Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch den vorliegenden Antrag habe ich jetzt die Ehre, alle neu in das Parlament gewählten Abgeordneten auf eine ungeschriebene Regel in diesem Haus hinzuweisen: Die AfD schafft es einfach nicht, einen von vorneherein zulässigen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vorzulegen. (Zuruf AfD) So war es in der vergangenen Wahlperiode zum Förderprogramm „Integrative Maßnahmen“ und genauso ist es jetzt bei der Coronakrisenpolitik – und das, obwohl in Ihrer AfD-Fraktion genügend Volljuristen sitzen. Ich frage mich, was die eigentlich von Beruf sind. (Zuruf Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) Der Juristische Dienst des Landtags hat inzwischen ausführlich gezeigt: Das, was die AfD vorgelegt hat, ist in weiten Teilen mit der Verfassung des Freistaates Sachsen nicht vereinbar. (André Barth, AfD: Das ist ja wohl schwer übertrieben!) Also lassen Sie uns einmal über Ihren Einsetzungsantrag reden. Nach unserer Bewertung darf der Landtag dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen; denn trotz der kindersicheren Formulierungshilfe des Juristischen Dienstes (Heiterkeit) und des Änderungsantrags genügt er den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus unserer Sicht immer noch nicht. Das gilt – ganz unabhängig vom eigentlichen Thema – aus folgenden Gründen: Erstens. Der Antrag muss sich im Rahmen der parlamentarischen Kontrollkompetenz des Sächsischen Landtags bewegen. Diese Grenzen werden klar überschritten, indem die Untersuchung ausdrücklich auf die Handlungsstrategien anderer Bundesländer und des Bundes sowie der Bundeswehr erstreckt werden sollen. Zweitens. Der Antrag muss inhaltlich klar umrissen und hinreichend bestimmt sein, so das Gesetz. (Zustimmung AfD) Dagegen wird verstoßen, indem mehrfach nach jeglichen Protesten gegen die Coronamaßnahmen gefragt wird. Darunter werden doch wohl auch jene Versammlungen fallen, die eine Eindämmung der Pandemie befürworteten und sich für weitergehende Maßnahmen eingesetzt haben. Sie erinnern sich vielleicht noch an den kuriosen Verfassungsschutzbericht des Jahres 2020. Darin wurde über sogenannte Linksextremisten Folgendes geschrieben: Sie hätten – Zitat – „kritisch auf die staatlichen Beschränkungsmaßnahmen“ reagiert, aber die Maßnahmen eingehalten. Sie taten das laut Geheimdienst „aus einem gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsgefühl heraus“. (Lachen AfD) Ich glaube weder, dass die AfD solche Gefühle hat, noch, dass man sie untersuchen möchte. Eben deshalb verlangt das Gesetz, dass der Gegenstand genau bezeichnet werden muss. (Beifall Die Linke –
