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Alexander Dierks

25.10.2024 Sitzungen 8/2

Das Schlusswort hatte Herr Kollege Urban. Wir haben damit sowohl über den Einsetzungsantrag als auch über den Änderungsantrag gemeinsam beraten. Es liegt nun ein Antrag der Fraktion Die Linke nach § 1 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz auf Überweisung der Drucksache 8/35 an den Hauptausschuss vor. Ich lasse zunächst über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag, den Einsetzungsbeschluss in den Hauptausschuss zu überweisen, folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dieser Antrag ist bei einigen Dafür-Stimmen und einigen Enthaltungen mit einer deutlichen Mehrzahl von Neinstimmen abgelehnt worden. Wir kommen nun zur Abstimmung. Erlauben Sie mir bitte im Vorfeld folgende Anmerkungen: Der Sächsische Landtag hat gemäß Artikel 54 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen und § 2 Abs. 1 Satz 1 Untersuchungsausschussgesetz das Recht sowie auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Auch, wenn der vorliegende Antrag – Drucksache 8/35 – mit 24 Unterschriften das erforderliche Quorum erfüllt und der Landtag daher zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses verpflichtet ist, bedarf es zur Einsetzung eines Beschlusses des Landtags. Bevor wir zuerst zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 8/232 kommen, weise ich auf § 3 Tagesordnungspunkt Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Verfassung des Freistaates Sachsen der Maßnahmen der Landesregierung der Infektionskrankheit COVID-19 im und möglicher Versäumnisse für Drucksache 8/45, Dringlicher Antrag von Zimmermann, Prof. Dr. Jörg Scheibe, Ronny Böhme, Jens Hentschel-Thöricht, Dr. Ingolf Bernd Rudolph, Janina Pfau, Drucksache 8/283, Änderungsantrag Ich schlage Ihnen bei Tagesordnungspunkt 2 ebenfalls vor, über den Änderungsantrag und den entsprechenden Einsetzungsantrag bzw. den Dringlichen Antrag in gemeinsamer Aussprache zu beraten. Regt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich erteile nun der antragstellenden Fraktion BSW das Wort; und das Wort hat Frau Kollegin Voigt.

Protokoll ↗