landtag.ltsh.de ↗

Christian Dirschauer

SSW 28.02.2025 Sitzungen 20/83

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Frau Ministerin: Herzlichen Dank für den Bericht, vor allen Dingen aber ein herzliches Dankeschön an die Beschäftigten im Ministerium für diesen Bericht, der eine gute Grundlage für die weitere Diskussion ist. Vielen Dank dafür. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Bereits vor einem Jahr – das haben wir schon gehört – haben wir hier im Plenum über die Lage der Inklusion an Schulen und über die mehr oder weniger funktionierenden Maßnahmen, unter anderem der Schulbegleitung, diskutiert. Viel hat sich seitdem nicht verändert, Herr Krüger. Das ist die Formulierung, die an der Stelle zutreffend ist. Im Bericht der Landesregierung wird deutlich, dass viele Kreise und Kommunen versuchen, ihre Ressourcen zu bündeln und entsprechende Poollösungen zu entwickeln. Aber unter dem Strich – das Stichwort ist schon gefallen – wirkt das Ganze dann doch eher wie ein improvisierter Flickenteppich aus unterschiedlichen Maßnahmen und Konzepten. Das heißt, ob ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf eine gute und angemessene Begleitung im Unterricht und Schulalltag erhält, ist in Teilen immer noch Glückssache oder – anders formuliert – abhängig vom Wohnort. Meine Damen und Her- (Christian Dirschauer) ren, so kann weder Inklusion gelingen noch echte Chancengleichheit entstehen. Deshalb brauchen wir ein landesweites, gut koordiniertes und stabil finanziertes Konzept zur Schulbegleitung und Schulassistenz. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Momentan kommt es zwar einerseits zu Situationen, in denen viele Erwachsene im Klassenraum sitzen und einzelnen Schülern zugeordnet sind, es findet aber kaum Kooperation zwischen den Ausführenden der entsprechenden Einzelmaßnahmen statt. Andererseits gibt es Kinder, die aufgrund fehlender Schulbegleitung nicht beschult werden können. Da liegt es doch auf der Hand, dass es so nicht weitergehen darf. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) An dieser Stelle muss ich noch mal erwähnen, wie schwer es für die Ersatzschulen ist, die verschiedenen Vorgaben der Kreise und Kommunen zu handeln, um dem Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Das muss man hier auch noch mal benennen. Das Konzept der Schulassistenz kann man nur loben. Ich bin dankbar, dass wir diese Maßnahmen in Schleswig-Holstein eingeführt haben. (Beifall Martin Balasus [CDU]) – Ja, bitte, klatschen Sie ruhig, Herr Balasus. Das nehme ich gerne an. (Beifall SSW und Martin Balasus [CDU] – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Aber Schulassistenz kann natürlich nicht alle Bedarfe abdecken, schon gar nicht – jetzt kommt es –, wenn es um eine Eins-zu-eins-Betreuungsmaßnahme geht. Hier müssen wir überlegen, wie wir die multiprofessionellen Teams in Zukunft definieren und stärken wollen. Vielleicht denken wir einen Schritt weiter und gehen von der Poollösung zu einem noch breiter aufgestellten multiprofessionellen Team, in dem die verschiedenen Mittel der Schulassistenz und der Schulbegleitung gebündelt werden. (Beifall SSW und Martin Balasus [CDU]) Auch wenn der individuelle Hilfeanspruch weiterbestehen muss, müssen die Hilfemaßnahmen flexibel gestaltet werden, allein deshalb, um eine Stigmatisierung durch die Schulbegleitung zu verhindern. Deshalb brauchen wir eine klare Definition von Aufgaben und Qualifikationen. Wenn eine Einzelhilfemaßnahme einer permanenten Eins-zu-einsBetreuung bedarf, muss diese nicht unbedingt durch eine pädagogische Fachkraft durchgeführt werden. Allerdings sollte die Maßnahme von einer pädagogischen Fachkraft vor Ort koordiniert, begleitet und unterstützt werden. Aktuell gibt es keine klaren Qualifikationsanforderungen für Schulbegleitung. Hierfür sollten Mindestanforderungen gelten, die durch Fort- und Weiterbildung zu erlangen sind. Das heißt, der Weg zur Poollösung ist zwar der richtige, aber dafür müssen landesweite Rahmenbedingungen gelten. Diese Rahmenbedingungen müssen klar aufzeigen, wer die Hilfe koordiniert, welche Aufgaben erfüllt werden müssen und welche Qualifikationen dafür benötigt werden. Um die Rahmenbedingungen zu erfüllen, müssen vor allem Stunden für Koordination bereitgestellt werden. Weiterhin ist zu klären, ob diese Koordinationsarbeit von den Schulträgern, von der Schulleitung oder von einer pädagogischen Fachkraft geleistet wird. In einem Pool oder einem multiprofessionellen Team muss eine definierte Anzahl von Fachpersonal vorhanden sein; das ist unbestritten. Auch die kleinen Standorte benötigen ein eigenes kleines Team und entsprechende Koordinationsstunden. Letztendlich muss es darum gehen, die vorhandenen Mittel effektiv zu nutzen, damit allen Schulträgern, auch den Ersatzschulen, den Schulleitungen und vor allem den Kindern, den Schülerinnen und Schülern, die gleichen Möglichkeiten der Unterstützung zur Verfügung stehen. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])

Alle Reden von Christian Dirschauer Protokoll ↗