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Keller

04.09.2020 Sitzungen 7/22

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sondersitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich hoffe, Sie sind alle gesund durch den Sommer und aus dem Sommer gekommen, konnten sich erholen, sodass wir heute eine respektable Sondersitzung erwarten dürfen. Herzlich willkommen Ihnen allen! Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Landesregierung. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/1450 vor. Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Hoffmann. Für die heutige Sitzung hat sich Frau Abgeordnete Pfefferlein entschuldigt. Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir einige Hinweise zum heutigen Tag: Angesichts der noch immer bestehenden pandemischen Lage möchte ich daran erinnern, dass die in den letzten Sitzungen erläuterten Verfahrens- und Verhaltensregeln auch in dieser Sitzung weiter gelten. Ich möchte Sie darum bitten, auch weiterhin hier im Plenarsaal und in der Lobby eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausnahmen bestehen nur für den eigenen Sitzplatz, das Rednerpult und die Saalmikrofone. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Mario Gentzel, pictureteam.com, Herrn Matthias Neuber, Freistaat Thüringen, und Herrn Torsten Jantz, MDR, für die heutige Sitzung Genehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgen Beratungen im Zusammenhang mit Haushaltsberatungen grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit. Unter Berücksichtigung des vorgenannten Ältestenratsbeschlusses werden also diejenigen Tagesordnungspunkte, für die die Geschäftsordnung die Verhandlung in langer Redezeit vorsieht, in einfacher Redezeit verhandelt. Daher steht insgesamt für die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 die fünffache Redezeit zur Verfügung. Seitens der Fraktionen wurde signalisiert, die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 gemeinsam aufzurufen. Wenn dem niemand widerspricht, verfahren wir so. Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass wir die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 gemeinsam aufrufen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Ich sehe, dass sind alle Stimmen. Formell frage ich nach Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Beides kann ich nicht erkennen. Damit ist das einstimmig beschlossen und wir verfahren so. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt? Das kann ich nicht erkennen. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt. Damit rufe ich auf die Tagesordnungspunkte 1 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1498 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1499 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1500 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1501 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1502 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung ihrer Gesetzentwürfe? Das ist der Fall. Herr Ministerpräsident Ramelow, Sie haben das Wort. Bitte.

Protokoll ↗