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Rixa Kleinschmit

CDU 28.02.2025 Sitzungen 20/83

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunftskommission Landwirtschaft – kurz ZKL – wurde im Jahr 2020 von Bundeskanzlerin Angela Merkel als Reaktion auf die großen Bauernproteste 2019 ins Leben gerufen. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der 40 großen Agrar- und Naturschutzverbände, der Kammern, der Ernährungswirtschaft und der Wissenschaft zusammen. Die Zielsetzung war gleichsam eindeutig wie kompliziert. Es sollte ein Konsens über strategische Leitlinien hin zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft erarbeitet werden, der der Landwirtschaft die notwendige Planungssicherheit, aber auch den viel geforderten gesellschaftlichen Rückhalt gibt. Diesen Auftrag hat die ZKL erfüllt. Im Juli 2021 wurde der 160-seitige Abschlussbericht mit dem bezeichnenden Titel „Zukunft Landwirtschaft. Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ vorgestellt. Dann passierte aber leider nichts. Der hart erarbeitete Konsens landete erst einmal in der Schublade – sehr zum Frust der Branche, die sich von diesem Prozess viel versprochen hatte, und sehr zum Frust der Protagonisten, die in den intensiven Verhandlungen nicht selten gezwungen waren, ihre Komfortzone zu verlassen und die Sichtweise des Gegenübers einzunehmen. Glaubt man Teilnehmern, konnte dieser notwendige Perspektivwechsel viele alte Gräben schließen. Im Jahr 2022 hat Bundesminister Özdemir die ZKL aufgefordert, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Allein diese zwei Jahre, in denen es zu der uns allen bekannten geopolitischen Zäsur, geänderten EU-Vorgaben und einer höheren Priorität der Ernährungssicherheit gekommen ist, haben eine Überarbeitung in vielen Bereichen notwendig gemacht. Die 25-seitige Präzisierung wurde im November 2024 vorgestellt. Die Ergebnisse liegen also wieder auf dem Tisch, und wieder sind von allen Seiten hohe Erwartungen daran geknüpft. Eine große Chance für die Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland darf nicht verstreichen. Die hart erarbeiteten Kompromisse müssen umgesetzt werden, und die nach wie vor vom Berufsstand zu Recht geforderte Planungssicherheit muss endlich hergestellt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die ZKL ist ein Musterbeispiel dafür, wie man einen gesamtgesellschaftlich anerkannten Konsens in einer kontroversen Fragestellung erzielen kann. So gelang es, unterschiedliche, vermeintlich gegensätzliche Interessen in einem arbeitsintensiven Prozess miteinander in Einklang zu bringen und dabei ein derart fachlich konsistentes Papier zu produzieren. Bei allen Differenzen, die wir aktuell in Gesellschaft und Politik beobachten können, ist die Arbeit der ZKL nicht hoch genug zu schätzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus diesem Grund halten wir es für absolut notwendig, dass die neue Bundesregierung die vorliegenden Ergebnisse aufnimmt und umsetzt. Die Land- und Ernährungswirtschaft braucht keine neuen Diskussionsrunden oder Abstimmungsprozesse. Die Ergebnisse sind da. Sie sind hart erarbeitet und allgemein anerkannt. Wenn wir nun wieder bei null anfangen oder kostbare Zeit verstreichen lassen, werden wir die ehrgeizigen Ziele und den Strukturwandel in der Landwirtschaft nicht weiter befeuern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass aktuelle Entwicklungen in die Maßnahmen einfließen müssen, ist selbstverständlich. Dass sich einige Empfehlungen der ZKL durch technischen Fortschritt selbst überholt haben, liegt dabei in der Natur der Sache. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass im ersten Abschlussbericht die Stoffstrombilanz zur Erfassung der Nährstoffflüsse enthalten ist. Bei der Überarbeitung wurde schon klar, dass diese nicht den erwünschten Effekt in Verbindung mit hohem Aufwand für die Betriebe bringt. Aus diesem Grund ist die Forderung der FDP in dieser Hinsicht nachvollziehbar. Schaut man aber auf die bundesrechtlichen Entwicklungen, ist eine Evaluierung, wie von der FDP gefordert, nicht mehr notwendig. Auch dieses wäre unnötiger bürokratischer Aufwand. Daher können wir dem Antrag nicht zustimmen. Vielmehr haben wir durch das Landesprogramm ENDO‑SH bereits eine Möglichkeit geschaffen, diese Stoffströme zielgenauer und effektiver darzustellen. Wir halten dieses Programm für mit den (Rixa Kleinschmit) Anforderungen aus dem EU-Recht als Monitoringsystem kompatibel. Für die Anwendung des Verursacherprinzips in roten Gebieten, um die gewässerschonend wirtschaftenden Betriebe zu entlasten, könnte ENDO‑SH um ein Modul erweitert werden. Das ist der Weg, den wir gehen müssen, um unsere Betriebe wirklich zu stärken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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