Sören Voigt
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion beantragt dringlich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Nachprüfung der Politik der Sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den Covid-Erkrankungen. Obwohl die AfD über die notwendige Einsetzungsminderheit im Sächsischen Landtag verfügt, müssen wir kritisch hinterfragen, ob ein Untersuchungsausschuss tatsächlich das geeignete Instrument ist, um die Komplexität der Coronapandemie angemessen aufzuarbeiten. Ich erinnere daran: Zweck eines Untersuchungsausschusses ist es, selbstständig Sachverhalte, insbesondere solche, die im Verantwortungsbereich der Regierung bzw. der Exekutive liegen und die auf Missstände hindeuten, zu untersuchen und damit parlamentarische Kontrolle über die Regierung auszuüben. Dabei werden Beweismittel erhoben und öffentlich Zeugen vernommen. Der Untersuchungsausschuss ist zwar das schärfste Kontrollinstrument eines Parlaments. Er besteht allerdings nur aus Mitgliedern des Sächsischen Landtags. Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion ist der Überzeugung, dass ein Untersuchungsausschuss nicht der beste Weg ist, um die Herausforderungen der vergangenen Krise und die daraus resultierenden gesellschaftlichen Probleme umfassend zu analysieren. Wir sind uns einig, dass eine Aufarbeitung der Coronakrise in Sachsen notwendig ist. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Herangehensweise. Während die AfD primär auf Dramatisierung und Skandalisierung abzielt – wir kennen das aus vergangenen Untersuchungsausschüssen –, (André Barth, AfD: Was ist das für ein Humbug!) streben wir eine fundierte Klärung und einen echten Erkenntnisgewinn an. (Beifall CDU – André Barth, AfD: Ihr Aufklärer!) Ja, wir wollen eine sachliche und fachliche Aufarbeitung, um für zukünftige Herausforderungen besser gerüstet zu sein. Auch wenn wir hoffen, dass uns ähnliche Krisen erspart bleiben, ist es unser Ziel, die richtigen Schlüsse zu ziehen. Meine Damen und Herren! Deshalb halten wir die Einsetzung einer Enquetekommission für das geeignetere Instrument. Diese Kommission ermöglicht es uns, (Zuruf André Barth, AfD) Experten zu hören und wissenschaftliche Erkenntnisse – Herr Barth – in die Analyse einfließen zu lassen. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion haben wir in dieser Woche einen entsprechenden Antrag eingereicht. Eine Enquetekommission hat zudem den Vorteil, (André Barth, AfD: Aus purer Not, damit Ihr …!) dass sie sich auch mit Themenbereichen beschäftigen kann, die während ihrer Arbeit sichtbar werden. Ein Untersuchungsausschuss hingegen hat einen klar abgegrenzten Auftrag und kann wichtige weitere Aspekte gar nicht adäquat erfassen. (Zuruf AfD: Was wollt Ihr denn vertuschen?) Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD zeigt außerdem, dass der Untersuchungsausschuss beispielsweise den äußerst wichtigen Bereich der kritischen Infrastruktur gar nicht dezidiert aufgreifen soll. Für uns ist dieser Aspekt jedoch von großer Bedeutung; denn es geht dabei um die Aufrechterhaltung der Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme sowie mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs. Erkenntnisse aus solchen Bereichen sind unerlässlich für die Vorbereitung auf künftige Krisen. Anders als der Untersuchungsausschuss ist eine Enquetekommission von vornherein darauf ausgerichtet, öffentlichkeitswirksam zu sein. Sie ist gerade kein hinter verschlossenen Türen arbeitendes Gremium, sondern kann ihre gesamten Beratungsunterlagen allen Interessierten, zum Beispiel über eine Internetpräsenz oder die Einstellung sämtlicher Dokumente, zur Verfügung stellen. (André Barth, AfD: Kann, muss aber nicht!) Die Dokumente eines Untersuchungsausschusses hingegen sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Des Weiteren ist in unserem Einsetzungsantrag bereits vorgesehen, dass die Öffentlichkeit unmittelbar beteiligt wird, was bei einem Untersuchungsausschuss nicht möglich ist; denn die Arbeit eines Untersuchungsausschusses kann nicht mit den Bürgern diskutiert werden. Daran zeigt sich der fundamentale Unterschied zwischen einem offenen Instrument, das zukunftsorientiert ist, und einem geschlossenen Instrument, das allein der Aufklärung vermeintlicher oder tatsächlicher Verfehlungen dient. Die Enquetekommission folgt eher dem Forumsgedanken. Der Untersuchungsausschuss folgt eher einem Tribunalgedanken. (Zuruf AfD: Nein!) Meine Damen und Herren! Wir wollen die Öffentlichkeit einbeziehen und mit ihr über die Ergebnisse diskutieren, um Erfahrungen und Sichtweisen der Menschen einfließen zu lassen, die von den Maßnahmen betroffen waren. Am Ende können dann entsprechende Richtlinien und Wegweiser für die Zukunft entwickelt werden. Diesen Weg geht die CDU mit dem klaren Wissen, lernen zu wollen, aber auch besser für anstehende Herausforderungen gewappnet zu sein. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren! Nach Artikel 54 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung hat der Landtag auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Die AfD verfügt über diese Einsetzungsminderheit. Soweit rechtliche Bedenken gegen den Einsetzungsantrag vorlagen bzw. der Juristische Dienst – an der Stelle mein herzlicher Dank an ihn – Empfehlungen zu Änderungen ausgesprochen hat, scheint die AfD dem mit dem vorliegenden Änderungsantrag weitgehend nachgekommen zu sein. Trotzdem sehen wir, dass Sie nicht zukunftsgewandt arbeiten wollen. Das respektieren wir. Die CDU-Fraktion wird sich zu diesem Einsetzungsantrag enthalten. Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD)
