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Andreas Schubert

04.09.2020 Sitzungen 7/22

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, natürlich möchte ich auch zuallererst meiner Ministerin Heike Taubert alles Gute wünschen. (Beifall im Hause) Ich weiß, dass sie uns jetzt am Livestream folgt, und ich bin mir sicher, sie wird auch in Kürze wieder da sein und dann in den Haushaltsberatungen zugegen sein, denn die werden sicher noch einige Monate andauern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mich bewegen sehr gemischte Gefühle, wenn ich heute hier vor Ihnen stehen und die drei Gesetzentwürfe, die erst diese und letzte Woche vom Kabinett beschlossen worden sind, einbringe. Das sind das Thüringer Haushaltsgesetz 2021, der Nachtragshaushalt 2020 und dann das Thüringer CoronaPandemie-Hilfefondsgesetz. Das sind drei komplexe und nur im Zusammenspiel zu verstehende Gesetzeswerke. Es ist unsere klare und starke Antwort, die Thüringer Antwort auf die Herausforderungen der Pandemie. Die Erarbeitung eines Pakets war ein Kraftakt für alle Beteiligten und insofern sehr anstrengend, das hat auch der Ministerpräsident schon gesagt. Das hatte ganz verschiedene Gründe. Neben den äußeren Umständen und Rahmenbedingungen spielen auch die in den Gesetzentwürfen zu berücksichtigenden Notwendigkeiten und Bedarfe eine Rolle. Auch der zeitliche Druck war immens. Wenn ich daran denke, dass wir eigentlich vorgehabt hatten, im Juli den Haushaltsentwurf den Fraktionen zur Verfügung zu stellen, haben wir das nicht ganz geschafft. Aber andererseits hat es auch noch nie eine solche Situation mit solchen massiven Steuerausfällen und auf der anderen Seite mit der Notwendigkeit, den Folgen der Pandemie zu begegnen, gegeben. Deshalb glaube ich, es ist trotzdem eine Leistung von uns, dass wir Ihnen den Haushalt im August, also einen Monat später, vorlegen. In der Landeshaushaltsordnung ist festgelegt, dass der Haushalt eigentlich im September zur ersten Sitzung vorliegen muss, das haben wir jetzt ein Stück weit noch übertroffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzten alles daran, dass wir diesen Termin einhalten können, damit Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, auch genügend Zeit haben, den Haushalt und die anderen Gesetzeswerke in Ausschüssen, in Fraktionssitzungen oder in anderen Gremien zu beraten, und dass es aus unserer Sicht auch möglich sein kann und wird, diese Gesetze noch in diesem Jahr zu verabschieden, damit wir am 1. Januar auch in den Vollzug gehen können. Denn ich glaube, gerade in dieser Zeit braucht das Land Planungssicherheit. Das gilt insbesondere auch für die kommunale Ebene. Ich bin deswegen auch froh, dass es uns nach zum Teil nicht einfachen und auch kontrovers geführten Verhandlungen gelungen ist, dieses in sich stimmige und geschlossene Gesetzespaket in der letzten Woche im Kabinett zu verabschieden. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei all denjenigen bedanken, die es unter Aufbietung aller Kräfte auch über die Sommerpause hinweg geschafft haben, dass die Gesetzentwürfe heute dieses Plenum rechtzeitig erreicht haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als wir den Haushalt 2020 hier im Plenum beraten haben, ahnte noch keiner etwas von Corona, von einer pandemischen Situation, einem Lockdown und den daraus für alle Teile des Staates und der Gesellschaft erwachsenen dramatischen Folgen. Wir konnten uns damals Fragen zuwenden wie: Wie sollen wir weiter umgehen mit steigenden Einnahmen? Sind steigende Haushaltsvolumen grundsätzlich kritikwürdig? Wie hoch ist eine angemessene Rücklage des Landes oder sollten wir deutlich mehr tilgen oder doch mehr investieren? Und wir haben uns mit Fragen auseinandergesetzt, ob ein Haushalt für 2020 mit Blick auf die Landtagswahl Ende 2019 überhaupt beschlossen werden durfte und sollte. Ich bin froh und dankbar, dass wir den Haushalt 2020 so früh beschlossen haben. Dies hat es ermöglicht, in Thüringen auch in turbulenten Zeiten – und Sie alle wissen, was ich meine – und auch während der Corona-Pandemie mit einer gesicherten finanziellen Grundlage zu arbeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben uns damals als Landesregierung mit der Mehrheit des Hauses dafür entschieden, auch im Haushalt 2020 den Dreiklang aus Tilgen von Altschulden, Vorsorgen und Investieren weiterzuverfolgen. Wie schnell sich zeigt, dass dieser Weg der einzig richtige war, hätten wir wohl alle damals nicht gedacht. Ich möchte das auch begründen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode über eine Milliarde Euro an Altkrediten getilgt und damit den Landeshaushalt nachhaltig von Zinsausgaben entlastet. Nie zuvor ist das einer Landesregierung gelungen. Diese Entlastung hilft dem Land jetzt und in den kommenden Jahren dauerhaft mit niedrigen Zinsausgaben. Natürlich muss man an der Stelle auch erwähnen, dass das Finanzministerium mit einem klugen Zinsmanagement dafür gesorgt hat, dass sich die Zinseinnahmen, nein, die Zinsausgaben – Einnahmen haben wir auch –, dass sich die Zinsausgaben mittlerweile im Vergleich zu Beginn der vorletzten Legislaturperiode nahezu halbiert haben. Wir haben parallel dazu eine Rücklage von 1,85 Milliarden zum Stand 31.12.2019 zur Vorsorge aufgebaut. Auch wenn wir alle nicht die Herausforderungen einer Pandemie und schon gar nicht in einer solchen Größenordnung vor Augen hatten, so hilft uns diese Rücklage jedoch jetzt ganz entscheidend, die Folgen zu bewältigen. Wir werden auch nach der im Nachtragshaushalt 2020 vorgesehenen massiven Neuverschuldung mit einer im Vergleich zum Bund und anderen Ländern eher geringen Kreditaufnahme zur Bewältigung der Folgen der Pandemie auskommen. Tilgung und Vorsorge gingen dabei in den Vorjahren nicht zulasten der Investitionen. Nach wie vor ist unsere Investitionsquote im Ländervergleich überdurchschnittlich hoch. Daran halten wir auch im Haushalt 2020/21 fest. Die Investitionsquote beträgt nach dem Ihnen vorliegenden Entwurf 15,48 Prozent. Wenn ich unsere jetzige Situation mit der zur Haushaltsberatung 2020 vergleiche, dann muten unsere damaligen Diskussionen und die beratenen Probleme nahezu rhetorisch an. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erleben derzeit die tiefste Rezession der Bundesrepublik – natürlich auch in Thüringen – seit ihrem Bestehen. Die Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Pandemie, die allen – Wirtschaft, Kulturschaffenden, den Selbstständigen, den ehrenamtlich Tätigen, den Familien und letztendlich uns allen –, jedem Einzelnen, alles abverlangt haben und noch weiter abverlangen werden, führen auch dazu, dass der Staat gigantischen Herausforderungen gegenübersteht, Herausforderungen in zweierlei Hinsicht: Zum einen haben der Lockdown in Deutschland und die Auswirkungen der weltweit andauernden Pandemie zu einem Wirtschaftseinbruch geführt, der in der Nachkriegsgeschichte seinesgleichen sucht. Einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 10 Prozent, wie wir ihn im II. Quartal erlebt haben, hat es noch nie gegeben. Ursächlich hierfür sind neben wegbrechender Nachfrage Produktionseinschränkungen, Stillstände in der Produktion, weil Beschäftigte ausfallen, Mindestabstände gewahrt werden müssen und internationale Lieferketten unterbrochen sind. Erst langsam beginnt sich die Wirtschaft davon zu erholen und es wird trotz Steigerungsraten, wie wir jetzt erst im Bericht der Bundesregierung feststellen konnten, noch einige Zeit brauchen, bis wir wieder das Niveau vor der Krise erreicht haben. Die Auswirkungen auf die Einnahmen des Landes sind deshalb gravierend. 991 Millionen Euro Mindereinnahmen im laufenden Jahr im Vergleich zum Haushalt 2020 bedeuten mehr als 13 Prozent weniger Steuereinnahmen. Ein solcher Einbruch ist mit den üblichen Instrumenten der Haushaltswirtschaft – Haushaltssperren und ähnlichen Dingen – nicht aufzufangen. Auch für den Haushalt 2021 werden die Einnahmen deutlich unter den vorangegangenen Erwartungen liegen und derzeit ein Niveau nur leicht oberhalb der Ist-Einnahmen des Jahres 2019 erreichen. Den Entwürfen des Haushalts 2021 und des Nachtragshaushalts für 2020 liegen die Ergebnisse der letzten verfügbaren Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres zugrunde. In einer solchen Situation wie der jetzigen sind jedoch Steuerschätzungen mit großen Unsicherheiten behaftet. Niemand vermochte im Mai, während des Höhepunkts der Pandemie, abzuschätzen, wie sich die Maßnahmen auswirken, wie lange sie andauern, wie schnell die Wirtschaft nach Beendigung der Beschränkungen auch unter dem Eindruck der weltweiten Entwicklung wieder in Fahrt kommt. Deshalb haben wir schon frühzeitig die nun in der kommenden Woche stattfindende zusätzliche Steuerschätzung eingefordert. Sie wird klarer und sicherer aufzeigen, welche Einnahmen wir im laufenden und kommenden Jahr erwarten können. Es bleibt abzuwarten, ob und wann sich welche Auswirkungen auf die Haushaltsentwürfe 2021 und 2020 im Nachtragshaushalt ergeben. Da sehe ich auch einen Widerspruch, den wir in dem Verfahren bis jetzt hier hatten. Einerseits sollte im Juli der Haushaltsentwurf vorgelegt werden. Wir haben immer gesagt, dass wir über einen Nachtrag dann entscheiden wollen, wenn die zusätzliche Steuerschätzung im September vorliegt. Aber wenn man das alles im Zusammenhang sehen will und muss – und das müssen wir hier –, dann war es nicht anders möglich, als vor der Steuerschätzung, nämlich jetzt schon im August, den Haushaltsentwurf und den Nachtragshaushalt und das andere Gesetz auf den Weg zu bringen und dann eventuell darauf zu reagieren, sollten sich bei der Steuerschätzung, die wir dann nächste Woche haben werden, gravierende Veränderungen ergeben. Ich denke dabei auch an die vielfältig auf Bundesebene ergriffenen steuergesetzlichen Entlastungen, die beschlossen worden sind, die damals im Mai noch gar nicht Eingang in die Steuerschätzungsergebnisse finden konnten. Deshalb werden wir als Landesregierung zeitnah entscheiden, ob wir mit einer Ergänzungsvorlage auf die Steuerschätzung reagieren müssen oder ob wir die Änderungen, die sich natürlich ergeben werden, wenn sie geringfügig sind, im Vollzug des Haushalts 2020 kompensieren können. Meine Damen und Herren Abgeordneten, die wegbrechenden Einnahmen sind aber nur eine, wenn auch die dramatischere Seite der aktuellen Situation. Es bedarf eines handlungsfähigen Staates, um diesen unvorhergesehenen, unabweisbaren – das klingt immer gut, weil das so aus dem Haushaltsrecht kommt – und außerordentlichen Folgen entgegenzutreten. Es sind erhebliche staatliche Maßnahmen erforderlich, um aus der Pandemie resultierende Härten abzufedern, Existenzen zu sichern, dauerhafte Schäden an der Volkswirtschaft abzuwehren und entstandene Schäden dort, wo möglich, aufholen zu können. Bei solchen Maßnahmen haben sich der Bund und alle Länder – auch Thüringen – dazu bekannt, die notwendigen Schritte einzuleiten. Thüringen hat mit dem Corona-Pandemie-Hilfefonds ein Sondervermögen in Höhe von 1,37 Milliarden Euro eingerichtet – das hat der Ministerpräsident auch schon erwähnt –, das mit Landesmitteln im Umfang von circa 700 Millionen Euro untersetzt ist. Bisher hat das Sondervermögen vor allem Sofortmaßnahmen und Unterstützung für die akuten Auswirkungen und Folgen der Pandemie im Blick. Zunehmend wird es aber auch wichtiger, längerfristige Maßnahmen zu ergreifen, um einerseits die Wirtschaft dauerhaft und nachhaltig wiederzubeleben. Andererseits gilt es natürlich auch, die aktuelle Situation als Chance zu verstehen, zur gezielten Modernisierung der Wirtschaft beizutragen. Vor diesem Hintergrund legt die Landesregierung heute einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des bestehenden Sondervermögens um einen Thüringer Investitionspakt vor. 300 Millionen Euro an zusätzlichen Landesmitteln sollen dafür aufgebracht werden, sodass dann insgesamt 1 Milliarde Euro Landesmittel im Sondervermögen zur Verfügung stehen, um die gerade genannten Maßnahmen zu finanzieren. Zudem schlagen wir vor, die Laufzeit des Sondervermögens, das derzeit bis Ende 2022 gilt, bis Ende 2023 zu verlängern, um auch alle angedachten Maßnahmen umsetzen zu können. Wir halten diesen Weg, das Investitionspaket in das Sondervermögen aufzunehmen, für den richtigen, denn er ermöglicht eine Sicherstellung einer überjährigen Verfügbarkeit. Wir müssen nicht mit VEs und anderen Dingen zu Werke gehen, sondern man kann Maßnahmen, die auch über einen längeren Zeitraum stattfinden, direkt aus dem Sondervermögen finanzieren. Es ist ein transparentes Verfahren, weil der Wirtschaftsplan immer eingesehen werden kann. Natürlich ist auch der Thüringer Landtag beteiligt, denn der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen muss am Ende vom Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen werden. Sobald der Nachtragshaushalt für 2020 als Grundlage für die Bereitstellung der weiteren 300 Millionen Euro und die Änderung des SondervermögenGesetzes vom Landtag beschlossen wird, werden wir auch formal einen entsprechend überarbeiteten Wirtschaftsplan für das Sondervermögen an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung übersenden. Die Maßnahmen, die darin vorgesehen sind, sind im Prinzip jetzt schon in Form von Auflistungen allen Abgeordneten und auch der Öffentlichkeit bekannt. Aber natürlich hat die Landesregierung schon jetzt dezidierte Vorstellungen, die, wie ich schon gesagt habe, in den Auflistungen der Maßnahmen vorgesehen sind. Fünf Maßnahmenschwerpunkte haben wir für die Investitionen beschlossen. Das ist einmal die Wiederbelebung und Modernisierung der Thüringer Wirtschaft, die Erfüllung der Ziele des Thüringer Klimaschutzgesetzes, die Maßnahmen zur Gewährung der sozialen Stabilität, zur Gesundheitsversorgung und die Stärkung der öffentlichen Sicherheit. Innerhalb dieser Schwerpunkte werden durch die Landesregierung unter anderem folgende Projekte vorbereitet: die verstärkte Förderung von Investitionen zum flächendeckenden Breitbandausbau, die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsstrukturen und Innovationsclustern, Maßnahmen im Bereich der Wasserstofftechnologie, die Kofinanzierung von Bundesmaßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung, Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Auf- und Ausbau eines Pandemiefrühwarnsystems, Investitionen in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Investitionen in Rettungsdienste und -leitstellen und in die Solaroffensive in Thüringen, Klimaschutzmaßnahmen in den Kommunen und – nicht zuletzt zu nennen – Maßnahmen im Green-ITBereich. Wie Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, setzen wir Prioritäten in all jenen Bereichen, bei denen sich mit der Pandemie ein besonderer Bedarf ergeben hat, und in jenen Bereichen, die für Thüringen, für die Zukunft unseres Landes von besonderer Bedeutung sind. (Beifall SPD) Auch auf der Ebene der EU-Kommission und des Bundes werden umfangreiche Konjunkturprogramme beraten und vorbereitet. So wird die EU im Rahmen der bisherigen EFRE- und ESF-Programme der laufenden Förderperiode zusätzliche Mittel in einer bisher noch nicht bekannten Höhe zur Verfügung stellen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich um eine Größenordnung von ungefähr 200 Millionen Euro handeln wird. Diese Mittel können im laufenden Jahr und in den Jahren bis 2022 – wahrscheinlich auch ohne Kofinanzierung durch das Land – eingesetzt werden. Auch wenn die Details zur Verwendung jetzt noch nicht hundertprozentig bekannt sind – die neuesten Aussagen sind, dass das im Laufe des Septembers noch geschehen soll –, ergeben sich daraus weitere Optionen für Maßnahmen in Thüringen. Es gilt natürlich dann für die Landesregierung und das Parlament, die Maßnahmen aus dem EU-Programm mit den Maßnahmen, die wir als Land angeschoben haben, in Einklang zu bringen. Ich denke, das ist ein Prozess, der uns auch noch in den nächsten Wochen und Monaten beschäftigen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausgleich der Steuermindereinnahmen und die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung bedeuten eine enorme finanzielle Anstrengung. Immerhin reden wir hier in Summe von 2 Milliarden Euro an Belastungen allein im Jahr 2020. Wir müssen deshalb die nach dem Grundgesetz, der Thüringer Verfassung und der Thüringer Landeshaushaltsordnung bestehenden Möglichkeiten der Kreditaufnahme nutzen und haben im Entwurf des Nachtragshaushalts eine Kreditaufnahme von 1,82 Milliarden Euro vorgesehen. Wir halten diese Kreditaufnahme für gerechtfertigt und für verfassungsrechtlich zulässig. Sie dient zum Ausgleich der Steuermindereinnahmen nach der Berechnungsvorgabe der Landeshaushaltsordnung – eine Regelung, die schon vor über zehn Jahren eingebracht worden ist und die quasi die Schuldenbremse, die seit 2020 laut Grundgesetz erstmals wirksam wird, in Thüringen schon seit über zehn Jahren zur Anwendung bringt. Sie dient zum anderen – das ist also der zweite Teil der notwendigen Kreditaufnahme – der Finanzierung der Folgen der Corona-Pandemie, die sich der Kontrolle des Landes entzieht und wo wir doch handeln müssen. Das ist also dann der Satz 2, eine besondere Notsituation. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalt 2020 sieht bislang eine Rücklagenentnahme von 430 Millionen Euro vor. Diese Einnahme steigt um die 168 Millionen Euro zur Finanzierung der vom Landtag im Frühjahr beschlossenen kommunalen Investitionsoffensive und zum Ausgleich weiterer der nicht durch Kreditaufnahme, die hier zum Nachtragshaushalt vorliegt, eintretenden Steuereinnahmen in Höhe von 100 Millionen Euro. Nun kann man argumentieren, dass wir unter Umständen nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Kreditaufnahme zu begrenzen, beispielsweise indem wir Minderausgaben im Haushaltsvollzug identifizieren. Zu einem solchen Argument muss man sagen: Ja, die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass nicht alle Mittel für Maßnahmen, die im Haushalt eingestellt worden sind, auch wirklich dann am Ende ausgegeben worden sind. Allerdings ist das heute gerade aufgrund der pandemiebedingten Sondersituation weder mit Gewissheit zu sagen, noch ist abzuschätzen, welche einnahmenseitigen Entwicklungen sich noch ergeben. Selbst wenn die Steuerschätzung jetzt im September vorliegt, ist bis zum Jahresende immer noch eine ganze Menge Zeit. Da kann man zwar eine Prognose abgeben, aber die Realität wird sich dann erst in der Kasse abspielen. Auf die Zwischensteuerschätzungen habe ich gerade schon hingewiesen. Es folgt dann noch die reguläre Steuerschätzung – es ist jedes Jahr im Mai und November eine Steuerschätzung – im November. Sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmenentwicklung werden wir in den kommenden Monaten, also während der Haushaltsberatungen, klarer sehen und dann entscheiden können, ob und – wenn ja – welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. Im Moment bewegen wir uns im Bereich der Spekulation. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf den Haushaltsentwurf 2021 zu sprechen kommen. Ich gebe zu, die Entstehung dieses Haushaltsentwurfs war keine leichte Geburt, wie man auch medial um das eine oder andere Mal verfolgen konnte. Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass wir uns bei der Haushaltsaufstellung gerade in der jetzigen Situation stärker an den tatsächlichen Ausgaben der Vorjahre orientieren, als dass wir uns an das Soll des Jahres 2020 oder gar an Steigerungen machen. Ja, auch ich bin mit dem Ministerpräsidenten und dem Thüringer Rechnungshofpräsidenten einig, dass es sich gerade jetzt gut machen würde, alle Ausgaben umfassend zu überprüfen. Unabhängig von der Frage der realistischen Veranschlagung müssen wir uns immer wieder aufs Neue fragen: Sind auch tradierte Ausgaben noch notwendig und sinnvoll? Erfüllen sie den angedachten Zweck noch? Kann dieser auch auf andere Weise erfüllt werden oder muss gar nicht mehr erfüllt werden? Einsparpotenziale zu heben und Ausgaben auf das notwendige Maß zu beschränken, stellt daher stets ein prioritäres Ziel im Rahmen der Aufstellung und dann auch im Vollzug – da ist dann das Finanzministerium gefragt und auch die anderen Häuser des jeweiligen Haushalts – dar. Gleichwohl haben wir in den intensiven Haushaltsverhandlungen auch die durchaus berechtigten und nachvollziehbaren Argumente der Ressortchefs zur Kenntnis nehmen müssen. Schlussendlich haben wir uns statt zu weiteren Ausgabensteigerungen, wie das in allen Vorjahren durch steigende Steuereinnahmen möglich war, dazu entschieden, den Zuschussbedarf der Ressorts am Maßstab des Jahres 2020 zu orientieren und auch genau nur diesen den Ressorts zuzuführen. An dieser Stelle möchte ich, auch wenn das etwas technisch ist, noch mal mit einem Missverständnis aufräumen: Die Landesregierung hat nie beschlossen, dass das Haushaltsvolumen des Jahres 2020 im Jahre 2021 fortgeschrieben werden soll, sondern es ging immer um den Zuschuss aus dem Einzelplan 17, wo die Steuereinnahmen einfließen, die die Ressorts aus diesem Einzelplan bekommen. Das Haushaltsvolumen ergibt sich dann noch aus ganz anderen Dingen, zum Beispiel aus den Personalausgaben, die vom Finanzministerium berechnet und den Ressorts vorgegeben werden. Da haben wir es mit Tarifsteigerungen zu tun, die natürlich den Beschäftigten zugutekommen. Das ist natürlich eine Sache, die sehr berechtigt ist. Aber wir haben es auch mit steigenden Versorgungsausgaben zu tun. Wenn wir an die kommunale Investitionsoffensive denken, die ich vorhin schon mal für das Jahr 2020 erwähnt habe, haben wir im nächsten Jahr die 100 Millionen Euro davon zu finanzieren. Die im Jahr 2020 nicht eingestellten 168 Millionen Euro würden ja auf das Haushaltsvolumen auch noch draufkommen. Auch hier sind die 100 Millionen Euro natürlich für das Jahr 2021 im Haushalt einzustellen. Meine Damen und Herren, aber gegen die Krise anzusparen, ist auch keine Option, sich auf das Wesentliche zur Bekämpfung der Folgen zu konzentrieren, dagegen schon. Das haben wir mit dem Haushalt 2021 getan und das wird auch bei den Inhalten, auf die ich dann noch zu sprechen kommen werde, mehr als deutlich. Wir unternehmen alle Anstrengungen, weiterhin Schwerpunkte in allen wichtigen Politikfeldern zu setzen. Wir finanzieren bundesgesetzlich initiierte Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung und setzen weiter auf den Digitalpakt Schule und setzen dies auch um. Wir halten die Ausgaben für innere Sicherheit und Brand- und Katastrophenschutz auf hohem Niveau. Die europäischen Strukturfonds werden konsequent kofinanziert. Die Ausgaben für Hochschulen steigen im Jahr 2021 noch mal deutlich an. Insgesamt haben wir im Kapitel 07 69 – das ist dieser Bereich – Steigerungen um rund 50 Millionen Euro, davon allein 19 Millionen Euro mehr Landesmittel aus der Umsetzung der Rahmenvereinbarung V, die gestern unterzeichnet worden ist. Im Einzelplan 09 sollen beispielsweise die Ausgaben für den Gewässerschutz, für die Gewässerunterhaltung und den Hochwasserschutz steigen. Für die Umsetzung der Ziele des Thüringer Klimagesetzes sind zudem erhebliche Ausgaben in den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie Elektromobilität und umweltverträgliche Energienutzung geplant. Die Fortführung des Azubi-Tickets ist ebenso Bestandteil des Haushaltsentwurfs wie verstetigt hohe Ausgaben im Bereich ÖPNV, SPNV und der Bau und die Unterhaltung von Landesstraßen. Die Mittel für den Staatlichen Hochbau werden 2021 auf dem Niveau des Jahres 2020 fortgeführt, um Maßnahmen der mittelfristigen Hochbauplanung auch umzusetzen. Auch im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung haben wir im Einzelplan 16 die entsprechenden Mittel eingestellt. Hier geht es vor allen Dingen darum, das Onlinezugangsgesetz umzusetzen. Wir haben gerade für die kommunale Ebene erhebliche Mittel eingestellt, über 20 Millionen Euro, um dort auch in den Kommunen, wo 80 Prozent aller Verwaltungsleistungen für den Bürger und für die Unternehmen abgerufen werden, die entsprechenden Online-Angebote auszubauen. Wir stellen den Kommunen kostenfreie Basisdienste wie Servicekonto, Antragsmanagementsystem, Bezahlsystem zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, diese 20 Millionen Euro, und unserer Verwaltung 4.0, die in die Kommunen geht, um dort die entsprechenden Angebote zu implementieren, sind wir bestens aufgestellt, um auch das Onlinezugangsgesetz bis Ende 2022 umzusetzen. Und natürlich – ich erwähne es wiederum – nicht zu vergessen: im Jahre 2021 Fortsetzung der kommunalen Investitionsoffensive. Wenn man natürlich jetzt sieht, dass die Maßnahmen in vielen Bereichen sogar steigen und dass das Haushaltsvolumen im Bereich der Sachausgaben steigt, dann zeigt das doch, dass es auch an anderer Stelle gelungen ist, Einsparungen vorzunehmen, sonst wäre das Ganze nicht aufgegangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen diese Maßnahmen, die ich jetzt erwähnt habe, in Gänze als sinnvoll und notwendig an, um Thüringen aus der Krise heraus- und voranzubringen, um Thüringen zu modernisieren und fit für die Zukunft zu machen. All das kostet natürlich auch Geld. Deswegen werden wir in 2021 einen Betrag in Höhe von 787 Millionen Euro aus der Rücklage entnehmen, um fehlende Steuereinnahmen zu kompensieren. Wir wollen allerdings keine Kredite mehr aufnehmen, auch wenn dies nach unserer Einschätzung nach der Bestimmung der Landeshaushaltsordnung möglich und zulässig wäre. Das Jahr 2020 soll eine einzige Ausnahme bleiben, in dem wir neue Schulden aufnehmen und den Tilgungspfad verlassen. Wir wollen und müssen zurück auf den Pfad solider, ausgeglichener Haushalte ohne Kreditaufnahme, zurück zur nachhaltigen Tilgung und Vorsorge sowie zu stetig hohen Investitionen. Gleichwohl fordert auch das Jahr 2021 erhebliche Anstrengungen und Einschnitte. Nicht alle Forderungen und Wünsche, wie berechtigt sie auch sein mögen – und das ist besonders die Schwierigkeit dann für das Finanzministerium, das dann irgendwie abzublocken –, können und konnten Eingang in den Entwurf des Haushalts 2021 finden. Dies gilt insbesondere für solche Maßnahmen, die uns – wie etwa zusätzliche Stellen – für die kommenden Jahrzehnte finanziell binden. Hier gilt es meines Erachtens, zunächst alle schon vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass ein Teil des Aufwuchses beim Haushaltsvolumen auf steigende Personalausgaben zurückzuführen ist. Hier kommen Tarifergebnisse – das hatte ich schon gesagt – und der ausgesetzte Stellenabbau zum Tragen, aber eben auch die stetig wachsenden Versorgungsausgaben. Nur um es mal in Zahlen zu erläutern: Diese steigen von 2020 zu 2021 um rund 38 Millionen Euro auf dann 326 Millionen Euro. Seit dem Jahr 2014 sind die Ausgaben in diesem Bereich um fast 224 Millionen Euro – und das ist dann jedes Jahr – gestiegen. Hier kommen wir langsam in die Bereiche, wo die alten Bundesländer seit Jahren sind. Thüringen hat natürlich, weil mit Verbeamtungen erst 1990 begonnen worden ist, da nur eine gewisse Zeit gehabt, wo Pensionen eher selten vorkamen. Aber wir kommen jetzt, wie gesagt, dahin, wo die alten Länder schon seit vielen Jahren sind. Bis vor wenigen Jahren haben wir versucht, diesem Anstieg durch Bildung eines Pensionsfonds zu begegnen. Allerdings hat sich schnell gezeigt, dass dies keine nachhaltige Lösung des Problems ist. In Zeiten niedrigerer Zinsen ist es schlichtweg unmöglich, solche großen Summen aus dem Fonds zu erwirtschaften. Da müssten Hunderte Milliarden Euro angelegt sein, um am Ende durch Zinserträge die Pensionslasten zu finanzieren. Nachhaltig sind deshalb nur Lösungen, die entweder den Anstieg der Ausgaben dauerhaft begrenzen, indem sie den Personalbestand immer kritisch auch im Blick haben, oder Lösungen, die dauerhafte Entlastungen an anderer Stelle schaffen. Den letzteren Weg sind wir mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell gegangen. Wir tilgen für jeden neu eingestellten Beamten 5.500 Euro pro Jahr, entlasten damit den Landeshaushalt dauerhaft von Zinsausgaben. Der Pensionsfonds valutiert zum Ende 2019 auf knapp 290 Millionen Euro. Aufgrund der Entwicklung der Versorgungsausgaben und -lasten habe ich oder haben wir uns dafür entschieden, aus dem Fonds 2021 Geld zu entnehmen – nämlich in Höhe von 145 Millionen Euro – und dies zur Finanzierung der Pensionslasten einzusetzen. Eine entsprechende Regelung findet sich in dem Ihnen vorliegenden Haushaltsgesetz für das Jahr 2021. Sehr geehrte Damen und Herren, während 2020 die Tilgung nach dem von mir gerade noch mal beschriebenen Nachhaltigkeitsmodell ausgesetzt worden ist, denn es macht keinen Sinn, Kredite aufzunehmen und gleichzeitig Tilgungen vorzunehmen – das ist auch in dem Gesetz so vorgesehen –, nehmen wir im Jahr 2021 diese Tilgung wieder auf und haben im Haushalt 66,4 Millionen Euro zur planmäßigen Tilgung eingestellt. Ich hatte zum Anfang meiner Ausführungen erwähnt, dass die drei Gesetzentwürfe, zu denen ich jetzt hier spreche, nur im Einklang, als Einheit zu sehen sind. Ich will noch einmal verdeutlichen, warum: Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise sind so erheblich, dass ein Haushaltsausgleich in den Jahren 2020 und 2021 nur mithilfe der zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Mittel nicht erreicht werden kann. Darüber hinaus besteht eine äußerst dynamische Entwicklung, die nur schwer Vorhersagen erlaubt. Es ist klar, dass die Auswirkungen der weltweiten Pandemie nicht ohne erhebliche Rückwirkungen auf das Haushaltsjahr 2021 bleiben. Es ist deshalb zwingend erforderlich, das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Corona-Sondervermögens zusammen mit dem Haushalt 2021 zu betrachten. Im Ergebnis dessen machen sich sowohl eine weitestgehende Kreditaufnahme als auch eine weitestgehende Entnahme der Rücklage erforderlich. Wenn man die beiden Jahre zusammen sieht, wird also die Rücklage im Wesentlichen doch Richtung null gefahren. Deshalb bewegen wir uns nach unserer Einschätzung sowohl auf dem Boden des Grundgesetzes als auch im verfassungsrechtlichen Rahmen des Freistaats. Wenn man sich anschaut, was in anderen Ländern und beim Bund passiert, dann – das hatte ich vorhin schon gesagt – ist die Kreditaufnahme im Vergleich dazu gering. Auch andere Länder verfügen über Rücklagen und haben sich trotzdem Kreditermächtigungen geholt. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ihnen jetzt zur Beratung vorliegenden Gesetzentwürfe verbinden das finanziell gerade noch Machbare mit dem Notwendigen und bringen es in Einklang. Sie dokumentieren die massiven Herausforderungen, die die Krise an uns stellt, und die Maßnahmen, mit denen wir ihr jetzt und in den kommenden Jahren begegnen. Sie zeigen aber auch, welche erheblichen Belastungen wir aufgrund dieser Entscheidungen in den kommenden Jahren schultern müssen. Schon das Jahr 2022 wird aus unserer Sicht diesbezüglich alles von uns abverlangen. Unsere Verantwortung bei der Beratung der vorliegenden Gesetzentwürfe reicht also weit über das Heute und Morgen hinaus, betrifft also nicht nur die Jahre 2020 und 2021. Es gilt daher, mit dem Blick auf die kommenden Jahre, von denen wir heute nur erahnen können, wie sie sich hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen darstellen werden, maßzuhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das soll es jetzt von mir zu den drei Gesetzentwürfen gewesen sein. Ich freue mich auf intensive und vielleicht auch anstrengende Beratungen in den Ausschüssen und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Andreas Schubert Protokoll ↗