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Rico Gebhardt

Die Linke 25.10.2024 Sitzungen 8/2

Eine gewisse Kontinuität ist ganz gut, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines muss man dem BSW schon lassen: Es ist äußerst ambitioniert, gleich mit der ersten parlamentarischen Initiative im Sächsischen Landtag Landtagsgeschichte schreiben zu wollen. Auf die Idee, zu ein und demselben Thema zwei Untersuchungsausschüsse einzusetzen, kam in diesem Haus bisher noch niemand. Vermutlich ist das so, weil diese Idee nicht besonders klug ist. (Heiterkeit Die Linke) Wir lernen daraus: Vernunft im Beinamen der Partei ist nur ein unverbindlicher Kommunikationstrick. (Lutz Richter, BSW: Haha!) Zum Antrag: Wir müssen leider feststellen, dass das BSW einen genauso schlechten Antrag vorgelegt hat wie die AfD. Auch er genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Auch das hat der Juristische Dienst in seiner Ausarbeitung deutlich gemacht. Ich will Ihnen unsere Gründe darlegen: Erstens. Auch der Antrag des BSW entspricht nicht dem Bestimmtheitsgebot. Er fragt völlig ins Blaue hinein und im Modus reiner Spekulation, ob die Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen Maßnahmen ergriffen hat, um die Kapazitäten des Gesundheitswesens zu reduzieren. Das hat übrigens Herr Urban vorhin auch behauptet. Zweitens. Auch das BSW beantragt eine Untersuchung, bei der in unzulässiger Weise bereits Ergebnisse vorweggenommen und Urteile gesprochen werden. So wird zum Beispiel dem Robert Koch-Institut eine „vermeintliche“ Abhängigkeit unterstellt. Von den damaligen G-Regeln wird behauptet, es sei ihr Ziel gewesen, Ungeimpfte vom öffentlichen Leben per se auszuschließen. Drittens. Auch dieser Antrag überschreitet die Grenzen der parlamentarischen Kontrollkompetenzen des Sächsischen Landtags, indem er einen Vergleich der Maßnahmen in Sachsen mit – Achtung! – Schweden fordert. Es wird dabei angenommen, dass Schweden zu den mit Sachsen vergleichbaren Ländern gehört, wahrscheinlich wegen des Anfangsbuchstabens S. Unklar bleibt, ob das BSW auch die schwedische Regierung vorladen möchte. Immerhin ist an dieser Stelle einmal von Sachsen die Rede. An etlichen Stellen mangelt es nämlich – viertens – am Bezug auf Sachsen. Stattdessen geht es um allgemeine statistische Fragen, etwa zur Entwicklung der Sterblichkeit, zur Impfquote und zu einem ominösen Zusammenhang mit den Geburtenzahlen. Es erschließt sich auf den ersten, leider auch auf den zweiten Blick nicht, was die Geburtenzahl mit dem Handeln der Staatsregierung zu tun hat. Auch die ebenfalls ausdrücklich gestellte Frage nach der Gefährlichkeit des Virus hat mit dem Handeln der Staatsregierung nichts zu tun. Wie die AfD möchte auch das BSW medizinische Fachfragen dem politischen Streit preisgeben. Das BSW geht aber noch einen Schritt weiter als die AfD. Sie wollen nämlich sogar ethische Fragen geklärt haben. Ganz abgesehen davon, dass Ethik sicher kein zulässiger Untersuchungsgegenstand ist, wüsste ich auch nicht, wie genau ein Parlament Beweise zu ethischen Fragen erheben soll. Aufgrund all dieser erheblichen Zweifel und der durch den Juristischen Dienst aufgelisteten Mängel ist unserer Meinung nach ein Beschluss zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses völlig ausgeschlossen. Die Liste der peinlichen Mängel dieses Antrages lässt sich aber noch fortsetzen. Offensichtlich wurde ein unfertiger Text eingereicht. Auf Seite 6 ist plötzlich nicht von Sachsen die Rede, sondern vom Land XX. Auf Seite 8 treffen wir auf ein Fragezeichen in einer eckigen Klammer. Ich habe keine Ahnung, was das bedeutet. Auf Seite 10 wird für Sachsen die Auffassung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs einschlägig gemacht. Auf Seite 12 wird zum Beleg der Behauptung, es sei zu Denunziationen und zur Zerstörung beruflicher Karrieren gekommen, auf eine Quelle verwiesen, die sich, wenn man sie wirklich nachliest, auf den Fußballmillionär Joshua Kimmich stützt, der nach meinem Wissen keineswegs verarmt ist. Sogar der Name des Virologen und nebenberuflichen CDU-Politikers Hendrik Streeck wird mehrfach falsch geschrieben. Für die größte Heiterkeit in der Öffentlichkeit wird durch eine andere Entdeckung gesorgt. In den Metadaten des Antrages steht der Name der Verfasserin. Zufälligerweise ist er identisch mit dem Vornamen der Parteieigentümerin des BSW. Was für ein kurioser Zufall! Es ist sicher auch nur reiner Zufall, dass kurz nach dem sächsischen BSW-Antrag ein teils wortidentischer Antrag im Thüringer Landtag auftauchte. In Thüringen gelang es aber immerhin – wahrscheinlich dank der großzügigen Hilfe der CDU vor Ort –, die Fragen an Bedingungen im Thüringer Landtag anzupassen und die dortige Landesverfassung wenigstens zu erwähnen. Zudem kursiert ein BSW-Antrag für einen Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die dort enthaltenen Begründungen sind mit dem sächsischen Antrag teilweise wortgleich. Kimmich ist drin, Streeck ist raus. Neu hinzugekommen sind Begriffe wie „Pseudoepidemie“ und „Turbokrebs“. Es ist merkwürdig. Wenn man diese Anträge durchblättert, hört man nicht Papier rascheln, sondern Alufolie knistern. (Heiterkeit Die Linke) Ähnlich wie die AfD scheint auch das BSW mit einer Vorlage zu arbeiten, die nicht in Sachsen entstanden ist und hier nicht ordentlich korrekturgelesen wurde. Ich weiß beim besten Willen nicht, wie man mit vorgestanzten Textbausteinen aus Berlin, dem Saarland oder woher auch immer Politik für die Menschen im Freistaat Sachsen machen will. Wenn ich von diesem Antrag ausgehe, bin ich mir nicht einmal sicher, ob die BSW-Fraktion Politik für die Menschen im Freistaat Sachsen machen will. Was wollen die hiesigen BSW-Abgeordneten eigentlich fünf Jahre hier im Parlament treiben? Wollen sie weitere Dokumente der Parteieigentümerin in den Landtag durchreichen und die eigene Selbstbestimmung aufgeben? Welch ein merkwürdiger Anspruch an die eigene parlamentarische Arbeit. Offenbar nimmt auch die Fraktionsvorsitzende Zimmermann ihre führende Rolle selbst nicht ganz ernst. Noch am 24. September sagte sie in ihrer Pressekonferenz, das BSW überlege noch, ob der Untersuchungsausschuss das richtige Mittel sei. Wenige Tage später hat sie sich von ihrer Parteieigentümerin vorschreiben lassen, was sie als frei gewählte Abgeordnete zu tun hat, nämlich einen vorgeschriebenen Antrag gefälligst einzureichen, weil – Zitat Zimmermann vom Donnerstag in der „Freien Presse“ – „das Thema auch Sahra sehr wichtig ist“. Deutlicher kann man seine Unterwürfigkeitsverhältnisse nicht zeigen. Unglücklicherweise hat das BSW den Antrag gestellt, obwohl er von vornherein von zu wenigen Abgeordneten getragen wird. Eine Pflicht zur Einsetzung gibt es daher nicht, selbst wenn der Antrag ansonsten zulässig wäre. Die Tageszeitung „Die Welt“ hat dazu bei Frau Zimmermann nachgefragt. Die kurze wie schlichte Antwort lautet: „Wir haben lediglich einen Punkt aus unserem Wahlprogramm erfüllt.“ Verstehe ich das also richtig? Das sächsische BSW erfüllt sein Programm nicht etwa dadurch, dass es etwas untersuchen und aufklären will, sondern nur dadurch, dass es einen unzulässigen und grob schludrigen Antrag einreicht, den man offenbar noch nicht einmal selbst geschrieben hat. Die simple Wahrheit ist: Das BSW hat im Wahlprogramm etwas versprochen, was es schon rein handwerklich nicht ansatzweise liefern kann. Das mit den Versprechungen scheint irgendwie der Plan des BSW zu sein, wie wir schon in der ersten Landtagssitzung erleben konnten. Man erklärt vor der Abstimmung laut, dass man gegen einen vierten Vizepräsidenten sei, stimmt dann aber bei der Abstimmung dafür. Meine Damen und Herren! Damit wir uns nicht falsch verstehen: Niemand bestreitet, dass es im Rahmen der Eindämmung der Coronapandemie überzogene Maßnahmen gab. Stichwörter sind hier nächtliche Ausgangssperren, Kilometerradien um den Wohnort, Kontrollen von Menschen, die allein auf einer Parkbank saßen und lasen. Weil das überzogen war, wurden solche Maßnahmen schnell wieder gekippt. Für Dinge, die von niemandem bestritten oder verteidigt werden, benötigt man keinen Untersuchungsausschuss. Das ist Spiegelfechterei. Es dürfte heute weitestgehend Konsens darüber bestehen, dass bei den weiteren Einzelregelungen, wie sie in den Coronaschutzverordnungen getroffen wurden, eine stärkere Beteiligung des Parlaments angezeigt gewesen wäre. Wir als LINKE haben diese Notwendigkeit nachdrücklich betont. Wir haben beispielsweise zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit eine andere Auffassung vertreten als die damalige Staatsregierung. Das ändert nichts daran, dass es erforderlich war, die Pandemie einzudämmen. Unter den damaligen Umständen, in denen die Folgen in praktisch allen gesellschaftlichen Bereichen nicht absehbar waren, ging es um nichts Geringeres als den Schutz von Menschenleben. Das war die richtige Priorität – nicht nur aus unserer Sicht. Das war damals so und bleibt auch heute so. Die Coronaimpfung hat Millionen Menschen weltweit das Leben gerettet. Das BSW hingegen verbreitet den Verdacht, die Wissenschaft und unsere Ärztinnen und Ärzte hätten fahrlässig und sogar wissentlich der Gesundheit der Menschen geschadet. Ich sage klar: Wir vertrauen den Ärztinnen und den Ärzten und nicht der Quacksalberin Sahra Wagenknecht. Viele Menschen haben in der Pandemie vernünftig gehandelt, indem sie sich nicht egoistisch, sondern solidarisch verhielten. Sie taten das aus der begründeten Sorge um sich, um ihre Angehörigen, um Freundinnen und Freunde und auch um Fremde. Vielen taten es, indem sie in ihrem Beruf und ihrem Ehrenamt ans Limit gingen, indem sie selbst Verzicht übten, um zu helfen. Es ist schon merkwürdig, dass diese Menschen im Antrag des BSW überhaupt nicht vorkommen. Ich habe nach der Lektüre des Antrages nicht den Eindruck, dass das BSW auf der Seite dieser Menschen steht, auch nicht, dass es dem BSW um die „Befriedung der Gesellschaft“ geht, wie es gleich am Anfang lautet und wie auch Frau Zimmermann in den letzten Tagen immer wieder getönt hat. Frau Voigt, Ihre Rede nehme ich Ihnen herzlich gern ab. Aber sie hat mit Ihrem Einsetzungsauftrag überhaupt nichts zu tun gehabt. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Sozial geht anders. Meine Damen und Herren vom BSW, wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE)

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