landtag.ltsh.de ↗

Dr. Michael Schunck

SSW 28.02.2025 Sitzungen 20/83

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Wortbeitrag heute. (Zurufe: Der Minister!) – Ach ja, natürlich. Entschuldigung. Dem wollte ich natürlich nicht vorgreifen. – Die Küstenkoalition hat seinerzeit die landesweite Aktion der Katzenkastration ins Leben gerufen und entsprechend mit Mitteln ausgestattet. Seitdem wurde die Aktion jährlich durchgeführt. Die freilebenden Katzen werden gefangen, kastriert, gechippt und in einer Datenbank registriert. Kommunen, Tierschutzverbände, Tierärzte und der Landesjagdverband unterstützen das Projekt, um damit die Population freilebender und verwildeter Katzen einzudämmen. Neben den Mitteln des Landes wird die aktuelle Frühjahresaktion wieder durch unsere Kreise, Lotto-Bingo, Stiftungen und private Spender gefördert. Das kann man auch einmal würdigen. (Beifall Christian Dirschauer [SSW], Cornelia Schmachtenberg [CDU] und Sandra Redmann [SPD]) Zu erwähnen ist unbedingt das Engagement der ehrenamtlichen Helfer sowie die Unterstützung der beteiligten Tierärzte. Diese Aktion wird jeweils so lange durchgeführt, wie es die zur Verfügung gestellten Mittel zulassen. Die Probleme mit der Katzenpopulation sind vielfältig. Katzen sind Beutegreifer und stellen somit eine Gefahr für die heimische Vogelwelt, Kleinsäuger und vor allem Amphibien dar. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Durch die verwilderten Katzen und deren unkontrollierte Vermehrung wird ein natürliches Räuberbeutegleichgewicht außer Kraft gesetzt und gefährdet somit unsere hiesige Biodiversität. Häufig sind verwilderte Katzen unterernährt, krank oder verletzt. Daher ist es aus unterschiedlichsten Gründen geboten, gegen ihre unkontrollierte Verbreitung vorzugehen. Im Jahre 2013 wurde davon ausgegangen, dass es in Schleswig-Holstein rund 75.000 herrenlose Katzen gab. Im Jahre 2021 wurde die Population auf 50.000 Tiere geschätzt. Laut Stellungnahme des Landesjagdverbandes beläuft sich die Zahl verwilderter Katzen aktuell wieder auf bis zu 75.000 Exemplare. Wie viele Tiere es nun am Ende tatsächlich sind, lässt sich nur ungefähr abschätzen. Aber es sind und bleiben einfach zu viele freilaufende Katzen. Damit stelle ich nicht die Aktion der Katzenkastration infrage. Im Gegenteil, die Aktion hat sich aus Sicht des SSW durchaus bewährt und ist ein von allen Seiten anerkanntes Instrument zur Begrenzung der freilebenden Katzenpopulation. Wo wären wir, wenn wir diese jährlichen Maßnahmen nicht hätten? – Deshalb dürfen wir hier nicht lockerlassen. (Beifall SSW und Sandra Redmann [SPD]) (Dr. Michael Schunck) Ich muss aber feststellen, dass für die Eindämmung verwilderter Katzen das Kastrationsprogramm in seiner jetzigen Form unzureichend ist. Daher brauchen wir weitere Maßnahmen, um die Population einzudämmen. Bei dem Fachgespräch im Umweltausschuss zur Forderung eines Verbotes der Jagd auf Katzen wurden mehrere Aspekte der Katzenüberpopulation deutlich. Die genannten Problematiken mit freilaufenden Katzen wurden bestätigt. Die Aktion der Katzenkastration wurde ausdrücklich begrüßt. Es wurde aber auch deutlich, dass wir das Problem nicht in den Griff bekommen, solange Hauskatzen zur Vermehrung der freilebenden Katzen beitragen können. Denn eines wurde deutlich. Auf jede Nachfrage, ob eine Katzenschutzverordnung dazu beitragen könnte, die Population der verwilderten Katzen zu minimieren, wurde dies von den Fachsprechern im Umweltausschuss mit Nachdruck bestätigt. Damit kommen wir zu unserem gemeinsamen Antrag. Mit der Katzenschutzverordnung wird das Ziel verfolgt, landesweit eine Kastrations‑, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für sogenannte Freigängerkatzen einzuführen. Halter sind demnach verpflichtet, diese Maßnahmen an ihren freilaufenden Hauskatzen durchführen zu lassen. Ich möchte ausdrücklich betonen: Es geht hier ausschließlich um freilaufende Hauskatzen, die sich außerhalb des eigenen Grundstücks aufhalten. Es geht nicht um Katzen, die ausschließlich als Stubentiger in der Wohnung gehalten werden. Es sollte auch erwähnt werden, dass zwar eher die Kater zur Überpopulation der verwilderten Hauskatzen beitragen, während die weiblich domestizierten Hauskatzen eher zu einem höheren Prädatorendruck in den Siedlungen führen. Daher macht eine generelle Kastrationspflicht trotzdem Sinn. Seit 2014 haben Gemeinden und Ämter die Möglichkeit, eine Katzenschutzverordnung auf den Weg zu bringen, was zum Teil bereits genutzt wird. Das reicht aber nicht, um der Katzenschwemme im Land effektiv zu begegnen. Daher wollen wir die landesweite Katzenschutzverordnung. Daher wollen wir, dass das Land zusammen mit Kommunen, Tierschutzorganisationen und Jagdverbänden ein Konzept zur Umsetzung der Verordnung entwickelt. Hierbei muss es dann am Ende als restriktive Maßnahme um die Verhängung von Ordnungsgeldern gehen. Für uns hat der Schutz der Tiere höchste Priorität; und eine Kastration ist ein aktiver Beitrag zum Tier- und Artenschutz. Gleichwohl sollten wir den sozialen Aspekt hierbei nicht außer Acht lassen, denn für viele Menschen sind Katzen geliebte Haustiere. Niemand sollte aus finanzieller Not heraus auf seine Katze verzichten müssen, weil die geforderten Maßnahmen nicht bezahlt werden können. Daher sind entsprechende soziale Härten natürlich zu berücksichtigen. Auch das sollte bei der Antragstellung einer landesweiten Katzenschutzverordnung berücksichtigt werden. Zu guter Letzt sei gesagt, dass die Kastrationsprogramme der verwilderten Hauskatzen, die ja nicht von der Katzenschutzverordnung berücksichtigt werden, allein die Anzahl wildlebender Katzen nicht ausreichend zu reduzieren scheint, wie die aktuellen Zahlen des Landesjagdverbandes aufzeigen. Wir sind geschätzt wieder bei 75.000. Es sollte über Maßnahmen wie ein Fütterungsverbot von wilden Katzen und über eine höhere finanzielle Ausstattung der Tierheime nachgedacht werden, damit nicht noch mehr Katzen in die Natur ausgesetzt werden. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

Alle Reden von Dr. Michael Schunck Protokoll ↗