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83. Sitzung (WP20)

28.02.2025 · 51 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (8)FDP (6)CDU (5)GRÜNE (4)SSW (3)

Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen wunderschönen guten Morgen! Ich eröffne die heutige Sitzung. Ich darf Ihnen mitteilen, dass weiterhin Abgeordnete erkrankt sind und nicht an der heutigen Sitzung teilnehmen können. Das sind von der CDU-Fraktion die Abgeordneten Hauke Göttsch und Birte Glißmann, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordneten Anna Langsch, Bina Braun und Jan Kürschner und von der Landesregierung Ministerin Aminata Touré. – Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen ist von der Landesregierung heute die Ministerin Karin Prien abwesend, und nach § 47 Absatz 2 Geschäftsordnung haben sich der Abgeordnete Marc Timmer bis circa 11 Uhr sowie die Abgeordneten Catharina Nies und Heiner Rickers für den ganzen Tag abgemeldet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Tribüne Besucherinnen und Besucher: Auszubildende der Polizeidirektion der Bereitschaftspolizei. – herzlich willkommen! – (Beifall) und unseren Landeskirchlichen Beauftragten Dr. Wilko Teifke. (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 23 und 28 auf: Gemeinsame Beratung a) Landwirte von Bürokratie entlasten: Stoffstrombilanzpflicht abschaffen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2942 b) Für eine starke nachhaltige Landwirtschaft – Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft auf Bundesebene einfordern Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW Drucksache 20/2952 (neu) (Präsidentin Kristina Herbst) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache, und das Wort für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Anne Riecke. – Bitte schön.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fakt ist: Unsere Landwirtinnen und Landwirte stehen unter einem enormen wirtschaftlichen Druck. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Steigende Betriebskosten, strenge Düngeregeln und immer neue Dokumentationspflichten rauben ihnen wertvolle Zeit, die sie für das brauchen, worauf es wirklich ankommt: eine nachhaltige, effiziente und zukunftsfähige Landwirtschaft. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Ein Paradebeispiel für überbordende Bürokratie ist die verpflichtende Stoffstrombilanz. Sie zwingt Betriebe, aufwendig zu dokumentieren, wie viel Stickstoff und Phosphor in ihre Betriebe hineinfließt und wieder herausgeht, was sie bereits sowieso schon dokumentieren. Ein bürokratisches Monster, das keinen echten Mehrwert für den Umweltschutz bietet, aber viel Arbeit verursacht. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW] – Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Während große Agrarbetriebe eigene Verwaltungsstrukturen aufbauen könnten, um dieser Pflicht nachzukommen, stehen kleinere Familienbetriebe vor der Wahl, entweder teure Beratung und externe Hilfe in Anspruch zu nehmen oder sich selbst durch die komplizierte Dokumentation zu kämpfen. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht hinnehmbar. Die letzte Evaluierung der Stoffstrombilanz im Jahr 2021 auf Bundesebene hat gezeigt – so steht es in der Evaluation –, dass das Aufwand-NutzenVerhältnis äußerst kritisch bewertet wird, und diese Rückmeldung kommt aus allen Bundesländern. Was ist seitdem passiert? Seit dem 1. Januar 2023 gibt es nicht mal eine Bewertung – diese ist ausgesetzt – der erfassten Daten. Unsere Landwirtinnen und Landwirte füllen also scheinbar Formulare für die Schublade aus. Das ist absurd! (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Wie lange sollen diese Daten noch dokumentiert werden, anstatt Felder zu bearbeiten? Unser Antrag fordert deshalb eine konkrete Umsetzung des Bürokratieabbaus. Die verpflichtende Stoffstrombilanz muss abgeschafft werden. (Beifall FDP) Wir brauchen ein sinnvolles Maß an Dokumentation, das einerseits den Umwelt- und Gewässerschutz sicherstellt, andererseits nicht zu einer zusätzlichen Belastung für die Betriebe führt. Die Koalition hat ebenfalls einen Antrag eingebracht, der sich mit dem Bürokratieabbau beschäftigt. Doch anstatt entschlossen zu handeln, setzt Schwarz-Grün typischerweise auf Prüfaufträge und Zukunftskommissionen. Es wird eine praxisnahe Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Abbaus von Bürokratie gefordert. Klingt gut, aber was heißt das eigentlich konkret? Wo sind hier die klaren Maßnahmen? Während unser Antrag eine deutliche Entlastung vorsieht, bleibt der Antrag der Koalition eher schwammig und unverbindlich. (Beifall FDP) Wir als FDP-Fraktion wollen nicht nur bestehende Bürokratie abbauen, sondern gleichzeitig die Digitalisierung sinnvoll nutzen. Es gibt bereits eine Vielzahl von Daten, die von landwirtschaftlichen Betrieben erhoben werden. Warum greifen wir nicht einfach darauf zurück, statt immer neue Dokumentationspflichten einzuführen und zu schaffen? Eine Idee wäre es, ein Instrument – so ist es auch im Evaluierungsbericht zu lesen – auf Landesebene zu entwickeln, das eine harmonisierte digitale Lösung ermöglicht, eine Lösung, die bereits vorhandene Werte integriert anstatt weiterhin Landwirte mit doppelten Aufzeichnungspflichten zu belasten. (Beifall FDP) Die Stoffstrombilanz ist nichts anderes als eine Doppelstruktur, die bei unseren Landwirtinnen und Landwirten für Unsicherheit sorgt. Eines ist klar: Eine nachhaltige Landwirtschaft erreichen wir nicht durch Excel-Tabellen und Bürokratiewillkür, sondern durch praxistaugliche digitale Lösungen, die Landwirte entlasten, statt sie weiter zu gängeln. Unsere Landwirte brauchen ein großes Vertrauen und Eigenverantwortung. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrags. – Vielen Dank. (Anne Riecke) (Beifall FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Rixa Kleinschmit das Wort.

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Rixa Kleinschmit CDU

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunftskommission Landwirtschaft – kurz ZKL – wurde im Jahr 2020 von Bundeskanzlerin Angela Merkel als Reaktion auf die großen Bauernproteste 2019 ins Leben gerufen. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der 40 großen Agrar- und Naturschutzverbände, der Kammern, der Ernährungswirtschaft und der Wissenschaft zusammen. Die Zielsetzung war gleichsam eindeutig wie kompliziert. Es sollte ein Konsens über strategische Leitlinien hin zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft erarbeitet werden, der der Landwirtschaft die notwendige Planungssicherheit, aber auch den viel geforderten gesellschaftlichen Rückhalt gibt. Diesen Auftrag hat die ZKL erfüllt. Im Juli 2021 wurde der 160-seitige Abschlussbericht mit dem bezeichnenden Titel „Zukunft Landwirtschaft. Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ vorgestellt. Dann passierte aber leider nichts. Der hart erarbeitete Konsens landete erst einmal in der Schublade – sehr zum Frust der Branche, die sich von diesem Prozess viel versprochen hatte, und sehr zum Frust der Protagonisten, die in den intensiven Verhandlungen nicht selten gezwungen waren, ihre Komfortzone zu verlassen und die Sichtweise des Gegenübers einzunehmen. Glaubt man Teilnehmern, konnte dieser notwendige Perspektivwechsel viele alte Gräben schließen. Im Jahr 2022 hat Bundesminister Özdemir die ZKL aufgefordert, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Allein diese zwei Jahre, in denen es zu der uns allen bekannten geopolitischen Zäsur, geänderten EU-Vorgaben und einer höheren Priorität der Ernährungssicherheit gekommen ist, haben eine Überarbeitung in vielen Bereichen notwendig gemacht. Die 25-seitige Präzisierung wurde im November 2024 vorgestellt. Die Ergebnisse liegen also wieder auf dem Tisch, und wieder sind von allen Seiten hohe Erwartungen daran geknüpft. Eine große Chance für die Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland darf nicht verstreichen. Die hart erarbeiteten Kompromisse müssen umgesetzt werden, und die nach wie vor vom Berufsstand zu Recht geforderte Planungssicherheit muss endlich hergestellt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die ZKL ist ein Musterbeispiel dafür, wie man einen gesamtgesellschaftlich anerkannten Konsens in einer kontroversen Fragestellung erzielen kann. So gelang es, unterschiedliche, vermeintlich gegensätzliche Interessen in einem arbeitsintensiven Prozess miteinander in Einklang zu bringen und dabei ein derart fachlich konsistentes Papier zu produzieren. Bei allen Differenzen, die wir aktuell in Gesellschaft und Politik beobachten können, ist die Arbeit der ZKL nicht hoch genug zu schätzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus diesem Grund halten wir es für absolut notwendig, dass die neue Bundesregierung die vorliegenden Ergebnisse aufnimmt und umsetzt. Die Land- und Ernährungswirtschaft braucht keine neuen Diskussionsrunden oder Abstimmungsprozesse. Die Ergebnisse sind da. Sie sind hart erarbeitet und allgemein anerkannt. Wenn wir nun wieder bei null anfangen oder kostbare Zeit verstreichen lassen, werden wir die ehrgeizigen Ziele und den Strukturwandel in der Landwirtschaft nicht weiter befeuern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass aktuelle Entwicklungen in die Maßnahmen einfließen müssen, ist selbstverständlich. Dass sich einige Empfehlungen der ZKL durch technischen Fortschritt selbst überholt haben, liegt dabei in der Natur der Sache. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass im ersten Abschlussbericht die Stoffstrombilanz zur Erfassung der Nährstoffflüsse enthalten ist. Bei der Überarbeitung wurde schon klar, dass diese nicht den erwünschten Effekt in Verbindung mit hohem Aufwand für die Betriebe bringt. Aus diesem Grund ist die Forderung der FDP in dieser Hinsicht nachvollziehbar. Schaut man aber auf die bundesrechtlichen Entwicklungen, ist eine Evaluierung, wie von der FDP gefordert, nicht mehr notwendig. Auch dieses wäre unnötiger bürokratischer Aufwand. Daher können wir dem Antrag nicht zustimmen. Vielmehr haben wir durch das Landesprogramm ENDO‑SH bereits eine Möglichkeit geschaffen, diese Stoffströme zielgenauer und effektiver darzustellen. Wir halten dieses Programm für mit den (Rixa Kleinschmit) Anforderungen aus dem EU-Recht als Monitoringsystem kompatibel. Für die Anwendung des Verursacherprinzips in roten Gebieten, um die gewässerschonend wirtschaftenden Betriebe zu entlasten, könnte ENDO‑SH um ein Modul erweitert werden. Das ist der Weg, den wir gehen müssen, um unsere Betriebe wirklich zu stärken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer das Wort.

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was wollen wir, was brauchen wir, was wollen wir erreichen mit und für eine zukunftsfähige Landwirtschaft? So oder so ähnlich kann die Frage gelautet haben, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ZKL beantworten sollten. Als lange praktizierender Landwirt weiß ich, wie wichtig klare Rahmenbedingungen, Verlässlichkeit in der Politik und Planungssicherheit für Betriebe sind. Der Abbau von Bürokratie – nicht zu verwechseln mit dem Abbau von Umweltauflagen – und die Akzeptanz in der Gesellschaft gehören dazu. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Darum habe ich es sehr begrüßt, dass die Zukunftskommission Landwirtschaft mit Vertreterinnen aus Landwirtschaft, Wirtschaft, Verbraucher und Verbraucherinnen, Umwelt, Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit und Wissenschaft noch von Angela Merkel ins Leben gerufen wurde. Hier wurde ein neuer Weg beschritten, um unterschiedliche Positionen und Meinungen, wie wir das im Moment in der ganzen Gesellschaft spüren, aus verschiedenen Gruppen zusammenzubringen und mit Praktiker_innen und der Wissenschaft dazu in langen Diskussionen einen Konsens zu erarbeiten. Die Transformation der Landwirtschaft in Zeiten des Klimawandels, des drohenden Verlustes an biologischer Vielfalt und weiterer ökonomischer, ökologischer und sozialer Herausforderungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Es ist trotz der unterschiedlichen Interessen gelungen, dass sich die verschiedenen Akteure auf eine gemeinsame Linie und eine konkrete Empfehlung an die Politik geeinigt haben – erstmals vorgelegt in 2021, wir hörten das gerade, und noch einmal bekräftigt und konkretisiert im November des letzten Jahres. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist ein Weg aufgezeigt, der begehbar ist und der unserer Ansicht nach unbedingt weitergegangen werden sollte. Das Besondere ist: Es werden nicht Einzelforderungen vorgebracht, die sich untereinander widersprechen, sondern wir haben es mit einem konsensual erarbeiteten und in sich schlüssigen Gesamtvorschlag für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem zu tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser enthält aus meiner Sicht sehr viele sehr gute Empfehlungen. Beispiele dafür sind der Umbau der GAP-Zahlung hin zu einkommenswirksamer Finanzierung von Umweltleistungen, die Stärkung der Stellung der Bäuerinnen und Bauern in der Wertschöpfungskette gegenüber den Abnehmern auch bezüglich der Vertragsgestaltung, eine verlässliche Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung, Existenzgründer und Existenzgründerinnen zu unterstützen und solchen mit wenig Land den Einstieg zu ermöglichen. Insgesamt sind diese Empfehlungen sehr ausgewogen. Daher bin ich bereit, die Teile mitzutragen, die nicht so klingen, als seien sie direkt aus grüner Feder. Denn genau das habe ich am Anfang betont. Es ist wichtig, die unterschiedlichen Positionen wieder zusammenzubringen, um den gesamtgesellschaftlichen Konsens weiter zu stärken und gemeinsam zukunftsfähige Wege in der Landwirtschaft zu gehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich hoffe, dass sich die neue Bundesregierung – egal, wie sie aussehen mag; genau das steht ja heute noch nicht fest – die Umsetzung auf die Fahnen schreibt und mit Nachdruck und sie mit weniger regierungsinternem Friendly Fire als in der Ampel voranbringt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zum Antrag der FDP. Die ZKL fordert übrigens nicht die Abschaffung der verpflichtenden Stoffstrombilanz. Tatsache ist aber: Die jetzige Verordnung ist zu kompliziert und zu aufwendig. Die Nährstoffbilan- (Dirk Kock-Rohwer) zierung ist erforderlich, um eine am Verursacherprinzip orientierte Handhabung der Düngeverordnung zu ermöglichen. Das ist besonders wichtig in den stark belasteten, sogenannten roten Gebieten. Es ist aus meiner Sicht unerlässlich, dass Betriebe, die nachweislich nicht zu den Nährstoffüberschüssen beitragen, entlastet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Dazu bedarf es einer betriebsbezogenen Betrachtungsweise, egal, wie diese Betrachtungsweise heißt. Die Mitglieder des Umwelt- und Agrarausschusses dürften sich auch an den diesbezüglichen eindringlichen Appell Professor Taubes in der Januarsitzung erinnern. Eine Weiterentwicklung, die auch weniger Arbeit am Schreibtisch bedeutet, ist unbedingt notwendig und mit der voranschreitenden Digitalisierung möglich. Die Empfehlung der ZKL hierzu lautet – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Die ZKL empfiehlt daher die Weiterentwicklung einer praxisgerechten gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung – im Sinne einer Hoftorbilanz. Aufgrund der komplexen Datenlage … sollte die gesamtbetriebliche Nährstoffbilanzierung als lernendes System schrittweise weiterentwickelt … werden …“ Kurz gesagt: Welche Mengen an Nährstoffen N und P bringe ich auf die Felder? Und welche verlassen den Hof wieder? Das muss ausgewogen sein, um das Grund- und das Oberflächenwasser zu schützen, und das muss nachweisbar sein. Dadurch umgehen wir das angedrohte Strafverfahren der EU. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.

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Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beginnen wir mit dem Antrag der FDP. (Christopher Vogt [FDP]: Sehr gut!) Man könnte fast meinen, Oliver Kumbartzky treibt hier noch sein Unwesen. (Beifall und Heiterkeit FDP und SSW) Aber ein wenig freundlicher ist der Antrag dann ja schon formuliert; (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) allerdings – weiter zuhören! – wird er dadurch nicht viel besser. (Lachen FDP) Der letzte Satz in der Begründung zeigt dann auch die eigentliche Zielrichtung und Aussage. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich: „Ein landwirtschaftlicher Betrieb muss sich in erster Linie um Produktion und Nachhaltigkeit kümmern können – nicht um eine ausufernde Bürokratie.“ (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) Ach ja. Das sind so allgemeine Sätze, die erst mal jeder, wirklich jeder abnicken kann. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber sie sind richtig!) Das aber ausgerechnet an der Stoffstrombilanz – Herr Buchholz – festzumachen, ist typisch FDP und unsinnig. (Zurufe FDP: Oh!) Ja, der Bürokratiedruck auf unsere Landwirte – – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Die Bürokraten sitzen auf der anderen Seite! – Annabell Krämer [FDP]: Viel Spaß bei den Koalitionsverhandlungen! – Heiterkeit) – Es ist Ihr Antrag, Herr Buchholz, und dann rede ich natürlich über die FDP. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Die Bürokraten sitzen aber auf der anderen Seite!) Auf der einen Seite ist der Bürokratiedruck auf unsere Landwirte hoch. Komplizierte Anträge, Dokumentationspflichten und Kontrollen sind ohne Frage echte Zeitfresser. Vorschriften aus Brüssel, Berlin und auch aus Kiel, teils gedoppelt, kosten Zeit, die man in den landwirtschaftlichen Betrieben sicher gut auch anders nutzen kann. Zu Recht fordern viele Landwirte mehr Praxistauglichkeit und weniger Papierkram. Auf der anderen Seite – das wird meistens nicht erwähnt – wird erwartet, dass zum Beispiel Fördergelder transparent und fair bewilligt werden. (Beifall Thomas Hölck [SPD]) Dazu bedarf es nun mal auch Schriftkram, um es salopp auszudrücken. (Sandra Redmann) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine gesunde Umwelt und saubere Meere sind ein hohes Gut, das der Allgemeinheit dient. Wir müssen für deren Schutz Sorge tragen. Dazu gehören auch Vorschriften. Leider gibt es nämlich immer einige, die sich nicht an die Regeln halten und damit dem Ansehen der gesamten Branche schaden. Es reicht daher nicht, immer nur nach weniger Kontrolle zu rufen; es heißt eben auch, sich an teils hohe Standards zu halten – und dies dann auch nachweisbar. Der Kollege von den Grünen hat es eben schon erwähnt: Ein Forscherteam der Kieler Universität hat sich mit der Reduktion von Dünger und den Auswirkungen auf Grundwasser und Meer befasst – im Übrigen im Auftrag des Umweltministeriums. Und die Empfehlung, die von Professor Taube vorgetragen wurde, war ganz eindeutig: Eine Stoffstrombilanz ist unverzichtbar. Sie verpflichtet Landwirte, anhand von Belegen das zu dokumentieren – ich formuliere es kurz –, was an Nährstoffen rein- und was wieder rauskommt. Hinzu kommen erlaubte Grenzwerte, die von der Wissenschaft vorgeschlagen werden. Die dann erfolgte Differenzierung wäre für die gut wirtschaftenden Betriebe wichtig gewesen. Das fand Minister Goldschmidt auch gut, und Minister Schwarz fand es doof. (Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir weiterhin hohe Qualitäts‑, Umwelt- und Tierschutzstandards halten und verbessern wollen, wäre die Stromstoffbilanz genau der richtige Weg. (Tobias Koch [CDU]: Stoffstrombilanz!) – Das habe ich auch gesagt. (Zurufe: Nein! „Stromstoffbilanz“!) – Nein, habe ich nicht. – Sag mal! (Unruhe – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wenn Sie das abstreiten, wird das nicht besser, Frau Kollegin!) Pauschale Deregulierungen sind hier keine Lösung. (Unruhe) Nichtsdestotrotz kann man immer wieder über konkrete Punkte reden. – Herr Buchholz, Sie sind herzlich in den Umwelt- und Agrarausschuss eingeladen, um einmal Ihr landwirtschaftliches Wissen zu präsentieren. (Beifall und Heiterkeit SPD) Wir sollten darüber sprechen, wie man Kontrollen effizienter gestalten kann (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) – das glaube ich dir –, wo man Doppelungen vermeiden kann, wo sich Dinge einfach überholt haben, und was wir in der Landespolitik tun können. Wir müssen uns ganz konkret damit auseinandersetzen, welche Bürokratie unnötig ist, wo sie aber auch zu Transparenz und Fairness beiträgt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wer entscheidet das, Frau Kollegin?) Den Antrag der FDP – Herr Buchholz, damit Sie es noch mal ganz deutlich hören und auch begreifen – lehnen wir ab. (Zurufe: Oh! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das hätte ich jetzt nicht erwartet, Frau Kollegin!) Aber mit dem Thema Entbürokratisierung sollten wir uns im Ausschuss weiter befassen. Vielleicht – jetzt hören Sie gut zu, Herr Buchholz – wäre es eine gute Idee – wir sollen ja immer ganz praxisnah sein –, wenn alle Kollegen hier im Plenarsaal, alle 69 Abgeordneten, mal einen landwirtschaftlichen Betrieb – ich weiß, viele machen das andauernd – besuchen und nur einen Vorschlag – einen einzigen Vorschlag! – zur Entbürokratisierung mitnehmen. (Tobias Koch [CDU]: Das machen wir doch schon!) Dann hätten wir 69 Vorschläge aus dem Parlament. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wir haben doch welche! – Weitere Zurufe – Unruhe) – Es war nur ein Punkt, den Sie hier vorgetragen haben, und das ist auch noch ein Bundespunkt. (Christopher Vogt [FDP]: Sie haben null!) Ich rede gerade von Landesmitteln. – Warte doch mal ab! – Wir können diese dann sammeln und im Ausschuss über diese Punkte diskutieren. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Dann bringen wir einen konkreten Entbürokratisierungswunsch noch mal in die Diskussion. Wenn wir von den 69 Vorschlägen auch nur zehn umsetzen, hätten wir eine Menge erreicht. Wir wären dazu bereit. (Beifall SPD – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Antrag der Koalitionsfraktionen stimmen wir zu. (Vereinzelter Beifall CDU – Lukas Kilian [CDU]: Genau!) (Sandra Redmann) Die Zukunftskommission Landwirtschaft hat interessenübergreifende Empfehlungen erarbeitet; das war sicher kein einfacher Prozess. Wir finden das in Ordnung.

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Sandra Redmann SPD

Sie haben den Punkt – – Letzter Satz, Frau Präsidentin. – Sie haben in Ihrem Antrag den Satz drin, dass Sie Punkte aus Schleswig-Holstein besonders berücksichtigt haben wollen. Dazu hätten wir im nächsten Umwelt- und Agrarausschuss dann gerne konkrete Vorschläge des Landwirtschaftsministers. – Vielen Dank. – Sie können sich wieder beruhigen. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sandra Redmann [SPD]: Da werden wir das auf den Punkt bringen! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Unbedingt! – Unruhe – Glocke Präsidentin)

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Kristina Herbst

Frau Redmann, darf ich noch fragen, zu welchem Antrag Sie Ausschussüberweisung fordern? Das war mir jetzt nicht ganz klar, weil ich erst gehört habe – – (Sandra Redmann [SPD]: Ich will keine Ausschussüberweisung! Wir können dann da weiter diskutieren!) – Okay, gut, dann habe ich es richtig gehört, danke. – Dann hat jetzt für die SSW-Fraktion der Abgeordnete Dr. Michael Schunck das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass es in der Landwirtschaft rumort, erleben wir bereits seit Jahren und nicht erst seit den großen bundesweiten Bauernprotesten. Bereits im Jahr 2018 haben wir es in Schleswig-Holstein geschafft, den Dialogprozess Landwirtschaft in Gang zu setzen. Maßgeblich dafür war der Anstoß des damaligen Bauernverbandspräsidenten und heutigen Landwirtschaftsministers Schwarz. Der Prozess hat rund zweieinhalb Jahre gedauert; Akteure aus Landwirtschaft, Naturschutz und Forschung haben miteinander diskutiert und gerungen über die Frage, wie die Landwirtschaft im Jahr 2040 aussehen soll. Der SSW hat diesen Prozess von Beginn an begrüßt, ihn konstruktiv begleitet und sich 2022 für dessen Fortführung ausgesprochen. Die Zielrichtung des Dialogprozesses war klar: In gemeinsamen Gesprächen, auf Augenhöhe, sollten Lösungen erarbeitet werden. Was dabei herauskam, waren 24 Thesen, um die Landwirtschaft bis 2040 weiterzuentwickeln. Damit waren wir in Schleswig-Holstein bereits auf einem guten und gemeinsamen Weg. (Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Die bundesweiten Bauernproteste machten aber deutlich, dass die Probleme und Herausforderungen, vor denen sich die Landwirtschaft stehen sieht, auf eine neue Ebene gehoben wurden. Deshalb wurde in 2020 die erste Zukunftskommission Landwirtschaft eingesetzt. Das Gremium bestand aus Vertretern der Landwirtschaft, des Umwelt- und Tierschutzes, der Wissenschaft sowie der allgemeinen Gesellschaft. Auch dort ging es darum, miteinander Ziele und Maßnahmen zu formulieren, um eine ökologisch, sozial und ökonomisch tragfähige Landwirtschaft zu gestalten. Im Jahr 2021 wurde ein geeinter Abschlussbericht vorgelegt mit einem umfassenden Aufgabenkatalog zur Sicherung der hiesigen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Honorierung von Klima- und Artenschutz sowie Tierwohl in der Landwirtschaft oder mehr Transparenz in der Lebensmittelproduktion sind zentrale Punkte des ersten Abschlussberichts. Hieran knüpft auch der zweite Abschlussbericht vom November 2024 an. Die Problemfelder, die in den Berichten herausgearbeitet wurden, sind allerdings nicht neu. Die Landwirtschaft, egal ob man diese auf Landes- oder auf Bundesebene betrachtet, ist den gleichen Vorgaben unterworfen. Das heißt, die Landwirtschaft muss Antworten finden auf den Klimawandel, auf Gewässer- und Naturschutz und auf das Tierwohl. Gleichzeitig braucht die Landwirtschaft die Zusicherung und Planungssicherheit, dass sie mit diesen Herausforderungen nicht alleingelassen wird. Das bedeutet auch, dass die Landwirtschaft bei der Transformation hin zu einer nachhaltigen Produktionsweise unterstützt werden muss. Wenn wir die Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit auf einem hohen Niveau im eigenen Land halten wollen, dann müssen wir einen gesellschaftlichen und politischen Konsens finden, wie all diese Faktoren im Lichte des Klimawandels und des Tierwohls unter einen Hut gebracht werden können, (Dr. Michael Schunck) (Beifall SSW und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und zwar so, dass die heimische Landwirtschaft weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. Ein Abwandern der hiesigen Landwirtschaft ist keine Option. Ein wichtiger Punkt der Bauernproteste war seinerzeit auch die überbordende Bürokratie, der sich die Bauern ausgesetzt sehen. Nicht zu Unrecht, will ich meinen – so wurde auf der Agrarministerkonferenz im März des letzten Jahres in einem ersten Schritt vereinbart, einen Zeitplan zum Abbau bürokratischer Regeln zu erarbeiten, und die Länder hatten dem Bund seinerzeit 194 Vorschläge zum Bürokratieabbau übermittelt. Dabei geht es maßgeblich um eine Vereinfachung des Fach- und Förderrechts. Hier sollten wir uns vielleicht einmal im Ausschuss informieren lassen, wie der aktuelle Stand ist, in welchen Bereichen konkret etwas umgesetzt wurde, und vor allem, was das für die Landwirte und Landwirtinnen bedeutet und wie sie dadurch entlastet werden. Die Stoffstrombilanz wurde seinerzeit im Düngegesetz implementiert, um Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden. So weit, so gut. Die FDP will nun einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten und fordert die Abschaffung der Stoffstrombilanz. Unstrittig ist: Wir brauchen ein Instrument, mit dem die Stoffströme transparent nachvollzogen werden können. Nun wissen wir, dass wir in Schleswig-Holstein mit ENDO-SH bereits ein solches Instrument haben. Mit einem digitalen Meldesystem erfüllen wir in Schleswig-Holstein das von der EU geforderte Wirkungsmonitoring hinsichtlich Nährstoffbedarf und Nährstoffeinsatz. Haben wir es bei der Stoffstrombilanz und dem ENDO-SH nicht mit Doppelstrukturen zu tun? Das kann nicht sein. Daher sage ich: Wir kommen nicht umhin, ein Monitoring- und Dokumentationssystem zu haben, um die Forderungen der EU zu erfüllen. Doch wir sollten dann das System so schlank und effektiv wie möglich halten, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt CDU)

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Ich finde es ein bisschen befremdlich, zu sagen, das sei Olli Kumbartzkys Antrag. Das ist schon mein Antrag gewesen. (Beifall FDP und SSW) Wir haben vielleicht eine kleine Doppelung. Wir kommen nämlich beide aus Dithmarschen, und in Dithmarschen kommt man zwangsweise mit Landwirtinnen und Landwirten ins Gespräch. Das ist einfach so. (Zurufe) – Das streite ich auch gar nicht ab. Man tut gerade so, als wäre diese Abschaffung der Stoffstrombilanz etwas, was wir uns gerade kurz ausgedacht haben. Das ist aber nicht so. Ich muss ganz kurz einen Artikel zitieren. Das ist ein Statement von unserem Landwirtschaftsminister Werner Schwarz vom 15. Januar 2025. Er hat geschrieben: (Beifall FDP – Zurufe FDP: Sehr gut!) „Bereits im Rahmen der Herbst-Agrarministerkonferenz wurde auf Drängen SchleswigHolsteins entschieden, dass die Stoffstrombilanz zeitnah abzuschaffen und damit auch eine Weiterentwicklung zur Nährstoffbilanz auszusetzen sei.“ (Beifall FDP) Also, das hat er gesagt. Das ist zitiert. Das ist auf der Seite. (Die Abgeordnete hält ein Schriftstück hoch)

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, wir zeigen keine Unterlagen!

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Anne Riecke FDP

Gut. – Ich wurde gerade zurechtgewiesen. Das tut mir sehr leid. – Das, was wir fordern, ist nicht, dass irgendetwas nicht dokumentiert wird oder dass wir auf irgendwelche Umweltschutzbedingungen verzichten. Das ist überhaupt nicht so. Die Landwirtinnen und Landwirte dokumentieren diese Daten doch bereits schon alle. Das, was wir eigentlich fordern, ist auch das, was der Kollege Schunck gesagt hat: Wenn wir darüber sprechen, dass ENDOSH in der Lage ist, das zu machen, dann soll das Ministerium das bitte doch auch machen und nicht die Landwirtinnen und Landwirte. (Beifall FDP)

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Kristina Herbst

Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen: Auch wenn man bei einem Kurzbeitrag aufgebracht ist, gehört sich immer noch die Anrede. Aber das nehmen wir jetzt im Laufe des Gefechts einmal so hin. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Werner Schwarz das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Zukunftskommission Landwirtschaft hat im November 2024 ihren zweiten Bericht vorgelegt und damit ergänzende Leitlinien für die Ausgestaltung der zukünftigen Landwirtschaftspolitik in Deutschland vorgelegt. Die Planungssicherheit für unsere Landwirtschaft könnte damit sichergestellt werden. Eines der zentralen Themen innerhalb des ZKL-Berichts ist das Düngerecht. Dieses müsse dringend einfacher und effizienter werden. Diese Aussage kann ich nur unterstreichen. Wenn es um Entlastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe geht, gehört die Ausgestaltung des Düngerechts dazu. Leider ist es nicht gelungen, in der abgelaufenen Legislaturperiode des Bundes eine Einigung in Sachen Stoffstrombilanz zu erzielen. Der Bundesminister war nicht bereit, seine auf der Agrarministerkonferenz in Oberhof gemachten Aussagen umzusetzen. Daher muss die zukünftige Bundesregierung hier zügig im Sinne der ZKL handeln. Die Stoffstrombilanz ist nicht geeignet, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie umzusetzen. Sie kann insbesondere keine Aussage darüber liefern, wie sich die in der Düngeverordnung vorgegebenen düngerechtlichen Maßnahmen, die seit 2021 für die landwirtschaftlichen Betriebe gelten, auf den Zustand der Grundwasserkörper auswirken. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aha!) Hierfür ist ein Wirkungsmonitoring notwendig und von der EU vorgeschrieben. Es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass die neue Bundesregierung eine bundeseinheitliche Verordnung zum Wirkungsmonitoring vorlegt. (Vereinzelter Beifall CDU) Die für ein Monitoring notwendigen Düngedaten werden von den Betrieben aufgezeichnet und bei uns in Schleswig-Holstein in dem elektronischen Meldeprogramm ENDO-SH erfasst. Elektronische Nährstoffdokumentation, so heißt das. Dort werden diese Daten bereits erfasst. Diese Daten sind nutzbar zu machen und können zukünftig dazu beitragen, zu der von mir wiederholt geforderten Verursachergerechtigkeit zu kommen. Schleswig-Holstein setzt sich genau hierfür ein. Mir geht es dabei auch darum, aufwendige und unnötige Dokumentationspflichten zu reduzieren und so konkrete Entlastungen für die Landwirtschaft zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, ich sehe daher den ZKL-Bericht als eine Aufforderung an die zukünftige Bundesregierung und setze darauf, dass die dann Verantwortlichen in Berlin die Empfehlungen des neuen Berichts aufgreifen, um zielgerichtete Maßnahmen für eine besser ausgewogene und nachhaltige landwirtschaftliche Wertschöpfungskette zu entwickeln. (Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Kernaufgabe der Landwirtschaft ist und bleibt die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen heimischen Lebensmitteln. Darüber hinaus brauchen wir sie als Motor im ländlichen Raum, als wichtigen Partner für die zukünftigen Aufgaben in den Bereichen Ressourcen- und Klimaschutz und für den Erhalt der Kulturlandschaft. Um dies zu gewährleisten, ist neben praxistauglichen Rahmenbedingungen die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik erforderlich. Auch hier äußert sich die ZKL, deren Vorschläge ich unterstütze. Das jetzige System der GAP ist hochkomplex und bürokratisch. Es fehlen einkommenswirksame Anreize für Gemeinwohlleistungen. Deshalb ist es wichtig, weiterhin über mögliche Vereinfachungen und eine Neuausrichtung zu diskutieren. Die GAP muss betriebswirtschaftlich attraktiv ausgerichtet werden. Ich setze mich mit Nachdruck dafür ein, dass die Ergebnisse der ZKL eine praxisnahe Umsetzung auf Bundesebene erfahren, die unseren landwirtschaftlichen Betrieben dann auch zugutekommt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um vier Minuten ausgeweitet; das steht jetzt allen Fraktionen zu. Ich rufe zunächst von der SPD-Fraktion den Abgeordneten Martin Habersaat auf.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank zunächst an die Landesregierung für den schriftlichen Bericht. Schulbegleitung ist eine Form persönlicher Assistenz und unterstützt Kinder mit einer Behinderung im schulischen Alltag. Der Anspruch auf Schulbegleitung ergibt sich aus den Sozialgesetzbüchern SGB VIII und IX. Schulbegleitung kann ein Kind bei körperlichen Einschränkungen dabei unterstützen, den Schulalltag zu bewältigen, kann dabei helfen, unter anderem bei der Körperpflege, Mobilität, bei der Überwindung von Barrieren und allen gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens. Schulbegleitung kann ein Kind mit sozialen und emotionalen Förderbedarfen im Unterricht unterstützen, indem sie unter anderem Strukturierungshilfen gibt, Konzentrationsfähigkeit fördert, Impulse setzt, Aufmerksamkeit lenkt und bei individuellen Aufgaben unterstützt. Oder Schulbegleitung kann einem Kind mit Autismus Struktur und Sicherheit geben – bei Stundenplanänderungen, unbekannten Vertretungslehrkräften oder während der unstrukturierten Zeit der Pausen. Sie kann Hilfestellung leisten, damit das Kind Veränderungen annehmen, verarbeiten und damit adäquat umgehen kann. Das sind drei herausfordernde und durchaus unterschiedliche Aufgaben, und man könnte meinen, dass man dafür unterschiedliche Qualifikationen braucht, aber interessanterweise braucht man überhaupt gar keine Qualifikationen für irgendeine dieser drei Tätigkeiten. Darauf komme ich nachher noch zurück. Im Jahr 2014 haben die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein rund 27 Millionen Euro für Schulbegleitung ausgegeben – 27 Millionen Euro 2014! 2022 waren es schon fast 120 Millionen Euro. In der Amtszeit von Bildungsministerin Prien, also seit 2017, hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit einer Schulbegleitung verdreifacht. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Ich werfe der Landesregierung nicht die Zunahme von Bewilligungen vor. Aber es ist doch offenkundig, dass es so nicht weitergehen kann. Wir haben in manchen Schulen inzwischen die Situation, dass da weitere Schulbegleitungen nicht zugelassen werden, weil einfach nicht mehr Menschen in den Raum passen. Da haben wir Klassenräume, die sind mal für 20 bis 25 Schülerinnen und Schüler gebaut worden. Da sitzen – weil Lehrerstellen abgebaut werden – knapp 30 Schülerinnen und Schüler und dann kommen noch Schulbegleitungen rein. Irgendwann ist einfach Schluss, irgendwann passen einfach nicht mehr Menschen da rein. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir haben – das finde ich besonders bedenklich – in ersten Kreisen Elterninitiativen, die sich gegen zusätzliche Schulbegleitungen wehren und deren Lösungsvorschlag letztlich darauf hinausläuft, dass Kinder, die eine Schulbegleitung bräuchten, dann eben leider nicht an dieser Schule sein können und dann doch bitte woanders beschult werden sollen. Das, meine Damen und Herren, ist eine dramatische Entwicklung, der wir entgegenwirken müssen. (Beifall SPD und SSW) 2021 empfahl ein von der Jamaikakoalition in Auftrag gegebenes Gutachten, das System von Schulbegleitung und Schulassistenz zu reformieren, Schulen systemisch zu stärken und nicht Eltern den Kampf um die individuelle Unterstützung ihrer Kinder zu überlassen. Die Gutachter hatten unter anderem festgestellt, dass gut informierte Eltern aus der Mittelschicht sehr viel mehr dazu in der Lage und bereit waren, für ihr Kind die zusätzliche Unterstützung zu erkämpfen, während die Beantragung solcher Leistungen für sozial schwächere Familien häufiger eine Hürde zu bilden scheint. 2021 war nur der Zeitpunkt, zu dem das Gutachten den Landtag erreichte. Das Bildungsministerium kennt die Ergebnisse aus diesem Gutachten seit 2019 – 2019, seit sechs Jahren! Und jetzt erzählen Sie uns: Erste Gespräche haben im November 2023 stattgefunden. – Ich bin entsetzt. (Beifall SPD und SSW – Zuruf SPD: Wir auch!) Leider konnte ich ja heute ausnahmsweise keine Zwischenfragen zu diesem Bericht stellen, (Martin Habersaat) (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) aber an der Stelle lohnt es sich doch, mal zu hinterfragen: Was ist denn da vier Jahre lang passiert, meine Damen und Herren? Verstehen Sie mich auch an der Stelle nicht falsch: Das werfe ich Ihnen vor. (Beifall SPD, SSW, Dr. Heiner Garg [FDP] und Anne Riecke [FDP]) Das werfe ich auch dem Ministerpräsidenten vor. – Herr Günther, hier läuft in Schleswig-Holstein etwas aus dem Ruder, und Ihre Ministerinnen kriegen es offensichtlich nicht geregelt. (Beifall SPD, SSW, Dr. Heiner Garg [FDP] und Anne Riecke [FDP]) Wenn etwas aus dem Ruder läuft und wenn die Ministerinnen es offensichtlich nicht geregelt bekommen und wenn die kommunalen Landesverbände das wieder und wieder und wieder thematisieren, Herr Ministerpräsident, da müssen Sie doch mal auf den Tisch hauen und sagen: Jetzt muss zeitnah eine Lösung her! (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Als konstruktive Opposition haben Ihnen SPD und SSW aufgeschrieben, welche Aspekte ein Konzept zur Lösung des Problems enthalten muss. Wir haben Ihnen auch aufgeschrieben, wen Sie bei der Entwicklung dieses Konzepts beteiligen sollten, und wir haben Ihnen skizziert, welche Leitsätze sich nach den Erfahrungen in den Kreisen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, bewährt haben. Sie können davon ausgehen, dass dieser Antrag mit vielen Beteiligten, die Sie in diesen Runden treffen würden, besprochen ist. Insofern empfehle ich den Kollegen von CDU und Grünen, gleich nicht allzu sehr auf die Inhalte einzudreschen. Das sind schon die, über die man jetzt reden und zu denen man eine Lösung herbeiführen muss. Frau Ministerin, die Lösung muss so groß sein wie das Problem, aber vor allem muss eine Lösung her. (Beifall SPD und SSW) Es darf aus meiner Sicht nicht mehr sein, dass ein polizeiliches Führungszeugnis ausreicht, um so eine Aufgabe zu übernehmen. Wir haben von Einzelfällen gehört, in denen nicht einmal nach einem polizeilichen Führungszeugnis gefragt wurde. Es darf nicht mehr sein, dass Menschen in prekären Arbeitsbedingungen an der Zukunft unserer Kinder arbeiten. Es darf nicht mehr sein, dass die Landesregierung gar nicht so genau weiß, wer an den Schulen tätig ist und was die da eigentlich machen. Ich habe das Gefühl, das ist immer wieder das Problem in Ihren Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden, dass Sie gar nicht so genau wissen, was da eigentlich los ist. Es darf erst recht nicht mehr sein, dass Sie sich einmal im Jahr mit den Kreisen treffen, das Thema besprechen, sich darauf verständigen, dass Sie einmal Zahlen zusammentragen wollen, und das Problem dann irgendwann lösen. Hier gilt eine Regel, die Herr Balasus treffend formuliert hat: hopp , hopp, hopp statt mimimi. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW – Unruhe)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Anette Röttger das Wort.

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Anette Röttger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich unserem Bildungsministerium für den vorgelegten Bericht zur Schulbegleitung herzlich danken, stellvertretend Ihnen, liebe Frau Ministerin Kerstin von der Decken. An dieser Stelle danke ich natürlich auch all denjenigen, die sich in Elternhäusern, in Nachbarschaften, im Ehrenamt, in Kita und in der Schule um das Wohlergehen und die Bildung unserer Kinder kümmern. Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung in unserer Gesellschaft. Kinder sind unsere Zukunft. Darum müssen wir uns in gemeinsamer Verantwortung kümmern. Während das alte Wort „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen“ nach wie vor gilt, zeigt die Realität, dass viele Eltern durch veränderte Familienstrukturen und Arbeitswelten immer weniger Zeit mit ihren Kindern verbringen und sich zum Teil aus der Erziehung ihrer Kinder zurückgezogen haben. Kinder im Dorf sind nur noch selten zu sehen. Viele Kinder verbringen einen Großteil ihrer Kindheit und Schulzeit inzwischen in Kita und Schule. Kinder, die mit Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen kommen, brauchen mehr Zeit, passgenaue Unterstützungsangebote und verlässliche Bezugspersonen. Krisenbehaftete Zeiten haben zu einem Anstieg an sozial-emotionalen und anderen Auffälligkeiten (Anette Röttger) und zu deutlich heterogeneren Klassenzusammensetzungen beigetragen. Der Weg ins digitale Zeitalter, das Handy in der frühen Kindheit haben das Lernen und die Kindheit verändert und stellen alle an Schule Beteiligten vor personalintensive komplexe Aufgaben und Herausforderungen, deren Auswirkungen wir derzeit noch nicht vollständig abschätzen können. Die Entwicklung hin zum Ganztag an Schule kommt hinzu, steigende Schülerzahlen durch Zuzug ebenso. Unser Ziel ist es, bereits vorhandene Hilfssysteme klug zu bündeln, um sie näher und bedarfsgerechter an die Kinder zu bringen, damit alle Schülerinnen und Schüler erfolgreich lernen können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für eine gelebte Inklusion an Schule haben sich multiprofessionelle Teams bewährt. Mit der Einführung der schulischen Assistenz an Grundschulen zum Schuljahr 2015/2016 und einer Vereinbarung zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Land Schleswig-Holstein war die Erwartung verbunden, die Zahl der Schulbegleitungen reduzieren zu können. (Martin Habersaat [SPD]: Hat nicht geklappt!) Das ist jedoch nicht eingetreten. Leider ist das Gegenteil der Fall. Die Daten zeigen einen steten Fallzahlen- und Aufgabenaufwuchs. Die Zahl der Kinder, die von einem Schulbegleiter betreut werden, hat sich deutlich erhöht. Sie stieg von 2.700 im Jahr 2014 auf landesweit etwa 7.000 Schulbegleiter im Jahr 2022. Die Kreise und kreisfreien Städte wenden dafür mehr als 120 Millionen Euro auf; die Zahlen wurden bereits genannt. Hinzu kommen rund 650 schulische Assistenzkräfte als Angestellte des Landes oder der Schulträger. 2024 hat das Land für schulische Assistenz 17,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir befinden uns mitten in einem personalintensiven und teuren System und gleichzeitig in einem sehr großen und rasanten Veränderungsprozess an Schule insgesamt. Gute Beispiele zeigen, dass eine sinnvolle Bündelung der Aufgaben durch Poollösungen im Sinne einer rechtskreisübergreifenden Verantwortungsgemeinschaft dazu beitragen können, die Hilfssysteme näher und bedarfsgerechter an die Kinder zu bringen. Das wollen wir im Sinne einer integrierten regionalen Bildungs- und Sozialplanung weiterentwickeln und dafür externe Begleitung nutzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Lübecker Abgeordnete kann ich sagen, dass Lübeck bereits seit 2013/2014 als eine der ersten kreisfreien Städte Poolmodelle entwickelt hat und diese erfolgreich und bewährt auf die jeweiligen Schulen anwendet. Aus den Sozialdaten der Schule, der Schülerzahl und der Inklusionsquote werden Schulbudgets ermittelt, die dann für ein Stundenkontingent der inklusiven Schulbegleitung im jeweiligen Schuljahr zur Verfügung stehen. (Wortmeldung Beate Raudies [SPD])

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank Frau Kollegin. – Das Lübecker Modell war uns – ich war in der Zeit von 2012 bis 2017 Mitglied im Bildungsausschuss – damals durchaus Vorbild, als wir Maßnahmen auf den Weg gebracht haben. Ich teile das uneingeschränkt. Ich komme aus dem Kreis Pinneberg, auch bei uns gibt es da schon tolle Überlegungen. Ich möchte gerne wissen: Wann fangen Sie an? Haben Sie sich eine Ziellinie gesetzt, wann Sie mit diesem Prozess fertig sein wollen? Das ist doch die Frage, um die es uns heute geht. – Liebe Kollegin, es geht nicht um Schnelligkeit. (Lachen Birte Pauls [SPD]) Es geht um passgenaue Lösungen. In einer Stadt, in der für alle Beteiligten ortsnah etwas zu erreichen ist, sind die Voraussetzungen anders als in einem Flächenkreis. Wir müssen auf die gewachsenen Strukturen Rücksicht nehmen, sie weiterentwickeln und in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten unter Umständen zu unterschiedlichen Lösungen kommen, die dann in einem landesweiten Konzept zusammengeführt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für uns als CDU-Fraktion ist wichtig, dass jetzt mit allen Ebenen und mit aller Sorgfalt tragfähige, effiziente und passende Zukunftsmodelle entwickelt werden. Unter Umständen bedarf es dafür grundle- (Anette Röttger) gender Änderungen und einer Neuaufstellung. Das Ministerium hat bereits darauf hingewiesen. Lassen Sie uns den Prozess für die geeigneten Unterstützungssysteme an den Schulen fortsetzen und aus bewährten Erfahrungen gute Lösungen zum Wohle der Kinder entwickeln. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich danke erst einmal für den Bericht der Ministerin und des Bildungsministeriums. Dieser Bericht ist außergewöhnlich informativ und zeigt die verschiedenen Vorhaben in den Kreisen. Ich kann nur jedem Abgeordneten, dem seine Region am Herzen liegt, empfehlen, die Seiten 14 bis 19 genau zu studieren, denn dort zeigen sich enorme regionale Unterschiede, die für uns alle sehr wichtig sein werden. Lassen Sie mich drei Vorbemerkungen machen. Erstens. Herr Habersaat, ich schreibe meine Reden tatsächlich selbst. Zweitens. Sie brauchen keine Sorge zu haben, ich versuche, den Antrag von SSW und SPD sehr sachlich zu behandeln; wir brauchen bei dem Thema keine außergewöhnliche Polemik. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Drittens. Den Schulbegleiter_innen und Schulassistenzen möchte ich für ihre Arbeit an unseren Schulen danken. Da wird Inklusion tagtäglich gelebt. Wir können alle sehr dankbar für ihre Arbeit sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Schulassistenz gibt es vor allem an Grundschulen. Ich habe gehört, dass auch weiterführende Schulen das jetzt machen. Das finde ich interessant. Das muss man sich angucken. Erst einmal müssen wir über die Herausforderungen sprechen, die es bei diesem Thema gibt; da stimme ich mit Ihnen absolut überein. Die Fallzahlen steigen, die Kosten sind hoch, es gibt in der Umsetzung erhebliche regionale Unterschiede. Der Bericht zur Schulbegleitung 2024 zeigt uns eindrucksvoll, dass wir einen einheitlichen Ansatz brauchen, um Schulbegleitung, Schulassistenz und im Endeffekt gelebte Inklusion nachhaltig und effizient zu gestalten. Jetzt stellt sich folgende Frage: Warum brauchen wir eine systemische Weiterentwicklung? Da möchte ich auf die Beispiele eingehen. Das Beispiel Lübeck zeigt, wie eine Poollösung erfolgreich funktionieren kann. Was sind überhaupt Poollösungen? – Poollösung ist ganz einfach: Eine Schulbegleitung wird nicht mehr einem einzelnen Kind zugeordnet, sondern der Schule. Die Schule verteilt, zum Beispiel gemeinsam mit der Schulaufsicht, die Stunden nach Bedarf. Dadurch wird das System natürlich effizienter. Das ist eine sehr gute Idee, weil mehr Schüler_innen erreicht werden und Schulbegleitung gezielt von der Schule eingesetzt werden kann. (Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lübeck hat das!) Häufig fällt das oft langwierige Antragsverfahren für die Eltern weg, und die Schulbegleitungen können unbefristet eingestellt und fortgebildet werden. Der Bericht beschreibt nun für Lübeck: Durch ein flexibles und bedarfsorientiertes Modell wird in Lübeck vermieden, dass Kinder auf eine langwierige Einzelfallbewilligung angewiesen sind. Schulen erhalten direkte Unterstützung und können die Ressourcen effizienter nutzen. Diese systemische Unterstützung erleichtert den Lehrkräften die Arbeit und ermöglicht eine inklusive Beschulung, ohne dass einzelne Schülerinnen und Schüler stigmatisiert werden. Herr Balke, also für Lübeck gibt es da nicht so viel Handlungsbedarf wie in anderen Kreisen. Ganz anders sieht es im Kreis Steinburg aus – der Kollege Heiner Rickers ist jetzt leider nicht da –: Dort wurde bereits 2018 über ein Poolmodell diskutiert, doch letztlich scheiterte es am Widerstand einzelner Akteure. Die Folge: Einzelfallgenehmigungen, die zu langen Wartezeiten führen, und eine starre Struktur, in der Schulen keine echte Steuerungsmöglichkeit haben. Frau Herdejürgen ist leider auch nicht da; ach so, da ist Frau Herdejürgen. – In Steinburg sollten wir – alle, denen die Region am Herzen liegt – versuchen, auf die Kommunalpolitik einzuwirken, sodass es dort zu Lösungen kommt, weil die Unterschiede allein zwischen Lübeck und Steinburg gigantisch sind. (Malte Krüger) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Raudies, ich war gerade ein bisschen irritiert, dass Sie die Zwischenfrage zu Pinneberg gestellt haben, weil ich ehrlich gesagt über das Abstimmungsverhalten in Pinneberg etwas irritiert war. (Beate Raudies [SPD]: Oh, ja!) Die im Bericht erwähnte europaweite Ausschreibung ist in Pinneberg abgeschlossen. Es hatte sich ein Konsortium von Trägern zusammengeschlossen, um das Konzept in der Startregion umzusetzen. Nun wurde das Projekt mehrheitlich abgelehnt. Die einzigen, die noch dafür gestimmt haben, waren wir Grüne. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wurde nun für zwei Jahre vertagt. Vielleicht können wir uns auf Folgendes einigen: Sie machen Werbung im Kreis Pinneberg, und ich versuche, im Kreis Steinburg ein paar Bremsen zu lösen, damit wir insgesamt in Schleswig-Holstein weiter vorankommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weitere Herausforderungen sind die unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen und Fortbildungsangebote der Träger. Die führen zu Unsicherheiten. Es gibt kein einheitliches Verfahren zur Qualitätssicherung und zum Beschwerdemanagement. Antragsverfahren dauern zu lange und behindern den Lernfortschritt. Gerade im Bereich der emotional-sozialen Förderung fehlt es an qualifizierten Unterstützungskräften. Unser Antrag verfolgt einen systemischen Ansatz und setzt auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Land, Kreisen und Kommunen. Er stellt sicher, dass multiprofessionelle Teams gestärkt werden, eine gemeinsame Datengrundlage geschaffen wird und wissenschaftlich fundierte Modelle entwickelt werden, um die bestmögliche Unterstützung für alle Kinder sicherzustellen. Außerdem legen wir ein Augenmerk auf den Ganztag, der bei all unseren Überlegungen mitgedacht werden muss. SSW und SPD tun das in ihrem Antrag auch. Im Antrag von SPD und SSW werden zentrale Probleme benannt. Da sind gute Ideen enthalten, aber es fehlt unserer Auffassung nach ein roter Faden zur Umsetzung. Das ist nicht einfach; ich behaupte auch nicht, dass wir mit unserem Antrag alles richtigmachen. Aber in Ihrem Antrag steht zum Beispiel nichts zu dieser Datengrundlage, welche meiner Meinung nach das Fundament für einen systematischen Ansatz ist, um ein gemeinsames Verständnis zwischen Land, Kreis und Kommunen zu etablieren. Eine Sache wundert mich bei Ihrem Antrag ehrlich gesagt immer noch. SPD und SSW behaupten in ihrem Antrag – ich zitiere –: „Der Landtag hat sich vor einem Jahr zuletzt mit dem Thema befasst, Ergebnisse liegen bisher allerdings nicht vor.“ Ich dachte die ganze Zeit: Irgendwann kommt da noch ein Änderungsantrag. Denn der Bericht der Landesregierung umfasst immerhin 40 Seiten und liegt seit November 2024 vor, also schon seit vier Monaten. Dieser Satz erweckt den Eindruck, dass Sie den Bericht nicht gelesen haben, denn er ist ja schon seit mehreren Monaten vorhanden. Eigentlich passt dieser Satz nicht ganz zu der Tatsache, dass es diesen Bericht schon eine so lange Zeit gibt. (Zuruf und Wortmeldung Martin Habersaat [SPD]) Was ist mit der FDP? – Herr Vogt hat hier im Februar vor genau einem Jahr etwas sehr Richtiges gesagt. Er hat gesagt, dass es eine Reform der Schulbegleitung geben soll. Ich bin auf Ihre Ideen zur Lösung dieses Problems gespannt. (Beate Raudies [SPD]: Sie haben ja nicht mal eine!)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Eine Anmerkung und eine Frage, Herr Kollege Krüger. Die Anmerkung ist, dass sich die von Ihnen zitierte Aussage auf die letzte Befassung mit einem Antrag zum Thema Schulbegleitung bezieht. Dazu haben wir, seit wir das getan haben, keine Ergebnisse. In der Tat haben wir jetzt immerhin diesen Bericht vorliegen. Meine Frage ist: Auf wessen Initiative liegt denn dieser Bericht jetzt vor? – Herr Habersaat, Sie haben recht. Wir haben hier im Februar 2024 eine Diskussion über Inklusion gehabt. Da haben CDU und wir Grüne einen Antrag gestellt, in dem wir uns auch mit dem The- (Malte Krüger) ma Schulbegleitung auseinandergesetzt haben. Es stimmt – wie Sie gerade intonieren –, dass die SPD diesen schriftlichen Bericht eingefordert hat. Ich habe deshalb von Anfang an versucht klarzumachen, dass SPD, SSW, FDP, CDU und wir Grüne, wir alle, gewillt sind, eine Lösung zu finden. Deswegen glaube ich nicht, dass es parteipolitisches Hickhack ist. Ich bin nur über diesen Satz gestolpert. Die Behauptung, es gebe gar keine Ergebnisse, stimmt halt nicht, denn wir haben den Bericht mit 40 Seiten vorliegen. (Birte Pauls [SPD]: Da fehlt doch jeglicher Gestaltungswille! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Mein kaputtes Auto ist irreparabel!) Wir Grüne stehen klar für die Poollösung ein, und zwar sowohl im Land als auch vor Ort. Darauf ist Verlass. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Mitglieder der Regionalgruppe Kiel-Flensburg, der Studienstiftung des deutschen Volkes. – Herzlich willkommen! (Beifall) Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schulsozialarbeit, die Schulbegleitung und auch die Schulassistenz – wir haben gerade gehört: meistens nur an den Grundschulen – sind in den letzten zehn bis 15 Jahren zu einem unverzichtbaren Teil der Schullandschaft geworden. Immer größere Herausforderungen bei Inklusion, Migration und einer heterogener werdenden Schülerschaft haben den sozialpädagogischen Betreuungsbedarf einfach erhöht, ohne dass die Anzahl der sozialpädagogischen Fachkräfte an den Schulen in entsprechendem Maße angepasst wird. Auch die Zunahme der Förderschwerpunkte – wir haben verschiedene Sachen gehört wie Verhalten, Auffälligkeiten und so weiter, aber es sind keine Auffälligkeiten, es sind Förderschwerpunkte –, (Beifall SSW) beschleunigt zum Beispiel durch die Coronapandemie, machen eine Beschulung für Schülerinnen und Schüler immer schwieriger. Die Schulbegleitung und die Schulassistenzen sind eine zentrale Stellschraube für eine funktionierende Inklusion und die Chancengleichheit an unseren Schulen. Vor allem dienen sie zur Entlastung der Lehrkräfte, denen immer mehr Aufgaben im schulischen Bereich einfach zugemutet werden. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich habe gerade noch vergessen: Schulbegleitungen gibt es immer wieder, nicht nur um Förderschwerpunkte in dem Sinne auszugleichen, sondern sie dienen in ganz vielen Fällen medizinischer Betreuung in der Schule, wenn Schülerinnen und Schüler Tabletten benötigen oder einen Diabetes haben. Das Problem bei den schulischen Hilfen ist nach wie vor, dass es keine oder kaum verlässliche Daten und Statistiken gibt. Zwar liegt jetzt erst einmal eine Übersicht über Fallzahlen vor, aber wir wissen immer noch nicht viel oder zu wenig darüber, welche Maßnahmen eigentlich überhaupt funktionieren, wo der Mitteleinsatz erfolgen müsste und wo eventuell dringend nachgesteuert werden müsste. Ohne valide Zahlen kann aber keine funktionierende Bildungspolitik gemacht werden. Daher brauchen wir möglichst viele verlässliche Daten und vor allem den Willen, sie nicht nur zu erheben, sondern nachher auch etwas mit diesen Daten zu machen und zu handeln. Die steigenden Fallzahlen und explodierenden Kosten zeigen uns ganz eindeutig: Die schulischen Hilfen sind in ihrer derzeitigen Form kein zukunftsfähiges Modell. (Unruhe Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Da ist etwas runtergefallen. (Heiterkeit und Beifall – Zuruf: Hat keiner bemerkt! – Sybilla Nitsch [SSW]: Ein bisschen wie in der Schule!) – Ja, da lägen jetzt alle Stifte. – Dabei müsste es endlich dazu kommen, dass gemeinsam mit den Akteuren festgelegt wird, welches Berufsbild, welche Zuständigkeiten und welche Aufgaben die einzelnen Unterstützungssysteme haben und was sie überhaupt leisten sollen. Das steht bis zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht fest. (Heiterkeit FDP und SSW) Die fehlende Verknüpfung der einzelnen Hilfen erweist sich dabei als große Hürde. Die Systeme existieren teils ohne eine klare Strategie für eine bessere Zusammenarbeit nebeneinander. (Anne Riecke) Man muss leider auch sagen: Es gibt viele unterschiedliche Träger und Anbieter, die in ihrer Qualität unterschiedlich sind. Das macht es nicht einfacher. Das bedeutet: Unnötige Doppelstrukturen, bürokratischer Aufwand und ineffiziente Mittel müssen hier beseitigt werden. Hier müssten sich die Landesregierung, die Träger und die Kommunen zusammensetzen und eine tragfähige Lösung finden, um die sehr begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen möglichst effizient einzusetzen. Ein großes Problem bleiben dabei die unterschiedlichen Ansätze von schulischer Assistenz und Schulbegleitung, deren Leistungen grundsätzlich sinnvoll vereint werden könnten. Wir haben gerade von multiprofessionellen Teams gehört; wir wünschen uns alle multiprofessionelle Teams. Wir sprechen auch darüber, aber diese müssen geeint werden, weil es diese multiprofessionellen Teams an viel zu wenigen Schulen gibt. Sie werden ganz häufig so genannt, aber ein multiprofessionelles Team besteht nicht aus Schulsozialarbeit und Lehrkräften vor Ort. (Beifall FDP und SSW) Schließlich: Die Arbeitsbedingungen der Schulbegleitung, weder die Vergütung noch die Qualifikation, sind derzeit zentral und einheitlich geregelt. Das ist keine Strategie, mit der man den Fachkräftemangel in diesem Bereich bekämpft, und um das Berufsbild attraktiv zu gestalten. Meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit für uns, umzudenken. Die Schulbegleitung, die Schulassistenzen dürfen kein teures und ineffizientes Flickwerk bleiben, sondern müssen ein tragfähiges, gut organisiertes System sein, denn die eingesetzten Mittel müssen hier effizient genutzt werden. Die Landesregierung muss alle relevanten Daten erheben und zentral auswerten, inklusive der Kosten und der tatsächlichen Wirksamkeit der Schulbegleitung und der Assistenzen. Nur mit validen Zahlen lassen sich nachhaltige Entscheidungen treffen. Wir brauchen eine landesweite Koordinierungsstelle, die Schulbegleitung, Schulsozialarbeit, aber auch die Schulassistenz professionell organisiert und eine bessere Abstimmung zwischen Land, Kommunen und Schulen ermöglicht und vor allem bürokratische Hürden auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft und diese gegebenenfalls abbaut. Wir brauchen verbindliche Mindestqualifikationen in diesem Bereich und eine vernünftige, leistungsgerechte Bezahlung. Eine Schulbegleitung darf kein schlecht bezahlter Nebenjob sein, (Beifall FDP und SSW) sondern muss eine attraktive und professionelle Tätigkeit mit einer entsprechenden Aufstiegsmöglichkeit werden. Zum Abschluss noch ein weiterer wichtiger Punkt: Die steigenden Zahlen zeigen, dass unser Schulsystem viele Kinder nicht richtig auffängt. Statt im späteren Verlauf auf individuelle Schulbegleitung zu setzen, müssen wir mehr Ressourcen in die frühzeitige Förderung geben: mehr Lehrkräfte und bessere Inklusionskonzepte. Wenn wir mit unseren Hilfen sehr früh ansetzen, können wir mit weniger Ressourcen einen viel größeren Effekt erzielen, statt viel Energie in einen späteren Reparaturbetrieb zu stecken. Deswegen: Beide Anträge finden wir richtig und wichtig, und ich beantrage hiermit die Überweisung in den Bildungsausschuss. – Danke schön. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort. – Bitte schön.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Frau Ministerin: Herzlichen Dank für den Bericht, vor allen Dingen aber ein herzliches Dankeschön an die Beschäftigten im Ministerium für diesen Bericht, der eine gute Grundlage für die weitere Diskussion ist. Vielen Dank dafür. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Bereits vor einem Jahr – das haben wir schon gehört – haben wir hier im Plenum über die Lage der Inklusion an Schulen und über die mehr oder weniger funktionierenden Maßnahmen, unter anderem der Schulbegleitung, diskutiert. Viel hat sich seitdem nicht verändert, Herr Krüger. Das ist die Formulierung, die an der Stelle zutreffend ist. Im Bericht der Landesregierung wird deutlich, dass viele Kreise und Kommunen versuchen, ihre Ressourcen zu bündeln und entsprechende Poollösungen zu entwickeln. Aber unter dem Strich – das Stichwort ist schon gefallen – wirkt das Ganze dann doch eher wie ein improvisierter Flickenteppich aus unterschiedlichen Maßnahmen und Konzepten. Das heißt, ob ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf eine gute und angemessene Begleitung im Unterricht und Schulalltag erhält, ist in Teilen immer noch Glückssache oder – anders formuliert – abhängig vom Wohnort. Meine Damen und Her- (Christian Dirschauer) ren, so kann weder Inklusion gelingen noch echte Chancengleichheit entstehen. Deshalb brauchen wir ein landesweites, gut koordiniertes und stabil finanziertes Konzept zur Schulbegleitung und Schulassistenz. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Momentan kommt es zwar einerseits zu Situationen, in denen viele Erwachsene im Klassenraum sitzen und einzelnen Schülern zugeordnet sind, es findet aber kaum Kooperation zwischen den Ausführenden der entsprechenden Einzelmaßnahmen statt. Andererseits gibt es Kinder, die aufgrund fehlender Schulbegleitung nicht beschult werden können. Da liegt es doch auf der Hand, dass es so nicht weitergehen darf. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) An dieser Stelle muss ich noch mal erwähnen, wie schwer es für die Ersatzschulen ist, die verschiedenen Vorgaben der Kreise und Kommunen zu handeln, um dem Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Das muss man hier auch noch mal benennen. Das Konzept der Schulassistenz kann man nur loben. Ich bin dankbar, dass wir diese Maßnahmen in Schleswig-Holstein eingeführt haben. (Beifall Martin Balasus [CDU]) – Ja, bitte, klatschen Sie ruhig, Herr Balasus. Das nehme ich gerne an. (Beifall SSW und Martin Balasus [CDU] – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Aber Schulassistenz kann natürlich nicht alle Bedarfe abdecken, schon gar nicht – jetzt kommt es –, wenn es um eine Eins-zu-eins-Betreuungsmaßnahme geht. Hier müssen wir überlegen, wie wir die multiprofessionellen Teams in Zukunft definieren und stärken wollen. Vielleicht denken wir einen Schritt weiter und gehen von der Poollösung zu einem noch breiter aufgestellten multiprofessionellen Team, in dem die verschiedenen Mittel der Schulassistenz und der Schulbegleitung gebündelt werden. (Beifall SSW und Martin Balasus [CDU]) Auch wenn der individuelle Hilfeanspruch weiterbestehen muss, müssen die Hilfemaßnahmen flexibel gestaltet werden, allein deshalb, um eine Stigmatisierung durch die Schulbegleitung zu verhindern. Deshalb brauchen wir eine klare Definition von Aufgaben und Qualifikationen. Wenn eine Einzelhilfemaßnahme einer permanenten Eins-zu-einsBetreuung bedarf, muss diese nicht unbedingt durch eine pädagogische Fachkraft durchgeführt werden. Allerdings sollte die Maßnahme von einer pädagogischen Fachkraft vor Ort koordiniert, begleitet und unterstützt werden. Aktuell gibt es keine klaren Qualifikationsanforderungen für Schulbegleitung. Hierfür sollten Mindestanforderungen gelten, die durch Fort- und Weiterbildung zu erlangen sind. Das heißt, der Weg zur Poollösung ist zwar der richtige, aber dafür müssen landesweite Rahmenbedingungen gelten. Diese Rahmenbedingungen müssen klar aufzeigen, wer die Hilfe koordiniert, welche Aufgaben erfüllt werden müssen und welche Qualifikationen dafür benötigt werden. Um die Rahmenbedingungen zu erfüllen, müssen vor allem Stunden für Koordination bereitgestellt werden. Weiterhin ist zu klären, ob diese Koordinationsarbeit von den Schulträgern, von der Schulleitung oder von einer pädagogischen Fachkraft geleistet wird. In einem Pool oder einem multiprofessionellen Team muss eine definierte Anzahl von Fachpersonal vorhanden sein; das ist unbestritten. Auch die kleinen Standorte benötigen ein eigenes kleines Team und entsprechende Koordinationsstunden. Letztendlich muss es darum gehen, die vorhandenen Mittel effektiv zu nutzen, damit allen Schulträgern, auch den Ersatzschulen, den Schulleitungen und vor allem den Kindern, den Schülerinnen und Schülern, die gleichen Möglichkeiten der Unterstützung zur Verfügung stehen. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort. – Bitte schön.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage/Anmerkung des Herrn Abgeordneten Krüger?

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Malte Krüger GRÜNE

Vielen Dank, Herr Habersaat. – Ich stimme Ihnen zu. Ich würde mir auch wünschen, dass Sachen oftmals schneller gingen, dass wir in ganz Schleswig-Holstein einheitlicher bei diesen ganzen Fragen sind. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Ich habe mich aber wegen zwei Sachen gemeldet. Das eine ist: Sie haben gerade auf die Debatte im Februar 2024 hingewiesen, die ich mir gestern zufällig noch einmal zu Gemüte geführt habe. CDU und Grüne haben dort neun Punkte im Bereich Inklusion gefordert. Da haben Sie hier in Ihrer Rede vor genau einem Jahr auch einige Punkte lobend erwähnt. Jetzt tun Sie so, als würden wir mit unserem Antrag quasi nur von der Exklusionsquote ablenken. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das hat er doch gar nicht gesagt!) Finden Sie das wirklich, oder stehen Sie nicht mehr zu den Aussagen, die Sie dazu in der Debatte 2024 angeführt haben? Das andere ist: Sie haben gerade darauf hingewiesen beziehungsweise selbst gesagt, dass die Datengrundlage fehle. Warum steht (Martin Habersaat) dann in Ihrem Antrag nichts zu dieser Datengrundlage? (Beate Raudies [SPD]: Die habt ihr doch selber erarbeitet!) – Beides kann ich relativ leicht beantworten. Die Tatsache, dass Sie mit Ihrem Antrag von der steigenden Exklusion ablenken wollen, spricht nicht dagegen, dass in dem Antrag vernünftige Dinge standen. Darin stand als Punkt eins, wenn ich mich richtig erinnere, dass Sie den Runden Tisch Inklusion wiederbeleben wollen. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Das hätte ich toll gefunden, aber das hat bis heute leider nicht geklappt. Aber bleiben wir doch dran. (Beifall SPD) Darin stand auch, Sie würden, wie ich eben zitiert habe, Schulbegleitung und Schulassistenz zu einer Poollösung zusammenführen wollen. Das ist super. Aber auch das hat bis heute nicht stattgefunden. Das wird man an dieser Stelle als Opposition kritisieren dürfen. Was die fehlenden Daten angeht: Die Frage ist, mit welchem Anspruch man herangeht. Verlangt man von den Kreisen rückwirkend für fünf Jahre alle Fälle von Schulbegleitungen, alle Diagnosen, alle Teilzeitgenehmigungen oder sonstige Genehmigungen, jeden einzelnen Euro und würde den Kreisen quasi aufbürden, drei Leute einstellen zu müssen, um das alles zu erheben? Oder einigt man sich mit den Kreisen auf einer Ebene von: Wir schauen uns an, was ihr heute in das System Schulbegleitung investiert. – Das ist eine Summe, die die Kreise benennen können und die wir kennen. Wenn die Kreise bereit wären, diese Summe künftig in einen Topf zu tun, um damit weiterzuarbeiten, dann ist man mit der Schaffung der Grundlage fertig. Dann ist das Reden über Datengrundlagen nur noch eine billige Ausrede. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW])

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Kristina Herbst

Für einen weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Habersaat hat völlig recht, wenn er sagt, dass es so nicht weitergehen könne. Ich glaube, wir alle haben die innere Überzeugung, dass wir dringend ein Problem brauchen, und die Problembeschreibung ist ja auch – – (Heiterkeit – Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Entschuldigung, wir brauchen dringend eine Lösung, und die Problembeschreibung ist völlig richtig. Es ist kein haltbarer Zustand, wenn in einer Klasse zum Beispiel vier Schulbegleitungen sitzen. Dass das wenig effizient ist, ist eindeutig klar. Unser Punkt ist, dass wir sagen, dass uns die von der SPD in ihrem Antrag vorgeschlagene Lösung nicht groß genug ist. Da bin ich ganz bei dem Kollegen Dirschauer. Inwiefern sie nicht groß genug ist, möchte ich einmal an einem Beispiel aus dem Kreis Pinneberg erläutern. Dort sollte das Projekt Klassenassistenz geschaffen werden. Klassenassistenz würde bedeuten, dass in jeder Grundschulklasse eine zweite Kraft dabei wäre, die nicht nur für einen Schüler oder eine Schülerin, sondern für die ganze Klasse zuständig ist und die Klassenlehrkraft als Team unterstützt. Das läuft momentan in Phase eins. Das wird also in einzelnen Schulen erst erprobt. Das Ziel war, das auf den ganzen Kreis Pinneberg auszudehnen, denn wir haben besondere städtische Herausforderungen. Wir finden – da gibt mir die Kollegin Raudies schon durch Nicken recht –, das ist eine ideale Lösung für unsere Region und vielleicht auch eine ideale Lösung für das Land Schleswig-Holstein. Leider ist es aber so – das sagte der Kollege Krüger –, dass das Ganze gerade über zwei Jahre geschoben wurde. Es gibt ein Moratorium – das stimmt –, und dafür gibt es zwei Gründe. Der erste Grund ist, dass zu viele Fragen offen sind. Der zweite Grund ist die angespannte Haushaltslage des Kreises Pinneberg. Darüber wollen wir nicht sprechen, aber vielleicht über Punkt 1, die vielen offenen Fragen. Also, was können wir vom Kreis Pinneberg oder aus diesem Fall lernen? Erstens. Der Sachverhalt ist super komplex. Die Frau Ministerin sprach von der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit. Das ist ein ganz dickes Brett, das gebohrt werden muss, und dafür brauchen wir Lösungen. Unser Modell ist, dass wir vor Ort verschiedene Modelle entwickeln und schauen, wie das funktioniert. Welches ist die ideale Lösung? Da müssen sich alle Beteiligten bewegen. (Martin Balasus) Zweitens. Denken wir groß. Nur so kann Multiprofessionalität an Schule auch wirklich die volle Effizienz erlangen oder entfalten. Nicht nur Schulbegleitung und Schulassistenz, sondern auch Schulsozialarbeit, Schulpsychologen und so weiter müssen zusammen gedacht werden. Drittens. Die Frage, die auch Frau Raudies immer umtreibt, lautet: Wie kann das Ganze fair und angemessen finanziert werden? Da ist natürlich nicht nur das Land in der Verantwortung, sondern es sind auch die kommunalen Landesverbände und der Bund – Stichwort: SGB VIII und SGB IX – in der Verantwortung.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, möchten Sie Ihre Redezeit mit einer Zwischenfrage/Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies verlängern?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie den Blick noch einmal auf unsere Region werfen. Sie haben das alles konkret und korrekt beschrieben. Im Moment scheitert es tatsächlich am Geld. Das finde ich echt ärgerlich, und das sage ich als Finanzpolitikerin. Ich wollte Sie Folgendes fragen: Wenn Sie das alles so beschreiben – auch die rechtlichen Unsicherheiten; da hat es ja Klagen sogar mit Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts gegeben –, wäre es dann nicht auch für Sie im Landtag ein tolles Ziel zu sagen: „Wir setzen uns jetzt eine Frist, und wenn das Moratorium im Kreis ausläuft, dann haben wir das auf der Landesebene so geregelt, dass sie damit anfangen können“? Die rechtlichen Dinge sind geregelt, und die finanziellen Fragen sind geklärt. Damit könnte das in zwei Jahren beim nächsten Doppelhaushalt loslaufen, weil alles andere vorbereitet ist. – Wünschenswert wäre das. Ich kann das jetzt aber nicht genau beurteilen; ich bin kein Jurist und weiß, dass dieser Sachverhalt super komplex ist. Diese Gespräche laufen ganz intensiv mit allen Beteiligten, und wir wünschen uns natürlich, dass es schnellstmöglich eine Lösung gibt. In der Tiefe kann ich das aber weiß Gott nicht beantworten; ich bin Lehrer und kein Jurist.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage/Anmerkung der Abgeordneten Raudies? (Zuruf Christian Dirschauer [SSW])

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Martin Balasus CDU

– Die brauchen wir auch, die Lehrer. – Gerne.

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Beate Raudies SPD

Genau. – Ich bin ein großer Fan von Schwarmintelligenz. Vielen Dank, Herr Kollege, dass ich nachfragen darf. – Könnten wir uns dann in diesem Haus darauf verständigen, dass zwei Jahre eine Zielmarke sind, in der diese Themen geklärt werden sollten? Meine Güte, die Gesetze fallen nicht vom Himmel. Die machen Menschen, und Menschen können Gesetze auch wieder ändern. – Das ist jetzt eine für mich aus der Luft gegriffene Frist. Das kann ich so de facto nicht genau beurteilen. Aber wir können uns ja einmal den Sachstand genau erläutern lassen; das wäre etwas für den Bildungsausschuss. Das wäre absolut sinnvoll, und dann können wir schauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt nur noch ganz wenig Zeit. Ich sagte eben, dass ein ganz dickes Brett zu bohren ist. Wir arbeiten mit Hochdruck und voller Intensität daran. Vielleicht schließe ich am besten mit dem Zitat eines geschätzten ehemaligen Kollegen aus diesem Haus: „Die Lösung muss stets so groß sein wie das Problem.“ Ich finde, Thomas Losse-Müller hat damit völlig recht; das trifft auch auf unseren Sachverhalt hier zu. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Martin Habersaat [SPD]: Dann warten wir mal auf die Lösung!)

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommen wir zu dem Tagesordnungspunkt, auf den der Kollege Kilian schon seit drei Tagen hingefiebert hat. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Im Ernst, verehrte Kollegen, ich freue mich wirklich außerordentlich. Man kann sagen: Was lange währt, wird endlich gut. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Opposition wirkt! – Aber ich möchte heute gar nicht so darauf herumreiten; ich freue mich einfach, dass wir heute endlich alle zusammen in diesem Haus die lange schon erforderliche Katzenschutzverordnung für unser Land Schleswig-Holstein fordern. Dabei gilt mein Dank ausdrücklich der Kollegin Redmann, die dieses Thema schon vor vielen Jahren auf die Tagesordnung gebracht hat. Ich danke meiner eigenen Fraktion für die Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt, und ich danke, wie gesagt, dem SSW und den regierungstragenden Fraktionen, die wir jetzt überzeugen konnten – durch eine Anhörung und dadurch, dass wir diesen Punkt nun mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt haben. Ich denke, heute schaffen wir es wirklich – das ist eine große Sache –, gemeinsam einen großen Schritt für den Tierschutz in Schleswig-Holstein hinzubekommen. Das ist, finde ich, wirklich ein versöhnlicher Wochenausklang, den wir hier hinbekommen. (Annabell Krämer) (Beifall FDP und vereinzelt CDU) – Kollege Kilian, da dürfen Sie auch klatschen. – Warum ist diese Katzenschutzverordnung so essenziell notwendig? Man kann alle Facetten beleuchten – mag man Katzen, mag man keine Katzen? (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] – Dr. Heiner

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Dr. Heiner Garg FDP

Die mag man!) Es ist, wie es ist. – Das ist wunderbar; Kollege Buchholz mag Katzen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das war nicht ich! – Heiterkeit) – Ach, das war der Kollege Garg. (Heiterkeit – Unruhe) Aber es ist einfach so. – Nein, meine Damen und Herren, wir haben ein Problem mit der überbordenden Katzenpopulation in unserem Land, dem wir auch mit der wichtigen und guten Katzenschutz-Kastrationsaktion nicht beikommen. Herzlichen Dank, Herr Minister Schwarz; ich habe vernommen, dass Sie auch weiter dahinterstehen und wir diese in den nächsten Jahren fortführen; dafür gilt mein ausdrücklicher Dank. Die ist nämlich wirklich wichtig. Aber das reicht nicht. Es reicht nicht, um die Überpopulation in den Griff zu bekommen. Wir haben leider jedes Jahr bis zu 2.000 Katzenabschüsse in Schleswig-Holstein. Das erzeugt Leid, Tierleid, das erzeugt Leid bei den Besitzern, die ihre Tiere verlieren. Viele heruntergekommene, wildlebende Katzen vegetieren zudem in absolutem Elend vor sich hin. Das kann nicht in unserem Sinne sein. (Beifall FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Auch ist für Katzen, die einen Besitzer haben, eine Kastrations- und Chippflicht wirklich überfällig. Denn, ganz ehrlich: Wer hat noch nicht in der Nachbarschaft einen herumstromernden, zerrupften Kater gesehen? – Herr Kollege Buchholz, Sie können sich vorstellen, ein Kater mit überbordendem Testosteronspiegel kommt manchmal tagelang nicht nach Hause, (Vereinzelter Beifall – Lebhafte Heiterkeit – Zuruf: Herr Buchholz kann sich das wirklich gut vorstellen!) und wenn, dann mit einigen Blessuren. – Ich weiß gar nicht, warum Sie lachen. Ich sage das nur, weil ich doch etwas Überzeugungskraft in der eigenen Fraktion für die erforderliche Kastrationspflicht bei Katern aufbieten musste. (Unruhe) Nein, es ist eine ernste Sache. Ich freue mich wirklich. Das Schöne ist ja, dass da ein breiter Konsens vorhanden ist. Auch die Kommunen stimmen dem zu; sie haben erkannt, dass die Unterbringung in Tierheim immense Kosten verursacht. Die Tierheime sind seit Jahren überfüllt. Das Ehrenamt kann nicht mehr. Man steht da und weiß wirklich nicht mehr, wohin mit den Tieren. Die Kommunen müssen die Tiere teilweise in Pensionen unterbringen, und das verursacht erhebliche Kosten. Auch die Jäger möchten nicht Katze um Katze abschießen müssen. Viele Jäger haben selbst Katzen als Haustiere. Aber natürlich sind Katzen, die in Naturschutzgebieten wild herumstreunern, ein Risiko für unsere Tierpopulationen. Insofern ist das heute wirklich eine Win-win-Situation für alle: für Tierhalter, für Katzenbesitzer, für die Tierheime, für die Jäger, für die Kommunen. Deshalb haben wir alle gesehen: Es macht Sinn, wenn wir alle Betroffenen umfangreich anhören, wenn wir vielleicht auch die Gruppierungen, die das Thema Katzen kritisch sehen – ich möchte sie nicht Katzengegner nennen –, anhören, ebenso wie die Tierfreunde, die Katzenliebhaber, und wenn wir erkennen, dass das hier heute eine wirkliche Winwin-Situation für uns alle ist. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Deshalb bleibt mir eigentlich nur, meinen ausdrücklichen Dank auszusprechen dafür, dass auch die Kommunen die Notwendigkeit einer landesweiten Katzenschutzverordnung gesehen haben. Ich glaube, wir sind – das ist in der Begründung vielleicht noch nicht hinreichend zu Ausdruck gekommen – erst das dritte oder vierte Bundesland, das sich jetzt auf diesen Weg macht. Aber ich freue mich sehr, dass Schleswig-Holstein somit fast zu den Pionieren gehört. Der eine hat den einen Grund dafür, der andere einen anderen. Insgesamt lässt sich sagen: Heute ist ein wunderbarer Tag für den Tierschutz, für unsere Tierheime. Ich bedanke mich bei allen, die dafür gekämpft haben, für ihren langen Atem. Ich freue mich sehr. Wir sagen Ja zur Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein. – Herzlichen Dank. (Beifall)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Cornelia Schmachtenberg das Wort. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ich will das jetzt noch mal ganz genau nachlesen! – Vereinzelte Heiterkeit)

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Cornelia Schmachtenberg CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Land Schleswig-Holstein machen wir uns heute gemeinsam auf den Weg hin zu einer landesweiten Katzenschutzverordnung und damit hin zu weniger Katzenelend in diesem Land. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie soll eine solche Verordnung aussehen? – Sie soll dazu führen, dass Katzenhalterinnen und Katzenhalter verpflichtet werden, ihre Freigängerkatzen zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren. Die Gründe für diese Initiative sind vielfältig: Das ist Tierschutz. Denn die Tierheime – es wurde eben schon gesagt – sind überlastet. Es werden täglich Katzen abgegeben, und diese Zahlen sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Viel zu häufig sind die Katzen nicht gechipt, nicht registriert und somit auch nicht den Besitzern zuordenbar. Hinzu kommen eine steigende Zahl von Animal-Hoarding-Fällen und Beschlagnahme; hierdurch vermehren sich die Katzen zum Teil unkontrolliert, wodurch viel Katzenelend verursacht wird. Doch nicht nur die Tierheime sind betroffen, auch die Natur leidet unter der unkontrollierten Vermehrung von Freigängerkatzen. Katzen sind nämlich nicht nur der nette und liebe Schmusetiger zu Hause, sondern sie sind sehr effiziente Jäger. Schätzungen zufolge erlegt jede Katze im Jahr 200 Vögel und Kleintiere. Das ist ein Einfluss, den man nicht unterschätzt lassen kann. Im Rahmen des Fachgesprächs des Agrar- und Umweltausschusses haben Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen, darunter Jagdverbände, Naturschutzverbände, der Tierschutzbund, aber auch die Tierärzte ihre Sichtweise dargelegt. Was besonders hervorzuheben ist, weil das in solchen Expertenanhörungen nicht immer stattfindet: Alle Anzuhörenden haben sich für eine verpflichtende Kastration und Kennzeichnung von Katzen ausgesprochen. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD und FDP) Auch die Kommunalen Landesverbände haben sich dafür ausgesprochen. Es ist wirklich ein sehr seltenes Bild, dass so unterschiedliche Interessensgruppen in einem Punkt übereinstimmen. Aber die Stimmung war sehr eindeutig: Die Regelung, wie sie im Moment vorgesehen ist, dass jede Kommune das allein entscheiden kann, soll nicht mehr weiter gelten. Es soll nicht mehr der Kommune allein überlassen werden, sondern die Forderung war einstimmig, dass das für das ganze Land erlassen werden soll. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Wir haben es schon gehört: Kastrierte Katzen vermehren sich nicht, aber kastrierte Katzen haben einen geringeren Jagdtrieb, was wiederum Auswirkungen auf die Natur hat. Zudem ist es, so finde ich, wichtig, dass Katzenhalterinnen und Katzenhalter die Verantwortung für ihre Tiere übernehmen. Dazu gehört eben auch die Verantwortung für die Vermeidung unkontrollierter Vermehrung und die Sicherstellung, dass ihre Tiere geschützt sind und gegebenenfalls bei einem Fund wieder zurückgebracht werden können. Insofern finde ich, es sollte selbstverständlich sein, dass die Katzen gekennzeichnet und registriert sind, wie es bei vielen anderen Tieren der Fall ist. Die Landwirte in unserem Land kennen das: Wenn man Tiere hält, dann hat man Verantwortung. Dann soll man sich auch um sie kümmern. (Beifall) Wir alle haben beschlossen, dass wir den OnlineTierhandel eindämmen wollen. Auch in diesem Zusammenhang ist es ein wichtiger Faktor, wenn wir sagen: In Zukunft werden die Katzen registriert und gekennzeichnet, weil wir so eindeutige Rückführungen ermöglichen und sozusagen Schmu verhindern können. Wir wurden als Fraktion nach dem Fachgespräch überzeugt. Wir haben es hier schon gehört, das war ein langer Vorlauf, aber ich finde, wir sollten solche Fachgespräche ernst nehmen. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD, SSW und Beifall Annabell Krämer [FDP] – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Ja, das gilt generell, dass wir Fachgespräche sehr ernst nehmen sollten. Ich finde, wir können gern an die Anzuhörenden zurückmelden, wie einflussreich die Anhörung war und wie sehr sie zu einem Stimmungsbild hier beigetragen haben. Für uns als Koalition und Fraktion ist wichtig, dass diese Katzenschutzverordnung verwaltungsarm und (Cornelia Schmachtenberg) einfach umgesetzt wird, denn die Kommunen wollen Rechtssicherheit, aber die Kommunen wollen auch eine Verwaltungsvereinfachung. Deswegen fordern sie unter anderem diese Katzenschutzverordnung. Daher sollten wir in der Umsetzung darauf achten. Ein zweiter Punkt ist uns wichtig, nämlich dass das Katzenkastrationsprogramm nicht gefährdet wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Annabell Krämer [FDP]) Wir kümmern uns jetzt um die Halterinnen und Halter und um die Freigängerkatzen, die zu Hause einen Halter oder eine Halterin haben. Wir haben aber auch sehr viele herrenlose Katzen in diesem Land. Dafür ist dieses Katzenkastrationsprogramm wahnsinnig wichtig. Herr Minister Schwarz hat dieses Programm gerade in den letzten zwei Jahren sehr erfolgreich weiterentwickelt. Von daher wäre es sehr gut, wenn wir das weiterführen. Eine Katzenschutzverordnung ist hier eine sinnvolle Ergänzung. Letztendlich möchte ich mich bei allen Beteiligten, bei allen Anzuhörenden, aber auch bei diesem Parlament bedanken. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit auch an die Opposition. Es ist schön, dass wir hier gemeinsam den Weg gehen und dass wir gemeinsam eine Zielrichtung haben. Der politische Wille ist jetzt klar. Jetzt geht es an die Umsetzung. Vielen Dank für die Zusammenarbeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer das Wort.

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel ist ganz klar, wir haben es gehört. Wir wollen das Leid freilebender Katzen mildern, die heimische Tierwelt schützen und die Tierheime entlasten. Die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes im Bund ist nicht zu einem finalen Abschluss gekommen. Dort sollte auch zu der Behandlung der Freigängerkatzen etwas Neues auf den Weg gebracht werden. Daher jetzt auch der Entschluss zu einem Antrag auf Landesebene zu einer Katzenschutzverordnung. Man höre und staune, wir alle haben es schon gehört, wir stellen einen über alle Fraktionen geeinten Antrag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, vereinzelt SPD und Beifall Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Im letzten Fachgespräch zur Forderung des Verbots der Jagd auf Katzen im Umwelt- und Agrarausschuss war eigentlich nicht die Frage das Thema: Brauchen wir eine Katzenschutzverordnung? Die Abgeordnete Frau Krämer hat jeden und jede der Teilnehmenden befragt: Sehen Sie als Lösung die Katzenschutzverordnung? Es war der einhellige Wunsch von jedem: Erlassen Sie eine Katzenschutzverordnung auf Landesebene. Dann werden wir dieses Problem zumindest ein bisschen einschränken. Auf Nachfrage haben sich dann auch die Kommunalen Landesverbände zustimmend geäußert. Wir sind uns in dem grundsätzlichen Problem schon lange einig. Wir wollen eine unkontrollierte Vermehrung der Katzenpopulation in freier Wildnis zum Wohl der Gesundheit eben dieser Tiere verringern. Durch eine geringere Anzahl freilebender Katzen wird auch die heimische Tierwelt geschützt. Durch die Kastrationspflicht der Freigängertiere wird dieses Problem eingeschränkt. Ebenso werden wir dadurch eine Entlastung der Tierheime erreichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der bisher eingeschlagene Weg der unterstützten Kastrationsaktion für wildlebende Katzen soll weiter fortgeführt werden. Der positive Effekt dieser über Jahre laufenden Aktion ist klar zu erkennen. Daher noch einmal mein Dank an das Ministerium, an die Tierärztinnen und Tierärzte, die hier unterstützen und auf einen Teil ihrer Kostenerstattung verzichten, und natürlich an all die helfenden Hände, die beim Einfangen und Versorgen der Tiere tätig sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD) Bei der Erstellung der Verordnung soll mit allen relevanten Personengruppen zusammen eine Lösung gefunden werden, die ohne großen bürokratischen und Kontrollaufwand realisiert werden kann. In Niedersachsen wurde dazu schon ein Entwurf erarbeitet. Vielleicht lohnt ein Blick über die Elbe ins grüne Ministerium nach Hannover. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht soll sich in dieser Verordnung wiederfinden. Das erleichtert den Tierheimen, aufgegriffene Tiere zu ihren Besitzerinnen und Besitzern zurückzuverfolgen (Dirk Kock-Rohwer) und diese dann dort wieder abzugeben. An dieser Stelle noch einmal mein großer Dank an alle Mitarbeitenden, an alle Helferinnen und Helfer in den Tierheimen, die sich täglich den ihnen anvertrauten Tieren widmen. Vielen Dank euch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, Beifall Annabell Krämer [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Ein Letztes noch: Dieser Weg muss dann auch evaluiert werden, damit wir Schwachstellen erkennen und ändern können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.

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Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz in Schleswig-Holstein. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen dafür bedanken, dass uns das heute gelungen ist. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Nach eineinhalb Jahren Diskussion, Anhörungen und mehreren Landtagsanträgen verabschieden wir heute einen von allen Fraktionen gemeinsam getragenen Antrag für eine Katzenschutzverordnung – endlich. Ich muss sagen, ich freue mich darüber wirklich sehr. Wir übernehmen damit nämlich Verantwortung für den Tierschutz, für die Artenvielfalt und einen respektvollen Umgang von Mensch und Tier. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Wenn wir von Katzen reden, denken viele an die süßen, verschmusten und herrlich eigenwilligen Haustiere, aber es gibt leider auch eine andere Realität. Mit der Katzenschutzverordnung und der Kastrationsaktion, die auch wir außerordentlich begrüßen und die ebenso wichtig ist, werden wir das große Leid der Tiere mindern, von Katzen, die niemandem gehören, die oft krank, hungrig und im miserablen Zustand sind. Gleichzeitig werden wir damit unsere Vögel und andere Kleintiere schützen, und wir sorgen dafür, dass unsere Tierheime durch die vielen Katzen nicht mehr völlig überlastet sind. (Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen zeigen wir Verantwortung und erfüllen damit die Forderung und Bitten gleich mehrerer Verbände. Das ist hier schon angesprochen worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer ein Tier zu seinem Haustier macht, der hat auch Verantwortung dafür zu tragen. (Beifall SPD, FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SSW und Beifall Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Auch das machen wir damit deutlich. Natürlich wird es nicht einfach sein, diese Regeln konsequent durchzusetzen, und auch die mögliche Kontrolle ist herausfordernd, das wurde eben angesprochen. Andere Länder haben sich da schon auf den Weg gemacht, und daran können wir uns sicher orientieren. Regeln schaffen zudem ein Bewusstsein für das Thema, auch das muss man sehen. Es ist nur folgerichtig, dies mit handelnden Akteuren und Kommunen abzustimmen, aber diese kleine Kritik kann ich Ihnen nicht ersparen, liebe CDU und Grüne: Genau aus diesem Grund hatten wir die Tierschutzkonferenz gefordert. Wir sind nämlich ganz schön schlau und hatten das schon vorher überlegt. Aber so geht es jetzt auch. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Was haben Sie gesagt? (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nö, ich habe gar nichts gesagt!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein ganz besonderer Dank geht an die Tierschutzverbände, an die Tierheime und an diejenigen, die sich schon seit vielen Jahren unermüdlich kümmern und über das Leid der Straßenkatzen aufklären. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Ohne sie hätten wir jetzt noch ein viel größeres Problem. Es geht an die hauptamtlichen Tierschützerinnen und an die Ehrenamtlichen. Ich habe viele von ihnen in den letzten Jahren kennengelernt und erfahren, wie sehr sie aus Überzeugung und Tierliebe handeln – ob bei den vielen Besuchen und Gesprächen, auf unserer SPD-Veranstaltung oder unserem Treffen der Tierheime im Landeshaus. (Sandra Redmann) Lassen Sie mich hier stellvertretend die Vorsitzende des Tierschutzbundes Schleswig-Holstein, Ellen Kloth, nennen, die wohl uns allen mit viel Expertise zur Seite gestanden hat und jederzeit ansprechbar war. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Umsetzung der Katzenschutzverordnung wird natürlich nicht ganz einfach. Eventuell wird man auch nach einiger Zeit nachbessern müssen. Daher ist eine Evaluation absolut richtig, aber wir machen hier einen notwendigen Schritt und sind, wie gesagt, auch nicht das erste Bundesland. Ich möchte mich ganz herzlich noch einmal bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken. Liebe Annabell Krämer, bei Ihnen hat man gerade gemerkt, dass Sie für dieses Thema brennen. Auch bei Christian Dirschauer möchte ich hier ausdrücklich noch einmal erwähnen. Wir haben ja als Opposition gemeinsam die Initiative ergriffen. Aber, liebe Frau Schmachtenberg und lieber Dirk Kock-Rohwer, ich finde es toll, dass Sie sich so dafür starkgemacht haben, sodass das jetzt hier gemeinsam dazu kommt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Zum Abschluss möchte ich noch ein persönliches Wort an den Vorsitzenden des Tierschutz Mölln richten; ich hoffe, er hört es: Lieber Gaston! Du wolltest es ja nicht so recht glauben und warst oft von der Politik enttäuscht. Aber auch wenn es etwas länger gedauert hat, nun geht es los. – Danke. (Beifall)

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Kristina Herbst

Dann schöne Grüße nach Mölln! (Heiterkeit) Für die SSW-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Dr. Michael Schunck das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Wortbeitrag heute. (Zurufe: Der Minister!) – Ach ja, natürlich. Entschuldigung. Dem wollte ich natürlich nicht vorgreifen. – Die Küstenkoalition hat seinerzeit die landesweite Aktion der Katzenkastration ins Leben gerufen und entsprechend mit Mitteln ausgestattet. Seitdem wurde die Aktion jährlich durchgeführt. Die freilebenden Katzen werden gefangen, kastriert, gechippt und in einer Datenbank registriert. Kommunen, Tierschutzverbände, Tierärzte und der Landesjagdverband unterstützen das Projekt, um damit die Population freilebender und verwildeter Katzen einzudämmen. Neben den Mitteln des Landes wird die aktuelle Frühjahresaktion wieder durch unsere Kreise, Lotto-Bingo, Stiftungen und private Spender gefördert. Das kann man auch einmal würdigen. (Beifall Christian Dirschauer [SSW], Cornelia Schmachtenberg [CDU] und Sandra Redmann [SPD]) Zu erwähnen ist unbedingt das Engagement der ehrenamtlichen Helfer sowie die Unterstützung der beteiligten Tierärzte. Diese Aktion wird jeweils so lange durchgeführt, wie es die zur Verfügung gestellten Mittel zulassen. Die Probleme mit der Katzenpopulation sind vielfältig. Katzen sind Beutegreifer und stellen somit eine Gefahr für die heimische Vogelwelt, Kleinsäuger und vor allem Amphibien dar. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Durch die verwilderten Katzen und deren unkontrollierte Vermehrung wird ein natürliches Räuberbeutegleichgewicht außer Kraft gesetzt und gefährdet somit unsere hiesige Biodiversität. Häufig sind verwilderte Katzen unterernährt, krank oder verletzt. Daher ist es aus unterschiedlichsten Gründen geboten, gegen ihre unkontrollierte Verbreitung vorzugehen. Im Jahre 2013 wurde davon ausgegangen, dass es in Schleswig-Holstein rund 75.000 herrenlose Katzen gab. Im Jahre 2021 wurde die Population auf 50.000 Tiere geschätzt. Laut Stellungnahme des Landesjagdverbandes beläuft sich die Zahl verwilderter Katzen aktuell wieder auf bis zu 75.000 Exemplare. Wie viele Tiere es nun am Ende tatsächlich sind, lässt sich nur ungefähr abschätzen. Aber es sind und bleiben einfach zu viele freilaufende Katzen. Damit stelle ich nicht die Aktion der Katzenkastration infrage. Im Gegenteil, die Aktion hat sich aus Sicht des SSW durchaus bewährt und ist ein von allen Seiten anerkanntes Instrument zur Begrenzung der freilebenden Katzenpopulation. Wo wären wir, wenn wir diese jährlichen Maßnahmen nicht hätten? – Deshalb dürfen wir hier nicht lockerlassen. (Beifall SSW und Sandra Redmann [SPD]) (Dr. Michael Schunck) Ich muss aber feststellen, dass für die Eindämmung verwilderter Katzen das Kastrationsprogramm in seiner jetzigen Form unzureichend ist. Daher brauchen wir weitere Maßnahmen, um die Population einzudämmen. Bei dem Fachgespräch im Umweltausschuss zur Forderung eines Verbotes der Jagd auf Katzen wurden mehrere Aspekte der Katzenüberpopulation deutlich. Die genannten Problematiken mit freilaufenden Katzen wurden bestätigt. Die Aktion der Katzenkastration wurde ausdrücklich begrüßt. Es wurde aber auch deutlich, dass wir das Problem nicht in den Griff bekommen, solange Hauskatzen zur Vermehrung der freilebenden Katzen beitragen können. Denn eines wurde deutlich. Auf jede Nachfrage, ob eine Katzenschutzverordnung dazu beitragen könnte, die Population der verwilderten Katzen zu minimieren, wurde dies von den Fachsprechern im Umweltausschuss mit Nachdruck bestätigt. Damit kommen wir zu unserem gemeinsamen Antrag. Mit der Katzenschutzverordnung wird das Ziel verfolgt, landesweit eine Kastrations‑, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für sogenannte Freigängerkatzen einzuführen. Halter sind demnach verpflichtet, diese Maßnahmen an ihren freilaufenden Hauskatzen durchführen zu lassen. Ich möchte ausdrücklich betonen: Es geht hier ausschließlich um freilaufende Hauskatzen, die sich außerhalb des eigenen Grundstücks aufhalten. Es geht nicht um Katzen, die ausschließlich als Stubentiger in der Wohnung gehalten werden. Es sollte auch erwähnt werden, dass zwar eher die Kater zur Überpopulation der verwilderten Hauskatzen beitragen, während die weiblich domestizierten Hauskatzen eher zu einem höheren Prädatorendruck in den Siedlungen führen. Daher macht eine generelle Kastrationspflicht trotzdem Sinn. Seit 2014 haben Gemeinden und Ämter die Möglichkeit, eine Katzenschutzverordnung auf den Weg zu bringen, was zum Teil bereits genutzt wird. Das reicht aber nicht, um der Katzenschwemme im Land effektiv zu begegnen. Daher wollen wir die landesweite Katzenschutzverordnung. Daher wollen wir, dass das Land zusammen mit Kommunen, Tierschutzorganisationen und Jagdverbänden ein Konzept zur Umsetzung der Verordnung entwickelt. Hierbei muss es dann am Ende als restriktive Maßnahme um die Verhängung von Ordnungsgeldern gehen. Für uns hat der Schutz der Tiere höchste Priorität; und eine Kastration ist ein aktiver Beitrag zum Tier- und Artenschutz. Gleichwohl sollten wir den sozialen Aspekt hierbei nicht außer Acht lassen, denn für viele Menschen sind Katzen geliebte Haustiere. Niemand sollte aus finanzieller Not heraus auf seine Katze verzichten müssen, weil die geforderten Maßnahmen nicht bezahlt werden können. Daher sind entsprechende soziale Härten natürlich zu berücksichtigen. Auch das sollte bei der Antragstellung einer landesweiten Katzenschutzverordnung berücksichtigt werden. Zu guter Letzt sei gesagt, dass die Kastrationsprogramme der verwilderten Hauskatzen, die ja nicht von der Katzenschutzverordnung berücksichtigt werden, allein die Anzahl wildlebender Katzen nicht ausreichend zu reduzieren scheint, wie die aktuellen Zahlen des Landesjagdverbandes aufzeigen. Wir sind geschätzt wieder bei 75.000. Es sollte über Maßnahmen wie ein Fütterungsverbot von wilden Katzen und über eine höhere finanzielle Ausstattung der Tierheime nachgedacht werden, damit nicht noch mehr Katzen in die Natur ausgesetzt werden. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung erteile ich nun Minister Werner Schwarz das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Katzen sind als Haustiere, als tierische Mitbewohner, sehr beliebt. Im Gegensatz dazu sind Bilder von sogenannten Katzenhotspots, an denen das Elend von diesen Tieren – oftmals krank und unterernährt – zu sehen ist, für mich als Tierschutzminister nur schwer auszuhalten und nicht hinnehmbar. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Es muss etwas getan werden, da sind wir uns alle einig. Seit über zehn Jahren gibt es daher in Schleswig-Holstein das Katzenkastrationsprojekt. „Aktion gegen Katzenelend“ wurde der erste Aufschlag des Projektes genannt, und genau das ist mein Ziel: mich gegen dieses Elend einzusetzen. Das Projekt ist sehr erfolgreich, in den letzten drei Jahren wurden 7.000 Katzen kastriert. Mir ist wichtig, dass dieses Projekt weitergeführt wird. Daher habe ich mich dafür eingesetzt, finanzielle Mittel für die Kastration der Katzen auch in diesem Jahr zur Ver- (Minister Werner Schwarz) fügung zu stellen. Das werde ich auch zukünftig machen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Einen Erfolg der Aktionen konnten wir nur dank sehr guter Zusammenarbeit mit den Kommunen, der Tierärzteschaft und vor allen Dingen den vielen ehrenamtlichen Tierschützern erzielen. Meinen ganz herzlichen Dank ihnen allen. (Beifall) Sehr geehrte Damen und Herren, die Debatte verdeutlicht Ihren Wunsch nach weiteren Maßnahmen, um die ungewollte Fortpflanzung von Katzen zu reduzieren. Hier stehen insbesondere die Katzen privater Halter im Fokus. Durch eine landesweite Katzenschutzverordnung für Schleswig-Holstein werden alle Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen verpflichtet, ihre Tiere kennzeichnen, registrieren und kastrieren zu lassen. Nur wenn alle drei Vorgaben erfüllt sind, könnte die Zahl freilebender fortpflanzungsfähiger Katzen eingedämmt und dadurch ein weiterer Beitrag geleistet werden, um die unkontrollierte Vermehrung und den Leidensdruck insbesondere für herrenlose Katzen zu mindern. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es sich nicht etwa um ein Problem handelt, das es nur in Schleswig-Holstein gibt. Es ist ein bundesweites Problem. Aus diesem Grund hatte mein Haus sich dafür eingesetzt, dass im Rahmen der vorgesehenen Änderung des Tierschutzgesetzes eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung eingeführt wird. Unabhängig von der geforderten Katzenschutzverordnung wird die Fortführung unseres Kastrationsprojekts von allen Akteuren gewünscht, weil es einen sehr effektiven Weg zur Vermeidung des Problems darstellt. Als Tierschutzminister möchte ich an dem Erfolgskonzept der zweimal jährlich durchgeführten Kastrationsaktion festhalten. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Es ist handfest, der Erfolg ist sichtbar, die Vorgaben für die Durchführung und Kostenerstattung sind bewusst schmal gehalten, um es möglich zu machen, den Tieren zu helfen. – Vielen Dank. (Beifall) Herausgegeben von der Präsidentin des

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