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Maik Kowalleck

CDU 04.09.2020 Sitzungen 7/22

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! „Mit Verantwortung durch die Krise“ muss unser Leitspruch für die kommenden Wochen und Monate sein. Wir als CDU-Fraktion haben diesen Leitspruch auch für unsere Punkte zur zukünftigen Beratung des Landeshaushalts und des Nachtragshaushalts gewählt. Die CDUFraktion ist sich ihrer Verantwortung bewusst und setzt sich intensiv für die Bewältigung der Krise mit klugen finanzpolitischen Vorschlägen für die Menschen in unserem Freistaat ein. Meine Damen und Herren, das Sprichwort sagt: „Steter Tropfen höhlt den Stein“. So ist es auch gut und richtig, dass endlich die Forderung der CDUFraktion zur Einbringung eines Nachtragshaushalts erfüllt wurde. Es ist wichtig, dass wir alle Aufgaben erfüllen, die uns diese Krise finanzpolitisch stellt. Deshalb war es für uns auch besonders wichtig, dass wir die finanzpolitischen Herausforderungen rechtlich und formell auf stabile Füße stellen, und dies soll eben auch mit dem Nachtragshaushalt geschehen. In anderen Bundesländern gibt es bereits seit mehreren Wochen und Monaten einen Nachtragshaushalt aufgrund der Corona-Pandemie. Der von der CDU-Fraktion geforderte frühzeitige Nachtragshaushalt 2020 hätte als zusätzliches Steuerungsinstrument in der Krise genutzt werden können, stattdessen plant Rot-Rot-Grün den Nachtragshaushalt vornehmlich zur Befüllung der Rücklage, um das nächste Haushaltsjahr – 2021 – zu finanzieren. Das ist in unseren Augen eine vergebene Chance. Zudem sollten zuerst die Rücklagen aufgebraucht werden; erst dann dürfen Schulden im unbedingt nötigen Umfang aufgenommen werden. Diesen Standpunkt hat auch die Minderheitsregierung noch im Juni vertreten und ist von dieser rechtlichen, folgerichtigen Position aus politischen Gründen offenbar abgerückt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns doch noch mal einige wenige Wochen zurückblicken. Sehen wir uns mal die Argumentation der Landesregierung am 5. Juni 2020 zum vereinbarten Corona-Sondervermögen an. Die Grundlagen wurden von Finanzministerin Taubert in der Plenarrede vom 5. Juni zur Verabschiedung des Corona-Sondervermögens ausgeführt. Ich zitiere: „Wir fördern, wo wir können, und am Ende mit 1,2 Milliarden Euro, mit fast 700 Millionen Euro aus der Rücklage Familien in Thüringen an ganz unterschiedlicher Stelle.“ Ja, meine Damen und Herren, entgegen der Forderung der CDU-Fraktion wollte die Landesregierung einen Nachtrag nicht vor der Sommerpause, sondern erst nach den Erkenntnissen aus der Sonderteuerschätzung – Ende August war hier ange s ­ peilt bzw. Anfang September 2020 – das Ganze einbringen. Meine Damen und Herren, Rücklagen und Kreditaufnahmen auf Landes- und kommunaler Ebene zu vergleichen, ist ein Vergleich von Äpfeln und Birnen, Herr Ministerpräsident. Deshalb muss man eben auch von unterschiedlichen Ausgangssituationen aus Sicht der Kommunen ausgehen. Wir als Land sind natürlich verpflichtet, die Kommunen ausreichend zu finanzieren, aber wir müssen eben auch schauen, wie wir das am besten machen. Aus unserer Sicht ist es schon überlegenswert, zuerst den Sparstrumpf auf Landesebene zu nehmen und dann zu schauen, inwieweit auch hier die weiteren finanziellen Mittel im Rahmen von Krediten aufgenommen werden müssen. Ich bin den verschiedenen Vorrednern dankbar, dass auch hier noch mal gerade die Finanzierung unserer kommunalen Ebene beleuchtet wurde. Das wird ein wichtiges Thema in den nächsten Wochen in unseren Haushaltsverhandlungen sein. Gerade auch hier sind wir eben verpflichtet, die Kommunen ausreichend zu finanzieren und auch hier die verschiedenen Problemlagen aufzunehmen. Wir haben das in verschiedenen Formen bisher schon getan. Aber gerade in den nächsten Monaten werden auch zahlreiche Aufgaben auf die Kommunen zukommen. Wir als Land sind hier auch verpflichtet zu reagieren. Meine Damen und Herren, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Thüringen wie ganz Deutschland wirtschaftlich erheblich zurückgeworfen. Wegbrechende Steuereinnahmen bei gleichzeitigen Ausgaben zur Krisenbewältigung stellen die öffentlichen Haushalte in den nächsten Jahren vor erhebliche Herausforderungen. Das ganze Ausmaß dieser Herausforderungen wird sich in der Sondersteuerschätzung Mitte September zeigen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass damit Ansätze im vorgelegten Haushaltsentwurf noch einmal angepasst werden müssen. Herr Finanzstaatssekretär Schubert ist heute früh auch schon in seiner Rede darauf eingegangen. Die September-Sonderschätzung muss in den Nachtragshaushalt zwingend eingearbeitet werden, um eine solide Einschätzung zu ermöglichen. Mit einem Sondervermögen gäbe der Landtag über Jahre wesentliche Teile seiner haushaltspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand. Deshalb müssen wir auch hier klug überlegen und es muss geprüft werden, ob die im Sondervermögen geplanten Investitionen nicht besser im Kernhaushalt veranschlagt werden sollten. Auch hier werden wir intensiv darüber diskutieren, welche Maßnahmen notwendig sind. Es wurden ja schon verschiedene Teile an dieser Stelle angekündigt. Es ist notwendig, dass gerade auch für die Menschen in diesem Land und für unsere Wirtschaft zielgerichtet diese Maßnahmen über das Sondervermögen erfolgen. Das ist unsere Pflicht an dieser Stelle, dass wir hier ganz genau darauf schauen, dass wir entsprechende Finanzierungen und Investitionen möglich machen. Meine Damen und Herren, selbst bei Rekordsteuereinnahmen konnte der Haushalt nur durch den Griff in die Rücklage ausgeglichen werden. Der Ministerpräsident hatte den versprochenen Kassensturz in seiner Minderheitskoalition nicht durchsetzen können. Hier gehe ich auch noch mal auf Herrn Hey ein. Dieses Wort „Kassensturz“ wurde ja vom Ministerpräsidenten geprägt. Ich denke, dennoch ist es wichtig, immer wieder zu schauen, wo wir noch Potenziale haben. Die vergangenen Haushalte haben uns das eben auch aufgezeigt, dass man durchaus auch kritisch hinterfragen muss – das ist auch unsere Pflicht –, inwieweit bestimmte Ausgaben noch notwendig sind und vielleicht auch hinterfragt werden können. Das werden wir natürlich auch intensiv in unseren Haushaltsverhandlungen tun. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines steht fest: Die Kredite von heute sind die Schulden und Lasten von morgen. Die Kreditaufnahme muss nach unserer Ansicht auf das absolute Minimum begrenzt werden. Auch das ist ein ganz wichtiges Thema, das uns seit vielen Jahren am Herzen liegt. Das ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam angehen müssen. Jetzt muss es darum gehen, gezielte Impulse für Wachstum und Innovation als Quelle zukünftiger Steuereinnahmen zu setzen. Ein Investitionspaket, das rot-rot-grüne Ministerien zu gleichen Teilen bedenkt, zeigt hingegen, dass es hier in erster Linie um den innerkoalitionären Proporz, jedoch nicht um eine Politik für Thüringen geht. Ziel muss es zukünftig sein, das Land finanziell wieder so aufzustellen, dass es für heute noch nicht absehbare Krisen der Zukunft gewappnet ist und die finanziellen Lasten für kommende Generationen erträglich bleiben. Wir müssen auf jeden Fall aufpassen, dass unsere Kinder nicht die großen Verlierer der Corona-Krise sind. Es wurde heute auch angesprochen, gerade im Bereich Schule müssen wir ganz sensibel reagieren und auch hier für die Zukunft entsprechende Ausgaben vornehmen. Aber dennoch sollten wir immer im Blick behalten, dass heute aufgenommene Schulden in Zukunft die Gestaltungsspielräume verringern. Eine Haushaltspolitik ohne fortlaufende Anstrengungen zur Konsolidierung ist aus unserer Sicht nicht verantwortbar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde heute auch der Zeitplan angesprochen. Für uns ist es wichtig, dass auch noch mal festgestellt wird, dass der Haushaltsentwurf 2021 normalerweise im Juli hätte vorgelegt werden sollen. Dies ist nicht passiert, das ist auch klar. Wir hätten uns gern eine Auseinandersetzung mit dem Zahlenwerk schon vorher gewünscht. Wir werden aber dennoch natürlich diszipliniert hier in die Verhandlungen hineingehen. Das kennen Sie auch aus den vergangenen Jahren. (Beifall DIE LINKE, SPD) Für uns ist es wichtig, die einzelnen Ausgaben zu hinterfragen. Wir werden ja heute Abend auch noch mal in unserer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses über den Terminplan reden. Als Parlamentarier nehmen wir uns natürlich die Zeit, die notwendig ist, um die eingebrachten Haushaltsgesetze zu beraten. Gerade die Beteiligung der Kommunen ist für uns ein wichtiger Punkt und die damit verbundene Einhaltung der Fristen. Unsere Verantwortung in der Krise werden wir als CDU-Fraktion wahrnehmen. Wir werden uns intensiv in die Beratungen zum Nachtragshaushalt, zum Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz, zu den Kommunalfinanzen und natürlich zum Landeshaushalt 2020/2021 einbringen und das mit entsprechenden Vorschlägen deutlich machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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