Valentin Lippmann
Herr Präsident! Die Überraschung hier vorn zu den inhaltlichen Ausführungen wird sich in Grenzen halten. Werte Kolleginnen und Kollegen, auch bei uns gilt: Wenn wir den AfD-Untersuchungsausschuss aus ganz grundsätzlicher Überzeugung ablehnen, dann ändert das auch nichts an unserer Haltung zu dem BSW-Untersuchungsausschuss. Ich verweise insoweit auf meine Ausführungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt, möchte aber drei Anmerkungen zu diesem Untersuchungsantrag machen. Zum einen geht es um die Frage, ob der Landtag tatsächlich zwei Untersuchungsausschüsse einsetzen kann und ob er dann – wie von Herrn Dr. Huhn behauptet – so eine Art Inkorporation des quasi zweiten Teils in den ersten Untersuchungsausschuss vornehmen kann. Ich halte das für nicht ganz so trivial, wie Sie es beschreiben. Ich glaube, dem Landtag ist es grundsätzlich unbenommen festzustellen, dass er zwei Untersuchungsausschüsse, auch zu ähnlich gelagerten Themen, einrichten kann. Sie haben darauf hingewiesen, dass es Unterschiede in den Untersuchungsanträgen gibt. Von daher gehe ich davon aus, dass, wenn man Ihrem Antrag folgt, wir am Ende zwei Untersuchungsausschüsse haben, mit allem, was daran hängt, und mit Kosten, die nicht gering sind. Vergegenwärtigen Sie sich bitte immer: Eine Sitzung eines Untersuchungsausschusses kostet schnell mindestens 1 000 bis 2 000 Euro. Hinzu kommen andere erhebliche Kosten. Ich hatte vom BSW gehört, dass man das eher kritisiert und dass die Kosten des Politikbetriebes gesenkt werden sollten. Das ist definitiv nicht der Fall, wenn man einen zweiten Untersuchungsausschuss einrichtet. Selbst wenn man der Meinung anhängig ist, es könnte so eine Art Verbindung geben, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um Artikel 54 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Verfassung herumkommen, der besagt, dass der in einem Minderheitenantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand nicht gegen den Willen der Antragsteller verändert werden darf. Ich bin mal gespannt, wann der erste AfDler – dazu reicht übrigens einer von denen, es müssen nicht alle sein – sagt, das machen wir nicht mit. Dann ist Ihre Verbindung schon gescheitert. Von daher würde ich davon abraten, hier rechtlich arg großes Neuland zu betreten und diesen Landtag in Situationen zu bringen – unabhängig davon, wie man dazu steht –, dass wir erhebliche verfassungsrechtliche Fragen zu klären haben. Das würde Ihrem eigenen Anliegen widersprechen. Ich kann Ihnen zu verfassungsrechtlichen Klärungen bei Untersuchungsausschüssen mit den Truppenteilen da drüben nur sagen: Das kostet Zeit, das kostet Nerven und bringt am Ende relativ wenig in der Sache. (Roberto Kuhnert, AfD: Es sind Ihre Nerven, Herr Lippmann!) – Na, wir haben das ja mehrfach miteinander erprobt. Herr Barth dürfte das leidlich kennen und Herr Ulbrich, der nun nicht mehr da ist, kann Ihnen dazu sicherlich – Sie sind ihm doch eng verbunden – Rede und Antwort stehen. Das Zweite: Zum Inhalt ist auch einiges gesagt worden. Ich finde es allerdings spannend, dass Sie auch die Kommunikation der Staatsregierung in den Untersuchungsauftrag einbeziehen wollen. Sehen Sie es mir nach; mir ist meine Zeit zu schade dafür, dass wir letztendlich die InstagramPosts des Ministerpräsidenten im Untersuchungsausschuss auswerten. Darauf wird es dann hinauslaufen und das ist nicht mehr ganz der Sinn der Sache. Aber bitte, er wird ja wahrscheinlich keine Mehrheit bekommen. Ein Punkt, den ich auch ein wenig merkwürdig finde, ist Ihre Vorstellung von einem Untersuchungsausschuss. Ich habe den Ausführungen Ihrer Rednerin, Frau Voigt, sehr aufmerksam zugehört. Ich denke, vieles von dem, was Sie beschrieben haben, ist in der Enquetekommission viel besser aufgehoben. Sie romantisieren hier, glaube ich, den Untersuchungsausschuss als eine Art Gremium von gemeinschaftlicher Wahrheitsfindung. Das ist kein parlamentarischer Stuhlkreis; das kann ich Ihnen aus leidvoller Erfahrung sagen. Herr Richter aus Ihrer Fraktion müsste das noch kennen; er saß ja mal in einem Untersuchungsausschuss, in dem auch ich saß. Dort sitzt die Hälfte der Abgeordneten mit dem Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, die Zeugen kommen mit Rechtsbeiständen und Sie sind zur Hälfte damit beschäftigt zu klären, ob die Frage, die dort gerade gestellt wird, überhaupt zulässig ist. Ich glaube nicht, dass ein solches Szenario, das wirklich gerichtsgleich ist, wo die Zeugen in einem solchen Untersuchungsausschuss das Gefühl haben, eher Angeklagte als Zeugen zu sein, am Ende einer Versöhnung dient. Auch das muss man, glaube ich, beachten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD und Die Linke) Deswegen glaube ich, dass es am Ende gut ist, wenn man zu keinem zweiten Untersuchungsausschuss kommt. (Zuruf AfD: Das ist gar nicht das Bestreben!) Wir können uns im ersten Untersuchungsausschuss, der nun eingesetzt wird, anschauen, wer von beiden recht hat. Ein letzter Punkt. Ich finde es allerdings schon etwas merkwürdig, dass man – und das möchte ich auch aus Sicht meiner Fraktion an dieser Stelle noch einmal betonen – hier offensichtlich gemeinsam versucht, eine Regierung zu bilden, dann aber eine dieser Fraktionen jetzt diesen Antrag einreicht. Na ja, ich sage mal so: Vor fünf Jahren hätte ein Ministerpräsident, der heute nicht da ist, aber sonst kein Blatt vor den Mund nimmt und Koalitionspartnern öffentlich sagt, was sie alles falsch machen, jedem anderen Koalitionspartner zu Recht erklärt, dass dieses Kasperletheater endlich einmal aufhören muss, (Roberto Kuhnert, AfD: Ist jemand jetzt gekränkt oder beleidigt? – Zurufe AfD und CDU) – Das ist einfach eine Feststellung.
