thueringer-landtag.de ↗

Robert Sesselmann

AfD 04.09.2020 Sitzungen 7/22

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, kleckern statt klotzen, so kann man diesen Gesetzentwurf der rotrot-grünen Landesregierung bezeichnen, und dies sowohl aus der Sicht der Kommunen wie auch das Landes. Richtig ist zunächst, dass nach § 3 Abs. 6 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes im Abstand von zwei Jahren die Finanzausgleichsmasse in einer kleinen Revision dahin gehend zu überprüfen ist, dass die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen sichergestellt werden kann. Dieses gesetzlich geregelte Ziel der Sicherstellung der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen hat die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf völlig verfehlt. Ich weise hier zu Recht auf die Stellungnahme des Kollegen Bergner hin, die sehr detailreich und umfangreich gewesen ist. Wir sprechen von Investitionsstau. Wenn wir in den Gemeinden stehen und in den Gemeinden sind und die Gemeinde befragen – viele sind im Kreistag und auch in den Stadträten aktiv –, dann stellen wir eben fest, dass es an allen Ecken hapert und klemmt. Herr Bergner, da haben Sie recht, das haben Sie zu Recht vorformuliert. Herr Walk, ich gebe Ihnen auch recht. Das ist genau der Punkt, dieser Ansatz, diese neun Punkte, die Sie bereits im Großen angesprochen haben, zur Reformierung des Finanzausgleichsgesetzes, das müsste auch schon im Kleinen beginnen, und zwar auch hier. Das ist der Vorwurf an die Landesregierung, dass man hier zu kurz gegriffen hat und nicht den nötigen Mut bewiesen hat, hier vielleicht einen kleinen Wurf – ich sage „kleinen Wurf“, der große kommt hoffentlich noch – gebracht hat, damit man die Gemeinden und Landkreise letztlich doch entlasten kann. Das fehlt uns. Wir haben auch festgestellt, dass offenbar zwanglos und ohne erkennbares System den Landkreisen aus ihrem Anteil aus der Finanzausgleichsmasse I 7 Millionen Euro gestrichen werden und dem Anteil der Gemeinden und Städte zugeschlagen werden. Eine Begründung, warum das so ist, enthält der Gesetzentwurf nicht. Ebenso nicht berücksichtigt wurde die ab dem 1. Juli 2020 um 25 Prozent gestiegene Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB Zweites Buch. Hier wurde der Multiplikator für den Soziallastenansatz der Bedarfsmesszahl für die Aufgaben der kreisfreien Städte und Landkreise im Finanzausgleichsgesetz unverändert gelassen, um die obige Korrektur letztlich wieder aufzuheben und damit die Gemeinden und Städte zu benachteiligen. Der tiefere Sinn einer solchen Umverteilung erschließt sich indes nicht. Die Bewegung ist alles, das Ziel ist nichts. Nach diesem Motto scheint die Landesregierung handeln zu wollen. (Beifall AfD) Aber es gibt auch positive Aspekte anzumerken. Zu begrüßen ist die im Gesetzentwurf geregelte Vorziehung eines Demografieansatzes bei den Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden, Städte und Landkreise vom Jahr 2022 auf 2021. Aber dies ist, meine sehr verehrten Kollegen, eine Mogelpackung, denn im Einzelplan 17 des Haushaltsplanentwurfs der Thüringer Landesregierung für 2021 sind für demografiebedingte Sonderschlüsselzuweisungen nur 7 Millionen für Gemeinden und Städte ausgewiesen. Es fehlt aber eine entsprechende Ausweisung für die Landkreise. Einen demografiebedingten Ausgleich für den Bevölkerungsrückgang bei den Landkreisen gibt es aus Sicht der Landesregierung offenbar nicht. Damit läuft auch ohne finanzielle Untersetzung § 13a des Finanzausgleichsgesetzes in Ihrem Gesetzentwurf derzeit ins Leere. Hochbedenklich ist, dass keine Veränderung an der Höhe der Finanzausgleichsmasse, die vom Land bereitgestellt wird, vorgenommen wurde. Wir haben von den Vorrednern bereits gehört, es erfolgte lediglich eine Stabilisierung dieses Betrags. Das ist im Einzelnen hier schon vorgetragen worden, ich möchte darauf nicht näher eingehen. Aber es ist der Punkt und der entsprechende Streitpunkt. Ich glaube, daran hapert es momentan. Wir müssen dafür stehen – und ich glaube, dafür werbe ich auch zu Recht –, dass diese Finanzausgleichsmasse letztlich erheblich zu erhöhen ist, um die Gemeinden angemessen auszustatten und nicht nur das Leben der Gemeinden, sondern ein angemessenes Überleben zu sichern. (Beifall AfD) Die Vorredner haben schon darauf aufmerksam gemacht: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden für die Gemeinden, Städte und Landkreise erst 2021 finanziell richtig zu spüren sein. Denn erst ab diesem Zeitpunkt können von den Finanzämtern die Gewerbesteuermessbeträge für 2021 festgesetzt werden, die dann zu erheblichen Gewerbesteuermindereinnahmen bei den Gemeinden und Städten führen, was den Partnerschaftsgrundsatz im Kommunalen Finanzausgleich letztlich ad absurdum führt. Das ist eben das Problem, Herr Minister: Sie haben gesagt, es ist gewährleistet; wir haben da erhebliche Bedenken. Wenn nämlich die Gemeinden und Städte weniger Einnahmen haben, schränkt es ihre Leistungsfähigkeit letzten Endes ein. Hinzu kommt, dass dann auch noch die Kreisumlage steigen wird. Darauf hat die SPD-Kollegin Frau Merz richtig hingewiesen: Die Stabilisierung dieser Kreisumlage wird eines der Hauptprobleme sein. Es kommt uns bei diesem Gesetzesvorhaben so vor, dass man einerseits die Gemeinden unterstützt, andererseits bei den Kreisen, dann mal wieder umgekehrt das ganze Spiel betreibt, sodass letzten Endes über die Kreisumlage die Forderungen eingezogen werden und die Gemeinden und Kommunen letztlich darunter leiden. Das mit den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen ist bereits gesagt worden, dazu möchte ich mich nicht noch großartig äußern. Einkommen- und Umsatzsteuerverluste sind auch zu erwarten. Das heißt, hier können wir nicht – das ist von den Vorrednern auch schon angesprochen worden – nur die Stabilisierung der Kosten aus 2020 zugrunde legen, sondern wir müssen erheblich die FAG-Masse erhöhen. Ich glaube, es dürfte allen Beteiligten klar sein, auch seitens der CDU wurde das schon angesprochen, dass die Erhöhung der Auftragskostenpauschale um 1 Euro zu kurz gegriffen scheint. Das kann ich dann hier in dem Punkt auch schnell abhandeln. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass man den entsprechenden Streitpunkten offen gegenübersteht, dass wir uns als Fraktion nicht dagegen sträuben werden und die Bestrebungen im Ausschuss natürlich unterstützen, dafür zu arbeiten, dass es den Gemeinden, den Kommunen, aber auch den Landkreisen an keinen Mitteln fehlen wird, damit sie ihre Aufgaben, die sowohl in der Verfassung als auch in § 3 Abs. 6 des FAG Thüringen geregelt sind, ordnungsgemäß erfüllen können – nicht nur die Selbstverwaltungs-, also die Kernaufgaben, sondern auch die übertragenen und im eigenen Wirkungskreis liegenden in angemessener Weise. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, das ist das Ziel aller und daran werden wir arbeiten. Wir werben darum auch im Ausschuss, die Gemeinden ordnungsgemäß finanziell auszustatten. Vielen Dank.

Alle Reden von Robert Sesselmann Protokoll ↗