent sind, die sie arbeiten können, dürfen, sollen. Aus unserer Sicht wäre 100 Prozent die richtige Zahl für alle, die dies möchten, und insofern werden wir auch darüber sprechen müssen. Es gibt also tatsächlich in diesem Bereich vieles zu tun. Ich will über Bildung für nachhaltige Entwicklung und solche kleineren Felder jetzt gar nicht ausführlich sprechen, aber auch die spielen eine ganz zentrale Rolle, wenn es darum geht, sich eben nicht nur sozusagen als Mensch im kleinen eigenen Kosmos zu verstehen, sondern die Welt im Ganzen zu begreifen und zu sehen, dass auch Thüringen weiter ist und sehr viel weiter denken muss. Und das gehört dazu, das ist Teil unseres Bildungsplans und das gilt es auch zu untersetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will sagen, wenn wir durch die Einzelpläne schauen, müssen wir auch feststellen, dass es eben Aufwüchse in vielen Bereichen gibt. Die Grundlage war der Haushalt dieses Jahres. Das ist auch gut und richtig so, weil wir die Projekte, die wir angefangen haben, auch fortführen wollen. Ich gebe zu, dass ich erschrocken bin, dass Prof. Voigt von der sozialökologischen Transformation als „Ideologieprojekt“ spricht. Das sollten Sie vielleicht noch mal überlegen, ob das so die richtige Wortwahl ist, weil ich glaube, die sozialökologische Transformation ist etwas, was tatsächlich nottut, was wir brauchen und wofür wir jedenfalls streiten wollen. Das ist gesellschaftlich mittlerweile anerkannt. Wir sollten nicht den Rechten auf den Leim gehen – das sage ich so hart – und solche Begrifflichkeiten für notwendige Änderungen nutzen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Einzelplan 02 – auf den will ich auch kurz eingehen – finden wir besonders wichtig, die Soziokultur zu stärken und eben auch beispielsweise über eine Fachstelle für koloniales Erbe zu sprechen. Wir denken hier an eine Kooperation der FriedrichSchiller-Universität und der Stiftung Schloss Friedenstein. Auch das ist ein Punkt, der uns wichtig ist.
(Beifall SPD)
Es finden sich viele Punkte im Einzelplan 02 wieder. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass nun auch ein eigener Antisemitismusbeauftragter vorgesehen ist. Das finden wir richtig, das will ich ganz deutlich sagen. Aber wir werden darüber diskutieren müssen, selbstverständlich, wo es auch noch Änderungen oder Verbesserungen braucht.
(Beifall DIE LINKE)
Ich will sagen, dass wir auch zur Kenntnis genommen haben, dass die Mittel für die europäische Zusammenarbeit und Integration mit Mittel- und Osteuropa leider ein Stück weit gekürzt wurden. Wir möchten gern, dass wir da tatsächlich auch beim Haushalt 2020 bleiben. Auch das gilt es zu diskutieren. Keine Sorge, ich werde nicht jeden Einzelplan jetzt schon im Einzelnen und detailgetreu referieren. Wir wissen aber alle, dass der Einzelplan 03 ganz besonders viele „Baustellen“ im wahrsten Sinne des Wortes birgt und dass wir die fünf neuen Stellen, die für den Verfassungsschutz vorgesehen sind, eher kritisch sehen. Das wird Sie jetzt nicht wirklich verwundern. Wir wissen, dass wir mehr Polizistinnen und Polizisten brauchen, aber vielleicht nicht unbedingt mehr Stellen im Ministerium – das will ich auch ganz deutlich sagen –, wir brauchen sie auf der Straße, wir brauchen sie als Ansprechpartnerinnen, als Ansprechpartner für die Menschen. Und natürlich hilft es uns auch nichts, wenn wir nur die Stellen schaffen, sondern wir müssen gerade in dem Bereich auch ausbilden, denn ohne die Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten sind sie dann schließlich auch nicht da. Da gibt es auch noch jede Menge Diskussionsbedarf. Im Einzelplan 05 – auf den ich auch kurz eingehen möchte – will ich positiv hervorheben, dass die Ehrenamtskoordinierung, alle, die vor Ort auch Verantwortung übernehmen, endlich feste Stellen bekommen. Das ist – glaube ich – ein ganz wichtiges Signal auch an die Kommunen, an diejenigen, die vor Ort beispielsweise Geflüchteten helfen und bei deren Integration helfen. Das Landesprogramm Dolmetschen – um das uns übrigens fast alle anderen Bundesländer beneiden – soll fortgeführt werden. Das ist ein ganz wichtiges, ein ganz zentrales Projekt, weil tatsächlich jeder Verein, jede Kommune darauf zurückgreifen kann, wenn er sich dafür anmeldet. Das hat unheimlich viele Hürden im wahrsten Sinne des Wortes abgebaut. Wir wissen alle, dass wir hier immer wieder das Thema hatten, dass die Dolmetscherinnen fehlen. Und ich glaube, da kann sich Thüringen tatsächlich mal als Vorreiterin präsentieren. Wir sind auch froh, dass die Mittel für die Maßnahmen und Projekte zur Integrationsförderung weiterhin im Haushalt stehen. Ich will auch darauf verweisen, dass jetzt auch dem gefolgt wurde, was das Integrationskonzept des Landes vorsieht, nämlich dass sich die Mittel nicht nur in einem Haus wiederfinden, sondern tatsächlich auch in den einzelnen Ressorts, weil es für uns eben eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Ich sage ganz deutlich: Die Situation gerade in der Erstaufnahme gilt es noch zu verbessern, ebenso die Beratungsstrukturen auszubauen, insbesondere die spezifische Migrationsberatung. Zum Einzelplan 07: Da sehen wir eine finanzielle Stärkung über den gesamten Einzelplan in allen Wirtschaftsbereichen, auch und gerade bei der Digitalisierung, ein ganz wichtiger Punkt, übrigens auch bei Bildung. Ich will noch mal darauf hinweisen: Schön, wenn es jetzt Geräte gibt, die Geräte allein sind es aber eben noch nicht, wir brauchen Medienkompetenzzentren, wir brauchen auch den Support, wir brauchen auch die technische Anbindung, wir brauchen aber vor allem auch das Knowhow bei den Anwenderinnen und Anwendern. Die Tourismusförderung wird betont, auch das finden wir richtig und wichtig. Der Einzelplan 07 ist ein Einzelplan, wo wir jedenfalls weniger Änderungsbedarfe sehen. Im Einzelplan 08 ist es natürlich wichtig, den öffentlichen Gesundheitsdienst im Blick zu behalten. Das war gerade jetzt auch eine besondere Herausforderung. Heike Werner wird darüber ganz viel reden können, gerade jetzt in der Pandemiezeit. Ich sage ganz deutlich: Wir wollen auch die institutionelle Förderung von Geburtshäusern noch einmal diskutieren, auch die Stärkung der hebammengeführten Praxen. Hier muss die Förderung auch endlich ankommen; das ist ein Punkt, der uns extrem wehtut, dass wir das Geld eingestellt haben, aber die Mittel, die 500.000 Euro, eben immer noch nicht bei den Geburtshäusern angekommen sind. Da stehen wir im Wort, da gilt es tatsächlich, auch endlich das Geld dorthin zu bringen, wo es ankommen soll.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Stärkung der Veterinärämter ist auch so ein Punkt, der uns ganz wichtig ist, ebenso die Finanzierung der Tierheime. Wichtig sind der Verbraucherschutz und die Zuschüsse für die Verbraucherzentralen. Wir wissen, wie viel die Verbraucherzentralen gerade auch im Zuge der Pandemie zu tun haben. Die Urlaubszeit war, glaube ich, etwas, was die Verbraucherzentralen ganz besonders beschäftigt hat, weil ja nun Reisen etc. nicht angetreten werden konnten. Die Frage der Insolvenzberatung, die Frage der Schuldnerinnen- und Schuldnerberatung, das sind alles Punkte, wo wir gesagt haben, da braucht es einen Schwerpunkt, darauf braucht es auch ein Augenmerk. Ich will noch einen Punkt ansprechen, der uns wichtig ist, auch weil er oft hinten runterfällt, wir haben hier schon häufiger darüber gesprochen: Die verfahrensunabhängige Spurensicherung muss endlich auf den Weg gebracht werden. Das haben wir in der letzten Legislatur ja sozusagen angeleiert, dafür sind die Grundlagen gelegt. Allein es hapert noch immer an der Umsetzung. Die IstanbulKonvention, das heißt der Schutz vor Gewalt, braucht Mittel zur Umsetzung, es braucht eine auskömmliche Finanzierung, Personal und Sachkosten, eine Koordinierungsstelle, auch eine Schutzwohnung für alle Geschlechter in Thüringen und – was nach wie vor fehlt – die Beratungsstelle für Prostituierte, die es immer noch nicht gibt. Das Prostitutionsschutzgesetz muss ja auch in Thüringen umgesetzt werden, wir sind das letzte Bundesland. Auch das ist etwas, was wir uns vorgenommen haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zum Einzelplan 09: Auch da gibt es ganz viel zu sagen, im Umweltbereich, unserem Kernthema. Erfreulich ist, dass die Ausgaben im Bereich Naturschutz stark steigen. Manche nennen das „Ideologieprojekt“, wir sagen: Wir sind eben grundsätzlich für Umwelt- und Naturschutz und schützen nicht nur Feldhamster, wenn es uns mal eben in den Kram passt oder wenn wir sie – ich sage es ganz hart – instrumentalisieren können, um Dinge zu verhindern oder verhindern zu wollen, die uns nicht in den Kram passen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das finde ich wirklich eine relativ unerträgliche Herangehensweise der AfD, aber das hat uns auch nicht wirklich gewundert, dass Herr Höcke genau das hier heute noch mal exerziert hat. Vor allem die Erhöhung bei Natura 2000 will ich ausdrücklich begrüßen, auch die Zuschüsse an Vereine und Verbände, die eine ganz wichtige Arbeit leisten, die Bildung für nachhaltige Entwicklung. Das gilt natürlich auch für den Bereich Energie und Klima. Und hier will ich sagen: Da braucht es noch ein griffiges Programm im Bereich WärmeInvest, um eben auch den Menschen im Bereich des Wohnens eine konkrete Hilfestellung zu geben. Es kann nicht sein, dass wir sonst hier stehen und uns ideologisch um die Ohren hauen, dass jemand der Oma die Ölheizung wegnehmen will – wir erinnern uns alle an eine Rede meines geschätzten Kollegen Hey –, das will nämlich niemand, sondern wir wollen den Menschen Unterstützung an die Hand geben, um beispielsweise gut dämmen zu können, um energieeffizient Wohnungen ausbauen zu können. Auch da gibt es noch ganz, ganz viel zu tun.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Einzelplan 10 beinhaltet auch den Forst. Wir wissen alle, der Thüringer Wald ist etwas, womit wir uns vermutlich hoffentlich fast alle identifizieren können. Dass es ihm schlecht geht, sehen wir leider landauf, landab. Die Dürre zeigt dort ganz massiv ihre Folgen. Deswegen ist es auch richtig, in den Wald und in den Schutz des Waldes und in die Aufforstung zu investieren. Positiv ist auch die Stärkung im ÖPNV, das AzubiTicket. Ich will noch mal erinnern: Wir haben uns ja vorgenommen, auch die Freiwilligen mit hineinzunehmen, das ist ein ganz entscheidender Punkt, und Ziel bleibt, die ökologischen Landwirtschaftsmittel über das GAK-Programm zu stärken. Insofern wissen wir, dass wir unheimlich viel zu tun haben. Da bin ich dann tatsächlich wieder bei Herrn Prof. Voigt: Wir haben im Moment keine Zeit für taktische Spielchen, und zwar von keiner Seite, das will ich so deutlich sagen. Es gilt, dass wir uns jetzt zusammensetzen und gemeinsam schauen, wie wir einen Haushalt auf den Weg bringen, der Thüringen zukunftsfest macht, der Thüringen natürlich durch die Corona-Pandemie bringt, aber auch durch die Klimakrise, das will ich ganz deutlich sagen. Deswegen noch eine kleine Anmerkung zum Vorhin-Lächerlich-Machen der Klimaschutzprojekte vor Ort und in der Kommune, weil Herr Höcke hinterfragt hat, ob es überhaupt Sinn macht, das auch kommunal zu denken; ich mache es am Beispiel in Erfurt: Es gibt hier den Leipziger Platz. Wenn man festgestellt hat – da gibt es eine ganz engagierte Gruppe, die sich damit befasst –, dass dort im Sommer regelmäßig bis zu 50 Grad Hitze sind, dass wir Hitze in der Stadt haben, der wir Herr werden wollen, im wahrsten Sinne des Wortes, dann zeigt das, wie wichtig eben genau Klimaschutzprojekte ganz konkret auch vor Ort sind. Das hilft im Übrigen auch unseren Kommunen, das macht unser ganzes Thüringen lebenswerter. In diesem Sinne: Lassen Sie uns als demokratische Fraktionen tatsächlich in der Sache hart, aber fair miteinander streiten, für einen Haushalt, der ganz klarmacht: Wir wollen heute schon an morgen denken, wir sind nicht verantwortungslos, im Gegenteil. Deswegen, glaube ich, haben wir eine gute Grundlage, aber auch noch ganz viel zu tun. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, von jedem Bürger und von jedem Unternehmer erwarten wir, dass er zunächst seine Rücklagen aufbraucht, bevor der Staat einspringt. Das kennen wir bei der Hartz-IV-Gesetzgebung, das kennen wir bei der umfangreichen Gestaltung der Soforthilfen, Überbrückungsgelder etc. Wenn der Staat das von jedem Bürger dieses Landes, von jedem Unternehmer fordert, dann muss er auch selbst bereit sein, sich so zu verhalten.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da sind wir aber froh, dass Sie das nicht von den Frauen verlangen!) Frau Henfling, wir können das auch gern mal unter vier Augen besprechen, bevor Sie immer dazwischenrufen. Hören Sie zu!
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Lieber nicht!)
(Zwischenrufe aus dem Hause)
Ja, mit 1,50 Meter Abstand, da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Wenn Sie zuhören würden, könnten Sie eine ganze Menge lernen. Vielleicht ist das der Satz, den Sie sich jetzt mal einprägen sollten, oder Sie hätten Ihrer Großmutter zuhören müssen: Die Kredite, die heute aufgenommen werden, zahlen am Ende nämlich die Bürger und Bürgerinnen zurück, nicht wir Parlamentarier. Und ich befürchte mal, in dem Umfang, wie wir bereit sind, hier Kreditaufnahmen in den Raum zu stellen, ist das noch nicht mal mehr diese Generation, die das zurückzahlt, auch nicht nur die nächste, sondern sogar die übernächste Generation – und dafür tragen wir hier die Verantwortung. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass das Geld so ausgegeben wird, dass unsere Enkel nicht nur Schulden von uns hinterlassen bekommen, sondern eines: einen Freistaat, der lebenswert und zukunftsfähig ist, der schlichtweg funktioniert.
(Beifall FDP)
Schule muss stattfinden, mit und ohne Corona, ob im Präsenzunterricht – zu bevorzugen – oder digital. Ich habe mit jemandem aus den Vereinigten Staaten telefoniert, die ganz anders geprägt sind von den Folgen der Pandemie. Dort hat Schule bis jetzt noch nicht wieder stattgefunden, aber eines findet statt: jeden Tag vor einem Computer digital ausgestattet mit einer Kamera ein Zoom-Meeting – wenn man das mal so sagen kann –, wo die jungen Menschen mit Wissen versorgt werden, wo auch Wissen abgefragt wird, wo Unterricht dann auf diese Art und Weise stattfindet. Auf so etwas wären wir nicht vorbereitet. Wir brauchen Lehrer, die fit sind in ihrem Stoff und im Umgang mit den digitalen Medien. Wir brauchen Lehrer, die motiviert sind – durch weniger Bürokratie und weniger Überlastung. Wir brauchen eine Polizei und eine Justiz, die in der Lage sind, den Rechtsstaat zu schützen und ihn durchzusetzen. Wir brauchen eine Verwaltung, die zeitgemäß arbeiten kann, statt durch übermäßige Bürokratie zu bremsen, eine Verwaltung, die so arbeiten kann, wie es im Jahre 2020 möglich ist, wo die Apps nicht nur in der Hosentasche oder Handtasche zu nutzen sind, sondern auch in den Büros in der Verwaltung. Letztlich brauchen wir eine Wirtschaft, die so erfolgreich ist, dass wir die zukünftigen Ausgaben dieses Landes wieder aus Steuereinnahmen finanzieren können, die wieder in der Lage ist, die Wertschöpfungskreisläufe aufzunehmen, wahrzunehmen, erfolgreich zu gestalten, damit wir davon wegkommen, durch Einmalzahlungen entgangene Einkommen auszugleichen. Stellen Sie sich die Fotografin vor, die jetzt ihr Fotostudio untervermietet hat, weil sämtliche Hochzeiten, Jugendweihen, Schuleinführungen ausgefallen sind, die jetzt einen Nebenjob wo auch immer hat, damit sie ihr Haus noch irgendwie abbezahlt bekommt. Sie konzentriert sich im Moment auf das Wesentliche, gibt nur da Geld aus, wo es sein muss, um wieder nach vorne schauen zu können und wieder auf die Beine zu kommen. Sie macht sich Gedanken, wie sie mit den Hygienekonzepten trotzdem tolle Fotos machen kann, trotzdem gute Familienbilder. Sie macht sich Gedanken, wo kann ich mit meinem Euro, welchen ich ausgebe, möglichst viel für mich tun. Auch diese Haltung erwarte ich von der Landesregierung, nicht einfach planlos Geld ausgeben, hier ein bisschen mehr, da ein paar Computer kaufen. Nein. Wofür brauchen wir das Geld wirklich? Wo kann es auch wirklich investiert werden? Wo kann es abfließen und was ist ein Luxusprojekt? Der Haushaltsvorstand, die Eltern, die gesamte Familie wird sicherlich das Notwendige investieren, um das Dach instand zu halten, um auch in moderne Technik zu investieren – aber leistet sie sich tatsächlich in dem Moment einen Wintergarten, den man auch verschieben kann? Wir brauchen Schulungen für Führungskräfte in der Verwaltung, wie man digital arbeiten kann und Prozesse digital abbildet, damit wir die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes – wir hatten es hier im Parlament schon besprochen, den Stand der Dinge – schaffen, und zwar am besten vor der vereinbarten Zeit und nicht nur, dass wir hier Geld ausgeben. Im nächsten Haushalt sind über 50 Millionen Euro für IT-Dienstleistungen geplant, aber nur 50.000 Euro – das ist ein Promille – für IT-Azubis in der gesamten Verwaltung. So begegnen wir weder dem Fachkräftemangel, noch modernisieren wir langfristig die Verwaltung. Es ist einfach nur Geldausgeben. Zum Thema „Bildung“: Seit Jahren reden wir alle von der Digitalisierung. Wir haben uns das Wort alle angeeignet, stellen aber jetzt in der Krise fest, wir hätten mehr davon gebraucht. Das Geld für die Digitalisierung der Schulen steht über den Digitalpakt zur Verfügung. Jeder investierte Euro sorgt dafür, dass in Thüringer Schulen 10 Euro für die Digitalisierung ausgegeben werden können. In Thüringen sind das bis jetzt 18 Prozent, in Sachsen zum Beispiel 90 Prozent. Wollen wir das auf uns sitzen lassen? Nordrhein-Westfalen stattet die Lehrer inzwischen mit Endgeräten aus. In Thüringen passiert nichts. Hier werden die Lehrer mit den Datenschutzproblemen auf ihren privaten Geräten, die sie dankenswerterweise nutzen, um ihrem Auftrag nachzukommen, alleingelassen, und zwar nicht durch die Mahnungen des Datenschützers, sondern durch mangelnde Aktivitäten der Landesregierung. Die Schulcloud steht zur Verfügung, aber funktioniert nicht. Das habe ich diese Woche erlebt. Am Montag – ich habe noch zwei schulpflichtige Kinder – durften die zum ersten Mal seit sechs Monaten wieder in regulärer Art die Schule besuchen. Reden wir nicht von dem Montag, der diente zur Vorbereitung – nach sechs Monaten. Sie haben sich wirklich darauf gefreut. Mit welcher Botschaft kam mein Zwölfjähriger wieder nach Hause? Die nächsten zwei Monate wird kein Deutschunterricht stattfinden, Stelle nicht besetzt, und der Mathematiklehrer wird in Elternzeit gehen – was ihm gegönnt ist. Dann droht ein weiterer Schulausfall. Was hat das mit Schulcloud zu tun? Wenn sie funktionieren würde, könnte man auf sie zurückgreifen – kann man aber nicht. Was droht? Unterrichtsausfall, nicht vermitteltes Wissen.
(Beifall FDP)
Zur Stellenbesetzung: Das haben alle meine Vorredner gesagt – 700 Stellen sind offen, 900 Stellen sind besetzt mit Menschen, die leider dauerkrank sind. Wie wir die neu besetzen wollen, ist völlig unklar. Da hilft es auch nicht, neue Stellen zu schaffen, wenn wir die heutigen nicht besetzen können. Wir ermahnen gefühlt seit Jahren: Ausschreibungspraxis falsch, Bewerbungspraxis falsch – um ein Bild zu zeichnen. Während die Anwärter hier in Thüringen noch auf die Zusage warten, hat der Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern längst seine Wohnung bezogen. Wir müssen es schaffen, Lehrerberufe auch in der frühen Phase attraktiv zu machen. Das scheint Thüringen nicht zu gelingen, trotz vollmundiger Ankündigung ist der Status quo immer noch derselbe. Wo bleibt die selbstbestimmte Schule, wo bleibt die Personalhoheit für die Schulträger? Ich kann nur auf eine andere mir bekannte Schule verweisen, wo nach langer Ankündigung die Schulleiterin – und das kann man ja errechnen, das passiert ja nicht per Zufall – in den Ruhestand gegangen ist. Dort ist im neuen Schuljahr nach dem Übergang in die Pension keine Neubesetzung erfolgt. Wir müssen Personal und Mittel dort einsetzen, wo wir neues Potenzial an Feedback und Innovation auch nutzen können. Wir müssen alle Lehrkräfte im Umgang mit den neuen digitalen Arbeitsmitteln befähigen. Sie müssen den Schülern und Schülerinnen vorgeben, wie das funktioniert. Sie müssen einen Mehrwert für Schüler und Schülerinnen bringen, sonst sind Investitionen hier fruchtlos und leider oftmals die Schüler auch geschickter – wenn nicht cleverer – im Umgang mit den neuen Medien. Kurz zu Polizeivollzug und Rechtsstaatlichkeit: Auch hier können Stellen nicht überall besetzt werden. Bei der Polizei sind nur circa 90 Prozent der Stellen besetzt, Besserung ist nicht in Aussicht, ganz im Gegenteil: Durch die Welle des Übergangs in den Altersruhestand droht das nur schlimmer zu werden. Digitale Funkstreifen – Fehlanzeige, die richtigen Wagen werden nicht bestellt. Wenn ich mich mit den Kollegen unterhalte, sind auch da wiederum andere Bundesländer ganz in der Nähe viel weiter. Nach wie vor stehen die Polizisten und schreiben in eine Kladde handschriftlich ihre Aufzeichnungen, um dann in die Dienststelle zu fahren, um es digital zu verarbeiten. Richter, Staatsanwälte: Zwei Drittel der noch Tätigen sind über 55 Jahre – keinerlei Konzepte zum heutigen Tage, wie die Stellen nachbesetzt werden können. Wir brauchen mehr Referendare, um den juristischen Nachwuchs zu befeuern. Wir haben im Wahlkampf diskutiert – passiert ist auch da nichts –, dass wir in der Verbeamtung der Referendare wieder Fortschritte erreichen wie in Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Haushalt kann man es nicht erkennen. Und, Herr Adams, Sie haben ja dann die Gelegenheit zu sagen, wie Sie die Verbeamtung der Rechtsreferendare auf den Weg bringen wollen – ein erster Schritt wäre, das auf Probe wieder zu machen.
(Beifall FDP)
Gelder bringen nichts, wenn schlecht geplant wird. Hier muss effizienter mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen werden, das haben sie verdient. Kleiner Ausblick auf die Mobilität – die Redezeit ist ja begrenzt –: Sie versprechen auf jedem Dorf eine zeitgerechte Taktung, eine Mobilität. Was passiert, Frau Siegesmund – sie ist leider nicht da –: 440.000 Euro für Lastenfahrräder. Ich bin sehr gespannt, wie wir damit dieses Problem der Mobilität auf dem Land lösen.
(Beifall FDP)
Digitalisierung – Landesrechnungshof und Digitalprojekte –: Es bleibt immer wieder spannend. Geschrieben wird immer dasselbe: erhebliche Mängel beim Management, Projekte sind regelmäßig teurer als geplant. Vorschlag von uns und vom Landesrechnungshof – auch nichts Neues, wir wiederholen es auch gern, bis es denn dann eintritt –: Es braucht klare Vorgaben an das Projekt „Controlling“. Die Landesregierung stellt einfach nur Geld ins Schaufenster, aber wie die Umsetzung erfolgen muss, bleibt vage. Ich habe es eben schon mal gesagt: für Azubis im IT-Bereich 49.000 Euro, für duale Studenten 40.000 Euro in der gesamten Landesregierung, für Weiterbildung in dem Sektor 1,1 Millionen Euro. All das sind Tropfen auf den heißen Stein, gleichzeitig 51 Millionen Euro für IT-Dienstleistungen. Das ist der falsche Ansatz, das wird die Verwaltung nicht stärker machen, das aus eigenen Dingen heraus zu lösen; die tausendfach so gute Ausstattung von IT-Dienstleistern und -beratern bringt unser Land nicht voran. Wir brauchen klare Definitionen von Projektzielen, Personalbedarfsanalysen und eine Überwachung des Budgets, wie es jeder Mittelständler machen muss, weil er nicht ohne Ende finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Hier mangelt es innerhalb der Verwaltung. Zur Wirtschaft: Ich habe eben gesagt, die Wirtschaft muss sehr schnell wieder in die Lage versetzt werden, ihre Wertschöpfung wieder aufzunehmen, dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzierung dieses Haushalts nicht auf Pump, sondern aus der eigenen Wirtschaftskraft dieses Landes herzustellen ist. Herr Tiefensee, wir haben es oft diskutiert; Schritt 1 – Soforthilfen – ging schnell und unkompliziert, da brauchen wir nicht zu fragen, die erste Geschichte ging gut aus. Aber haben Sie bei der zweiten Beantragungswelle, wo wir auf die Gelder des Bundes zurückgreifen, wirklich mit den Mittelständlern mal das Gespräch gesucht? 4.800 Euro beantragt, 100 Euro sind angekommen. Das ist kein Einzelfall, das war bei allen. Wir wissen ganz genau, dass die Überbrückungshilfen, die jetzt laufen, mit dem auch komplizierten rechnerischen Verfahren, mit dem Verfahren, das unbedingt über einen Steuerberater, Rechtsanwalt etc. zu machen, sehr kompliziert ist. Die Leute halten sich wegen Unsicherheit zurück, wollen den Monat noch abrechnen. Nur eines ist doch Fakt: Den Menschen, den Unternehmern draußen geht die Liquidität verloren. Jeden Tag haben sie Sorge um den nächsten Tag, nicht nur die Unternehmer, auch die Mitarbeiter, die Azubis. Wir wissen, Lehrstellen sind dieses Jahr in großem Maße nicht besetzt worden, weil die Unternehmer nicht das Zutrauen haben, zu sagen, ich gehe drei Jahre Verantwortung für ein neues Ausbildungsverhältnis ein. All das sind Folgen, die wir in Jahren noch spüren, weil der Lehrling, der heute nicht anfängt, in drei Jahren nicht zum Gesellen werden kann. Da müssen wir doch konkreter helfen, außer nur zu sagen, wir sprechen mit dem Bund. Ich weiß, wie kompliziert das ist. Aber hier hätten wir doch auch in dem Mantelgesetz und in den Nachtragshaushalten eigenes Thüringer Geld in die Hand nehmen können, um konkreter und schneller zu helfen. Darauf wartet der unternehmerische Mittelstand hier draußen, dass da Zeichen passieren. Wir waren auf vielen Demonstrationen, diese Woche auch wieder auf einer. Denen nutzen keine Projekte, Versicherungen zu haben, wenn eine Veranstaltung ausfällt. Sie haben die Leute gehört, die wollen morgen Veranstaltungen machen. Ich habe es da angeregt, ich rege es noch mal an: Musterkonzepte braucht der Mittelstand. Herr Ramelow hat es eben gesagt in puncto Weihnachtsmärkte, auch in puncto Karneval, aber das ist zu wenig. Wir brauchen das. An einem guten Wochenende sind 3.000 Veranstaltungen in Thüringen. In der Veranstaltungsbranche arbeiten 40.000 Menschen in Thüringen. Die brauchen eine Konzeption, die brauchen eine Perspektive. Dazu gehört auch eine kleine Kirmes, dazu gehört der DJ, der bei der Hochzeitsfeier auftritt. All die Leute brauchen eine Perspektive und nicht nur Geld, womit das ausgeglichen ist.
(Beifall FDP)
Glauben Sie mir – und das höre ich immer wieder allgemein beim Thema „Bürokratie“: Ich habe letztens mit einem sehr erfolgreichen Handwerker gesprochen, der, Gott sei Dank, noch eine tolle Auftragslage hat, aber zu wenig Personal und über eines aber meckert. Er hat zwei sehr junge Kinder. Anstatt dann samstags mit seinen Jungs mal über die Wiese zu tollen, am Bach zu stehen und rumzuspielen, sitzt er vor Bürokratie, immer noch vor Bergen von Papier und füllt sie aus. Wir müssen in die Infrastruktur dieses Landes investieren. Digitalisierung muss verbuddelt werden – ganz konkret. Ich rede da mit vielen Bauunternehmern, die sagen, das scheitert jetzt nicht unbedingt an der Landesregierung, aber es scheitert an den Genehmigungsverfahren vor Ort in den Städten. Wir müssen die Fördermittel von Bund, Land und der EU effektiv aufeinander matchen. Wir müssen sie zielgenau anwenden. Wir brauchen kein Prinzip „Gießkanne“. Investitionen müssen für die Zukunft gelten. Es reicht nicht, ein Strohfeuer zu entfachen. Die Meisterprämie wurde genannt. Sie ist immer noch nicht so finanziert, dass sie jedem Meister wirklich zugutekommt und schon gar nicht in der Höhe, die einen Ausgleich zu den universitären Möglichkeiten bringt, wo die Gebühren, einen universitären Abschluss zu erreichen, von der Gemeinschaft getragen werden. Das gilt für Handwerk und Gewerbe aber in keinem Maße. Wir haben mal gefordert – und die Forderung werden wir erneuern –, dass das 4.000 Euro betragen sollte. Zum Nachtragshaushalt: Für die Unternehmen und Bürger in diesem Lande war es ein hartes Jahr bis zum heutigen Zeitpunkt. Großeltern konnten ihre Enkel nicht sehen, Kinder konnten nicht in die Schule, Eltern haben und hatten Angst um ihre Jobs – um nur ein paar Sachen zu nennen –, wie auch viele Selbstständige bis heute nicht wissen, wie es weitergehen soll, und wir wissen um die Sorgen, die sie dort haben. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie waren am Anfang richtig, aber sie haben auch viele Defizite in diesem Land zutage gefördert wie die digitale Ausstattung von Schulen und Verwaltung. Jetzt kommen wir aber zu dem Punkt, wo wir uns den Folgen dessen stellen müssen, jetzt kommt sozusagen die Rechnung. Aber auf dieser Rechnung, die Sie uns in Form des Nachtragshaushalts präsentieren, sind einige Posten, die nichts mit der Bekämpfung der Pandemie und ihren wirtschaftlichen Folgen zu tun haben. Sie lösen auch nicht die Probleme, die während des Lockdowns ans Tageslicht gekommen sind. Nehmen wir beispielsweise 25 Millionen Euro für GreenTech, für GreenIT, die das Finanzministerium ausgeben will. Wollen wir nicht lieber Arbeitsplätze für Remote-Tätigkeiten schaffen? Sie wissen, wie lange das gedauert hat, bis man datensicher im Homeoffice auf die Systeme zugreifen konnte.
(Zwischenruf Dr. Schubert, Staatssekretär:
Wir machen beides!) Das findet sich nicht im Haushalt. Warum nicht einen Wettbewerb für Problemlöser ausloben? Im Investitionspaket finde ich allein 5,2 Millionen Euro für digitale Projekte der Staatskanzlei. Stellen Sie doch lieber Gründern diese Ideen als Geschäftsmodell für die Zukunft zur Verfügung. Das Wirtschaftsministerium hat gerade mal 3 Millionen Euro für die Gründerunterstützung bekommen, in meinen Augen viel zu wenig, denn das sind die Geschäftsmodelle der Zukunft und auch die Steuerzahler der Zukunft, die Thüringen so dringend braucht.
(Beifall FDP)
Zusammengefasst: Das Investitionspaket ist nett, umfangreich, löst aber keine Probleme. Es ist auch kein Neustart für die Thüringer Wirtschaft, für die Thüringer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es uns noch unverständlicher, dass Sie für diese sogenannten Investitionen Kredite aufnehmen wollen und die Rücklagen schonen wollen. Ich habe es eben gesagt: Erst die Rücklagen aufbrauchen, bevor man in Kredite investiert. Wir wissen bei dieser Kritik den Thüringer Rechnungshof und viele Bürger dieses Landes an unserer Seite. Aber auch in der öffentlichen Meinung wird oft hinterfragt, ob diese ungehemmte Kreditaufnahme tatsächlich nötig ist, sogar ob sie verfassungsgemäß ist. Für welchen Fall haben wir Rücklagen gebildet, wenn nicht für diesen? Eine Sache noch kurz vor Schluss zum Wunderheiler hier im Hause: Es ist beängstigend, wie Sie eine Epidemie für beendet erklären können, die weltweit leider noch grassiert und immense Auswirkungen hat. Deutschland hat das gut gestemmt, Thüringen hat das gut gestemmt. Aber erinnern Sie sich – jetzt ist er leider nicht mehr da –, fragen Sie ihn doch mal, was im März los war in Ihrer Fraktion. Vehement haben Sie für Schulschließungen plädiert, vehement haben Sie Großveranstaltungen absagen sollen. Können Sie sich an so was alles nicht mehr erinnern? Heute machen Sie sich wohlfeil mit den Menschen, die die Folgen geringschätzen wollen, die das Virus kleinreden wollen. Da fehlt mir – und nicht nur in diesem Punkt – Ihre Verantwortung, Ihre Weitsicht. Lassen Sie sich da feiern, wo Sie wollen, als Wunderheiler, uns können Sie damit nicht hinters Licht führen.
(Beifall FDP)
Bei der Mittelverwendung in diesem Haushalt wird wieder klar: Wenn die drei sich streiten, wird es teuer für den Steuerzahler. Ich hoffe, die CDU übernimmt Verantwortung, und gehe davon aus, dass es durch weitere Kompromisse nicht noch teurer wird, sondern eher überschaubarer, wenn man so will, schonender für den Steuerzahler. Prestigeobjekte scheinen wichtiger zu sein als das, was den Freistaat voranbringt. Versprechen Sie nicht der Oma auf dem Land einen Bus in jeder Stunde, wofür sie stattdessen ein Fahrrad bekommt, sondern helfen Sie den Thüringerinnen und Thüringern, helfen Sie den Schülern und Schülerinnen, helfen Sie allen, dass wir zurückkommen in das Leben, dass wir Zutrauen haben für das Leben, dass wir uns nicht mehr scheuen, zu Veranstaltungen zu gehen, dass wir uns nicht mehr scheuen zu sagen, okay, die Kinder müssen in die Schulen, sondern dass wir wieder frohen Mutes in die Zukunft schauen, frohen Mutes auf das Thüringen der nächsten Jahre. Dafür sollte der Haushalt prägend sein, nicht um den Koalitionsfrieden herzustellen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, wir hatten eben eine kleine Unterredung, dass es sehr schön ist, dass Sie meinen Namen korrekt aussprechen können, was nicht so viele hier im Haus können – also vielen Dank dafür.
(Beifall DIE LINKE)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss nach der Debatte hier feststellen, dass es mal wieder nicht egal ist, wer hier regiert. Und es ist eben nicht egal, welche Maßnahmen uns die Landesregierung vorschlägt, weil diese Debatte deutlich zeigt: Die Einzigen, die hier Verantwortung für eine soziale und solidarische Gesellschaft in Thüringen übernehmen, sind Rot-Rot-Grün und damit auch die Partei Die Linke, die Fraktion Die Linke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn ich das hier alles so höre, erinnert das so ein bisschen an Politik aus dem vergangenen Jahrhundert und auch da war es schon nicht richtig. Lieber Herr Voigt, in den steuerstärksten Jahren in Thüringen hat die Landesregierung und hat Rot-Rot-Grün 1 Milliarde Euro Schulden in Thüringen getilgt. Wir haben die Schuldenuhr umgedreht. Das bedeutet: Wir haben wesentlich mehr Schulden getilgt, als Sie das gern haben wollen, und wir haben trotzdem große Rücklagen aufgebaut. Das zeigt ja auch dieses Jahr, wie gut wir da gehaushaltet haben. Das andere: Eine Schuldenbremse in die Verfassung? Das ist so oldschool, das glaubt Ihnen überhaupt gar keiner mehr. In allen anderen Bundesländern werden Kredite aufgenommen, um tatsächlich Politik gestalten zu können und den Menschen eine Existenz zu sichern. Hier stellt sich die CDU hin und findet, am besten kürzen wir noch die Haushalte, sparen tiefer in die Krise hinein. Das ist Ihre Idee davon. Dass das Thüringen und die Menschen in Thüringen kaputtmachen würde, ist Ihnen offenbar nicht bewusst.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Fi-
nanzpolitisches Nirwana! Ihre marxistische Theorie!)
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Besser Old
School als gar keine Schule!)
(Heiterkeit CDU)
Ja, aber New School ist noch besser, Herr Emde. Insofern kann ich ernsthafterweise Ihren Politikansatz an diesem Punkt nicht verstehen und in diesem Fall auch nicht teilen.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Jetzt
sind alle munter!) Ja, das ist doch schon mal was, wenn alle munter sind. Wir haben ja berechtigt beklagt, dass Menschen in diesem Land – und das diskutieren wir mindestens seit der Corona-Krise und noch davor –, denen ein Gehalt fehlt, denen ein Auftrag fehlt, die zwei Monate keine Veranstaltungen machen können, was wir in der Corona-Krise erlebt haben, sofort am Abgrund von Armut stehen. Und das ist Realität in Thüringen. 15 Prozent der Thüringerinnen sagen, sie haben mit Corona Existenzangst bekommen. Und da kann es doch nicht das Ziel von Politik sein, Haushalte zusammenzusparen, strukturelle Hilfen zusammenzusparen, keine Kredite aufzunehmen, sondern die Leute einfach so im Regen stehen zu lassen, möglicherweise noch ihre Rechte als Arbeitnehmerinnen zu schleifen, obwohl sie das gesellschaftliche Leben aufrechterhalten haben, sondern da muss es doch darum gehen, Geld aufzunehmen, um Politik weiterzuentwickeln, um Bildung stark zu machen, um soziale Existenzsicherung zu schaffen und natürlich auch die Wirtschaft zu sichern. Deswegen verstehe ich wirklich nicht, wieso Sie sich so sehr gegen die Kreditaufnahme sperren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Vielleicht mal zur Motivation hier am Pult: Ich meine, der Landesparteitag der CDU steht ja auch bevor. Vielleicht müssen Sie sich auch mal ein bisschen profilieren als Fraktion, damit Sie auch weiterhin den Auftrag im nächsten Jahr von Ihrer Partei bekommen, hier im Landtag zu sitzen. Und wenn ich dann aber Ihre Vorschläge höre, was Sie sich für Thüringen so vorstellen! Ich sage es noch mal, was Sie genau gesagt haben: Die kommunale Familie muss ausfinanziert, der Mittelstand gestärkt werden, moderne Bildungspolitik muss passieren. Das waren die vier Punkte, die ich mir gemerkt habe. Was ist denn das? Das sind Spiegelstriche. Sie sagen nichts konkret. Ich würde mich auch gern mit Ihnen auseinandersetzen. Aber aus Spiegelstrichen macht man keine Politik und das ist etwas anderes,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) als Rot-Rot-Grün in den vergangenen Jahren gemacht hat, dass wir das, was wir als oberste Ziele unserer Politik beschrieben haben, tatsächlich auch ausgefüllt haben und auch in diesen Haushalt aufgenommen haben. Und insofern müssen Sie leider weiter mit dem Vorwurf „Arbeitsverweigerung“ leben. Offenbar hat es ja auch gezündet bei Ihnen, sonst hätten wir heute nicht noch mal darüber gesprochen, weil auch für eine konstruktive Opposition dazugehört, zu sagen, was man will, und das konkret. Haushaltspolitik ist nun mal konkret und das bedeutet: Auch die CDU muss sich befleißigen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Der
Haushalts- und Finanzausschuss tagt heute noch – ich bin mal gespannt!) Und was die Zeitleiste angeht, jetzt mal ehrlich, die ist nicht anders als andere Zeitleisten. Und das, was Sie beschreiben, was Ihre direkt Gewählten in Wahlkreisen erleben, was Politik bedeutet: Wir haben ausreichend direkt gewählte Abgeordnete auch in unserer Fraktion und auch wir sind gesellschaftlich verankert. Wir sind in Vereinen, wir sind in kommunalen Parlamenten und wir wissen, was es bedeutet, wenn Haushalte nicht pünktlich beschlossen werden und wir in eine Nothaushaltssituation kommen, wie Sie sie vorgeschlagen haben. Wir wollen das vermeiden, weil wir finden, wir haben das Vermögen dazu, vernünftig zu arbeiten – auch gern mit Ihnen und auch gern viel und nächtelang –, weil unser Auftrag ist: Wir müssen es schaffen, dass wir am 01.01.2021 einen Haushalt haben, weil es in dem Moment nicht um uns geht,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) sondern es geht um kommunale Haushalte, es geht um Jugendhilfeprojekte, es geht um alle in diesem Land, die von diesem Haushalt abhängig sind. Deswegen lade ich Sie ein, vielleicht auch von den Regierungsfraktionen zu lernen, wie man es schafft, auch solche Haushalte pünktlich abzuliefern.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Da müssen
Sie selber lachen!)
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
durften wir jetzt beim Mantelgesetz schon mal lernen!)
(Beifall CDU)
Ich bin ja gespannt, was Ihre direkt gewählten Abgeordneten in Ihren Wahlkreisen erzählen, wenn Sie jetzt in den Haushalt gehen, die Beschäftigtenrechte schleifen wollen, möglicherweise die beitragsfreien Kindergartenjahre streichen wollen, Investitionen streichen wollen, weil Sie natürlich auch noch Forderungen haben, die Sie hier untersetzen wollen. Ich bin gespannt, wie die CDU ihre Politik eines Streichhaushalts erklärt in einer Krise, in der Geld gebraucht wird, um durchzukommen.
(Beifall DIE LINKE)
Und vielleicht noch ein Wort in Richtung FDP. Eigentlich heißt es ja: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, gründe ich einen Arbeitskreis. Die Antwort der FDP auf solche Sachen, sprich FDP-isch, ist: Machen wir mal einen Wettbewerb um die beste Idee. Vielleicht wäre es ganz gut, wenn Sie als FDP-Fraktion hier ab und zu auch mal inhaltliche Vorschläge machen würden und nicht einfach nur kritisieren, sondern tatsächlich auch Ihrer demokratischen Rolle gerecht werden und uns in dieser Haushaltsberatung inhaltlich begleiten.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP)
Ja, das ist auch das Richtige.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das
geht aber schief!) Wir haben in dieser Krise gelernt, was der Markt nicht leisten kann, und Sie haben uns das auch sehr gut vorgeführt.
(Unruhe DIE LINKE, FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Nichtsdestotrotz glaube ich ja, dass wir tatsächlich eine Chance haben, gemeinsam als Rot-Rot-Grün mit der konstruktiven Opposition durchaus den Haushalt im Dezember 2020 zu beschließen, weil wir auch gezeigt haben, dass wir in den vergangenen Monaten zusammen schon Wichtiges geleistet haben. Wir haben die Ausbreitung der Pandemie bremsen können. Wir haben Krisenhilfen für die Beschäftigten, die Kommunen und die Wirtschaft in Thüringen auf den Weg gebracht. Wir haben die Gesundheitsversorgung ausgebaut und wir haben Unterstützung für Familien und Kultur auf den Weg gebracht. Die Corona-Krise ist auch für uns eine Erfahrung ohne Beispiel. Und ich finde, das haben wir in Thüringen auch gemeinsam mit der CDU-Fraktion, wenn es um das Sondervermögen/Mantelgesetz geht, durchaus ziemlich gut gemeistert. Wir haben erlebt, wie hoch der Wert bisher nicht hoch angesehener Berufe ist – Krankenschwester, Verkäuferin usw. Wir haben gesehen, welchen Stellenwert gute öffentliche Infrastruktur hat, und – da bin ich wieder bei Herrn Kemmerich – wir sind daran erinnert worden, was der Markt eben doch alles nicht kann. Und vor allem haben wir in Thüringen erlebt und ein Thüringen erlebt, in dem die übergroße Mehrheit verantwortungsbewusste Solidarität gelebt hat und noch immer lebt. Und dafür auch von uns noch mal ein herzliches Dankeschön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber, werte Abgeordnete, wir alle – außer einer Fraktion hier im Haus – wissen, dass Corona noch nicht vorbei ist und uns weiter in Atem halten wird. Das bestimmt natürlich auch den Haushaltsentwurf mit, den die Landesregierung uns übergeben hat. Wir können an den Entwurf der Landesregierung gut anknüpfen. Wir sprechen heute über den Haushalt 2021, über ein Investitionspaket und über einen Nachtragshaushalt. Und alle diese Entscheidungen sind natürlich miteinander verbunden. Ich kann für die Fraktion Die Linke sagen, dass es uns in diesen Krisenzeiten darum geht, soziale Sicherheit und ökonomische Stabilität zu garantieren. Und wir wollen dafür sorgen, dass eine progressive Gestaltung des Landes weiterhin möglich ist. Uns geht es um den Dreiklang aus Helfen, Aufbauen, Umsteuern. Es geht um wirksame Maßnahmen für gute Arbeit und lebenswerte Kommunen. Es geht uns darum, gerade im Bereich Bildung jetzt den guten rot-rot-grünen Kurs mit ausreichender Finanzierung für mehr Personal und die solidarische Begleitung des Strukturwandels fortzusetzen. Ich möchte daran erinnern, was die Landesregierungen vor Rot-Rot-Grün im Bildungsbereich angerichtet haben. Der Lehrermangel, den wir heute zu beklagen haben, ist in der Zeit begonnen und geschaffen worden. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung knüpft an den Landesetat für dieses Jahr und damit an wichtige Projekte für ein soziales, ökologisches und wirtschaftlich erfolgreiches Thüringen an. Deshalb noch einmal: Es wäre ökonomisch unvernünftig und sozial falsch, ausgerechnet in der Krise zu kürzen, denn dadurch werden die Probleme nur noch zahlreicher. Also werden wir unsere Kraft dafür einsetzen, dass das nicht passiert.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Eben deshalb begrüßen wir als Fraktion Die Linke auch, wenn Thüringen eine Zukunft haben soll, dass wir auch in diesem Haushalt mit der Investitionsquote bei 15 Prozent bleiben und damit im Bundesvergleich tatsächlich auf Spitzenniveau rangieren. Wir sind ganz vorn dabei, wenn es darum geht, unsere Zukunft sicherer und besser zu machen – wie, das will ich mal an einigen Punkten etwas konkreter machen: Im Bildungsbereich sehen wir die Notwendigkeit, 800 Stellen für Lehrerinnen zu entfristen und 100 zusätzliche Lehrkräfte einzustellen, denn es gibt 3.000 Schülerinnen mehr. Damit Thüringen für Fachkräfte attraktiv bleibt – dafür haben wir in den vergangenen Jahren viel getan, unter anderem die Wiedereinführung der Verbeamtung –, wollen wir für A13 für Grundschullehrerinnen spätestens ab dem Schuljahresbeginn 2021/2022 sorgen. Wir wollen die Nachwuchsgewinnung im Erzieherinnenbereich stärken – das eint uns, glaube ich, hier, zumindest in den demokratischen Parteien, im Parlament durchaus – und PiA zur Regelausbildung für die Erzieherinnen in Thüringen machen. An dieser Stelle gilt es natürlich auch, auf den Umgang mit den Mitteln aus den Corona-Hilfen zu schauen. Die Gelder, die bisher nicht ausgezahlt wurden, wollen wir weiterhin dazu einsetzen, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzumildern. Deshalb wollen wir die Förderrichtlinien und Antragsfristen entsprechend verlängern. Wir werden in den kommenden Wochen dafür sorgen, dass diese und viele weitere Punkte – auch die Ausweitung des Azubitickets auf die Freiwilligendienste, auch die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, auch die Aufstockung der Mittel für die Beseitigung der Waldschäden, die Umsetzung des Klimagesetzes und unsere energiepolitischen Ziele, die Entwicklung und Modernisierung der Thüringer Justiz, die Unterstützung der Kommunen – Wirklichkeit werden. Sie sehen alle, dass wir sehr viel vor uns haben und durchaus das Land in all seiner Vielfältigkeit im Blick haben. Wir sollten dabei bei allen Meinungsverschiedenheiten immer eines im Blick behalten: Noch ist nicht klar absehbar, welche Folgen die Corona-Krise am Ende haben wird. Und wir sollten nicht jene vergessen, für die die Hilfe auch und gerade in Krisenzeiten eine Verpflichtung ist. Wir werden die Geflüchteten, ihre Chancen zur umfassenden Integration auch in diesen Haushaltsberatungen nicht vergessen. Liebe Abgeordnete, die Landesregierung hat ein Investitionspaket vorgeschlagen. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Fraktionsvorsitzenden von RotRot-Grün vor der Sommerpause auf ein gemeinsames Konjunkturpaket verständigt haben. Ich hätte es gern gesehen, dass wir auch ein solches Konjunkturpaket im Thüringer Landeshaushalt 2021 diskutieren können, die Entscheidungen sind andere, und wir akzeptieren sie so. Das Vorhaben ist richtig und wir unterstützen diesen Kurs grundsätzlich, noch einmal das Sondervermögen aufzustocken, weil wir der Auffassung sind, dass Thüringen ein Investitionspaket braucht und 300 Millionen Euro sind für uns das Mindeste, was auf die Corona-Hilfen aufgestockt werden sollte. Auch die Ziele, die das Kabinett für dieses Investitionspaket formuliert hat, finden zum großen Teil unsere Zustimmung. Es geht darum, die Wirtschaft zu stabilisieren, den Klimaschutz voranzubringen, soziale, öffentliche Sicherheit sowie die Gesundheitsversorgung zu stärken. Die Landesregierung hat dort auch einige sehr kluge Vorschläge gemacht, zum Beispiel die Vorschläge für Investitionen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie das Frühwarnsystem und ein Pandemielager; diese zeigen, wie man diesen Zielen näher kommt. In anderen Bereichen wollen wir als Fraktion Die Linke aber andere Wege gehen, als sie von der Landesregierung vorgezeichnet sind. An manchen Stellen sehen wir Lücken, die wir schließen wollen. Wir werden uns deshalb in den Haushaltsberatungen für eine veränderte Ausgestaltung des Investitionspakets einsetzen, denn für uns bleibt es dabei: Wir wollen in Zeiten der Corona-Krise nicht nur helfen, sondern mit Blick auf notwendige Veränderungen auch umsteuern. Ich will dazu ein Beispiel geben: Die Corona-Krise hat erhebliche Auswirkungen auf Thüringens Wirtschaft, auch das beklagen alle Rednerinnen und Redner. Es gibt aber auch jede Menge Probleme, die bereits vorher entstanden sind, der Strukturwandel in vielen Industriebereichen läuft schon länger. Angesichts der drohenden Schließungspläne in der Automotive-Industrie, wie beispielsweise der NORMA Group in Gerbershausen, JD NORMAN in Eisenach, item in Nordhausen und Continental in Mühlhausen, ist aus unserer Sicht eine klare strukturpolitische Initiative dringend notwendig. Wir wollen deshalb – und das schlagen wir Ihnen vor – kurzfristig mit einer Investitionsoffensive „Transformation/Transfer“ den Einstieg in eine neue industriepolitische Strategie voranbringen.
(Beifall DIE LINKE)
Es geht darum, den Strukturwandel insbesondere in der Automobilzulieferindustrie zu begleiten. Außerdem wollen wir Wirtschaftsförderungsinstrumente im Landeshaushalt stärker an sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten. Der Wandel kommt sowieso, deswegen sollten wir ihn gestalten. Wir stehen dafür, dass er solidarisch und im Sinne der Beschäftigten bewältigt wird.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Auch hier denken wir schon einen Schritt weiter. Die Investitionsoffensive Transformationstransfer soll Grundlage für einen Transformationsfonds zur gezielten Unterstützung und zur Umwandlung von Industriestandorten mit Zukunftstechnologien werden. Regionalisierung von Wirtschaftskreisläufen, sozialökologischer Wandel, Demokratisierung der Wirtschaft, das sind für die Linke zentrale Stichworte, wenn es darum geht, das Land zu gestalten. Auch das werden wir versuchen in den Haushaltsberatungen mit Ihnen zu besprechen und durchzusetzen. Ich würde hier auch die Mittelstreckenwaffen und den Koalitionsvertrag erwähnen, weil auch wir finden, dass in ein solches Investitionspaket auch Investitionen für die Polizei gehören; wir sollten aber die Beratung vielleicht in den Koalitionsarbeitskreis und die Ausschüsse verlagern.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu guter Letzt möchte ich darum werben, dass wir uns tatsächlich als die Minderheitsregierung RotRot-Grün, die die Landesregierung stellt, und die konstruktive Opposition befleißigen, trotz aller politischen Unterschiede auch hier Demokratie zu leben, wie wir es in den letzten Wochen und Monaten gelernt haben. Die harte polemische Debatte sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in der Lage sind, einen Haushalt aufzustellen. Insofern bedanke ich mich jetzt schon für die konstruktiven Gespräche in den Verhandlungen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, um Zeit zu sparen, werden wir jetzt Lüftungs- und Mittagspause miteinander verbinden. In einer halben Stunde geht es weiter. Dann redet als Erster Minister Maier seitens der Landesregierung.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fangen jetzt an und alle, die noch beim Mittagessen sitzen, würde ich dann doch bitten, so langsam wieder zurück in den Plenarsaal zu kommen. Für die Landesregierung hat sich jetzt noch Innenminister Georg Maier zu Wort gemeldet und er erhält jetzt erst mal das Wort. Bitte schön.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch wenn noch relativ wenige hier sind, freue ich mich, dass ich den Entwurf eines Haushalts bzw. des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vorstellen darf. Insbesondere bin ich froh, dass es uns gelungen ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Finanzausgleichsmasse mit rund 2,1 Milliarden Euro trotz massiver finanzieller Einbußen des Landes exakt auf dem Niveau des Vorjahres stabilisiert.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Dies zeigt, dass der Thüringer Partnerschaftsgrundsatz gerade jetzt in Zeiten der Krise, in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten zugunsten der Kommunen wirkt. Deshalb lässt das Ergebnis der kleinen Revision, der finanziellen Mindestausstattung nach § 3 Abs. 6 Thüringer Finanzausgleichsgesetz auch unter Beachtung der aktuellsten Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres keine Unterschreitung der finanziellen Mindestausstattung befürchten. Der Revisionsbericht meines Hauses enthält die entsprechenden Berechnungen und ist auch als Anlage 1 des Entwurfs beigefügt und liegt Ihnen vor. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Finanzausgleichsmasse auch durch eine Entnahme von rund 17,3 Millionen Euro aus dem Stabilisierungsfonds erhöht wurde. Dies zeigt, dass sich auch der Fonds – wie sein Name bereits sagt – als Instrument zur Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung bewährt hat. Ich darf auch noch mal daran erinnern, sehr geehrte Damen und Herren, dass das Land die Finanzausstattung der Kommunen nicht nur im Jahr 2021 trotz der eigenen angespannten Haushaltslage auf stabil hohem Niveau hält, sondern den Kommunen im laufenden Jahr einschließlich der Mittel für die Kur- und Erholungsorte insgesamt 200 Millionen Euro zur Abfederung von Einnahmeverlusten bei der Gewerbesteuer sowie der besonderen Belastung durch die Corona-Situation zur Verfügung stellt. Hinzu kommen Mittel vom Bund, die dieser für den Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt hat. Und diese werden ebenfalls den Kommunen zugutekommen. All das zeigt, dass wir die Kommunen weder im laufenden Jahr noch im Jahr 2021 mit den Folgen der Corona-Pandemie alleinlassen. Vielmehr stellt sich der Freistaat finanziell an die Seite der Kommunen und gewährleistet im besten Sinne eines Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, auch und gerade in Krisenzeiten eine gleichbleibend hohe und planbare Finanzausgleichsmasse. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun vom vertikalen Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen zum horizontalen Finanzausgleich, also der Binnenverteilung der Finanzausgleichsmasse kommen. Der Gesetzentwurf greift hier verschiedene kommunale Forderungen zur Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs auf. Dabei handelt es sich zuerst um die Einführung spezieller Demografieansätze für Gemeinde- und Kreisaufgaben. Die Ansätze tragen der Erkenntnis Rechnung, dass die Bevölkerungsentwicklung in vielen Kommunen – in sehr vielen Kommunen, muss man sagen – rückläufig ist. Das führt wiederum dazu, dass deren Bedarf im Sinne des Kommunalen Finanzausgleichs eigentlich sinkt, ohne dass aber zum Beispiel infrastrukturelle Einrichtungen oder der Personalbestand korrespondierend angepasst werden kann, also ebenfalls mit sinken kann. Wir wissen alle, dass das nicht funktioniert. Um diese spezifische Belastung betroffener Kommunen zu erfassen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass in diesen Fällen eine gesonderte Zuweisung basierend auf einem Drei-Jahres-Einwohnerschnitt eingeführt wird. Weiterhin wurden infolge der in der letzten Legislaturperiode durchgeführten Gemeindegebietsreform die Stimmen lauter, die darauf hinweisen, dass gerade Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Einwohnerdichte gegenüber stärker verdichteten Räumen benachteiligt sind, da in dünn besiedelten Räumen zum Beispiel im Bereich der Gemeindestraßen oder des Brandschutzes höhere Aufwendungen für die gleichwertige Erbringung dieser kommunalen Leistungen für alle Bürger erforderlich seien. Auch das liegt auf der Hand. Es gibt diverse Beispiele, dass Kommunen gerade durch die Gemeindegebietsreform größer geworden sind an Fläche, aber nicht im selben Verhältnis an Einwohnerinnen und Einwohnern. Daher soll in dem Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, der Sonderlastenausgleich für unterdurchschnittlich dicht besiedelte Gemeinden vom Jahr 2022 auf das Jahr 2021 vorgezogen werden. Ich freue mich zudem, dass wir eine Erhöhung des über die Finanzausgleichsmasse finanzierten Kurlastenausgleichs um 10 Prozent bzw. 1 Million Euro in den Haushalt aufnehmen konnten. Schließlich waren die Mehrbelastungsausgleichspauschalen anzupassen, was mit dem Gesetzentwurf ebenfalls vorgenommen wurde. Auch hier darf ich auf den Revisionsbericht in Anlage 1 zum Gesetzentwurf verweisen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von den bereits vorgeschlagenen vorläufigen Änderungen im Rahmen der kleinen Revision sollen diese und viele weitere Fragestellungen in einem finanzwissenschaftlichen Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln umfassend gutachterlich überprüft werden und damit die Basis einer grundlegenden Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs aus einem Guss im nächsten Jahr bilden. Hier sind zum Beispiel die Methodik der Bedarfsermittlung, Möglichkeiten zur Einführung eines Ansatzes für die Wahrnehmung zentralörtlicher Aufgaben, eine Konnexitätsregelung für Aufgaben des eigenen Wirkungskreises oder die Kostendeckung im Sozialbereich zu nennen. Da hier bereits ein Unterausschuss des Innen- und Kommunalausschusses die Arbeit aufgenommen hat, möchte ich insoweit aber nicht weiter ins Detail gehen, zumal der vorliegende Gesetzentwurf das Finanzausgleichsjahr 2021 zum Gegenstand hat. Sie sehen, dass der vorliegende Gesetzentwurf gerade mit Blick auf die Höhe der Finanzausgleichsmasse sowie hinsichtlich der Berücksichtigung kommunaler Forderungen zur Binnenverteilung der Finanzausgleichsmasse erhebliche Anstrengungen unternimmt, die Thüringer Kommunen generell und insbesondere mit den Folgen von Corona nicht alleinzulassen. Die Landesregierung hat die kommunalen Forderungen gehört und so weit wie möglich bereits jetzt aufgegriffen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns liegen zwar hier oben noch diverse Wortmeldungen vor, die Frage ist, wer jetzt hier konkret anschließen möchte. Das ist aus den Vorlagen nicht ganz ersichtlich. Herr Bergner. Gut, dann würde ich jetzt als Ersten Herrn Bergner von der FDP-Fraktion aufrufen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren auch der Landesregierung! Wieder sind wir beim Kommunalen Finanzausgleich und aus gutem Grunde, denn immerhin sind die Kommunen die Gebietskörperschaften, in denen das ganz normale Leben der Menschen stattfindet, in denen sich abzeichnet, wie Demokratie funktioniert oder eben auch nicht funktioniert. Deswegen freue ich mich, dass wir hier dem auch einen entsprechenden Raum einräumen können. Wir haben das Ergebnis der letzten Diskussion im Gedächtnis. Gerade einmal drei Monate ist es her, dass wir uns hier alle einig waren, der Kommunale Finanzausgleich muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Und mehr noch: Wir müssen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Konnexität endlich so festschreiben, dass Kommunen vollumfänglich für die ihnen übertragenen Aufgaben entschädigt werden und nicht nur für die ihnen übertragenen Aufgaben, sondern überall dort, wo wir ihnen die Stellschrauben so eng stellen, dass sie darauf auch mit mehr Kosten reagieren müssen.
(Beifall FDP)
Damit wir alle Optionen diskutieren können, meine Damen und Herren, wird ein Gutachten erstellt werden – so wollte es seinerzeit die Union in ihrem Antrag und so hat es die Landesregierung auch angepriesen – und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wollen wir dieses Thema angehen, nämlich einstimmig so beschlossen im Juno. Nur hat die Regierung – und wir haben im Juno explizit davor gewarnt – erste Stellschrauben schon in den Entwurf eingebaut: 1. die Unterstützungen für vom Bevölkerungsrückgang in besonderem Maße betroffene Kommunen. Bei dieser – ich sage es mal ein bisschen salopp – „Alles wird gut“-Regel kommt allerdings nicht wirklich was rum. Wenn wir hören, was in den Gemeinden dort an Beispielen gerechnet wird, ist das nicht so überzeugend und es scheint nicht viel dafür zu sprechen, dass Sie den Kommunen jetzt mehr Geld geben würden. Sondern seit Jahren erhalten sie immer weniger Geld für Aufgaben, die für das Land erledigt werden, die auch im übertragenen Wirkungskreis liegen, und dann werden auch noch die erwirtschafteten Mehreinnahmen aus Steuern durch – ich sagte es bereits – das dringend reformbedürftige System des Kommunalen Finanzausgleichs mehr oder weniger wieder abgezogen, meine Damen und Herren. Auch die zweite Stellschraube sieht auf den ersten Blick nur gut aus, scheint aber nach unserer Auffassung kein griffiges Gewinde zu haben, um bei dem Begriff „Stellschraube“ zu bleiben. Eine Entnahme von 17 Millionen Euro aus dem Stabilisierungsfonds, das klingt toll und viel und nach Rettung in der Krise. Am Ende – und so steht es aber im Gesetz – ist der Fonds nichts anderes als Guthaben aus der Endabrechnung zum KFA, das den Kommunen sowieso zusteht und aus dem sie sich ihr Geld holen, wenn ein Guthaben für sie rauskommt. Da interessiert es mich schon mal – und da freue ich mich auch auf die Ausschussdebatten –, wann welche Beträge zu wessen Gunsten entnommen wurden, meine Damen und Herren. Und jetzt reden wir mal von den Dingen, die Sie nicht tun: Sie verlängern den Verlustausgleich wegen der Änderung der Hauptansatzstaffel nicht – wieder fehlen 9 Millionen Euro. Sie erhöhen die Finanzausgleichsmasse nicht, sondern feiern sich dafür, dass sie konstant bleibt. Da müssen Sie auch nicht versuchen zu betonen, dass Sie irgendwelche Geschenke gebracht haben. Nach Steuerschätzungen wäre die Finanzausgleichsmasse I knappe 50 Millionen Euro höher gewesen. Ich hoffe, Sie denken daran, dass die Kommunen nicht nur Gewerbesteuerausfälle haben, sondern dass eben auch die Kosten nicht einfach so wegfallen. Einen Punkt, meine Damen und Herren, möchte ich besonders betonen: Sie beachten in keiner Weise – und das ist nichts Neues – den Investitionsstau. Die Kommunen schaffen es jetzt schon nicht mehr, den Verwaltungshaushalt zu stemmen, geschweige denn, was das Thema „Investitionsstau“ anbelangt. Und Investitionen, die nicht durchgeführt worden sind, weil das Geld nicht da war, erscheinen eben nicht im kommunalen Finanzbedarf. Insofern ist es eine Abwärtsspirale, die bis jetzt – und da müssen wir in der Diskussion des Kommunalen Finanzausgleichs ran – eben nach wie vor nicht behoben ist. Es klemmt an allen Ecken und Enden. Und im ländlichen Raum, wo zwangsweise immer weniger Busse fahren, Schulen geschlossen werden, da nützt dann auch – ich möchte das noch mal aufgreifen – das Lastenfahrrad nichts, wenn die Schule etliche Kilometer weiter weg ist. Das ist im Übrigen dann auch ein Gegenteil von Klimaschutz, meine Damen und Herren von den Grünen, wenn wegen jedem Einkauf, jedem Schulbesuch und jedem Vereinstraining das Mama-Taxi, das Papa-Taxi unterwegs sein muss. Und da weiß ich, wovon ich rede, ich wohne in einem 200-Einwohner-Dorf.
(Beifall FDP)
Mit den Projekten im Konjunkturpaket fesseln Sie die Kommunen massiv an Ihr Wahlprogramm, wo wir meinen, man sollte die Spielräume wesentlich stärker und weiter halten und den Kommunen viel mehr vertrauen, dass sie wissen, wofür das Geld vor Ort gebraucht wird, die am besten wissen, ob jetzt eine Kita notwendig ist oder ob die Brücke saniert werden muss oder eine Straße oder ein Radweg gebaut werden muss oder eine Schule zu sanieren ist oder vielleicht das Löschwasserdargebot verbessert werden muss.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Dafür
gibt es 568 Millionen!) Meine Damen und Herren, danke. Da merkt man, wer kommunal tickt, danke schön.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
haben Sie auch schon vor zehn Jahren gesagt!) Sie wiederholen – jetzt habe überwiegend ich das Wort – an vielen Stellen in der Diskussion auch das Thema der Reaktivierung von Bahnstrecken – ich bin so frei, gleich bei dem Thema auch meinen anderen Fachbereich mit anzubringen –, was ja toll ist, Höllentalbahn, Pfefferminzbahn, Werrabahn usw., und das wollen wir
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ohratal!)
– danke schön, auch die –, das wollen wir als Liberale ja auch. Aber für den Betrieb dieser Strecken, meine Damen und Herren, muss eben auch ein tragbares Konzept her, Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit, Prognosen zu dem zu erwartenden Verkehr, Kosten-Nutzen-Analysen. All das kostet Geld.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Haben wir alles
schon gesagt!) Herr Hey, Sie nehmen mir die Worte geradezu voraus. Ich wollte Sie hier gerade loben. Nicht allzu lang, aber ich wollte Sie schon loben. Sie haben nämlich zusätzliche Mittel bereitgestellt, 942.000 Euro für Planungsleistungen der Werratalbahn und der Höllentalbahn. Von den anderen Strecken, die immer wieder medial im Gespräch sind – und da endet das Lob –, finden wir halt kein Wort. Und interessant ist das besonders vor dem Hintergrund, dass wir an dieser Stelle Geld ausgeben für Strecken, die zum großen Teil auch auf bayerischem Gebiet liegen. Bayern sollte an diesem Punkt eigentlich ein Interesse an dem Thema haben, nämlich ganz besonders da, wo sich durch den Wiederaufbau der Strecke Hof-Asch der Anschluss erst richtig lohnen würde, wenn wir dann auch durch das Höllental in Richtung Blankenstein den Lückenschluss gefunden haben, sozusagen von Asch an den Rennsteig, was an dieser Stelle nicht nur die touristische Bedeutung hat, sondern – wir hatten es neulich erst im Petitionsausschuss – unsere Städte und Dörfer von einem erheblichen Schwerlastverkehr entlasten würde, nämlich der gesamte Holztransport aus Richtung tschechischer Republik, der zurzeit in Asch auf die Achse verlagert wird. Also auch da – glaube ich – haben Sie sich möglicherweise bei der Verhandlung mit den Kollegen aus dem Freistaat im Süden von Thüringen zu schnell geschlagen gegeben. Thüringen verpasst es im Vergleich mit anderen Bundesländern, rechtzeitig genügend baureife Projekte zu planen. Das ist zumindest unsere Auffassung. In den nächsten Jahren stellt der Bund eine dreistellige Milliardensumme für Investitionen zur Verfügung. Schnell zum Zug kommen dann – ein schönes Wortspiel im doppelten Sinne – die Länder, die aus der Schublade schon fertige Vorhaben zaubern können. Thüringen fängt dann meist erst mit der Planung an und sieht von dem Zug halt das Schlusslicht. Es muss also wieder ein Polster an fertig durchdachten Projekten aufgebaut werden, die man dann, wenn Geld gefasst werden kann, nur noch aus der Schublade ziehen muss.
(Beifall CDU)
Und was mir auch fehlt, ist ein Satz zu dem Thema „Landesstraßen“, die in meinen Augen doch nach wie vor stiefmütterlich behandelt werden. Und im Zusammenhang mit Landesstraßen komme ich auch noch mal kurz zum Thema „Bundesstraßen“, auch wenn das natürlich jetzt nicht unser Thema als Landeshaushaltsgesetzgeber ist. Aber wie es ist, wenn die Infrastruktur auf dem Land nicht funktioniert, das sieht man an solchen Ortsdurchfahrten wie Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf, die schon seit über 80 Jahren ihre Ortsumgehung versprochen bekommen und wo sich jeden Tag Unmassen von Lkw durchquälen, ohne dass wir dort in irgendeiner Weise vorankommen.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, Sie kürzen im Haushalt 2021 die Zuwendungen an staatliche Schulträger für Baumaßnahmen um ganze 5 Millionen Euro. Wie sollen wir auf die weltbeste Bildung hinarbeiten, wenn vielerorts nach wie vor die Gefahr besteht, dass es den Schülern auf das Tablet regnet. Der Bedarf an Finanzmitteln zur Schulsanierung und für den Bau von Sporthallen ist nach wie vor enorm. Und jetzt werden Sie sagen: Die Mittel finden sich doch im Konjunkturpaket wieder. Erstens: Dieses Paket ist Ihre Reaktion auf die Corona-Krise. Das lässt jetzt mal etwas nonchalant den Schluss zu, dass die Sanierung von Schulen für Sie nur in Krisenzeiten finanzierbar ist, meine Damen und Herren. Zweitens: Die Umschichtung von Mitteln aus dem regulären Haushalt in ein Konjunkturpaket ist reine Augenwischerei. Sie wollen dem Bürger hier vormachen, wir investieren mehr in die Bildungsstätten unserer Kinder, Sie verschweigen aber, dass dieses Geld an anderer Stelle für den gleichen Zweck abgezweigt wird. Geld aber, meine Damen und Herren, kann man nur einmal ausgeben. Den Anschein zu erwecken, ist dann doch eine Täuschung am Wähler. Ich würde es einen Taschenspielertrick nennen.
(Beifall FDP)
Natürlich geht es hier um Geld – Geld, das man nicht einfach drucken kann. Deswegen möchte ich einen alten Spruch zitieren und Ihnen auch nicht ersparen, nämlich: „Spare in der Zeit, so hast du in der Not!“ Und ich will feststellen, in den sogenannten fetten Jahren, wie sie auch die Bibel schon kennt, ist eben zu wenig getan worden, um zu sparen, und zu viel getan worden, um verschiedene Lieblingsprojekte damit zu unterstützen und das Geld mit der Gießkanne auszugeben.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Also
jetzt haben Sie auf der Kalauer-Liste echt den Kemmerich übertroffen!) Na, das freut mich doch, danke schön für das Kompliment. Zur Infrastruktur: Wir finden auch Posten zu Wasserstoffzügen. Und wenn wir über Wasserstoffzüge sprechen, dann kommt ein Thema unweigerlich hinzu, nämlich der Brand- und Katastrophenschutz. Meine Damen und Herren, wenn man über solche Themen nachdenkt, über Elektroautos und Wasserstoffzüge, dann muss man diese Projekte auch bis zum Ende durchdenken. Das kann ich in dem Haushaltsentwurf leider auch an dieser Stelle nicht erkennen. Denn weder sind für die Elektrofahrzeuge die notwendigen Löschcontainer noch mehr Mittel für die Zuständigkeiten für die Wasserstoffstrecken zu finden. Ist da schon etwas geplant? Darüber werden wir uns auch im Ausschuss unterhalten müssen. Die Kameraden der Feuerwehren würden sich auch jenseits einer Planung mit Weitblick einfach über mehr Anerkennung freuen. Damit meinen wir nicht irgendwelche Gelder für Arbeitgeber, wie sie die AfD in ihrem Antrag gebracht hat. Und damit meinen wir auch nicht irgendwelche Auszeichnungen. Die sind dann nur noch halb so viel wert, wenn die Feuerwehren vor Ort aussterben, wenn sie keinen Nachwuchs gewinnen können
(Beifall CDU)
und weil die Gelder für gemeinsame Aktivitäten fehlen und Fortbildungen zu teuer sind. Einen Teil haben Sie ja zumindest erkannt. Im Konjunkturpaket, meine Damen und Herren, gibt es Geld für eine neue Ausstattung. Wir hoffen, die wird auch überall gebraucht und reicht am Ende. Sonst werden die Feuerwehren bestraft, die vielleicht noch aus der eigenen Tasche ihre Ausrüstung bezahlt haben. Denn das passiert in Thüringen mittlerweile gar nicht so selten, weil die Kameradinnen und Kameraden mit Herzblut dabei sind. Und die Unterbringung von Katastrophenschutzfahrzeugen sollten wir ja nun auch nicht als Investitionszuschuss an die Kommunen verkaufen, denn das sind Ihre Fahrzeuge, die in den Kommunen parken, und da können wir doch bitte auch die sichere Unterbringung bezahlen. Sie sehen, meine Damen und Herren, es brennt eben nicht nur bei der Feuerwehr. Auch die Kolleginnen und Kollegen der Polizei könnten etwas mehr Aufmerksamkeit der Landesregierung gebrauchen. Wieso stellen Sie Jahr für Jahr weniger Haushaltsmittel zur Verfügung, als für die im Stellenplan vorgesehenen Kolleginnen und Kollegen eigentlich notwendig sind? Damit ist doch völlig klar, dass wir von der Nichtbesetzung von circa 10 Prozent niemals runterkommen können. Und diese 10 Prozent unbesetzte Stellen bedeuten eben Überstunden, sie bedeuten mehr Stress und am Ende auch weniger Freizeit, weniger Freunde und weniger Familie. Dazu kommt noch – und das hört die Landesregierung auch nicht zum ersten Mal –: Sie haben die Abmachungen mit den Gewerkschaften schon wieder nicht umgesetzt. Mal wieder ist die Bewertung im mittleren Dienst nicht gleichwertig auf A9 gesetzt. Diese Kollegen sitzen zusammen im Streifenwagen, machen denselben Dienst, sie bekommen aber nicht das gleiche Gehalt. Und die Attraktivität des Berufs, meine Damen und Herren, sieht anders aus. Leider ist das aber nicht der einzige Punkt, der den Dienst in Thüringen nicht gerade attraktiv macht. Die Aufstiegsmöglichkeiten sind ein weiterer Faktor. Die sind in Thüringen auch eher schlecht, weil es an einer Regelbeförderung fehlt. Wieso sollen junge Menschen hier ihren Dienst anfangen, wenn sie unter keinen Umständen ihr Endamt erreichen können, wenn Aufstiege nur schwer möglich sind? Und das, obwohl Stellen im gehobenen und höheren Dienst fehlen, wie zum Beispiel in Saalfeld, wo drei von fünf Stellen im höheren Dienst unbesetzt sind. Das wurde gerade erst auf eine Anfrage eines Kollegen geantwortet – drei von fünf. Die Arbeit der drei fehlenden Stellen erledigen Kollegen – Kollegen, die vielleicht weniger als diese Besoldungsgruppe erhalten, und das schon, meine Damen und Herren, seit Jahren. Weil die Zeit für den Laufbahnaufstieg nicht ist, erledigen viele Polizisten in Thüringen Dienste in einer höheren Besoldungsgruppe, bekommen das Geld aber nicht. Und weil es um Ankerkennung ging: Man könnte doch langsam mal die Besoldungsordnung ändern, meine Damen und Herren. Genug Geld haben Sie ja in den letzten Jahren an den Kollegen gespart.
(Beifall FDP)
Aber ich möchte auch fair sein. Sie geben ja auch etwas mehr Geld aus für die Polizei. Im Konjunkturpaket haben Sie fast 20 Millionen für die Polizei eingeplant. Da haben wir Freien Demokraten uns für die Kolleginnen und Kollegen der Polizei gefreut, aber leider folgte dann die Enttäuschung direkt: 7,5 Millionen zusätzlich zum Erwerb von Fahrzeugen. Da fehlt uns aber etwas, was sich die Polizei schon lange wünscht und was andere Länder wie Sachsen und Brandenburg bereits sehr erfolgreich erprobt haben, es fehlt nämlich das Wörtchen „interaktiv“ davor. Mein Kollege Kemmerich hat vorhin schon einiges gesagt, deswegen will ich mit Blick auf die Uhr das jetzt auch nicht weiter auswalzen. Aber wir brauchen den interaktiven Wagen, um Geld, Zeit und Nerven der Polizei zu sparen, um effektiv zu sein und – nebenbei gesagt – auch, um betroffene Bürger besser bedienen zu können, die dann nicht erst für das Protokoll in die Kreisstadt fahren müssen.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, auch aus meiner Sicht liegt hier der Fokus auf den falschen Punkten und es fehlt Ihnen an Mut. Geben Sie Geld für die langfristigen Investitionen für die notwendigen aus und natürlich für die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommunen! Wir Freien Demokraten werden uns am Entscheidungsprozess zum Haushalt mit entsprechenden Vorschlägen engagiert und gern beteiligen. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Vielen Dank, Herr Bergner. Ich gehe davon aus, dass wir die Rednerinnen und Redner abarbeiten, die sich vor allen Dingen maßgeblich zum FAG äußern wollen. Deswegen würde ich zunächst Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion aufrufen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir haben hier heute schon den Entwurf für den Landeshaushalt 2021 ausführlich diskutiert. Dazu gehört nun auch eine Gesetzesänderung zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz. Es handelt sich – wie schon gesagt – nicht um die große Novelle, die sich der Thüringer Landtag vorgenommen hat und die derzeit im Unterausschuss vorbereitet und beraten wird, sondern zunächst um die Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2021. Aber auch diese Änderung will gut abgewogen sein, handelt es sich doch beim Kommunalen Finanzausgleich um das Herzstück der Kommunalfinanzierung, zu der das Land durch die Thüringer Verfassung verpflichtet ist. Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die Einführung einer Flächen- und einer Demografiekomponente für die Gemeinde- und Kreisaufgaben. Mit Blick auf die angesprochene große Novelle des FAG betrachten wir beides als vielversprechende Ansätze, um insbesondere im ländlichen Raum für einen besseren KFA zu sorgen. Das entbindet uns in der Debatte aber nicht davon, einen Blick auf die Gesamtsituation der Kommunalfinanzen in Thüringen zu werfen. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist ausdrücklich dargestellt, dass sich die finanzielle Situation der Thüringer Kommunen in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Wenn wir beispielsweise das Jahr 2008 als Ausgangspunkt nehmen, lässt sich feststellen, dass sich die Steuereinnahmen der Thüringer Gemeinden seitdem hervorragend entwickelt haben. Mit Ausnahme des Finanzkrisenjahres 2009 stiegen die Einnahmen aus Gewerbesteuern, Grundsteuern, Einkommen- und Umsatz- sowie sonstigen Steuern von 1,1 Milliarden Euro auf zuletzt 1,8 Milliarden Euro, insgesamt also ein Zuwachs von 700 Millionen Euro. Betrug der Schuldenstand der Thüringer Kommunen 2008 noch 2,5 Milliarden Euro, waren es im Jahr 2019 nur noch 1,5 Milliarden Euro. Die Thüringer Kommunen haben also in den letzten Jahren in Größenordnungen insgesamt 1 Million Euro Schulden abgebaut – auch das ist ein gutes Zeichen. Ein durchwachsenes Bild zeigt sich indes bei der Entwicklung der Sachinvestitionen. Hier zeigt sich trotz des bekannten Sanierungs- und Investitionsbedarfs in den Kommunen eine regelrechte Talsohle im Zeitraum zwischen 2012 und 2016. Glücklicherweise ist jedoch in den letzten drei Jahren eine Trendwende gelungen: Die Thüringer Kommunen investieren wieder mehr, mittlerweile in etwa auf dem Niveau von 2009 mit insgesamt 779 Milliarden Euro im Jahr 2019. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise stehen wir vor der Herausforderung, diesen positiven Gesamttrend nicht zu gefährden. Es war deshalb richtig, dass der Thüringer Landtag eine kommunale Investitionsoffensive beschlossen hat, die den Kommunen Planungssicherheit für den Zeitraum bis 2024 verschafft und ihnen pauschal Mittel für Investitionen im Gesamtumfang von 568 Millionen Euro zur Verfügung stellt. An diesem Gesetz will und wird meine Fraktion auch nicht rütteln.
(Beifall SPD)
Unabhängig davon, wann das Coronavirus durch einen Impfstoff wirksam bekämpft werden kann, ist gewiss, dass wir uns in fiskalischer Hinsicht erst am Beginn einer Krise befinden, die sich auch stark auf die finanzielle Situation der Kommunen auswirken wird. Auf Basis der zusätzlichen September-Steuerschätzung müssen wir deshalb entscheiden, welche weiteren Schritte zur Stabilisierung der Thüringer Kommunen auf die bereits vom Thüringer Landtag beschlossene Kompensation der kommunalen Steuerausfälle folgen müssen. Mit Blick auf den KFA wird zu diskutieren sein, ob die Diskrepanz der sich aus den Vorjahren abgeleiteten Bedarfe der Gemeinden und Landkreise, die massiv unter der Realität des Jahres 2021 liegen werden, und der abgeleiteten Steuer- und Umlagekraft, die über der Realität des Jahres 2021 liegen werden, durch zusätzliche Instrumente abgemildert werden muss. Was aus unserer Sicht ebenso vermieden werden muss, ist ein finanzieller Druck, der die Landkreise dazu zwingt, ihre Kreisumlagen zu erhöhen und so die kreisangehörigen Gemeinden zu belasten. Stattdessen sollten wir die Landkreise durch eine Stabilisierungspauschale in die Lage versetzen, die Kreisumlage stabil zu halten oder gar zu senken. Ich freue mich dahin gehend auf die weitere Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will es gleich voranstellen: Gut, dass wir mit unseren Kommunen einen stabilen und verlässlichen Anker und Ansprechpartner der Menschen vor Ort haben. Das gilt ja ganz generell, aber in Zeiten wie diesen ganz besonders. Wir wissen, dass sich gute Politik immer ganz konkret auch vor Ort festmacht, an der Lebenswirklichkeit der Menschen, ganz gleich, ob im Gemeinderat in Küllstedt oder auch im Stadtrat in Eisenach.
(Beifall CDU)
Das Umgehen mit der außergewöhnlichen CoronaKrise, finde ich, wird vor Ort im Rahmen dessen, was möglich ist, sehr gut gemeistert. Deswegen möchte ich mich gleich zu Beginn bei allen örtlichen Verantwortungsträgern bedanken, den Bürgermeistern, den Landräten, aber auch den Mitgliedern der Kreistage, der Kommunalparlamente, der Stadträte, aber auch und nicht zuletzt bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der örtlichen Verwaltung. Ich rufe ihnen zu: Herzlichen Dank für Ihren Einsatz, Ihr Einsatz ist unverzichtbar! Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Aber nun zum vorliegenden Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes“, und das in erster Lesung. Klar, dass wir hier heute noch kein abschließendes Votum treffen, kein Ergebnis vorwegnehmen können und wollen, aber wir wollen eine erste Bewertung durchführen und vornehmen. Wir wollen auch unseren Standpunkt verdeutlichen. Natürlich beginnt es mit Artikel 93 unserer Verfassung. Da wird ja das Land verpflichtet, den Kommunen sowohl eine von der Finanzkraft des Landes unabhängige Mindestausstattung – also den Kernbereich – als auch eine darüber hinausgehende, von der Leistungsfähigkeit des Landes abhängige angemessene Finanzausstattung – sogenannter Randbereich; ich finde das nicht sehr glücklich – zu gewährleisten. Trotz zahlreicher schlüssiger und überzeugender Argumente, die in den letzten Jahren wiederholt insbesondere von der kommunalen Familie vorgetragen worden sind, konnten sowohl hinsichtlich der Ermittlung und Bemessung einer finanziellen Mindestausstattung als auch hinsichtlich einer angemessenen Finanzausstattung keine Verbesserungen erzielt werden. Dies trifft insbesondere auch wieder für die nun vorgenommene Festsetzung der Finanzausgleichsmasse zu. Wir wissen, die aktuelle Finanzsituation der Thüringer Kommunen ist in diesem Jahr vor allen Dingen durch die Corona-Pandemie geprägt. Aus diesem Grund haben wir auch in einem ersten Schritt gemeinsam hier im Plenum das Soforthilfeprogramm für die Kommunen in Höhe von 185 Millionen Euro beschlossen.
(Beifall CDU)
Die Betonung liegt aber dabei darauf, dass es ein erster Schritt war. Das haben wir damals so angekündigt. Jetzt muss der zweite und gegebenenfalls der dritte Schritt auch noch folgen.
(Beifall CDU)
Fest steht schon heute, dass unsere Kommunen aufgrund der Pandemie zusätzlich in finanzielle Schwierigkeiten geraten werden. Am Deutlichsten – das wissen wir alle, Vorredner haben das auch betont – betrifft das die Gewerbesteuerausfälle. Viele Gemeinden und Städte stehen aktuell vor der Herausforderung, dass sie entweder den Haushalt in diesem Jahr schon nicht ausgleichen können, aber spätestens dann den Haushalt im nächsten Jahr nicht hinbekommen. Auf der einen Seite liegt das daran – das wissen Sie –, dass die erwähnten Einbrüche bei den Steuereinnahmen die Kommunen hemmen, auf der anderen Seite liegt es auch daran, dass die Finanzämter aus nachvollziehbaren Gründen großzügig damit umgehen, wenn es um die Frage der Stundung von Gewerbesteuern geht. Auf Basis der Mai-Steuerschätzung – das ist auch schon zur Sprache gekommen – gibt es einen geringen Rückgang in der FAG-Masse I. Deswegen sieht der Gesetzentwurf richtigerweise zur Verstärkung dieser Finanzausgleichsmasse eine Entnahme von 17 Millionen Euro aus dem Stabilisierungsfonds vor – der Minister hat es angesprochen –, darüber hinaus sollen weitere 6,5 Millionen Euro an Pauschalen nach § 23 FAG angepasst werden; in Summe also 23,5 Millionen Euro. Damit erreichen wir wieder das Niveau von 2020. Weil wir eben auch schon in unterschiedlichen Beiträgen darüber unterschiedlich diskutiert haben, will ich es noch mal zusammenfassen. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir waren im Sommer auch aktiv und haben unsere Sommertouren durchgeführt wie viele andere hier im Hause auch und da ist uns bewusst geworden und vor Ort bestätigt worden – unter anderem waren wir bei Michael Brychcy, dem Bürgermeister von Waltershausen und Präsidenten des Gemeinde- und Städtebunds –, dass die finanziellen Engpässe vor Ort doch größer sind, als sie nach außen dringen. Und jeder, der kommunalpolitisch verankert ist, weiß das auch selbst. Wir waren beispielsweise in einer eher kleineren Gemeinde im Eisenacher Bereich, in Gerstungen mit 9.000 Einwohnern, haben uns dort auch das Freibad angesehen, was dankenswerterweise – die Bevölkerung sieht das sehr positiv – geöffnet hatte. Nicht alle Freibäder – das wissen Sie – waren geöffnet, aber auch das ist unterm Strich ein harter Zuschussbetrieb. Frau Hartung, die nicht parteigebundene Bürgermeisterin, hat dann erwähnt, dass eine kleine Kommune wie Gerstungen in diesem Jahr die Gewerbesteuereinnahmen auf null gesetzt hat, eine Finanzkraft von 4,5 Millionen Euro, die noch in keinen Papieren auftaucht und die von heute auf morgen wegbricht. Allein dieses Beispiel verdeutlicht, dass das für Gemeinden und Städte durch die niedrigeren Steuereinnahmen möglicherweise nicht mit der Mai-Steuerschätzung übereinstimmt, wie es prognostiziert wurde, und bei den nächsten zwei Steuerschätzungen im September und November werden wir dann möglicherweise der Wahrheit schon näherkommen. Ich finde es gut, dass die zusätzliche Steuerschätzung im September aufgrund der Corona-Krise mit aufgenommen wurde – das war damals die richtige Entscheidung –, aber die müssen wir jetzt natürlich auch abwarten. Klar ist auch: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden sich nicht nur in diesem Jahr bemerkbar machen, sondern vor allem auch im nächsten Jahr, weil auch da die Steuereinnahmen sinken könnten. Ich prophezeie, dass sie auch weiter sinken werden. Für uns als Union steht fest: Wir dürfen unsere Kommunen nicht im Stich lassen, gerade in dieser ganz besonderen Ausnahmesituation – ich glaube, das wird von allen hier im Hause auch geteilt und ist unstrittig. Ich will nur noch mal die großen Herausforderungen ansprechen, die Herr Minister in seiner Einführungsrede schon im Groben benannt hat, nämlich die deutlichen Einnahmeeinbrüche – die sind bekannt –, aber auch die bisher aus meiner Sicht nicht hinreichend berücksichtigten Kostensteigerungen, also insbesondere die Personal- und Sachkosten und zudem der große Posten der Soziallasten und der Kindergärten. Auch da haben wir gemeinsam eine große Verantwortung zu tragen.
(Beifall CDU)
All das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen könnte dazu führen, dass die Kommunen zum einen ihre Haushalte nicht werden ausgleichen können, und zum anderen – das ist ganz wesentlich –, dass sie aufgrund der fehlenden Investitionskraft nicht eigenständig dazu beitragen können, die heimische Wirtschaft anzukurbeln. Deswegen wird es wichtig sein, welche Maßnahmen wir gerade im Bereich der Ankurbelung der heimischen Wirtschaft ergreifen können, um klug durch die Krise zu kommen, damit die Kurve wieder nach oben geht. Ich will deshalb auch gleich überleiten und in die Zukunft schauen. Mit der eingeleiteten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs – alle Redner vor mir haben darauf hingewiesen, ich will noch mal den Grund benennen – wollen wir einer chronischen Unterfinanzierung der Kommunen entgegentreten. Der Vorschlag von Herrn Bergner „Was soll das jetzt bedeuten?“, ich glaube, das war der Ansatz, Herr Bergner, dass wir uns dann natürlich auf das Gutachten fokussieren. Herr Minister hat noch nicht erwähnt, wann das in Auftrag gegeben werden soll.
(Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und
Kommunales: Ist schon passiert!) Es ist schon in Auftrag gegeben, dann sollten wir im nächsten Ausschuss mal darüber reden und sollten das auf die Tagesordnung setzen. Das war mir jetzt noch unklar. Wie bereits unser Antrag vom Juni dieses Jahres in der Drucksache 7/1012 festgelegt hat, der mit großer Mehrheit überwiesen wurde, wollen wir generell den KFA reformieren. Die neun Punkte, die dort angesprochen sind, liegen inzwischen auch im zuständigen Ausschuss und dort im zuständigen Unterausschuss; dort werden wir das Weitere beraten. Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die kommunalen Spitzenverbände haben in ihren Anhörungen darauf hingewiesen, auch Ihnen und uns allen hier im Haus ist ja klar, dass die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie ganz maßgeblich Einfluss auf die Gesamtsumme der FAG-Masse einschließlich der Schlüsselzuweisungen für 2021 haben, das müssen wir auch im Blick haben. Deswegen ist meine Auffassung und die meiner Unionsfreunde, dass diese Summe gar nicht gleichbleiben kann.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau!)
Um dies seriös, nachvollziehbar und verlässlich zu beurteilen, müssen wir eben die September-Steuerschätzung abwarten. Ich will noch einen Punkt ansprechen: Herr Minister, Ihr Haus hat bei der Prüfung zum Finanzausgleichsgesetz festgestellt, dass es einen Mehrbedarf von 66 Millionen Euro gibt, aber dies führte nicht zur Erhöhung der Finanzausgleichsmasse. Auch das wird ein Punkt sein, den wir dann im Ausschuss noch mal besprechen sollten. Kollegin Merz hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass es aus ihrer Sicht auch wichtig ist, dass wir hier versuchen müssen, die Kreisumlagenerhöhung zu vermeiden, weil das dann auch wieder alle Kommunen belastet. Auch beim Mehrbelastungsausgleich bei den Landkreisen zeigt sich eine zu niedrige Veranschlagung. Jetzt wissen wir, dass der Mehrlastenausgleich in der Einwohnerberechnung marginal um 1 Euro auf 101 Euro angehoben wurde. Prozentual ist das leicht nachzuvollziehen, aber das ist keinesfalls ausreichend, um die übertragenen Aufgaben der Landkreise ausreichend und angemessen zu finanzieren.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: So
ist es!) Da bin ich gleich bei einem Beispiel, nämlich dem Blick in den Saale-Holzland-Kreis, einfache Rechenaufgabe: Die Erhöhung dieses Mehrbelastungsausgleichs um 1 Euro pro Einwohner führt dazu, dass der Saale-Holzland-Kreis gerade mal 83.000 Euro mehr bekommt. Allein die tarif- und besoldungsbedingten Mehrausgaben in diesem Zeitraum werden sich etwa auf 2,8 Prozent belaufen und damit etwa auf 217.000 Euro, also genau das Dreifache. Sehr geehrter Herr Minister, ich will noch mal auf Ihre Ausführungen zum Demografie- und Flächenfaktor eingehen. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Faktoren um die horizontale Verteilung handelt – es sind ja zwei Faktoren. Genau da liegt ja das Problem, weil nicht mehr Geld im System ist, sondern die Verteilung anders stattfindet. Es geht da insgesamt um 12 Millionen Euro, wie gesagt, die Crux der Sache: Der Ansatz ist in Ordnung, aber wir müssen uns das noch mal genau anschauen, weil eben gerade nicht mehr Geld im System ist. Wir sagen als Union: Wir müssen den ländlichen Raum stärken.
(Beifall CDU)
Das, was hier mit 12 Millionen Euro vorgeschlagen ist, ist einfach zu wenig. Damit wir dies erreichen können, müssen wir insgesamt die Verteilungsmodalitäten innerhalb der KFA-Systematik ändern – das ist ja unsere große Linie, die wir zeichnen wollen, die wir zeichnen müssen und dabei insbesondere die Hauptansatzstaffel, das ist auch mehrfach schon zur Sprache gekommen und auch Herr Minister hat es erwähnt. Wir plädieren deshalb mit Nachdruck dafür – ich wiederhole mich da –, dass wir die grundlegende Reform des KFA angehen müssen. Ich bin guter Hoffnung, dass wir dann auch schon in der nächsten Sitzung im September einen Schritt weiter sind, wenn wir dann nämlich die Daten vorgelegt bekommen, die wir angefordert haben, damit wir eine Analyse durchführen können, wie wir den Weg einzuschlagen haben.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend bleibt noch festzuhalten, dass wir die Diskussion zum Finanzausgleichsgesetz und die Festlegung der FAG-Masse wirklich ernsthaft und seriös erst nach der September-Steuerschätzung führen können. Vorher machen die Diskussionen auch keinen Sinn.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE)
– Ja, ich bin ja gerade bei der Zusammenfassung, Kollege Dittes. – Deswegen hat der Ministerpräsident zutreffend erkannt und auf eine Äußerung von Anja Siegesmund als Ministerin abgestellt: Der Haushalt hat noch nie so viele Konjunktive enthalten wie jetzt. Deswegen müssen wir genau auf diese Fakten warten.
(Beifall CDU)
Deswegen – und das ist wichtig – hat die CDU gegenüber der Minderheitsregierung einen sogenannten Kommunalgipfel durchgesetzt, um sich eben nach der September-Steuerschätzung mit den Spitzenvertretern der Gemeinden und der Städte und Kreise gemeinsam an einen Tisch zu setzen, um dann zu beraten, wie wir diesen in Zukunft weiterhelfen können.
(Beifall CDU)
Fakt ist: In einer solchen Ausnahmesituation, die wir haben, müssen wir die Thüringer Kommunen umso mehr unterstützen und dürfen sie nicht alleine im Regen stehen lassen. Jetzt mein Schlusssatz: Deswegen werden wir selbstverständlich einer Überweisung an die zuständigen Ausschüsse zustimmen. Wir sind Streiter für die Kommunen, das war immer so und das wird auch so bleiben, damit unsere Kommunen auch zukünftig stabiler, verlässlicher Ansprechpartner und Kommunikator der Menschen vor Ort sein können. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe, wir sind gerne bereit, dabei mitzuhelfen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Vielen Dank, Herr Walk. Aus gegebenem Anlass möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass beim Betreten des Plenarsaals ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Das gilt für alle. Ich möchte daran erinnern, dass wir uns in der Ältestenratssitzung dazu verständigt und uns das hier als Regel gegeben haben. Ich kündige jetzt schon an, dass ich bei weiteren Verstößen mit Ordnungsrufen reagieren werde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Abgeordnete Sesselmann hat für die AfD Fraktion das ‑ Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, kleckern statt klotzen, so kann man diesen Gesetzentwurf der rotrot-grünen Landesregierung bezeichnen, und dies sowohl aus der Sicht der Kommunen wie auch das Landes. Richtig ist zunächst, dass nach § 3 Abs. 6 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes im Abstand von zwei Jahren die Finanzausgleichsmasse in einer kleinen Revision dahin gehend zu überprüfen ist, dass die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen sichergestellt werden kann. Dieses gesetzlich geregelte Ziel der Sicherstellung der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen hat die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf völlig verfehlt. Ich weise hier zu Recht auf die Stellungnahme des Kollegen Bergner hin, die sehr detailreich und umfangreich gewesen ist. Wir sprechen von Investitionsstau. Wenn wir in den Gemeinden stehen und in den Gemeinden sind und die Gemeinde befragen – viele sind im Kreistag und auch in den Stadträten aktiv –, dann stellen wir eben fest, dass es an allen Ecken hapert und klemmt. Herr Bergner, da haben Sie recht, das haben Sie zu Recht vorformuliert. Herr Walk, ich gebe Ihnen auch recht. Das ist genau der Punkt, dieser Ansatz, diese neun Punkte, die Sie bereits im Großen angesprochen haben, zur Reformierung des Finanzausgleichsgesetzes, das müsste auch schon im Kleinen beginnen, und zwar auch hier. Das ist der Vorwurf an die Landesregierung, dass man hier zu kurz gegriffen hat und nicht den nötigen Mut bewiesen hat, hier vielleicht einen kleinen Wurf – ich sage „kleinen Wurf“, der große kommt hoffentlich noch – gebracht hat, damit man die Gemeinden und Landkreise letztlich doch entlasten kann. Das fehlt uns. Wir haben auch festgestellt, dass offenbar zwanglos und ohne erkennbares System den Landkreisen aus ihrem Anteil aus der Finanzausgleichsmasse I 7 Millionen Euro gestrichen werden und dem Anteil der Gemeinden und Städte zugeschlagen werden. Eine Begründung, warum das so ist, enthält der Gesetzentwurf nicht. Ebenso nicht berücksichtigt wurde die ab dem 1. Juli 2020 um 25 Prozent gestiegene Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB Zweites Buch. Hier wurde der Multiplikator für den Soziallastenansatz der Bedarfsmesszahl für die Aufgaben der kreisfreien Städte und Landkreise im Finanzausgleichsgesetz unverändert gelassen, um die obige Korrektur letztlich wieder aufzuheben und damit die Gemeinden und Städte zu benachteiligen. Der tiefere Sinn einer solchen Umverteilung erschließt sich indes nicht. Die Bewegung ist alles, das Ziel ist nichts. Nach diesem Motto scheint die Landesregierung handeln zu wollen.
(Beifall AfD)
Aber es gibt auch positive Aspekte anzumerken. Zu begrüßen ist die im Gesetzentwurf geregelte Vorziehung eines Demografieansatzes bei den Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden, Städte und Landkreise vom Jahr 2022 auf 2021. Aber dies ist, meine sehr verehrten Kollegen, eine Mogelpackung, denn im Einzelplan 17 des Haushaltsplanentwurfs der Thüringer Landesregierung für 2021 sind für demografiebedingte Sonderschlüsselzuweisungen nur 7 Millionen für Gemeinden und Städte ausgewiesen. Es fehlt aber eine entsprechende Ausweisung für die Landkreise. Einen demografiebedingten Ausgleich für den Bevölkerungsrückgang bei den Landkreisen gibt es aus Sicht der Landesregierung offenbar nicht. Damit läuft auch ohne finanzielle Untersetzung § 13a des Finanzausgleichsgesetzes in Ihrem Gesetzentwurf derzeit ins Leere. Hochbedenklich ist, dass keine Veränderung an der Höhe der Finanzausgleichsmasse, die vom Land bereitgestellt wird, vorgenommen wurde. Wir haben von den Vorrednern bereits gehört, es erfolgte lediglich eine Stabilisierung dieses Betrags. Das ist im Einzelnen hier schon vorgetragen worden, ich möchte darauf nicht näher eingehen. Aber es ist der Punkt und der entsprechende Streitpunkt. Ich glaube, daran hapert es momentan. Wir müssen dafür stehen – und ich glaube, dafür werbe ich auch zu Recht –, dass diese Finanzausgleichsmasse letztlich erheblich zu erhöhen ist, um die Gemeinden angemessen auszustatten und nicht nur das Leben der Gemeinden, sondern ein angemessenes Überleben zu sichern.
(Beifall AfD)
Die Vorredner haben schon darauf aufmerksam gemacht: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden für die Gemeinden, Städte und Landkreise erst 2021 finanziell richtig zu spüren sein. Denn erst ab diesem Zeitpunkt können von den Finanzämtern die Gewerbesteuermessbeträge für 2021 festgesetzt werden, die dann zu erheblichen Gewerbesteuermindereinnahmen bei den Gemeinden und Städten führen, was den Partnerschaftsgrundsatz im Kommunalen Finanzausgleich letztlich ad absurdum führt. Das ist eben das Problem, Herr Minister: Sie haben gesagt, es ist gewährleistet; wir haben da erhebliche Bedenken. Wenn nämlich die Gemeinden und Städte weniger Einnahmen haben, schränkt es ihre Leistungsfähigkeit letzten Endes ein. Hinzu kommt, dass dann auch noch die Kreisumlage steigen wird. Darauf hat die SPD-Kollegin Frau Merz richtig hingewiesen: Die Stabilisierung dieser Kreisumlage wird eines der Hauptprobleme sein. Es kommt uns bei diesem Gesetzesvorhaben so vor, dass man einerseits die Gemeinden unterstützt, andererseits bei den Kreisen, dann mal wieder umgekehrt das ganze Spiel betreibt, sodass letzten Endes über die Kreisumlage die Forderungen eingezogen werden und die Gemeinden und Kommunen letztlich darunter leiden. Das mit den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen ist bereits gesagt worden, dazu möchte ich mich nicht noch großartig äußern. Einkommen- und Umsatzsteuerverluste sind auch zu erwarten. Das heißt, hier können wir nicht – das ist von den Vorrednern auch schon angesprochen worden – nur die Stabilisierung der Kosten aus 2020 zugrunde legen, sondern wir müssen erheblich die FAG-Masse erhöhen. Ich glaube, es dürfte allen Beteiligten klar sein, auch seitens der CDU wurde das schon angesprochen, dass die Erhöhung der Auftragskostenpauschale um 1 Euro zu kurz gegriffen scheint. Das kann ich dann hier in dem Punkt auch schnell abhandeln. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass man den entsprechenden Streitpunkten offen gegenübersteht, dass wir uns als Fraktion nicht dagegen sträuben werden und die Bestrebungen im Ausschuss natürlich unterstützen, dafür zu arbeiten, dass es den Gemeinden, den Kommunen, aber auch den Landkreisen an keinen Mitteln fehlen wird, damit sie ihre Aufgaben, die sowohl in der Verfassung als auch in § 3 Abs. 6 des FAG Thüringen geregelt sind, ordnungsgemäß erfüllen können – nicht nur die Selbstverwaltungs-, also die Kernaufgaben, sondern auch die übertragenen und im eigenen Wirkungskreis liegenden in angemessener Weise. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, das ist das Ziel aller und daran werden wir arbeiten. Wir werben darum auch im Ausschuss, die Gemeinden ordnungsgemäß finanziell auszustatten. Vielen Dank.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei dem, was jetzt im Laufe des Tages schon an Kritik am KFA geäußert wurde, muss ich sagen, da bekommen meine kommunalpolitischen Herzkammern immer ein bisschen Kammerflimmern, weil ich die Kritik so nicht nachvollziehen kann. Insbesondere in Richtung der CDU will ich das noch mal so deutlich sagen. Sie ziehen ja seit geraumer Zeit durch das Land und sagen immer, Sie wollen die ländlichen Räume stärken. Die einzige Konsequenz oder die einzige Zielrichtung, die Sie dabei haben, ist, Sie wollen die kommunale Familie spalten. Sie wollen einen Keil zwischen die ländlichen Räume und die eher städtischen Verdichtungsräume treiben. Aufgabe von Landespolitik darf es aber nicht sein, die kommunale Ebene zu spalten, sondern wir wollen die unterschiedlichen Interessenlagen zusammenführen, weil wir doch klar wissen, der ländliche Raum kann nicht ohne die Städte und die Städte können auch nicht ohne den ländlichen Raum leben. Deswegen gehört das zusammengedacht und auch Kommunalpolitik für die beiden Ebenen gemeinsam gestaltet. Herr Voigt und auch Herr Walk, Sie haben ja heute wieder ein paar Zahlen durcheinandergewirbelt. Sie haben ja recht. Die Schlüsselzuweisungen sinken um 10 Millionen Euro, sowohl für die gemeindlichen als auch für die kreislichen Aufgaben, aber Sie haben immer noch nicht das System verinnerlicht, dass es einen Zusammenhang zwischen eigener Steuerkraft und dem, was das Land über die Schlüsselzuweisungen an fehlender Steuerkraft am Ende ausgleicht, gibt. Und wenn die eigene Steuerkraft steigt, ist es natürlich auch folgerichtig eine Umkehr, dass unter sonst gleichen Bedingungen entsprechend die Schlüsselzuweisungen sinken. Das ist einfache Mathematik. Man könnte auch sagen, das ist einfach nur Rechnen. Und ich habe die Steuereinnahmekraft angesehen, denn das ist eine Zahl, die für den Finanzausgleich relevant ist. Für 2011 – und da, Frau Merz, würde ich 2008 und 2009 wegen der damaligen Finanz- und Wirtschaftskrise hier jetzt nicht als Vergleich heranziehen – können wir feststellen – und das ist auch meine Hoffnung in diesem Jahr und für das nächste Jahr –, dass bei der Finanz- und Wirtschaftskrise die Steuereinnahmen zwei Jahre später, im Jahr 2011, in etwa wieder auf dem Niveau wie vorher waren. Das ist meine Hoffnung – das müssen wir abwarten, wie sich das entwickelt –, dass wir diese Talsohle von 2020 und 2021 dann überschreiten und wir spätestens 2022 wieder auf dem Niveau sind wie vorher. Das ist zumindest das, wovon wir erst mal ausgehen müssen. 2011 lag die Steuereinnahmekraft der kommunalen Ebene in Thüringen bei 1,167 Milliarden Euro und 2014 – das war das letzte Jahr, in dem die CDU Regierungsverantwortung getragen hat – waren es 1,354 Milliarden Euro, also rund 190 Millionen Euro mehr. Im letzten Jahr – 2019 – lag die Steuereinnahmekraft schon bei 1,9 Milliarden Euro, also 450 Millionen Euro mehr als 2014. Das muss ich natürlich ins Verhältnis setzen. Ich kann also nicht nur einzig und allein die abstrakte Zahl der Schlüsselzuweisungen zurate nehmen, um das zu bewerten. Sie dürfen sich bei dem Ganzen nicht nur einfach die Schlüsselzuweisungen anschauen, sondern Sie müssen sehen, wie viel Geld im Landeshaushalt insgesamt für die kommunale Ebene zur Verfügung gestellt wird. Da müssen Sie also den KFA nehmen und es gibt noch eine Anlage 3, da können Sie im Landeshaushalt nachschauen. Wenn Sie alle kommunalen Mittel im Landeshaushalt zusammennehmen, dann waren das in diesem Jahr rund 3,469 Milliarden Euro. Das steigt im nächsten Jahr an, zumindest im Entwurf, auf 3,565 Milliarden, also rund 100 Millionen Euro mehr. Wie die CDU dazu kommt, dass 100 Millionen Euro mehr am Ende weniger ist als das, was es jetzt gibt, das vermag ich nicht nachzurechnen. Das müssen Sie mir noch mal irgendwie aufschlüsseln. Ich habe in Mathematik früher etwas anderes gelernt. Wir können erst einmal festhalten, rund ein Drittel des Volumens im Landeshaushalt ist kommunal gebunden. Wie die CDU zu der Auffassung kommt, dass das nicht so sei, erschließt sich mir nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf für den KFA für 2021 ist aus unserer Sicht ein weiterer Beleg für die erfolgreiche Politik von Rot-Rot-Grün.
(Beifall DIE LINKE)
Wir stärken nämlich die kommunale Ebene in diesem Land. Insofern danken wir auch dem Innenministerium, dass es trotz der hohen Arbeitsbelastung und auch mit Blick auf die Corona-Krise gelungen ist, diesen Gesetzentwurf hier vorzulegen. Ich hoffe, dass wir eine zielführende und lösungsorientierte Debatte führen können, damit wir rechtzeitig am 01.01. Planungssicherheit für die kommunale Ebene haben können. Ich will noch mal darauf hinweisen, dass bereits in den letzten Jahren die innere Struktur des Kommunalen Finanzausgleichs zugunsten der kommunalen Ebene deutlich verbessert wurde. Wir haben den Soziallastenansatz deutlich erhöht und wir haben auch den Kinderansatz deutlich erhöht. Die Schlüsselmasse ist allein von 1,8 Milliarden Euro auf inzwischen 2,1 Milliarden Euro gestiegen. Allein bei der Betrachtung von Soziallasten- und Kinderansatz ist es in der Umkehr etwas anderes als das, was die CDU immer will: Wir versöhnen damit die kommunale Ebene, wir schaffen einen Ausgleich zwischen den städtischen Räumen und den ländlichen Regionen in diesem Land. Das ist ein ganz anderer Ansatz als das, was Sie von der CDU hier ständig den Menschen vor Ort weismachen wollen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, nein!)
Doch, doch, doch. Herr Walk, Sie haben ja von Ihrer Sommertour berichtet.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja!)
Sie waren ja viel unterwegs. Ich habe auch mit vielen Akteuren vor Ort gesprochen, unter anderem mit sehr vielen Bürgermeistern. Es wurde in diesem Haus schon oft auf das 185-Millionen-Euro-Paket für die Kommunen hingewiesen. Ich will noch mal darauf hinweisen: Die Steuerschätzung – wir kriegen bald wieder eine neue, aber die bisherige, auf die wir uns berufen – geht davon aus, dass den Kommunen rund 241 Millionen Euro in diesem Jahr wegbrechen, also dass weniger Einnahmen da sind als das, was sie ursprünglich geplant haben; es sind ja immer Soll-Ansätze. Ich will noch mal darauf hinweisen, das gehört der Ehrlichkeit halber auch dazu: Die Steuereinnahmen, also Mindereinnahmen des Landes, liegen bei rund 991 Millionen Euro. Da sage ich auch immer den Bürgermeistern – und wenn man so ehrlich mit den Bürgermeistern redet, haben die auch ein Verständnis dafür –: Wenn die Kommunen geringere Steuereinnahmen haben, hat auch das Land geringere Steuereinnahmen, da gibt es einen kausalen Zusammenhang. Deswegen ist es auch falsch, wenn man durch das Land zieht und den Bürgermeistern verspricht, dass das Land jeden Euro ausgleicht. Aber von den 241 Millionen Euro haben wir immerhin 185 Millionen Euro ausgeglichen. Es steht ja auch noch zur Diskussion, dass von Bundesebene ein entsprechendes Hilfsprogramm zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen kommt. Das werden wir dann sicherlich auch noch hier diskutieren und in Thüringen umsetzen. Aber wir haben auch – und das gemeinsam – im Frühjahr dieses 568-Millionen-Euro-Paket beschlossen. Wenn hier diskutiert wird, dass die Kommunen …
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das war eine
gute Sache!) Ja, das lobe ich auch.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Auch die Ver-
teilung war gut!) Große Übereinstimmung, Herr Hey, da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu. Aber wenn hier diskutiert wird, dass die Kommunen angeblich nicht investieren könnten, müssen wir natürlich auch berücksichtigen, dass es in den letzten Jahren schon umfangreiche kommunale Investitionspakete gegeben hat. Wenn wir dann betrachten, dass ein Großteil der Mittel von diesen Investitionsprogrammen nach wie vor nicht abgerufen wurde, dann müssen wir aber auch darüber diskutieren, wo die Ursachen dafür liegen. Ein Teil der Ursachen liegt sicherlich darin, dass die Kommunen offensichtlich damit etwas überfordert sind und wir auch weiterhin Strukturreformen auf kommunaler Ebene brauchen. Diese Debatte werden wir ehrlicherweise auch führen.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das liegt an
der ausufernden Bürokratie! Was erzählen Sie denn für einen Quatsch! Ich war 13 Jahre Bürgermeister, ich weiß, was los ist da draußen!) Herr Henkel, wir waren doch erst am Montag zusammen in Vacha unterwegs. Da ging es auch um die Frage der kommunalen Infrastruktur. Hinter verschlossener Tür waren wir uns zumindest einig – das ist etwas anderes als das, was in der Öffentlichkeit jetzt hier von Ihnen produziert wird –,
(Beifall DIE LINKE)
dass wir in vielen Punkten durchaus ähnliche Vorstellungen haben.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das mag
Ihre Wahrnehmung sein! Fakt ist, dass wir eine seit Jahren ausufernde Bürokratie haben! Das ist doch die Realität!)
(Beifall CDU)(Unruhe im Hause)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Herr Henkel, Sie haben die Chance, Sie können sich noch zu Wort melden.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Sehr gerne!
Ich freue mich schon auf die Haushaltsdebatte und auch besonders auf die Diskussionen im Ausschuss!)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte darum bitten, dass wir hier keine Dialoge führen. Herr Bilay hat das Wort. Wenn Sie Zwischenfragen stellen möchten, können Sie das tun oder sich noch zu Wort melden. Alle Fraktionen haben dazu noch ausreichend Redezeit zur Verfügung.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
So viel zur Richtigstellung von dem, was insbesondere seitens der CDU hier an Unwahrheiten auch gesagt wurde.
(Unruhe CDU)
Wir hatten auch zusammen mit dem Corona-Hilfspaket über die Frage der Kur- und Erholungsorte in Thüringen gesprochen. Ich freue mich, dass der Innenminister den Hinweis aufgegriffen hat, den Kurlastenausgleich von bisher 10 auf 11 Millionen Euro zu erhöhen. Das ist sachgerecht, weil sich in den letzten Jahren, seitdem Rot-Rot-Grün den Kurlastenausgleich eingeführt hat, die Ausgaben erhöht haben und auch neue Kur- und Erholungsorte hinzugekommen sind.
(Beifall SPD)
Deswegen ist dieser Schritt durchaus plausibel nachvollziehbar und wirklich begründet. Insofern da der Dank an den Innenminister, dass Sie diesen Hinweis unsererseits mit aufgegriffen haben. Ich weiß nicht mehr, wer es war, es kam ja von verschiedenen Rednerinnen und Rednern hier der Hinweis auf die große und kleine Revision. Ich freue mich auf die Debatte im Unterausschuss und auch im Innen- und Kommunalausschuss über die Frage „Große Revision“ und auch wie wir da weitermachen. Ich will nur mal darauf hinweisen, Herr Walk: Wenn Sie über solche Fragen reden, müssen Sie natürlich auch schauen, dass es innerhalb der inneren Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs Verschiebungen gegeben hat, insbesondere auch beim Mehrbelastungsausgleich, also die Verteilungssymmetrie zwischen Personalausgaben und Sachausgaben wird hier zugunsten der Personalausgaben deutlich verbessert, weil wir eben feststellen können, dass die Personalausgaben stärker steigen oder in den letzten Jahren stärker angestiegen sind, als es bei der allgemeinen Preisteuerungsrate zu verzeichnen gewesen ist. Von daher ist das auch ein zielführender Ansatz. Ich bin froh, dass der Innenminister auch den Hinweis der Linken aufgegriffen hat – es war ja eine Position unsererseits für den Koalitionsvertrag –, eine Flächenkomponente im Kommunalen Finanzausgleich einzuführen. Es ist ja gesagt worden: Gerade mit Blick auf die vielfältigen Gemeindeneugliederungsmaßnahmen in den zurückliegenden Jahren sind teilweise Gemeindestrukturen mit kleinen Siedlungsinseln entstanden, die sich dann plötzlich insbesondere auch in den gebirgigen Regionen dieses Landes zusammengeschlossen haben. Die haben plötzlich die Situation, dass sie eine kommunale Infrastruktur unterhalten müssen, die sie vor erhebliche Herausforderungen stellt. Ob der vom Innenminister vorgeschlagene Ansatz der richtige ist, werden wir diskutieren; es gibt ja verschiedene Möglichkeiten. Das könnte auch so ein Beitrag dazu sein, was sich das Gutachten noch mal anschauen könnte. Herr Maier, Sie müssen jetzt damit klarkommen, aber ich lobe Sie ausdrücklich dafür, dass Sie noch mal nachgedacht haben, den Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge aufzugreifen.
(Beifall DIE LINKE)
Da sind jetzt immerhin 5 Millionen Euro im Haushalt verankert. Das war ein wichtiger Punkt, der es uns auch von Herzen leicht macht, mit Ihnen darüber zu diskutieren, wie wir weitermachen. Worüber ich etwas enttäuscht bin, das sind die ersten Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände. Die haben pauschal erst mal wieder mehr Geld gefordert. Der Unterschied zu den früheren Jahren ist, dass da keine konkreten Zahlen mehr auftauchen, sondern nur abstrakt mehr Geld gefordert wird. Ich hätte mir von den kommunalen Spitzenverbänden, die ja durchaus Fachleute haben, mehr Hinweise gewünscht, wie sie sich auch eine künftige Struktur des Finanzausgleichs vorstellen. Bedauerlicherweise thematisieren die kommunalen Spitzenverbände aus meiner Sicht völlig unzureichend die Frage der Bedarfsermittlungen. Ich glaube, das ist ein Hebel, über den wir miteinander reden müssen: Wie werden die kommunalen Finanzbedarfe vor Ort ermittelt, die sich dann auch im Finanzausgleich wieder abbilden? Es macht übrigens keinen Sinn, bei den Investitionsbedarfen im Bereich der Schulen der kreisfreien Städte Kohorten zu bilden, wo man die Stadt Eisenach als Musterknaben nimmt. Sie können nicht die Ist-Ausgaben als einfachen Bedarf umdeklarieren. Also ich glaube, da wäre es hilfreich gewesen, wenn die kommunale Ebene deutliche Vorstellungen geäußert hätte, in welche Richtung der Finanzausgleich weiterentwickelt werden soll. Aber vielleicht sitzen die ja noch dran und sparen ihre Munition für die Debatten im Unterausschuss. Insofern freue ich mich, dass wir heute hoffentlich einmütig die Überweisung des Finanzausgleichsgesetzes als Entwurf an die Ausschüsse beschließen werden. Ich freue mich auf die Debatte, auch mit Ihnen, Herr Henkel. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es jetzt noch Abgeordnete, die explizit zu TOP 4 – zum Finanzausgleichsgesetz – sprechen möchten? Dann würde ich sie jetzt noch aufrufen, ansonsten würde ich in meiner Liste, die mir hier vorliegt, fortfahren. Ich habe jetzt auf der Liste noch Frau Baum, Herrn Martin Montag, Frau Dr. Bergner, Herrn Kowalleck und Herrn Malsch und würde das abarbeiten. Herr Kießling noch – gut. Dann rufe ich jetzt auf Abgeordnete Baum für die FDP-Fraktion. Sie zieht zurück. Soll ich die FDP jetzt durchgehen? Möchte von der FDP noch jemand sprechen? Frau Dr. Bergner. Dann würde ich jetzt Frau Dr. Bergner aufrufen. Wenn vielleicht ein Schriftführer/eine Schriftführerin als Ersatz kurz hier hochkommen könnte, dann wäre das hilfreich.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Werte Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream, stellen Sie sich vor, Ihre Familie ist unverschuldet von einer finanziellen Notlage betroffen, weil beide selbstständig in der Veranstaltungsbranche tätig sind und jetzt durch CoronaMaßnahmen auf Grundsicherung angewiesen sind und auch nicht kreditwürdig sind. Jetzt geht die Waschmaschine kaputt, die Heizungsanlage geht kaputt, die dieses Jahr erneuert werden sollte, und Sie hatten eigentlich gespart, um einen Fernseher zu kaufen. Alles zusammen geht nicht, Sie müssen Prioritäten setzen. Eine Heizungsreparatur muss sein, die Waschmaschine mit zwei kleinen Kindern, aber vielleicht hilft da die Nachbarin, helfen die Eltern oder Freunde für eine Überbrückung. Neue Heizungsanlage, Fernseher, Wäschetrockner, alles tabu. Dinge, die einst wichtig und notwendig erschienen, sind nun nice to have. Die kluge Nutzung der wenigen Mittel für die bestmögliche Gestaltung des Familienlebens ist notwendig. Dieses Beispiel kann als Synonym für den vorliegenden Haushalt dienen. Als finanzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion und auch als Unternehmerin möchte ich Ihnen unsere und auch meine Sicht darauf nahebringen. Wir müssen sicherstellen, dass das wenige Geld an wirksamen Stellen zum Wohl der Thüringerinnen und Thüringer und vor allen Dingen zukunftsorientiert und ressourcenachtsam eingesetzt wird. Die aktuelle Situation: Wir dürfen nicht Budgets – ich sage jetzt mal – als Beruhigungspillen zur Verfügung stellen und dann ein Regelmonster dahinter setzen, dass der Abruf unmöglich wird. Dann erzielen wir keine Wirkung, sondern Frust. In der Vergangenheit wurden Budgets für Investitionen, zum Beispiel für Investitionen in digitale Infrastruktur, zur Verfügung gestellt und nicht ausgeschöpft, weil Angebote fehlten. Und dabei wird mir zu wenig nach den Ursachen gefragt. Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler. Ich als Unternehmerin sehe das bürokratische Vergabegesetz als eine wesentliche Ursache.
(Beifall FDP)
Als Unternehmer biete ich doch da an, wo ich mein Geld ohne Bürokratie verdienen kann.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wo neh-
men Sie denn öffentliche Aufträge an, Frau Kollegin, als Unternehmerin? Jetzt machen Sie es mal halblang!) Im neuen Haushaltsentwurf sind die Haushaltsposten in vielen Bereichen viel zu unspezifisch, Beispiel: die Zuweisungen für kommunale Vorhaben zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Dort werden Unterstützungsmaßnahmen entsprechend Klimapaket, § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz, benannt. Nur ist das Klimapaket jedoch noch gar nicht festgeschrieben. Der Haushaltsrahmen muss zielorientiert und die Ziele müssen nachhaltig und ressourcenachtsam und messbar sein. Was meine ich damit? Nicht 1 Prozent der Fläche Thüringens für Windkrafträder ist das richtige Maß, sondern eine Energiemenge, die im Land regenerativ erzeugt werden soll. Um ein nachhaltiges, achtsames, regional angepasstes Konzept zu erstellen, müssen alle erneuerbaren Ressourcen auf den Prüfstand gestellt werden, wie Wasserkraft, Solar, Wind, Biomasse und einiges mehr. Aber wir brauchen auch ein Einsparpotenzial. Das muss auch hier unter die Lupe genommen werden. Darf ich aus der Rede der Ministerin Siegesmund in der 6. Wahlperiode, 159. Sitzung, vom 27.09.2019 zitieren? „Unser Ziel ist ein Energiesystem, das dezentral, regional und erneuerbar ist und sich dabei an den Eckpfeilern Zuverlässigkeit, Bezahlbarkeit und Akzeptanz ausrichtet.“ Ich muss sagen, wenn ich das lese, auf den ersten Blick unterschreibe ich das sofort. Aber was offenbart sich beim genaueren Hinschauen? Allein die TU Ilmenau gibt im Jahr 5,2 Millionen Euro für Energiekosten aus. Als Unternehmerin, die es bereits umgesetzt hat, weiß ich, welches enorme Einsparpotenzial in einem Energielastenmanagement liegt. Dass die Landesregierung viereinhalb Monate für die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zum Einsatz von Energielastenmanagement in öffentlichen Gebäuden inklusive in Universitäten und Forschungseinrichtungen braucht, zeigt mir, dass man bisher darüber nicht nachgedacht hat. Schaue ich in den Haushaltsentwurf, finde ich da folgende Zahlen: Haushaltskosten zur energetischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden 900.000 Euro plus 2 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln. Hochschule Nordhausen, Optimierung der Energieversorgung Campus: Für 2021 sind da 450.000 Euro geplant. Wo sind da die anderen Hochschulen? Einbau von Biomasseheizungen in Landesliegenschaften für 30.000 Euro. Das sind eine oder zwei Anlagen. Was wollen Sie damit bewegen? Wichtige Säulen unseres gesellschaftlichen Lebens, wo sich Bürger mit wenigen finanziellen Mitteln und hohem ehrenamtlichen Engagement zukunftsorientiert einbringen, dürfen nicht kaputtgespart werden. Hier möchte ich nur das Beispiel der Bürgerradios nennen. Auch die Zuschüsse für freie Schulen dürfen nicht zulasten der Schulsozialarbeiter, deren Budget verdoppelt worden ist, gekürzt werden. Gerade in der gegenwärtig angespannten Situation ist es wichtig, die wenigen Finanzmittel an wirksamen Stellen einzusetzen und über den Tellerrand hinauszuschauen zum Wohle der Thüringerinnen und Thüringer und für die Zukunft. Herr Ramelow, ich nehme Sie beim Wort für einen ehrlichen Dialog. Lassen Sie Ihren Worten zu Beginn der Veranstaltung heute Taten folgen! Die Thüringerinnen und Thüringer haben einen ehrlichen und einen sehr guten Haushalt verdient. Danke.
(Beifall FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! „Mit Verantwortung durch die Krise“ muss unser Leitspruch für die kommenden Wochen und Monate sein. Wir als CDU-Fraktion haben diesen Leitspruch auch für unsere Punkte zur zukünftigen Beratung des Landeshaushalts und des Nachtragshaushalts gewählt. Die CDUFraktion ist sich ihrer Verantwortung bewusst und setzt sich intensiv für die Bewältigung der Krise mit klugen finanzpolitischen Vorschlägen für die Menschen in unserem Freistaat ein. Meine Damen und Herren, das Sprichwort sagt: „Steter Tropfen höhlt den Stein“. So ist es auch gut und richtig, dass endlich die Forderung der CDUFraktion zur Einbringung eines Nachtragshaushalts erfüllt wurde. Es ist wichtig, dass wir alle Aufgaben erfüllen, die uns diese Krise finanzpolitisch stellt. Deshalb war es für uns auch besonders wichtig, dass wir die finanzpolitischen Herausforderungen rechtlich und formell auf stabile Füße stellen, und dies soll eben auch mit dem Nachtragshaushalt geschehen. In anderen Bundesländern gibt es bereits seit mehreren Wochen und Monaten einen Nachtragshaushalt aufgrund der Corona-Pandemie. Der von der CDU-Fraktion geforderte frühzeitige Nachtragshaushalt 2020 hätte als zusätzliches Steuerungsinstrument in der Krise genutzt werden können, stattdessen plant Rot-Rot-Grün den Nachtragshaushalt vornehmlich zur Befüllung der Rücklage, um das nächste Haushaltsjahr – 2021 – zu finanzieren. Das ist in unseren Augen eine vergebene Chance. Zudem sollten zuerst die Rücklagen aufgebraucht werden; erst dann dürfen Schulden im unbedingt nötigen Umfang aufgenommen werden. Diesen Standpunkt hat auch die Minderheitsregierung noch im Juni vertreten und ist von dieser rechtlichen, folgerichtigen Position aus politischen Gründen offenbar abgerückt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns doch noch mal einige wenige Wochen zurückblicken. Sehen wir uns mal die Argumentation der Landesregierung am 5. Juni 2020 zum vereinbarten Corona-Sondervermögen an. Die Grundlagen wurden von Finanzministerin Taubert in der Plenarrede vom 5. Juni zur Verabschiedung des Corona-Sondervermögens ausgeführt. Ich zitiere: „Wir fördern, wo wir können, und am Ende mit 1,2 Milliarden Euro, mit fast 700 Millionen Euro aus der Rücklage Familien in Thüringen an ganz unterschiedlicher Stelle.“ Ja, meine Damen und Herren, entgegen der Forderung der CDU-Fraktion wollte die Landesregierung einen Nachtrag nicht vor der Sommerpause, sondern erst nach den Erkenntnissen aus der Sonderteuerschätzung – Ende August war hier ange s peilt bzw. Anfang September 2020 – das Ganze einbringen. Meine Damen und Herren, Rücklagen und Kreditaufnahmen auf Landes- und kommunaler Ebene zu vergleichen, ist ein Vergleich von Äpfeln und Birnen, Herr Ministerpräsident. Deshalb muss man eben auch von unterschiedlichen Ausgangssituationen aus Sicht der Kommunen ausgehen. Wir als Land sind natürlich verpflichtet, die Kommunen ausreichend zu finanzieren, aber wir müssen eben auch schauen, wie wir das am besten machen. Aus unserer Sicht ist es schon überlegenswert, zuerst den Sparstrumpf auf Landesebene zu nehmen und dann zu schauen, inwieweit auch hier die weiteren finanziellen Mittel im Rahmen von Krediten aufgenommen werden müssen. Ich bin den verschiedenen Vorrednern dankbar, dass auch hier noch mal gerade die Finanzierung unserer kommunalen Ebene beleuchtet wurde. Das wird ein wichtiges Thema in den nächsten Wochen in unseren Haushaltsverhandlungen sein. Gerade auch hier sind wir eben verpflichtet, die Kommunen ausreichend zu finanzieren und auch hier die verschiedenen Problemlagen aufzunehmen. Wir haben das in verschiedenen Formen bisher schon getan. Aber gerade in den nächsten Monaten werden auch zahlreiche Aufgaben auf die Kommunen zukommen. Wir als Land sind hier auch verpflichtet zu reagieren. Meine Damen und Herren, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Thüringen wie ganz Deutschland wirtschaftlich erheblich zurückgeworfen. Wegbrechende Steuereinnahmen bei gleichzeitigen Ausgaben zur Krisenbewältigung stellen die öffentlichen Haushalte in den nächsten Jahren vor erhebliche Herausforderungen. Das ganze Ausmaß dieser Herausforderungen wird sich in der Sondersteuerschätzung Mitte September zeigen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass damit Ansätze im vorgelegten Haushaltsentwurf noch einmal angepasst werden müssen. Herr Finanzstaatssekretär Schubert ist heute früh auch schon in seiner Rede darauf eingegangen. Die September-Sonderschätzung muss in den Nachtragshaushalt zwingend eingearbeitet werden, um eine solide Einschätzung zu ermöglichen. Mit einem Sondervermögen gäbe der Landtag über Jahre wesentliche Teile seiner haushaltspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand. Deshalb müssen wir auch hier klug überlegen und es muss geprüft werden, ob die im Sondervermögen geplanten Investitionen nicht besser im Kernhaushalt veranschlagt werden sollten. Auch hier werden wir intensiv darüber diskutieren, welche Maßnahmen notwendig sind. Es wurden ja schon verschiedene Teile an dieser Stelle angekündigt. Es ist notwendig, dass gerade auch für die Menschen in diesem Land und für unsere Wirtschaft zielgerichtet diese Maßnahmen über das Sondervermögen erfolgen. Das ist unsere Pflicht an dieser Stelle, dass wir hier ganz genau darauf schauen, dass wir entsprechende Finanzierungen und Investitionen möglich machen. Meine Damen und Herren, selbst bei Rekordsteuereinnahmen konnte der Haushalt nur durch den Griff in die Rücklage ausgeglichen werden. Der Ministerpräsident hatte den versprochenen Kassensturz in seiner Minderheitskoalition nicht durchsetzen können. Hier gehe ich auch noch mal auf Herrn Hey ein. Dieses Wort „Kassensturz“ wurde ja vom Ministerpräsidenten geprägt. Ich denke, dennoch ist es wichtig, immer wieder zu schauen, wo wir noch Potenziale haben. Die vergangenen Haushalte haben uns das eben auch aufgezeigt, dass man durchaus auch kritisch hinterfragen muss – das ist auch unsere Pflicht –, inwieweit bestimmte Ausgaben noch notwendig sind und vielleicht auch hinterfragt werden können. Das werden wir natürlich auch intensiv in unseren Haushaltsverhandlungen tun. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines steht fest: Die Kredite von heute sind die Schulden und Lasten von morgen. Die Kreditaufnahme muss nach unserer Ansicht auf das absolute Minimum begrenzt werden. Auch das ist ein ganz wichtiges Thema, das uns seit vielen Jahren am Herzen liegt. Das ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam angehen müssen. Jetzt muss es darum gehen, gezielte Impulse für Wachstum und Innovation als Quelle zukünftiger Steuereinnahmen zu setzen. Ein Investitionspaket, das rot-rot-grüne Ministerien zu gleichen Teilen bedenkt, zeigt hingegen, dass es hier in erster Linie um den innerkoalitionären Proporz, jedoch nicht um eine Politik für Thüringen geht. Ziel muss es zukünftig sein, das Land finanziell wieder so aufzustellen, dass es für heute noch nicht absehbare Krisen der Zukunft gewappnet ist und die finanziellen Lasten für kommende Generationen erträglich bleiben. Wir müssen auf jeden Fall aufpassen, dass unsere Kinder nicht die großen Verlierer der Corona-Krise sind. Es wurde heute auch angesprochen, gerade im Bereich Schule müssen wir ganz sensibel reagieren und auch hier für die Zukunft entsprechende Ausgaben vornehmen. Aber dennoch sollten wir immer im Blick behalten, dass heute aufgenommene Schulden in Zukunft die Gestaltungsspielräume verringern. Eine Haushaltspolitik ohne fortlaufende Anstrengungen zur Konsolidierung ist aus unserer Sicht nicht verantwortbar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde heute auch der Zeitplan angesprochen. Für uns ist es wichtig, dass auch noch mal festgestellt wird, dass der Haushaltsentwurf 2021 normalerweise im Juli hätte vorgelegt werden sollen. Dies ist nicht passiert, das ist auch klar. Wir hätten uns gern eine Auseinandersetzung mit dem Zahlenwerk schon vorher gewünscht. Wir werden aber dennoch natürlich diszipliniert hier in die Verhandlungen hineingehen. Das kennen Sie auch aus den vergangenen Jahren.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Für uns ist es wichtig, die einzelnen Ausgaben zu hinterfragen. Wir werden ja heute Abend auch noch mal in unserer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses über den Terminplan reden. Als Parlamentarier nehmen wir uns natürlich die Zeit, die notwendig ist, um die eingebrachten Haushaltsgesetze zu beraten. Gerade die Beteiligung der Kommunen ist für uns ein wichtiger Punkt und die damit verbundene Einhaltung der Fristen. Unsere Verantwortung in der Krise werden wir als CDU-Fraktion wahrnehmen. Wir werden uns intensiv in die Beratungen zum Nachtragshaushalt, zum Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz, zu den Kommunalfinanzen und natürlich zum Landeshaushalt 2020/2021 einbringen und das mit entsprechenden Vorschlägen deutlich machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Hause – auf der Tribüne ist keiner mehr, aber eventuell noch am Livestream –, Ludwig Erhard sagte einst: „Einmal wird der Tag kommen, da der Bürger erfahren muss, dass er die Schulden zu bezahlen habe, die der Staat macht und uns zum ,Wohle‘ des Volkes deklariert.“ Über 16,5 Milliarden Euro an Schulden – ca. 7.730 Euro pro Einwohner – wird unser Freistaat Thüringen am Ende dieses Jahres haben, geht es nach den rot-rot-grünen Minderheitsregierungsplänen. Das ist ein Rekord. Seit Jahren haben wir, die AfD-Fraktion, appelliert, dass in wirtschaftlich guten Zeiten die Rücklagen für schlechte Zeiten gestärkt werden müssen – ein antizyklisches Verhalten, so wie es das Haushaltsgrundsätzegesetz vorsieht. Doch nicht einmal mehr den Haushalt dieses Jahres, der mit den horrenden Steuereinnahmen und in Anbetracht einer boomenden Konjunktur aufgestellt wurde, konnte die im Oktober letzten Jahres abgewählte Regierung unter Herrn Ramelow damals ohne einen gehörigen Griff in die Rücklagen beschließen. Da war von Corona noch keine Spur. Insgesamt 430 Millionen Euro brauchte man damals zusätzlich, um den normalen Haushalt auszugleichen. Man könnte meinen, die Regierung würde wenigstens jetzt anfangen zu sparen. Wir verlangten im Ausschuss – wie auch der Rechnungshof –, im Nachtragshaushalt 2020 wenigstens schon die Sparpotenziale zu nutzen, um die Neuverschuldung gering zu halten, so wie es jeder Unternehmer und jeder vernünftige Mensch in schwierigen Zeiten tut: erst mal alle Ausgaben überdenken, und wenn dies nicht reicht, gehe ich dann zur Bank. Aber was macht diese rotrot-grüne Landesregierung? Sie geht direkt zur Bank, keinerlei Einsparungen im Haushalt 2020, ein Weiter-So, nur mit mehr Schulden obendrauf, um ihre tollen Träume finanzieren zu können. Vielleicht noch mal zur Klarstellung, Herr Prof. Voigt, der jetzt gerade nicht da ist: Die AfDFraktion hat von Beginn an immer den Nachtragshaushalt gefordert. Da hat die CDU sich noch etwas bedeckt gehalten, das war noch nicht ganz so. Wir als AfD in meiner Person haben immer strikt den Nachtragshaushalt gefordert und immer strikt gefordert, hier die Einsparpotenziale zu heben. Das Ergebnis ist eine Neuverschuldung, die wir jetzt haben, in Höhe von 1,82 Milliarden Euro. Damit werden nicht nur die in diesem Jahr anfallenden Mindereinnahmen von fast 1 Milliarde Euro gedeckt, sondern auch die Rücklagen geschont. Und warum schonen wir auf einmal die Rücklagen? Damit man diese für den Haushalt im nächsten Jahr 2021 verwenden kann. Wie bereits mein Fraktionsvorsitzender Herr Höcke richtig sagte, ist dies gemäß der Verfassung sehr fragwürdig. Noch fragwürdiger ist die Verwendung der Mittel. Wer sich lediglich den Haushalt des Umweltministeriums ansieht, merkt schnell, wer in der Regierung das Sagen hat. Die Grünen-Ministerin Frau Siegesmund scheint die Angst vor Neuwahlen umzutreiben, weshalb sie zwar ihre Ausgaben im Vergleich zu 2020 fast konstant hält, aber geschickt finanzielle Mittel in Verpflichtungsermächtigungen reinpackt, die die Ausgaben über 2021 hinaus festschreiben, Zuschüsse jeglicher Art verpackt und somit auch den Regierungen zukünftig den Handlungsspielraum nimmt. Schaut man genauer hin, findet sich auch ein sehr schönes Beispiel für die Umsetzung von unnötigen ideologischen Richtlinien, welche die Bürokratiekrake EU hervorgebracht hat. So hält sich Frau Siegesmund streng an die Clean-VehicleRichtlinie, die im zweiten Mobilitätspakt beschlossen wurde und dazu führt, dass dies bis zum 2. August 2021 in nationales Recht umgewandelt werden muss. Die Richtlinie besagt nämlich, dass ab dem 2. August 2021 45 Prozent aller Busse im ÖPNV von einem sogenannten sauberen Antrieb bewegt werden müssen. Hierfür allein werden 2 Millionen Euro Steuergelder eingeplant. Man fragt sich: Wo ist die Kosten-Nutzen-Analyse gemäß Haushaltsgrundsätzegesetz und wo bleibt der Antrieb für die Thüringer Wirtschaft? Übrigens beschließt eben jener zweite Mobilitätspakt die unrealistischen CO -Grenzwerte für Fahr2 zeuge, welche unsere deutsche Automobilindustrie mit Strafzahlungen Jahr für Jahr ein Stück mehr in die Knie zwingen werden und damit unserer Wirtschaft im Allgemeinen schaden und auch weiterhin schaden werden. Die Automobilindustrie wird in die Knie gezwungen – Sie haben es ja schon bei der Insolvenz im Industriegebiet Kindel bei Eisenach gesehen – und, wie gesagt, es geht mit weiteren Insolvenzen weiter. Wo es keine Richtlinien gibt, erlässt diese Regierung selbst welche, um die Förderung mit EU-Mitteln abzugreifen, so bei dem Haushaltsposten „Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen“. Hier gibt es 1 Million Euro im Jahr 2021 für Unternehmen, die Solaranlagen auf dem Dach haben möchten, solange sie sich an die Umsetzung der Richtlinien des Freistaats Thüringen für Energiemaßnahmen halten. Damit letztlich auch die Bevölkerung all die ideologischen und unwirtschaftlichen Maßnahmen akzeptiert, braucht es natürlich eine gezielte Information oder vielleicht sollte man sagen: Desinformation. So werden unter dem Haushaltsposten „Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen, Thüringer Energie- und Greentech-Agentur“ – kurz ThEGA – 3,26 Millionen Euro plus Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 9,47 Millionen Euro festgeschrieben, um Erneuerbare-Energien-Konferenzen ab 2021, Veranstaltungen zum Thema der Energiewende und des Klimaschutzes, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des Klimagesetzes und der Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie usw. usf., zu finanzieren. Da frage ich mich: Wo ist die Nachhaltigkeit, wenn es hier um Konferenzen, Sitzungen geht – und das im Millionenbereich? Meine Damen und Herren, ich will es kurz machen: Wir haben eine neue Rekordverschuldung. Ich würde gern von der Regierung wissen, wie sie diese abbauen will und das innerhalb von fünf Jahren – so besagt es nämlich die Schuldenbremse. Da fragt man sich, ob die Lösung der SPD, unseres Wirtschaftsministers Tiefensee sein könnte, dass man die Tilgung auf 20 Jahre oder vielleicht sogar mehr streckt, was natürlich ein Verstoß gegen die Schuldenbremse wäre. Oder geht es nach dem alten guten Spruch „Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen“? Sie sorgen auch selbst bewusst dafür, dass wir eine Senkung unserer Steuereinnahmen in Thüringen haben. Nehmen wir zum Beispiel mal die Biersteuer: Wenn Sie die ganzen Veranstaltungen absagen, dann sorgen Sie bewusst dafür, dass weniger Bier konsumiert wird und hier entsprechend die Einnahmen sinken. Auch die Lohnsteuerrückgänge, die jetzt kommen, sind allein diesen Maßnahmen geschuldet: Kurzarbeit, Arbeitsverbote, ich erinnere nur an die Demonstrationen, an die Veranstaltungswirtschaft, wo Sie hier entsprechende riesige Steuerausfälle selbst produzieren. Abschließend möchte ich noch einige Sätze zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes sagen: 9,6 Millionen Euro wollen Sie dem Sondervermögen „Thüringer Wohnungsbau“ entnehmen und der Städtebauförderung zukommen lassen. Dieses Sondervermögen wurde geschaffen, damit das Land im sozialen Wohnungsbau tätig werden kann, damit Wohnraum für sozial schwache Menschen zur Verfügung gestellt werden kann, ebenso Zuschüsse für finanzschwächere Familien bei Bau oder Kauf von Wohnraum. Dies ist auch zwingend und dringend notwendig, bedenkt man die steigenden Miet- und Wohnungspreise dank der verfehlten Währungs- und Migrationspolitik der Altparteien. Das Sondervermögen unterstützt also die sogenannten kleinen Leute bei dem Wohnraumproblem, und Sie von Rot-Rot-Grün nehmen einfach mal 9,6 Millionen Euro raus – das ist eine Zweckentfremdung, würde ich sagen. Ein Grund dafür ist nicht mal im Gesetzestext zu lesen. Vermutlich weiß die Regierung nicht mehr, wo sie das Geld für den Schaden, den die Corona-Maßnahmen der Regierenden angerichtet haben, hernehmen soll. Bereits jetzt können die Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt Erfurt keine Mittel mehr für den sozialen Wohnungsbau abrufen. Dafür haben Sie ja auch beim Wohngeld mal eben den Ansatz von 2019 zu 2020 um 3 Millionen Euro gekürzt. Selbst Ihr eigenes Thüringer Nachhaltigkeitskonzept haben Sie mal eben über Bord geworfen – Herr Schubert hat es ja schon ausgeführt, dass hier im Jahr 2020 keinerlei Tilgung möglich sein wird. Man setzt es mal auf null, es soll dann später weitergehen – 65 Millionen Euro einfach mal auf null. Hätten Sie nur mal in den letzten Jahren vernünftig gewirtschaftet, so wie es von der AfD-Fraktion immer gefordert worden ist, und auch entsprechende Haushaltsaufstellungen gemacht und Rücklagen gebildet, dann hätten wir hier nicht solche Akte von Ungerechtigkeit haben müssen.
(Beifall AfD)
Frau Hennig-Wellsow hat ja erklärt, Sie als Linke sind die soziale Partei, Sie haben sich hier am Rednerpult erklärt, wie sozial das alles ist. Allein an diesem Beispiel des sozialen Wohnungsbaus sieht man mal, wie sozial das ist, was Sie hier vorhaben und auch tun. Sie reden hier von sozialer Sicherheit, die Sie gewähren wollen, aber Sie zerstören gerade die ganze soziale Sicherheit, ich denke nur an die ganzen Arbeitsverluste. Frau Bergner hat ja richtig ausgeführt: Wie viele Leute wissen nicht mehr, wie es weitergehen soll, wenn sie nicht arbeiten dürfen. Und auch der Zweiklang von Aufbau und Helfen: Sie zerstören hier, Sie hetzen am Pult, das kann man gar nicht anders bezeichnen.
(Beifall AfD)
Sie wollen umsteuern, von echten Arbeitsplätzen weg, die Mehrwert bringen, die auch Steuereinnahmen für unser Land bringen, Sie wollen umsteuern zu einer Soziokultur ohne Mehrwerte, ohne echte Steuereinnahmen. Sie sorgen hier für mehr Steuerausgaben, statt für mehr Steuereinnahmen – das nur mal am Rande dazu. Wenn wir da noch mal bedenken: Allein die Konjunkturprognose des Sachverständigenrats vom Juni 2020 sagt bereits aus, dass die Einnahmen entsprechend einbrechen werden und dass mit einer Erholung nicht vor Ende 2021 zu rechnen ist. Wenn ich mir den Haushaltsplan 2021 ansehe, da rechnen Sie ja schon wieder mit 1 Million Euro Mehreinnahmen gegenüber 2019. Das heißt, Ihre Prognosen sind auf hölzernen Füßen gebaut, das passt so nicht. Ich bin auch auf die Beratungen im Ausschuss gespannt und ob Sie wieder im Ausschuss und in den Abstimmungen die 100-Prozent-Quote erreichen werden. 100 Prozent haben Sie bei der Ablehnung unserer guten Vorschläge zum Wohle unserer Bürger erreicht. Damit wir auch über richtige Zahlen sprechen, brauchen wir die Steuerschätzung September 2019; am 12.09. sollen die Zahlen rauskommen. Allein an diesem Beispiel wollte ich Ihnen aufzeigen, dass wir korrekte Zahlen brauchen, um einen vernünftigen Haushaltsplan aufzustellen und um in die Tiefe zu diskutieren und auch die richtigen Beschlüsse zu fassen. Wie gesagt, so kann es nicht sein und das hat hier nichts mit Nachhaltigkeit zu tun. Zum Schluss möchte ich noch Frau Taubert gute und schnelle Genesung wünschen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, das Vorhaben, Mittel des Wohnungsbauvermögens zweckentfremdet für die Landesprogramme „Städtebau“ einzusetzen, ist – sagen wir es mal vorsichtig – zumindest im höchsten Maße irritierend. Da muss uns die Landesregierung schon mal erklären, was sie da vorhat, warum eine solche Lösung alternativlos sein soll und welche Auswirkungen sie beispielsweise auf den sozialen Wohnungsbau hat. Der Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat hier gestern in seiner Mitteilung Geschütze aufgefahren, denen ich mich auf den ersten Blick absolut anschließen kann, ja sogar anschließen muss. So sei bereits der bestehende Etat für den Wohnungsbau mit Förderanträgen und Projekten für 90 Millionen Euro überzeichnet. Für 2020 soll es nun keine weiteren Förderbescheide geben, im Jahr 2021 werden nur reduzierte Umfänge möglich sein. Schlimmer noch, so schreibt der Verband: Von den ohnehin völlig überzeichneten und unzureichenden Mitteln für den sozialen Wohnungsbau sollen bis zu 9,6 Millionen Euro für andere Zwecke verwendet werden. Ich habe die Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit einer Kleinen Anfrage von Ende Juli nachgefragt. Eine Antwort habe ich nach nun mehr als fünf Wochen immer noch nicht. Ich vermute, die Antwort bestätigt die Daten des Verbands der Wohnungswirtschaft und käme der Landesregierung deshalb ziemlich ungelegen, zu einem Zeitpunkt, zu dem mit dem vorliegenden Gesetz der zweckentfremdete Zugriff auf fast 10 Millionen Euro aus dem Thüringer Wohnungsbauvermögen legitimiert werden soll. Werte Kolleginnen und Kollegen, bei der Einrichtung des Wohnungsbauförderprogramms und des Wohnungsbauvermögens hat sich der Gesetzgeber doch etwas gedacht, als er eine Beschränkung auf bestimmte Zwecke, nämlich die soziale Wohnraumförderung, vorgesehen hat. Der vtw hat doch völlig recht, wenn er die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Landesregierung und Wohnungswirtschaft auf dem Spiel stehen sieht. Schlimmer noch: Der vtw sieht überdies einen klaren Bruch von Wahlversprechen der links-rot-grünen Landesregierung. Und das, Herr Minister Hoff – er hört mir hoffentlich zu –, müssen Sie doch auch dem Parlament einmal erklären. Ich sage Ihnen mal, wie wir das sehen: Dieser Gesetzentwurf ist ein Offenbarungseid, er zeigt die Zerstrittenheit in der Koalition über die wirklich wichtigen Vorhaben – das haben wir heute schon mehrfach gehört – in Bezug auf den Haushalt insgesamt, insbesondere in Bezug auf die koalitionsrettende Verteilung Ihres sogenannten Investitionspakts. Aber dass Sie mit diesem Gesetz so wunderbar einfach und exemplarisch darlegen, dass Sie zu einer Prioritätensetzung innerhalb Ihrer Truppe nicht in der Lage sind, irritiert umso mehr. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns doch völlig einig: Unbestritten ist die Städtebauförderung eine gute Sache, sie ist enorm wichtig. Und wenn eben auch dort die Programme überzeichnet sind, dann muss doch eine andere Lösung als diese her, eine Lösung, die eben nicht zulasten der Wohnraumförderung geht, eine Lösung, die nicht den sozialen Wohnungsbau torpediert. Herr Ministerpräsident, da muss man eben durchsetzen, dass die Schlüsselressorts mit dem notwendigen Geld ausgestattet werden, dass die wirklich wichtigen Programme ausfinanziert sind, und eben nicht Ihren 5,2-Prozent-Partnern etwa für Dinge wie Lastenfahrräder der gleiche Geldstapel hingelegt wird wie einem Ressort, das für Miteinander von Stadt und Land, für guten Verkehr, für die Erzeugung von Nahrungsmitteln, für unseren Wald und für bezahlbares Wohnen verantwortlich ist.
(Beifall CDU)
Werte Kolleginnen und Kollegen, es gibt tatsächlich kein besseres Beispiel dafür, dass das Land nicht irgendeinen Haushalt braucht, sondern einen, der Thüringen voranbringt. Das zeigt auch: Der Beratungsbedarf des rot-rot-grünen Haushaltspakets ist erheblich. Und es zeigt – das habe ich vorhin schon vergessen –, diese Landesregierung konzentriert sich auf die Städte und nicht auf den ländlichen Raum, sonst dürfte man nicht nur die Städtebauförderung stärken wollen, sondern auch die Dorferneuerung in den ländlichen Gebieten. Werte Kolleginnen und Kollegen, der politische Horizont der rot-rot-grünen Koalition endet an den Stadtgrenzen der wenigen großen Städte Thüringens. Wer gute Politik machen will, muss sie für ganz Thüringen machen: für Dörfer, für kleine, mittlere und große Städte, für alle Thüringer, für Städtebau, für Dorferneuerung und für den sozialen Wohnungsbau. Das hier ist das Gegenteil. Lassen Sie sich etwas Besseres einfallen! Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde heute schon sehr viel gesagt, sehr viel Richtiges gesagt, sehr viele Ausführungen zu einzelnen Punkten auch schon im Detail getan. Ich möchte mich an der Stelle nicht wiederholen, möchte aber die Gelegenheit nutzen, gerade mit zwei Punkten an der Stelle noch mal aufzuräumen. Gestatten Sie mir trotzdem eine kleine Vorbemerkung: Der Ministerpräsident hat heute zu Beginn der Debatte gesagt, dieser Haushalt hat viele Konjunktive. Bei einer Haushaltsaufstellung unter diesen Voraussetzungen, unter diesen Gegebenheiten bekommt mein Haushälterbauch so einiges Grummeln, um das mal so zu sagen. Dennoch sind wir natürlich alle miteinander in der Verantwortung, einen entsprechenden Haushalt aufzustellen. Die Landesregierung ist ihrer Verantwortung, diesen Haushalt vorzulegen, nachgekommen. Die Landesregierung sorgt damit natürlich für Verlässlichkeit, Stabilität und Planbarkeit für alle Beteiligten in Thüringen. Warum es volkswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, einen Sparhaushalt vorzulegen, und es stattdessen sinnvoller ist, gegen diese Krise mit einer deutlichen finanziellen Kraft haushalterisch vorzugehen, wurde auch schon ausgeführt, auch darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Fakt ist, wir können das in Thüringen stemmen, ja, wir können das mit einer Kreditaufnahme stemmen, aber auch durch die in den letzten Jahren angesparten Rücklagen – Staatssekretär Schubert führte das ja auch schon aus. Zu den Rücklagen möchte ich gern etwas sagen: Prof. Voigt stellte es in seinem Redebeitrag heute so dar, dass wir jedes Jahr die Rücklagen plündern würden, also in der Vergangenheit, in den letzten Jahren. Auch Kollege Kowalleck führte aus, dass der Sparstrumpf von uns geplündert werden würde. Ich würde gern bei diesem Beispiel bleiben und da auch gern ins Detail gehen. Wir haben 2014 eine Rücklage von 330 Millionen Euro übernommen. Im Jahr 2015 konnten wir 139 Millionen Euro dieser Rücklage zuführen, 2016 plus 417 Millionen Euro, 2017 plus 481 Millionen Euro, 2018 plus 150 Millionen Euro, 2019 plus 332 Millionen Euro. Das macht in der Summe die Ihnen bekannte Zahl von 1,849 Milliarden Euro in der Rücklage. Wir hatten also in den letzten Jahren einen Aufwuchs in der Rücklage von 1,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig möchte ich an der Stelle auch noch mal daran erinnern, dass wir in dem gleichen Zeitraum den Schuldenberg von 16 Milliarden Euro auf 15 Milliarden Euro senken konnten, das heißt de facto 2,5 Milliarden Euro, die wir rein theoretisch hätten ausgeben können, es aber nicht getan haben, weil wir Vorsorge betreiben wollten. Wie richtig das war, sehen und erkennen wir in der jetzigen Situation, vor der wir stehen und die eine der größten Herausforderungen in diesem Land ist. Da bin ich der Landesregierung tatsächlich sehr dankbar, dass sie mit der Aufstellung dieses, ich nenne es mal, haushalterischen – nein, ich sage nicht Kunstwerk – Gesamtpakets nicht nur das Heute und Morgen denkt, sondern eben auch das Übermorgen, denn auch jetzt ist schon zumindest sehr wahrscheinlich absehbar, dass die Aufstellung des Haushalts 2022 auch nicht unbedingt einfach wird. Mein zweiter Punkt: Heute in der Debatte fiel der Ausdruck „Wahlkampfhaushalt“. Also ganz ehrlich: Wenn Sie die Fortsetzung, die Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse in Thüringen als „Wahlkampfhaushalt“ bezeichnen, wahrscheinlich, weil wir Anfang nächsten Jahres Wahlen haben, müssen Sie das so tun, aber es ist doch arg weit hergeholt. Ich sage es ganz persönlich auch aus linker Sicht: Dass wir kein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr in diesem Haushalt vorfinden, dass die Stellenfrage bei Lehrerinnen und Lehrern ungeklärt ist, auch die ganze Besoldungsfrage und vieles andere, das ist auch aus linker Sicht natürlich nicht schön, aber wir müssen selbstverständlich die gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen beachten. Ich sehe, dass dieser Haushaltsentwurf ein Entwurf von Kontinuität ist. Und ich sehe ebenfalls, dass es aus meiner Sicht eine haushalterische Aussage ist, dass sich dieses Bundesland auch und gerade in schwierigen Zeiten auf seine Landesregierung verlassen kann. Deshalb ist es natürlich wichtig, dass wir ins Detail gehen. Wir haben ja dann in den einzelnen Ausschussberatungen auch genug Zeit und Gelegenheit dazu. Ja, natürlich, Herr Kowalleck – er ist nicht da –, auch die September-Steuerschätzung wird da Einfluss finden, keine Frage. Es ist wichtig, dass wir uns inhaltlich auseinandersetzen, aber die zeitliche Schiene ist eben auch nicht unerheblich. Denn jetzt ist es an uns, am Parlament, jetzt sind wir dran, Verantwortung zu übernehmen. Ich lade Sie im Namen meiner Fraktion ganz herzlich dazu ein, das in den Ausschüssen so voranzutreiben, damit wir dann im Dezember unserem Land einen fertigen Haushalt vorlegen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Vielen Dank. Gibt es jetzt aus den Reihen der Abgeordneten noch weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung hat sich auch nicht noch mal zu Wort gemeldet. Dann können wir direkt in die Abstimmungen über die fünf Tagesordnungspunkte eintreten. Ich gehe davon aus, dass wir alle Tagesordnungspunkte überweisen: Das Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 in der Drucksache 7/1498 geht an den Haushalts- und Finanzausschuss. Weitere Ausschüsse habe ich nicht gehört. Ich frage jetzt einfach der Reihe nach: Der TOP 2, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 7/1499, wird ebenfalls an den Haushaltsausschuss überwiesen. Weitere Ausschüsse sind nicht beantragt. Das Gesetz zur Änderung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes geht auch an den Haushaltsausschuss. Sind hier weitere Ausschüsse beantragt? Das kann ich nicht erkennen. TOP 4 – Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes – geht auch an den Haushaltsausschuss. Sind weitere Ausschüsse beantragt? Das kann ich nicht erkennen. TOP 5 – Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/1502 – soll auch an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Keine weiteren Ausschüsse? Gut. Dann stimmen wir der Reihenfolge nach ab. TOP 1: Wer der Überweisung des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 in der Drucksache 7/1498 an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Die Gegenprobe. Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist er überwiesen. Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/1499: Wer stimmt der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu? Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit ist die Überweisung angenommen. Das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes in der Drucksache 7/1500 an den Haushalts- und Finanzausschuss: Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das auch überwiesen. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 7/1501: Wer stimmt der Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss zu? Auch das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist auch das überwiesen. Zum Schluss das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/1502, zur Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss: Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die CDUFraktion enthält sich der Stimme. Damit ist das Gesetz an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Wenn ich das richtig sehe, sind wir dann am Ende unserer Tagesordnung. Ich möchte noch darauf verweisen, dass 10 Minuten nach Ende der Plenarsitzung der Haushalts- und Finanzausschuss – ich vermute – im Raum F 101 tagt. Ich denke ja.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Justizausschuss!) Der Justizausschuss findet auch 10 Minuten nach Ende der Sitzung im Raum F 125 statt. Das nächste Plenum findet am 16.09.2020 um 14.00 Uhr statt – als Sonderplenum wieder hier im Landtag. Ein schönes Wochenende.