Thomas Prantl
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Kurz nachdem der Landtag heute einen von der AfD-Fraktion beantragten Untersuchungssauschuss eingesetzt hat, behandelt das Parlament einen weiteren Antrag zu einem fast identischen Gegenstand: einen Antrag der BSW-Fraktion zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Corona. Als die Kollegen der BSW-Fraktion am 2. Oktober diesen Untersuchungsausschuss Corona beantragten, wussten sie ganz genau, dass dem Landtag zu diesem identischen Untersuchungsgegenstand bereits seit 1. Oktober ein Antrag der AfD-Fraktion vorlag. Sehenden Auges und zur Verwunderung der Öffentlichkeit reichte das BSW seinen Antrag dennoch ein, womit fortan zweigleisig und auf doppelter Spur gedacht und gearbeitet werden musste. Ein Gespräch mit der zuerst einbringenden AfD-Fraktion ob der Klarheit halber, aber vor allem im Interesse der Sache, dass zwei Projekte zu einem Projekt vereint werden könnten, hat das BSW leider nicht gesucht. Dennoch, werte Kollegen, haben einige von Ihnen unserem Antrag zugestimmt. Dafür danken wir Ihnen. Das zeigt, dass Politik für die Sache und die Bürger möglich ist, wenn man es denn will. Widersprechen möchte ich dennoch Kollegen Dr. Huhn bezüglich seiner Ausführungen; denn das BSW hätte seinerseits ja drei Wochen – seit Einreichung bis heute – Zeit gehabt, eigene Änderungsanträge einzubringen, bezogen auf unseren Antrag, um somit die Schnittmenge der gemeinsamen Gedanken und Anliegen zu erhöhen. Sie haben diese Gelegenheit nicht genutzt. Warum, das wissen nur Sie. Nach Ihrer Ankündigung gegenüber der Presse, dass Ihre Fraktion oder einige von Ihnen unserem Antrag heute zustimmen werden, wäre die Rücknahme Ihres Antrages der nächste logische Schritt gewesen; denn ein Untersuchungsausschuss, den wir heute eingesetzt haben, erfüllt ja den Zweck der Aufklärung in vollem Umfang. Dem BSW-Antrag zuzustimmen, würde bedeuten, dass wir das Risiko eingehen, am Ende zwei Untersuchungsausschüsse zum gleichen Gegenstand einzusetzen. Was würde das bedeuten? Wir hätten doppelte Arbeit, doppelte Ressourcen, doppeltes Personal, doppelte Kosten, aber keinen wirklichen Mehrwert für die Bürger. Trotz dieser inhaltlichen Schnittmenge, die wir durchaus sehen, wäre das der Bürgerschaft nicht vermittelbar. Zudem werden dadurch rechtliche Unsicherheiten geschaffen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: Zwei Untersuchungsausschüsse zu ein und demselben Gegenstand widersprechen dem Grundsatz effektiver Opposition. Das könnte bedeuten, dass beide Untersuchungsausschüsse blockiert werden, bis entschieden worden ist, welcher von beiden zugelassen wird und welcher nicht. Wir können aufgrund dieser rechtlichen Risiken, die wir sehen, der immensen doppelten Aufwendungen und trotz der einen oder anderen Schnittmenge, die wir ebenfalls sehen, Ihrem Antrag nicht zustimmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
