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Janine Merz

SPD 04.09.2020 Sitzungen 7/22

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir haben hier heute schon den Entwurf für den Landeshaushalt 2021 ausführlich diskutiert. Dazu gehört nun auch eine Gesetzesänderung zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz. Es handelt sich – wie schon gesagt – nicht um die große Novelle, die sich der Thüringer Landtag vorgenommen hat und die derzeit im Unterausschuss vorbereitet und beraten wird, sondern zunächst um die Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2021. Aber auch diese Änderung will gut abgewogen sein, handelt es sich doch beim Kommunalen Finanzausgleich um das Herzstück der Kommunalfinanzierung, zu der das Land durch die Thüringer Verfassung verpflichtet ist. Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die Einführung einer Flächen- und einer Demografiekomponente für die Gemeinde- und Kreisaufgaben. Mit Blick auf die angesprochene große Novelle des FAG betrachten wir beides als vielversprechende Ansätze, um insbesondere im ländlichen Raum für einen besseren KFA zu sorgen. Das entbindet uns in der Debatte aber nicht davon, einen Blick auf die Gesamtsituation der Kommunalfinanzen in Thüringen zu werfen. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist ausdrücklich dargestellt, dass sich die finanzielle Situation der Thüringer Kommunen in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Wenn wir beispielsweise das Jahr 2008 als Ausgangspunkt nehmen, lässt sich feststellen, dass sich die Steuereinnahmen der Thüringer Gemeinden seitdem hervorragend entwickelt haben. Mit Ausnahme des Finanzkrisenjahres 2009 stiegen die Einnahmen aus Gewerbesteuern, Grundsteuern, Einkommen- und Umsatz- sowie sonstigen Steuern von 1,1 Milliarden Euro auf zuletzt 1,8 Milliarden Euro, insgesamt also ein Zuwachs von 700 Millionen Euro. Betrug der Schuldenstand der Thüringer Kommunen 2008 noch 2,5 Milliarden Euro, waren es im Jahr 2019 nur noch 1,5 Milliarden Euro. Die Thüringer Kommunen haben also in den letzten Jahren in Größenordnungen insgesamt 1 Million Euro Schulden abgebaut – auch das ist ein gutes Zeichen. Ein durchwachsenes Bild zeigt sich indes bei der Entwicklung der Sachinvestitionen. Hier zeigt sich trotz des bekannten Sanierungs- und Investitionsbedarfs in den Kommunen eine regelrechte Talsohle im Zeitraum zwischen 2012 und 2016. Glücklicherweise ist jedoch in den letzten drei Jahren eine Trendwende gelungen: Die Thüringer Kommunen investieren wieder mehr, mittlerweile in etwa auf dem Niveau von 2009 mit insgesamt 779 Milliarden Euro im Jahr 2019. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise stehen wir vor der Herausforderung, diesen positiven Gesamttrend nicht zu gefährden. Es war deshalb richtig, dass der Thüringer Landtag eine kommunale Investitionsoffensive beschlossen hat, die den Kommunen Planungssicherheit für den Zeitraum bis 2024 verschafft und ihnen pauschal Mittel für Investitionen im Gesamtumfang von 568 Millionen Euro zur Verfügung stellt. An diesem Gesetz will und wird meine Fraktion auch nicht rütteln. (Beifall SPD) Unabhängig davon, wann das Coronavirus durch einen Impfstoff wirksam bekämpft werden kann, ist gewiss, dass wir uns in fiskalischer Hinsicht erst am Beginn einer Krise befinden, die sich auch stark auf die finanzielle Situation der Kommunen auswirken wird. Auf Basis der zusätzlichen September-Steuerschätzung müssen wir deshalb entscheiden, welche weiteren Schritte zur Stabilisierung der Thüringer Kommunen auf die bereits vom Thüringer Landtag beschlossene Kompensation der kommunalen Steuerausfälle folgen müssen. Mit Blick auf den KFA wird zu diskutieren sein, ob die Diskrepanz der sich aus den Vorjahren abgeleiteten Bedarfe der Gemeinden und Landkreise, die massiv unter der Realität des Jahres 2021 liegen werden, und der abgeleiteten Steuer- und Umlagekraft, die über der Realität des Jahres 2021 liegen werden, durch zusätzliche Instrumente abgemildert werden muss. Was aus unserer Sicht ebenso vermieden werden muss, ist ein finanzieller Druck, der die Landkreise dazu zwingt, ihre Kreisumlagen zu erhöhen und so die kreisangehörigen Gemeinden zu belasten. Stattdessen sollten wir die Landkreise durch eine Stabilisierungspauschale in die Lage versetzen, die Kreisumlage stabil zu halten oder gar zu senken. Ich freue mich dahin gehend auf die weitere Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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