Georg Maier
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch wenn noch relativ wenige hier sind, freue ich mich, dass ich den Entwurf eines Haushalts bzw. des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vorstellen darf. Insbesondere bin ich froh, dass es uns gelungen ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Finanzausgleichsmasse mit rund 2,1 Milliarden Euro trotz massiver finanzieller Einbußen des Landes exakt auf dem Niveau des Vorjahres stabilisiert.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Dies zeigt, dass der Thüringer Partnerschaftsgrundsatz gerade jetzt in Zeiten der Krise, in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten zugunsten der Kommunen wirkt. Deshalb lässt das Ergebnis der kleinen Revision, der finanziellen Mindestausstattung nach § 3 Abs. 6 Thüringer Finanzausgleichsgesetz auch unter Beachtung der aktuellsten Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres keine Unterschreitung der finanziellen Mindestausstattung befürchten. Der Revisionsbericht meines Hauses enthält die entsprechenden Berechnungen und ist auch als Anlage 1 des Entwurfs beigefügt und liegt Ihnen vor. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Finanzausgleichsmasse auch durch eine Entnahme von rund 17,3 Millionen Euro aus dem Stabilisierungsfonds erhöht wurde. Dies zeigt, dass sich auch der Fonds – wie sein Name bereits sagt – als Instrument zur Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung bewährt hat. Ich darf auch noch mal daran erinnern, sehr geehrte Damen und Herren, dass das Land die Finanzausstattung der Kommunen nicht nur im Jahr 2021 trotz der eigenen angespannten Haushaltslage auf stabil hohem Niveau hält, sondern den Kommunen im laufenden Jahr einschließlich der Mittel für die Kur- und Erholungsorte insgesamt 200 Millionen Euro zur Abfederung von Einnahmeverlusten bei der Gewerbesteuer sowie der besonderen Belastung durch die Corona-Situation zur Verfügung stellt. Hinzu kommen Mittel vom Bund, die dieser für den Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt hat. Und diese werden ebenfalls den Kommunen zugutekommen. All das zeigt, dass wir die Kommunen weder im laufenden Jahr noch im Jahr 2021 mit den Folgen der Corona-Pandemie alleinlassen. Vielmehr stellt sich der Freistaat finanziell an die Seite der Kommunen und gewährleistet im besten Sinne eines Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, auch und gerade in Krisenzeiten eine gleichbleibend hohe und planbare Finanzausgleichsmasse. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun vom vertikalen Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen zum horizontalen Finanzausgleich, also der Binnenverteilung der Finanzausgleichsmasse kommen. Der Gesetzentwurf greift hier verschiedene kommunale Forderungen zur Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs auf. Dabei handelt es sich zuerst um die Einführung spezieller Demografieansätze für Gemeinde- und Kreisaufgaben. Die Ansätze tragen der Erkenntnis Rechnung, dass die Bevölkerungsentwicklung in vielen Kommunen – in sehr vielen Kommunen, muss man sagen – rückläufig ist. Das führt wiederum dazu, dass deren Bedarf im Sinne des Kommunalen Finanzausgleichs eigentlich sinkt, ohne dass aber zum Beispiel infrastrukturelle Einrichtungen oder der Personalbestand korrespondierend angepasst werden kann, also ebenfalls mit sinken kann. Wir wissen alle, dass das nicht funktioniert. Um diese spezifische Belastung betroffener Kommunen zu erfassen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass in diesen Fällen eine gesonderte Zuweisung basierend auf einem Drei-Jahres-Einwohnerschnitt eingeführt wird. Weiterhin wurden infolge der in der letzten Legislaturperiode durchgeführten Gemeindegebietsreform die Stimmen lauter, die darauf hinweisen, dass gerade Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Einwohnerdichte gegenüber stärker verdichteten Räumen benachteiligt sind, da in dünn besiedelten Räumen zum Beispiel im Bereich der Gemeindestraßen oder des Brandschutzes höhere Aufwendungen für die gleichwertige Erbringung dieser kommunalen Leistungen für alle Bürger erforderlich seien. Auch das liegt auf der Hand. Es gibt diverse Beispiele, dass Kommunen gerade durch die Gemeindegebietsreform größer geworden sind an Fläche, aber nicht im selben Verhältnis an Einwohnerinnen und Einwohnern. Daher soll in dem Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, der Sonderlastenausgleich für unterdurchschnittlich dicht besiedelte Gemeinden vom Jahr 2022 auf das Jahr 2021 vorgezogen werden. Ich freue mich zudem, dass wir eine Erhöhung des über die Finanzausgleichsmasse finanzierten Kurlastenausgleichs um 10 Prozent bzw. 1 Million Euro in den Haushalt aufnehmen konnten. Schließlich waren die Mehrbelastungsausgleichspauschalen anzupassen, was mit dem Gesetzentwurf ebenfalls vorgenommen wurde. Auch hier darf ich auf den Revisionsbericht in Anlage 1 zum Gesetzentwurf verweisen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von den bereits vorgeschlagenen vorläufigen Änderungen im Rahmen der kleinen Revision sollen diese und viele weitere Fragestellungen in einem finanzwissenschaftlichen Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln umfassend gutachterlich überprüft werden und damit die Basis einer grundlegenden Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs aus einem Guss im nächsten Jahr bilden. Hier sind zum Beispiel die Methodik der Bedarfsermittlung, Möglichkeiten zur Einführung eines Ansatzes für die Wahrnehmung zentralörtlicher Aufgaben, eine Konnexitätsregelung für Aufgaben des eigenen Wirkungskreises oder die Kostendeckung im Sozialbereich zu nennen. Da hier bereits ein Unterausschuss des Innen- und Kommunalausschusses die Arbeit aufgenommen hat, möchte ich insoweit aber nicht weiter ins Detail gehen, zumal der vorliegende Gesetzentwurf das Finanzausgleichsjahr 2021 zum Gegenstand hat. Sie sehen, dass der vorliegende Gesetzentwurf gerade mit Blick auf die Höhe der Finanzausgleichsmasse sowie hinsichtlich der Berücksichtigung kommunaler Forderungen zur Binnenverteilung der Finanzausgleichsmasse erhebliche Anstrengungen unternimmt, die Thüringer Kommunen generell und insbesondere mit den Folgen von Corona nicht alleinzulassen. Die Landesregierung hat die kommunalen Forderungen gehört und so weit wie möglich bereits jetzt aufgegriffen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
