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Sascha Bilay

Die Linke 04.09.2020 Sitzungen 7/22

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

So viel zur Richtigstellung von dem, was insbesondere seitens der CDU hier an Unwahrheiten auch gesagt wurde. (Unruhe CDU) Wir hatten auch zusammen mit dem Corona-Hilfspaket über die Frage der Kur- und Erholungsorte in Thüringen gesprochen. Ich freue mich, dass der Innenminister den Hinweis aufgegriffen hat, den Kurlastenausgleich von bisher 10 auf 11 Millionen Euro zu erhöhen. Das ist sachgerecht, weil sich in den letzten Jahren, seitdem Rot-Rot-Grün den Kurlastenausgleich eingeführt hat, die Ausgaben erhöht haben und auch neue Kur- und Erholungsorte hinzugekommen sind. (Beifall SPD) Deswegen ist dieser Schritt durchaus plausibel nachvollziehbar und wirklich begründet. Insofern da der Dank an den Innenminister, dass Sie diesen Hinweis unsererseits mit aufgegriffen haben. Ich weiß nicht mehr, wer es war, es kam ja von verschiedenen Rednerinnen und Rednern hier der Hinweis auf die große und kleine Revision. Ich freue mich auf die Debatte im Unterausschuss und auch im Innen- und Kommunalausschuss über die Frage „Große Revision“ und auch wie wir da weitermachen. Ich will nur mal darauf hinweisen, Herr Walk: Wenn Sie über solche Fragen reden, müssen Sie natürlich auch schauen, dass es innerhalb der inneren Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs Verschiebungen gegeben hat, insbesondere auch beim Mehrbelastungsausgleich, also die Verteilungssymmetrie zwischen Personalausgaben und Sachausgaben wird hier zugunsten der Personalausgaben deutlich verbessert, weil wir eben feststellen können, dass die Personalausgaben stärker steigen oder in den letzten Jahren stärker angestiegen sind, als es bei der allgemeinen Preisteuerungsrate zu verzeichnen gewesen ist. Von daher ist das auch ein zielführender Ansatz. Ich bin froh, dass der Innenminister auch den Hinweis der Linken aufgegriffen hat – es war ja eine Position unsererseits für den Koalitionsvertrag –, eine Flächenkomponente im Kommunalen Finanzausgleich einzuführen. Es ist ja gesagt worden: Gerade mit Blick auf die vielfältigen Gemeindeneugliederungsmaßnahmen in den zurückliegenden Jahren sind teilweise Gemeindestrukturen mit kleinen Siedlungsinseln entstanden, die sich dann plötzlich insbesondere auch in den gebirgigen Regionen dieses Landes zusammengeschlossen haben. Die haben plötzlich die Situation, dass sie eine kommunale Infrastruktur unterhalten müssen, die sie vor erhebliche Herausforderungen stellt. Ob der vom Innenminister vorgeschlagene Ansatz der richtige ist, werden wir diskutieren; es gibt ja verschiedene Möglichkeiten. Das könnte auch so ein Beitrag dazu sein, was sich das Gutachten noch mal anschauen könnte. Herr Maier, Sie müssen jetzt damit klarkommen, aber ich lobe Sie ausdrücklich dafür, dass Sie noch mal nachgedacht haben, den Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge aufzugreifen. (Beifall DIE LINKE) Da sind jetzt immerhin 5 Millionen Euro im Haushalt verankert. Das war ein wichtiger Punkt, der es uns auch von Herzen leicht macht, mit Ihnen darüber zu diskutieren, wie wir weitermachen. Worüber ich etwas enttäuscht bin, das sind die ersten Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände. Die haben pauschal erst mal wieder mehr Geld gefordert. Der Unterschied zu den früheren Jahren ist, dass da keine konkreten Zahlen mehr auftauchen, sondern nur abstrakt mehr Geld gefordert wird. Ich hätte mir von den kommunalen Spitzenverbänden, die ja durchaus Fachleute haben, mehr Hinweise gewünscht, wie sie sich auch eine künftige Struktur des Finanzausgleichs vorstellen. Bedauerlicherweise thematisieren die kommunalen Spitzenverbände aus meiner Sicht völlig unzureichend die Frage der Bedarfsermittlungen. Ich glaube, das ist ein Hebel, über den wir miteinander reden müssen: Wie werden die kommunalen Finanzbedarfe vor Ort ermittelt, die sich dann auch im Finanzausgleich wieder abbilden? Es macht übrigens keinen Sinn, bei den Investitionsbedarfen im Bereich der Schulen der kreisfreien Städte Kohorten zu bilden, wo man die Stadt Eisenach als Musterknaben nimmt. Sie können nicht die Ist-Ausgaben als einfachen Bedarf umdeklarieren. Also ich glaube, da wäre es hilfreich gewesen, wenn die kommunale Ebene deutliche Vorstellungen geäußert hätte, in welche Richtung der Finanzausgleich weiterentwickelt werden soll. Aber vielleicht sitzen die ja noch dran und sparen ihre Munition für die Debatten im Unterausschuss. Insofern freue ich mich, dass wir heute hoffentlich einmütig die Überweisung des Finanzausgleichsgesetzes als Entwurf an die Ausschüsse beschließen werden. Ich freue mich auf die Debatte, auch mit Ihnen, Herr Henkel. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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