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2. Sitzung (WP8)

25.10.2024 · 45 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (5)BSW (5)CDU (3)GRÜNE (3)Die Linke (3)fraktionslos (3)SPD (2)

Alexander Dierks

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Am 26. September ist unser ehemaliger Kollege, Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Günter Kröber, verstorben. Günter Kröber war der einzige Abgeordnete, der Mitglied sowohl im 1. Sächsischen Landtag nach dem Zweiten Weltkrieg als auch im 1. Sächsischen Landtag nach der deutschen Wiedervereinigung gewesen ist. Als hochgeschätzter Oppositionspolitiker hat er von 1990 bis 1994 unserem Landesparlament angehört und wirkte seit 1990 als Fraktionsvorsitzender der FDP am demokratischen Aufbau im Freistaat Sachsen mit, indem er sich unter anderem im Verfassungs- und Rechtsausschuss engagierte. Von 1994 bis 1998 war Günter Kröber stellvertretender Landesvorsitzender der FDP im Freistaat Sachsen. Von seinen Verdiensten für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zeugen zahlreiche Auszeichnungen und Preise, darunter die vom ehemaligen Landtagspräsidenten Erich Iltgen verliehene Sächsische Verfassungsmedaille, der Sächsische Verdienstorden sowie das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen seines vielfältigen Engagements – zum Beispiel als Vorstandsmitglied, Präsident und Ehrenpräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen, als Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs und als Mitglied im MDR-Rundfunkrat – gestaltete er unser Gemeinwesen über einen langen Zeitraum an entscheidenden Stellen aktiv mit. Bis ins hohe Alter von 96 Jahren war er als Rechtsanwalt tätig. Dr. Günter Kröber war ein überzeugter Verteidiger der Freiheitsrechte und ein engagierter Politiker. Als aufrechter, unbeugsamer und positiv denkender Demokrat, der sich sein ganzes Leben lang treu geblieben ist, wird er uns in Erinnerung bleiben. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden im Saal erheben sich zu einer Schweigeminute.) Ich danke Ihnen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich ergratuliere gleich zu Beginn Herrn Thomas Kirste zum Geburtstag. Herr Kollege, herzlichen Glückwunsch! (Beifall des ganzen Hauses) Unsere Kollegin Frau Doreen Schwietzer, die ich sehr herzlich begrüße, konnte an der konstituierenden Sitzung des 8. Sächsischen Landtags nicht teilnehmen. Auch für Sie gilt die Verpflichtungserklärung aus § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung, die wie folgt lautet: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Entsprechend § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist Frau Schwietzer in der heutigen Sitzung durch Handschlag zu verpflichten. Ich bitte Sie daher, Frau Kollegin, zu mir nach vorn zu kommen, damit Ihre Verpflichtung erfolgen kann. (Die Anwesenden erheben sich. – Der Präsident verpflichtet Doreen Schwietzer, AfD, per Handschlag. – Beifall Jörg Urban, AfD) Frau Schwietzer, Sie wurden am 1. Oktober 2024 zudem als Schriftführerin gewählt. Ich frage Sie deshalb an dieser Stelle, ob Sie die Wahl zur Schriftführerin annehmen. (Doreen Schwietzer, AfD: Ja!) – Damit ist auch das erfolgt. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Jost, Frau Dietz, Herr Ministerpräsident Kretschmer, Herr Staatsminister Clemens, Frau Staatsministerin Klepsch und Herr Staatsminister Schmidt. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Darin sind für die Tagesordnungspunkte 1 und 2 eine Redezeit von jeweils 10 Minuten je Fraktion und ebenfalls für die Staatsregierung, sofern diese es wünscht, vorgeschlagen. 2 Minuten Redezeit sind für den fraktionslosen Abgeordneten vorgesehen. Es liegen mir keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung vor. Damit ist die Tagesschlossen. Meine Damen und Herren! Ich eröffne den Tagesordnungspunkt Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Verfassung des Freistaates Sachsen Krisenpolitik der sächsischen Coronavirus SARS-CoV-2 und der von 2019 bis zum Tag, an dem der Drucksache 8/35, Dringlicher Antrag von Mario Beger, Martin Braukmann, Jonas Heiko Gumprecht, Tobias Heller, Carsten Tobias Keller, Roberto Kuhnert, Lars Romy Penz, Jörg Urban, André Wendt, Sebastian Wippel, Hans-Jürgen Drucksache 8/232, Ich schlage Ihnen vor, dass wir über den Dringlichen Antrag und den Änderungsantrag eine gemeinsame Aussprache durchführen. Gibt es gegen diesen Vorschlag Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen. Damit können wir in die Aussprache eintreten. Das Wort erhält die einbringende AfD-Fraktion; Herr Kollege Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Deutschland hatte die strengsten und härtesten Coronamaßnahmen der Welt – so eine Auswertung der Universität Oxford. Wer hätte 2020 gedacht, welches Ausmaß die neue Lust am Totalitären seitens der Entscheidungsträger annehmen würde? Wer hätte gedacht, dass Deutschland strengere Maßnahmen haben würde als das kommunistische China? Bildungsverluste durch Schulschließungen; Umsatzverluste durch Quarantäne für gesunde Mitarbeiter; Bankrottwelle durch Zwangsschließungen von Gaststätten, Hotels und Einzelhandel; Berufsverbote für gesunde Krankenschwestern, Pfleger und Ärzte; Sperrungen von Spielplätzen; einsames Sterben ohne Abschied von der Familie; Verbot von Versammlungen; Polizeigewalt gegen Demonstranten. Dass es alternative Handlungsoptionen zur Coronapolitik von Herrn Kretschmer und Frau Köpping gegeben hat, darauf haben wir seit dem ersten Lockdown vor vier Jahren hingewiesen. Jedoch nicht nur wir haben Sie darauf hingewiesen; sondern die Verfassungsgerichte dieses Landes haben Sie an den Stellen in die Schranken gewiesen, an denen Ihre Politik sogar grundgesetzwidrig wurde. Ich nenne als Beispiele die 2-G-Regelungen im Einzelhandel, die Beherbergungsverbote und nächtlichen Ausgangssperren, die 800-Quadratmeter-Regelung zur Öffnung des Einzelhandels oder den 15-Kilometer-Ausgangsradius. An diesen Regelungen zeigte sich die ganze Überzogenheit Ihrer Coronapolitik. Die Gerichte hatten immer wieder Zweifel an der Verhältnismäßigkeit einzelner Ihrer Lockdown-Maßnahmen und setzten sie außer Kraft. Die Zweifel an dieser Verhältnismäßigkeit bestehen bis heute – und dies in Bezug auf weit mehr Maßnahmen als die von den Gerichten untersagten. gemäß Artikel 54 Abs. 1 der zum Gegenstand: „Untersuchung der Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Erkrankung COVID-19 für den Zeitraum Einsetzungsbeschluss gefasst wird“ Abgeordneten der Fraktion AfD André Barth, Dünzel, Torsten Gahler, Andreas Gerold, Hütter, Martina Jost, Dr. Joachim Keiler, Kuppi, Norbert Mayer, Mike Moncsek, Alexander Wiesner, Marko Winter, Zickler, Jan-Oliver Zwerg Änderungsantrag der Fraktion AfD Diese Zweifel haben heute selbst die damals Verantwortlichen. Selbst Sie, Frau Köpping, sagen heute zum Beispiel über die Schulschließungen, dass Sachsen diese nicht gebraucht hätte. Schön, dass Sie inzwischen diese Erkenntnis haben. Sie hätten diese allerdings bereits damals haben können, als Sie diese Maßnahmen angeordnet haben; denn Kinder galten schon damals nicht als maßgebliche Überträger des Coronavirus. Ihnen haben schon damals die Experten gesagt, dass Schulschließungen der falsche Weg sind. Das ist einer der Komplexe, die wir aufarbeiten wollen. Wir wollen mit einem Untersuchungsausschuss prüfen, inwieweit die von Ihnen angeordneten Maßnahmen legitim, angemessen, geeignet und erforderlich waren, inwieweit auch aus damaliger Sicht alternative Wege möglich gewesen wären. Es geht nicht nur um richtig oder falsch. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Es geht darum, dass ein gigantischer Schaden an der Bildung unserer Kinder angerichtet wurde – ein Schaden, den sie – auch aufgrund des ebenfalls von Ihnen verursachten Lehrermangels – nicht wieder aufholen können. Sollte sich herausstellen, dass die Schulschließungen über 20 Wochen wider besseres Wissen angeordnet wurden, dann müssen Konsequenzen folgen. Zweitens geht es uns um die Datengrundlagen Ihres Handelns. Dass Sie es in der Coronakrise mit der Wahrheit nicht so genau genommen haben, haben wir bereits öfter angesprochen. Es geht zum Beispiel darum, inwieweit es tatsächlich einen Engpass an Behandlungskapazitäten in sächsischen Kliniken gegeben oder inwieweit dieser tatsächlich gedroht hat; denn dieser Engpass war immer die zentrale Begründung aller Ihrer Grundrechteinschränkungen. Es ging letztlich immer um die Sicherstellung der medizinischen Versorgung und die Vermeidung einer Überlastung. Sie haben diese Überlastung in den sächsischen Kliniken immer behauptet. Zur Wahrheit gehört jedoch, dass es noch nie so viele freie Betten in den Krankenhäusern gab wie in der Coronazeit. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Belegungszahlen der Krankenhäuser durch finanzielle Anreize bewusst beeinflusst wurden. Betten wurden abgemeldet, um die Auslastung nach oben zu treiben, weil es dadurch Zusatzzahlungen für die Kliniken gab. Dass diese Ausgleichszahlungen wohl tatsächlich einen großen Einfluss auf die Bettenbelegung hatten, zeigt der internationale Vergleich: Zeitweise lag der Anteil auf deutschen Intensivstationen behandelter Covid-Patienten bei dem Dreifachen gegenüber Italien. Womöglich lagen also zwei von drei Covid-Patienten auch noch zu Unrecht auf Intensivstationen und verzerrten damit die Statistik – die Statistik, die Sie dafür nutzten, um Ihre Lockdown-Maßnahmen zu rechtfertigen. Drittens wollen wir Ihre herbeigerechnete „Pandemie der Ungeimpften“ aufarbeiten, die es in der Realität nie gegeben hat. Sie haben zeitweise verzerrte Inzidenzraten für Geimpfte und Nichtgeimpfte veröffentlicht. Positiv getestete Personen ohne bekanntem Impfstatus wurden dabei den Ungeimpften zugerechnet und damit die Zahl der ungeimpften Coronavirusträger künstlich in die Höhe getrieben. Sie haben damit ordentlich Druck auf ungeimpfte Menschen ausgeübt und den Impfschutz größer dargestellt, als er tatsächlich war. In dieses Bild passt ebenfalls, dass Sie, Frau Köpping, es in einem Interview bedauerten, dass eine Impfpflicht nicht bereits zu Beginn der Pandemie erwogen wurde; denn Ihr Ziel – die Impfpflicht – stand für Sie offenbar von Beginn an fest: Möglichst jeder sollte die Spritze bekommen. Damit sind wir bei einem vierten zentralen Thema für den Untersuchungsausschuss: Uns geht es um die Aufarbeitung des wohl größten jemals dagewesenen Massenexperiments: die Erprobung eines neuartigen, nicht ausreichend getesteten Impfstoffs an der gesamten Bevölkerung. Wir wollen wissen, welche Informationen Ihnen zur Wirksamkeit und zur Sicherheit der erstmals breit eingesetzten mRNA-Impfstoffe vorgelegen haben. Wir wollen wissen, ob Sie durch Ihre Impfwerbung und Ihren Impfzwang die gesamte Bevölkerung einer unkalkulierbaren Gefahr ausgesetzt haben. Die Zahl der Impfgeschädigten und die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit der neuartigen Impfung lassen uns an der „Nebenwirkungsfreiheit“ der Impfung zweifeln. Die hatte der Bundesgesundheitsminister tatsächlich behauptet. Wir wollen prüfen, inwieweit Sie auch dahingehend alles Ihnen Mögliche getan haben, die Bevölkerung nicht durch die Impfung zu gefährden. Weiter stellt sich die Frage, warum Sie die Menschen, die sich auf Ihre Anforderung hin haben impfen lassen und die nun einen Impfschaden haben, einfach im Regen stehen lassen. Mittlerweile liegen 712 Entschädigungsanträge für Sachsen vor. Nur in 28 Fällen wurde ein Impfschaden anerkannt. Wo ist die Solidarität von Ihnen, Frau Köpping, die Sie mit der Impfung von allen eingefordert haben? Wo ist die Solidarität und die Unterstützung derer, die aufgrund Ihrer Aufforderung zur Impfung heute die Geschädigten sind? Diese und viele weitere Fragen werden Sie sich gefallen lassen müssen, wenn der Landtag Ihr Handeln und das Handeln der Staatsregierung mit einem Untersuchungsausschuss aufarbeiten wird. Es geht uns nicht nur darum, Lehren für die Zukunft zu ziehen, damit sich die sogenannte Coronazeit so nicht wiederholt. Es geht uns auch darum, dass wir Fehler schonungslos offenlegen, die Herr Kretschmer, Frau Köpping und andere sächsische Entscheidungsträger gemacht haben. Genauso wie Sie die Menschen in Sachsen angeklagt haben, die sich nicht impfen lassen wollten, die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingefordert haben, die Ihre Maßnahmen kritisiert haben, genauso werden Sie sich jetzt die Untersuchungen und die Fragen der Landtagsabgeordneten gefallen lassen müssen. Führung ohne Verantwortung darf es nicht geben. Sie, Herr Kretschmer, Sie, Frau Köpping, müssen jetzt die Verantwortung tragen, die Sie schon längst hätten übernehmen müssen. (Vereinzelt Beifall AfD) Zum Schluss noch ein Dank an den Juristischen Dienst des Landtags für seine fachliche Bewertung unseres Einsetzungsantrags. Die Hinweise des Juristischen Dienstes haben wir aufgegriffen und einen entsprechenden Änderungsantrag formuliert, um mögliche Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Der Änderungsantrag ist hiermit eingebracht. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Für die antragstellende Fraktion AfD sprach Herr Kollege Urban. Wir kommen jetzt zur weiteren Reihenfolge der Fraktionen. Ich sage es zur Sicherheit noch einmal: CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und der fraktionslose Abgeordnete. Für die CDU-Fraktion ergreift Herr Kollege Voigt das Wort.

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Sören Voigt CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion beantragt dringlich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Nachprüfung der Politik der Sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den Covid-Erkrankungen. Obwohl die AfD über die notwendige Einsetzungsminderheit im Sächsischen Landtag verfügt, müssen wir kritisch hinterfragen, ob ein Untersuchungsausschuss tatsächlich das geeignete Instrument ist, um die Komplexität der Coronapandemie angemessen aufzuarbeiten. Ich erinnere daran: Zweck eines Untersuchungsausschusses ist es, selbstständig Sachverhalte, insbesondere solche, die im Verantwortungsbereich der Regierung bzw. der Exekutive liegen und die auf Missstände hindeuten, zu untersuchen und damit parlamentarische Kontrolle über die Regierung auszuüben. Dabei werden Beweismittel erhoben und öffentlich Zeugen vernommen. Der Untersuchungsausschuss ist zwar das schärfste Kontrollinstrument eines Parlaments. Er besteht allerdings nur aus Mitgliedern des Sächsischen Landtags. Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion ist der Überzeugung, dass ein Untersuchungsausschuss nicht der beste Weg ist, um die Herausforderungen der vergangenen Krise und die daraus resultierenden gesellschaftlichen Probleme umfassend zu analysieren. Wir sind uns einig, dass eine Aufarbeitung der Coronakrise in Sachsen notwendig ist. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Herangehensweise. Während die AfD primär auf Dramatisierung und Skandalisierung abzielt – wir kennen das aus vergangenen Untersuchungsausschüssen –, (André Barth, AfD: Was ist das für ein Humbug!) streben wir eine fundierte Klärung und einen echten Erkenntnisgewinn an. (Beifall CDU – André Barth, AfD: Ihr Aufklärer!) Ja, wir wollen eine sachliche und fachliche Aufarbeitung, um für zukünftige Herausforderungen besser gerüstet zu sein. Auch wenn wir hoffen, dass uns ähnliche Krisen erspart bleiben, ist es unser Ziel, die richtigen Schlüsse zu ziehen. Meine Damen und Herren! Deshalb halten wir die Einsetzung einer Enquetekommission für das geeignetere Instrument. Diese Kommission ermöglicht es uns, (Zuruf André Barth, AfD) Experten zu hören und wissenschaftliche Erkenntnisse – Herr Barth – in die Analyse einfließen zu lassen. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion haben wir in dieser Woche einen entsprechenden Antrag eingereicht. Eine Enquetekommission hat zudem den Vorteil, (André Barth, AfD: Aus purer Not, damit Ihr …!) dass sie sich auch mit Themenbereichen beschäftigen kann, die während ihrer Arbeit sichtbar werden. Ein Untersuchungsausschuss hingegen hat einen klar abgegrenzten Auftrag und kann wichtige weitere Aspekte gar nicht adäquat erfassen. (Zuruf AfD: Was wollt Ihr denn vertuschen?) Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD zeigt außerdem, dass der Untersuchungsausschuss beispielsweise den äußerst wichtigen Bereich der kritischen Infrastruktur gar nicht dezidiert aufgreifen soll. Für uns ist dieser Aspekt jedoch von großer Bedeutung; denn es geht dabei um die Aufrechterhaltung der Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme sowie mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs. Erkenntnisse aus solchen Bereichen sind unerlässlich für die Vorbereitung auf künftige Krisen. Anders als der Untersuchungsausschuss ist eine Enquetekommission von vornherein darauf ausgerichtet, öffentlichkeitswirksam zu sein. Sie ist gerade kein hinter verschlossenen Türen arbeitendes Gremium, sondern kann ihre gesamten Beratungsunterlagen allen Interessierten, zum Beispiel über eine Internetpräsenz oder die Einstellung sämtlicher Dokumente, zur Verfügung stellen. (André Barth, AfD: Kann, muss aber nicht!) Die Dokumente eines Untersuchungsausschusses hingegen sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Des Weiteren ist in unserem Einsetzungsantrag bereits vorgesehen, dass die Öffentlichkeit unmittelbar beteiligt wird, was bei einem Untersuchungsausschuss nicht möglich ist; denn die Arbeit eines Untersuchungsausschusses kann nicht mit den Bürgern diskutiert werden. Daran zeigt sich der fundamentale Unterschied zwischen einem offenen Instrument, das zukunftsorientiert ist, und einem geschlossenen Instrument, das allein der Aufklärung vermeintlicher oder tatsächlicher Verfehlungen dient. Die Enquetekommission folgt eher dem Forumsgedanken. Der Untersuchungsausschuss folgt eher einem Tribunalgedanken. (Zuruf AfD: Nein!) Meine Damen und Herren! Wir wollen die Öffentlichkeit einbeziehen und mit ihr über die Ergebnisse diskutieren, um Erfahrungen und Sichtweisen der Menschen einfließen zu lassen, die von den Maßnahmen betroffen waren. Am Ende können dann entsprechende Richtlinien und Wegweiser für die Zukunft entwickelt werden. Diesen Weg geht die CDU mit dem klaren Wissen, lernen zu wollen, aber auch besser für anstehende Herausforderungen gewappnet zu sein. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren! Nach Artikel 54 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung hat der Landtag auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Die AfD verfügt über diese Einsetzungsminderheit. Soweit rechtliche Bedenken gegen den Einsetzungsantrag vorlagen bzw. der Juristische Dienst – an der Stelle mein herzlicher Dank an ihn – Empfehlungen zu Änderungen ausgesprochen hat, scheint die AfD dem mit dem vorliegenden Änderungsantrag weitgehend nachgekommen zu sein. Trotzdem sehen wir, dass Sie nicht zukunftsgewandt arbeiten wollen. Das respektieren wir. Die CDU-Fraktion wird sich zu diesem Einsetzungsantrag enthalten. Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD)

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Alexander Dierks

Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Voigt. Ich bitte jetzt für die Fraktion BSW Kollegen Dr. Huhn um seinen Beitrag im Rahmen der Aussprache.

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Dr. Ingolf Huhn BSW

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt über einen Antrag der AfD-Fraktion zur Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses zu reden. Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass wir danach noch über einen Antrag zu einem ähnlichen Gegenstand von unserer Fraktion zu sprechen haben. Dass das Regierungshandeln in der Coronakrise untersucht werden muss, ist dem weitaus größten Teil der sächsischen Bevölkerung völlig klar. Dafür ist aus Sicht unserer Fraktion ein Untersuchungsausschuss das gebotene Mittel. Ich weiß – wir haben es gerade wieder gehört und wissen es auch so –, dass einige von Ihnen eine Enquetekommission präferieren. Aber eine Enquetekommission zu diesem Thema ist eine Wohlfühlveranstaltung, bei der hinterher alle herausgehen und sagen: Es ging halt nicht anders. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie auch!) Wir wollen einen Untersuchungsausschuss. Mit Blick nach rechts frage ich mit Blick auf den Untersuchungsausschuss: Meine Damen und Herren, wo waren Sie denn die letzten vier Jahre? Ich weiß, Sie haben vor anderthalb Jahren einmal darüber nachgedacht. (Zurufe AfD) Dann haben Sie gesagt, dass die Zeit nicht reicht. Das ist ein bisschen zu viel Taktik. (Zuruf Sören Voigt, CDU – Proteste AfD) Was soll ein Untersuchungsausschuss machen? Nur zu fragen, wer etwas falsch gemacht hat, ist zu wenig. Das haben wir täglich. Das ist das Hauptgeschäft der Zeitungen und Medien, die immerzu nur fragen: Wer hat gerade etwas falsch gemacht? (Lachen AfD) Wir müssen fragen: Was sind die Fehler mit Zukunft? Was sind die Fehler, die uns heute noch beschädigen, die den Boden bereitet haben für weitere Fehler, die uns heute noch beeinträchtigen? Wir müssen natürlich auch fragen: Wo hat es wirkliches Fehlverhalten im Regierungshandeln gegeben? Ich werde jetzt nicht den ganzen Fächer der Probleme der Coronazeit hier aufblättern. Dafür ist der Untersuchungsausschuss da. Ich werde nur – Pars pro Toto – einen Bereich beschreiben, von dem ich das meiste verstehe, nämlich das Kulturleben, gleichsam stellvertretend für die anderen Problemfelder. Dabei geht es ausnahmsweise nicht um die großen Häuser. Die Theater und Orchester – das haben wir alle gesehen – haben dank der Kurzarbeiterregelung überlebt. Viel schlimmer war es für sie, dass der Kontakt zum Publikum abgerissen ist und dass danach, als das Wesentliche vorbei war, der Kontakt nur schwer wiederherzustellen war. Wenn Kultur ein Lebensmittel ist, haben wir unser Publikum hungern lassen. (Staatsminister Martin Dulig, SPD: Ist das die Verantwortung der Regierung oder von Corona?) – Danke für den Zwischenruf von der Regierungsbank. Als wir Pfingsten 2022 bei der Erzgebirgischen Philharmonie Aue wieder das erste Konzert gegeben haben – Sie erinnern sich, da waren die Coronaregelungen gerade drei Monate vorbei –, haben Leute geweint, dass es das wieder gab. Das richtig große Problem hatten die Freischaffenden, auch und gerade bei den Theaterleuten. Wer keine Festanstellung hatte, Regisseure, Bühnenbildner, Choreografen, Sänger, Schauspieler, ist eingegangen. Auch wenn einige Häuser, wie en passant das von mir damals geleitete, anständig waren und die Verträge ausbezahlt und sich nicht auf höhere Gewalt herausgeredet haben, hörte das irgendwann auf. Es gab keinen Bedarf mehr. Es gab keine neuen Engagements. Das war mit allen Künsten so, die mit Menschen zu tun haben. Aber auch bei den Veranstaltern, den Clubbetreibern, den Bands, den Sängern, den Veranstaltungstechnikern brach die Lebensgrundlage weg. Ich habe sehr viele Leute kennengelernt, die ihren Laden schließen oder ihren Beruf aufgeben mussten. Natürlich gab es Unterstützung und Fördermittel. Dabei hat einer ziemlich großen Anzahl von Leuten die Rückforderung das Genick gebrochen. Wir haben freimütig gegeben und kleinlich zurückgeholt. Das ist, wie gesagt, ein Beispiel aus einem ganz begrenzten Gebiet. Aber davon gibt es Hunderte. Der zweite Teil betrifft die Frage nach der Kultur des Umgangs miteinander, bei dem wir mittlerweile in einem entsetzlichen Zustand angekommen sind. Das hat nicht in der Coronazeit angefangen, hat aber dort einen gewaltigen Schub bekommen und wirkt bis heute. Über den großen sächsischen Dichter Christian Fürchtegott Gellert aus Hainichen gibt es ein Museum. Fahren Sie dort einmal hin; die Fahrzeit beträgt eine halbe Stunde. Heute Nachmittag hat es auf. Der Eintritt kostet 2,50 Euro. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Er schrieb in einem Choral: „Wer seines Nächsten Ehre schmäht und gern sie schmähen höret, sich freut, wenn sich sein Feind vergeht und nichts zum Besten kehret, nicht dem Verleumder widerspricht, der liebt auch seinen Bruder nicht.“ Wenn Sie es nachlesen wollen, so finden Sie es im Evangelischen Gesangbuch 412, dritte Strophe. „Wer seines Nächsten Ehre schmäht und gern sie schmähen höret“ – (André Barth, AfD: Das sollte der Herr Lippmann mal tun! – Lachen AfD) das sind wir, das Schmähen haben wir hinbekommen. (Sören Voigt, CDU: Wir werden sehen, Herr Barth!) Das Schmähen ist eine Kulturtechnik, die in der Coronazeit aufs Schönste aufgeblüht ist. Wir machen hier keine kulturpolitische Studie. Wir haben zu fragen, ob und wie das Regierungshandeln das Reden betroffen hat. (Beifall BSW) Es gibt aus ganz Deutschland die allerschönsten Beispiele. Wir haben viel darüber gehört, aber wir haben auch zu untersuchen, ob es das in Sachsen gab. Im Übrigen verbindet sich damit die Frage, ob das zur gleichen Zeit so schön erblühte Denunziationswesen von sächsischer Seite befördert worden ist. Ich hoffe, wir kommen zu einem negativen Ergebnis, aber fragen müssen wir. Wir alle wissen, dass unsere Dafür- oder Dagegen-Stimmen bei diesem Antrag keine praktische Bedeutung haben. Was wir aber tun können, meine Damen und Herren der Fraktionen, die nicht AfD sind, ist Folgendes: Sie können dem BSW-Antrag zustimmen. Er ist an einigen Stellen deutlich anders und wir können die Hoffnung haben – Juristen sagen das mal so oder so –: Wenn es zwei gleiche Anträge auf Untersuchungsausschüsse gibt, die zusammengeführt werden können und dieser zusammengeführte – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nö!) – Doch. Geht oder geht nicht; es gibt verschiedene. Dieser zusammengeführte Antrag wäre dann besser. Dazu lade ich Sie ein. Glück auf! (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion BSW sprach Herr Kollege Dr. Huhn. Für die SPD-Fraktion ergreift nun das Wort Frau Kollegin Stellbrink.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2020 erreichte Deutschland und damit auch Sachsen ein bisher unbekanntes Virus. Jung und Alt werden den Namen wohl nie vergessen. Nicht nur den Namen, sondern auch die Ereignisse seither wird so schnell niemand vergessen. Das Virus hat dieses Hohe Haus in der letzten Legislaturperiode beschäftigt und verändert, und es hat jeden von uns auch persönlich geprägt. Die Coronapandemie beschäftigt bis heute unsere Gesellschaft. Gelernt wurde zu Hause, auf Spielplätzen waren keine Kinder, Homeoffice wurde zum Unwort nicht nur des Jahres, sondern für Jahre, Masken prägten unseren Alltag. Ob jede der Maßnahmen richtig war? Das Gegenteil kann man im Nachhinein bestimmt sehr gut und schnell behaupten. Schuldzuweisungen sind viel einfacher als fundierte Analysen von Maßnahmen – Analysen, aus denen man für die Zukunft lernen kann. Aber unbenommen davon steht eines fest und ist auch nicht rational anders zu bewerten: Es ging um den Schutz von Menschenleben – zu jeder Zeit bei allen politischen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, die dafür Verantwortung übernommen haben. Einige davon sitzen heute in diesem Raum. (Beifall des Abg. Dirk Panter, SPD) Wir, die SPD-Fraktion, wollen die Coronapandemie aufarbeiten. Uns geht es dabei vor allem darum, für die Zukunft zu lernen; denn selten haben staatliche Regelungen die Gesellschaft in Deutschland so polarisiert wie in der Coronapandemie. Diesbezüglich sind wir uns hier wohl alle einig, zumindest in diesem Punkt. Ein Teil der Lösung ist die Aufarbeitung, das Lernen für kommende Krisen, die wir uns alle nicht wünschen, die aber kommen können. Ein Untersuchungsausschuss ist für uns jedoch nicht das richtige Instrument. Mitglieder eines Untersuchungsausschusses können nur Landtagsabgeordnete sein, keine externen Sachverständigen. Ein Untersuchungsausschuss ist auf die Untersuchung des vergangenen Regierungshandelns beschränkt, auf eine Fehlerkontrolle. Es gibt keinen Blick in die Zukunft. Ein Untersuchungsausschuss soll keine Probleme für die Zukunft lösen. Ein Untersuchungsausschuss bezieht zwangsläufig nicht die Wissenschaft dezidiert mit ein. Ganz abseits davon, dass das Instrument falsch ist, um das Ziel zu erreichen, weil es eine zukunftsorientierte und wissenschaftlich basierte Aufarbeitung nicht ermöglicht: Selbst wenn das Instrument geeignet wäre, wissen wir aus leidlicher Erfahrung, was die AfD aus einem solchen Untersuchungsausschuss macht: Fragen stellen, die überhaupt nicht zulässig sind, massenweise Akten einfordern, die sie selbst gar nicht bearbeiten können. Sie wühlen einfach unfassbar gern in der Vergangenheit, passend zu ihrer Politik, aber nicht mit dem Ziel der Aufklärung. Damit bringen wir es auf einen Punkt. Der Corona-Untersuchungsausschuss der AfD dient weder der Versöhnung noch der Aufklärung. In anderen Bundesländern sind solche Ausschüsse ergebnislos eingestellt worden. Nur einmal Kosten und Nutzen betrachtet – was soll das eigentlich? Ja, Sie üben ein Minderheitsrecht aus, ja, die Verfassung ermöglicht Ihnen das. Dafür braucht die AfD-Fraktion die Stimmen der SPD-Fraktion jedoch nicht und wird sie auch nicht bekommen. Als SPD-Fraktion möchten wir die Coronapandemie an einem Tisch mit Wissenschaft und Politik aufarbeiten. Nützliche Aufarbeitung ermöglicht eine Enquetekommission, die zukunftsorientiert und wissenschaftlich begleitet arbeitet, wie es Petra Köpping vorgeschlagen hat. Gemeinsam mit der CDU-Fraktion haben wir in dieser Woche eine Enquetekommission beantragt, die eine solche Aufarbeitung leisten kann. Damit alle Fraktionen des Landtags genügend Zeit für die Bewertung unseres Antrags haben, stellen wir ihn heute noch nicht zur Abstimmung, weil wir mit denjenigen gemeinsam arbeiten wollen, die den Nutzen für die Gesellschaft im Blick haben und keine Abrechnung planen. Bringen Sie Ihre Meinung zum Antrag ein, das hilft allen; denn darum sollte es doch gehen. Dieser Untersuchungsausschuss wird jedoch Zeit und Geld kosten – Zeit, die wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier für Dinge verwenden sollten, die dieses Land weiterbringen. Sachsen steht vor vielfältigen Herausforderungen, die es für die Menschen zu lösen gilt. Das ist der Auftrag von uns Abgeordneten, aber offensichtlich wieder einmal nicht das Ziel der AfD. Daher wird die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Alexander Dierks

Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Stellbrink. Für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN ergreift jetzt Herr Kollege Lippmann das Wort.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor fünf Jahren, im Oktober 2019, ahnte in den damaligen Gesprächen zur Regierungsbildung hier in Sachsen wohl kaum jemand, dass die Ereignisse wenige Monate später auf Jahre, vielleicht sogar auf Jahrzehnte dieses Land beschäftigten würden. Es ahnte auch keiner, dass kurz darauf eine weltweite Pandemie alle Lebensbereiche massiv beeinträchtigen würde, dass Situationen entstehen würden, in denen in der Abwägung zwischen dem Schutz von Leben und der Gewährleistung von Freiheit schier unerträgliche Zerrissenheiten zutage gefördert wurden, wenn der Staat zu Maßnahmen griff, die mit dem Grundgedanken einer freiheitlichen Demokratie bis dato unvereinbar schienen. Wir alle können uns an die vielen, auch parlamentarischen Auseinandersetzungen in den Wochen, Monaten und Jahren der Coronapandemie in diesem Hohen Haus erinnern – von Parlamentsdebatten bis zu zig Sonderausschusssitzungen zu Coronaschutzverordnungen. Die Coronapandemie hat definitiv die vergangene Legislaturperiode in diesem Hohen Hause geprägt. Wenn Sie einmal nachschauen: Die letzte relevante Coronaschutzverordnung ist gerade einmal zweieinhalb Jahre her. Werte Kolleginnen und Kollegen! Erst jetzt, mit einem gewissen zeitlichen Abstand, beginnt eine erkennbar breite und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Coronapandemie und ihren Folgen in der Gänze in allen Zweigen der Wissenschaft. Deshalb ist es richtig, dass die Parlamente – meiner Meinung nach voran der Deutsche Bundestag, aber auch die Landesparlamente – ihren Beitrag zu dieser Aufarbeitung leisten müssen. Nicht nur die Pandemie muss aufgearbeitet werden, sondern auch die eigenen Entscheidungen in den Parlamenten und deren Folgen bedürfen einer Aufarbeitung. Das haben wir BÜNDNISGRÜNE schon lange gefordert, und dazu stehen wir auch weiterhin mit unverbrüchlicher Klarheit. Es geht darum, über Fehler und Fehleinschätzungen zu sprechen, die zweifelsohne gemacht wurden. Unzweifelhaft wurden bei vielen Maßnahmen die langfristigen Folgen, vor allem für Kinder und Jugendliche, gerade bei den Schulschließungen, nicht im notwendigen Maße in Betracht gezogen. Ganz sicher entsprach die Realität der Versammlungsmöglichkeit von maximal zehn Personen an einem Ort mit Abstand mitnichten dem Kern des Grundgedankens unseres Grundgesetzes, weswegen wir schon damals sehr intensiv für die Versammlungsfreiheit gestritten haben. Sicher war auch nicht jede verbale Zuspitzung für unsere Politikerinnen und Politiker sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene geeignet, den gesellschaftlichen Frieden in diesem Land zu wahren. Genauso müssen wir konstatieren, dass die Einbeziehung dieses Hohen Hauses in die wesentlichen Entscheidungen über die Coronapolitik viel zu lange auf sich warten ließ und wir GRÜNE deshalb von Anfang an – übrigens als einzige Fraktion in diesem Hohen Haus neben der Linken – für ein Parlamentsbeteiligungsgesetz gestritten haben. Auch das gilt es aufzuarbeiten, ob es das nicht eher gebraucht hätte. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist normal, dass man in einer solchen Ausnahmesituation wie einer Pandemie keineswegs fehlerfrei agieren kann. Das ist im Wesen der Ausnahmesituation angelegt. Genau deshalb lohnt aus unserer Sicht der Untersuchungsausschuss nicht. Den Antragstellern geht es vor allem nicht darum, aus Fehlern zu lernen, sondern Fehler anzuprangern. Uns geht es aber darum, aus Fehlern zu lernen und Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Denn die nächste Ausnahmesituation und die nächste Pandemie kommen bestimmt. Die Frage ist nur: Wann? Unsere Verantwortung als gewählte vernünftige Politikerinnen und Politiker, als Landtagsabgeordnete ist es daher, dafür Sorge zu tragen, dass man dann besser vorbereitet ist als beim letzten Mal. Gerade das sind wir der jüngeren Generation schuldig, die unter dieser Pandemie massiv gelitten hat und in einem Dauerzustand von Krise aufgewachsen ist. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Werte Kolleginnen und Kollegen! Genau hierfür ist ein Untersuchungsausschuss genauso gut geeignet wie der Klappspaten oder Hammer und Sichel für die morgendliche Rasur. (Heiterkeit AfD) Es ist klar, dass es weder der AfD noch dem BSW in ihren Anträgen für einen Untersuchungsausschuss um eine Aufarbeitung im Sinne des institutionellen Lernens geht. Es geht Ihnen um Abrechnung, um alberne Attacken und um eine Bühne für plumpe Propaganda. Anders als gebetsmühlenartig vorgetragen, geht es in diesen Untersuchungsausschüssen und Anträgen erwartbar auch nicht um Versöhnung. Es geht um ein Tribunal, wie es Herr Urban gerade selbst eingestanden hat. Glauben Sie ernsthaft, dass das wurstige Herumgegeifere von Herrn Prantl oder die regelmäßigen Fragentiefflüge von Herrn Mayer ein Beitrag zur Versöhnung dieser Gesellschaft sein werden? Ich sage es Ihnen: Nein! Sie wollen weiter spalten, statt ehrlich aufarbeiten. Dafür können Sie von uns keinerlei Unterstützung erfahren. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Wo wir gerade dabei sind: Wissen Sie, ich habe mir als PGF fast jede Rede Ihrer Fraktion von der AfD in diesem Hohen Hause zu Corona anhören müssen. Es war viel Unerträgliches und viel Unsinn dabei. (Unruhe AfD) Das Orakel zu Schaufel, Großaugur Urban und Cassandra Prantl irrten und irrlichterten regelmäßig vor sich hin, und zwar so, dass es wehtat. Diese Fehler sollten Sie einmal intern aufarbeiten. Die Stringenz Ihrer Vorschläge und die Forderung, einmal zu untersuchen, was Sie gefordert haben, wäre sicherlich einen Untersuchungsausschuss wert. Aber dafür fehlt mir die Zeit; (Empörung AfD) denn die Forderung nach Aufarbeitung endet doch bei Ihnen regelmäßig an Ihrer eigenen Türschwelle. Sie wollen Ihr eigenes Versagen bei diesem Thema genauso wenig aufgearbeitet haben. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung) Nur ein Beispiel: In fast lückenloser Aneinanderreihung wurde uns in fast jedem Plenum ein neues Land als Vorbild für die Pandemiebekämpfung aus Sicht der AfD ins Schaufenster gestellt, nur um schnell zu vergessen, was man in der letzten Sitzung gesagt hat, als man festgestellt hat, dass das Land plötzlich etwas macht, was der AfD nicht gefällt. Von Ihnen gab es nur Rosinenpickerei nach dem Grundsatz Schweden oder Texas, Hauptsache Phantasialand. Das ist keine Pandemiebekämpfung, kein Ausdruck von Verantwortung, sondern schlicht eine Zumutung für dieses Hohe Haus gewesen. Zur Erinnerung noch einmal an Sie: Zu Beginn der Pandemie waren Sie es doch, die am liebsten die Diktatur ausgerufen hätten. (Lachen AfD) Wir haben diesen Antrag noch, in dem Sie Schulschließungen und Lockdowns gefordert haben. Sie wollen das heute nicht mehr wahrhaben, weil Sie gemerkt haben, dass es nichts bringt, einer Demokratie zu erzählen, dass die Diktatur besser sei. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD, Die Linke und Staatsregierung) Werte Kolleginnen und Kollegen von der AfD! Von Ihren 96 Fragen widmet sich keine einzige den Herausforderungen der Gegenwart oder der Zukunft. Von Ihrem plumpen Bild zurück ist keinem Menschen geholfen, die bis heute unter den Auswirkungen der Pandemie leiden – von Menschen mit Long Covid, Personen, die von Nebenwirkungen auch von Impfungen betroffen waren und sind. Eine offensichtliche und kluge Aufarbeitung muss diese Fragen einbeziehen. Deshalb haben wir BÜNDNISGRÜNE schon mehrfach eine Enquetekommission gefordert, um mit Wissenschaft auch hier eine Aufarbeitung zu leisten, um Sachsen resilient und zukunftsfest zu machen. Herr Huhn, ich verstehe überhaupt nicht, welches Problem Sie mit einer Enquetekommission haben. Wenn Sie sich einmal die Arbeit von Enquetekommissionen, unter anderem des Deutschen Bundestages, aber auch hier in diesem Hohen Hause, anschauen, dann werden Sie feststellen, dass dabei am Ende nicht herauskommt: „Es wird schon alles gut gewesen sein“, sondern ein erheblicher wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn. Ich glaube, das ist das, was wir für die Zukunft brauchen. Insoweit sind wir positiv überrascht, dass nun CDU und SPD einen Antrag zur Einsetzung einer solchen Enquetekommission eingereicht haben. Ich versichere Ihnen schon einmal, dass wir ihn sehr umfassend auf Ergänzungsbedarfe prüfen werden. An dieser Stelle sage ich Ihnen aber auch: Es hätte dem Hohen Hause bzw. den anderen Fraktionen schon zugestanden, frühzeitig in die Arbeit einbezogen zu werden. Aber über die Hintergründe lohnt es sich an anderer Stelle zu sprechen; denn Ihr Antrag auf Einsetzung einer Enquetekommission kann eines nicht überdecken, nämlich dieses schräge Schauspiel, das uns hier und heute dargeboten wird. Ihr potenzieller Koalitionspartner versucht sich im parlamentarischen Harakiri und stellt in der Annahme, man könne diese dann verbinden, selbst einen Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss Diese juristische Debatte hätten wir im Vorfeld führen wollen statt im Nachgang. (Roberto Kuhnert, AfD: Beleidigte Leberwurst!) Die Rumpf-Koalition wird am Ende faktisch gezwungen sein, dagegenzustimmen, um zu verhindern, dass es einen zweiten Untersuchungsausschuss von Gnaden der AfD geben wird, weil das BSW seinen offenkundig verfassungswidrigen Antrag, (Zuruf AfD) den es halbgar nachgebessert hat, nicht zurückziehen will. Gleichzeitig schafft es das BSW nicht einmal, sich für eine Enquetekommission zu erwärmen. Werte Kolleginnen und Kollegen, das ist keine Verantwortung für das Land, das ist eine Zumutung für das Parlament. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Andreas Heinz, CDU – Beifall Staatsregierung) Das Prinzip „jeder gegen jeden“, das sich hier schon seit der konstituierenden Sitzung offenbart und sich nun fortsetzt, scheint in dieser Koalition der Eitelkeiten in Gründung offenbar zur obersten Maxime der politischen Auseinandersetzung geworden zu sein. (Heiterkeit Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Was das mit dem Ziel der Bildung einer stabilen Regierung zu tun hat, wissen dann wohl nur die Verhandler selbst. Nur selten ist das so schnell so offenkundig zutage getreten, aber, werte Kolleginnen und Kollegen, davon dann später mehr. Umso weniger braucht es aber in dieser Situation noch einen sinnfreien Untersuchungsausschuss der AfD, den wir aus vollster Überzeugung und im Wissen, (Sebastian Wippel, AfD: Da ist wohl einer eingeschnappt!) dass die Enquetekommission kommen und viel besser sein wird, hiermit ablehnen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Herr Kollege Lippmann. Für die Fraktion Die Linke ergreift nun Herr Kollege Gebhardt das Wort.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch den vorliegenden Antrag habe ich jetzt die Ehre, alle neu in das Parlament gewählten Abgeordneten auf eine ungeschriebene Regel in diesem Haus hinzuweisen: Die AfD schafft es einfach nicht, einen von vorneherein zulässigen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vorzulegen. (Zuruf AfD) So war es in der vergangenen Wahlperiode zum Förderprogramm „Integrative Maßnahmen“ und genauso ist es jetzt bei der Coronakrisenpolitik – und das, obwohl in Ihrer AfD-Fraktion genügend Volljuristen sitzen. Ich frage mich, was die eigentlich von Beruf sind. (Zuruf Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) Der Juristische Dienst des Landtags hat inzwischen ausführlich gezeigt: Das, was die AfD vorgelegt hat, ist in weiten Teilen mit der Verfassung des Freistaates Sachsen nicht vereinbar. (André Barth, AfD: Das ist ja wohl schwer übertrieben!) Also lassen Sie uns einmal über Ihren Einsetzungsantrag reden. Nach unserer Bewertung darf der Landtag dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen; denn trotz der kindersicheren Formulierungshilfe des Juristischen Dienstes (Heiterkeit) und des Änderungsantrags genügt er den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus unserer Sicht immer noch nicht. Das gilt – ganz unabhängig vom eigentlichen Thema – aus folgenden Gründen: Erstens. Der Antrag muss sich im Rahmen der parlamentarischen Kontrollkompetenz des Sächsischen Landtags bewegen. Diese Grenzen werden klar überschritten, indem die Untersuchung ausdrücklich auf die Handlungsstrategien anderer Bundesländer und des Bundes sowie der Bundeswehr erstreckt werden sollen. Zweitens. Der Antrag muss inhaltlich klar umrissen und hinreichend bestimmt sein, so das Gesetz. (Zustimmung AfD) Dagegen wird verstoßen, indem mehrfach nach jeglichen Protesten gegen die Coronamaßnahmen gefragt wird. Darunter werden doch wohl auch jene Versammlungen fallen, die eine Eindämmung der Pandemie befürworteten und sich für weitergehende Maßnahmen eingesetzt haben. Sie erinnern sich vielleicht noch an den kuriosen Verfassungsschutzbericht des Jahres 2020. Darin wurde über sogenannte Linksextremisten Folgendes geschrieben: Sie hätten – Zitat – „kritisch auf die staatlichen Beschränkungsmaßnahmen“ reagiert, aber die Maßnahmen eingehalten. Sie taten das laut Geheimdienst „aus einem gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsgefühl heraus“. (Lachen AfD) Ich glaube weder, dass die AfD solche Gefühle hat, noch, dass man sie untersuchen möchte. Eben deshalb verlangt das Gesetz, dass der Gegenstand genau bezeichnet werden muss. (Beifall Die Linke –

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Carsten Hütter AfD

Kritisieren Sie den Verfassungsschutz?) Drittens. Der Antrag darf nicht die Feststellungen und Bewertungen vorwegnehmen. Genau das macht aber die AfD, wenn zum Beispiel geraunt wird, die Staatsregierung könnte Medien beeinflusst, Menschen unter Druck gesetzt und ganze Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt haben. Das ist, mit Verlaub, vollkommen ins Blaue hineingeschwurbelt. (Zustimmung Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke – Sebastian Wippel, AfD: Das sagen doch die Medienvertreter selbst!) Damit wird ein künftiges Urteil schon vorbereitet, noch bevor die Untersuchung begonnen hat. Viertens. Es ist aus unserer Sicht ebenfalls nicht zulässig, im Rahmen des Einsetzungsantrags derart weitgehende Vorgaben zur Arbeitsweise des Untersuchungsausschusses zu machen und dass Sie in die Verfahrensautonomie des Untersuchungsausschusses eingreifen. Genau das machen Sie aber in Punkt D. Die dortigen Ausführungen sind möglicherweise in Brandenburg zulässig; denn genau dort hat die AfD ihren Antrag abgeschrieben. Das allein ist natürlich nicht so schlimm, wie für eine Dissertation im Staatskirchenrecht bei Wikipedia abzuschreiben – um ein garantiert frei erfundenes Beispiel zu nennen –, (Lachen AfD) aber es ist trotzdem peinlich für eine Partei, die sich schon so lange nicht mehr darauf berufen kann, neu in der Politik zu sein, wie die andere Populistentruppe hier im Landtag. (Lachen AfD) Jedenfalls werden in diesem Passus wieder die Bundesregierung, dann die Bundesministerien, dann die Landesregierungen und das RKI ins Spiel gebracht. Aufgrund all dieser erheblichen Zweifel und trotz des umfangreichen Änderungsantrags ist aus unserer Sicht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes eine Überprüfung erforderlich. Deshalb beantragen wir, auch die geänderte Fassung zu überprüfen – weil sie, wie wir glauben, nicht zulässig ist –, und eine entsprechende Überweisung in den momentan zuständigen Hauptausschuss. (Beifall Die Linke) Aber nehmen wir einmal an, es läge ein zulässiger Antrag vor und der Untersuchungsausschuss würde eingesetzt – dann wäre immer noch unklar, wie der Ausschuss von den sehr zahlreichen und zusammenhanglosen Einzelfragen zu einem stringenten Programm für die Beweisaufnahme kommen soll. Es gehört auch zu den bisherigen Erfahrungen in mehreren von der AfD beantragten Untersuchungsausschüssen und damit zu den ungeschriebenen Regeln in diesem Haus, dass die von der AfD eingesetzten Untersuchungsausschüsse nie so etwas wie einen Untersuchungsplan hatten, an den man sich dann auch noch hält. Das ist also nicht zu erwarten. Das wäre im vorliegenden Fall auch schwierig, denn der Antrag möchte Rechtsfragen unter Beweis stellen. Er verlangt letztendlich nicht weniger als eine verfassungsrechtliche Beurteilung des Handelns der Staatsregierung. Nun ist es so: Dem dafür zuständigen sächsischen Verfassungsgericht lagen – wenn ich mich recht entsinne – mehrere Normenkontrollanträge von AfD-Abgeordneten vor. Ich will aber alle mal darüber informieren: Keiner wurde bisher vom Verfassungsgericht als zulässig angesehen bzw. die AfD kann nicht akzeptieren, dass sie beim obersten Verfassungsgericht im Freistaat Sachsen bereits mehrfach an die Wand gefahren ist. Daran wird auch der Untersuchungsausschuss nichts ändern, denn er ist kein Ersatzgericht. (Sören Voigt, CDU: Hört, hört!) Ein Untersuchungsausschuss ist darüber hinaus auch keine Forschungsanstalt. Trotzdem sollen laut Antrag medizinische Fachfragen geklärt werden, etwa zum Sicherheitsprofil von Impfstoffen. Offenbar denkt die AfD, man könne widerstreitende wissenschaftliche Einschätzungen dadurch entscheiden, dass sie dem politischen Streit eines Parlamentsgremiums unterworfen werden. Mit Verlaub, das ist eine hirnrissige Idee. Trotz alledem ist uns klar, dass die Coronakrise aufgearbeitet werden sollte. Eine Aufarbeitung ist schon deshalb notwendig, weil wir für künftige Pandemien besser gerüstet sein wollen, um den Menschen besser zu helfen, die unter Infektionen besonders leiden, um besonders verletzliche Gruppen zu schützen und schließlich um jene Menschen bestmöglich zu entlasten, die sich in dem Bereich der Medizin und der Pflege unter ohnehin schon kaum zumutbaren Bedingungen für ihre Mitmenschen aufopfern. All das spielt in dem Antrag der AfD fast keine Rolle. Das ist nicht überraschend; denn es geht der AfD ja nicht um die Menschen in Sachsen, sondern darum, politische Feinde zu bestimmen und mit ihnen abzurechnen. Sie wollen wieder einmal ein Tribunal; Herr Lippmann hat es gerade schon gesagt. Wir als Linksfraktion wollen stattdessen ein ergebnisoffenes Format, das sachliche, auch kontroverse Gespräche und Debatten ermöglicht, die Bevölkerung einbezieht und in die Zukunft weist, etwa eine Enquetekommission. Möglich wäre auch, einen runden Tisch oder einen Bürger/-innenrat einzurichten. (Lachen AfD und Zurufe: „Bürgerinnenrat“!) Dabei hätte die AfD auch Grund zur Selbstkritik. War es denn nicht Urbans autoritäre Truppe, der zu Beginn der Pandemie die Maßnahmen zur Eindämmung nicht schnell genug kommen und nicht hart genug ausfallen konnten? (Zurufe AfD) War es nicht die AfD-Fraktion, die damals den Notstand verhängen und das Notparlament zusammenrufen wollte? (Roberto Kuhnert, AfD: Zu Recht! – Gegenrufe Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Waren es nicht genau die Leute, die später anfingen, Aluhüte zu falten, als sie merkten, dass man sich damit eine neue Klientel für Wahlen erschließen kann? Hat nicht die AfD die Gesundheit ihrer eigenen Wählerschaft aufs Spiel gesetzt, indem sie die Gefährlichkeit von Corona konsequent verharmlost hat – und das, während Politiker der AfD im Krankenhaus um ihr Leben gerungen haben? Auch in diesem Antrag wird die Coronapandemie in Anführungszeichen gesetzt, als hätte es sie überhaupt nicht gegeben. Es ist schon merkwürdig, dass der überlange Antrag der AfD nur eine sehr kurze Begründung hat. Das liegt wahrscheinlich daran, dass die AfD über die Widersprüche und Fehler ihrer eigenen Coronapolitik lieber schweigen möchte. Kurz ist deshalb auch mein Fazit: Diesem Antrag werden wir auf keinen Fall zustimmen. (Beifall Die Linke – Zuruf AfD: Schade, jetzt ist die Enttäuschung groß!) Nur kurz etwas zu dem eingereichten Änderungsantrag der AfD, weil wir das im Block miteinander bereden wollen. Dieser geht auf die äußert umfangreichen Bedenken des Juristischen Dienstes ein. Wir reden dabei nicht von kleinen Schnitzern, die als Büroversehen durchrutschen, sondern – ich muss das einmal für die Öffentlichkeit sagen – es geht um 40 Änderungsanträge. 40 Änderungsanträge, die uns die AfD-Fraktion nach Hinweisen des Juristischen Dienstes jetzt vorgelegt hat. Aus unserer Sicht bleibt es trotzdem verfassungsrechtlich bedenklich, wie der Untersuchungsausschuss eingesetzt werden soll. Man hätte es eigentlich nur kopieren brauchen, dann wären Sie vielleicht noch relativ gut gefahren. Aber nein, die AfD ist ja kreativ und hat sich ihren Antrag wieder selbst verschlimmert. Ich will dazu noch drei Beispiele nennen: Erstens. Mit der Frage 8 wollte die AfD ursprünglich wissen, wie „diese Daten“ – gemeint sind die vorher erwähnten Daten zur Risikobewertung – gewonnen wurden. Der Juristische Dienst mahnte an, dass es hier nur um Daten gehen könne, die durch Stellen des Freistaates Sachsen gewonnen wurden, sonst überschreite man die Kompetenzen des Parlaments. Was macht die AfD daraus? Sie hat es verstanden, aber mit dem Änderungsantrag wird jetzt nicht mehr nach bestimmten, sondern quasi nach jeglichen Daten gefragt. Der Pandemiebezug wurde gleich herausgelassen. Damit führt der Änderungsantrag einen neuen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot herbei. Zweitens. Etwas Ähnliches passierte mit Punkt VII und den Fragen 11 und 12. Darin ging es um die Erkenntnis, die irgendjemand hatte oder nicht hatte. Der Juristische Dienst mahnte an, dass es auch hier nur um die Erkenntnisse der Staatsregierung gehen kann. Die AfD berücksichtigt das zwar in ihrem Änderungsantrag, sie änderte aber gleich den Inhalt der Frage. Sie will jetzt auch wissen, welche Erkenntnisse der Staatsregierung rein hypothetisch zugänglich gewesen wären. (Heiterkeit Die Linke) Das ergibt schon sprachlogisch keinen Sinn; denn eine Erkenntnis, die man nicht hat, ist ja keine Erkenntnis. Davon abgesehen ergäbe dieser Konjunktiv nur Sinn, wenn man auch die Bedingungen angibt, unter denen entsprechende Erkenntnisse gewonnen werden können. Tut man das nicht, lautet die Antwort auf die Frage, welche Erkenntnisse der Staatsregierung zugänglich gewesen wären: Alles und nichts. – Das ist irreal und unmöglich.

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Alexander Dierks

Herr Kollege Gebhardt, ich bitte Sie, auf die Redezeit zu achten.

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Rico Gebhardt Die Linke

Das bedauere ich, Herr Präsident. (Beifall Die Linke)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion Die Linke sprach Herr Kollege Gebhardt. Wird seitens des fraktionslosen Kollegen Berger das Wort gewünscht? (Matthias Berger, fraktionslos: Ich verzichte auf diese eine Minute, danke!)

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Alexander Dierks

Es wären 2 Minuten gewesen. – Herr Kollege Berger verzichtet. Wird seitens der Staatsregierung das Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Schlusswort der Fraktion AfD. Es ergreift Herr Kollege Urban das Wort.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass es eine Aufarbeitung der Coronakrise und des beispiellosen Ausnahmezustands in dieser Zeit braucht, ist inzwischen gesellschaftlicher Konsens; denn die mit der Lockdown-Politik verbundenen Grundrechtseingriffe suchen in ihrer Dauer und Intensität ihresgleichen. Die Beeinträchtigungen der Wirtschaft, der Bildung und der Freiheit jedes Einzelnen waren einfach zu groß. Schon Anfang 2021 forderte Herr Kretschmer die Aufarbeitung des Krisenhandelns. Frau Köpping fordert schon lange eine Enquetekommission zur Coronapolitik. Auch die Koalition auf Bundesebene wollte eine Aufarbeitung der Coronazeit, konnte sich aber bisher nicht auf ein Format verständigen. Die Linke im Bundestag stellte erst kürzlich einen Antrag zur Einsetzung einer Enquetekommission, und für das BSW war der Corona-Untersuchungsausschuss ein Wahlversprechen. Also: Sie alle – von CDU über BSW bis zu den Linken – wollen eine Aufarbeitung dieser Coronazeit. Wir geben Ihnen heute die Möglichkeit, dass auch Sie Ihre Forderungen und Versprechen einlösen können, und dass die von vielen Menschen gewünschte Aufarbeitung der Coronapolitik endlich beginnen kann. Was immer wieder, auch heute, als Argument vorgebracht wird, ist, dass ein Untersuchungsausschuss nicht das richtige Instrument für die Aufarbeitung sei. Es brauche Versöhnung und nicht die Schaffung neuer Gräben. Es brauche keine Anklage, man müsse den Blick nach vorn richten. Es seien Lehren für die Zukunft zu ziehen. Wir sagen: Um Lehren für die Zukunft zu ziehen, braucht es zuerst eine schonungslose Analyse der Vergangenheit und der Fehler, die gemacht worden sind. Darum werden Sie, Frau Köpping, und auch Herr Kretschmer nicht umhinkommen. Für die notwendige Aufarbeitung ist eine Enquetekommission, die wir übrigens begrüßen, nicht geeignet. Wir werden Ihr Handeln kritisch beleuchten – nicht nur, um zu prüfen, was man anders oder besser machen könnte, sondern auch, um zu prüfen, ob es schuldhaftes Verhalten gab, ob Entscheidungen wider besseres Wissens getroffen wurden und ob Sie noch die Richtigen sind, die in diesem Land Verantwortung tragen sollten. Transparenz, auch ohne Rücksicht auf Ämter und Parteifreunde, gehört zur Demokratie. Diese grundsätzliche Transparenz lässt sich nur mit einem Untersuchungsausschuss herstellen, dessen Einsetzung wir hier und heute beantragen. Hier und heute beginnt die Aufarbeitung der Coronapolitik in Sachsen. Hier und heute wird der Grundstein dafür gelegt, dass all die immensen Schäden, die im Zuge der Coronapolitik angerichtet wurden, sich nie wiederholen werden. Hier und heute beginnt die Wiederherstellung von Gerechtigkeit für das Unrecht, das vielen Menschen in Sachsen in der Coronazeit angetan wurde. (Beifall AfD) Vielen Dank.

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Alexander Dierks

Das Schlusswort hatte Herr Kollege Urban. Wir haben damit sowohl über den Einsetzungsantrag als auch über den Änderungsantrag gemeinsam beraten. Es liegt nun ein Antrag der Fraktion Die Linke nach § 1 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz auf Überweisung der Drucksache 8/35 an den Hauptausschuss vor. Ich lasse zunächst über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag, den Einsetzungsbeschluss in den Hauptausschuss zu überweisen, folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dieser Antrag ist bei einigen Dafür-Stimmen und einigen Enthaltungen mit einer deutlichen Mehrzahl von Neinstimmen abgelehnt worden. Wir kommen nun zur Abstimmung. Erlauben Sie mir bitte im Vorfeld folgende Anmerkungen: Der Sächsische Landtag hat gemäß Artikel 54 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen und § 2 Abs. 1 Satz 1 Untersuchungsausschussgesetz das Recht sowie auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Auch, wenn der vorliegende Antrag – Drucksache 8/35 – mit 24 Unterschriften das erforderliche Quorum erfüllt und der Landtag daher zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses verpflichtet ist, bedarf es zur Einsetzung eines Beschlusses des Landtags. Bevor wir zuerst zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 8/232 kommen, weise ich auf § 3 Tagesordnungspunkt Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Verfassung des Freistaates Sachsen der Maßnahmen der Landesregierung der Infektionskrankheit COVID-19 im und möglicher Versäumnisse für Drucksache 8/45, Dringlicher Antrag von Zimmermann, Prof. Dr. Jörg Scheibe, Ronny Böhme, Jens Hentschel-Thöricht, Dr. Ingolf Bernd Rudolph, Janina Pfau, Drucksache 8/283, Änderungsantrag Ich schlage Ihnen bei Tagesordnungspunkt 2 ebenfalls vor, über den Änderungsantrag und den entsprechenden Einsetzungsantrag bzw. den Dringlichen Antrag in gemeinsamer Aussprache zu beraten. Regt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich erteile nun der antragstellenden Fraktion BSW das Wort; und das Wort hat Frau Kollegin Voigt.

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Doreen Voigt BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe an dieser Stelle auch den Änderungsantrag in Drucksache 8/283 ein. Dieser enthält die Hinweise des Juristischen Dienstes des Sächsischen Landtags. Hierfür herzlichen Dank. Die Coronapandemie hat uns in unseren Grundfesten erschüttert. Entscheidungsträger mussten von einem Moment auf den anderen einschätzen, welche Gefahren von diesem bisher unbekannten Virus ausgehen könnten. Es musste entschieden werden, welche Bevölkerungsgruppen Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz hin. Nach dieser Vorschrift kann der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragsteller nicht verändert werden. Ich schaue also in die Reihen der Antragsteller, ob sich Widerspruch erhebt; das wird nicht der Fall sein. – Das ist auch so. Dann können wir jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag kommen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag ist bei einigen Gegenstimmen, vielen Enthaltungen sowie vielen Jastimmen so entsprochen und damit angenommen worden. Wir kommen zur Abstimmung über den geänderten Einsetzungsantrag. Wer der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei vielen Jastimmen, einigen Enthaltungen und Gegenstimmen ist der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zugestimmt. Damit ist die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf gemäß Artikel 54 Abs. 1 zum Gegenstand: „Untersuchung zur Eindämmung und Bewältigung Hinblick auf sachgerechtes Handeln den Zeitraum 12/2019 – 09/2024“ Abgeordneten der Fraktion BSW Sabine Kupke, Ines Biebrach, Lutz Richter, Ralf Huhn, Uta Knebel, Ulf Lange, Nico Rudolph, Doreen Voigt, Lars Wurzler der Fraktion BSW als besonders gefährdet zu betrachten sind und welche Maßnahmen und Regeln installiert werden müssen, um weitere Ausbreitungen zu verhindern. Dabei dominierte die Angst, Menschenleben zu gefährden. Seit dem Ende der Pandemie haben sich unterschiedliche wissenschaftliche Studien, Nichtregierungsorganisationen, die Presse und andere Akteure mit der Aufarbeitung dieser Pandemie und den damit verbundenen Folgeerscheinungen beschäftigt. Es reicht jedoch nicht aus, dass sich nur diese mit der Aufarbeitung befassen. Vielmehr müssen sich Regierungen und die damit verbundenen Verwaltungsstrukturen hinsichtlich ihrer eigenen Entscheidungen und Verordnungen reflektieren sowie eine ehrliche und ergebnisoffene Auseinandersetzung ermöglichen. Wir sind alle nur Menschen und machen Fehler. Zum heutigen Zeitpunkt ist es wichtig, dass diese Fehlentscheidungen erkannt und benannt werden, um für die Zukunft zu lernen und anders handeln zu können; denn mittlerweile verfügen wir über andere Informationen. Da die Wahrscheinlichkeit für einen erneuten Ausbruch durchaus gegeben ist, müssen wir uns zentralen Fragen stellen: Welche Erkenntnisse lassen sich aus der vergangenen Pandemie ableiten? Wie können wir unser Gesundheitssystem besser vorbereiten? Wie können wir eine Balance zwischen dem Schutz der Gesamtgesellschaft und den individuellen Persönlichkeits- und Freiheitsrechten garantieren, (Beifall BSW) damit wir eine weitere Spaltung der Gesellschaft abwenden können? Denn die Coronapandemie war genau das: polarisierend und spaltend. (Staatsministerin Petra Köpping: War sie nicht!) Die Fraktion des BSW will sich mit Ihnen dieser Verantwortung stellen und den Bürgern in Sachsen signalisieren: Wir haben ihre Kritik verstanden, wir wollen zurückschauen und unser Handeln reflektieren. (Beifall BSW) Als Sozialpädagogin möchte ich an dieser Stelle besonders die psychischen und psychosozialen Folgen skizzieren. Aufgrund der aktuellen Studienlage können wir heute mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigen, was viele Fachleute bereits vermutet haben: dass die Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen erhebliche Folgen für die seelische Gesundheit der sächsischen Bevölkerung hatten und diese uns noch lange begleiten werden. Gerade seelische Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen benötigen viel Zeit und fachliche Begleitung, um zu heilen. Zudem haben sie nicht nur Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen, sondern auch auf das gesamte soziale Umfeld. Die Pandemie betraf uns alle – aber nicht alle gleich hart. Das Virus war nicht demokratisch. Es hat die soziale Ungleichheit in unserer Gesellschaft weiter verschärft. Besonders die unteren Einkommensschichten – Alleinerziehende, ältere Menschen, Kinder aus bildungsfernen Familien, Wohnungslose sowie Menschen in Gemeinschaftsunterkünften – haben besonders stark gelitten. Als BSW fordern wir daher gezielt soziale Programme, die diesen Menschen helfen und die Ungleichheiten endlich bekämpfen. (Beifall BSW – Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) Lassen Sie mich einige weitere Aspekte konkretisieren. Der Gesundheitsatlas der AOK zeigt auf, dass die Zahl derjenigen in Sachsen, die unter Angst und Depressionen leiden, während der Pandemiejahre deutlich angestiegen ist. Laut der Deutschen Akademie für Suizidprävention war Sachsen mit 17,2 Suiziden pro 1 000 Einwohner im Jahr 2022 trauriger Spitzenreiter in Deutschland. (Susanne Schaper, Die Linke: Zum Thema reden! Was hat das mit der Einsetzung zu tun?) So sind gerade ältere Männer überproportional häufig von Suizid betroffen. Jedoch darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass Suizid auch die zweithäufigste Todesursache bei Jugendlichen ist. Wenn wir zudem die Zahlen der weiteren psychischen Erkrankungen im Jugendalter anschauen, stellen wir fest, dass diese ebenfalls auffällig zugenommen haben. So sind bei den 15- bis 17-Jährigen die Fälle von Essstörungen um 41 %, von Angststörungen um 13 % und von Depressionen um 8 % gestiegen. Mit Blick auf die eben aufgeführten Diagnosen wird ein Zuwachs der Folgekosten auf etwa 129 Millionen Euro für das gesamte Bundesgebiet angenommen. In diesem Zusammenhang dürfen wir nicht vergessen, dass die damaligen Helden der Pandemie – das Personal im Gesundheits- und Pflegesektor – über alle Maßen belastet wurden. So hat das COSMO PANEL der Universität Mainz ein höheres Risiko festgestellt, an einer Depression, Angstund Panikstörung oder Burn-out zu erkranken. Auch hier wird deutlich, dass mit der Coronapandemie vorher bestehende Problemlagen im Gesundheits- und Pflegebereich deutlicher zutage getreten sind. Der Ausspruch, Corona sei ein Brennglas, hat somit seine Berechtigung. Ich möchte zudem anführen, dass sich etwa 68 % der in Deutschland lebenden pflegenden Angehörigen von der Politik alleingelassen gefühlt haben. In absoluten Zahlen sprechen wir hierbei von 2,6 Millionen Menschen. Angehörige von psychisch Kranken wurden bei dieser Erhebung nicht berücksichtigt, doch gerade diese Personengruppe stellt für unser Gesundheitssystem eine erhebliche Ressource dar. Anhand einer weiteren Studie der Uni Mainz (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) über die Lebenswirklichkeiten der älteren Menschen erkennen wir, dass diese als besonders vulnerable Gruppe gegen ihren Willen in die Isolierung gedrängt wurden. Sie waren bereit, auf soziale Kontakte, Reisen und Hobbys zu verzichten. Jedoch gaben 82 % der Befragten an, dass ihnen insbesondere der Kontakt zu Familienangehörigen fehlte, sodass sie besonders deprimiert und einsam waren. Dies kommt dem sozialen Tod gleich. Wir müssen uns daher mit der Frage auseinandersetzen, mit welchen gezielten Maßnahmen wir diese Menschen bestmöglich auf dem Weg aus ihrer persönlichen Krise heraus begleiten können. An dieser Stelle möchte ich ein weiteres Thema eröffnen. Ich nehme dabei Bezug auf den Politikwissenschaftler und renommierten Armutsforscher Prof. Dr. Butterwegge, der zu Recht kritisiert hat, dass es den Entscheidungsträgern häufig nicht gelungen sei, die Konflikte zwischen den Meinungsträgern zu befrieden, wodurch die Spaltung unserer Gesellschaft vorangetrieben wurde. (Beifall BSW) So müssen auch Entscheidungsprozesse, welche die Bedürfnisse der breiten Bevölkerung vernachlässigt haben, kritisch hinterfragt werden, um künftige Krisen gerechter zu bewältigen. Lassen Sie mich an die Rede des sehr geehrten Landtagspräsidenten Dierks (Vereinzelt Heiterkeit BÜNDNISGRÜNE und SPD) zur konstituierenden Sitzung erinnern: Er betonte, wie wichtig es sei, dass wir als Vertreter des Hohen Hauses einen neuen, sowohl versöhnlichen als auch kritischen, Stil finden, um politische Debatten zu führen. Als Politikerinnen und Politiker sind wir ein Vorbild für die Gesellschaft. Es muss uns gelingen, mit einer ehrlichen und glaubwürdigen Aufarbeitung die spaltenden Elemente der Pandemie aufzuheben. (Beifall BSW) Hierzu bedarf es einer transparenten Fehlerkultur. Gerade mit Blick auf diesen Coronaausschuss ist es daher besonders wichtig, diese Haltung zu verinnerlichen; denn er soll nicht dazu missbraucht werden, anzuklagen oder Entscheidungsträger bloßzustellen. Es muss uns vielmehr gelingen, die Kritik der Menschen und die damit verbundenen unterschiedlichen Meinungen zu reflektieren. Wir müssen Brücken der Verständigung bauen. Gerade die weitreichenden Einschränkungen der Freiheitsrechte in der Pandemie, insbesondere die Kontaktverbote und Lockdowns, haben das Vertrauen der Menschen in den Staat stark beschädigt und sollten daher auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft werden. (Beifall BSW) Wir müssen sicherstellen, dass bei zukünftigen Krisen die Rechte und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben, staatliche Eingriffe nur als letztes Mittel eingesetzt werden und die Entscheidungsträger der Eigenverantwortlichkeit der Menschen mehr Vertrauen schenken. Die Pandemie war ein Wendepunkt. Es liegt nun an uns, die Lehren daraus zu ziehen und die Weichen für eine gerechtere, freiere und solidarischere Gesellschaft zu stellen. Wir müssen die Spaltung überwinden und gemeinsam eine Zukunft schaffen, in der jeder Mensch ein würdevolles Leben führen kann. Dafür stehen wir als Bündnis Sahra Wagenknecht. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen! (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion BSW sprach Frau Kollegin Voigt. In der weiteren Reihenfolge der Fraktionen rufe ich jetzt die CDU-Fraktion mit Herrn Kollegen Voigt auf. Herr Kollege Voigt, Sie haben das Wort; bitte.

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Sören Voigt CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Voigt – beide sogar mit „oi“. Sehr geehrte Kollegin, ich glaube, man hat gemerkt, wie man einen Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss auch einbringen kann: mit Empathie, mit weniger Schaum vorm Mund, mit einem menschlichen Blick auf das, was die Menschen in den letzten Jahren hier erlebt haben. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: In der Hoffnung auf die Koalition!) Trotzdem bleibt es dabei, dass wir die Enquetekommission als das geeignetere Mittel ansehen; ich habe es vorhin in meiner Rede dargestellt. Es ist richtig – und wir als CDU-Fraktion sehen es genauso –, dass wir uns im Rahmen der Diskussionen in diesem Untersuchungsausschuss, den wir gerade eingesetzt haben, und in der Enquetekommission, die wir einsetzen werden, selbstverständlich die Zeit nehmen müssen, über die Dinge zu sprechen, die die Menschen bewegt und belastet haben und die auch Familien zerrissen haben. Wir haben gesellschaftliche Diskussionen und kritische Auseinandersetzungen geführt, die teilweise durch Fraktionen, Familien gegangen sind, bei denen es unterschiedliche Sichtweisen gab. Es gab Situationen, in denen niemandem klar war, was zu diesem Zeitpunkt der richtige Weg war, als es galt, eine Entscheidung zu treffen. Natürlich war es so. Man muss sich im Nachgang auch eingestehen, dass Dinge vielleicht hätten anders gemacht werden können, wenn man es besser gewusst hätte. Das ist auch klar. Insofern sollten wir uns die Zeit nehmen, uns mit den Dingen, die wir untersuchen können, klug, kühl und mit weniger Schaum vorm Mund zu beschäftigen. Wir sollten uns – und damit bin ich wieder bei der Enquetekommission – externen Sachverstand einholen. Wir sollten mit denjenigen reden, die persönlich betroffen waren, mit den Älteren, mit den Leuten, die in den Krankenhäusern Verantwortung haben, und mit Menschen, die an Covid erkrankt sind und vielleicht Folgeschäden durch eine Impfung erfahren haben. Diese Zeit werden wir uns nehmen müssen und wir wollen sie uns auch nehmen; denn es gehört am Ende dazu, dass wir die Instrumente, die uns unsere Geschäftsordnung gibt, dafür nutzen, die Gesellschaft wieder zusammenzuführen. Wir haben jetzt die Situation, dass wir einen Untersuchungsausschuss eingesetzt haben. Wir brauchen keinen zweiten – obwohl ich nachvollziehen kann, dass Sie gern ein Wahlversprechen einlösen wollen –, und deshalb lehnen wir diesen Einsetzungsantrag des BSW ab. Vielen Dank. (Beifall CDU – Dr. Joachim Michael Keiler, AfD, steht am Mikrofon.)

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Alexander Dierks

Vielen Dank. Ich sehe das Begehren nach einer Kurzintervention; Herr Kollege Dr. Keiler, am Mikrofon 7.

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Herr Kollege Voigt, Ihre Ausführungen im Hinblick auf eine Enquetekommission in Ehren. Sie sagen ständig: Dadurch wird die Öffentlichkeit informiert, man kann es dann ins Netz stellen usw. usf. Das Bundeskanzleramt hat sich geweigert, die Bund-Länder-Protokolle herauszugeben, und es musste verklagt werden. Es ist vom Verwaltungsgericht Berlin zunächst verklagt worden, die Protokolle herauszugeben, und danach hieß es, wir protokollieren nicht mehr. Das ist genau der Grund, warum eine Enquetekommission nicht reicht, sondern ein Untersuchungsausschuss erforderlich ist, weil dieser ganz andere Möglichkeiten hat. Wir reden von der Bund-Länder-Konferenz. Das ist eine reine Landesangelegenheit, die von Artikel 79 Abs. 3 berührt ist. Das gehört auch zum föderalen Prinzip. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Wir hörten die Kurzintervention von Herrn Kollegen Dr. Keiler. Wollen Sie reagieren, Herr Kollege Voigt? – Das ist nicht der Fall. Wir fahren in der Rednerreihenfolge fort. Für die AfD-Fraktion ergreift Herr Kollege Prantl das Wort.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Kurz nachdem der Landtag heute einen von der AfD-Fraktion beantragten Untersuchungssauschuss eingesetzt hat, behandelt das Parlament einen weiteren Antrag zu einem fast identischen Gegenstand: einen Antrag der BSW-Fraktion zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Corona. Als die Kollegen der BSW-Fraktion am 2. Oktober diesen Untersuchungsausschuss Corona beantragten, wussten sie ganz genau, dass dem Landtag zu diesem identischen Untersuchungsgegenstand bereits seit 1. Oktober ein Antrag der AfD-Fraktion vorlag. Sehenden Auges und zur Verwunderung der Öffentlichkeit reichte das BSW seinen Antrag dennoch ein, womit fortan zweigleisig und auf doppelter Spur gedacht und gearbeitet werden musste. Ein Gespräch mit der zuerst einbringenden AfD-Fraktion ob der Klarheit halber, aber vor allem im Interesse der Sache, dass zwei Projekte zu einem Projekt vereint werden könnten, hat das BSW leider nicht gesucht. Dennoch, werte Kollegen, haben einige von Ihnen unserem Antrag zugestimmt. Dafür danken wir Ihnen. Das zeigt, dass Politik für die Sache und die Bürger möglich ist, wenn man es denn will. Widersprechen möchte ich dennoch Kollegen Dr. Huhn bezüglich seiner Ausführungen; denn das BSW hätte seinerseits ja drei Wochen – seit Einreichung bis heute – Zeit gehabt, eigene Änderungsanträge einzubringen, bezogen auf unseren Antrag, um somit die Schnittmenge der gemeinsamen Gedanken und Anliegen zu erhöhen. Sie haben diese Gelegenheit nicht genutzt. Warum, das wissen nur Sie. Nach Ihrer Ankündigung gegenüber der Presse, dass Ihre Fraktion oder einige von Ihnen unserem Antrag heute zustimmen werden, wäre die Rücknahme Ihres Antrages der nächste logische Schritt gewesen; denn ein Untersuchungsausschuss, den wir heute eingesetzt haben, erfüllt ja den Zweck der Aufklärung in vollem Umfang. Dem BSW-Antrag zuzustimmen, würde bedeuten, dass wir das Risiko eingehen, am Ende zwei Untersuchungsausschüsse zum gleichen Gegenstand einzusetzen. Was würde das bedeuten? Wir hätten doppelte Arbeit, doppelte Ressourcen, doppeltes Personal, doppelte Kosten, aber keinen wirklichen Mehrwert für die Bürger. Trotz dieser inhaltlichen Schnittmenge, die wir durchaus sehen, wäre das der Bürgerschaft nicht vermittelbar. Zudem werden dadurch rechtliche Unsicherheiten geschaffen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: Zwei Untersuchungsausschüsse zu ein und demselben Gegenstand widersprechen dem Grundsatz effektiver Opposition. Das könnte bedeuten, dass beide Untersuchungsausschüsse blockiert werden, bis entschieden worden ist, welcher von beiden zugelassen wird und welcher nicht. Wir können aufgrund dieser rechtlichen Risiken, die wir sehen, der immensen doppelten Aufwendungen und trotz der einen oder anderen Schnittmenge, die wir ebenfalls sehen, Ihrem Antrag nicht zustimmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Prantl. Für die SPD-Fraktion ergreift abermals Frau Kollegin Stellbrink das Wort.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie ich bereits zu dem AfD-Antrag ausgeführt habe, sind wir weiterhin der Meinung, dass der Untersuchungsausschuss kein geeignetes Mittel dafür ist, die Coronapandemie aufzuarbeiten. Ich danke Ihnen auch für Ihre Rede, Frau Voigt; denn Sie deuteten die Punkte an, die wir ebenfalls nennen, warum das mit dem Instrument eines Untersuchungsausschusses gar nicht möglich sein wird. – Sie schütteln mit dem Kopf; das ist in Ordnung. Dementsprechend sind wir als Fraktionen unterschiedlicher Meinung. Sie kommen zu der Bewertung, dass dieses Instrument das erfüllt, wie Sie es in Ihrer Rede gesagt haben. Wir haben die Meinung, dass das nicht der Fall ist; ich will es nicht wiederholen. Die CDUFraktion ist ebenso dieser Meinung und deshalb gibt es unseren Enquete-Antrag. Wir werden diesem Einsetzungsantrag nicht zustimmen, insbesondere im Hinblick darauf: Wenn wir schon sagen, dass das eine Instrument nichts nutzen wird, nützt es noch weniger, zweimal ein nicht nutzvolles Instrument zu initiieren. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Alexander Dierks

Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Stellbrink. Es mag einer gewissen Ähnlichkeit der Gegenstände geschuldet sein, dass für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abermals Herr Kollege Lippmann das Wort ergreift. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Herr Präsident! Die Überraschung hier vorn zu den inhaltlichen Ausführungen wird sich in Grenzen halten. Werte Kolleginnen und Kollegen, auch bei uns gilt: Wenn wir den AfD-Untersuchungsausschuss aus ganz grundsätzlicher Überzeugung ablehnen, dann ändert das auch nichts an unserer Haltung zu dem BSW-Untersuchungsausschuss. Ich verweise insoweit auf meine Ausführungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt, möchte aber drei Anmerkungen zu diesem Untersuchungsantrag machen. Zum einen geht es um die Frage, ob der Landtag tatsächlich zwei Untersuchungsausschüsse einsetzen kann und ob er dann – wie von Herrn Dr. Huhn behauptet – so eine Art Inkorporation des quasi zweiten Teils in den ersten Untersuchungsausschuss vornehmen kann. Ich halte das für nicht ganz so trivial, wie Sie es beschreiben. Ich glaube, dem Landtag ist es grundsätzlich unbenommen festzustellen, dass er zwei Untersuchungsausschüsse, auch zu ähnlich gelagerten Themen, einrichten kann. Sie haben darauf hingewiesen, dass es Unterschiede in den Untersuchungsanträgen gibt. Von daher gehe ich davon aus, dass, wenn man Ihrem Antrag folgt, wir am Ende zwei Untersuchungsausschüsse haben, mit allem, was daran hängt, und mit Kosten, die nicht gering sind. Vergegenwärtigen Sie sich bitte immer: Eine Sitzung eines Untersuchungsausschusses kostet schnell mindestens 1 000 bis 2 000 Euro. Hinzu kommen andere erhebliche Kosten. Ich hatte vom BSW gehört, dass man das eher kritisiert und dass die Kosten des Politikbetriebes gesenkt werden sollten. Das ist definitiv nicht der Fall, wenn man einen zweiten Untersuchungsausschuss einrichtet. Selbst wenn man der Meinung anhängig ist, es könnte so eine Art Verbindung geben, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um Artikel 54 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Verfassung herumkommen, der besagt, dass der in einem Minderheitenantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand nicht gegen den Willen der Antragsteller verändert werden darf. Ich bin mal gespannt, wann der erste AfDler – dazu reicht übrigens einer von denen, es müssen nicht alle sein – sagt, das machen wir nicht mit. Dann ist Ihre Verbindung schon gescheitert. Von daher würde ich davon abraten, hier rechtlich arg großes Neuland zu betreten und diesen Landtag in Situationen zu bringen – unabhängig davon, wie man dazu steht –, dass wir erhebliche verfassungsrechtliche Fragen zu klären haben. Das würde Ihrem eigenen Anliegen widersprechen. Ich kann Ihnen zu verfassungsrechtlichen Klärungen bei Untersuchungsausschüssen mit den Truppenteilen da drüben nur sagen: Das kostet Zeit, das kostet Nerven und bringt am Ende relativ wenig in der Sache. (Roberto Kuhnert, AfD: Es sind Ihre Nerven, Herr Lippmann!) – Na, wir haben das ja mehrfach miteinander erprobt. Herr Barth dürfte das leidlich kennen und Herr Ulbrich, der nun nicht mehr da ist, kann Ihnen dazu sicherlich – Sie sind ihm doch eng verbunden – Rede und Antwort stehen. Das Zweite: Zum Inhalt ist auch einiges gesagt worden. Ich finde es allerdings spannend, dass Sie auch die Kommunikation der Staatsregierung in den Untersuchungsauftrag einbeziehen wollen. Sehen Sie es mir nach; mir ist meine Zeit zu schade dafür, dass wir letztendlich die InstagramPosts des Ministerpräsidenten im Untersuchungsausschuss auswerten. Darauf wird es dann hinauslaufen und das ist nicht mehr ganz der Sinn der Sache. Aber bitte, er wird ja wahrscheinlich keine Mehrheit bekommen. Ein Punkt, den ich auch ein wenig merkwürdig finde, ist Ihre Vorstellung von einem Untersuchungsausschuss. Ich habe den Ausführungen Ihrer Rednerin, Frau Voigt, sehr aufmerksam zugehört. Ich denke, vieles von dem, was Sie beschrieben haben, ist in der Enquetekommission viel besser aufgehoben. Sie romantisieren hier, glaube ich, den Untersuchungsausschuss als eine Art Gremium von gemeinschaftlicher Wahrheitsfindung. Das ist kein parlamentarischer Stuhlkreis; das kann ich Ihnen aus leidvoller Erfahrung sagen. Herr Richter aus Ihrer Fraktion müsste das noch kennen; er saß ja mal in einem Untersuchungsausschuss, in dem auch ich saß. Dort sitzt die Hälfte der Abgeordneten mit dem Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, die Zeugen kommen mit Rechtsbeiständen und Sie sind zur Hälfte damit beschäftigt zu klären, ob die Frage, die dort gerade gestellt wird, überhaupt zulässig ist. Ich glaube nicht, dass ein solches Szenario, das wirklich gerichtsgleich ist, wo die Zeugen in einem solchen Untersuchungsausschuss das Gefühl haben, eher Angeklagte als Zeugen zu sein, am Ende einer Versöhnung dient. Auch das muss man, glaube ich, beachten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD und Die Linke) Deswegen glaube ich, dass es am Ende gut ist, wenn man zu keinem zweiten Untersuchungsausschuss kommt. (Zuruf AfD: Das ist gar nicht das Bestreben!) Wir können uns im ersten Untersuchungsausschuss, der nun eingesetzt wird, anschauen, wer von beiden recht hat. Ein letzter Punkt. Ich finde es allerdings schon etwas merkwürdig, dass man – und das möchte ich auch aus Sicht meiner Fraktion an dieser Stelle noch einmal betonen – hier offensichtlich gemeinsam versucht, eine Regierung zu bilden, dann aber eine dieser Fraktionen jetzt diesen Antrag einreicht. Na ja, ich sage mal so: Vor fünf Jahren hätte ein Ministerpräsident, der heute nicht da ist, aber sonst kein Blatt vor den Mund nimmt und Koalitionspartnern öffentlich sagt, was sie alles falsch machen, jedem anderen Koalitionspartner zu Recht erklärt, dass dieses Kasperletheater endlich einmal aufhören muss, (Roberto Kuhnert, AfD: Ist jemand jetzt gekränkt oder beleidigt? – Zurufe AfD und CDU) – Das ist einfach eine Feststellung.

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Alexander Dierks

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass eine Kakofonie von Zwischenrufen der Debattenqualität nicht unbedingt zuträglich ist. Das heißt, wenn eine Zwischenfrage oder eine Zwischenbemerkung begehrt wird – diese beiden Instrumente gibt unsere Geschäftsordnung uns allen –, dann sollte davon Gebrauch gemacht werden. Ansonsten verstehen wir alle unser eigenes Wort nicht mehr und die einzelnen Bemerkungen sind auch kaum noch zuzuordnen. Ich bitte Sie fortzufahren, Herr Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ich halte das, wie gesagt, für eine interessante Feststellung. Das werden Sie mir an dieser Stelle nicht nehmen können. Ich bin gespannt, wie sich das am Ende in Ihrem Abstimmungsverhalten ausdrückt. Wir werden, wie gesagt, den entsprechenden Einsetzungsantrag ablehnen. Ich glaube aber, dass es bei aller Erprobung neuer parlamentarischer und politischer Kultur, die uns hier in den letzten Wochen und Tagen versprochen wurde, an dieser Stelle nicht geeignet ist, mit der Einsetzung von zwei Untersuchungsausschüssen gleich das nächste Problem zu verursachen. Vor diesem Hintergrund werden wir ablehnen. Ich denke, dass es dem Hohen Hause gut anstünde, beim Thema Enquetekommission nach einer gemeinsamen Linie zu schauen. Es ist schön, dass zwei Fraktionen eine gefunden haben. Ich denke, gerade bei Enquetekommissionen, bei denen es um die Einbeziehung von Wissenschaft geht, ist es gut, dass man möglichst breit darstellt, was der Auftrag ist. Vielleicht erwärmen sich die beiden Fraktionen dafür, noch einmal gemeinsam zu überlegen, was man in den entsprechenden Enquete-Antrag noch aufnehmen könnte, damit das wahr wird, was wir jetzt zu Recht sagen: dass eine Enquetekommission besser als ein Untersuchungsausschuss ist. Ich bin davon fest überzeugt. Dabei haben die CDU und die SPD unsere feste Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Staatsminister Wolfram Günther)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Herr Kollege Lippmann. Für die Fraktion Die Linke ergreift abermals – der guten Tradition dieser Debatten folgend – Herr Kollege Gebhardt das Wort.

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Rico Gebhardt Die Linke

Eine gewisse Kontinuität ist ganz gut, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines muss man dem BSW schon lassen: Es ist äußerst ambitioniert, gleich mit der ersten parlamentarischen Initiative im Sächsischen Landtag Landtagsgeschichte schreiben zu wollen. Auf die Idee, zu ein und demselben Thema zwei Untersuchungsausschüsse einzusetzen, kam in diesem Haus bisher noch niemand. Vermutlich ist das so, weil diese Idee nicht besonders klug ist. (Heiterkeit Die Linke) Wir lernen daraus: Vernunft im Beinamen der Partei ist nur ein unverbindlicher Kommunikationstrick. (Lutz Richter, BSW: Haha!) Zum Antrag: Wir müssen leider feststellen, dass das BSW einen genauso schlechten Antrag vorgelegt hat wie die AfD. Auch er genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Auch das hat der Juristische Dienst in seiner Ausarbeitung deutlich gemacht. Ich will Ihnen unsere Gründe darlegen: Erstens. Auch der Antrag des BSW entspricht nicht dem Bestimmtheitsgebot. Er fragt völlig ins Blaue hinein und im Modus reiner Spekulation, ob die Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen Maßnahmen ergriffen hat, um die Kapazitäten des Gesundheitswesens zu reduzieren. Das hat übrigens Herr Urban vorhin auch behauptet. Zweitens. Auch das BSW beantragt eine Untersuchung, bei der in unzulässiger Weise bereits Ergebnisse vorweggenommen und Urteile gesprochen werden. So wird zum Beispiel dem Robert Koch-Institut eine „vermeintliche“ Abhängigkeit unterstellt. Von den damaligen G-Regeln wird behauptet, es sei ihr Ziel gewesen, Ungeimpfte vom öffentlichen Leben per se auszuschließen. Drittens. Auch dieser Antrag überschreitet die Grenzen der parlamentarischen Kontrollkompetenzen des Sächsischen Landtags, indem er einen Vergleich der Maßnahmen in Sachsen mit – Achtung! – Schweden fordert. Es wird dabei angenommen, dass Schweden zu den mit Sachsen vergleichbaren Ländern gehört, wahrscheinlich wegen des Anfangsbuchstabens S. Unklar bleibt, ob das BSW auch die schwedische Regierung vorladen möchte. Immerhin ist an dieser Stelle einmal von Sachsen die Rede. An etlichen Stellen mangelt es nämlich – viertens – am Bezug auf Sachsen. Stattdessen geht es um allgemeine statistische Fragen, etwa zur Entwicklung der Sterblichkeit, zur Impfquote und zu einem ominösen Zusammenhang mit den Geburtenzahlen. Es erschließt sich auf den ersten, leider auch auf den zweiten Blick nicht, was die Geburtenzahl mit dem Handeln der Staatsregierung zu tun hat. Auch die ebenfalls ausdrücklich gestellte Frage nach der Gefährlichkeit des Virus hat mit dem Handeln der Staatsregierung nichts zu tun. Wie die AfD möchte auch das BSW medizinische Fachfragen dem politischen Streit preisgeben. Das BSW geht aber noch einen Schritt weiter als die AfD. Sie wollen nämlich sogar ethische Fragen geklärt haben. Ganz abgesehen davon, dass Ethik sicher kein zulässiger Untersuchungsgegenstand ist, wüsste ich auch nicht, wie genau ein Parlament Beweise zu ethischen Fragen erheben soll. Aufgrund all dieser erheblichen Zweifel und der durch den Juristischen Dienst aufgelisteten Mängel ist unserer Meinung nach ein Beschluss zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses völlig ausgeschlossen. Die Liste der peinlichen Mängel dieses Antrages lässt sich aber noch fortsetzen. Offensichtlich wurde ein unfertiger Text eingereicht. Auf Seite 6 ist plötzlich nicht von Sachsen die Rede, sondern vom Land XX. Auf Seite 8 treffen wir auf ein Fragezeichen in einer eckigen Klammer. Ich habe keine Ahnung, was das bedeutet. Auf Seite 10 wird für Sachsen die Auffassung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs einschlägig gemacht. Auf Seite 12 wird zum Beleg der Behauptung, es sei zu Denunziationen und zur Zerstörung beruflicher Karrieren gekommen, auf eine Quelle verwiesen, die sich, wenn man sie wirklich nachliest, auf den Fußballmillionär Joshua Kimmich stützt, der nach meinem Wissen keineswegs verarmt ist. Sogar der Name des Virologen und nebenberuflichen CDU-Politikers Hendrik Streeck wird mehrfach falsch geschrieben. Für die größte Heiterkeit in der Öffentlichkeit wird durch eine andere Entdeckung gesorgt. In den Metadaten des Antrages steht der Name der Verfasserin. Zufälligerweise ist er identisch mit dem Vornamen der Parteieigentümerin des BSW. Was für ein kurioser Zufall! Es ist sicher auch nur reiner Zufall, dass kurz nach dem sächsischen BSW-Antrag ein teils wortidentischer Antrag im Thüringer Landtag auftauchte. In Thüringen gelang es aber immerhin – wahrscheinlich dank der großzügigen Hilfe der CDU vor Ort –, die Fragen an Bedingungen im Thüringer Landtag anzupassen und die dortige Landesverfassung wenigstens zu erwähnen. Zudem kursiert ein BSW-Antrag für einen Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die dort enthaltenen Begründungen sind mit dem sächsischen Antrag teilweise wortgleich. Kimmich ist drin, Streeck ist raus. Neu hinzugekommen sind Begriffe wie „Pseudoepidemie“ und „Turbokrebs“. Es ist merkwürdig. Wenn man diese Anträge durchblättert, hört man nicht Papier rascheln, sondern Alufolie knistern. (Heiterkeit Die Linke) Ähnlich wie die AfD scheint auch das BSW mit einer Vorlage zu arbeiten, die nicht in Sachsen entstanden ist und hier nicht ordentlich korrekturgelesen wurde. Ich weiß beim besten Willen nicht, wie man mit vorgestanzten Textbausteinen aus Berlin, dem Saarland oder woher auch immer Politik für die Menschen im Freistaat Sachsen machen will. Wenn ich von diesem Antrag ausgehe, bin ich mir nicht einmal sicher, ob die BSW-Fraktion Politik für die Menschen im Freistaat Sachsen machen will. Was wollen die hiesigen BSW-Abgeordneten eigentlich fünf Jahre hier im Parlament treiben? Wollen sie weitere Dokumente der Parteieigentümerin in den Landtag durchreichen und die eigene Selbstbestimmung aufgeben? Welch ein merkwürdiger Anspruch an die eigene parlamentarische Arbeit. Offenbar nimmt auch die Fraktionsvorsitzende Zimmermann ihre führende Rolle selbst nicht ganz ernst. Noch am 24. September sagte sie in ihrer Pressekonferenz, das BSW überlege noch, ob der Untersuchungsausschuss das richtige Mittel sei. Wenige Tage später hat sie sich von ihrer Parteieigentümerin vorschreiben lassen, was sie als frei gewählte Abgeordnete zu tun hat, nämlich einen vorgeschriebenen Antrag gefälligst einzureichen, weil – Zitat Zimmermann vom Donnerstag in der „Freien Presse“ – „das Thema auch Sahra sehr wichtig ist“. Deutlicher kann man seine Unterwürfigkeitsverhältnisse nicht zeigen. Unglücklicherweise hat das BSW den Antrag gestellt, obwohl er von vornherein von zu wenigen Abgeordneten getragen wird. Eine Pflicht zur Einsetzung gibt es daher nicht, selbst wenn der Antrag ansonsten zulässig wäre. Die Tageszeitung „Die Welt“ hat dazu bei Frau Zimmermann nachgefragt. Die kurze wie schlichte Antwort lautet: „Wir haben lediglich einen Punkt aus unserem Wahlprogramm erfüllt.“ Verstehe ich das also richtig? Das sächsische BSW erfüllt sein Programm nicht etwa dadurch, dass es etwas untersuchen und aufklären will, sondern nur dadurch, dass es einen unzulässigen und grob schludrigen Antrag einreicht, den man offenbar noch nicht einmal selbst geschrieben hat. Die simple Wahrheit ist: Das BSW hat im Wahlprogramm etwas versprochen, was es schon rein handwerklich nicht ansatzweise liefern kann. Das mit den Versprechungen scheint irgendwie der Plan des BSW zu sein, wie wir schon in der ersten Landtagssitzung erleben konnten. Man erklärt vor der Abstimmung laut, dass man gegen einen vierten Vizepräsidenten sei, stimmt dann aber bei der Abstimmung dafür. Meine Damen und Herren! Damit wir uns nicht falsch verstehen: Niemand bestreitet, dass es im Rahmen der Eindämmung der Coronapandemie überzogene Maßnahmen gab. Stichwörter sind hier nächtliche Ausgangssperren, Kilometerradien um den Wohnort, Kontrollen von Menschen, die allein auf einer Parkbank saßen und lasen. Weil das überzogen war, wurden solche Maßnahmen schnell wieder gekippt. Für Dinge, die von niemandem bestritten oder verteidigt werden, benötigt man keinen Untersuchungsausschuss. Das ist Spiegelfechterei. Es dürfte heute weitestgehend Konsens darüber bestehen, dass bei den weiteren Einzelregelungen, wie sie in den Coronaschutzverordnungen getroffen wurden, eine stärkere Beteiligung des Parlaments angezeigt gewesen wäre. Wir als LINKE haben diese Notwendigkeit nachdrücklich betont. Wir haben beispielsweise zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit eine andere Auffassung vertreten als die damalige Staatsregierung. Das ändert nichts daran, dass es erforderlich war, die Pandemie einzudämmen. Unter den damaligen Umständen, in denen die Folgen in praktisch allen gesellschaftlichen Bereichen nicht absehbar waren, ging es um nichts Geringeres als den Schutz von Menschenleben. Das war die richtige Priorität – nicht nur aus unserer Sicht. Das war damals so und bleibt auch heute so. Die Coronaimpfung hat Millionen Menschen weltweit das Leben gerettet. Das BSW hingegen verbreitet den Verdacht, die Wissenschaft und unsere Ärztinnen und Ärzte hätten fahrlässig und sogar wissentlich der Gesundheit der Menschen geschadet. Ich sage klar: Wir vertrauen den Ärztinnen und den Ärzten und nicht der Quacksalberin Sahra Wagenknecht. Viele Menschen haben in der Pandemie vernünftig gehandelt, indem sie sich nicht egoistisch, sondern solidarisch verhielten. Sie taten das aus der begründeten Sorge um sich, um ihre Angehörigen, um Freundinnen und Freunde und auch um Fremde. Vielen taten es, indem sie in ihrem Beruf und ihrem Ehrenamt ans Limit gingen, indem sie selbst Verzicht übten, um zu helfen. Es ist schon merkwürdig, dass diese Menschen im Antrag des BSW überhaupt nicht vorkommen. Ich habe nach der Lektüre des Antrages nicht den Eindruck, dass das BSW auf der Seite dieser Menschen steht, auch nicht, dass es dem BSW um die „Befriedung der Gesellschaft“ geht, wie es gleich am Anfang lautet und wie auch Frau Zimmermann in den letzten Tagen immer wieder getönt hat. Frau Voigt, Ihre Rede nehme ich Ihnen herzlich gern ab. Aber sie hat mit Ihrem Einsetzungsauftrag überhaupt nichts zu tun gehabt. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Sozial geht anders. Meine Damen und Herren vom BSW, wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion Die Linke sprach Herr Kollege Gebhardt. Ich frage erneut, ob Herr Kollege Berger dieses Mal die 2 Minuten nutzen möchte. – Das ist der Fall. Ich erteile Ihnen jetzt das Wort, Herr Kollege Berger.

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Matthias Berger fraktionslos

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bin Opfer eines Irrtums geworden. Ich dachte, ich hätte nur zweimal eine Minute Redezeit, und wollte das kumulieren. Ich hätte also 4 Minuten gehabt. Das ist eine lange Redezeit. Damit komme ich noch nicht klar. Deshalb möchte ich jetzt ein paar spontane Bemerkungen machen. Zuerst bedanke ich mich bei Frau Voigt. Ihre Rede – das sei allen anderen gesagt, die mir das nachsehen mögen – hat mich tief beeindruckt. Sie war ehrlich, empathisch und hat die Situation zutreffend geschildert. Bei allen anderen hatte ich ein wenig das Gefühl, dass das Formalistische und Parteitaktische im Vordergrund stand. Das ist in Anbetracht der Katastrophe, die wir bei Corona erlebt haben, nicht gut. (Beifall BSW) Ich hätte mir außerdem gewünscht – und das wäre vielleicht gut gewesen, um dem ganzen Theater, das wir heute hier erlebt haben, aus dem Weg zu gehen –, dass vielleicht die Regierung oder die die Regierung tragenden Parteien selbst einen Vorschlag unterbreitet hätten, wie man das mit einem Untersuchungsausschuss oder einer Enquetekommission hätte aufarbeiten können. Das ist leider nicht der Fall. (Dirk Panter, SPD: Wir wollen doch eine Enquetekommission einrichten! – Zurufe CDU und SPD) – Das kommt jetzt zu spät. Das hätte man eher machen müssen. Die AfD musste erst den Antrag stellen, damit alle anderen munter wurden. Das war schlecht. (Beifall AfD –

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Sören Voigt CDU

Das geht ja gut los! – Proteste CDU und SPD) – Darf ich ausreden? Das hätte die Chance geboten, ein Format zu erfinden, das nicht Enquetekommission oder Untersuchungsausschuss ist. Ich denke, wir müssen eine gesellschaftliche Debatte führen. Corona hat in diesem Land viel kaputtgemacht. Das muss aufgearbeitet werden. Über all dem sollte Versöhnung stehen, aber auch Erkenntnisgewinn. Wir sollten andere große gesellschaftliche Institutionen unseres Landes einbeziehen. Ich meine speziell die Kirche, die ihrer Verpflichtung nicht gerecht geworden ist. Sie hätte dort vermittelnd auftreten können; das hat sie nicht getan.

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Matthias Berger fraktionslos

Wir sollten darüber nachdenken, ob es nicht andere Formate als Untersuchungsausschuss und Enquetekommission gibt. Da gibt es noch viele Dinge, die neben den Formalien notwendig wären.

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Alexander Dierks

Herr Kollege, die Redezeit ist abgelaufen.

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Matthias Berger fraktionslos

Vielen Dank für die 2 Minuten. (Beifall AfD und BSW)

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Alexander Dierks

Es sprach der faktionslose Abg. Berger. Ich frage noch einmal die Staatsregierung, ob sie das Wort wünscht. – Das scheint abermals nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich die Fraktion BSW, jetzt das Wort zu nehmen. Das Wort ergreift Frau Kollegin Zimmermann.

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Sabine Zimmermann BSW

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal einige Worte an Herrn Gebhardt, obwohl es von meiner Redezeit weggeht: Diese Süffisanz zeigt doch die Ehrlichkeit oder Ernsthaftigkeit, die Sie an das Thema Coronaaufarbeitung legen. Vielleicht ist es noch etwas Trennungsschmerz und dass Sie mit Ihrem Wahlergebnis noch nicht so recht fertiggeworden sind. (Beifall AfD) Herr Prantl und Frau Stellbrink, es gibt auch juristische Aussagen, dass das Präsidium beide Einsetzungsausschüsse zusammenführen kann; diese Möglichkeit wird gerade in Thüringen diskutiert. Deshalb bin ich diesbezüglich optimistisch und wir werden sehen, wie wir das hier im Präsidium klären können. Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist mit einer neuen Politik angetreten, um die Sorgen und Ängste derjenigen Menschen wieder in den Mittelpunkt zu rücken, die bislang überhört worden sind. Dazu gehören gerade auch bei uns in Sachsen viele Bürgerinnen und Bürger, die nach wie vor, bis heute, unter den Auswirkungen der Coronazeit leiden – meine Kollegen haben es in ihren Reden eindeutig beschrieben –, nicht nur medizinisch, sondern auch psychologisch und im weitesten Sinne gesellschaftlich. Es wurden Fehler gemacht, ja, aber Politiker sollten souverän genug sein, eigene Fehler einzugestehen. (Beifall BSW) Wir sind alle Menschen – das wissen wir –, aber als Politiker haben wir eine Verantwortung denen gegenüber, die wir in diesem Parlament vertreten. Dabei geht es nicht um Schuldzuweisungen. Nein, es geht uns in erster Linie darum, aus diesen Fehlern zu lernen. Nur wenn man dazu bereit ist, kann eine Heilung und Versöhnung stattfinden. (Beifall BSW) Wir halten Wort gegenüber unseren Wählerinnen und Wählern in Sachsen. Wir beantragen die Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses. Das Gute an unserer Standhaftigkeit ist: Unser Antrag hat schon eine große Wirkung entfaltet, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Welche denn?) bevor er hier überhaupt zur Abstimmung gekommen ist; denn kaum ist das BSW in den Landtag gewählt worden und kaum haben wir angekündigt, unser zentrales Wahlversprechen umzusetzen, dann kommt auf einmal die AfD hinter dem Busch hervorgeschossen und macht das, was sie seit Jahren nicht auf die Reihe bekommen hat. (Zurufe AfD: Was?) Sie stellen jetzt ebenfalls einen Antrag auf Einsetzung des Corona-Untersuchungsausschusses. Um es hier noch einmal deutlich zu sagen: Die AfD kritisiert seit Jahren die sächsische Landesregierung (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Staatsregierung!) und hätte schon längst, seit mehreren Jahren, handeln können. Aber es braucht offenbar das BSW in diesem Sächsischen Landtag, um dies umzusetzen. (Beifall BSW – Unruhe AfD) Das BSW war von Anfang an transparent. Wir haben – erstens – den Untersuchungsausschuss öffentlich angekündigt, wir haben angekündigt, dass wir ihn beantragen. Zweitens haben wir unseren Antrag allen – ich betone: allen – Fraktionen in diesem Hohen Hause –

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Sabine Zimmermann BSW

– zur Verfügung gestellt, und Sie hätten ihn alle mitzeichnen können. Das haben Sie nicht getan.

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Sabine Zimmermann BSW

Letzter Satz, Kollege Dierks. – Gemeinsamkeit wäre das richtige Zeichen gewesen. Von einer überparteilichen Mehrheit getragen wäre dies die beste Basis im Interesse der Menschen – und das wäre ein gutes Signal. Ich danke Ihnen. (Beifall BSW – Zuruf Susanne Schaper, Die Linke)

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Alexander Dierks

Für das BSW sprach Frau Kollegin Zimmermann. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen – Frau Kollegin Schaper, Contenance –, dass die Redezeit einzuhalten ist. Wenn der Präsident darauf hinweist, dass sie abgelaufen ist, dann ist das Reden einzustellen. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass das Präsidium selbstverständlich nicht dafür da ist, unterschiedliche Untersuchungsgegenstände und Anträge zusammenzuführen. Laut Geschäftsordnung können wir ähnliche Beratungsgegenstände zu einem Tagesordnungspunkt zusammenfassen und gemeinsame Aussprache vorsehen. Das möchte ich in großer Freundschaftlichkeit und Neutralität an dieser Stelle einmal feststellen. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Damit haben wir das Schlusswort gehört. Ich möchte zur Sicherheit noch einmal nachfragen: An dieser Stelle ist nun nicht beantragt worden, Herr Kollege Gebhardt, dies an den Hauptausschuss zu überweisen, weil anfänglich Ihr Redebeitrag in eine ähnliche Richtung wie der erste zu gehen schien? – Dann ist das an dieser Stelle festgestellt. Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Sächsische Landtag das Recht und auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder die Pflicht hat, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der vorliegende Antrag, Drucksache 8/45, trägt bei der Einreichung nicht die notwendige Anzahl der Unterschriften. Es besteht somit keine Pflicht zur Einsetzung. Zuerst komme ich zur Abstimmung über den Änderungsantrag, der uns zum Einsetzungsantrag vorliegt. Wer dem vorliegenden Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag bei einer großen Zahl von Gegenstimmen und Enthaltungen und einer geringen Zahl von Jastimmen abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Einsetzungsantrag. Wer der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist bei einigen Für-Stimmen und einer sehr großen Anzahl von Gegenstimmen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses nicht zugestimmt worden; es wurde kein weiterer Untersuchungsausschuss beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und schen Landtags ist abgearbeitet. Damit ist die Sitzung geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch einen erfolgreichen Tag. Herzlichen Dank. (Schluss der Sitzung: 11:52 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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